7.2.4 Zahlungen mit Schecks
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- Marta Holzmann
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1 h Zahlungen mit Schecks Michael Pluta hat einen Scheck über 350 EUR erhalten, den er seinem Konto bei der Finanzbank AG gutschreiben will. Scheckzahlung Geschichte des Schecks Scheckähnliche Zahlungsverkehrsinstrumente waren bereits im klassischen Altertum bekannt. Ab dem 13. Jahrhundert wurden die Steuereintreiber und Schatzkammern in Italien von ihren jeweiligen Herrschern durch Schecks zur Auszahlung angewiesen. In den großen italienischen Handelsstädten benutzte man ab dem 15. Jahrhundert Schecks, um Rechnungen zu begleichen. Von dort gelangte der Scheck im 17. Jahrhundert als Zahlungsmittel nach Holland. Ein ausgedehnter Scheckverkehr begann jedoch erst ab dem 19. Jahrhundert nach der breiten Einführung dieses Zahlungsmittels in England. Der Name Scheck leitete sich dort aus der Bezeichnung der Anweisungen des englischen Königs auf seine Schatzkammer ( exchequer ) ab. Heute ist der Scheck weltweit anerkannt. Zusammen mit dem Lastschrifteinzug deckt er in der Bundesrepublik Deutschland bereits mehr als die Hälfte des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ab.
2 257 Rechtliche Vorschriften im Scheckverkehr Der Scheck ist die unbedingte Anweisung eines Ausstellers an sein Kreditinstitut, zu Lasten seines Kontos an einen Dritten einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Bezogener Mit der Ausstellung und der Übergabe eines Schecks an einen Dritten verspricht somit der Aussteller stillschweigend, dass die in dem Scheck bezeichnete Bank (Bezogener) gegen Vorlage dieses Papiers Zahlung leisten wird. Gleichzeitig erteilt der Aussteller seiner Bank die Weisung, zu Lasten seines Kontos an den Inhaber des Schecks einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen. Abwicklung einer Scheckzahlung Ablauf einer Scheckzahlung Bezogene Bank Finanzbank AG S H Scheckvertrag 3 Belastung 1500 EUR 2 Zahlung Kontoauszug quittierter Scheck Weber OHG Aussteller Alfons Rehm Schecknehmer 1 ausgestellter Scheck Forderung, z.b. wegen Vertreterprovision Scheckgesetz Genfer Abkommen Grundlage des Scheck- und Wechselrechts Die rechtliche Grundlage des Scheckverkehrs bilden das Scheckgesetz und vertragliche Regelungen zwischen den Beteiligten. Das Scheckgesetz ist wie das Wechselgesetz eine Übersetzung des Genfer Abkommens von 1930, das von der Genfer Wechselrechtskonferenz in englischer und französischer Sprache erarbeitet wurde. Neben den heutigen EU-Ländern haben sich viele Staaten diesem Abkommen angeschlossen, so dass das internationale Scheckrecht weitgehend angeglichen wurde.
