Bericht. des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien. über die Drucksache

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksache 20/12659: Hamburger Mittelstandsbericht 2014 (Senatsmitteilung) Vorsitz: Dorothee Martin (i.v.) Schriftführung: Karin Prien I. Vorbemerkung Die Drs. 20/12659 war in der Plenarsitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 10. September 2014 auf Antrag der SPD- und der CDU-Fraktion in den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überwiesen worden. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 7. November 2014 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten in den vorliegenden Mittelstandsbericht ein, der die Entwicklung der mittelständischen Wirtschaft und der durchgeführten Fördermaßnahmen einschließlich der Erfolgskontrollen in den Jahren 2011 bis 2014 abbilde. Sie bezeichneten ihre Mittelstandspolitik für diesen Zeitraum insgesamt als erfolgreich. Die im Arbeitsprogramm des Senats ausgeführten Maßnahmen würden damit entsprechend umgesetzt. Das Bündnis für den Mittelstand habe einen Maßnahmenkatalog zu den Themen Bürokratieabbau, Unternehmensfinanzierung, Gewerbeflächen und Fachkräfte zur Förderung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Leistungsfähigkeit des Hamburger Mittelstands erarbeitet, um so auch die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu befördern. In diesem Zusammenhang führten sie den Masterplan Handwerk 2020 an, der die speziellen Gegebenheiten und Anforderung des handwerklichen Mittelstandes aufgreife und sich insbesondere den Themen Fachkräfte und Qualifizierung widme. Als ein zentrales Förderinstrument hoben die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Gründung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) im August 2013 hervor, die insbesondere für mittelständische und Start-up-Unternehmen eine überaus erfolgreiche Arbeit unter anderem mit dem Hamburg-Kredit leiste. Weiter sprachen die Senatsvertreterinnen und -vertreter die bestehenden Forschungs- und Innovations-Parks (F&I-Parks) an; jüngst sei ein weiterer Campus in Finkenwerder für den Bereich Luftfahrt eröffnet worden. Außerdem werde Hamburg Fraunhofer-Standort und Sitzland des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Ihre Einführung abschließend erwähnten die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Innovations Kontakt Stelle (IKS), die in ihrer Funktion als Anlauf- und Verbindungsstelle für und von Wirtschaft und Wissenschaft als ein Erfolgsmodell bezeichnet werden könne. Insgesamt sei Hamburg bei der Förderung mittelständiger und Start-up-Unternehmen hinsichtlich der Innovationsfähigkeit und der Gesamtvernetzung auf einem guten Weg.

2 Drucksache 20/13723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die CDU-Abgeordneten konnten die Aussagen der Senatsvertreterinnen und -vertreter hinsichtlich der überaus positiven Entwicklung des Mittelstandes angesichts des vorliegenden Berichts nicht nachvollziehen. Sie bemängelten, dass der Bericht an vielen Stellen wenig aussagekräftig sei. Sie vermissten die Abbildung der aktuellen Entwicklungen beispielsweise durch die Schaffung neuer Strukturen in konkreten Zahlen. Sie kritisierten, dass der dargestellte Erfolg so nicht messbar sei. Weiter führten sie an, dass die Gründerintensität seit dem Jahr 2012 rückläufig sei und sie fragten den Senat nach seiner Einschätzung hinsichtlich möglicher Ursachen und nach entsprechenden Gegenmaßnahmen. Außerdem erkundigten sie sich nach der Entwicklung der Forschungs- und Technologieparks, insbesondere nach dem Technologiepark in Lurup, nachdem die Bezirksversammlung die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen habe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten dar, dass der Hamburg-Kredit der IFB Hamburg gut nachgefragt werde. Dieser sei für Neugründungen und für Firmen, die eine Nachfolgerregelung treffen müssten, ausgeweitet worden. Das Gründungsprogramm für Meisterinnen und Meister werde auf Darlehensbasis fortgeführt und darüber hinaus gebe es ein Programm für die Gründungen von Kleinstunternehmen durch Erwerbslose, Konsortialdarlehen und Landesbürgschaften. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter betonten, dass es Ziel des Senats gewesen sei, die Förderprogramme für den Mittelstand an einer Stelle zu bündeln. Dies sei nunmehr gelungen und folgende Angebote für Unternehmerinnen und Unternehmer würden vorgehalten: Innovationsagentur für das Geschäftsfeld Innovationen Innovations-Starter-Fonds Profi-Programm Förderprogramm für Existenzgründungen Durchschnittlich werde jeden Tag ein Kredit aus dieser Angebotspalette an den Mittelstand vergeben, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, bis zum 30. September dieses Jahres seien es circa 260 Kredite gewesen. Im Rahmen des Hamburg- Kredites für bereits bestehende Unternehmen seien in diesem Jahr circa 100 Vergaben mit einem Volumen in Höhe von ungefähr 21 Millionen Euro erfolgt. Zu Beginn habe es eine Kooperation mit acht Banken gegeben, bis jetzt sei die Zahl auf 25 kooperierende Hausbanken angewachsen. Zum einjährigen Bestehen sei ein weiteres Sonderprogramm für Existenzgründer und für die Durchführung von Nachfolgerregelungen in Unternehmen gemeinsam mit den Hamburger Banken und der Bürgschaftsgemeinschaft ausgearbeitet und aufgelegt worden, das sich ausgesprochen erfolgreich entwickelt habe. Zu den Inhalten und zu der Ausgestaltung dieses Programms gebe es bereits Nachfragen aus anderen Bundesländern. Sie hoben hervor, dass mithilfe der Programme bereits 65 Kredite zur Finanzierung von Investitionen für Maßnahmen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz realisiert werden konnten. Seit dem Sommer 2014 gebe es außerdem die Beteiligung an Konsortialgeschäften, um Investitionen durch die Übernahme von Risiken anreichern zu können. Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Existenzgründungen, erläuterten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, seien im Mittelstandsbericht dargestellt. Im Wesentlichen liege dies daran, dass die Förderung der Bundesagentur für Arbeit bei Existenzgründungen von Arbeitslosen und im Bereich des SGB II von Pflicht- zu Ermessensleistungen zur Förderung umgestellt worden seien; die Zahlen seien seitdem rückläufig. In Hamburg werde sukzessiv entsprechend eines Beschlusses der Mittelstandsvereinbarung ein Netz von Forschungs- und Innovationsparks aufgebaut, berichteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Es sei verabredet, sich dabei vorerst auf- 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13723 grund der größten Potenziale auf drei Standorte zu konzentrieren: Am Schleusengraben in Bergedorf, Channel-Hamburg in Harburg und Vorhornweg in Altona rund um das DESY-Gelände. Zur Förderung dieser Standorte sei gemeinsam mit der Handelskammer eine Projektstruktur geschaffen worden. Die Projektgruppe tage regelmäßig zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) und der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (HWF), um dieses Thema weiter voranzubringen. In Bergedorf hätten sich bereits das Laserzentrum und die die GALAB Laboratories GmbH angesiedelt; die Einweihung des Windenergie-Campus werde in Kürze erfolgen. Dieser werde auch durch die Fraunhofer-Aktivitäten ergänzt, die zusammen mit dem Fraunhofer ISIT vorangebracht würden. So entstehe im Hinblick auf erneuerbare Energien eine hervorragende Kette