A) Umstrukturierung des ehemaligen Areals der Fa. Siemens AG Obersendling Aktualisierung des Strukturkonzepts
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- Jürgen Fleischer
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1 Telefon: Telefax: Seite 27 Referat für1 von Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/33 P PLAN-HA II/53 PLAN-HA II/33 V Hofmannstraße (beiderseits), Gmunder Straße (beiderseits), Baierbrunner Straße (westlich), Rupert-Mayer-Straße (südlich), Colmarer Straße (westlich), St.-Wendel-Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) A) Umstrukturierung des ehemaligen Areals der Fa. Siemens AG Obersendling Aktualisierung des Strukturkonzepts B) Bauleitplanung Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung und Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr vom (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a) C) Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr vom im Teilbereich des Flurst. Nr. 290, Gemarkung Thalkirchen - Grundsatzbeschluss Stadtbezirk 19 Thalkirchen - Obersendling Forstenried - Fürstenried Solln Sitzungsvorlagen Nr. Anlagen: Übersichtsplan M=1:5.000 Umgriff Rahmenplan Obersendling (ohne Maßstab) Strukturkonzept 2005 / 2008 Strukturkonzept 2013 mit Legende (ohne Maßstab) Ausschnitt FNP Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a (ohne Maßstab) Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen M:1: Übersichtsplan Umgriff Wettbewerbsgebiet Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrats gemäß 2 Nr. 13,
2 Seite 2 von 27 4 Nr. 9b der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung). A) Umstrukturierung des ehemaligen Areals der Fa. Siemens AG Obersendling Aktualisierung des Strukturkonzeptes Anlass Obersendling nimmt im 19. Stadtbezirk Thalkirchen-Obersendling-ForstenriedFürstenried-Solln eine Sonderstellung ein. Die Stadtteile Solln, Forstenried, Fürstenried und Thalkirchen im Münchner Süden werden stadtweit als attraktive Orte zum Wohnen und Leben geschätzt. In direkter Nähe zu den Isarauen und dem weitläufigen Forstenrieder Park sowie mit der hervorragenden Anbindung an das Münchener Umland zeichnen sich die vier Stadtteile als begehrte Wohnstandorte, insbesondere auch für Familien mit Kindern aus. Die Stadtteile sind entsprechend durch Wohnen geprägt. Die Wahrnehmung Obersendlings wird seit Jahrzehnten von dem Obersendlinger Gewerbeband bestimmt, das von der Drygalski-Allee im Westen über mehr als zwei Kilometer bis hin zur Wolfratshauser Straße im Osten reicht. Aufgrund der Verlagerung des Münchener Flughafens an die nördliche Peripherie der Landeshauptstadt, der Einstellung der Planung des neuen Firmensitzes der Isar-Amperwerke an der Drygalski-Allee und insbesondere der Aufgabe des Standortes Obersendling durch die Firma Siemens, befindet sich das Gewerbeband Obersendling und damit der gesamte Stadtteil in einem tiefgreifenden Umbruch. Darstellung: Umgriff bestehendes Gewerbeband Obersendling Dieser Strukturwandel zeigt sich im gesamten Bereich des Gewerbebandes
3 Seite 3 von 27 Obersendling. Es sind umfangreiche Gewerbeflächen ungenutzt, wobei zwischen kleinteiligen Leerständen (einzelne Gebäude bzw. Gebäudeteile) und der Aufgabe von großflächigen und teilweise nicht umgesetzten Gewerbe- bzw. Kerngebietsflächen zu unterscheiden ist. In diesem Kontext waren für Umstrukturierungen bislang v.a. Flächen geeignet, die am Rande des Gewerbebandes liegen, eine ausreichende Größe zur Entwicklung von Wohnstrukturen aufweisen und auf denen bislang kein oder kaum Gewerbe- oder Kerngebietsnutzung umgesetzt war. Durch diese Entwicklungen konnte gewährleistet bleiben, dass die Nutzung funktionierender Gewerbeflächen nicht beeinträchtigt wird. Somit wurden in den letzten Jahren bereits einige Umstrukturierungen vollzogen, angestoßen oder vorbereitet: Bereits abgeschlossen ist, wie oben dargestellt, die Umstrukturierung im Rahmen des bereits bestehenden Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930b an der Baierbrunner Straße sowie des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr an der Kistlerhofstraße (In Kraft seit ). Darüber hinaus befinden sich die Umstrukturierung für den Bereich des ehemaligen E.ON-Geländes an der Drygalski-Allee bzw. Boschetsrieder Straße (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr vom ) und das Quartierszentrum Ratzingerplatz (Aktualisierung des Strukturkonzeptes am ) im Gange. Für die Planung E.ON-Gelände wurde im Frühjahr 2013 ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Da die im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a ursprünglich für den Kernstadtort der Fa. Siemens AG festgesetzten Kerngebietsflächen nicht umgesetzt werden, soll auf einer Teilfläche ein qualitätsvolles eigenständiges Wohnquartier entstehen. Die Entwicklung des mit dem Planungstitel Campus Süd bezeichneten Gebiets erfolgt als Gesamtkonzeption mit der direkt angrenzenden Planung zur Umnutzung des bestehenden Bürohochhauses an der Baierbrunner Straße 54 zum Wohnstandort.