3 258 Aktive Scheckfähigkeit Passive Scheckfähigkeit SchG Art. 3 SchG Art. 1 Gesetzliche Bestandteile des Schecks Damit ein Bankkunde am Scheckverkehr teilnehmen kann, muss er mehrere Bedingungen erfüllen: Aktive Scheckfähigkeit. Der Aussteller eines Schecks muss voll geschäftsfähig sein. In der Praxis geben die Kreditinstitute aus Konkurrenzgründen teilweise auch Scheckformulare an minderjährige Kunden aus. Sofern diese Missbrauch mit den Schecks betreiben, haftet das Kreditinstitut für einen eventuellen Schaden. Giro- oder Kontokorrentkonto. Der Aussteller muss ein laufendes Konto bei einem Kreditinstitut oder bei der Postbank unterhalten. Nur diese haben die passive Scheckfähigkeit, das heißt die Fähigkeit, Bezogener eines Schecks zu sein. Kontodeckung. Der Aussteller darf nur dann Schecks ausstellen, wenn auf seinem Konto ein entsprechendes Guthaben bzw. ein genehmigter Kredit vorhanden ist. In der Praxis sind die Banken bestrebt so weit vertretbar Schecks einzulösen. Deshalb räumen sie ihren Kunden oftmals stillschweigend eine höhere Kreditlinie als vereinbart ein, um die Einlösung eines Schecks sicherzustellen. Damit eine Urkunde als Scheck gilt, muss sie nach dem Scheckgesetz die folgenden gesetzlichen Bestandteile enthalten. ➀ Die Bezeichnung als Scheck im Text der Urkunde. ➁ Die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen. Die Zahlung darf z. B. nicht von einer fristgemäßen Warenlieferung abhängig gemacht werden. ➂ Der Name dessen, der zahlen soll (Bezogener). ➃ Die Angaben des Zahlungsortes. Fehlt diese Angabe, gilt der Ort beim Namen des Bezogenen als Zahlungsort. ➄ Die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung. Fehlt die Angabe dieses Ortes, gilt der Ort beim Namen des Ausstellers als Ausstellungsort. ➅ Die Unterschrift des Ausstellers. Dies kann der Kontoinhaber oder ein anderer Verfügungsberechtigter über das Konto sein. Gesetzliche Bestandteile des Schecks h Bedingungen für den Scheckverkehr Nach den Bedingungen für den Scheckverkehr lösen die Kreditinstitute nur Scheckvordrucke ein, die von der bezogenen Bank ausgegeben worden sind. Im Normalfall enthalten die standardisierten Scheckvordrucke neben den gesetzlichen Bestandteilen folgende kaufmännische Bestandteile:
4 259 Kaufmännische Bestandteile des Schecks ➀ Die Schecknummer dient der Kennzeichnung des Schecks. ➁ Die Kontonummer ist die notwendige Voraussetzung für eine rationelle Bearbeitung des Schecks. ➂ Die Bankleitzahl erleichtert die Weiterleitung eines Schecks. ➃ Die Schecksumme in Zahlen dient der schnellen Erfassung dieser Daten. ➄ Der Zahlungsempfänger ist die Person, die vom Aussteller ursprünglich als Begünstigter vorgesehen war. ➅ Die Überbringerklausel erlaubt es der Bank, ohne Prüfung der Personalien und somit schneller an den Vorleger eines Schecks auszuzahlen. Wird dieser Zusatz gestrichen, hat dies zur Folge, dass der Scheck als Orderscheck zu behandeln ist. ➆ Die Codierzeile ist die Voraussetzung für eine maschinelle Bearbeitung der Belege. Sie darf nicht beschrieben oder bestempelt werden. ➇ Der Verwendungszweck dient der Information des Scheckempfängers. Das Scheckgesetz unterscheidet bei der Weitergabe des Schecks drei Arten, die jedoch in der Praxis unterschiedliche Bedeutung haben. Eigentumsübertragung der Schecks SchG Art. 14 ff. Inhaberscheck Kaufmännische Bestandteile des Schecks h Orderscheck Rektascheck Schecks ohne Angabe eines Begünstigten oder mit dem Zusatz oder Überbringer. Schecks, die an eine bestimmte Person mit oder ohne den Vermerk an Order ausgestellt sind. Schecks, die an eine bestimmte Person mit dem Vermerk nicht an Order ausgestellt sind. Übertragung durch Einigung und Übergabe Übertragung durch Einigung und Übergabe und Indossament Übertragung durch Einigung und Übergabe und Zession (Abtretungserklärung) Inhaberscheck In der Bundesrepublik Deutschland findet in erster Linie der Inhaberscheck in der Form des Überbringerschecks Verwendung. Die gebräuchlichen Scheckformulare tragen deshalb in der Regel den Zusatz oder Überbringer.
