Notdienste - Bürgerservice

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Notdienste - Bürgerservice"

Transkript

1 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den März 2004 Notdienste - Bürgerservice Apothekendienst in Alzey Am 11. März: Bären-Apotheke / 3 46 Am 11. März: St. Urban-Apotheke / 2 30 Am 12. März: Volker-Apotheke / Am 13. März: Adler-Apotheke / Am 14. März: Antoniter-Apotheke / Am 15. März: Apoth. im Rhh.-Center / Am 16. M ä r z: Brunnen-Apotheke / Am 17. März: Löwen-Apotheke / Ärztlicher Bereitschaftsdienst/ Zahnärztlicher Notfalldienst DRK Krankenhaus / Kreuznacher Straße 7-9, Mo., Di., Do Uhr Mi Uhr, Fr Uhr an Wochenenden und Feiertagen / DRK Alzey / Erdgasversorgung EWG in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim Tel / bei Störfällen Tel / Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel.: / und / Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 5 00 Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße / Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße / Stromversorgung EWR Alzey Tel / Elektro-Notdienst Uhr Tel / Wasserversorgung EWG in Alzey für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bermersheim v.d.h., Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Freimersheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenheim und Wahlheim Tel / bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Rhh. GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim und Gau-Odernheim Tel / bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel / bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Aktion Leben für Alle e. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Alzey, Schloßgasse 41 oder Tel / Alzheimer Angehörigengruppe Treffen jeden 2. Freitag im Monat 15 bis 17 Uhr Kontakt Angelika Trundt Tel / Ambulanter Krankenpflege Dienst e. Bornheim Bahnhofstraße 42,55237 Bornheim / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr in den Räumen der Oase Alzey, Antoniterstr. 65 Tel / od / AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Alzey, Hellgasse 20 Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax: / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: jeden Montag von bis Uhr Angehörige: jeden 1. und 3. Mittwoch, bis Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Alltagssorgen und Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jeden 1. und 3. Dienstag von bis Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termin nach Vereinbarung Tel / Caritaszentrum Alzey Dorfhelferinnenstation St. Hildegard Alzey, Am Obermarkt 25, Tel / ; -98 Haus- und Familienpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Fahrdienste, Hilfe im und um das Haus. Beratungsstelle Beratung für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen, Allgemeine Lebensberatung, Termine nach Vereinbarung Tel / Club Behinderter und ihrer Freunde e. Alzey und Umgebung Alzey, Hexenbleiche 5 jeden Di Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Wiesner Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Rhld.-Pfalz e. Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Erwin Feil, Tel / Dorothea Prieß Tel / Evangelische Sozialstation Alzey Josselinstr / und Fax / Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ältere, Kranke, Behinderte und Angehörige, Angelika Trundt Josselinstr / dienstags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Verband Rhl.-Pfalz und Saarland e. Treffen jeden 1. und 3. Freitag im Monat im Gemeindehaus Hauptstraße 65 in Nack Kontakt: Hedwig Dürk Tel / 5 05 Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Montag Uhr, Dienstag und Donnerstag Uhr Tel. und Fax Tel / Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung. Sprechstunde: 1. Donnerstag im Monat Uhr Mannheimer Straße 203, Bad Kreuznach. Info und Termine / Hospizverein DASEIN e. Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, deren Angehörigen und Trauernden mittwochs Uhr, DRK Krankenhaus, Kreuznacher Straße, Zi. 317, 1. Stock, Tel / Anrufbeantworter m. tägl. Abfrage oder Gerda Pusch: Tel / Gisela Helms: Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey / und Öffnungszeiten: Mo. - Do Uhr u Uhr, Fr Uhr Kontakt- und Informationsangebot Oase Für psychisch kranke Menschen, ihre Angehörigen und Interessierte, Alzey, Antoniterstraße 65 Mo. - Do Uhr, Fr Uhr Sa Uhr Tel / Krebs Selbsthilfegruppe für Krebspatienten und Angehörige 2. und 4. Montag im Monat, 18 Uhr Kreissparkasse Alzey, Eingang Käfiggasse Landwirtschaftliche Familienberatung Hilfe bei betrieblichen, wirtschaftlichen und familiären Problemen, Tel /671400, Di Uhr, Mi und Do Uhr. Malteser Hilfsdienst e. Stadt Alzey, Tel / Fax: / Multiple Sklerose-Selbsthilfegruppe Alzey Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e. Treffen: jeden 1. Dienstag im Monat, Uhr in der ev. Sozialstation Alzey, Josselin-Straße 3 Kontakt: Iris Maier Tel / Rheinhessenfachklinik Alzey Dautenheimer Landstraße 66, Alzey Tagespflege-Geriatrische Altentagesstätte Info Tel / oder Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe, Alzey und Umgebung e. Tel / 3 54, Fax: Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Jeden 2. und 4. Freitag im Monat, 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 Kontakt: Fr. Michel Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 34, Alzey. Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Dienstag und Donnerstag, Uhr (Terminvereinbarung) Tel / Stotterer-Selbsthilfegruppe Treffen montags in den ungeraden KW, 20 Uhr, Schloßgasse 41 (Stadtmission), Alzey. Mehr Infos: Tel.: / Tagespflege Gut Stubb Betreuung für Senioren u. Unterstützung pflegender Angehöriger, Ostdeutsche Straße, Alzey. Info u. Termin für Probetag: Herr Beier Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Weißer Ring Tel (Hilfe für Kriminalitätsopfer) Herr Rößler Tel / Herr Wengler Tel Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) Uhr Uhr 8-12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di Uhr Di Uhr (ganzjährig) Do Uhr Do Uhr 8-11 Uhr Mauchenheim Dienstag u. Donnerstag Uhr Samstag Uhr

