belboon academy Affiliate Marketing Fachkonferenz
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- Hertha Acker
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Aktuelle Themen in der Rechtsprechung im Affiliate Marketing für Merchants und Affiliates Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr belboon academy Affiliate Marketing Fachkonferenz , in Berlin
2 Agenda 1. BGH erlaubt fremde Markennamen als Keywords in AdWords-Werbung 2. Der Untergang der Kekse: Was bringt die EU-Cookie-Richtlinie? 3. Die Google Thumbnail-Entscheidungen des BGH 4. Aufgabe des wettbewerbsrechtlichen Kopplungsverbots bei Gewinnspielen 2
3
4 Teil 1: BGH erlaubt fremde Markennamen als Keywords in AdWords-Werbung 4
5 Kläger vertrieb unter bananabay.de Erotikartikel Kläger hatte eingetragene Marke bananabay Beklagter vertrieb ebenfalls Erotikartikel unter eis.de Beklagter schaltete nun AdWords-Anzeigen und verwendete Keyword bananabay 5
6 Die AdWords-Anzeige sah wie folgt aus: 6
7 Die Entscheidung: BGH (Urt. v Az.: I ZR 125/07) Fremde Markennamen als Keywords sind keine Markenverletzung Es liegt auch keine wettbewerbswidrige Rufausbeutung vor 7
8 ABER: EuGH (Urt. v Az.: C-323/09) Trittbrettfahren nicht erlaubt Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft 8
9 Konsequenzen für die Affiliate-/Merchant-Praxis: Buchung als Keywords ab sofort erlaubt Drei Bedingungen: 1. Nur Keyword-Nutzung, nicht im Quelltext oder sichtbaren Bereich 2. Jede Verwechslung mit Markeninhaber vermeiden 3. Kein Trittbrettfahren Revolution im Online-Marketing! 9
10 Teil 2: Der Untergang der Kekse: Was bringt die neue EU- Cookie-Richtlinie? 10
11 Neues Gesetz basiert auf EU-Richtlinie Hätte national bis zum umgesetzt werden müssen Bislang liegt nur ein Gesetzesentwurf vor Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ungewiss 11
12 Die Neuregelung lautet: Die Speicherung von Daten im Endgerät des Nutzers und der Zugriff auf Daten, die im Endgerät des Nutzers gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Nutzer darüber entsprechend Absatz 1 unterrichtet worden ist und er hierin eingewilligt hat. Dies gilt nicht, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten elektronischen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung stellen zu können. 12
13 Anwendungsbereich der Norm: betrifft nicht nur PC, sondern alle Formen von mobilen und nicht mobilen Endgeräten (PC, Smartphones, Tablet- Computer) nicht begrenzt auf Cookies, sondern jede Form von personenbezogenen Daten Zukünftige Voraussetzungen für das Setzen von Cookies: 1. Unterrichtung des Nutzers 2. Einwilligung des Nutzers 13
14 Einwilligung des Nutzers: Bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung oder reicht eine stillschweigende Zustimmung, z.b. durch Browser- Einstellung, aus? 14
15
16 Ausnahmen von der Einwilligung: - wenn alleiniger Zweck die Nachrichten-Übermittlung ist oder - wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen Informations- oder Kommunikationsdienst zur Verfügung zu stellen Absolut unklare und praxisuntaugliche Ausnahmen 16
17 Konsequenzen für die Affiliate-/Merchant-Praxis: Verstöße sind nicht bußgeldbewehrt, allenfalls Wettbewerbsverstöße, aber umstritten Unsere Einschätzung: - viel Lärm um nichts - ein neues, sinnloses Gesetz, an das sich keiner halten wird Also: Kein Untergang des Cookies-Abendlandes! 17
18 Teil 3: Die Google Thumbnail-Entscheidungen des BGH 18
19 1. Entscheidung: BGH (Urt. v Az.: I ZR 69/08) 19
20 2. Entscheidung: BGH, Urt. v Az.: I ZR 140/10 Bilder von Collien Fernandes Ausweitung auf jede Webseite, nicht nur suchmaschinenoptimiert 20
21 Konsequenzen für die Affiliate-/Merchant-Praxis: Dienst muss eine im Internet übliche Nutzungshandlung sein darf dann fremde Inhalte verwenden Beispiel: Betreiber von Suchmaschinen und sonstigen Online-Tools (Yasni & Co.) 21
22 Teil 4: Aufgabe des wettbewerbsrechtlichen Kopplungsverbots 22
23 Bislang galt: Kopplung mit dem Warenabsatz verboten! Ist der Kauf einer Ware oder die Beauftragung einer Dienstleistung Voraussetzung, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu dürfen? Muss der Teilnehmer einen Kaufbeleg oder einen Teil des Verkaufspakets vorlegen? Ist der Teilnahmeschein zugleich Vordruck für eine Warenbestellung? 23
24 Bislang galt: Kopplung mit dem Warenabsatz verboten! Sind im Fall von Gutscheinen auch entsprechende Waren im Sortiment bzw. Dienstleistungen möglich? Die Übergabe des Gewinns wird nicht dazu genutzt, den Gewinner in ein Werbe- oder Verkaufsgespräch zu verwickeln? 24
25 BGH (Urt. v Az.: I ZR 4/06) Kopplungsverbot unwirksam Zukünftig: Grundsatz: Kopplung erlaubt Ausnahme: Kopplung verboten Eine der wichtigsten Direktmarketing-Entscheidungen der letzten Jahre! 25
26 Beispiel 1: Versicherer A veranstaltet ein Gewinnspiel. Als Hauptpreis gibt es eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von ,00 Euro. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Abschluss einer Lebensversicherung bei A mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Million Euro Beispiel 2: Elektronikhaus E veranstaltet ein Gewinnspiel, bei dem es 2 Millionen Euro in bar zu gewinnen gibt. Teilnehmen kann nur der, der zuvor bei E einen hochwertigen CD- Player im Wert von 500,00 Euro gekauft hat 26
27 Konsequenzen für die Affiliate-/Merchant-Praxis: Neues, interessantes Direktmarketing-Instrument Noch weitgehend unbekannt: Seien Sie einer der Ersten! Testen Sie Grenzen aus! 27
28 ??? Fragen & Antworten??? Special Info-Portal: wöchentlicher Podcast & monatlicher Vodcast Tägliche Rechts-News per RSS Wöchentlicher Newsletter Kanzlei Dr. Bahr
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