5 260 Orderscheck Orderschecks werden von den deutschen Kreditinstituten relativ selten ausgegeben, da ihre Bearbeitung einen hohen Arbeitsaufwand erfordert. In der Regel erhalten nur folgende Kundengruppen der Banken Orderscheckformulare: Inländische Kunden, die im Rahmen des Auslandszahlungsverkehrs Scheckzahlungen zu leisten haben, inländische Kunden für größere Zahlungen im innerdeutschen Zahlungsverkehr, sofern sie es ausdrücklich verlangen und ausländische Kunden, die keinen deutschen Firmen- oder Wohnsitz haben. Die Orderscheckformulare der deutschen Banken tragen immer den Zusatz oder Order, obwohl dies nach dem Scheckgesetz nicht notwendig ist. Da die Orderschecks die Ausnahme bilden, sind sie aus Sicherheitsgründen zusätzlich durch einen senkrechten roten Streifen mit der Aufschrift Orderscheck am rechten Rand versehen. Orderscheck Indossament Vollindossament An die Order Sarah Widmann Königstraße Biberach Ulm, 12. Juli Blankoindossament Zur Übertragung eines Orderschecks ist zwingend das Indossament des letzten Scheckbegünstigten auf dem Scheck oder auf einem mit dem Scheck verbundenen Blatt notwendig. Das Indossament oder Giro ist die schriftliche Erklärung des Scheckberechtigten (Indossanten), nach der er die Rechte aus dem Scheck überträgt. Das Indossament kommt in zwei Grundformen vor: Das Vollindossament bezeichnet die Person, die die Scheckrechte erwirbt (Indossatar). Will diese den Scheck wiederum weitergeben, muss sie ein weiteres Indossament auf der Rückseite des Schecks anbringen. Das Blankoindossament besteht lediglich aus der Unterschrift des Indossanten. Jeder Inhaber eines blanko-indossierten Schecks kann sich als Scheckberechtigter ausweisen. Für die Weitergabe des Schecks hat er drei Möglichkeiten:
6 261 Der Scheckinhaber kann den Scheck ohne Indossament durch Einigung und Übergabe weitergeben ( Blankotradition ), er kann das Blankoindossament mit dem Namen des Begünstigten ergänzen und somit in ein Vollindossament umwandeln oder er kann den Scheck durch ein eigenes Blanko- oder Vollindossament weiterreichen. SchG Art. 14 Beispiel einer unterbrochenen Indossamentenkette Widerspruch Für mich an die Order Roman Schneider, Rotebühlstr Stuttgart Michael Schanze SchG Art. 18 Möglichkeiten des Scheckinhabers zur Verwendung des Schecks Start Übereignung eines Schecks A Anbringen des Vermerks Nur zur Verrechnung Nach dem Scheckgesetz erfüllt das Indossament drei Funktionen: Übertragungs- oder Transportfunktion: Der Indossant überträgt sämtliche Rechte aus dem Scheck auf einen Dritten. Ausweis- oder Legitimationsfunktion: Durch eine lückenlose Reihe von Indossamenten kann der Scheckinhaber seine Berechtigung zur Einlösung des Schecks nachweisen. Eine Indossamentenkette gilt als unterbrochen, wenn ein Indossament von jemandem unterschrieben wurde, der selbst keine Berechtigung zur Einlösung des Schecks hatte. Aus diesem Grunde müssen die Banken vor der Einlösung solcher Schecks die Indossamentenkette sehr genau prüfen. Da sie in der Regel keine Möglichkeit haben, zu prüfen, ob die Unterschrift der vorherigen Indossanten richtig ist, besteht auch bei Orderschecks eine gewisse Missbrauchsgefahr. Haftungs- oder Garantiefunktion. Jeder Indossant haftet für die Einlösung des Schecks. Diese Haftung kann nach dem Scheckgesetz zwar durch einen entgegenstehenden Vermerk ( ohne Obligo ) ausgeschlossen werden; in der Praxis wird jedoch niemand bereit sein, solch einen Scheck anzunehmen. Rektaschecks, die durch die negative Orderklausel nicht an Order gekennzeichnet wären, werden von den deutschen Banken nicht benutzt, da sie vom vereinfachten Scheckeinzug der Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank ausgeschlossen sind. Vermerk Nur zur Verrechnung? ja Einzug von Schecks Schecks werden nach der Art ihrer Einlösung unterschiedlichen Zahlungsformen zugeordnet. nein Barscheck ja Vorlage des quittierten Schecks bei der bezogenen Bank nein A Bareinlösung erwünscht? Verrechnungsscheck Einreichung des quittierten Schecks bei der Bank des