unter Einbindung des Bezirks von der Verteilung Smart Grids im Windenergie-Campus bis zur Steuerung mit dem Fraunhofer- Institut, dem Fraunhofer ISIT und der Demonstrations-Anlage der HAW, die innerhalb des Windparks geschaffen werde. In Harburg, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter weiter, sei die Ansiedlung des Zentrums für Green Technologies beschlossen und in Vorbereitung. Eine weitere private Initiative werde vom Senat unterstützt und der Bezirk habe die planerischen Voraussetzungen für das Neuländer Quarree geschaffen. In Altona als drittem Standort sei der Vorhornweg planerisch ausgewiesen worden und die wichtige Keimzelle stelle hier der DESY-Inkubator dar. Das Innovationszentrum habe der Senat ebenfalls auf den Weg gebracht und somit erreicht, dass das große Potenzial von DESY für die industrielle Nutzung durch Ausgründungen der verschiedenen Einrichtungen auch der Universität Hamburg genutzt werden könnte. Für die zukünftige Ansiedlung entsprechender Unternehmen stehe dann die Fläche Vorhornweg zur Verfügung. Dies alles brauche Zeit, stellten die Senatsvertreterinnen und -vertreter zusammenfassend fest, und sei letztlich als eine Dekadenaufgabe zu betrachten, da die Umsetzung nicht von heute auf morgen geschehen könne. Es sei allerdings bereits einiges erreicht und auf den Weg gebracht worden und der Senat werde diese wichtige Aufgabe auch zukünftig kontinuierlich weiterentwickeln. Die SPD-Abgeordneten zeigten sich zufrieden mit dem vorliegenden Mittelstandsbericht, der seine Wirkung oftmals erst in der Praxis entfalte, wenn dieser Grundlage und Werkzeug dafür sei, den Firmen die unterschiedlichen Angebote darstellen zu können. Sie dankten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden für ihre Arbeit und das erreichte Ergebnis. Sie hoben außerdem die Etablierung der Investitions- und Förderbank hervor, die sich als erfolgreiches Instrument der Mittelstandsförderung erwiesen und mittlerweile auch deren Kritiker überzeugt habe. Sie baten den Senat um Auskünfte bezüglich der Mittelstandsförderung in den Bezirken. Weiter bezogen sie sich auf den Masterplan Handwerk und erkundigten sich hier über den aktuellen Stand der Ausgestaltung des Gewerbehofs Offakamp. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, die Bezirke unterstützten bereits die in ihrem Verantwortungsbereich angesiedelten kleineren und mittleren Unternehmen in ihrer eigenen Verantwortung. Explizit wiesen sie auf die Flächen von nicht gesamtstätischer Bedeutung hin, die im Rahmen der Entflechtung in die Zuständigkeit der Bezirke übertragen worden seien. Dies schließe eine mögliche Veräußerung von Fläche mit ein, die die Bezirke selbst oder auch unter Beteiligung der HWF vornehmen könnten. Die intensiven Planungen zum Ausbau des Gewerbehofs Offakamp liefen, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Ende November/Anfang Dezember dieses Jahres würden die Pläne der Öffentlichkeit präsentiert. Der Gewerbehof solle nach dem Münchener Modell errichtet werden und sehe das Erdgeschoss mit drei weiteren Etagen mit Flächen für Handwerksbetriebe vor. Der Kostenrahmen werde derzeit mit einem Volumen in Höhe von 40 bis 50 Millionen Euro abgeschätzt. Die Miete solle für die Handwerksbetriebe möglichst so gestaltet werden, dass diese Flächen als Instrument 3