4 Seite 4 von 27 Zusammengefasst ist somit die Wohnentwicklung in den wie folgt dargestellten Bereichen umgesetzt (schwarz), im Planungsprozess (Umgriff gestrichelt) bzw. angestrebt (Schraffur): Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses Nr bedarf es für die vorhandenen Planungen einer Aktualisierung bzw. Anpassung an die neuen Zielsetzungen. Mittels eines Rahmenplans soll zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele, insbesondere das Vernetzen der Wohnstandorte bzw. die bessere Durchlässigkeit der Gewerbegebiete untersucht werden, vor allem, um die Erreichbarkeit der vorhandenen und geplanten Infrastruktureinrichtungen und Erholungsflächen zu optimieren. Der am vom Stadtrat beschlossene Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr sowie das Strukturkonzept zur Umstrukturierung (Beschluss der Vollversammlung vom ) müssen in Ihrem Umgriff modifiziert und an die neuen Planungsziele angepasst werden. Für den seit 2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a bedarf es einer Teiländerung.
5 2. Seite 5 von 27 Rahmenplan Obersendling Die Besonderheit der Entwicklung von Wohnen im Bereich des ehemaligen Gewerbebandes Obersendling besteht darin, die weiterhin erforderliche und gewünschte Gewerbenutzung und die gleichzeitige Sicherung der Wohnqualitäten des Standortes in Einklang zu bringen. Im Hinblick auf die Infrastruktureinrichtungen soll insbesondere die Anbindung an das derzeit in Planung befindliche Quartierszentrum am Ratzingerplatz (mit Einzelhandel und entsprechenden zentrenbezogenen Nutzungen) sowie die an der Boschetsrieder Straße, Gmunder Straße und an der Baierbrunner Straße bestehenden bzw. geplanten Schulen verbessert werden. Ebenso soll die Anbindung an vorhandene bzw. geplante öffentliche Grünflächen, auch in der Umgebung, optimiert und Potentiale für neue öffentliche Grün- und Freiflächen bzw. Grünverbindungen aktiviert werden. Gleichzeitig sollen damit auch ökologische, vor allem klimatische, Verbesserungen erzielt werden Es wird daher vorgeschlagen, einen Rahmenplan zu erarbeiten, der in Abstimmung mit der beabsichtigten Nutzungsverteilung ein Konzept zur besseren Vernetzung der Wohnstandorte bzw. besseren Durchlässigkeit der Gewerbegebiete entwickelt. Dieser Rahmenplan soll auf den Aussagen des Strategiegutachtens zur Umstrukturierung, das im Rahmen der Langfristigen Siedlungsentwicklung (Lasie) München erarbeitet wurde, aufbauen und diese vertiefen. Vorgeschlagen wird folgender Umgriff: Untersuchungsgebiet Lasie Umgriff Rahmenplan
6 Seite 6 von 27 Aus dem Untersuchungsgebiet zur Langfristigen Siedlungsentwicklung in München wird in einem ersten Schritt der Bereich zwischen den sich in Entwicklung befindlichen Wohnstandorten EON-Gelände, Ratzingerplatz, einzelnen Teilflächen des Strukturkonzeptes 2013 und der Planung Campus Süd betrachtet: Die Ränder des Umgriffs sind hierbei als Verschränkungszonen zu sehen und je nach Thematik erweiterbar. Da aufgrund der Eilbedürftigkeit keine ausreichenden Kapazitäten im Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorhanden sind, ist für die Bearbeitung die Vergabe an einen geeigneten externen Auftragnehmer vorgesehen (s.a. Antrag der Referentin Ziffer 5). Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca Euro werden aus den Budgetmitteln des Referates für Stadtplanung und Bauordnung finanziert.