Scheckinhabers Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers Der Barscheck ist eine Form der halbbaren Zahlung. Der Inhaber eines Überbringerschecks bzw. der Eigentümer des Orderschecks kann das Wertpapier bei der bezogenen Bank zu Lasten des Kontos des Ausstellers bar einlösen. Jeder Scheck, auf dem kein anders lautender Vermerk angebracht ist, gilt als Barscheck. Geht ein Barscheck verloren, so besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung, da in der Regel die Legitimation des Vorlegers nicht geprüft wird. Der Verrechnungsscheck ist eine Form der bargeldlosen Zahlung. Jeder Scheck, der quer auf der Vorderseite den Vermerk Nur zur Verrechnung oder eine gleichbedeutende Aufschrift trägt, darf vom bezogenen Institut nur auf einem Konto gutgeschrieben werden. Die Streichung dieses Vermerks gilt als nicht erfolgt. Barauszahlung des Scheckgegenwertes Bei Bedarf Verfügung über das Kontoguthaben Eine missbräuchliche Verwendung des Schecks bei Verlust wird dadurch nicht ganz ausgeschlossen; es kann jedoch der Einreicher festgestellt und evtl. auf Schadenersatz verklagt werden. Ende
7 262 Einlösungsverpflichtungen Nach Art. 4 des Scheckgesetzes kann ein Scheck anders als z. B. in den angelsächsischen Ländern nicht angenommen werden. Dies bedeutet, dass eine Einlösungsverpflichtung der bezogenen Bank auf der Scheckurkunde selbst rechtlich nicht gültig wäre. Mit dieser Bestimmung soll verhindert werden, dass dieses Zahlungsmittel einen banknotenähnlichen Charakter erhält, was die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank erheblich erschweren würde. Das deutsche Recht lässt nur zwei Formen der Einlösungsverpflichtung bei Schecks zu: Die bezogene Bank verpflichtet sich auf einer Nebenurkunde z. B. einer Scheckkarte oder einem Scheckausweis vertraglich zur Einlösung eines Schecks. Die Deutsche Bundesbank ist ausdrücklich von dem Annahmeverbot ausgeschlossen und kann deshalb die Scheckannahme rechtsgültig auf ihren Scheckformularen selbst vornehmen. 23 BBankG Schecks sind grundsätzlich bei Sicht zahlbar. Regeln für die Scheckeinlösung SchG Art. 29 Gesetzliche Vorlegungsfristen 8 Tage für im Inland ausgestellte Schecks 20 Tage für im europäischen Ausland und den Mittelmeerländern ausgestellte Schecks 70 Tage für in überseeischen Ländern ausgestellte Schecks Scheckinkasso Gutschrift E. v. Gutschrift n. E. Wertstellung Sofern ein Scheck den Bedingungen entspricht, hat ihn die bezogene Bank zum Zeitpunkt der Vorlage einzulösen. Dies gilt auch dann, wenn er vor dem Zeitpunkt des auf ihm angegebenen Ausstellungstages (vordatierter Scheck) vorgelegt wird. Die scheckrechtlichen Vorlegungsfristen sind heute in der Praxis nur noch von nachgeordneter Bedeutung, da die Banken nach einem BGH-Urteil von 1988 Schecksperren sowohl innerhalb als auch außerhalb der Vorlegungsfristen beachten müssen. Übersieht die Bank eine Schecksperre, haftet sie dem Aussteller für den Schaden. Für das Berechnen der Vorlegungsfristen ist immer das Ausstellungsdatum des Schecks maßgeblich. Dabei wird der Ausstellungstag nicht mitgezählt. Fällt der Ablauf der Frist auf einen Samstag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich diese um einen Arbeitstag. Die Kreditinstitute ziehen vor allem für gewerbliche Kunden Schecks im Rahmen ihres Inkassoverkehrs ein. Im Allgemeinen wird den Kunden der Gegenwert sofort auf ihrem Konto Eingang vorbehalten (E. v.) gutgeschrieben. Hat das Kreditinstitut Zweifel, ob der Scheck eingelöst wird bzw. ob es möglich sein wird, bei einer Nichteinlösung den Scheckeinreicher zurückzubelasten, so wird das entsprechende Kontoguthaben intern gesperrt, bis die Bezahlung des Schecks sichergestellt ist. In seltenen Fällen wird der Scheckgegenwert auf einem Zwischenkonto verbucht, bis die Gutschrift auf dem Konto des Scheckeinreichers ohne Risiko für die Bank möglich ist (Gutschrift nach Eingang des Gegenwertes n. E.). Die Wertstellung erfolgt bei Scheckeinreichungen je nach der voraussichtlichen Laufzeit des Schecks zum wahrscheinlichen Einlösungstag.
