Logistikhandbuch für Lieferanten

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1 Logistikhandbuch für Lieferanten

2 Inhalt 1 Rahmenbedingungen Webasto SE Ziel des Logistikhandbuchs Webasto-Production-System (WPS) Gültigkeit Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Liefervereinbarung Überprüfung der Umsetzung Erreichbarkeit, Ansprechpartner Informationspflicht Abrufverfahren/Anliefersteuerung Lieferabruf (LAB), Feinabruf (FAB) Feinsteuerung Vendor Managed Inventory (VMI) Einzelbestellung Informationsübertragung EDI Web EDI Transport/Lieferbedingungen FCA DAP Lieferdokumente/Kennzeichnung Lieferschein Einfuhrdokumente Warenanhänger ASN Sonderkennzeichnung für Prototypen, Vorserienmaterial und Erstmuster Sonderfreigaben Verpackung Verpackungsplanung Verpackungsanforderungen Verpackungskatalog Seite 2 von 16

3 6.4 Beschaffung und Eigentumsverhältnisse Reparatur und Reinigung von Behältern Leerguthandling Transporte Milkrun Direkttransport Stückgut/Paketdienste Anlieferung durch den Lieferanten Sonderfahrten Notfallstrategie Änderungsmanagement Folgen von Verletzungen oben genannter Regelungen Logistik-Mängelrüge und Lieferantenbewertung Gewichtung der Logistik-Mängelrüge Lieferanteneskalationsverfahren Anlagen Abkürzungsverzeichnis Seite 3 von 16

4 1 Rahmenbedingungen 1.1 Webasto SE Webasto ist weltweit als Modullieferant für namenhafte Automobilhersteller tätig. Aufgrund der direkten Abhängigkeit, der sehr hohen Wertigkeit und Varianz in den Teilen ist eine aktive Steuerung des Materialflusses unter Berücksichtigung geringer Transport- und Kapitalbindungskosten unerlässlich. Dies hat zur Folge, dass Materialbestände in den Produktionswerken bis auf einen halben Tag Reichweite reduziert sind. Es muss in jeder Situation sichergestellt sein, dass alle benötigten Materialen zum richtigen Zeitpunkt in der richtigen Menge und Qualität am richtigen Ort zur Verfügung stehen. Diesen Anforderungen kann Webasto jedoch nur in Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten gerecht werden. Dafür braucht Webasto zuverlässige und kompetente Geschäftspartner, die diese Ziele mit umsetzen. 1.2 Ziel des Logistikhandbuchs Vertragsgegenstand des Liefervertrages ist die bedarfs- bzw. verbrauchsorientierte und termingerechte Anlieferung aller angeforderten Kaufteile und Materialien an Webasto. Die Zusammenarbeit erfolgt mit dem Ziel einer optimalen Versorgung bei Webasto, einer Bestandsoptimierung und einer Risikominimierung bei uns und unseren Geschäftspartnern. Dieses Logistikhandbuch zeigt die logistischen Anforderungen der einzelnen Webasto- Werke an seine Lieferanten auf und ist zugleich Bestandteil der Vereinbarungen zwischen Webasto und seinen Lieferanten. 1.3 Webasto-Production-System (WPS) Die Logistikstrategie von Webasto basiert auf dem Webasto-Produktions-System (WPS). Die Ziele des WPS sind höchste Produktionsqualität und bester Lieferservice bei geringsten Kosten. Dies stellt die fehlerlose Produktion, den effizienten Warenfluss und somit den wirtschaftlichen Erfolg von Webasto sicher. Die logistische Wertschöpfungskette ist dabei nach Lean- bzw. Just-in-time-Prinzipien gestaltet; d.h. transportiert werden nur diejenigen Produkte, Zukaufteile und Produktionsmaterialien, die unmittelbar benötigt werden. Dies stellt eine Herausforderung für die Produktionswerke und Lieferanten dar, da Zukaufteile mindestens täglich angeliefert werden müssen. Seite 4 von 16