7 3. Seite 7 von 27 Beschlusslage und Umsetzung des Strukturkonzeptes 2008 GE-Bereich westlich Hofmannstraße Studentenwohnheim Karrée Hofmannstraße 51 LB Siemenswäldchen Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 Übersicht Einzelplanungen im Umgriff Aufstellungsbeschluss1930 Für eine grundlegende Neuordnung des gesamten Firmenareals in Obersendling wurde seitens der Firma Siemens AG im Jahr 2001 ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb durchgeführt. In der Vollversammlung am hat der Stadtrat das überarbeitete Wettbewerbsergebnis zur Kenntnis genommen und mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, auf der Grundlage der Rahmenplanung in die weiteren Bauleitplanverfahren einzutreten.
8 Seite 8 von 27 Etwa ab Mitte 2004 wurde das Projekt aufgrund der mittlerweile veränderten Rahmenbedingungen seitens der Firma Siemens grundsätzlich in Frage gestellt und ein neues Konzept für das Siemens-Areal Obersendling erarbeitet, welches vorsah, das Firmenareal zunächst nur im südlichen Bereich, dem sogenannten Siemens-Kernstandort zu entwickeln. Dieses Strukturkonzept wurde der Vollversammlung des Stadtrats in seiner Sitzung am zur Kenntnis gegeben und daraufhin im Jahr 2006 der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a mit ausschließlich Kerngebietsnutzung aufgestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München am wirksam. Das Ergebnis des im Jahr 2005 für diesen Bereich durchgeführten Workshopverfahrens war nach der Überarbeitungsphase 2008 die Grundlage für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930b Baierbrunner Straße (Baugebiet Südseite ) -, der Wohngebiete mit ca. 950 neuen Wohneinheiten, öffentliche Grünflächen, einen Grundschulstandort sowie Flächen für Versorgung und klassisches Gewerbe vorsieht. Das Strukturkonzept wurde 2008 entsprechend angepasst. Mit der Realisierung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930b, die voraussichtlich 2014 abgeschlossen ist und der begonnenen Umsetzung des Teilbereichs MK 2 des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a wird bereits ein beträchtlicher Teil des Strukturkonzeptes 2008 umgesetzt.