8 263 Belegloses Scheckeinzugsverfahren BSE Scheckeinreicher Scheckeinreichung mit Schecks Erste Inkassostelle Lagerstelle Die Bearbeitung des Scheckeinzugs entspricht weitgehend dem beleggebundenen Lastschriftinkasso. Dabei werden insbesondere folgende Merkmale geprüft: Stimmen die Angaben auf der Scheckeinreichung mit den beigelegten Schecks überein? Ist bei Orderschecks die Indossamentenkette vollständig? Sind die Schecks formal in Ordnung? Ist noch der Vermerk Nur zur Verrechnung anzubringen? Die Weitergabe der Schecks erfordert einen Vermerk der Inkassobank auf den Schecks: Auf Überbringerschecks hat die erste Inkassostelle ihre Firmenbezeichnungen sowie die Bankleitzahl meist als Stempel anzubringen. Teilweise wird zusätzlich eine laufende Kontrollnummer angegeben. Auf Orderschecks setzt die erste Inkassostelle diesen Stempel in roter Farbe unter das Indossament des Einreichers. Nach dem Orderscheckabkommen ersetzt dies das Inkassoindossament. Rationalisierung des Scheckinkassos Codierung des Scheckbetrages Prüfung der BSE- Fähigkeit Auf der Grundlage des Abkommens über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) wurde ähnlich wie beim Überweisungsverkehr im Rahmen des EZÜ-Abkommens eine Vereinbarung getroffen, bei der Scheckzahlungen durch das erstbeauftragte Kreditinstitut (erste Inkassostelle) oder gegebenenfalls ein Clearingrechenzentrum in den elektronischen Zahlungsverkehr übergeleitet werden. oder Eingabe und Bearbeitung in der EDV Diskette Clearingstelle Sortierung, Abstimmung, Verrechnung u. Weiterleitung oder Bezogenes Kreditinstitut Prüfung und Buchung der Scheckdaten Magnetband Datenfernübertragung Das beleglose Scheckeinzugsverfahren (BSE) bzw. Großbetrags- Scheckeinzugsverfahren (GSE) ist das Inkasso von Scheckforderungen mittels elektronischer Datensätze im Rahmen des Datenträgeraustausches bzw. der Datenfernübertragung. Der Datensatz, der mittels Datenträgeraustausch (DTA) bzw. Datenfernübertragung (DFÜ) weitergeleitet wird, setzt sich aus folgenden Werten zusammen: Schecknummer Kontonummer des Ausstellers Betrag Bankleitzahl der bezogenen Bank Textschlüssel der Codierzeile Bankleitzahl der Schecklagerstelle Referenznummer (11-stellig), deren Aufbau von der Inkassostelle bestimmt wird. Kontoauszug Für die Weiterleitung sind die Daten im Satz- und Dateiaufbau nach den Regeln der Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch zu formatieren. Scheckaussteller Die Schecks verbleiben dabei bei der ersten Inkassostelle oder einem Clearingrechenzentrum.