2 Donnerstag, den 11. März 2004 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag - Freitag Uhr Donnerstag und Uhr Sozialamt mittwochs geschlossen Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung Tel.: / des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom Wahlvorschlägen Verbandsgemeinderates sind 36 Ratsmitglieder In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ve r- bandsgemeinderats dürfen höchstens 72 Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Verbandsgemeinderats kann ein Bewerber bis zu dre i m a l aufgeführt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 120 zum Verbandsgemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). soweit die Wahlvorschlagsträger nach 16 Abs. 3 KWG davon befreit sind. Die Unterzeichnung durch die Bewerber selbst ist unzulässig. Jeder Wa h l b e rec htigte darf für jede Wahl nur einen Die vollständig unterzeichneten und mit den erf o rderlichen Anlagen versehenen Wa h l v o r- schläge sollen möglichst frühzeitig eingere i c h t werden. Wahlvorschläge sind beim Ve r b a n d s g e m e i n d e- wahlleiter in der Ve r b a n d s g e m e i n d e v e r w a l t u n g Alzey-Land, Weinrufstraße 38, Alzey (Zimmer Nr. 105) einzureichen. Parteien und Wählergruppen muss dem Verbandsgemeindewahlleiter schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Ve r t r a u- enspersonen. Alzey, den Görisch Verbandsgemeindewahlleiter Bekanntmachung Vollzug der Wassergesetze und des Verwaltungsverfahrensgesetzes; Hier: Änderung der gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus dem NBG Am Neuberger Weg, den RÜ I III und dem Regenwasserkanal R II in Alzey-Dautenheim in den Weidasserbach Es wird darauf hingewiesen, dass 1. eine Ausfertigung des Bescheides mit dazugehörigem Plansatz in der Zeit vom bis einschl bei der Ve r b a n d s g e- meindeverwaltung Alzey-Land, We i n r u f s t r a ß e 38, Zimmer 107, Alzey, zur Einsicht ausliegt, 2. mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt, 3. Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. (Bayer) Werkleiter Albig Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / tagsüber 0 69 / oder vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Albig sind 16 Ratsmitglieder zu wählen. dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). sind beim Gemeindewahlleiter in Albig, Langgasse 58 oder bei der Ve r b a n d s g e m e i n d e- verwaltung in Alzey, Weinrufstraße 38 (Zimmer 105) einzureichen Albig, Langgasse 58 oder bei der Ve r- bandsgemeindeverwaltung in Alzey, Weinrufstraße jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Albig, den Trautwein, Wahlleiter Bechenheim Heinrich Dexheimer Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Bechenheim sind 8 Ratsmitglieder dürfen höchstens 16 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften. sind beim Gemeindewahlleiter in Bechenheim, Kirchgasse 8 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Alzey, Weinrufstraße 38 (Zimmer 105) einzureichen.