5 1.4 Gültigkeit Grundsätzlich gilt dieses Handbuch für alle Lieferanten und bezieht sich auf alle Webasto- Werke. Über die Regelungen dieses Handbuches hinaus, definiert jedes Webasto-Werk individuelle Regelungen. Diese werksspezifischen Anforderungen ergänzen dieses Logistikhandbuch. 1.5 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Webasto und Lieferant arbeiten gemeinsam an der Optimierung des Logistikkonzeptes. Dazu zählen insbesondere die Anpassung von Lieferfrequenzen, Abrufmengen, Behälter und dessen Inhalt. Die Änderungen werden mit dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Supply Chain umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt mindestens kostenneutral. 1.6 Liefervereinbarung Grundlage für die Anlieferungen sind die mit dem jeweiligen Webasto Werk vereinbarten Lieferbedingungen. 1.7 Überprüfung der Umsetzung Die Regelungen dieses Handbuchs sind so umzusetzen, dass diese vor Ort beim Lieferant zu jedem Zeitpunkt durch Webasto-Mitarbeiter überprüft werden können. 1.8 Erreichbarkeit, Ansprechpartner Die für die Logistik verantwortlichen Mitarbeiter des Lieferanten sind den jeweiligen Webasto-Werken zu benennen. (Ansprechpartner, Vertreter, Vorgesetzte jeweils mit , Telefon und Fax) Die vom Lieferant benannten Ansprechpartner müssen grundsätzlich jederzeit erreichbar sein. Außerhalb normaler Arbeitszeiten muss eine Notfallerreichbarkeit mit qualifizierter Besetzung sicher gestellt sein. 1.9 Informationspflicht Lieferanten dürfen keine eigenständigen Änderungen an Webasto relevanten Logistikprozessen vornehmen. Besteht die Notwendigkeit einer Änderung, so ist Webasto vor der Seite 5 von 16

6 Durchführung zu informieren. Die Änderung darf erst durchgeführt werden, wenn eine schriftliche Genehmigung von der Logistikleitung des betreffenden Webasto-Werkes vorliegt. 2 Abrufverfahren/Anliefersteuerung Die nachgenannten Abrufverfahren/Anliefersteuerungen werden von Webasto eingesetzt. Der Lieferant stellt sicher, dass die entsprechende Kompetenz, qualifizierte Personen und technische Möglichkeiten vorhanden sind. Die genauen Verfahren werden werksspezifisch vorgegeben und können sich während des Produktlebenszyklus ändern. 2.1 Lieferabruf (LAB), Feinabruf (FAB) Um die Materialbeschaffung sicherzustellen, Fertigungskapazitäten vorzuhalten und die Fertigung optimal planen/steuern zu können, erhält der Lieferant mindestens 1x wöchentlich einen Lieferabruf mit der Vorausschau der Bedarfe, sofern sich im Vergleich zum letzten Lieferabruf etwas verändert hat. Der Feinabruf stellt eine Ergänzung zum Lieferabruf dar, der nach bilateraler Vereinbarung zusätzlich zum Einsatz kommt. Jeder neue Abruf ersetzt den vorherigen. Alle genannten Termine sind immer Anliefertermine bei Webasto. Der Lieferant muss im Falle der Abholung durch Webasto, analog der individuellen Vereinbarung, die Ware rechtzeitig bereitstellen. 2.2 Feinsteuerung Die Feinsteuerung für bestimmte ausgewählte Produkte dient zur kurzfristigen Steuerung der Anliefermenge und ist bindend. Die Steuerung kann über ekanban, JIT-Abruf und Mengenabruf erfolgen. Entsprechend der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Werk erfolgt die Nachlieferung. Die Übertragung der Anliefermengen ist gesondert zwischen Webasto und dem Lieferanten abzustimmen. 2.3 Vendor Managed Inventory (VMI) Der Lieferant ist verantwortlich für die Bestandsgröße seiner Produkte bei Webasto. Webasto und der Lieferant legen gemeinsam den MIN und MAX Bestand bedarfsgerecht fest. Seite 6 von 16

