*(/':b6&+(ã 6,78$7,21Ã,1Ã '(1 0,7*/,('67$$7(1
|
|
- Bernt Weiss
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 0(02 Brüssel, den.13 Juli 1998 *(/':b6&+(ã 6,78$7,21Ã,1Ã '(1 0,7*/,('67$$7(1 Gemäß dem Ersuchen des Europäischen Parlaments enthält der jüngste Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie (91/308/EWG) detaillierte Informationen über die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Dazu gehören auch die Maßnahmen, die über die eigentlichen Anforderungen im Sinne der Richtlinie hinausgehen (vgl. auch PP/98/...). $Ã 9RQÃ GHQÃ $QWLJHOGZlVFKH9RUVFKULIWHQÃ GHUÃ 0LWJOLHGVWDDWHQ DEJHGHFNWHÃNULPLQHOOHÃ7lWLJNHLWHQ Die derzeitige Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Waschen von Erlösen aus dem Drogenhandel entgegenzuwirken. Da sich die Richtlinie aber auf den EU-Vertrag stützt, kann sie die Mitgliedstaaten nicht zur Änderung ihrer Strafrechtsvorschriften zwingen. In der Praxis haben jedoch alle Mitgliedstaaten das Waschen von Erlösen aus dem Drogenhandel zu einem strafrechtlichen Delikt gemacht, und die meisten Länder haben die Definition der Geldwäsche auch auf das Waschen von Erlösen aus vielen anderen schweren Verbrechen ausgedehnt. %HOJLHQ Der Code Penal (Artikel 505) deckt das Waschen von Erlösen aus allen Straftaten ab. Die spezifischen Antigeldwäsche-Vorschriften (Gesetz vom in geänderter Form) stellen das Waschen von Erlösen aus folgenden Delikten unter Strafe: Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Drogenhandel, illegaler Handel mit Waffen und anderen Gütern, Handel mit illegalen Arbeitskräften, Menschenhandel, Prostitution, illegale Verwendung von Tierhormonen, Handel mit menschlichen Organen oder Geweben, Betrug, der den Finanzinteressen der EU abträglich ist, schwere und organisierte Steuerhinterziehung, Bestechung öffentlicher Beamter, Investmentunregelmäßigkeiten, Schwindel, Geiselnahme, schwerer Diebstahl oder schwere Erpressung sowie Drohungen und betrügerischer Konkurs.
2 'lqhpdun Das dänische Antigeldwäsche-Gesetz deckt Vermögenswerte ab, die sich aus einem Verstoß gegen das dänische Strafgesetzbuch ergeben (d.h. alle Straftaten). Gemäß dänischem Recht ist die Geldwäsche jedoch keine gesonderte Straftat, sondern wird unter zwei Hehlerei -Kapiteln des Strafgesetzbuchs - S 191 (a) behandelt: demzufolge ist die Entgegennahme von Erlösen aus einer Drogenstraftat gemäß S 191 unter Strafe zu stellen; S 284 sieht vor, daß die Entgegennahme von Erlösen oder die Hilfeleistung für andere bei der Entgegennahme von Erlösen aus den Delikten Diebstahl, widerrechtliche Aneignung gefundener Gegenstände, Veruntreuung, Betrug, Computerbetrug, Vertrauensbruch, Erpressung, Betrug von Gläubigern, Schmuggel in besonders schweren Fällen und Raub als Straftat anzusehen ist. 'HXWVFKODQG Die Strafbarkeit der Geldwäsche richtet sich nach 261 des Strafgesetzbuches ( Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte ). Danach sind Vortaten einer Geldwäsche: Ã Ã Ã sämtliche Verbrechen (das sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr belegt werden, z.b. schwerwiegende Formen des Menschenhandels, des Diebstahls und der Hehlerei sowie des illegalen Betäubungsmittel- und Waffenhandels); sämtliche Vergehen nach Paragraph 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes oder Paragraph 29 Unterabsatz 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes, vor allem illegaler Handel mit Betäubungsmitteln und Vorprodukten (Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt werden); bestimmte Vergehen im Bereich der Eigentums-, Betrugs-, Urkunden- und Korruptionsdelikte, die von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, gewerbsmäßig begangen worden sind (z.b. gewerbs- und bandenmäßig begangener Betrug); Ã außerdem sämtliche von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Paragraph 129 des Strafgesetzbuches begangene Vergehen (z.b. Erpressung, Zuhälterei und illegales Glückspiel). Am 16. Januar 1998 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität verabschiedet, nach dem der Katalog der Vortaten insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität erheblich ausgedehnt werden soll. *ULHFKHQODQG Das griechische Antigeldwäsche-Gesetz deckt folgende Straftaten ab: Handel mit Drogen und Waffen, Raub, Erpressung, Entführung, schwerer Diebstahl, Veruntreuung oder Betrug, illegaler Handel mit Antiquitäten, Diebstahl einer Schiffsladung, illegaler Handel mit menschlichem Gewebe und menschlichen Organen, Schmuggel, Nuklearverbrechen, Prostitution und illegales Glücksspiel. 2
3 6SDQLHQ Der einschlägige Artikel des Strafgesetzbuchs (Artikel 301) deckt die Geldwäsche unter dem Kapitel Hehlerei und vergleichbare Straftaten ab. Er bezieht sich auf alle schweren Verbrechen (alle schweren Verbrechen, die mit Freiheitsentzug von mehr als 3 Jahren geahndet werden). Die Straftat gilt als erschwert, wenn sie mit einem Drogendelikt im Zusammenhang steht. Mit dem spanischen Antigeldwäsche-Gesetz (vom ) wird das Ziel verfolgt, das Waschen der Erlöse aus dem organisierten Verbrechen, dem Terrorismus und dem Drogenhandel zu bekämpfen. )UDQNUHLFK Das Gesetz Nr vom 13. Mai 1996 zur Änderung des Strafgesetzbuchs hat die Straftat der Geldwäsche auf das Waschen von Erlösen aus allen Straftaten ausgeweitet ( crimes bzw. délits ).,UODQG Mit dem Strafrechtsgesetz von 1994 wird das Waschen von Erlösen aus dem Drogenhandel oder anderen kriminellen Tätigkeiten unter Strafe gestellt.,wdolhq Mit dem Gesetz 328/1993 wurden die Artikel 648bis und 648ter des Strafgesetzbuchs geändert, so daß nun das Waschen von Erlösen aus allen internationalen kriminellen Tätigkeiten unter Strafe steht ( tutti i delitti non colposi ). /X[HPEXUJ Die derzeitigen Rechtsvorschriften decken lediglich die Straftaten ab, die im Zusammenhang mit dem Waschen von Erlösen aus dem Drogenhandel stehen. Der dem luxemburgischen Parlament derzeit vorliegende Gesetzentwurf würde allerdings das Spektrum der Vortaten der Geldwäsche auf alle Verbrechen (die mit einem Strafmaß von mehr als fünf Jahren Gefängnis belegt werden können), auf Delikte ( délits ), die mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung stehen, sowie auf bestimmte Straftaten ausdehnen, die im Zusammenhang mit Minderjährigen, der Prostitution, der Bestechung junger Menschen sowie Waffen und Munition begangen werden. 1LHGHUODQGH Die Definition des Verbrechens der Hehlerei im Strafgesetzbuch (Artikel bis) deckt die Erlöse aus jeder schweren Straftat ( misdrijf ) ab. gvwhuuhlfk Das österreichische Strafgesetzbuch (Artikel 165 und 278a) stellt das Waschen sämtlicher aufgrund schwerer Verbrechen entstandener Vermögenswerte unter Strafe, und zwar alle Verbrechen, die gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren belegt werden können. 3
