Eigenkapitalanforderung für mittelständische Unternehmens - kredite

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Eigenkapitalanforderung für mittelständische Unternehmens - kredite Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie die Auffassung teilt, dass sich die Basel Beschlüsse und die Eigenkapitalkriterien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) negativ auf die Konjunktur und die klassische Unternehmensfinanzierung des baden-württembergischen Mittelstands auswirken; 2. wie sie gedenkt, das Drei-Säulen-System der deutschen Kreditwirtschaft mit Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und Privatbanken in seiner Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit zu schützen; 3. ob sie die Ansicht teilt, dass der Eigenkapitalabzug für Beteiligungen an verbundenen Unternehmen so geregelt werden muss, dass Finanzverbünde nicht benachteiligt werden und es nicht zu einer Verringerung der Kreditvergabemöglichkeit an den Mittelstand kommt; 4. inwieweit sich die pauschale Erhöhung der Eigenkapitalanforderung von Basel III auf des Kreditgeschäft der Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit kleinen und mittleren Unternehmen auswirkt und was sie dagegen unternehmen will; 5. wie sie sich gegen den Kommissionsentwurf positioniert, den Liquiditätspuffer im Rahmen der Liquidity Coverage Ratio der Finanzinstitute so zu gestalten, dass Staatsanleihen privilegiert werden und damit ein faktischer Kaufzwang besteht, der sich negativ auf die Liquiditätsspielräume und damit auf die mittelständische Kreditvergabe auswirkt; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 6. ob sie sich dafür einsetzt, dass es mehr Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite nicht geben darf; 7. wie sie die politische Bedeutung der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) vor dem Hintergrund beurteilt, dass Basel III nicht als Richtlinie, sondern als EU- Verordnung verabschiedet werden soll und welche Möglichkeiten der Einfluss - nahme sie sieht; 8. ob sie das amerikanische Bankensystem mit einer Trennung von Geschäftsund Investmentbanken als Modell für unser Bankensystem sieht Dr. Löffler, Kößler, Wald, Klein, Jägel, Schütz CDU Begründung Die Unternehmensfinanzierung des Mittelstands in Baden-Württemberg ist nicht die Ursache für die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise. Allerdings führt die derzeitige Ausgestaltung von Basel II zu erheblichen negativen Auswirkungen für unsere heimische Wirtschaft. Die Politik muss eine Unterscheidung zwischen international tätigen Finanzinstituten und regionalen Banken herbeiführen. Jede Regelung, die dazu zwingt, dass unsere regionalen Banken für Mittelstandskredite mehr Eigenkapital hinterlegen müssen, schwächt unsere heimische Wirtschaft. Wenn das amerikanische Trennungsmodell eine Lösung sein könnte, muss die Politik aktiv darüber nachdenken. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 13. September 2012 Nr /40/1 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung. Der Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e. V. (GENO BW), der Baden-Württembergische Handwerkstag (Handwerkstag BW), der Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (IHK Tag BW), der Bankenverband Baden-Württemberg (Bankenverband BW), der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), der Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e. V. (LVI), der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg e. V. (LFB BW) und der Sparkassenverband Baden-Württemberg (SVBW) wurden beteiligt. Die Antworten sind eingeflossen. Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob sie die Auffassung teilt, dass sich die Basel Beschlüsse und die Eigenkapitalkriterien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) negativ auf die Konjunktur und die klassische Unternehmensfinanzierung des baden-württembergischen Mittelstands auswirken; Zu 1.: Die Landesregierung teilt diese Auffassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon deshalb nicht, weil das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf Wunsch *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 der Staats- und Regierungschefs der G 20 Staaten vorgelegte Basel III Paket keinesfalls vor dem 1. Januar 2013 in europäisches Recht umgesetzt sein wird. Der Rat und der zuständige ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments haben ihre Positionen zu den Entwürfen der Kommission beschlossen. Derzeit laufen die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Der genaue Inhalt des Pakets ist damit ebenso wenig entschieden wie der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Landesregierung sieht ebenso wie die Antragsteller für die Zukunft die Gefahr negativer Auswirkungen des Pakets auf die Konjunktur und die klassische Unternehmensfinanzierung des baden-württembergischen Mittelstandes. Mindes - tens ebenso große Gefahren gehen aber vom Zusammenbruch systemrelevanter Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und den Dominoeffekten im international verflochtenen Finanzsystem aus. In ihren Unterrichtungen des Landtags über die Umsetzung des Basel III Pakets in europäisches Recht (Drs. 15/1031) und die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Drs. 15/1933) hat die Landesregierung sich deshalb mit Nachdruck für eine bessere Überwachung des Finanzsektors bis hin zur geordneten Abwicklung systemrelevanter Institute ohne Einsatz von Steuermitteln ausgesprochen. Seitens der befragten Verbände erklärte der SVBW, er halte u. a. folgende Auswirkungen für absehbar: Verteuerung der Kredite für Unternehmen und Kommunen; Verringerung der Kreditvergabemöglichkeiten für Kreditinstitute; Verstärkung der Anreize zum Kauf von Staatspapieren; Beförderung einer Kurzfrist-Kultur; Benachteiligung der Kreditfinanzierung des Mittelstands. Diese Einschätzung wird vom GENO BW und dem Handwerkstag BW geteilt. Der LVI teilt die Einschätzung, dass die Kreditvergabe erschwert und verteuert wird. Lediglich der Bankenverband BW erwartet insgesamt keine negativen Auswirkungen auf die Konjunktur und Unternehmensfinanzierung in Deutschland. Für die Zukunft geht die Landesregierung davon aus, dass spätestens nach Inkrafttreten der für 2018 geplanten Verschuldungsobergrenze (leverage ratio) und der langfristigen Liquiditätsstandards (net stable funding ratio) das relativ risikoarme Kerngeschäft der Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie kleinen und mittleren Geschäftsbanken erheblich beeinträchtigt wird. Verbraucher ebenso wie Handwerk und die kleinen und mittleren Unternehmen werden besonders stark getroffen werden. Die Landesregierung hat den Landtag am 13. Dezember 2011 (Drs. 15/1031) entsprechend unterrichtet und sich mit Nachdruck für Erleichterungen für kleine und mittlere Institute ausgesprochen. Solche Erleichterungen gefährden das Ziel einer Stabilisierung der Finanzmärkte nicht, weil der Zusammenbruch kleiner Institute sich nur dann negativ auswirkt, wenn eine große Vielzahl dieser Institute zusammenbricht. In der letzten Finanzkrise haben gerade die Verbünde der Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Tragfähigkeit unter Beweis gestellt. Die Landesregierung hat sich auf allen Ebenen Ausnahmen für kleine und mitt - lere Institute eingesetzt. Der Bundesrat hat diese Forderungen mit breiter Mehrheit unterstützt. Der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments hat viele der Vorschläge aufgegriffen, die Herr MdEP Simon auf Bitten des Finanz- und Wirtschaftsministers in Anträge umgesetzt hatte. Nur die Bundesregierung hat sich diese Position nicht zu Eigen gemacht. 2. wie sie gedenkt, das Drei-Säulen-System der deutschen Kreditwirtschaft mit Sparkassen, Volksbanken, Raiffeisenbanken und Privatbanken in seiner Funk - tions- und Wettbewerbsfähigkeit zu schützen; Zu 2.: Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt des Drei-Säulen-Systems ein. Es hat sich in vielen Jahrzehnten bewährt und in der Finanzkrise erneut seine Vorzüge unter Beweis gestellt. 3