7 Der Lieferant verpflichtet sich, mindestens einmal täglich die Bestandssituation zu überprüfen. 2.4 Einzelbestellung Der Lieferant erhält eine Einzelbestellung mit einem terminierten Bedarf und den vereinbarten Einzelpreisen. Der Lieferant ist verpflichtet, bei Terminabweichungen umgehend den zuständigen Besteller zu informieren. Werden die in der Einzelbestellung angegebenen Konditionen nicht akzeptiert, muss dieser Bestellung gegenüber der zuständigen Einkaufsabteilung sofort schriftlich widersprochen werden. 3 Informationsübertragung Die Informationsübertragung von Webasto an die Lieferanten und von den Lieferanten an Webasto erfolgt grundsätzlich elektronisch. Darunter werden insbesondere alle Abruf- und Lieferscheinarten verstanden. Dabei sind die jeweils gültigen Standardformate des empfangenden Webasto-Werkes einzusetzen. Es können zwei Arten von elektronischer Informationsübertragung genutzt werden: klassisches EDI und WebEDI. 3.1 EDI Die IT-technischen Voraussetzungen und Formate sind mit dem zu beliefernden Webasto- Werk abzustimmen. 3.2 Web EDI Webasto nutzt SupplyOn als Standardanbieter für WebEDI-Lösungen. Falls der Lieferant über keine klassische EDI-Anbindung verfügt, ist er verpflichtet, den Datenaustausch über SupplyOn abzuwickeln. Dazu schließt der Lieferant direkt einen Vertrag mit SupplyOn. Seite 7 von 16

8 4 Transport/Lieferbedingungen Alle transport- bzw. lieferrelevanten Vereinbarungen wie Abholort, Abholzeiten und Anlieferzeiten sind mit der Logistik des zu beliefernden Webasto-Werkes abzustimmen. Änderungen durch den Lieferanten bedürfen einer Genehmigung durch Webasto SE. Unabhängig von urlaubsbedingten Betriebsschließungen o.ä. sind die vereinbarten Abhol- und Lieferzeiten einzuhalten. 4.1 FCA Die Lieferbedingung FCA bedeutet Free Carrier/frei Frachtführer ( benannter Ort). Der Lieferant hat die zur Lieferung freigemachte Ware dem von Webasto benannten Frachtführer am benannten Ort zu liefern. Er ist für die rechtzeitige Bereitstellung (vorab festgelegte Uhrzeit durch das jeweilige Webasto-Werk) und ordnungsgemäße Verladung der Ware verantwortlich. 4.2 DAP Die Lieferbedingung DAP bedeutet Delivery at Place/geliefert unverzollt ( benannter Bestimmungsort). Der Lieferant trägt die Verantwortung für seine Lieferung bis zum durch Webasto benannten Entladeort sowie für den Rücktransport von Leergut. Er hat die Ware zur vereinbarten Zeit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen und Leergut zurück zu nehmen. Es kann nur während der Öffnungszeiten des jeweiligen Empfangsortes angeliefert werden. Das zuständige Webasto-Werk kann dem Lieferanten genau festgelegte Anlieferfenster vorgeben. Der Fahrer hat sich über werkspezifische Regeln zu erkundigen und diese einzuhalten. 5 Lieferdokumente/Kennzeichnung Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass der Sendung alle gesetzlich erforderlichen sowie die nachgenannten Dokumente beiliegen. 5.1 Lieferschein Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizufügen. Der Lieferschein enthält folgende Informationen: Seite 8 von 16