9 264 Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) vom September 1998 Scheckeinzugsverfahren Schecks, Reiseschecks und Zahlungsanweisungen zur Verrechnung auf inländische Kreditinstitute unter Euro Belegloses Scheckeinzugsverfahren BSE-Verfahren ab Euro Großbetrags- Scheckeinzugsverfahren GSE-Verfahren Belegloser Einzug der Scheckgegenwerte Die Originalschecks bzw. Mikrokopien werden bei der Schecklagerstelle, i.d.r. die erste Inkassostelle, verwahrt. Die Originalschecks werden nachträglich an die bezogene Bank gesandt, damit sie dort geprüft werden können. Im Regelfall hat die erste Inkassostelle (erstbeauftragtes Institut) die Schecks in Datensätze umzuwandeln und auf Mikrofilm zu nehmen. Verfügt diese Bank nicht über die notwendigen Belegleser mit Mikrofilmeinrichtung, so übernimmt das jeweilige Clearingzentrum meist das Rechenzentrum des Zentralinstituts diese Aufgabe. Die Banken haben auch die Möglichkeit, BSE-fähige Schecks bei den Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank umwandeln und archivieren zu lassen, sofern dort bereits die notwendigen Einrichtungen vorhanden sind. Aus Kostengründen sind die meisten Bankengruppen dazu übergegangen, selbst umzuwandeln. Das überleitende Institut verwahrt die Scheckbelege oder davon erstellte Mikrokopien der Vorder- und Rückseiten für mindestens 6 Jahre. Sofern die Mikroverfilmung eingesetzt wird, müssen die Originalschecks trotzdem für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten aufbewahrt werden. Nicht eingelöste BSE-Schecks müssen ebenfalls beleglos rückgerechnet werden.
10 265 Rückgabe nicht eingelöster Schecks Stellt das bezogene Kreditinstitut bei der Disposition des Schecks fest, dass er nicht eingelöst werden kann, so hat es neben den Vorschriften des Scheckgesetzes auch die Bestimmungen des Scheckabkommens zu beachten. Rückgabe nicht eingelöster Schecks nach dem Scheckgesetz im Verhältnis aller Scheckbeteiligten untereinander nach dem Scheckabkommen nur im Verhältnis der Kreditinstitute untereinander! Voraussetzungen für den Rückgriff Der rechtzeitig vorgelegte Scheck wurde nicht eingelöst. Die Verweigerung der Zahlung wurde festgestellt 1. durch eine öffentliche Urkunde (Protest) oder 2. durch eine datierte Vorlegungserklärung des Bezogenen mit Angabe des Vorlegungstages oder 3. durch eine datierte Erklärung der LZB- Abrechnungsstelle, dass der Scheck rechtzeitig eingeliefert und nicht bezahlt worden ist. Rückgabeweg Der Rückgabeweg ist nicht festgelegt. Benachrichtigungspflicht Der Scheckinhaber hat die Pflicht, seinen unmittelbaren Vormann sowie den Aussteller innerhalb von vier Werktagen zu benachrichtigen. Jeder Indossant hat seinen Vormann innerhalb von zwei Werktagen zu benachrichtigen. Die Scheckbedingungen sehen vor, dass die bezogene Bank den Aussteller benachrichtigt. Umfang der Rückgriffsansprüche Der Scheckinhaber hat Anspruch auf die Schecksumme, Zinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 %, gerechnet vom Vorlegungstage an, 1/3 % Provision von der Schecksumme, Ersatz von Protestkosten und anderen Auslagen. Haftung Alle Scheckverpflichteten haften dem Scheckinhaber gesamtschuldnerisch. Verjährung Rückgriffsansprüche des Scheckinhabers gegen die Scheckverpflichteten (Aussteller, Indossanten, Bürgen) verjähren sechs Monate nach Ablauf der Vorlegungsfrist, Rückgriffsansprüche eines Scheckverpflichteten gegenüber anderen Scheckverpflichteten verjähren sechs Monate nach dem Tag, an dem er selbst den Rückscheck eingelöst hat oder Ansprüche gegen ihn gerichtlich geltend gemacht