9 4. Seite 9 von 27 Neue Planungsziele im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses Nr Folgende Planungsziele, die unter Ziffer näher erläutert werden, sollen mit dem modifizierten Aufstellungsbeschluss Nr und in den weiteren Planungsschritten zu den einzelnen Teilbereichen verfolgt werden: Entwicklung eines Wohngebiets mit der notwendigen Infrastruktur im Bereich MK 1 des Bebauungsplans Nr. 1930a und Schaffung einer notwendig werdenden öffentlichen Grünfläche sowie weiterer Wegeverbindungen; Umnutzung des bestehenden Bürohochhauses an der Baierbrunner Straße 54 als Wohnstandort; Weiterentwicklung des Teilbereichs Karrée Hofmannstraße 51 in gemischter Nutzungsstruktur mit einer Wegeverbindung in Ost-West-Richtung, einer Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung und einem ergänzenden Wohnanteil; Eine den Darstellungen des Flächennutzungsplanes als allgemeines Wohngebiet und Grünfläche mit einer Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung entsprechende Überplanung des Bereiches Parkplatz an der Gmunder Straße Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a Die im Text folgenden Flurstücksnummern sind in den Anlagen 1 und 6 dargestellt. Teilbereiche des MK 2 befinden sich in der Realisierung. Nach einem Studentenwohnheim entsteht die Bebauung für eine Realschule als private Ganztagseinrichtung und das Rechenzentrum der Firma Siemens. Ferner gibt es Planungen für das Generalkonsulat der VR China. Im Kerngebiet MK 1 wird der Gebäudebestand derzeit als Büroflächen genutzt. Für den Umbau eines bestehenden Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim wurde im Jahr 2010 eine Baugenehmigung nach 34 BauGB erteilt und die Umnutzung anschließend realisiert. Dieses Grundstück mit der Flurnummer 501/73, Gemarkung Thalkirchen, befindet sich in Privateigentum. Die Restfläche des im Bebauungsplan festgesetzten Kerngebietes MK 1 wurde von der Firma Siemens in zwei Grundstücke aufgeteilt. Die Flurstücke Nr. 501/63, 501/64 und 507/12 des westlichen Bereiches an der Hofmannstraße 69 zum Einen und die weitere Teilfläche des MK 1 mit den Flurstücken Nr. 444/12, 507/15, 506/2, 507/18 und 501 zum Anderen wurden an Privateigentümer veräußert. Die beiden festgesetzten Grünverbindungen mit Fuß- und Radwegen von der Hofmannstraße zur Baierbrunner Straße im Norden des MK 2 und zwischen MK 1 und MK 2 sowie ein festgesetzter Fuß- und Radweg durch das westlich des MK 1 gelegene Siemenswäldchen von der Seumestraße zur verlängerten Hofmannstraße wurden bereits hergestellt.
10 Seite 10 von 27 Neues Planungsziel: Da die Voraussetzungen für die Umsetzung des im rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a auf den damaligen Bedarf des Firmenstandorts zugeschnittenen Teilbereiches Kerngebiet MK 1 nicht mehr gegeben sind und auch eine Realisierung von höherwertigen Gewerbe- bzw. Büroflächen in der vorgesehenen Größenordnung von m² GF an diesem Standort nicht gesehen wird, soll das Gebiet als Wohnstandort mit den für die Versorgung der künftigen Einwohnerschaft notwendigen Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden. Die grünplanerischen Ziele aus dem Strukturkonzept 2008 werden beibehalten. Im Hinblick auf die angestrebte Wohnnutzung werden ein Platzhalter für eine erforderlich werdende öffentliche Grünfläche sowie noch weitere Wegeverbindungen zur engmaschigen Verknüpfung mit der Umgebung und besseren Durchlässigkeit des künftigen Wohngebiets ergänzt Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 Im Jahr 2005 veräußerte die Firma Siemens das Grundstück mit dem Gebäudebestand an die Firma Hubert Haupt Immobilien GmbH. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt fehlenden Nutzungskonzepte und Entwicklungsziele für die Teilfläche an der Ecke Baierbrunner Straße / Siemensallee, auf der sich das 22-geschossige Bürohochhaus befindet, wurde das Flurstück mit der Nummer 501/67 vom Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1930a ausgenommen. Neues Planungsziel: Es wird beabsichtigt, das bestehende Bürohochhaus zukünftig als Wohnstandort in einer Größenordnung von ca. 300 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca m² umzunutzen. Entsprechend soll die frühere Darstellung Kerngebiet in Wohnen geändert werden (weitere Ausführungen siehe B) Karrée Hofmannstr. 51 Der Bereich zwischen Hofmannstraße und Baierbrunner Straße südlich der Gmunder Straße bis zur Höhe der Kistlerhofstraße ist gemäß vorliegendem Strukturkonzept für den Bereich des Aufstellungsbeschlusses Nr sowie dem aktuellen Flächennutzungsplan im östlichen Bereich als Mischgebiet und im westlichen Bereich als Gewerbegebiet vorgesehen; an der Schnittstelle von Gewerbe- und Mischgebiet ist im Flächennutzungsplan eine nord-süd-verlaufende örtliche Grünverbindung dargestellt. Die derzeit tatsächlichen Nutzungen entsprechen den im Strukturkonzept 2008 dargestellten Zielsetzungen eines Gewerbegebietes im westlichen und eines Mischgebietes im östlichen Bereich, wobei noch einige Bereiche unbebaut sind. Die Grünverbindung ist bislang noch nicht umgesetzt. Die Erhöhung des Wohnanteils ist derzeit nicht möglich. Neues Planungsziel: Gemäß der Darstellung im Strukturkonzept 2008 soll das Gebiet weiterhin als
11 Seite 11 von 27 Gebiet für höherwertiges Gewerbe erhalten und ggf. ergänzt werden. Ebenso wird am Ziel einer Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung festgehalten. In Anbetracht des städtebaulichen Kontextes mit der vorgesehenen Wohnnutzung nördlich an der Gmunder Straße, der Nähe zum künftigen Quartierszentrum am Ratzingerplatz und auch der geplanten Wohnbauvorhaben weiter südlich sind aus stadtstruktureller Sicht in diesem Karrée zukünftig höhere Wohnanteile vorstellbar. Prämisse hierfür ist jedoch, dass die einzelnen Eigentümer zwingend ein funktionales Gesamtkonzept vorlegen, das ein verträgliches Miteinander von Wohnen und Arbeiten auch im Hinblick auf die notwendige Folgeentwicklung verbindlich nachweist. Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, kann das Planungsziel im Strukturkonzept, die Umwandlung des bestehenden Gewerbegebietes zu einem Gebiet für Wohnen und Arbeiten, als gemeinsame Entwicklung umgesetzt werden. Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses Nr passen sich entsprechend durch die im Strukturkonzept 2013 dargestellte Entwicklungsoption an: 4.4. Gewerbe (GE)-Bereich westlich Hofmannstraße Der Aufstellungsbeschluss Nr sowie das Strukturkonzept 2008 umfassen auch das Flurstück Nr. 290 der Gemarkung Thalkirchen südlich der Gmunder Straße und westlich der Hofmannstraße, mit dem Ziel einer vorrangig in Richtung Büro- und Verwaltungsarbeitsplatz gerichteten Entwicklung durch Erhalt und Ergänzung des Gebäudebestands. Diese Zielsetzung wurde in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2006 übernommen. Die weitere Entwicklung des Gebietes ist nach 34 BauGB möglich Parkplatz an der Gmunder Straße Für den Bereich des nördlich der Gmunder Straße bestehenden Parkplatzes ist bereits im Strukturkonzept 2008 das Ziel zur Entwicklung eines Wohngebietes formuliert; entsprechend wurde auch die Darstellung im Flächennutzungsplan angepasst. Ebenso stellt der Flächennutzungsplan entlang des nördlich angrenzenden ehemaligen Industriegleises Allgemeine Grünfläche und eine örtliche Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung dar. Eine Wohnnutzung wurde jedoch bislang noch nicht umgesetzt, da das Grundstück für verschiedene Nutzungen in der Umgebung als Stellplatznachweis herangezogen wurde und hier bislang die Freimachung noch nicht möglich war. An dem bereits dargestellten Ziel einer Wohnentwicklung soll weiterhin festgehalten werden.
12 Seite 12 von 27 Neues Planungsziel Kein Aktualisierungsbedarf: Entsprechend der Zielsetzung von Wohnentwicklung werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes als allgemeines Wohngebiet und Grünfläche sowie eine Grünverbindung in Nord-Süd-Richtung beibehalten.