3 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 11. März Bechenheim, Kirchgasse 8 oder bei der Bechenheim, den Dexheimer, Wahlleiter Bechtolsheim, Langgasse 44 oder bei der Bechtolsheim, den Kemptner, Wahlleiter Bermersheim v.d.h., den Herberg, Wahlleiter Biebelnheim Bechtolsheim Harald Kemptner Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Bechtolsheim sind 16 Ratsmitglieder dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). sind beim Gemeindewahlleiter in Bechtolsheim, Langgasse 44 oder bei der Ve r b a n d s g e- meindeverwaltung in Alzey, We i n r u f s t r a ß e Bermersheim v. d. H. Volker Herberg Dienstag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Bermersheim v.d.h. sind 8 Ratsmitglieder dürfen höchstens 16 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften. sind beim Gemeindewahlleiter in Bermersheim v.d.h., An der Turnhalle 4 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Alzey, Weinrufstraße Bermersheim v.d.h., An der Tu rnhalle 4 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Alzey, in Gabriele Holla Montag Uhr Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Biebelnheim sind 12 Ratsmitglieder dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). sind beim Gemeindewahlleiter in Biebelnheim, Hauptstraße 11 oder bei der Ve r b a n d s g e- meindeverwaltung in Alzey, We i n r u f s t r a ß e Biebelnheim, Hauptstraße 11 oder bei der

4 Donnerstag, den 11. März 2004 Amtlicher Teil Seite 5 Biebelnheim, den Holla Wahlleiterin Vorhaben- und Erschließungsplan Gewerbegebiet Flonheimer Straße 1. Änderung in der Ortsgemeinde Biebelnheim hier: Durchführung des frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahrens gem. 3 Abs. 1 BauGB Az.: /05 Ca / pro Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S , ber. BGBl I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S ) m. W. vom 1. August 2002 wird Folgendes bekannt gemacht: Das frühzeitige Bürgerbeteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Vorhabenund Erschließungsplanes Gewerbegebiet Flonheimer Straße - 1. Änderung in der Ortsgemeinde Biebelnheim wird als Erörterungstermin a m Dienstag, dem 16. März 2004 in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Biebelnheim durchgeführt. An dem Termin kann jeder teilnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürg e r b e t e i l i g u n g w e rden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellt. Sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden öffentlich dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Biebelnheim, den Holla in Bornheim Holger Winter Mittwoch Uhr Telefon / Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Bornheim sind 12 Ratsmitglieder dürfen höchstens 24 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). sind beim Gemeindewahlleiter in Bornheim, Hindenburgring 24 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Alzey, We i n r u f- straße Bornheim, Hindenburgring 24 oder bei der Bornheim, den Winter, Wahlleiter Dintesheim Norbert Birk Donnerstag, Uhr Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / und / vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Dintesheim sind 6 Ratsmitglieder dürfen höchstens 12 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften. sind beim Gemeindewahlleiter in Dintesheim, Hauptstraße 9 oder bei der Ve r b a n d s g e- meindeverwaltung in Alzey, We i n r u f s t r a ß e Dintesheim, Hauptstraße 9 oder bei der Dintesheim, den Birk, Wahlleiter Eppelsheim Erich Wetz Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Privat / 4 02 / vom Wahlvorschlägen Gemeinderats in Eppelsheim sind 16 Ratsmitglieder dürfen höchstens 32 Bewerber, für die Wahl nur ein Bewerber benannt