wurden. Voraussetzungen für die Rückgabe Der vorgelegte Scheck bzw. der BSE-Datensatz wurde nicht eingelöst. GSE-Schecks ab EUR: Die Nichteinlösung wird durch folgenden Nicht-Bezahlt-Vermerk des bezogenen Kreditinstituts auf dem Scheck festgestellt: Vorgelegt am... und nicht bezahlt. Ort, Datum, Name und Unterschrift des bezogenen Kreditinstituts. BSE-Schecks (unter EUR): Erstellung eines Datensatzes mit dem Vermerk: Vom bezogenen Kreditinstitut am... nicht bezahlt. Rückgabeweg und -frist Das bezogene Kreditinstitut hat wie folgt zu verfahren: Körperlich vorgelegte Schecks (ab EUR), die nicht eingelöst werden, sind spätestens an dem auf den Tag der Vorlage (Eingangstag) folgenden Bankarbeitstag an die erste Inkassostelle zurückzuleiten. Die Rückschecks sind in Retourenhüllen mit dem Textschlüssel 09 dem Datensatz beizulegen. Bei BSE-Schecks (unter EUR) ist der Datensatz für die beleglose Rückrechnung spätestens an dem auf den Eingangstag der Scheckdaten folgenden Bankarbeitstag an die erste Inkassostelle zu leiten. Benachrichtigungspflicht Bei Schecks ab EUR ist die erste Inkassostelle durch Eilnachricht bis spätestens Uhr an dem auf den Tag der Vorlage (Eingangstag) folgenden Geschäftstag auf telekommunikativem Wege zu benachrichtigen. Umfang der Rückgriffsansprüche Die bezogene Bank hat Anspruch auf die Schecksumme, bei Schecks ab EUR: Zinsen in Höhe des Basiszinssatzes, sofern der Wertstellungsverlust mindestens 30 EUR beträgt (Zinsausgleich), bis zu 5 EUR Rückscheckgebühr. Haftung Die erste Inkassostelle ist verpflichtet (auch bei Verletzung des Abkommens), nicht eingelöste und mit dem Vorlegungsvermerk versehene Schecks zurückzunehmen sowie Rückrechnungen der Zahlungsvorgänge aus dem BSE-Verfahren aufzunehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche.
11 266 Nichtbezahlungsvermerk: Vorgelegt am und nicht bezahlt. Süddeutsche Handelsbank AG In der Praxis wird die Nichteinlösung eines Schecks aus Vereinfachungsgründen ausschließlich mit dem Nichtbezahlungsvermerk festgestellt, der normalerweise am linken Rand des Schecks, quer zum Text, angebracht wird. Im Falle der Teileinlösung kann die bezogene Bank verlangen, dass dies auf dem Scheck vermerkt wird und ihr eine Quittung erteilt wird. Die Kreditinstitute nehmen in der Praxis jedoch nur dann eine Teileinlösung vor, wenn der Aussteller einen ausdrücklichen Auftrag dafür erteilt hat. Aufgaben 1. Erläutern Sie die Voraussetzungen, die ein Bankkunde erfüllen muss, damit er am Scheckverkehr teilnehmen kann. 2. Beschreiben Sie die Bedeutung der gesetzlichen und kaufmännischen Bestandteile der Schecks. 3. Erklären Sie, wie das Eigentum an den verschiedenen Scheckformen übertragen werden kann. 4. Begründen Sie, weshalb ein Verrechnungsscheck einen relativ großen Schutz vor Missbrauch bietet. 5. Bei der Schroeder-Bank werden Schecks zum Inkasso eingereicht, die im Rahmen des BSE verarbeitet werden sollen. a) Welche Prüfungen müssen hinsichtlich der BSE-Fähigkeit durchgeführt werden? b) Beschreiben Sie die Bearbeitung von BSE-Schecks bei der ersten Inkassostelle. c) Erklären Sie die Aufgaben, welche die Clearingstellen beim BSE übernehmen. d) Beschreiben Sie die Bearbeitung von BSE-Daten bei der bezogenen Bank.
Wichtig für das bezogene Kreditinstitut (für die Zuordnung und Abwicklung):
Der Scheck Muß in Papierform (in Form einer Urkunde) sein Die Bezeichnung Scheck im Texte der Urkunde muß in der Sprache geschrieben sein, in dem der Scheck ausgestellt worden ist Es gilt das Scheckrecht
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