9 o Absender (Name und Lieferantennummer) o Empfänger o Materialnummer und -bezeichnung o Menge und Einheit o Verpackungsnummer und Verpackungsbezeichnung (Behälter, Palette, Deckel, Innenverpackung) pro Lieferscheinposition o Bruttogewicht o Bestellnummer o Lieferscheinnummer o Hinweis auf die vereinbarten INCOTERMS 5.2 Einfuhrdokumente Der Lieferant stellt alle für das entsprechende Empfangsland erforderlichen Einfuhrdokumente rechtzeitig zur Verfügung. Bei Einfuhr in die EU müssen die Dokumente für eine EU-Verzollung gültig sein. Bei der Einfuhr in Drittstaaten (Nicht EU) sind die erforderlichen Einfuhrdokumente zur Verzollung in dem jeweiligen Staat der Sendung beizulegen. In jedem Fall sind bei Einfuhren der Sendung somit beizufügen: Handelsrechnung bzw. Proformarechnungen o Zollwert und Handelswert müssen zwingend übereinstimmen o Zolltarifnummer ist zwingend auf der Handelsrechnung zu vermerken im Falle einer Präferenzberechtigung der gelieferten Ware, ein gültiger Präferenznachweis (EUR 1, Ursprungserklärung etc.) 5.3 Warenanhänger Auf jeder Lagereinheit, jedem Behälter und jedem einzelnen Packstück ist ein aktuell gültiger Warenanhänger anzubringen. Die zu verwendenden Standards werden vom jeweiligen Webasto-Werk festgelegt. 5.4 ASN Sämtliche Lieferscheindaten sind sofort bei Versand elektronisch mittels EDI/WebEDI zu übermitteln. Bei EDI Übertragung ist der Warenbegleitschein VDA 4912 zu verwenden. Als Lieferdatum ist grundsätzlich das Anlieferdatum zu verwenden. Seite 9 von 16

10 5.5 Sonderkennzeichnung für Prototypen, Vorserienmaterial und Erstmuster Prototypen, Vorserien und Erstmuster müssen gemäß QW1 gekennzeichnet werden. 5.6 Sonderfreigaben Sonderfreigaben sind auf dem Lieferschein zu vermerken und in Kopie an der Ware bzw. jeden Behälter anzubringen. Diese Regelung gilt auch für Not- und Ausweichverpackung. Hierbei sind ggf. werksspezifische Vorgaben zu beachten. 6 Verpackung Die Verpackung muss im Einklang mit dem Webasto-Production-System und den Webasto- Umweltgrundsätzen gestaltet werden und darüber hinaus dem Markenimage von Webasto entsprechen. 6.1 Verpackungsplanung Die Webasto Logistikplanung legt die Umverpackung/Behälter und die Inhaltsmenge fest. Bei der Entwicklung von Sonderladungsträgern (z.b. Gestellen, Mehrweg-Inlays) hat der Lieferant aktiv mitzuwirken. Für den weiteren Teileschutz gemäß den Anforderungen aus QW1 ist der Lieferant verantwortlich. Der Lieferant bestätigt per Unterschrift auf dem Verpackungsdatenblatt, dass die festgelegten Verpackungen den Anforderungen der Teile selbst genügen. Nur die abgestimmte Verpackung ist zu verwenden. Die Erstbemusterung hat bereits in der für die Serie festgelegten Verpackung zu erfolgen. Sofern eine Ausweichverpackung im Verpackungsdatenblatt nicht festgelegt wurde, ist in begründeten Fällen diese vom Lieferanten vorzuschlagen, rechtzeitig vor Anlieferung abzustimmen und mit einem Verpackungsdatenblatt zu dokumentieren. 6.2 Verpackungsanforderungen Folgende Anforderungen sind bei der Verpackungsauswahl zu berücksichtigen: Seite 10 von 16