4 Die Verbände, die zu dieser Frage Stellung genommen haben (GENO BW, Bankenverband BW, LVI, SVBW), plädieren durchweg für einen Erhalt des Drei-Säulen-Systems. Der Bankenverband BW ergänzt, aus seiner Sicht müss - ten Privilegierungen für den öffentlich-rechtlichen Bankensektor hinterfragt werden. 3. ob sie die Ansicht teilt, dass der Eigenkapitalabzug für Beteiligungen an verbundenen Unternehmen so geregelt werden muss, dass Finanzverbünde nicht benachteiligt werden und es nicht zu einer Verringerung der Kreditvergabemöglichkeit an den Mittelstand kommt; Zu 3.: Ja. Bereits in der Unterrichtung des Landtags über die Basel III Umsetzung vom 13. Dezember 2011 (Drs. 15/1031) hat sich die Landesregierung zu diesem Thema entsprechend positioniert. Die ursprünglich von der Kommission in Art. 46 Abs. 3 der Basel III Verordnung vorgesehenen Regeln gingen über die bislang gültigen Anforderungen an die Freistellung verbundinterner Forderungen hinaus und hätten insbesondere eine zen - trale Liquiditätssteuerung im Verbund sowie die vierteljährliche Erstellung einer konsolidierten Verbundbilanz erforderlich gemacht. Im Mai 2012 hat der ECON- Ausschuss des Europäischen Parlaments in seiner Stellungnahme die Kriterien so formuliert, dass den Anliegen der Finanzverbünde Rechnung getragen wird. Es soll genügen, wenn die Verbünde gegenüber der Aufsicht in geeigneter Weise darstellen, dass durch die Berücksichtigung der verbundinternen Beteiligungen kein zusätzliches Eigenkapital geschaffen werden kann. Der SVBW geht davon aus, dass mit dieser Regelung der Abzug verbundinterner Beteiligungen vom Eigenkapital und damit auch die Verringerung des Kreditvergabepotenzials der Finanzverbünde unter akzeptablen und erfüllbaren Bedingungen vermieden werden kann. Der GENO BW, der Handwerkstag BW, der VÖB und der LVI teilen diese Einschätzung. Die Änderung geht auf Anträge der Herren Simon und Bullmann MdEP zurück, die der Finanz- und Wirtschaftsminister angeschrieben hatte mit der Bitte, sich die Anliegen der Landesregierung zu Eigen zu machen. Derzeit ist dieser Vorschlag des Parlaments Gegenstand des Trilogs zwischen Kommission, Rat und Parlament. Selbst wenn diese Regelung europäisches Recht wird, hängt es von der Bundes - regierung ab, ob sie den Verbünden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken tatsächlich zugute kommt. Die Regelung ist als nationales Wahlrecht ausgestaltet. Der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband weist darauf hin, dass eine Zusage des Bundesfinanzministers, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, bislang aussteht. Der Bankenverband BW hält diese Änderung für falsch. Er trägt vor, die angestrebte Regelung privilegiere den Sparkassensektor und benachteilige sowohl die Geschäftsbanken als auch die Genossenschaftsbanken. 4. inwieweit sich die pauschale Erhöhung der Eigenkapitalanforderung von Basel III auf des Kreditgeschäft der Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit kleinen und mittleren Unternehmen auswirkt und was sie dagegen unternehmen will; Zu 4.: Die nach dem Risiko des jeweiligen Geschäftsfeldes gewichteten Eigenkapitalanforderungen werden differenziert und zeitlich gestreckt nach oben angepasst. Rein formal bleibt die Eigenkapitalquote bei 8 %. Allerdings müssen die Banken deutlich mehr hartes Kernkapital (z. B. Aktien, Genossenschaftsanteile oder Einlagen der kommunalen Träger bei den Sparkassen) vorhalten. Sein Anteil soll von 2 % nach heutigem Recht auf 4,5 % im Jahr 2016 steigen. Hinzu kommt ein Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 % für den Krisenfall, der ebenfalls aus hartem Kernkapital bestehen muss. Dadurch erhöht sich das Eigenkapital auf mindestens 10,5 %. Um 4