4 3RUWXJDO Das Gesetzesdekret 15/93 hat den Handel mit Drogen und Vorprodukten für Suchtstoffe und die Geldwäsche unter Strafe gestellt. Durch das Gesetzesdekret 313/93 wurde die Geldwäscherichtlinie in portugiesisches Recht umgesetzt und durch das Gesetzesdekret 325/95 wurde das Spektrum der Vortaten der Geldwäsche auf Terrorismus, Waffenhandel, Erpressung, Entführung, Prostitution, Bestechung und verschiedene schwere Wirtschafts- und Finanzverbrechen ausgeweitet. )LQQODQG Die die Geldwäsche betreffende Straftat im finnischen Strafgesetzbuch (der Begriff Geldwäsche wird als solcher nicht verwendet) bezieht sich auf die Erlöse aus allen Straftaten. 6FKZHGHQ Das Waschen der Erlöse aus schweren Verbrechen ist eine Straftat. Kapitel 9 des schwedischen Strafgesetzbuchs sieht unter dem Titel Hehlerei vor, daß es eine Straftat ist, absichtlich oder fahrlässig die Erlöse aus schweren Straftaten zu waschen, die mit Freiheitsentzug von mehr als 6 Monaten geahndet werden. Die Mittäterschaft bei einer Geldwäsche steht ebenfalls unter Strafe. Der Begriff Geldwäsche wird jedoch im Strafgesetzbuch nicht verwendet. 9HUHLQLJWHVÃ. QLJUHLFK In den Primärgesetzesvorschriften gibt es keine allgemeine Definition des Begriffs der Geldwäsche. Eine Straftat ist es allerdings, die Erlöse aus schweren Verbrechen zu waschen. Dies würde folgende Delikte betreffen: Drogenhandel, Terrorismus, Diebstahl und Betrug, Raub, Fälschung und Falschmünzerei, illegales Einlagengeschäft und Erpressung (d.h. im wesentlichen jedes Verhalten, das im Vereinigten Königreich eine indictable offence darstellen würde). %Ã 9RQÃ GHQÃ $QWLJHOGZlVFKHYRUVFKULIWHQÃ GHUÃ 0LWJOLHGVWDDWHQ DEJHGHFNWHÃ7lWLJNHLWHQÃGHVÃ1LFKWILQDQ]VHNWRUV Die derzeitige Richtlinie gilt für Kredit- und Finanzinstitute; allerdings wenden viele Mitgliedstaaten bereits Antigeldwäschevorschriften auf die Berufe und Tätigkeiten außerhalb des Finanzsektors an bzw. haben diesbezügliche Gesetzesvorschläge unterbreitet, die noch zu verabschieden sind. %HOJLHQ Ein Gesetzentwurf wird den Geltungsbereich auf Notare, Gerichtsvollzieher ( huissiers de justice ), Buchsachverständige und Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Spielbanken und Geldtransportunternehmen ausweiten; Straftat, die aufgrund einer formellen Anklage unter Mitwirkung von Geschworenen abgeurteilt werden kann. 4
5 'lqhpdun Spielbanken; 'HXWVFKODQG Spielbanken, Auktionatoren, sonstige Gewerbetreibende, die nicht bereits aus anderen Gründen einer Mitwirkungspflicht nach dem Geldwäschegesetz unterliegen sowie jede Person, die entgeltlich fremdes Vermögen verwaltet; *ULHFKHQODQG Spielbanken; 6SDQLHQ Spielbanken, Immobilienverwaltungsgesellschaften, Immobilienmakler, Juweliere, Antiquitätenhändler sowie Einrichtungen, die sich mit der Sammlung von Münzen und Briefmarken befassen; )UDQNUHLFK Alle Personen, die sich beruflich mit der Beratung, der Ausführung oder der Kontrolle von Geschäften befassen, die Kapitalbewegungen involvieren, sind verpflichtet, den Behörden sämtliche Transaktionen zu melden, die ihres Wissens nach mit der Geldwäsche in Verbindung stehen. Bestimmte Grenzen gibt es auch für Bargeldgeschäfte (wie z.b. Autokäufe);,UODQG Die Regierung hat ihre Absicht angekündigt, auch Anwälte, Auktionatoren, Immobilienmakler und Buchsachverständige zu erfassen;,wdolhq Geschäfte über 20 Mio. ITL müssen von einem Finanzintermediär abgewickelt werden verabschiedete neue Rechtsvorschriften sehen ein beschleunigtes Verfahren vor, nach dem Nichtfinanztätigkeiten in den Geltungsbereich der Antigeldwäschevorschriften einbezogen werden können; /X[HPEXUJDer Gesetzentwurf bezieht