KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien

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1 TO 8 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA V - KAV-2/11 Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Vergabe und Abwicklung von Leistungen für die Realisierung eines Radiologie-Informationssystems für das Sozialmedizinische Zentrum Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital Tätigkeitsbericht 2011

2 KA V - KAV-2/11 Seite 2 von 17 KURZFASSUNG Das Kontrollamt prüfte in der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" die Vergabe und Abwicklung der Leistungen für die Realisierung eines Radiologie-Informationssystems für das Sozialmedizinische Zentrum Baumgartner Höhe - Otto Wagner- Spital. Dabei zeigte sich, dass eine Auftragnehmerin gravierende Verzögerungen sowie die Einstellung des ersten Projektes verursachte, da etwa fünf Jahre nach der Beauftragung eine anforderungsgerechte Lösung noch immer ausständig war. Für die Realisierung des Radiologie-Informationssystems musste in weiterer Folge ein zweites Projekt erstellt werden, welches im Mai 2011 abgeschlossen wurde.

3 KA V - KAV-2/11 Seite 3 von 17 INHALTSVERZEICHNIS 1. Vorbemerkung Consultingleistungen Vergabe der EDV-Leistungen des ersten Projektes Abwicklung der Leistungen des ersten Projektes Projekteinstellung und Kosten des ersten Projektes Vergabe der EDV-Leistungen des zweiten Projektes Abwicklung der Leistungen des zweiten Projektes Empfehlung...16 Anhang ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE...17

4 KA V - KAV-2/11 Seite 4 von 17 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Vorbemerkung 1.1 Für die Realisierung eines RIS/PACS (ein Radiologie-Informationssystem in Verbindung mit einem System zur Bildarchivierung und Bildkommunikation) für das OWS veranlasste das damals im KAV bestehende EMB im Sommer 2003 ein offenes Vergabeverfahren, das im Februar 2004 zur Erteilung des Zuschlages an die Firma A. führte. An dieser Stelle war der Hinweis angebracht, dass die Firma A. kurz darauf (im Mai 2004) in die Firma B. eingegliedert wurde, welche wiederum im Jänner 2005 von der zweitgereihten Bieterin, der Firma C., übernommen wurde. 1.2 Als Termin für die Inbetriebnahme des RIS/PACS im OWS war Ende März 2005 vorgesehen. Wie in der Folge noch dargestellt wird, war die Abwicklung der EDV-Leistungen für die Realisierung des RIS/PACS für das OWS von gravierenden Verzögerungen und der Implementierung von unzulänglichen Funktionalitäten geprägt. Im Dezember 2008 wurde auf Initiative des KAV das von der Firma A. in Angriff genommene Projekt RIS/PACS eingestellt, weil bis dahin eine anforderungsgerechte Lösung nicht realisiert wurde. 1.3 Im März 2010 beauftragte der KAV im Weg eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung die Firma D. mit der Realisierung eines neuen RIS/PACS für das OWS. Dieses zweite Projekt wurde im Mai 2011 abgeschlossen. 1.4 Die gegenständliche Prüfung des Kontrollamtes betraf die Vergabe und Abwicklung der Leistungen für die Realisierung eines RIS/PACS für das OWS (beide Projekte).

