Die gesetzliche Rentenversicherung unter Anpassungsdruck
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- Otto Raske
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1 Die gesetzliche Rentenversicherung unter Anpassungsdruck 1
2 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung Entwicklungen im Arbeitsmarkt Entwicklungen im Bevölkerungsaufbau Leistungsmindernde Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung von 1977 bis Eingriffe in das allgemeine Rentenniveau Eingriffe in individuelle Rentenleistungen Ausblick Übersicht 1: Übersicht 2: Schaubild 1: Schaubild 2: Leistungsmindernde Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung von Tatsächliche und potentielle Altersrente dargestellt anhand von Fallbeispielen Volkseinkommen je Einwohner, Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit sowie Nettolohnund -gehaltssumme je abhängig Beschäftigten und Eckrente in Westdeutschland Entwicklung der effektiven und der potentiellen Eckrente in Westdeutschland Anhang: Aktueller Rentenwert in Westdeutschland 1957 bis
3 1. Vorbemerkung Mit dem Rentengesetz 1957 wurden vor allem zwei Ziele verfolgt: Durch die gesetzliche Rente sollten alle Rentner an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben der Lebensstandard für langjährige Beitragszahler gewährleistet werden. Beide Ziele wurden bis gegen Ende der siebziger Jahre im Großen und Ganzen erreicht. Seitdem werden sie zunehmend verfehlt. Ursächlich hierfür sind Entwicklungen im Arbeitsmarkt und Bevölkerungsaufbau, die in den fünfziger Jahren vom Gesetzgeber nicht vorhergesehen worden waren. Sie hätten bereits in den siebziger, spätestens aber in den achtziger Jahren eine Strukturreform der gesetzlichen Rentenversicherung erforderlich gemacht. Hiervor scheute der Gesetzgeber jedoch zurück. Stattdessen versuchte er, den Entwicklungen im Arbeitsmarkt und Bevölkerungsaufbau durch begrenzte Eingriffe in das bestehende Regelwerk Rechnung zu tragen. Die leistungsmindernden Eingriffe zwischen 1977 und 2001 zeigt Übersicht 1. Übersicht 1: Leistungsmindernde Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung von 1977 bis Rentenanpassungsgesetz Verringerung der Bewertung von Ausbildungszeiten Ab wird der Rentenwert für Ausbildungszeiten auf 8,33 Werteeinheiten begrenzt. Zeiten der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung werden damit höchstens mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bewertet. Aussetzung der Rentenanpassung Rentenanpassungsgesetz Abkopplung der Rentenanpassung von der Bruttolohnentwicklung Abweichend von der Lohnentwicklung werden die Renten 1979 nur um 4,5 vh sowie 1980 und 1981 nur um je 4 vh erhöht. 3
4 1983 Haushaltsbegleitgesetz Stufenweise Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags für Rentner bis zur Höhe des durchschnittlichen Beitragssatzes von Arbeitnehmern Erneute Abwertung von Ausbildungszeiten Ab 1984 werden schulische Ausbildungszeiten nach 1964 nur noch mit 90 vh des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bewertet Haushaltsbegleitgesetz Abschaffung des Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentenanspruchs für freiwillig Versicherte 1985 Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung Ab Gleichstellung von Witwen- und Witwerrenten sowie Kürzung von Hinterbliebenenrenten oberhalb einer bestimmten Einkommenshöhe 1989 Rentenreform 1992 (RRG 92/SGB VI) Ab Kürzung der Anrechnungszeit von Ausbildungszeiten von maximal 13 auf maximal 7 Jahre sowie stufenweise Verringerung der Bewertung der Ausbildungszeiten von 90 vh auf 75 vh des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten Ab 2001 stufenweise Erhöhung der gesetzlichen Altersgrenze auf 65 sowie Einführung eines Rentenabschlags von 0,3 vh pro Monat bei vorgezogenem Altersrentenbeginn Erhöhung der Mindestversicherungsjahre von 25 auf 35 Jahre bei der Rente nach Mindesteinkommen für Beitragszeiten zwischen 1973 und 1991 Änderungen der Anrechnung und Bewertung von Krankheits- und Arbeitslosenzeiten sowie der Zurechnungszeiten bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten Übergang von der Brutto- zur Nettolohnanpassung 1995 Einführung eines Pflegeversicherungsbeitrags für Rentner 4