5 Blasenbildungen vorzubeugen, kann die nationale Aufsicht einen antizyklischen Puffer von weiteren 2,5 % hartem Kernkapital verlangen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Unterrichtung des Landtags im Dezember 2011 (Drs. 15/1031) verwiesen. In den Trilogverhandlungen wird derzeit diskutiert, ob ein dritter Puffer für systemische Risiken on top der anderen beiden Puffer geschaffen wird. Der VÖB bringt die Auswirkungen höherer Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe aller Kreditinstitute für alle Kredite zutreffend wie folgt auf den Punkt: Grundsätzlich führen höhere Eigenkapitalanforderungen zu einer Verringerung des Kreditvolumens. Die Kreditvergabe kann deshalb nur konstant gehalten werden, wenn es den Instituten gelingt, zusätzliches Eigenkapital zu beschaffen. Eigenkapital ist jedoch teurer als Fremdkapital, sodass sich die Refinanzierungskosten der Institute erhöhen. Daher steht zu befürchten, dass sich die erhöhten Eigenkapitalanforderungen von Basel III negativ auf die Vergabe von Krediten... auswirken. Die übrigen Verbände, die sich zu dieser Frage geäußert haben (GENO BW, Handwerkstag BW, LFB, LVI, SVBW) teilen die Grundeinschätzung. Bei den gewichteten Eigenkapitalforderungen kommt es für die Finanzierung eines bestimmten Geschäftsfeldes wie der Mittelstandsfinanzierung auf das jewei - lige Risikogewicht an. Dieses entscheidet, mit wie viel Eigenkapital ein Kredit tatsächlich unterlegt werden muss. Die Landesregierung hat sich mit Erfolg für ein geringeres Risikogewicht für Mittelstandskredite eingesetzt (s. u. Frage 6). Darüber hinaus hat sich die Landesregierung z. B. dafür eingesetzt, auch bei Gewerbeimmobilien das Risikogewicht nach unten anzupassen, wenn die nationale Aufsicht der europäischen Aufsicht hinreichend belegen kann, dass der nationale Immobilienmarkt besonders stabil ist. Herr MdEP Simon hat dieses Anliegen auf Bitte des Finanz- und Wirtschaftsministers aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments gestellt. Der Ausschuss ist ihm gefolgt. Zu diesen gewichteten Eigenkapitalanforderungen soll ab 2018 eine Verschuldungsobergrenze hinzukommen. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese rigide Deckelung des Geschäftsvolumens der Kreditinstitute bei kleinen und mittleren Unternehmen ebenso wie bei Kommunen und Verbrauchern zu einer restriktiveren Kreditvergabe und steigenden Zinsen führen kann. Auf die entsprechende Unterrichtung des Landtags in Drs. 15/1031 wird Bezug genommen. Herrn MdEP Simon ist es gelungen, im ECON-Ausschuss Prüfaufträge für die Auswirkungen dieser Grenze durchzubringen. 5. wie sie sich gegen den Kommissionsentwurf positioniert, den Liquiditätspuffer im Rahmen der Liquidity Coverage Ratio der Finanzinstitute so zu gestalten, dass Staatsanleihen privilegiert werden und damit ein faktischer Kaufzwang besteht, der sich negativ auf die Liquiditätsspielräume und damit auf die mittelständische Kreditvergabe auswirkt; Zu 5.: Die Landesregierung hat sich bereits in ihrer Unterrichtung des Landtages vom Dezember 2011 (Dr. 15/1031) gegen die geplante Ausgestaltung der Liquidity Coverage Ratio positioniert. Im ECON-Ausschuss des Parlaments konnte erreicht werden, dass die sehr enge Definition der liquidity coverage ratio geöffnet wurde. Zum einen wurde der Anteil der als hochliquide definierten Aktiva von 60 % auf 40 % reduziert mit der Folge, dass die Banken einen höheren Anteil an Pfandbriefen halten können. Auch die Berücksichtigung verbundinterner Anlagen wurde verbessert. Die Verbände, die sich zu dieser Frage geäußert haben, sprechen sich ganz überwiegend (GENO BW, Handwerkstag BW, Bankenverband BW, LVI und Sparkassenverband BW) für eine Verbreiterung der Definition der liquiden Aktiva aus. Sie tragen vor, eine Privilegierung von Staatsanleihen gegenüber Unternehmensanleihen sei im Lichte der Staatsschuldenkrise durch nichts gerechtfertigt. Insbesondere europäische Mittelstandverbriefungen hätten auch in der Krise nur äußerst geringe Ausfallraten gehabt. 5