5 KA V - KAV-2/11 Seite 5 von Consultingleistungen 2.1 Die Consultingleistungen für die Realisierung eines RIS/PACS für das OWS (Ist- Soll-Analyse, Erstellung des Pflichtenheftes bzw. von Ausschreibungsunterlagen, Angebotsbewertung) schrieb das EMB im August 2001 unter Zugrundelegung der ÖNORM A 2050, Ausgabe 1993 bzw. der Richtlinien für die Vergabe von Leistungen durch Dienststellen der Stadt Wien im offenen Verfahren aus. Aus diesem Vergabeverfahren ging die Firma E. mit einem Gesamtpreis von ,70 EUR (dieser Betrag und alle nachfolgend angeführten Beträge - soweit erforderlich nach Umrechnung von Schilling auf EUR - exkl. USt) als Bestbieterin hervor, der im Herbst 2001 der Zuschlag erteilt wurde. Hinsichtlich der Vergabe der Consultingleistungen ergab die Prüfung des Kontrollamtes keine Beanstandung. 2.2 Die Consultingleistungen wurden - ausgenommen die erst im Zuge des Vergabeverfahrens für die Realisierung eines RIS/PACS für das OWS durchführbare Angebotsbewertung - entsprechend den Anforderungen in der Ausschreibung bis Mai 2002 erbracht, wofür Kosten in der Höhe von ,32 EUR anfielen. Für die im Herbst 2003 vorgenommene Angebotsbewertung wurden der Firma E ,38 EUR zugestanden. Dem Kontrollamt fiel auf, dass das EMB die Firma E. zusätzlich mit der Modifikation der Ausschreibungsunterlagen im November 2002 beauftragte. Das Erfordernis dieser Leistung begründete der KAV damit, dass zwischen der Erbringung der Consultingleistungen und der Beauftragung des EMB mit der Durchführung der Ausschreibung für die Realisierung eines RIS/PACS bzw. der finanziellen Bedeckungszusage durch das OWS sechs Monate vergangen seien, wodurch eine Anpassung der technischen Kriterien der Leistungsbeschreibung an den neuesten Stand erforderlich geworden wäre. Daraus resultierte nicht nur eine Verzögerung in der Projektabwicklung, sondern auch ein zusätzlicher monetärer Aufwand in der Höhe von 8.400,-- EUR.

6 KA V - KAV-2/11 Seite 6 von 17 Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Der Bedarf nach Anpassung der technischen Kriterien der Leistungsbeschreibung war durch die rasante Entwicklung bei der Einbettung von RIS/PACS-Systemen in Basiskomponenten, wie Betriebssystem und Datenbanken, bedingt. 2.3 In der Folge ergaben sich weitere Modifikationen der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere betreffend die nachträgliche Einbeziehung eines digitalen Langzeitarchives für Bilddaten sowie textliche Änderungen aufgrund von Anregungen des Rechtsbüros des KAV, die vom EMB selbst vorgenommen und bis Juni 2003 abgeschlossen wurden. Auch diese Maßnahmen führten zu einer Verzögerung in der Projektabwicklung. Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Die Notwendigkeit der Einbeziehung eines digitalen Langzeitarchives für Bilddaten ergab sich durch die zunehmende Nutzung der KAV-weiten Bilddatenabfrage über Patientinnen bzw. Patienten mit Voraufenthalten in verschiedenen Spitälern der Stadt Wien. Diese verstärkte Nutzung wurde durch die rasante Verbreitung digitaler Radiologie-Modalitäten sowie durch die zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgte flächendeckende Implementierung der elektronischen Patientenakte möglich. 2.4 Wie eingangs erwähnt, wurde die Firma A. im Mai 2004 in die Firma B. eingegliedert. Dies führte u.a. dazu, dass die Firma B. die von der Firma A. im Rahmen des offenen Verfahrens für die Realisierung des RIS/PACS für das OWS offerierte RIS-Software nicht weiterverfolgte, sondern ihre RIS-Software forcierte. Demgemäß unterbreitete die Auftragnehmerin dem KAV den Vorschlag, diese RIS-Software für die Realisierung des RIS/PACS für das OWS heranzuziehen.

7 KA V - KAV-2/11 Seite 7 von 17 Unter diesen Aspekten befasste das EMB im Sommer 2004 die Firma E. mit der Prüfung, ob die Firma A. auch dann als Bestbieterin aus dem offenen Verfahren hervorgegangen wäre, wenn sie ein auf die Software der Firma B. gerichtetes Angebot gelegt hätte. Die Firma E. gelangte zu dem Ergebnis, dass auch einem auf der Software der Firma B. basierenden Angebot der Vorzug zu geben gewesen wäre. Der Vollständigkeit halber war jedoch zu bemerken, dass der Firma E. für die Bewertung 9.000,-- EUR zugestanden wurden, womit die Projektgesamtkosten zusätzlich erhöht wurden. Aus vergaberechtlicher Sicht ergab sich gegen diese Beauftragung kein Einwand. 3. Vergabe der EDV-Leistungen des ersten Projektes 3.1 Mitte Juni 2003 wurde vom EMB auf Basis des WLVergG ein offenes Verfahren, welches die Realisierung eines RIS/PACS einschließlich der Wartung eines solchen Systems sowie die Installation bzw. Implementierung von DLR-Systemen (Speicherfoliensysteme) für das OWS zum Inhalt hatte, in die Wege geleitet. Die Ausschreibung war in zwei Lose untergliedert (Los 1 betraf RIS/PACS; Los 2 bezog sich auf die DLR-Systeme). Teilangebote (je nach Los) waren zulässig. Das Vergabeverfahren erfolgte nach dem Bestbieterprinzip, wobei in den Ausschreibungsunterlagen aufschien, dass der Preis mit 60 % und der Erfüllungsgrad sowie die Produktgestaltung mit jeweils 20 % gewichtet werden. 3.2 Bei der am 7. August 2003 durchgeführten Angebotsöffnung betreffend Los 1 lagen folgende Angebote vor: Bieterin Gesamtpreis in EUR Firma A ,74 Firma C ,21 Firma F ,03 Firma G ,05 Firma H ,42 Firma D ,00

8 KA V - KAV-2/11 Seite 8 von Die im Herbst 2003 von der sogenannten Bewertungskommission (bestehend aus Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Firma E., des EMB und des OWS) vorgenommene Bestbieterermittlung brachte auf Basis der in der Ausschreibung aufscheinenden Bewertungskriterien nachstehendes Ergebnis: Bieterin Monetäre Bewertung (Bewertungszahl) Erfüllungsgrad (Bewertungszahl) Produktgestaltung (Bewertungszahl) Gesamtbewertung (Bewertungszahl) Firma A. 11,58 1,83 1,67 15,08 Firma C. 6,67 1,89 1,29 9,84 Firma F. 5,67 1,82 0 7,58 Firma G. 5,56 1,79 0 7,35 Firma H. 5,36 1,78 0 7,14 Firma D. 4,47 1,88 0 6,35 Aus dieser Tabelle geht hervor, dass die Firma A., deren Angebot insgesamt betrachtet die höchste Bewertungszahl erhielt, an die erste Stelle gereiht bzw. als Bestbieterin ermittelt wurde. Das Angebot der Firma C., dem hinsichtlich des Erfüllungsgrades (ein Zuschlagskriterium für die Qualität und Funktionalität) die höchste Bewertungszahl zuerkannt wurde, kam an der zweiten Stelle zu liegen. Die nachgereihten Angebote der Firma F., Firma G., Firma H. und Firma D. wurden betreffend die Produktgestaltung mit Null bewertet, da diese Firmen von einer Produktpräsentation Abstand nahmen. Letzteres wurde von der Bewertungskommission aufgrund der gravierenden preislichen Differenzen, insbesondere zwischen dem Angebot der Firma A. und den Offerten der weiteren Bieterinnen, akzeptiert. 3.4 Dass die Firma A. als Bestbieterin ermittelt wurde, war darauf zurückzuführen, dass der von ihr offerierte Gesamtpreis von ,74 EUR um ,47 EUR bis ,26 EUR deutlich unter den Gesamtpreisen der anderen Bieterinnen lag. Hiezu kam noch, dass der Preis mit 60 % gewichtet wurde. Hinsichtlich des Erfüllungsgrades waren die Angebote der Firma C. und Firma D. gegenüber dem Angebot der Firma A. zu präferieren. Im Zuge ihrer Angebotsbewertung wies die Firma E. darauf hin, dass die Firma A. diverse Anforderungen, wie z.b. betreffend Telekonferenzen im Internet, zwar nicht erfüllt

9 KA V - KAV-2/11 Seite 9 von 17 habe, dass aber mit den damit verbundenen "Nachteilen des Systems" ein Betrieb möglich sei. Nach Auffassung des Kontrollamtes wäre jedoch dem Aspekt eines den praktischen Anforderungen in umfassender Weise gerecht werdenden RIS/PACS erhöhte Bedeutung beizumessen und damit dem Erfüllungsgrad ein höherer Stellenwert einzuräumen gewesen. Nach Ansicht des Kontrollamtes hätte daher dieses Zuschlagskriterium größer als 20 % gewichtet werden sollen. Die Produktgestaltung als drittes Zuschlagskriterium wurde nach Ansicht des Kontrollamtes mit einem Anteil von 20 % durchaus adäquat gewichtet. Wie vorhin erwähnt, fand dieses Zuschlagskriterium jedoch lediglich betreffend die Angebote der Firma A. und Firma C. Anwendung. Zu bemerken war allerdings, dass infolge der erheblichen Preisdifferenz zwischen dem Angebot der Firma A. und den Angeboten der weiteren Bieterinnen sowie aufgrund des hohen prozentuellen Gewichtungsanteiles des Preises die Firma A. auch im Fall einer auf die Produktgestaltung bezogenen Bewertung sämtlicher Offerte an der ersten Stelle zu liegen gekommen wäre. Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Die für die Ausschreibung definierte Gewichtung des Preises mit 60 % erfolgte unter Bedachtnahme auf einen sparsamen und effizienten Umgang mit den monetären Ressourcen. 3.5 Im Februar 2004 erteilte der KAV der Firma A., welche unter den gegebenen Prämissen als Bestbieterin hervorgegangen war, den Zuschlag zur Realisierung des RIS/PACS für das OWS. 4. Abwicklung der Leistungen des ersten Projektes 4.1 Wie bereits erwähnt, wurde die Firma A. im Mai 2004 in die Firma B. eingegliedert. Dies führte dazu, dass die Firma B. die von der Firma A. offerierte RIS-Software nicht weiter verfolgte, sondern ihre RIS-Software forcierte. Aus diesem Grund schlug die

10 KA V - KAV-2/11 Seite 10 von 17 Auftragnehmerin dem KAV vor, für die Realisierung des RIS/PACS für das OWS diese RIS-Software heranzuziehen. Im Oktober 2004 beschloss der KAV unter Bedachtnahme auf die von der Firma E. durchgeführte Bewertung (s. Pkt. 2.4 dieses Berichtes) diesem Vorschlag näher zu treten. Im Jänner 2005 wurde die Firma B. von der Firma C. übernommen, welche den KAV in Kenntnis setzte, dass der Einsatz der RIS-Software in einer upgegradeten Version im OWS nicht vor Oktober 2005 erfolgen könne. 4.2 Wie die Einschau des Kontrollamtes zeigte, waren die vorgenannten Firmenfusionen dafür ausschlaggebend, dass in der Realisierung des RIS/PACS kaum Fortschritte erzielt wurden. Im Februar 2005 wurde zwischen dem KAV und der Auftragnehmerin daher vereinbart, dass die Lieferung der Software im Oktober 2005 zu erfolgen hat. Außerdem wurde festgelegt, dass bis 22. März 2005 eine Zwischenlösung zu realisieren ist. Mit Schreiben vom 21. April 2005 teilte der KAV der Auftragnehmerin mit, dass von dieser Zwischenlösung Abstand genommen werde, da der für die Realisierung einer solchen Applikation vereinbarte Termin nicht eingehalten wurde. In diesem Zusammenhang kündigte der KAV Pönaleforderungen sowie die Forderung nach Ersatz der infolge einer verspäteten Inbetriebnahme des RIS/PACS anfallenden Kosten für Röntgenfilme, Entwickler, Fixierer etc. an. Im Sommer 2005 wurde zwischen dem KAV und der Auftragnehmerin vereinbart, dass Pönaleforderungen des KAV in Form von sogenannten Naturalleistungen (Zurverfügungstellung von Röntgenfilmen) mit einem Pauschalbetrag abgegolten werden. Diese Vereinbarung bestand bis Mitte Oktober 2007 (zwei Monate vor Aufnahme des Betriebes des RIS/PACS im OWS). Unter dem Titel "Pönale" wurden tatsächlich von der Auftragnehmerin dem KAV Röntgenfilme zur Verfügung gestellt.

11 KA V - KAV-2/11 Seite 11 von 17 Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Durch die verzögerte Inbetriebnahme ergab sich ein längerer Bedarf an Röntgenfilmen als ursprünglich geplant, der in der Budgetplanung nicht mehr vorgesehen war. Da die Verzögerung von der Auftragnehmerin zu verantworten war, wurde als Pönale die Zurverfügungstellung der benötigten Röntgenfilme vereinbart. Die Beurteilung, ob die geleistete Pönale angemessen war, war für das Kontrollamt aufgrund der vorgelegten Unterlagen nicht schlüssig möglich. 4.3 Ebenfalls im Sommer 2005 wurde im Institut für Röntgendiagnostik des OWS eine PACS-Applikation als sogenannte Insellösung (d.h. ein auf dieses Institut beschränkter Einsatz der Applikation ohne der Möglichkeit des Transfers von Bilddaten und radiologischen Befunden zu den klinischen Abteilungen bzw. des Zugriffes dieser Abteilungen auf das RIS/PACS) implementiert. 4.4 Die für Oktober 2005 vorgesehene Lieferung der Software blieb aus und hatte eine Terminverschiebung auf Jänner 2006 zur Folge. Auch dieser Termin wurde jedoch nicht eingehalten. Im ersten Halbjahr 2006 fanden zwischen dem KAV und der Auftragnehmerin sogenannte Change-Gespräche statt, welche die weitere Vorgangsweise betreffend die Projektabwicklung zum Inhalt hatten. So wurde in Bezug auf das RIS/PACS für das OWS vereinbart, Tests bis Mitte September 2006 abzuschließen und den Betrieb mit Mitte Dezember 2006 aufzunehmen. Ein Mitte September 2006 durchgeführter Gesamttest ließ jedoch derart gravierende Mängel (insbesondere fehlende Funktionalitäten) erkennen, dass eine Aufnahme des Betriebes zum vereinbarten Termin (Mitte Dezember 2006) unrealistisch war.

12 KA V - KAV-2/11 Seite 12 von 17 Nach Auffassung des Kontrollamtes hätten die schleppende sowie von gravierenden Unzulänglichkeiten geprägte Projektabwicklung und die daraus resultierenden Terminverschiebungen spätestens zu diesem Zeitpunkt für den KAV Anlass sein können, die Einstellung des gegenständlichen Projektes zu erwirken. Ein derartiger Schritt wurde vom KAV erst zwei Jahre später, u.zw. im Dezember 2008, gesetzt. Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" (betrifft auch Pkt. 5.1 des Berichtes): Hinsichtlich des vom Kontrollamt angesprochenen Termins zur Einstellung des Projektes ist anzumerken, dass im Jahr 2006 noch angenommen wurde, dass die dringend benötigte Implementierung im Jahr 2007 erfolgen wird. 4.5 Im Jänner 2007 fand ein neuerlicher Gesamttest des RIS/PACS für das OWS statt, der vom KAV in Bezug auf die grundlegenden Funktionalitäten dieser Applikationen positiv bewertet wurde. In der Folge wurden weitere Tests durchgeführt und Funktionalitäten vervollständigt. Die Aufnahme des Betriebes wurde für Mitte Oktober 2007 vorgesehen. Aufgrund von Auffassungsunterschieden zwischen dem KAV und der Auftragnehmerin (betreffend die Art und Weise von Tests sowie Funktionalitäten) erfolgte die Aufnahme des Betriebes des RIS/PACS im OWS nicht mit Mitte Oktober 2007, sondern mit 10. Dezember Im Jänner 2008 traten gravierende Probleme während des Betriebes des RIS/PACS auf. Diese aus unzulänglichen Funktionalitäten bzw. unzureichenden Hardwarekomponenten resultierenden Probleme (unzulängliche Übertragung von Daten, mangelhafte Befundrückübermittlung, keine Einbindung der Bilddaten aus der Insellösung, fehlende Systemkontrolle und Statistiken, unzureichende Speicherkomponenten etc.) waren in der Folge Gegenstand von Mängelrügen, die der KAV an die Firma C. richtete. Am 9. Oktober 2008 fand unter Teilnahme von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des KAV und der Firma C. eine sogenannte Eskalationsbesprechung statt, welche die vor-

13 KA V - KAV-2/11 Seite 13 von 17 hin dargelegten Probleme zum Inhalt hatte. Im Rahmen dieser Besprechung wurde von der Firma C. zugesagt, die Hardwaresituation bis Ende Oktober 2008 zu verbessern und den projektbezogenen Personaleinsatz zu forcieren. Ende Oktober 2008 richtete der KAV an die Firma C. eine neuerliche Mängelrüge, mit der vor allem ein Konzept zur Verbesserung der Hardwaresituation urgiert wurde. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2008 bot die Firma C. dem KAV an, dass der KAV das RIS/PACS im OWS bis 19. Dezember 2008 mit einer Mängelliste abnimmt und mit diesem System im Jänner 2009 in einen "abgenommenen Produktivbetrieb" mit anschließender Wartung übergeht. Im Fall einer Ablehnung durch den KAV wies sie auf ihre Bereitschaft zur Beendigung des RIS/PACS-Projektes (mit Stichtag 31. Dezember 2008) hin. 5. Projekteinstellung und Kosten des ersten Projektes 5.1 Am 18. Dezember 2008 setzte der KAV im Rahmen einer Besprechung die Firma C. in Kenntnis, dass von einer Abnahme Abstand genommen und das Projekt mit Ende Dezember 2008 beendet wird, was zur Auflösung des Vertrages im beiderseitigen Einvernehmen führte. Das Kontrollamt erachtete die vom KAV initiierte Projekteinstellung als gerechtfertigt, weil die Projektabwicklung auf der Seite der Auftragnehmerin von erheblichen zeitlichen Verzögerungen geprägt war und etwa fünf Jahre nach der Auftragserteilung ein den praktischen Anforderungen entsprechendes RIS/PACS für das OWS ausständig war. Diesbezüglich war aber zu bemerken, dass die schleppende Projektabwicklung und die daraus resultierenden Verzögerungen, die der Sphäre der Auftragnehmerin zuzurechnen waren, für den KAV bereits früher (wie bereits erwähnt spätestens im September 2006) Anlass einer Projekteinstellung hätten sein können. 5.2 In Bezug auf die Kosten für die Realisierung des letztlich erfolglosen Projektes war Folgendes zu konstatieren:

14 KA V - KAV-2/11 Seite 14 von 17 An die Firma A. erfolgten keine Vergütungen. Der Firma B. wurde ein Betrag von ,-- EUR und der Firma C. ein solcher von ,-- EUR zugestanden. Hiezu kamen noch interne Aufwände des KAV, die allerdings nicht quantifiziert werden konnten, da sie von der Unternehmung nicht explizit ausgewiesen wurden. Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Die angeführten Abgeltungen an die Firma B. und die Firma C. bezogen sich auf die zur Verfügung gestellte Software (Lizenzen) und Hardware (Server). Die Hardwarekomponenten wurden, nach Ablöse durch das RIS/PACS der Firma D., weiteren Nutzungszwecken zugeführt. 6. Vergabe der EDV-Leistungen des zweiten Projektes 6.1 Im Hinblick auf die Realisierung eines neuen RIS/PACS für das OWS erfolgten vom KAV im Laufe des Jahres 2009 Vorarbeiten, die vor allem die Erstellung eines Pflichtenheftes betrafen. 6.2 Anfang des Jahres 2010 leitete der KAV unter Einbeziehung einer einzigen Firma, u.zw. der Firma D., ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zwecks Realisierung eines RIS/PACS für das OWS in die Wege. Der KAV begründete diese Vorgangsweise folgendermaßen: Seit November 2007 bestehe zwischen dem Institut für Röntgendiagnostik des OWS und dem Zentralröntgeninstitut des WIL eine Kooperation. Dies insbesondere im Hinblick auf Synergieeffekte und einer Erhöhung der Ausfallsicherheit. Demnach sei es erforderlich, im Zuge der Realisierung eines RIS/PACS für das OWS dessen Funktionalitäten und systemspezifische Abläufe jenen des im Jahr 2003 im WIL implementierten RIS/PACS anzugleichen. Die Realisierung des RIS/PACS für das OWS könne daher nur durch die Firma D., die im Jahr 2003 jenes im WIL implementierte, vorgenommen werden.

15 KA V - KAV-2/11 Seite 15 von 17 In Verifizierung dieser Aspekte sah sich das Kontrollamt in Bezug auf die Durchführung des vorgenannten Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung zu keiner Kritik veranlasst. 6.3 Im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens erfolgten zwei Verhandlungen mit der Firma D., welche technische, vertragsrechtliche und preisliche Spezifikationen zum Inhalt hatten. Am 22. März 2010 wurde die Firma D. mit der Realisierung des neuen RIS/PACS für das OWS beauftragt. Auch hiezu ergab sich aus der Sicht des Kontrollamtes keine Beanstandung. 7. Abwicklung der Leistungen des zweiten Projektes 7.1 Gemäß vertraglicher Vereinbarung war der Abschluss des Projektes RIS/PACS für das OWS für Ende Dezember 2010 vorgesehen. Dieser Termin wurde aber um fünf Monate überschritten, da sich die Datenmigration, d.h. der Transfer der Daten in das von der Firma D. realisierte RIS/PACS, wesentlich komplexer als vorgesehen gestaltete. Stellungnahme der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund": Bei der Datenmigration handelte es sich um ein großes Volumen von ca. 6 Terabyte. Da die Übertragung nur in Zeiten, in denen kein hohes Patientinnen- bzw. Patientenaufkommen bestand, vorgenommen werden konnte, war die Durchführung der Migration nicht schneller möglich. 7.2 Abgesehen von dieser zeitlichen Verzögerung, die nicht in der Sphäre der Firma D. lag, war die Projektabwicklung insofern erfolgreich, als ein den praktischen Anforderungen entsprechendes RIS/PACS für das OWS realisiert wurde. Hinzuweisen war jedoch, dass die auf die Realisierung bezogenen internen Aufwände des KAV nicht eruierbar waren.

16 KA V - KAV-2/11 Seite 16 von Empfehlung An den KAV erging die Empfehlung, künftig auf die für die Abwicklung von Leistungen relevanten Vorschriften verstärktes Augenmerk zu legen. Weiters wurde empfohlen, auf eine effiziente und zügige Projektabwicklung zu achten. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Peter Pollak, MBA Wien, im Jänner 2012

17 KA V - KAV-2/11 Seite 17 von 17 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND ALLGEMEINE HINWEISE DLR... Digitale Lumineszenz Radiographie EDV... Elektronische Datenverarbeitung EMB... EDV-Management und Betriebsführungszentrum KAV... Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" OWS... Sozialmedizinisches Zentrum Baumgartner Höhe - Otto Wagner-Spital ÖNORM... Österreichische Norm RIS/PACS... Radiologie-Informationssystem/Picture Archiving and Communication System WIL... Wilhelminenspital WLVergG... Wiener Landesvergabegesetz Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Es wurden schützenswerte personenbezogene Daten im Sinn der rechtlichen Verpflichtung anonymisiert sowie auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Bedacht genommen, wodurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.

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