5 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 11. März 2004 Der Wahlvorschlag muss von mindestens 30 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). sind beim Gemeindewahlleiter in Eppelsheim, Zwerchgasse 17 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Alzey, We i n r u f s t r a ß e Eppelsheim, Zwerchgasse 17 oder bei der am Freitag, dem , Uhr, Eppelsheim, den Wetz, Wahlleiter Framersheim Frank Zink Sprechzeiten: Montag Uhr, Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / Einladung Am Donnerstag, dem , Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt, zu der wir Sie hiermit einladen. Tagesordnung: 1. Nachtragsangebot über Ergänzung von Pollern im Bereich des Umfeldes der Mehrzweckhalle 2. Diverse Nachträge Sporthalle 3. Benutzungsordnungen der Sporthalle 4. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Frank Zink Freimersheim Wilfried Brück Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 7 Telefon / Öffentliche Bekanntmachung Herr Wilfried Brück hat sein Mandat im Gemeinderat der Ortsgemeinde Freimersheim durch die Ernennung zum kraft Gesetzes verloren. Aufgrund des Ergebnisses der Wahl vom 13. Juni 1999 wird Herr Uwe Weyerich in den Gemeinderat berufen. Wilfried Brück Gemeindewahlleiter An dem Termin kann jeder teilnehmen. Im Rahmen der frühzeitigen Bürg e r b e t e i l i g u n g w e rden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellt. Sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden öffentlich dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Gau-Heppenheim, den Becker Gau-Odernheim Karl-Heinz Merker Sprechstunde nur Donnerstags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 6 Telefon / 4 03; Fax Bekanntmachung Am Donnerstag, dem 18. März 2004 um U h r, findet im Rathaus in Gau-Odernheim eine n i c h t ö ffentliche Sitzung des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Gau-Odern h e i m statt. Gau-Odernheim, den 18. Februar 2004 gez. Reiner Letzner Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Nieder-Wiesen Friedrich Brunk Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 2 61 Esselborn Albert Zimmermann Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / Sitzung des Ortsgemeinderates Sie werden hiermit zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, dem um Uhr in den ehem. Schulsaal eingeladen. Tagesordnung: 1. Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr Aufnahme eines Kredites 3. Gestaltung des Umfelds vom Gastank im Neubaugebiet 4. Änderung des Wa s s e r v e r s o rg u n g s v e r t r a g e s mit der EWG und der Stadt Alzey 5. Besuch in der Partnergemeinde 6. Kerb 2003 und Sammlungen 8. Mitteilungen und Anfragen Albert Zimmermann Gau-Heppenheim Manfred Becker Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Bebauungsplan Kloppberg - Neufassung der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim hier: Durchführung des frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahrens gem. 3 Abs. 1 BauGB Az.: /15 Ca / pro Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S , ber. BGBl I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S ) m. W. vom 1. August 2002 wird Folgendes bekannt gemacht: Das frühzeitige Bürgerbeteiligungsverfahren gem. 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes Kloppberg - Neufassung der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim wird als Erörterungstermin am Mittwoch, dem 17. März 2004 in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Gau-Heppenheim durchgeführt. Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nieder-Wiesen für das Haushaltsjahr 2004 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom (GVBl. S. 153) am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Alzey- Worms in Alzey - als Aufsichtsbehörde - vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf EUR ,-- in der Ausgabe auf EUR ,-- im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf EUR ,-- in der Ausgabe auf EUR ,-- festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf EUR -,-- 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR -,--