Spielbanken, Glücksspiele, Wirtschaftsprüfer und Notare ein; 1LHGHUODQGH Spielbanken. Die Notare haben ihre Absicht angekündigt, ein freiwilliges System zur Meldung äußerst verdächtiger Geschäfte einzurichten, die schwere Fälle von Geldwäsche vermuten lassen. Die Rechtsanwälte und Buchsachverständigen haben bereits ein ähnliches System; gvwhuuhlfk Spielbanken; 3RUWXJDOSpielbanken, Immobilienmakler (Broker und Händler), Immobilienverwaltungsgesellschaften, Gesellschaften, die Glücksspiele oder Lotterien organisieren, Antiquitäten-/Kunsthändler, Juweliere, sowie Händler, die sich mit dem Verkauf von Flugzeugen, Schiffen und Fahrzeugen befassen; )LQQODQG Der Gesetzentwurf deckt Spielbanken, Wettbüros und Immobilienmakler ab; 6FKZHGHQ Gesellschaften, die Trusts verwalten; 9HUHLQLJWHVÃ. QLJUHLFK Die wesentlichen Rechtsvorschriften decken alle Personen ab. Die Geldwäschevorschriften beziehen sich auf all diejenigen Personen und Einrichtungen, zu denen auch Rechtsanwälte und Buchsachverständige gehören, die bank-, anlage- bzw. versicherungsrelevante Geschäfte tätigen. &Ã =XVDPPHQDUEHLWÃ ]ZLVFKHQÃ GHQÃ )LQDQ]HUPLWWOXQJVGLHQVWVWHOOHQ Å)LQDQFLDOÃ,QWHOOLJHQFHÃ8QLWVÅ),8 Die Richtlinie sieht vor, daß die Mitgliedstaaten eine oder mehrere Stellen bestimmen müssen, denen verdächtige Geschäfte zu melden sind. Diese Stellen werden manchmal als Financial Intelligence Units (FIU) ( Finanzermittlungsdienststellen ) bezeichnet. 5
6 In den verschiedenen Mitgliedstaaten können die FIU jedoch unterschiedlich strukturiert sein. So sind einige administrativer/intermediärer Natur, andere Polizei- bzw. Justizbehörden und wieder andere eine Mischung davon: Vermittlerstelle: Belgien, Finnland (FSA), Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Spanien; Polizeibehörde: Österreich, Finnland (MLID), Deutschland, Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich; Justizbehörde: Luxemburg, Portugal; Gemischte Polizei-/Justizbehörde: Dänemark. In Anbetracht der unterschiedlichen Rechtsstellung der FIU können Probleme bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch auftreten. Einige dieser Probleme können durch bilaterale Kooperationsvereinbarungen gelöst werden, aber einige Mitgliedstaaten können derlei Vereinbarungen nicht abschließen, da ihre Rechtsvorschriften vorsehen, daß die Polizeibehörden lediglich mit anderen Polizeidienststellen (mittels bereits bestehender Kommunikationskanäle) zusammenarbeiten können. Derartige Hindernisse für den freien Informationsfluß können die Bemühungen auf dem Gebiet der Geldwäsche untergraben; deshalb will sie die Kommission im Zusammenhang mit der Überarbeitung der derzeitigen Richtlinie überprüfen (s. PP/98/...). Bislang ist die Zusammenarbeit/ der Informationsaustausch auf den folgenden Wegen möglich: %LODWHUDOHÃ9HUHLQEDUXQJHQÃGLUHNWHUÃ,QIRUPDWLRQVDXVWDXVFKÃDOOJHPHLQÃP JOLFK 1. Für kriminalpolizeiliche Zwecke: Italien, Portugal, Schweden 2. Für kriminalpolizeiliche Zwecke und für Zwecke der Kriminalermittlungen bzw. der Strafverfolgung: Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Vereinigtes Königreich (LQVFKUlQNXQJHQÃGHVÃ,QIRUPDWLRQVDXVWDXVFKHV gvwhuuhlfkããkein Austausch mit Verwaltungseinheiten; keine Informationen über den Gesetzesvollzug; 'lqhpdunã'hxwvfkodqgã/x[hpexujãããkein Austausch mit Verwaltungseinheiten;,UODQGÃÃKein Austausch mit Verwaltungseinheiten und Justizbehörden; )LQQODQGÃ )6$Ã ÃKein Austausch mit den Polizei- bzw. Justizbehörden; keine Informationen über den Gesetzesvollzug. 'Ã=DKOÃGHUÃJHPHOGHWHQÃYHUGlFKWLJHQÃ*HVFKlIWH 0LWJOLHGVWDDWHQ Belgien Dänemark Deutschland Griechenland 38 Spanien Frankreich
7 Irland 199 (Teil) 378 Italien Luxemburg Niederlande (ungewöhnlich) (verdächtig) / Österreich Portugal Finnland Schweden Vereinigtes Königreich (Ã Ã 'XUFKÃ GDVÃ 0HOGHV\VWHPÃ DXVJHO VWHÃ 6WUDIYHUIROJXQJHQÃ XQG 9HUXUWHLOXQJHQ Im Bericht wird darauf verwiesen, daß der Richtlinie insofern eine wichtige präventive Rolle zukommt, als sie die Einschleusung von "schmutzigem Geld" in das EU-Finanzsystem erschwert. Wenn also verdächtige Geschäfte gemeldet werden, muß das entsprechende Strafrecht eine angemessene Antwort darauf geben können. Die derzeitige Lage sieht aber dem Bericht zufolge so aus, daß zwar die Zahl der Strafverfolgungen und der Verurteilungen steigt, die Ergebnisse aber begrenzt zu sein scheinen, was teilweise auf die zuvor genannten Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit der Finanzermittlungsdienststellen (FIU) zurückzuführen ist (vgl. Abschnitt C). Die durch das Meldesystem ausgelösten Strafverfolgungen und Verurteilungen lassen sich im einzelnen wie folgt aufgliedern: %HOJLHQ An den Staatsanwalt weitergeleitete Fälle: ; ; und Seit 1994 erfolgte in 48 Fällen eine Verurteilung nach Meldungen der belgischen FIU an die Justizbehörden. 'lqhpdun Umfassende Statistiken über Strafverfolgungen und Verurteilungen sind nicht verfügbar, wenngleich bekannt ist, daß es eine Reihe von Verurteilungen wegen des Waschens von Drogengeldern gab (7 im Jahre 1994 und 5 im Jahre 1995). Hinsichtlich der Ergebnisse des Meldesystems haben 35 Berichte zu 26 Straffällen (verschiedene Delikte) geführt, bei denen 49 Personen verurteilt oder zur Entrichtung von Bußgeldern verpflichtet wurden; eine Person wurde freigesprochen. 'HXWVFKODQG 1994 wurden 16 Personen, Personen und Personen verurteilt. *ULHFKHQODQG 38 Fälle wurden dem gemäß Gesetz Nr vom eingesetzten Ausschuß gemeldet, und 13 Fälle wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 6SDQLHQ Verdächtige Geschäfte, die der Polizei und den Justizbehörden gemeldet wurden: ,
8 )UDQNUHLFK Fälle, die an die Justizbehörden weitergeleitet wurden: ; ; ; Bis Ende 1996 gab es 34 endgültige Verurteilungen (25 seit 1993). Diese Zahl ist jedoch nicht erschöpfend, da andere Fälle als Hehlerei ( recel ) verfolgt werden.,uodqg Bisher erfolgte eine Verurteilung.,WDOLHQ Verurteilungen wegen Geldwäsche gemäß Artikel 648bis (Geldwäsche) und Artikel 648ter (Verwendung von Geld, Waren oder Vermögenswerten unrechtmäßiger Herkunft): und 1; und 4; und 3; und 9. Die Meldungen verdächtiger Geschäfte haben dazu geführt, daß 85 Strafverfolgungen eingeleitet wurden, und zwar 16 wegen Geldwäsche und 69 wegen anderer Straftaten. /X[HPEXUJZwei inländische Fälle sind derzeit anhängig. 1LHGHUODQGH Es gibt keine genauen Statistiken über Strafverfolgungen und Verurteilungen wegen Geldwäsche. Etwa 5000 Hehlerei -Fälle jährlich sind Gegenstand von Ermittlungen. gvwhuuhlfk In 13 Verfahren ist es zu einer offiziellen Anklage gekommen. Diese haben zu drei Verurteilungen (eine im Jahr 1994 und zwei im Jahr 1995) geführt, wobei eine Verurteilung zwei Personen betraf. Vier Verhandlungen endeten mit Freispruch. Bei einem Verfahren, das zu einer Verurteilung geführt hat, wurde ein anderer Mitgliedstaat gebeten, das Verfahren gegen andere Personen aufzunehmen. 3RUWXJDODie Meldungen führten 1994 zu 12 Ermittlungen, 1995 zu 49 und 1996 zu 53. In drei Fällen wurden Strafverfolgungen auf dem Gebiet der Geldwäsche gegen insgesamt 26 Personen eingeleitet ist es zu einer Verurteilung gekommen. )LQQODQG Von 1994 bis 1997 wurden 119 Meldungen verdächtiger Geschäfte zu Vorermittlungszwecken weitergeleitet, die zu 70 Strafverfahren führten. Bis Ende 1997 hatten die Gerichte in 13 dieser Fälle ein Urteil erlassen. In vier Fällen war ein Verfahren anhängig. In vier Fällen wurde eine Anklage geprüft. In 21 Fällen wurde das Verfahren eingestellt, und die Vorermittlungen liefen noch in 28 Fällen. 6FKZHGHQ In der Zeit von wurden insgesamt 66 Meldungen an die Strafverfolgungsbehörden zu Vorermittlungen weitergeleitet. Während des gleichen Zeitraums ergingen 21 Urteile. 8. Von 1993 bis 1996 gab es 25 Verurteilungen wegen Geldwäsche, davon 13 im Jahre Auch wenn nur eine Strafverfolgung auf dem Gebiet der Geldwäsche das Ergebnis der Meldung eines verdächtigen Geschäfts war, wurden 1996 mehr als 200 bekannte Strafverfolgungen für andere Straftaten infolge der Meldung verdächtiger Geschäfte an Polizei- oder Ermittlungsbehörden eingeleitet. )Ã,QWHUQDWLRQDOHÃ =XVDPPHQDUEHLWÃ ]ZLVFKHQÃ GHQÃ 3ROL]HLÃ XQGÃ GHQ -XVWL]EHK UGHQ Im Bericht wird darauf verwiesen, daß die Stellen, die sich in der EU mit der Bekämpfung der Geldwäsche befassen, in Anbetracht der globalen Natur des Geldwäschephänomens durch Bemühungen auf internationaler Ebene unterstützt werden müssen, wenn ihre Arbeit erfolgreich sein soll. 8
9 Alle Mitgliedstaaten gehören der Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" (Financial Action Task Force - FATF) an. Diese Gruppe ist federführend im weltweiten Kampf gegen die Geldwäsche und umfaßt 26 Einzelstaaten sowie die Europäische Kommission und den Golf-Kooperationsrat hat die FATF 40 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche angenommen und sie 1996 aktualisiert. Dabei handelt es sich um die Maßnahmen - die Bereiche wie Strafrecht und Gesetzesvollzug, das Finanzsystem und seine Regulierung sowie die internationale Zusammenarbeit abdecken -, auf deren Umsetzung sich FATF-Mitglieder geeinigt haben und die von allen Ländern angenommen werden sollen. Der ersten FATF-Empfehlung zufolge sollte jedes Land das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen (Wiener Übereinkommen), das die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich erleichtert, ratifizieren und in jeder Hinsicht umsetzen. Aus dem Bericht geht hervor, daß nun alle Mitgliedstaaten das Wiener Übereinkommen ratifiziert und umgesetzt haben. Was das ergänzende Übereinkommen des Europarates über das Waschen, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Einziehung der Erträge aus Straftaten (Straßburger Übereinkommen) betrifft, so ist es bislang von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet worden, und alle Länder - bis auf Griechenland, Spanien und Luxemburg - haben es ratifiziert und umgesetzt. Gemäß dem auf dem Europäischen Rat von Amsterdam im Juni 1997 verabschiedeten Aktionsplan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität sind alle Mitgliedstaaten gehalten, das Straßburger Übereinkommen vor Ende 1998 zu ratifizieren und anzuwenden. 9
EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL 1
EUROPÄISCHER HAFTBEFEHL 1 Dieser Haftbefehl ist von einer zuständigen Justizbehörde ausgestellt worden. Ich beantrage, dass die unten genannte Person zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Vollstreckung
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.