5 1996 Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz Von 1997 bis 2001 stufenweise Kürzung der anrechenbaren schulischen Ausbildungszeiten von maximal 7 auf maximal 3 Jahre für Neurenten ab 1997 Darüber hinaus werden Ausbildungszeiten erst ab vollendetem 17. statt 16. Lebensjahr angerechnet. Geringere Bewertung der beruflichen Ausbildung Ab 1997 werden die Pflichtbeiträge der ersten 3 Jahre - vorher 4 Jahre - als sogenannte beitragsgeminderte Zeiten statt mit mindestens 90 vh nur noch mit höchstens 75 vh des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten angerechnet. Vorverlegung der stufenweisen Erhöhung der Altersgrenze auf Rentenreformgesetz 1999 Verringerung des Anstiegs der Renten durch die Einführung eines demographischen Faktors Aufhebung der Altersrente mit 60 für Frauen, Arbeitslose und nach Altersteilzeitarbeit sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige Ausdehnung des Rentenabschlags auf Altersrentner und Schwerbehinderte mit 60 Verminderung der Renten wegen Erwerbsminderung und der Hinterbliebenenrenten durch Einführung eines Rentenabschlags 1998 Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte Aussetzung des Inkrafttretens der Leistungskürzungen des Rentenreformgesetzes 1999 bis zum 31. Dezember Zukunftsprogramm zur Sicherung von Arbeit, Wachstum und sozialer Stabilität vom 23. Juni Abkopplung der Rentenanpassung von der Nettolohnentwicklung und 2001 werden die Renten entsprechend der allgemeinen Preissteigerungsrate lediglich um 0,6 vh bzw. 1,7 vh erhöht. Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge 5
6 1.1 Entwicklungen im Arbeitsmarkt Die für die gesetzliche Rentenversicherung wichtigste Entwicklung im Arbeitsmarkt war der stete Rückgang des Arbeitsvolumens, gemessen in effektiv geleisteten Arbeitsstunden. Von 1957 bis 2000 verminderte sich das Arbeitsvolumen pro Erwerbstätigen von rund auf und pro Kopf der Bevölkerung von reichlich auf 686 Jahresarbeitsstunden, also um jeweils etwa 31 vh. Diese Verminderung schlug sich nieder in einer allmählichen Zunahme der Arbeitslosigkeit, vor allem aber in der Verkürzung der Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit und der Zunahme des Anteils von Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Die Folge hiervon war, dass seit Ende der siebziger Jahre - trotz kräftig steigender Stundenlöhne - die Bruttoarbeitseinkommen aller abhängigen Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten Westdeutschlands zusammengenommen, langsamer zunahmen als das Volkseinkommen während die Nettoarbeitsentgelte sogar stagnierten. Das bedeutet: Die abhängig Beschäftigten verdienten zwar mehr pro Stunde, da sie aber immer weniger Stunden arbeiteten und ihre Steuer- und Abgabenlast zunahm, stiegen ihre Nettoarbeitsentgelte kaum noch an. So wuchs das Volkseinkommen pro Kopf der Bevölkerung von 1980 bis 2000 um real 33 vh. Die Bruttoeinkommen erhöhten sich hingegen nur um 22 vh, während die Nettoarbeitsentgelte sowie die Eckrente 1 sogar nur um 3 bzw. 2 vh anstiegen. Damit war aufgrund der Verknüpfung der Rentenhöhe mit den durchschnittlichen Arbeitsentgelten aller abhängig Beschäftigten die gesetzgeberische Absicht vereitelt, die Rentner an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung teilhaben zu lassen. Genau wie die Nettoarbeitsentgelte stagnieren die gesetzlichen Renten seit rund zwanzig Jahren. Das verdeutlicht Schaubild 1. Es zeigt die Entwicklung der sogenannten Eckrente. Im gleichen Geldwert erhielt ein Eckrentner im Jahre 2000 eine Rente, die niedriger war als 1990 und kaum höher als Da sich in diesen zwanzig 1 Das ist die Rente eines Versicherten, der 45 Jahre lang Beiträge aus einem Durchschnittseinkommen abgeführt hat. 6
7 Schaubild 1: Volkseinkommen je Einwohner, Bruttoeinkommen* aus unselbständiger Arbeit sowie Nettolohn- und -gehaltssumme je abhängig Beschäftigten und Eckrente in Westdeutschland in Preisen von 2000 (1960 = 100) Volkseinkommen Bruttoeinkommen Eckrente Nettoentgelt 300 % 275 % 250 % 225 % 200 % 175 % 150 % 125 % 100 % * einschließlich Arbeitgeberanteil Quellen: Statistisches Bundesamt, VDR, Berechnungen und Schätzungen des IWG BONN 7
8 Tabelle zu Schaubild 1: Volkseinkommen je Einwohner, Bruttoeinkommen* aus unselbständiger Arbeit sowie Nettolohn- und -gehaltssumme je abhängig Beschäftigten und Eckrente in Westdeutschland in absoluten Werten Jahr Volks- Brutto- Netto- Eckrente einkommen einkommen entgelt Jahren jedoch die Nettoarbeitsentgelte einzelner Versichertengruppen, vor allem von Vollzeitbeschäftigten, durchaus erhöhten, konnten stagnierende Renten den Lebensstandard dieser Gruppen nicht mehr gewährleisten. Damit wurde auch das zweite Ziel des Rentengesetzes von 1957 nicht mehr erreicht. 1.2 Entwicklungen im Bevölkerungsaufbau Die Ziele der Rentenreform 1957 wurden auch deswegen verfehlt, weil die Rentenbezugsdauer bedingt durch die steigende Lebenserwartung älterer Menschen bei gleichzeitig früherem Renteneintritt sich ständig verlängerte. Seit Mitte der siebziger Jahre erhöhte sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten um 38 vh von 11,6 auf 16 Jahre. Dadurch stieg die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern stark an. Um 1960 finanzierten drei Beitragszahler - in der Regel dauerhaft Vollzeitbeschäftigte - einen Rentner. Heute sind es nur noch zwei, wobei einer häufig nur Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigter ist. Bis Mitte der siebziger Jahre begegnete der Gesetzgeber diesen Veränderungen fast ausschließlich durch die Erhöhung der Beiträge. 2 Dabei weitete er sogar noch einige Leistungen aus. 3 In der Folgezeit drosselte er hingegen 2 Von 1957 bis 1973 wurden die Beiträge von 14,0 vh auf 18,0 vh erhöht. 3 So wurde z.b die Bewertung beitragsfreier Zeiten verbessert wurde zudem die Anpassung um ein halbes Jahr vorgezogen. 8
9 verstärkt die Rentenleistungen, um Renteneinnahmen und -ausgaben zur Dekkung zu bringen. Zwar wurden auch weiterhin Beiträge und vor allem der steuerfinanzierte Bundeszuschuss erhöht. Wird modellhaft unterstellt, dass die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich über Beiträge vom Bruttolohn finanziert wird, stiegen diese von 1975 bis 2000 von reichlich 22 auf 29 vh. Dennoch hatten von nun an die Rentner den größeren Teil der Anpassungslasten zu tragen. Während sich die Beitragszahler nur mit einem Drittel am Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben beteiligten, trugen die Rentner die verbleibenden zwei Drittel. 2. Leistungsmindernde Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung von 1977 bis 2001 Wie aus Übersicht 1 hervorgeht, wurde die Abkopplung der Rentenleistungen von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung bewirkt durch Eingriffe, die alle Rentner betrafen, z.b. die Umstellung von der Brutto- auf die Nettolohnanpassung oder zeitliche Verzögerungen von Anpassungsmaßnahmen, nur Gruppen von Rentnern betrafen, z.b. die verminderte Anrechnung von Ausbildungszeiten bei der Rentenberechnung. 2.1 Eingriffe in das allgemeine Rentenniveau Seit 1977 ist viermal in die Rentenanpassung zu Lasten der Rentner eingegriffen worden - zuletzt 1999, als beschlossen wurde, die Renten abweichend von der Nettolohnentwicklung nur entsprechend der Preissteigerungsrate zu erhöhen. Wie sich diese Eingriffe auf die Rentenhöhe auswirken, zeigt Schaubild 2. Durch die Veränderungen des Anpassungsmodus ist die sogenannte Eckrente 4 heute um 26 vh niedriger als sie bei Beibehaltung des Anpassungsmodus von 1977 gewesen wäre. 5 Wird noch der 1993 eingeführte Krankenversicherungsbeitrag der Rentner berücksichtigt, ist die Eckrente sogar knapp ein Drittel geringer. Sie liegt im Jahre 2000 bei jährlich DM brutto und DM netto. Ohne die Eingriffe läge sie bei jährlich DM. 6 Allerdings wären zur 4 Vgl. Anmerkung 1. 5 Die Anpassung erfolgte entsprechend der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage. Diese war das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt im Mittel des dreijährigen Zeitraums vor dem Kalenderjahr, das dem Jahr des Versicherungsfalles vorausging. 9
10 Schaubild 2: Entwicklung der effektiven und potentiellen Eckrente in Westdeutschland (in Grenzen von 2000) effektiv brutto potentiell* effektiv netto * wenn der Anpassungsmodus seit 1977 beibehalten worden wäre Quellen: VDR und Berechnungen des IWG BONN 10
11 Finanzierung dieser Rente Beiträge von reichlich 26 vh erforderlich. 7 So liegen sie bei 19,3 vh der Bruttoarbeitsentgelte. 2.2 Eingriffe in individuelle Rentenleistungen Neben dem allgemeinen wurde auch in das individuelle Rentenniveau eingegriffen. Dem dienten u.a. die Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie die Abwertung von Ausfallzeiten. 8 Außerdem wurden bis 1977 z.b. maximal dreizehn Ausbildungsjahre angerechnet, die mit bis zum Doppelten des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bewertet wurden. Heute werden hingegen maximal nur noch drei Ausbildungsjahre mit 75 vh des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Damit werden für die schulische und sonstige Ausbildung im Jahre 2001 im Extremfall rund 91 vh weniger angerechnet als vor In absoluten Zahlen kann der Bewertungsunterschied zwischen einem Versicherten, der bis 1977 in Rente ging, und einem Neurentner des Jahres 2001 bis zu DM betragen. 9 Wie sich in den Fallbeispielen zeigt, wirken sich die Eingriffe in das individuelle Leistungsniveau auf die Rentenhöhe höchst unterschiedlich aus. Von einer Ausnahme (Fallbeispiel 2) abgesehen liegt die Rente zum Teil erheblich unter dem, was der Berechtigte bei Fortführung der ursprünglichen Rentenformel zu erwarten gehabt hätte. Der Rentner in Fallbeispiel 3 muss mit knapp einem Viertel u.a. wegen des vorzeitigen Rentenbezugs die stärksten Rentenkürzungen hinnehmen. 10 Aber 6 Sie läge damit bei etwa 64 vh des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts und 100 vh des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts des Jahres Die Rentenformel war ursprünglich so gestaltet, dass die Eckrente nach 40 Versicherungsjahren 60 vh der allgemeinen Bemessungsgrundlage und 75 vh des Nettoarbeitsentgelts entsprach. Da sich aufgrund der steigenden Abgabenlast die Nettoarbeitsentgelte aber sehr viel langsamer entwickelten als die Bruttoarbeitsentgelte, waren Eingriffe in den Rentenanpassungsmodus unvermeidlich. 7 Hierbei ist unterstellt, dass der Bundeszuschuss gegenüber heute unverändert bleibt. 8 Hierzu zählen u.a. Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Schul-, Fachschul- und Hochschulausbildung. 9 Beim Renteneintritt bis 1977 wären für schulische Ausbildungszeiten auf der Grundlage des aktuellen Rentenwerts von 1999 maximal 1.263,08 DM, beim Renteneintritt 2001 lediglich 109,31 DM angerechnet worden. 10 Der Abschlag wegen vorzeitigen Rentenbezugs beträgt 18 vh. 11
12 auch der Rentner in Fallbeispiel 1 hat aufgrund der Tatsache, dass ihm ab 1997 nach ursprünglich acht nur noch drei Ausbildungsjahre angerechnet werden, Einbußen von rund einem Sechstel zu verkraften. Durch die veränderte Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Arbeitsunfähigkeit sinkt auch die Rente bei Fallbeispiel 4 um rund ein Achtel. Lediglich im Fallbeispiel 2 erhöht sich die Rente durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Grundsätzlich gilt: die verminderte Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten wirkt besonders rentenmindernd. Allerdings fällt diese Minderung umso weniger ins Gewicht, je mehr Versicherungsjahre und Entgeltpunkte der einzelne vorweisen kann. Das gleiche gilt für die geänderte Bewertung der ersten Berufsjahre. Je unsteter die Erwerbsbiographie ist, desto bedeutsamer ist die verminderte Anrechenbarkeit von Ausfallzeiten. Je kürzer die Versicherungsdauer ist, desto rentensteigender wirkt die verbesserte Bewertung von Kindererziehungszeiten. Mit zeitlicher Verzögerung wirkt sich die Verschlechterung bei den Versichertenrenten auf die abgeleiteten Renten für Hinterbliebene aus. Im Folgenden ist für repräsentative Beispiele die jeweilige Rentenhöhe eines Versicherten am dargestellt, wenn dieser 1957 bzw usw. in Rente gegangen wäre (1. Spalte: tatsächliche monatliche Rente 1999/2000). Daneben ist dargestellt, wie sich die Rente entwickelt hätte, wenn der Gesetzgeber nur in das individuelle Rentenniveau und nicht zugleich auch in die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts 11 eingegriffen hätte. Ohne diese Eingriffe hätte der Rentenwert 1999/2000 nicht nur 48,29 DM, sondern 64,38 DM betragen (2. Spalte: potentielle Rente) Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Rente aus Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr entspricht. Er ist der dynamische Teil der Rentenformel. Mit ihm wird die Rente regelmäßig (Rentenanpassung) an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst (derzeit unterschiedlich in alten und neuen Bundesländern). 12 Über die Entwicklung des aktuellen Rentenwertes in Westdeutschland 1957 bis 1999 gibt die Tabelle im Anhang Auskunft. 12
13 Fallbeispiele: Tatsächliche und potentielle Altersrente dargestellt anhand von 7 Fällen Fallbeispiel 1: Mann, Abitur mit 19 Jahren, 10 Semester Jurastudium, 3 Jahre Referendarzeit, insgesamt 8 Ausbildungsjahre, 38 Jahre berufstätig als Angestellter bei einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze. Renteneintritt mit 65 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,90 97, , ,60 89, , ,40 88, , ,41 86, , ,30 82, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
14 Fallbeispiel 2: Frau, dreijährige Lehre als Friseurin. 7 Jahre und 8 Monate berufstätig. Dann Mutterschutz wegen 3 Kindern, Wiederaufnahme der Berufstätigkeit mit 49 Jahren. Insgesamt 20 Jahre und 9 Monate berufstätig. Renteneintritt mit 60 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle ,90 814, ,60 948,70 116, , ,99 127, ,35 920,37 113, ,46 967,18 118, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
15 Fallbeispiel 3: Mann, Volksschulbildung, keine Lehre. 40 Jahre als Bauarbeiter tätig, davon 91 Monate im Winter und von 58 bis 60 arbeitslos. Renteneintritt mit 60 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,00 101, , ,90 98, , ,33 96, , ,41 95, , ,70 78, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
16 Fallbeispiel 4: Mann, mittlere Reife, 3 Jahre Lehre als Schreiner. Geselle, Meisterkurs an Tagesschule (Ausbildungszeit angerechnet mit 5 Monaten). 10 Jahre selbständiger Schreinermeister ohne Beitragszahlungen, dann als Meister angestellt. Insgesamt 46 Jahre berufstätig, davon 18 Monate arbeitslos. Renteneintritt mit 65 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,20 100, , ,60 99, , ,49 92, , ,79 88, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
17 Fallbeispiel 5: Mann, Volksschulbildung, 3 Jahre Lehre als Anstreicher, Meisterkurs in Abendlehrgängen (nicht angerechnet). Selbständiger Malermeister. 18 Jahre Pflichtbeiträge als Regelbeiträge gezahlt. Danach 10 Jahre freiwillig Höchstbeiträge, dann 21 Jahre Mindestbeiträge eingezahlt. Renteneintritt mit 65 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,66 96, , ,68 95,1 Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
18 Fallbeispiel 6: Mann, Volksschulbildung, 3 Jahre Lehre. Danach Facharbeiter. Insgesamt 50 Jahre berufstätig, davon 22 Monate krank oder arbeitslos. Renteneintritt mit 65 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,60 96, , ,19 93, , ,49 92, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente
19 Fallbeispiel 7: Mann, 3 Jahre Lehre. Facharbeiter, später Industriemeister. Keine Fehlzeiten. Insgesamt 50 Jahre und 6 Monate berufstätig. Renteneintritt mit 65 Jahren. Renteneintritt Monatsrente in DM 1999/2000 Differenz in % tatsächliche potentielle , , , ,00 98, , ,20 95, , ,66 95, Potentielle Altersrente Tatsächliche Altersrente Quelle für Fallbeispiele: Rentenberater Ed. Wilhelm Büscher, Köln 19
20 3. Ausblick Die Entwicklungen im Arbeitsmarkt und Bevölkerungsaufbau, die dazu geführt haben, dass die gesetzliche Rentenversicherung den Versicherten keine Teilhabe mehr an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung und immer seltener eine lebensstandardsichernde Altersversorgung gewährleistet, werden sich künftig noch verstärken. Im Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass das Arbeitsvolumen weiter rückläufig und der Anteil an Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten entsprechend steigend wird. Hinzu kommt, dass die Erwerbstätigkeit typischerweise durch Ausbildungsphasen unterbrochen sein werden und noch mehr Erwerbstätige als bisher lange Ausbildungszeiten durchlaufen werden. Dadurch entstehen Erwerbsbiographien, die nach allen bisherigen Erfahrungen nur bescheidene Rentenansprüche erwarten lassen. Der Bevölkerungsaufbau wird wesentlich beeinflusst werden durch die weiter steigende Lebenserwartung des älteren Bevölkerungsteils. Zwar dürften rentensenkende Wirkungen dieses Trends durch einen späteren Renteneintritt teilweise aufgefangen werden. Dennoch wird die Rentenbezugsdauer weiter steigen. Darüber hinaus wird der Rückgang der Geburtenrate zu Beginn der siebziger Jahre die Zahl der Beitragszahler in den kommenden Jahren erheblich vermindern. Beide Faktoren zusammen werden bewirken, dass sich das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, das derzeit noch bei etwa 2 zu 1 liegt, in den kommenden vierzig Jahren auf rund 1 zu 1 verschlechtern wird. Soll unter diesen Bedingungen der Lebensstandard des alten Bevölkerungsteils nicht sinken, müsste die Beitrags- und Steuerlast für Zwecke der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nach und nach verdoppelt werden. Das aber ist unwahrscheinlich. Schon jetzt breitet sich Widerstand gegen die vergleichsweise noch mäßige Belastung der aktiven Generation aus. Nicht zuletzt deshalb zeichnet sich zwischen den politischen Lagern ein Konsens ab, diese Lasten - zumindest relativ - nicht weiter steigen zu lassen. Das aber heißt, dass höhere Rentenleistungen überproportional zurückgeführt werden müssen, da niedrige Rentenleistungen nicht unter das Existenzminimum abgesenkt werden können. Künftig wird deshalb die Entwicklung der Renten stark asymmetrisch sein. Während niedrige Renten im Großen und 20
21 Ganzen mit dem Existenzminimum steigen werden, werden höhere Renten real abnehmen. Entsprechend wird sich das Beitrags-Leistungsverhältnis unterschiedlich verschlechtern. Die größten Einbußen werden wie bisher überdurchschnittliche Einkommensbezieher erleiden, die niedrigsten die Bezieher niedriger Einkommen. Die Politik kann diese Entwicklung allenfalls dämpfen, nicht aber anhalten oder gar umkehren. Umso wichtiger ist, dass sie unverzüglich eine Rentenstrukturreform einleitet, und nicht länger die Notwendigkeit von Renteneingriffen zu verschleiern sucht. Diese Verschleierungsversuche haben maßgeblich zum Vertrauensschwund der Bevölkerung in die gesetzliche Rentenversicherung beigetragen. Anders als die Politik gehofft hat, sind nämlich der Bevölkerung die Eingriffe keineswegs entgangen. Durch die nunmehr unvermeidlich gewordene Rentenstrukturreform ist sicherzustellen, dass Altersarmut zuverlässig verhindert wird, die künftig aktive Generation nicht stärker als die derzeitige für Zwecke der Finanzierung der staatlich organisierten Alterssicherung herangezogen wird, Freiräume für eine verstärkte private Altersvorsorge geschaffen werden. 21
22 Anhang: Aktueller Rentenwert in Westdeutschland 1957 bis 1999 in DM Jahr Aktueller Rentenwert in Rentenwert, wenn System ab jeweiligen Preisen 1977 beibehalten worden wäre , , , , , , , , , , , , , , , ,34 27, ,34 29, ,39 31, ,48 32, ,12 34, ,81 36, ,89 38, ,87 40, ,86 41, ,18 42, ,27 44, ,39 45, ,58 47, ,44 48, ,63 50, ,49 52, ,00 55, ,23 58, ,67 60, ,44 61, ,65 63, ,29 64,38 Quelle: VDR (1999), Rentenversicherung in Zeitreihen, S. 212 und Tabelle 1, allgemeine Bemessungsgrundlage 22
23 Deutsches Institut für Altersvorsorge Impulse für die Zukunft geben Altersvorsorge ist ein zentrales Thema der Gesellschaft. Es wird in Zukunft noch stärker an Bedeutung gewinnen. Denn immer mehr Rentner müssen von immer weniger Beitragszahlern in der gesetzlichen Rentenversicherung angemessen versorgt werden. Das wird zu Einbussen im Lebensstandard führen und deswegen muß die private und betriebliche Altersvorsorge wachsen. Analysieren, Informieren, diskutieren Das Deutsche Institut für Altersvorsorge will hier konstruktive Beiträge leisten durch Studien und Projekte sowie klare, verständliche und fundierte Informationen. Der wissenschaftliche Schwerpunkt liegt in der Beobachtung, Analyse und Fortentwicklung staatlicher und privater Systeme zur finanziellen Altersvorsorge, sowie die Einstellung der Bevölkerung dazu. Die Ergebnisse werden auf Symposien mit Experten diskutiert und publiziert. Ziel des Instituts ist es letztlich, Chancen und Risiken der Altersvorsorge bewußt zu machen und die private Initiative der Bürgerzu fördern. Im Verbund der Deutsche Bank-Gruppe Partner des Instituts sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank 24 AG, Deutsche Bank Bauspar-AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold Lebensversicherungs-AG der Deutschen Bank. Neutral und unabhängig Das Institut bewahrt seine Neutralität gegenüber allen; es wird zwar von der Deutschen Bank-Gruppe unterstützt, ist jedoch in seiner Arbeit unabhängig von ihren Marketing- und Verkaufsaktivitäten. 23
24 Berater des Instituts Prof. Dr. Meinhard Miegel, Bonn (Wissenschaft und Forschung) Dipl.-Kfm. Bernd Katzenstein, Köln (Publizistik) Ansprechpartner Bernd Katzenstein (Sprecher des Instituts) Hans-Christian Leicher, Klaus Gläser, Köln (Geschäftsführer) Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH Hohenstaufenring Köln Telefon: (0221) Telefax: (0221) Weitere Publikationen: Renditen der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu alternativen Anlageformen, 1998 Reformvorschläge zur gesetzlichen Alterssicherung in Deutschland, 1999 (vergriffen) Die Deutschen und ihr Geld, 1999 Die Versorgungsillusion, Rentenwunsch und Rentenwirklichkeit, 1999 Reformerfahrungen im Ausland, 1999 Altersvorsorge und Frauen (Befragung), 1999, erweiterte Fassung, Mai 2000 Mehrländerumfrage: Rentenversicherung und Reformbereitschaft, Teil 1 (Umfrage), April 2000 Gesetzliche Rentenversicherung im Anpassungsdruck (Studie), Mai So werden wir leben (Befragung von 36 Zukunftsforschern) Juli
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