6 Donnerstag, den 11. März 2004 Amtlicher Teil Seite 7 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H. 2. Gewerbesteuer 352 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund EUR 40,-- für den 2. Hund EUR 50,-- für jeden weiteren Hund EUR 70,-- 4 Die Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für gemeindliche Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgelegt: 1. Weinbergshut: EUR -,--/ha (100%ige Umlage) 2. Wirtschaftswegebeiträge: EUR 5,--/ha 5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Nieder-Wiesen, den Brunk liegt gemäß 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 208 zur Einsichtnahme offen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines J a h res nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Offenheim Karl-Heinz Adam Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon und Fax / 2 16 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Offenheim für das Haushaltsjahr 2004 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom (GVBl. S. 153) am folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Alzey- Worms in Alzey - als Aufsichtsbehörde - vom hiermit bekannt gemacht wird: 1 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf EUR ,-- in der Ausgabe auf EUR ,-- im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf EUR ,-- in der Ausgabe auf EUR ,-- festgesetzt. 2 Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf EUR -,-- 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR -,-- 3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H. 2. Gewerbesteuer 352 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund EUR 40,-- für den 2. Hund EUR 52,-- für jeden weiteren Hund EUR 72,-- 4 Die Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für gemeindliche Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2004 wie folgt festgelegt: 1. Weinbergshut: EUR 28,-/ha (100%ige Umlage) 2. Wirtschaftswegebeiträge: EUR 5,--/ha 5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Offenheim, den Adam liegt gemäß 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom bis einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey- Land, Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 208 zur Einsichtnahme offen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines J a h res nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Ende Amtlicher Teil Bargeldhauptgewinn 3000 Euro in bar - oder - Letzte Anweisung für Ihren Gewinn-Abruf Neue Gewinnspielmaschen in Umlauf Es hat sich gelohnt, Sie haben den Bargeldpreis dieses Rätsels gewonnen. So steht es in einem Schreiben der Firma KWR-Gewinnabteilung zu lesen, das nach Kenntnis der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. derzeit massenhaft in Rheinland-Pfalz verschickt wird. Die Glückspilze haben mit dem Lösungswort Herbst beim Vi e r j a h reszeiten-rätsel gewonnen. Nun sollen sie den Preis im Rahmen einer Gewinnershow abholen. Wo diese stattfindet, bleibt unklar. Der Veranstalter bietet eine kostenlose Busreise an, zu der Freunde und Bekannte mitgebracht werden können. W ä h rend viele Verbraucher schon stutzig werden, weil sie sich nicht an die Teilnahme an dem vermeintlichen Rätsel erinnern können, fragen andere Verbraucher bei der Ve r b r a u c h e r z e n t r a l e direkt nach, was sie da wohl erwarte. Die Aufmachung deutet darauf hin, dass das Gewinnversprechen wieder einmal Mittel zum Zweck ist, gutgläubige Personen für eine Kaffeefahrt zu ködern, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.. Der Gipfel des Ganzen: Wer sich für die Fahrt angemeldet hat, erhält eine schriftliche Bestätigung mit dem Hinweis: Dies ist eine Festbuchung! Bei Nichtantritt der Reise werden Ihnen Planungskosten in Rechnung gestellt. Wieso aber sollen Verbraucher plötzlich Kosten tragen, wenn doch alles im Vorfeld für den Gewinner kostenlos organisiert wurde, hinterfragt nicht nur die Verbraucherzentrale die fragwürdige Formulierung in der Buchungsbestätigung. Eine andere altbekannte Masche verwendet die Firma ABM aus Rödermark. Per letzte Anweisung für Ihren Gewinn-Abruf sollen Verbraucher dazu animiert werden, einen vermeintlichen Gewinn- Anteil über eine Nummer zu Kosten in Höhe von 1,86 pro Minute abzurufen. Wer hier den tatsächlichen Gewinn macht, dürfte bei diesen Kosten auf der Hand liegen. Wer sich also eine hohe Telefonrechnung oder auch eine zumeist sehr anstrengende und sich über Stunden hinziehende Verkaufsveranstaltung ersparen möchte, sollte auf solche Gewinn- Abrufe aber auch auf die Teilnahme an derartigen Fahrten verzichten. Denn die einschlägigen Erfah-rungen zeigen: Nach einem teuren Anruf oder bei der Teilnahme an einer Kaffeefahrt ist vor Ort von den tollen Gewinnen oft keine Rede mehr. VZ-RLP