4 Drucksache 20/13723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode tauglich seien, diesen Betrieben im innerstädtischen Bereich attraktive Flächen anbieten zu können. Die SPD-Abgeordneten fragten, ob die IFB von der Bankenabgabe betroffen sein werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erläuterten, dass in Deutschland die Landesförderinstitute unter die Bankenabgabe fielen und somit auch die IFB von dieser betroffen sei. Die bundeseigene Förderbank hingegen sei davon nicht betroffen, was angesichts der weitaus höheren Bilanzsummer der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als deutliche Ungleichbehandlung gegenüber den Landesförderinstituten zu werten sei. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, anzustreben, dass die KfW und die Landesförderinstitute gleichbehandelt werden sollten. Volksbanken und Sparkassen hätten bezüglich der Bankenabgabe für sich Erleichterungen durchsetzen können. Dabei werde ein Teil der Förderkredite aus der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe herausgerechnet. Für die Förderbanken gebe es eine entsprechende Diskussion, die von den größeren Bundesländern auch in Richtung Bund adressiert werde. Sie teilten die Auffassung der SPD-Abgeordneten, dass die Landesförderinstitute mit anderen Banken nicht vergleichbar seien, denn sie verfügten über Gewährträgerhaftung und eine modifizierte Anstaltslast und würden demzufolge Mittel aus dem Bankenrettungsfonds nicht in Anspruch nehmen müssen. Weiter bezeichneten sie es als paradox, dass die Förderinstitute der Länder, die weder dem Wettbewerb unterlägen noch diesen beeinflussen dürften, nun aber einen Beitrag zur möglichen Rettung wettbewerbsorientierter Banken leisten sollten. Daher sei es unverständlich, dass es an dieser Stelle keine generelle Ausnahme für Förderinstitute gebe. Der Abgeordnete der GRÜNEN fragte nach dem Volumen der IFB für Konsortialkredite. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter legten dar, dass die ersten Finanzierungen genehmigt, aber noch nicht ausgezahlt worden seien. Dies hänge damit zusammen, dass die IFB das Konsortialkreditgeschäft erst nach der Verwaltungsratssitzung Ende Mai 2014 aufgenommen habe. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE nahm auf die ESF-Projekte Personal Plus des Anbieters Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.v. und Hamburger Mediationsservice Ausbildung Bezug. Bei den Projekten werde der Erfolg ausschließlich mit der Zahl der Teilnehmenden und der Beratungsgespräche belegt. Dies allein erschien ihr wenig aussagekräftig und sie bat den Senat um detailliertere Auskünfte zur Nachhaltigkeit, wie beispielsweise konkrete Angaben zum Ausgang und den tatsächlichen Auswirkungen der Beratungsgespräche. Die Zahl der Teilnehmenden und Beratungsgespräche seien die Erfolgskennzahlen, die in dieser Förderperiode von der EU gefordert worden seien, erläuterten die Senatsvertreterinnen und -vertreter. Die gewünschte Konkretisierung zur Nachhaltigkeit wollten sie nachträglich zu Protokoll beantworten (siehe Anlage). Sie wiesen ergänzend darauf hin, dass die Vorgaben zu den Erfolgskennzahlen in der neuen Förderperiode bereits anders aufgelegt seien. Bei einer gesamtheitlichen Betrachtung der mittelständischen Wirtschaft in Hamburg, so der FDP-Abgeordnete, müssten neben den Fragestellungen zu Existenzgründungen auch solche zu Betriebsauflösungen enthalten sein. Dies, so kritisierte er, fehle in diesem Mittelstandsbericht. Er fragte daher, welche Erkenntnisse dem Senat über das Ausscheiden von mittelständischen Unternehmen durch Insolvenzen, durch fehlende Betriebsnachfolge oder durch Betriebsschließungen vorlägen. Dabei interessierten ihn jeweils die konkreten Zahlen und wie sich diese Betriebsschließungen in Bezug auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steueraufkommen auswirkten. Weiter wollte er wissen, welche Angebote oder Förderinstrumente der Senat vorhalte, um Betriebsschließungen und Insolvenzen zu verhindern. Ein Instrument zur Stärkung mittelständischer Unternehmen, so die Senatsvertreterinnen und -vertreter, sei der bereits erwähnte Hamburg-Kredit, der auch für die Unternehmensnachfolge genutzt werden könne. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13723 Darüber hinaus könnten die Unternehmen eine Beratung bei der Firmenhilfe von der evers & jung GmbH in Anspruch nehmen. Die BWVI unterstütze den Betriebsberatungsdienst der Handwerkskammer finanziell, um auch für Handwerksbetriebe frühzeitig entsprechende Hilfestellungen bieten zu können. Abschließend sei das Beratungsangebot der Handelskammer zu nennen, das allerdings ohne staatlichen Zuschuss auskomme. Hinsichtlich der Betriebsauflösungen hätten sie auf Seite 21 der Drucksache das dargestellt, was Ihnen auf der Grundlage der Gewerbe-An- und -Abmeldungen bekannt sei. Von den Gründen beispielsweise einer Betriebsauflösung erhielten sie nur in Einzelfällen Kenntnis. Dementsprechend gebe es dazu seitens der BWVI auch keine Auswertung in Bezug auf Wertschöpfung, Arbeitsplätze et cetera. Der FDP-Abgeordnete sprach einen Antrag seiner Fraktion (Drs. 20/8794) an, der von der Bürgerschaft angenommen worden sei und den Senat auffordere zu prüfen, wie groß das Gründungsinteresse im Rahmen einer Unternehmensübernahme bei Migrantinnen und Migranten sei. Er fragte den Senat nach seinen bisherigen Aktivitäten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, eine entsprechende Drucksache werde Anfang Dezember im Senat beraten und danach die Bürgerschaft erreichen. Der Abgeordnete der GRÜNEN sprach das Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung (ZAL) und die Ausführungen auf Seite 42 der Drucksache an. Dazu habe er eine ganze Reihe von zum Teil sehr speziellen Fragen und stellte zur Diskussion, ob er diese im Rahmen dieser Beratungen oder besser zu einem anderen Zeitpunkt anbringen solle. Zu dieser Thematik habe die BWVI einen Bericht erarbeitet, führten die Senatsvertreterinnen und -vertreter aus, der sich zurzeit in der Abstimmung befinde und demnächst der Bürgerschaft zugeleitet werde. Eine Beratung dieses Berichts im Ausschuss einschließlich der entsprechenden Fragestellungen der Abgeordneten sei ihrer Ansicht nach sinnvoll. Hier spiele der konkrete Zeitplan eine entscheidende Rolle, bemerkte der Abgeordnete der GRÜNEN, denn seine Fraktion ziehe aufgrund der vielen ungeklärten Fragen in Betracht, ein Aktenvorlageersuchen zu beantragen. Die GRÜNEN Fraktion wäre aber bereit, die Entscheidung darüber nach der Beratung im Ausschuss zu treffen, wenn diese zeitnah erfolge. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sicherten zu, die Drucksache zügig der Bürgerschaft zuzuleiten, sodass noch ausreichend Gelegenheit zur Diskussion im Ausschuss vorhanden sein werde. Im Ausschuss bestand Einvernehmen darauf hinzuwirken, die angekündigte Drucksache im Vorwege an den Ausschuss zu überweisen und diese zeitnah zu beraten. III. Ausschussempfehlung Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien empfiehlt der Bürgerschaft, von der Drs. 20/12659 Kenntnis zu nehmen. Karin Prien, Berichterstattung 5

6 Drucksache 20/13723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Protokollerklärungen Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien am TOP 7 - Hamburger Mittelstandsbericht 2014 (Drs. 20/12659) In der Sitzung des o.g. Ausschusses wurden von den Abgeordneten zu den im Mittelstandsbericht 2014 enthaltenen ESF-Projekten Personal Plus (S. 95) und Hamburger Mediationsservice Ausbildung (S. 100) ergänzende Informationen erbeten. Hierzu werden die folgenden Protokollerklärungen übermittelt: Programmatische Grundlage und Maßstab für die Beurteilung des Erfolgs der genannten Projekte ist das Operationelle Programm der Freien und Hansestadt Hamburg für den ESF im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Förderperiode (OP ). Projekt Personal Plus: Das Projekt Personal Plus wurde im 6. Wettbewerbsverfahren der ESF- Förderperiode im Jahr 2011 in der Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Unternehmen, Aktion A 2 Beratungsstellen für Unternehmen und Beschäftigte für eine zweijährige Laufzeit ( ) ausgeschrieben. Das im OP mit der Kommission vereinbarte relevante Outputziel in Aktion A 2 sind Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Gegenstand des Projekts Personal Plus war die Durchführung von Beratung von KMU in Form von Betriebsbesuchen, Coachings, Seminaren und Workshops mit dem Ziel, Unternehmen dazu zu motivieren, Arbeitslose einzustellen und dafür das entsprechende Förderinstrumentarium zu nutzen. Für neu eingestellte ehemals Arbeitslose sollten durch das Projekt in Abstimmung mit dem Arbeitgeber geeignete Qualifizierungsmaßnahmen vorgeschlagen und vermittelt werden. Über den unmittelbar OP-relevanten Output (Anzahl Betriebsberatungen) hinaus wurde der Projektträger durch die Bewilligungsbehörde (BASFI) auf Grundlage seines im Wettbewerbsverfahren eingereichten Konzepts auf die Erfolgskennzahl verpflichtet, im Rahmen des Projektes mindestens 44 arbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Dieses Ziel wurde nur zu knapp 50 % erreicht. Maßgeblicher Grund hierfür war, dass die konzeptionell vorgesehene Kooperation mit JobCenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit hinsichtlich Auswahl der Arbeitslosen, Coaching und Vermittlung in die identifizierten Betriebe nicht wie vorgesehen funktionierte. Der Projektträger hat in Absprache mit der BASFI umgesteuert und einen eigenen Bewerberpool mit 55 Teilnehmenden aufgebaut, von denen 20 in sozialversicherungspflichte Arbeit vermittelt werden konnten. Angesichts der Umsetzungsschwierigkeiten wurde die ursprünglich vorgesehene zweijährige Laufzeit verkürzt und das Projekt schließlich nach 18 Monaten Laufzeit zum beendet. Projekt Hamburger Mediationsservice Ausbildung Das Projekt Hamburger Mediationsservice Ausbildung wurde im 4. Wettbewerbsverfahren der ESF-Förderperiode im Jahr 2010 in der Prioritätsachse C Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung, Aktion C 4 Förderung von Jugendlichen an der 2. Schwelle beim Übergang von Ausbildung in Beschäftigung für eine zunächst zweijährige Laufzeit ( ) mit der Option auf Verlängerung ausgeschrieben. Das im OP mit der Kom- 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/13723 mission vereinbarte relevante Outputziel in Aktion C 4 ist die Anzahl der an den Projekten Teilnehmenden (2.800). Um das Ziel zu erreichen, die Anzahl von Ausbildungsabbrüchen zu verringern, setzte das Projekt auf verschiedenen Ebenen an. Zum einen sollten Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Berufsschullehrerinnen und Lehrer für das Thema Ausbildungsabbrüche sensibilisiert und auf die Unterstützungsstruktur des ESF-Projektes hingewiesen werden. Darüber hinaus richtete sich das Projekt mit einem Beratungs- und Mediationsangebot auch an Auszubildende, bei denen ein Abbruch der Ausbildung drohte. Von den 482 am Projekt teilnehmenden Auszubildenden liegen für 159 Personen Informationen zum Verbleib vor. Diese haben nach Teilnahme am Projekt (Beratung und Mediation) ihren Ausbildungsabschluss erreicht oder sind von Ausbildung in Beschäftigung übergegangen, so dass hier das Ziel Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen erreicht wurde. Die übrigen Auszubildenden wurden innerhalb des Projektes beraten, haben sich dann jedoch nach Projektaustritt außerhalb des Projektes weiter qualifiziert oder beworben. Informationen zum Verbleib liegen daher nicht vor. 7

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