6 6. ob sie sich dafür einsetzt, dass es mehr Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite nicht geben darf; Zu 6.: Ja. Die Landesregierung hat sich mit Nachdruck und Erfolg dafür eingesetzt, dass sich die Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite nicht erhöht. In der Unterrichtung des Landtags (Drs. 15/1031) hat sie deutlich gemacht, dass sie die Risikogewichtungen zu Lasten des Mittelstandes für verfehlt hält. Der Finanz- und Wirtschaftsminister hat sich auch in diesem Punkt mit Erfolg für den Mittelstand eingesetzt. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat wiederholt Verbesserungen gefordert. Der Bundesrat hat dieser Forderung in seiner Stellung nahme eine zentrale Bedeutung zugemessen. Auch die Schreiben des Finanz- und Wirtschaftsministers an Abgeordnete des Europäischen Parlaments, namentlich die Abgeordneten Simon und Bullmann, hatten Erfolg. Der ECON- Ausschuss des Parlaments hat sich diese Forderung zu Eigen gemacht. Da in diesem Punkt auch die Bundesregierung für Verbesserungen offen ist, bestehen gute Chancen, dass das Risikogewicht für Mittelstandsanleihen anders als von der Kommission vorgesehen nicht steigt. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen bleibt abzuwarten. Die Verbände, die sich geäußert haben (GENO BW, Handwerkstag BW, Bankenverband BW, LFB, VÖB, LVI, SVBW) haben sich durchweg hinter die Position von Landesregierung, Landtag und ECON Ausschuss gestellt. 7. wie sie die politische Bedeutung der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) vor dem Hintergrund beurteilt, dass Basel III nicht als Richtlinie, sondern als EU- Verordnung verabschiedet werden soll und welche Möglichkeiten der Einfluss - nahme sie sieht; Zu 7.: Die Landesregierung hat sich zur Rolle und politischen Bedeutung der EBA in der Unterrichtung des Landtags (Drs. 15/1031) ausführlich und kritisch geäußert. Sie befindet sich mit dieser kritischen Grundhaltung gegenüber der EBA in bester Gesellschaft. Der für das Bankwesen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier schlägt vor, die Bankenaufsicht von der EBA in London auf die Europäische Zentralbank in Frankfurt zu übertragen. Die beteiligten Verbände sehen die Rolle der EBA ebenso wie die einheitliche Umsetzung für alle Banken unabhängig von der Größe überwiegend kritisch (GENO BW, Handwerkstag BW, SVBW). Der Bankenverband BW ist dagegen der Auffassung, dass nur eine einheitliche Umsetzung für alle Akteure Systemstabilität und einen fairen Wettbewerb schaffen kann. 8. ob sie das amerikanische Bankensystem mit einer Trennung von Geschäftsund Investmentbanken als Modell für unser Bankensystem sieht; Zu 8.: Die Meinungsbildung der Landesregierung in dieser Frage ist noch nicht ab - geschlossen. Eine Kurzanalyse (Anlage 2) hat aber gezeigt, dass nicht nur die derzeitige Finanzkrise ihren Ausgang im US-Trennbankensystem nahm, sondern dass dieses System seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von Krisen geschüttelt wird. Das europäische Bankensystem und insbesondere das deutsche Drei-Säulen-Modell war vor der Übernahme von immer mehr Elementen aus dem angelsächsischen Raum (hohe Managergehälter, Bilanzierung fast ausschließlich nach dem aktuellen Marktwert, Bürokratisierung durch Rating etc. pp. anstelle von Spielräumen der Bankmitarbeiter, die ihre Kunden oft jahrzehntelang begleiten) weniger krisenanfällig. Die Landesregierung hält es unabhängig von der Systemfrage für dringend geboten, die Krisenursachen sowohl im Commercial Banking (Blasenbildungen z. B. 6

7 im Immobilienbereich) als auch im Investment Banking (Verbriefung von Risiken bis zur Unkenntlichkeit, riskanter Eigenhandel) anzugehen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 7

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