11 Setzt sich eine Ladeeinheit aus unterschiedlichen Behältern zusammen, so müssen diese auf regional verwendeten Standardpaletten mit entsprechendem Ladeeinheitenabschlussdeckel gepackt sein. Die Außenabmessungen der Paletten dürfen nicht überschritten werden. Transportsicherheit muss gegeben sein Bei der Zusammensetzung der Ladeeinheit sind die Gesetze und Normen zur Ladungs- und Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Eine Mindeststapelbarkeit der Ladeeinheiten von drei Metern ist zu gewährleisten. Bei Verwendung von Einwegverpackung ist auf die ausschließliche Verwendung von recyclebaren Materialien zu achten. Abweichungen von diesen Regelungen dürfen nur in Abstimmung mit dem zuständigen Werk erfolgen und sind im Verpackungsdatenblatt zu beschreiben. 6.3 Verpackungskatalog Die definierten Standard-Umlauf-Behälter finden Sie im aktuellen Packmittelkatalog (siehe Webasto Supplier Portal ). 6.4 Beschaffung und Eigentumsverhältnisse Mehrwegbehälter werden im Allgemeinen durch Webasto gestellt. Für Lieferumfänge, die nicht direkt an die Webasto-Werke erfolgen, werden keine Behälter zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Behälter durch die Webasto-Werke erfolgt nur für den Transportumlauf vom letzten Auslieferstandort des Lieferanten zu dem jeweiligen Webasto-Werk. Das Leergut darf nicht zweckentfremdet werden für o den internen Fertigungsumlauf bei Lieferanten. o die Zwischenlagerung von Halbfabrikaten. o eine über den aktuellen Lieferabruf hinausgehende Lagerhaltung beim Lieferanten. o Für die Lieferung an Vorlieferanten Der benötigte Behälterbedarf wird je Lieferwerk mittels standardisierter Floatberechnung durch die für das jeweilige Webasto-Werk zuständige Logistikplanung errechnet und festgelegt. 6.5 Reparatur und Reinigung von Behältern Das Reinigen von Behältern ist, abhängig von den qualitativen Anforderungen an das zu liefernde Bauteil, im Bedarfsfall vom Lieferanten durchzuführen. Seite 11 von 16

12 Mit Ausnahme der aktuell geforderten Kennzeichnungen dürfen keine weiteren Label und/oder Labelreste an den Behältern sein. Behälter, die nicht mehr verwendet werden können, sind dem zuständigen Webasto- Werk zu melden. Der Lieferant ist für die sachgemäße Lagerung des Leergutes verantwortlich. Dazu zählt insbesondere der Schutz vor Witterungseinflüssen. Bei Verlust oder Beschädigung von Behältern durch den Lieferanten hat dieser die Kosten der Ersatzbeschaffung bzw. Reparaturen zu tragen. 6.6 Leerguthandling Der Lieferant ist verantwortlich, dass genügend Leergut für die Lieferung vorhanden ist. Bei Bedarf muss rechtzeitig ausreichend Leergut bei Webasto oder dessen Beauftragten angefordert werden und/oder nach vorheriger Freigabe durch Webasto in entsprechender Ausweichverpackung angeliefert werden. Der Saldenabgleich des Leergutkontos erfolgt in regelmäßigen Abständen pro Webasto-Empfangs-Werk. Der hierin ermittelte Saldo gilt als vom Lieferanten akzeptiert, falls er diesem nicht binnen einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht. Auf Anforderung von Webasto, führt der Lieferant eine Zählung der vorhandenen Ladungsträger durch. 7 Transporte Webasto arbeitet mit unterschiedlichen Anlieferkonzepten mit den entsprechenden Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Bereitstellungs- und Anlieferzeitraumes. Der Lieferant stellt die Erfüllung dieser Anforderungen sicher. Erfüllt der Lieferant diese Anforderung nicht, hat er den Transport der Güter und des Leergutes unverzüglich auf eigene Kosten durchzuführen. 7.1 Milkrun Milkruns werden von Webasto organisiert. Anlieferungen und Abholungen erfolgen nach einem festen Fahrplan. Die festgelegten Zeiten für die Bereitstellung der Ware und Be- /Entladung des LKWs sind zwingend einzuhalten. Der LKW-Fahrer ist zur Einhaltung des Fahrplans verpflichtet und muss nach Ablauf des Zeitfensters abfahren. Seite 12 von 16

13 7.2 Direkttransport Direkttransport ist ein direkter Transport vom Lieferant zu Webasto oder umgekehrt, der von Webasto organisiert wird. An- und Abfahrtszeiten werden zwischen Webasto und dem Lieferanten abgestimmt. 7.3 Stückgut/Paketdienste Webasto hat für die Durchführung von Stückgut- und Paketsendungen werkspezifisch Dienstleister festgelegt. Der Lieferant stellt durch die reitzeitige Avisierung / Anlieferung sicher, dass die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt angeliefert werden. 7.4 Anlieferung durch den Lieferanten Bei Anlieferung durch den Lieferanten sind die Anlieferfenster im Webasto-Werk grundsätzlich abzustimmen und einzuhalten. Der Fahrer hat die werkspezifischen Regeln einzuhalten. Der Fahrer verfügt über ausreichende Sprachkenntnisse, um mit den jeweiligen Ansprechpartnern im Webasto-Werk kommunizieren zu können. 7.5 Sonderfahrten Sonderfahrten sind Abweichungen vom Standard und müssen in jedem Fall vorab zwischen dem Lieferanten und dem jeweiligen Webasto-Empfangs-Werk vereinbart werden. Die Kosten trägt der jeweilige Verursacher. 8 Notfallstrategie (in Anlehnung an die internationale Qualitätsnorm ISO/TS :2009) Ist die rechtzeitige Belieferung der Webasto-Werke gefährdet, ist dies unverzüglich dem jeweiligen Webasto-Werk anzuzeigen. Hierdurch wird die Verpflichtung des Lieferanten zur termingerechten Lieferung nicht berührt. Im Notfall ist unverzüglich ein entsprechender Maßnahmenplan vorzulegen. Dem jeweiligen Webasto-Werk ist eine ständig aktualisierte Liste der Ansprechpartner des Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Siehe auch Punkt 1.8. Seite 13 von 16

14 9 Änderungsmanagement Ein- und Auslaufsteuerung erfolgt ausschließlich über die Disposition des jeweiligen Webasto-Werkes. 10 Folgen von Verletzungen oben genannter Regelungen Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der logistischen Wertschöpfungskette und insbesondere der eigenen Lieferfähigkeit gegenüber unseren Kunden ist unter anderem die Lieferfähigkeit unserer Lieferanten von Bedeutung. Dazu kontrollieren wir die Logistikleistung unserer Lieferanten: Die Einhaltung vereinbarter Liefermengen und des vereinbarten Liefertermins (Liefertreue) Die Einhaltung der vereinbarten Verpackung bzw. Belabelung Die Einhaltung der vereinbarten Dokumentation (Produkt- und Lieferdokumentation) und die korrekte Übermittlung elektronischer Lieferscheindaten (ASN) Abweichungen von diesen Vereinbarungen führen zu Störungen der Prozesse im Wareneingang und in der Produktion und haben gegebenenfalls auch Auswirkungen auf die Lieferfähigkeit von Webasto; was wiederum zu Prozessstörungen bei unseren Kunden führt. Bei Abweichungen erfolgt eine Logistik-Mängelrüge und die daraus entstandenen Kosten werden aufwandgerecht und weiter belastet. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen von Webasto bleiben unberührt Logistik-Mängelrüge und Lieferantenbewertung Die Bewertung der Lieferanten bzgl. Ihrer Logistikleistung erfolgt mittels einer Logistik- Mängelrüge. Diese wird ereignisorientiert angewendet und ist bei Abweichungen bezüglich der oben genannten Logistikleistungen einzusetzen. Die Logistik-Mängelrüge wird durch die Logistik des jeweiligen Werkes erstellt Gewichtung der Logistik-Mängelrüge Bei der Erstellung der Logistik-Mängelrüge sind im Einzelfall die Konsequenzen des Fehlverhaltens des Lieferanten nach Ihrer Bedeutung zu beurteilen. Dabei wird zwischen folgenden Beeinträchtigungen unterschieden: Seite 14 von 16

15 Beeinträchtigung im Wareneingang Beeinträchtigung in der Produktion Beeinträchtigung bei der Auslieferung an den Kunden Folgende Fehlerarten werden berücksichtigt: Falschlieferung Verpackung nicht nach Spezifikation Verpackung beschädigt Behälterkennzeichnung nicht nach Spezifikation Behälterkennzeichnung fehlt Barcode nicht lesbar Dokument nicht nach Spezifikation Menge - Unterlieferung Menge - Überlieferung Termin - zu früh Termin - zu spät ASN - nicht nach Spezifikation JIS Fehler Beeinträchtigungen im Wareneingang führen zu Störungen im Ablauf, Mehrarbeit, Verlängerung der Durchlaufzeit und letztlich zu höheren Kosten. Diese werden mit dem Faktor 1 bewertet. Beeinträchtigungen in der Produktion führen darüber hinaus zur Gefährdung der Lieferfähigkeit gegenüber dem Kunden. Diese werden mit dem Faktor 2 bewertet. Beeinträchtigungen bei den Auslieferungen an den Kunden können zu gravierenden Konsequenzen führen, wie z.b. Bandstillstand des Kunden oder Rücksetzung beim Lieferantenrating. Diese werden mit dem Faktor 3 bewertet. Aus der Anzahl der Logistik-Mängelrügen und der Gewichtung der Konsequenzen errechnet sich eine monatliche Punktzahl. Bei zwei Verstößen, die ausschließlich zu Beeinträchtigungen im Wareneingang führen, erhält der Lieferant beispielsweise 2 Punkte. Bei einem Verstoß, der zu einer Beeinträchtigung in der Produktion führt, erhält er ebenfalls 2 Punkte. Führt der Verstoß zu Beeinträchtigung der Lieferung an den Kunden, erhält der Lieferant 3 Punkte Lieferanteneskalationsverfahren Ein Lieferant wird in folgenden Situationen in das bestehende Webasto- Eskalationsverfahren aufgenommen: Die Summe der aus den Logistik-Mängelrügen resultierenden Punkte pro Monat ist gleich oder größer 3. Der Lieferant verletzt die Anforderungen zum wiederholten Mal (Wiederholfehler) Seite 15 von 16

16 Der Lieferant reagiert nicht auf eine Logistik-Mängelrüge Die Folgen des vorab aufgezeigten Bewertungsverfahrens ergeben sich aus dem unter abrufbaren Eskalationsmodells. 11 Anlagen Abkürzungsverzeichnis ASN CRB DAP DFÜ DIN EDI EDIFACT FAB FCA FOB ISO KLT LAB LuT ODETTE QW1 SLVS VDA VMI WebEDI WPS Advanced Shipping Notice (entspricht LuT) Convertible Roof & Body Delivered At Place (benannter Ort) Datenfernübertragung Deutsche Industrie-Norm Electronic Data Interchange Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport Feinabruf Free Carrier (benannter Ort) Free on Board International Organization for Standardization Kleinladungsträger Lieferabruf Liefer- und Transportdaten Organization for Data Exchange by Tele Transmission in Europe Qualitätsvereinbarung Webasto Speditions-, Logistik- und Lagerversicherungsschein Verband der Automobilindustrie Vendor Managed Inventory EDI über Internet, Inhalte werden über Internet-Browser angezeigt und/oder eingegeben Webasto-Production-System Seite 16 von 16

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