MehrEin gemeinsames Konzept zur Eindämmung der Gefahr durch kriminellen Gebrauch von Feuerwaffen in der EU
Ein gemeinsames Konzept zur Eindämmung der Gefahr durch kriminellen Gebrauch von Feuerwaffen in der EU Die Europäische Kommission möchte die Bevölkerung und die Interessengruppen dazu konsultieren, welche
MehrBericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2009 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 10117 Berlin Tel.: 030 / 18444-00-0 Fax:
MehrStrafgesetzbuch. Boschton
Strafgesetzbuch Boschton 1 (Verpflichtungen gegenüber dem Staat) (1) Alle Bürgerinnen und Bürger des Staates Boschton sowie dessen Besucher sind den Gesetzen dieses Staates verpflichtet. (2) Die Gesetze
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrRechtspflege. Stand: 20.02.2015. Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt Rechtspflege Strafverfolgung I.2 Lange Reihen über verurteilte Deutsche und Ausländer nach Art der Straftat, Altersklassen und Geschlecht ( ) Stand: 20.02.2015 Erscheinungsfolge:
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrKorruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems
Dr. Stefan Schlawien Rechtsanwalt stefan.schlawien@snp-online.de Korruption im Unternehmen Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Präventivsystems Das Thema der Korruption betrifft nicht nur!großunternehmen"
MehrEurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte Anteil der Bevölkerung, der mindestens zwei gut genug spricht, um sich darin unterhalten
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Mai 2010 Italien (Italienische Republik) I. Auslieferung
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4406 6. Wahlperiode 31.08.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4406 6. Wahlperiode 31.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jürgen Suhr und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ersatzfreiheitsstrafen und ANTWORT
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrGesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) WiStrG 1954 Ausfertigungsdatum: 09.07.1954 Vollzitat: "Wirtschaftsstrafgesetz 1954 in der Fassung der Bekanntmachung
MehrÜbereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See
Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See VON DER ERWÄGUNG GELEITET, daß das Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die zivilrechtliche Haftung auf
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von
Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrDas Leben von Frauen und Männern in Europa (LQVWDWLVWLVFKHV3RUWUlWYRQ)UDXHQXQG 0lQQHUQLQDOOHQ/HEHQVDEVFKQLWWHQ
67$7 8. Oktober 2002 Das Leben von Frauen und Männern in Europa (LQVWDWLVWLVFKHV3RUWUlWYRQ)UDXHQXQG 0lQQHUQLQDOOHQ/HEHQVDEVFKQLWWHQ (XURVWDW GDV 6WDWLVWLVFKH $PW GHU (XURSlLVFKHQ *HPHLQVFKDIWHQ LQ /X[HPEXUJ,
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrStrafgesetzbuch (StGB) der USR
Strafgesetzbuch (StGB) der USR 1 Verpflichtung gegenüber dem Staat und dem Gesetz (1) Alle Bürgerinnen und Bürger der USR sowie deren Besucher sind zur Einhaltung der Gesetze des Staates USR verpflichtet.
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrGesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG) und sonstiges aus dem Gebiet der Strafverfolgung Zu meiner Person 2. jur. Staatsexamen 2001 StA Nbg.-Fürth (Abt.
MehrBekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Frank Ulrich Montgomery Konsultativtagung 2013 Oberbozen, 5. Juli 2013-1- Ausgangspunkt Was ist eigentlich Korruption bei Ärzten? Angestellte und beamtete
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23.3.2011 KOM(2011) 138 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER
MehrRobert Schuman. Schuman-Plan. Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie. Paris, 09.
Robert Schuman Schuman-Plan Erklärung der französischen Regierung über eine gemeinsame deutsch-französische Schwerindustrie Paris, 09. Mai 1950 Der Friede der Welt kann nicht gewahrt werden ohne schöpferische
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
MehrRAT DER EUROPÄISCHE U IO. Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149. VERMERK Vorsitzes
RAT DER EUROPÄISCHE U IO Brüssel, den 31. August 2009 (08.09) (OR. en) 12530/09 DROIPE 77 COPE 149 VERMERK des Vorsitzes für die Delegationen Nr. Vordokument: 12116/09 DROIPEN 66 COPEN 139 Betr.: Vorschlag
MehrHinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Mehr(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
Mehr1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65
Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE
MehrHans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen Funktionen/Sinn Personalführung Systemführung Mehr Verbindlichkeit schaffen Schulentwicklung auf UE fokussieren Feedbackkultur anbahnen Definition von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5034 Urteil Nr. 5/2011 vom 13. Januar 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf Artikel 38 5 der durch den königlichen Erlass vom 16.
MehrBundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt
Bundesministerium für Inneres - Bundeskriminalamt Information zu DNA Datenbanken Nationale DNA Datenbank Mittels DNA-Analyse ist es möglich, bei allen Straftaten, bei denen vom Täter biologische Spuren
MehrBankgeheimnis hat sich erledigt
https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land
MehrExistenzgründer Rating
Existenzgründer Rating Dipl.Kfm. Jörg Becker Kurzbeschreibungen-Inhaltsangaben www.beckinfo.de Existenzgründer-Rating Die Person im Mittelpunkt, 2009, ISBN 9783837072846 Neben einer trag- und zukunftsfähigen
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrBegutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz
Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz 2013 Impressum Herausgeber: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund
MehrEuropäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen
Europäisches Strafrecht - Bedeutung und Auswirkung auf die nationale Strafverteidigung. EU Kompetenz, Instrumente, Institutionen, Entwicklungen Julia Victoria Pörschke Julia Victoria Pörschke Europäisches
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrArtikel 1 Änderung des Telemediengesetzes
Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
MehrMitteilung gemäß 2 Subventionsgesetz über die subventionserheblichen Tatsachen
A n l a g e A Mitteilung gemäß 2 Subventionsgesetz über die subventionserheblichen Tatsachen Als subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches werden folgende Tatsachen bezeichnet: 1. Tatsachen,
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
Mehrwww.schijnrelatie.be www.relationdecomplaisance.be Vorsicht vor Schein- oder Zwangsbeziehungen!
www.schijnrelatie.be www.relationdecomplaisance.be Vorsicht vor Schein- oder Zwangsbeziehungen! Scheinehe, Scheinzusammenwohnen oder Zwangsehe? Was kann ich tun? 2 Ist eine Scheinbeziehung strafbar? Sind
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrAusländern und sowie bestimmter vorbeugender Maßnahmen, die vom Quästor verfügt werden, zuständig. Zuständigkeit in Zivilsachen
Zuständigkeiten Der Friedensrichter hat erstinstanzliche Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen, entscheidet über die Widersprüche gegen Verwaltungsstrafen, übt die Schlichtungsfunktion aus und ist
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik 7. Mai 2003 PE 328.783/12-25 ÄNRUNGSANTRÄGE 12-25 Entwurf eines Berichts (PE 328.783) Bart Staes über
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrVerbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98. Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten
Verbundene Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98 Pavel Pavlov u. a. gegen Stichting Pensioenfonds Medische Specialisten (Vorabentscheidungsersuchen des Kantongerecht Nijmegen) Pflichtmitgliedschaft in einem
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrKann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrEntscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind
Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrSchiedsamtsZeitung 34. Jahrgang 1963, Heft 09 Online-Archiv Seite 132a-136 Organ des BDS
DIE KÖRPERVERLETZUNG IM ENTWURF 1962 ZU EINEM NEUEN DEUTSCHEN STRAFGESETZBUCH Von Reichsgerichtsrat R. Dr. jur. Fritz H a r t u n g, Marburg In der SchsZtg. 1961 S. 169 ff. und S. 182 ff. hatte ich den
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG)
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen (Binnenschiffahrtssachenverfahrensgesetz BinSchSVerfG) In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-5, veröffentlichten
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrCHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ
CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren
MehrMERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007
Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich
MehrStatistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund
Statistische Materialien zu Existenzgründung und Selbstständigkeit der Wohnbevölkerung mit Migrationshintergrund in Berlin Diese Studie ist im Rahmen des Projektes Netzwerk ethnische Ökonomie entstanden.
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrS T I F T U N G S A T Z U N G
S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr316 StGB - Strafzumessung
316 StGB - Strafzumessung StGB 316, 69, 69a Die Regelung gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern auch für Fahrradfahrer! Wer in Folge des Genusses alkoholischer Getränke nicht mehr in der Lage ist,
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrS P E C T R A K T U E L L EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST MUSTERSCHÜLER, FRANKREICH KLASSENPRIMUS! 2/03
S P E C T R A A EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST MUSTERSCHÜLER, FRANKREICH KLASSENPRIMUS! 2/03 K T U E L L I:\PR-ARTIK\Aktuell03\02\Deckbl-Aktuell.doc EUROPÄER IM UMWELTVERGLEICH ÖSTERREICH IST
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Mehr