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe

Nr. 1 21. Januar 2009 38. Jahrgang. 1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 14/2013 Donnerstag, 26.09.2013 1BInhaltsverzeichnis Nr. 49 Bekanntmachung über den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über den Jahresabschluss

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 28.02.2013 Nr. 4. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010

H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 H A U P T S A T Z U N G der Ortsgemeinde Wintrich vom 18. März 2010 Der Gemeinderat Wintrich hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,

Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim,

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF

FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS SCHWANDORF Nr. 26 vom 06.11.2015 Inhaltsverzeichnis Seite Auszubildende für den Beruf Verwaltungsfachangestellte/r (Fachrichtung Kommunalverwaltung) 2 Schulhausmeister für die

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Lind Hauptsatzung der Ortsgemeinde Lind vom 30. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

Notdienste - Bürgerservice

Notdienste - Bürgerservice Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 21. Dezember 2006 Notdienste - Bürgerservice Neuregelung des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz aus dem Festnetz 0900-5-258825-PLZ (0,25 Euro/Min.) (zum Beispiel:

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt: Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung)

Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Artikelsatzung der Großen Kreisstadt Oelsnitz (Vogtl) zur Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungssatzung) Aufgrund der 4, 21, 41 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277

Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den 18.12.2014 Nr. 30. Haushaltssatzung der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2015 277 Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2014 Leinefelde-Worbis, den

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 18/2014 vom 02.07.2014 Inhaltsverzeichnis: Flurbereinigung Sankt Augustin Grünes C Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Herausgeber: Stadt

Mehr

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998

Benutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998 Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976

G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976 6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Wir bitten um Beachtung!

Wir bitten um Beachtung! mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim,

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 4 25.02.2004 Seite 13 I n h a l t - Haushaltssatzung des Wasserbewirtschaftungsverbandes Inn-Niederterrasse für das Jahr 2004 - Kraftloserklärung von Sparkassenbüchern

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010

Kreisblatt. für den. Kreis Schleswig-Flensburg. Nr. 22. erschienen am 9. Dezember 2010 Kreisblatt für den Kreis Schleswig-Flensburg Nr. 22 erschienen am 9. Dezember 2010 Kostenlos zu beziehen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Das Kreisblatt erscheint in der Regel am 2. und 4. Donnerstag

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 06.07.2009 Jahrgang/ Nummer XXXVIII/28 Teil I 21-941/02.1 Bekanntmachungen des Landratsamtes Haushaltssatzung des

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz

Verbandsordnung des Schul Verbandes Sonderschule für Körperbehinderte Mainz 122-1 Verbandsordnung des Schul Verbandes "Sonderschule für Körperbehinderte Mainz Die Stadt Mainz und die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms bilden seit dem 03.06.1975 einen Schulverband. Sie haben

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Gemeinsam neue Wege gehen

Gemeinsam neue Wege gehen Gemeinsam neue Wege gehen Krankenpflegedienst Albatros GmbH individuelle Dienstleistungen für anspruchsvolle Kunden und ihre Angehörigen Krankenpflegedienst Albatros GmbH Kerstin Hommel Telefon: 02 11

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001

Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Gemeinde Stegen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an den Euro (Euro-Anpassungs-Satzung) vom 16. Oktober 2001 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Umsatz-Kosten-Treiber-Matrix. 2015 Woodmark Consulting AG

Umsatz-Kosten-Treiber-Matrix. 2015 Woodmark Consulting AG Umsatz-Kosten-Treiber-Matrix Die Alpha GmbH ist ein Beratungsunternehmen mit 43 Mitarbeitern. Der Umsatz wird zu 75% aus IT-Beratung bei Kunden vor Ort und vom Betrieb von IT-Applikationen erwirtschaftet.

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr