Kommunale Kooperationsmodelle aus Sicht eines kommunalen IT-Dienstleisters
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- Claus Schulz
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1 Hamburg, Günter Herrmann, INFOKOM Gütersloh AöR: Kommunale Kooperationsmodelle aus Sicht eines kommunalen IT-Dienstleisters INFOKOM Gütersloh Kommunaler IT-Dienstleister in Ostwestfalen mit ganzheitlichem Ansatz: Analyse, Konzeption, Realisierung
2 Agenda Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Staatliche Initiativen egovernment Staatliches Sondermodell ARGE aus IT-Sicht Infrastruktur Testa-Netz, DOL Infrastruktur, OWL-Netz, KDN-Netz Rechtliche Konstruktionen Kommunaler IT-Dienstleister Zweckverband AöR als staatliche Einzelmaßnahme AöR entsprechend GO Gemeinsamens Kommunalunternehmen nach GkG Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Eigenbetrieb GbR GmbH Sonstige Rechtsformen
3 Agenda Formen der Zusammenarbeit Kommunale IT-Dienstleister Unterschiedliche Konstruktionen Beispiele Aufbau der kommunalen IT Verbandsarbeit Überregionale Zusammenarbeit Fusionen/Kooperationen/Ankündigungen Beeinflussende Faktoren für/gegen Fusionen Vertragsmanagement Hintergründe zum Scheitern einer Fusion Fazit
4 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Der Kommunale IT-Dienstleister im Kreis Gütersloh Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Gegründet: AöR Zweckverband DV Stadt Gütersloh 1969 Träger: ZV INFOKOM Gütersloh (Kreis und 10 Gemeinden im Kreis GT) Mitarbeiter: 44
5 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Bilanz per : ,34 GuV per Überschuss: ,72 Eigenkapital per : ,13 Umsatzerlöse 2007: ,56
6 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Verbandsmitglieder bzw. Kernkunden Kreis Gütersloh Einwohner Stadt Borgholzhausen Einwohner Stadt Gütersloh Einwohner Stadt Halle Einwohner Stadt Harsewinkel Einwohner Gemeinde Herzebrock-Clarholz Einwohner Gemeinde Langenberg Einwohner Stadt Rheda-Wiedenbrück Einwohner Stadt Schloß Holte-Stukenbrock Einwohner Gemeinde Steinhagen Einwohner Stadt Versmold Einwohner LDS
7 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Sonstiger kommunaler Kundenkreis (Auszug) Bad Salzuflen, Stadt Bochum, Stadt Bonn, Stadt Bünde, Stadt Detmold, Stadt Eslohe, Gemeinde Everswinkel, Gemeinde Extertal, Gemeinde Göttingen, Stadt Herford, Kreis Holzminden, Kreis Höxter, Kreis Löhne, Stadt Ludwigsfelde, Stadt (Brandenburg) Meschede, Stadt Mülheim, Stadt Oerlinghausen, Stadt Rietberg, Stadt Sassenberg, Stadt Unna, Stadt Verl, Gemeinde Warburg, Stadt Warendorf, Kreis Werther, Stadt Wuppertal, Stadt Zossen, Stadt (Brandenburg) Landesvermessungsamt Sachsen-Anhalt
8 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Rechenzentren als Kunden, Institutionen GKD PB Citeq MS ekom21 KDS Göttingen KRZ Lemgo GKD Rhein-Erft-Rur, Frechen Kreisfeuerwehrschule GT aktiv GmbH Ev. Kirchenkreis Gütersloh Kreismedienzentrum Pro Wirtschaft GmbH Stadtbibliothek Gütersloh GmbH WfbM Gütersloh egmbh
9 Vorstellung der INFOKOM Gütersloh AöR Kernkompetenzen / zentrale Geschäftsfelder Betrieb eines gesicherten Netzes Betrieb eines zentralen Rechenzentrums Full-Service (Hardware, Software, Netz, Beratung, Druckservice) für die kommunalen Verwaltungen NKF / Finanzwesen Einwohnerwesen Wahlverfahren VoteManager Personalabrechnung/Personalmanagement Raumbezogene Anwendungen Archivierung/Dokumentenmanagement Gebäudemanagement (CAFM) egovernment Zeiterfassungssystem/Schließsystem mit Zugangskontrolle
10 Staatliche Initiativen egovernment Deutschland ONLINE KFZ-Wesen Personenstandwesen Meldewesen EU-DLR D-NRW Meldeauskünfte / zentrales Portal NRW
11 Staatliches Sondermodell ARGE aus IT-Sicht In den Kooperationsmodellen (z.b. GT-Aktiv GmbH) Sicherstellung Lebensunterhalt für ALGII-Bezieher Arbeitsvermittlung Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen Für den Sachbearbeiter 2 getrennte Netze (z.t. physikalisch) A) Für die Arbeitsvermittlung der BfA B) für den Anschluss an das lokale Intranet als kommunaler Mitarbeiter C) Einwohnermeldedaten D) Komm. Sonderanwendungen
12 Behördliche übergreifende Netzinfrastruktur Die vollständige Netzstruktur der öffentlichen Verwaltung ist vielfältig und komplex Derzeit für die Kommunen nutzbare überregionale gesicherte Netzstruktur ist das Testa-Netz bis hin zum Anschluss an die EU- Verwaltung Beispiel: Anschluss von Kommunen in Brandenburg an das Einwohnermeldewesen der INFOKOM Gütersloh Jede (Flächen-)Datenzentrale betreibt ihr eigenes gesichertes Netz, es existieren regionale Netze Deutschland ONLINE Infrastruktur DOI Neukonzeption des Testa-Netzes Nationale Kommunikationsinfrastruktur der öffentlichen Verwaltung Zusammenschluss der Netzinseln Netzweite Nutzung von Fachverfahren Standards für ein Deutschland-Backbone Organisationsmodell Sicherheitsfestlegungen - Service
13 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Zweckverband - Beitritt/Gründung durch Kommunen, Zweckverbände - Übertragung von Aufgaben (Satzungen) - staatliche Kontrolle (Aufsicht, Genehmigungsverfahren) - keine privaten Dritte als Teilnehmer - Leistungsaustausch mehrwertsteuerfrei - Inhouse-Geschäfte (keine Ausschreibung) - Beteiligung an privaten Unternehmen möglich ( 108 GO) - Beteiligung an anderen Zweckverbänden möglich - Dienstherrneigenschaft - Überschneidende Interessen zu kommunalen IT-Abt.
14 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Anstalt des öffentlichen Rechts (Einzelmaßnahme) - Beitritt/Gründung durch eine Gesetz/Rechtsverordnung - nicht beschränkt auf Bundesland (Staatsvertrag) - Übertragung von Aufgaben (Satzungen, Abnahmezwang) - keine privaten Dritte - Leistungsaustausch mehrwertsteuerfrei - Inhouse-Geschäfte (keine Ausschreibung) - Beteiligung an privaten Unternehmen etc möglich entspr. Regelung - Dienstherrneigenschaft möglich - keine zwingend Tarifbindung (z.b. Haustarif)
15 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Anstalt des öffentlichen Rechts (GO/GkG) - Beitritt/Gründung durch eine Kommune (NRW), durch einen Zweckverband - grundsätzlich beschränkt auf Bundesland - Übertragung von Aufgaben (Satzungen) - keine privaten Dritte - Leistungsaustausch mehrwertsteuerfrei - Inhouse-Geschäfte (keine Ausschreibung) - Beteiligung an privaten Unternehmen etc möglich - Dienstherrneigenschaft möglich - keine zwingende Tarifbindung (versus Realität)
16 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Gemeinsames Kommunalunternehmen ( 27/28 GkG) (vgl. AöR) - Beitritt/Gründung durch mehrere Kommune (NRW), durch einen Zweckverband? - grundsätzlich beschränkt auf Bundesland - Übertragung von Aufgaben (Satzungen) - keine privaten Dritte - Leistungsaustausch mehrwertsteuerfrei - Inhouse-Geschäfte (keine Ausschreibung) - Beteiligung an privaten Unternehmen etc möglich - Dienstherrneigenschaft möglich - keine zwingende Tarifbindung (versus Realität)
17 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (GO/GkG) - Beitritt/Gründung durch Kommunen - grundsätzlich beschränkt auf Bundesland - mögliche Übertragung von Aufgaben (Satzungen) 25 GkG - keine privaten Dritte - Leistungsaustausch mehrwertsteuerfrei - Inhouse-Geschäfte (Vergaberechtsprobleme) - Flexible Gestaltung der Leistungstiefe
18 Rechtskonstrukte verwaltungsrechtlich - IT-Einrichtung einer Kommune (Sicht NRW) Als Amt / Eigenbetrieb / eigenbetriebsähnliche Einrichtung keine Institution für Zusammenarbeit. Die Einrichtung kann allerdings für andere Kommunen Aufgaben im Rahmen des GkG übernehmen (Beispiel: HABIT Hagen, Citeq Münster)
19 Rechtskonstrukte privatrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Gesellschaft bürgerlichen Rechts - private Rechtsform - keine Beschränkung auf Bundesland - keine Übertragung von Aufgaben (Satzungshoheit) - Einschränkungen nur durch GO - Leistungsaustausch mehrwertsteuerpflichtig - Vergabe: Inhouse-Geschäfte rechtlich unsicher (Ausschreibung s. Urteil Göttingen) - Beteiligung an privaten Unternehmen etc möglich
20 Rechtskonstrukte privatrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Gesellschaft mit beschränkter Haftung - private Rechtsform - keine Beschränkung auf Bundesland - keine Übertragung von Aufgaben (Satzungshoheit) - Einschränkungen nur durch GO - Leistungsaustausch mehrwertsteuerpflichtig - Vergabe: Inhouse-Geschäfte unsicher - Beteiligung an privaten Unternehmen etc möglich - GmbH-Anteil der öffentlichen Hand relevant ( 108 (2) GO) - Anzeige bei der Aufsichtsbehörde
21 Rechtskonstrukte privatrechtlich - Zusammenschlüsse (Sicht NRW) Genossenschaft, Verein, sonstige - derzeit als operative Einrichtung nicht bekannt
22 Formen der Zusammenarbeit Vergangenheit: Kieler Beschlüsse ohne Gegenleistung (1979, Bestätigung in 2002) Personalwesen Essen (1970 ff) Finanzwesen GINFIS (ab 1970 ff) Land und Bund berufen sich bei Weitergabe von Programmen heute noch auf die Kieler Beschlüsse (z.b. EPOS-Software Vorrangiges Ziel der Kieler Beschlüsse war es, die Kosten durch Vermeidung von Doppelarbeiten zu senken, die (knapp bemessenen) personellen Ressourcen effizient zu nutzen und auch Gebietskörperschaften mit geringerer Finanzkraft an der Verwaltungsautomation teilhaben zu lassen. Quelle: KoopA ADV
23 Formen der Zusammenarbeit Öffentliche Partnerschaften (mit Aufrechnung der Leistungen) Vertragsloser Zustand, kein geregeltes Eigentum am Produkt AKDN Sozialwesen Arbeitsgemeinschaft KEWIS (beendet) Ähnlich: Arbeitskreis Paisy KDN (gemeinsame Optimierung des Produkteinsatzes)
24 Formen der Zusammenarbeit Öffentliche Partnerschaften (auf Basis von Kontrakten) CC Sozialwesen GKD Paderborn / INFOKOM CC Einwohnerwesen/Wahlen INFOKOM / GKD Paderborn Personalwesen Loga KRZ Lemgo / INFOKOM
25 Formen der Zusammenarbeit Gegenwart: Bestandssicherung erzwingt Wettbewerb Keine Leistung ohne Vertrag/Kontrakt Marktpositionen besetzen Kundenaquise Eingeschränktes Gentlemen Agreement in Bezug auf Kundenstamm
26 Formen der Zusammenarbeit Quasi PPP: Interessenverbund mit privaten Unternehmen INFOKOM: Finanzwesen Infoma NewSystem (INFOKOM: zu Beginn Entwicklungspartnerschaft, heute Vertriebspartner) CAFM Vertriebspartnerschaft mit Firma INIT Einwohnerwesen Vertriebspartnerschaft mit Fa. HSH
27 Formen der Zusammenarbeit PPP public private Lecos GmbH (beendet) Saarbrücken (beendet) Wiesbaden WIVERTIS Ludwigslust Würzburg
28 Kommunale IT-Dienstleister Unterschiedliche Konstruktionen an Einzelbeispielen : Dataport landesübergreifende Anstalt / Landesaufgaben-kommunale Aufgaben AKDB landesbezogene Anstalt mit bundesweitem Leistungsangebot Träger sind die kommunalen Spitzenverbände Datenzentrale BW landesbezogene Anstalt mit beginnendem bundesweiten Leistungsangebot KDN Zweckverband von Zweckverbänden und Einzel-DZ auf NRW-Ebene IBB Bielefeld EigBtrÄE, Konzerngedanke Verbund Verwaltung und Versorgungsunternehmen KRZ Lemgo ZV Flächendatenzentrale mit bundesweitem Leistungsangebot GKD Paderborn ZVFlächendatenzentrale mit einem übergreifenden Angebot Citeq Münster interne Einrichtung der Stadt Münster mit Dienstleistung für das Umland und in Teilen für NRW (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und ÖRV) Rückmeldung Einwohnerwesen
29 Aufbau der kommunalen IT Verbandsarbeit VITAKO Bundes-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister (rechtsfähiger Verein) mit AK (z.b. Blankenheimer Kreis) AKDN Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister in NRW (ohne Rechtsform)
30 Aufbau der kommunalen IT Überregionale Zusammenarbeit Beispiele aus NRW KDN Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister (Zweckverband) z.b. Stadt Köln, Bonn, Hagen, Kreis Mettmann, Mülheim, GKD Paderborn, Ratingen, Remscheid, GKD RSO (Rhein-Sieg), Münster, Wuppertal, Solingen X-IT-NRW Zweckverband in Gründung der Datenzentralen KRZ Minden-Ravensberg/Lippe, KDVZ Rhein-Erft-Rur, GKD Recklinghausen, KDZ Westfalen-Süd IT-Kooperation Rhein/Ruhr (Zweckverband) Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Moers
31 Fusionen/Kooperationen/Ankündigungen Fusion ITK Rheinland (Düsseldorf, Datenzentrale Neuss) KIVBF Baden-Franken Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe Konzentration ekom21 GmbH und ekom21 KGRZ Hessen DATAPORT (Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, MV) Kooperationen INFOKOM Gütersloh GKD Paderborn CC Einwohnerwesen/Wahlen
32 Konzentrationen Fusionen (nicht realisiert) Leipzig / Dresden / Magdeburg INFOKOM Gütersloh /GKD Paderborn / Citeq Münster INFOKOM Gütersloh /GKD Paderborn OWL (Bielefeld, Höxter, Gütersloh, Paderborn, Herford, Minden, Lippe) U.a.m.
33 Beeinflussende Faktoren für/gegen Fusionen Gute Gründe für Fusionen Zersplitterung der kommunalen IT in NRW (seit Urteil 1979) Entwicklungen bedürfen einer bestimmten Größe und Erfahrung Örtliche Nachbarschaft, passendes Portfolio Notwendigkeit erkannt innerhalb der öffentlichen Verwaltung Gute Gründe für das Scheitern von Fusionsvorhaben politische Vorgaben/Voreinstellungen Umlageverband/Wettbewerbsmodell örtliche Nachbarschaft (Konkurrenzdenken, Arbeitsplätze) Interessen des Führungspersonals/Personals Fehlender mathematischer Nachweis von finanziellen Vorteilen
34 Beeinflussende Faktoren für/gegen Fusionen Gute Gründe für das Festhalten der Eigenständigkeit Direkte Verfügbarkeit des IT-Dienstleisters Unmittelbare Steuerungsmöglichkeiten Finanzgebaren (Umlageverfahren, Preispolitik) Mehrwertsteuerproblematik (bei Beteiligung einer GmbH) Vergabeproblematik
35 Vertragsmanagement Leistungsvereinbarung/Leistungsabrechnung Satzung / Kostenrechnung / Umlage Interner Leistungsaustausch (Verbandsmitglieder) wird geregelt über Kontrakte Externe Dienstleistungen durch EVB-IT Überlassung/Pflege/Dienstleistung oder Einzelverträge Preisliste
36 Versuch einer Fusion Beispielhafte Eckpunkte Vorgehensweise Verhandlungskonzept Gründe für das Scheitern
37 Datenzentrale A Datenzentrale B EWO Lernstatt Wahlen SC OWI Loga Sozialwesen Schulung Schulung RZ Betrieb Finanzwesen CMS / Ratsinfo Grafische DV Rechnungsprüfung F & E RZ Betrieb Finanzwesen CMS / Ratsinfo Grafische DV Rechnungsprüfung F & E Querschnittsaufgaben Querschnitts.
38 Fazit Es gibt anscheinend nicht die ideale Form für die public-public Zusammenarbeit: Fusion versus Kooperation Horizontal: Portale / Fachanwendungen (keine kommunalen Bsp.) Aufgabenschwerpunkte: Rechenzentrum, Archivserver etc Juristisch/Steuerrechtlich): Zweckverband und GmbH (ekom21) Entwicklungsgemeinschaften: KAI, KSN GmbH Regionalverbund: OWL
39 Kontakt: Günter Herrmann Tel.:
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