13 5. Seite 13 von 27 Aktualisierung des Strukturkonzeptes im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses Nr Aktualisierter Umgriff des Strukturkonzepts 2013 Gegenüber dem Strukturkonzept von 2008 verringert sich der Umgriff des aktualisierten Strukturkonzepts 2013 um die Teilfläche MK 2 des Bebauungsplans mit Grünordnung 1930a sowie um die Fläche des zum großen Teil bereits realisierten Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930b. Parkplatz an der Gmunder Straße Karrée Hofmannstr. 51 Campus Süd 5.2. Auswirkungen / Machbarkeit Eine überschlägige Standortbetrachtung zeigt, dass die Machbarkeit der Entwicklung und aus städtebaulicher Sicht die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit dem bestehenden Umfeld grundsätzlich gegeben sind. Aufgrund seiner Lage im übergeordneten Grün- und Freiflächensystem und vor allem durch die Nähe zu den Isarauen im Osten weist der Standort für eine Umstrukturierung zu (mehr)
14 Seite 14 von 27 Wohnen gute Voraussetzungen auf. In die weiteren Verfahren zu den jeweiligen Planungen sind alle planungsrelevanten Einzelthemen, wie u.a. die verkehrliche Infrastruktur, die Freiflächenversorgung, die Versorgung mit Dienstleistung und sozialen Einrichtungen sowie Immissionen und Emissionen aus Verkehr, Gewerbe und Freizeit detailliert zu betrachten und deren Bedarfe sowie Auswirkungen einzustellen. Insbesondere bei der Umwandlung von Gewerbeflächen zu Mischgebietsflächen ist darauf zu achten, Nutzungskonflikte mit der neuen ergänzenden Wohnbebauung zu vermeiden, um einerseits eine hohe Standortqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits die ungestörten Betriebsabläufe für die Gewerbenutzung sicher zu stellen. B) Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a und Umnutzung des Hochhauses an der Baierbrunner Straße Planungsanlass Wie im Vortrag der Referentin Buchstabe A dargestellt, soll das Planungsgebiet entsprechend der neuen Planungsziele des aktualisierten Strukturkonzeptes zu einem attraktiven Wohnstandort mit allen zur Versorgung notwendigen Einrichtungen und Freiflächenangeboten entwickelt werden. Dies entspricht dem Ziel der Landeshauptstadt München, der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum mit der aktiven Ausweisung von Wohnbauflächen Rechnung zu tragen. Zugleich besteht die Chance, mit einer architektonisch hochwertigen Umnutzung des Hochhauses ein Projekt mit hoher Wohnqualität und mit Beispielcharakter zu schaffen. 2. Ausgangssituation 2.1. Lage im Stadtgebiet und Eigentumsverhältnisse Das Planungsgebiet liegt im 19. Stadtbezirk, Bezirksteil Obersendling, westlich der Baierbrunner Straße, östlich der Hofmannstraße und nördlich der Siemensallee und hat eine Größe von ca m². Alle Grundstücke befinden sich in Privatbesitz Städtebauliche und grünordnerische Bestandsanalyse Nutzungen Umgebung Das Planungsgebiet liegt zum großen Teil im Umgriff des Bebauungsplans mitgrünordnung Nr. 1930a (Siemens Kernstandort) und wird im Norden unmittelbar von der Teilfläche MK 2 begrenzt. Der am in Kraft getretene Bebauungsplan weist die Kerngebiete MK 1 und MK 2 mit insgesamt m² Geschossfläche und öffentliche Straßenverkehrsflächen aus. Zwei Teilflächen des geschützten Landschaftsbestand-
15 Seite 15 von 27 teiles Siemenswäldchen sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche sind als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Östlich der Baierbrunner Straße schließt der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930b an. Dieser sieht in einer Abfolge von Süden nach Norden ein Sondergebiet für Altenpflege, ein Wohngebiet, ein Kerngebiet, eine öffentliche Grünfläche und als nördlichen Abschluss eine Gemeinbedarfsfläche für eine Grundschule und Kinderbetreuung vor. Östlich der Bahn setzt der Bebauungsplan Wohnbaugebiete an einer öffentlichen Grünfläche, an der Koppstraße ein Gewerbegebiet sowie eine öffentliche Grünfläche und an der Colmarer Straße eine weitere öffentliche Grünfläche fest. Das Quartier wird derzeit realisiert. Südlich des Planungsumgriffs, getrennt durch die Siemensallee, liegt der ehemalige Siemens-Sportpark (Landschaftsschutzgebiet). Mit den nach Osten und Suden anschließenden landwirtschaftlichen Flächen bildet dieser Bereich eine stadträumliche Zäsur zwischen den Stadtteilen Obersendling und Solln bzw. Thalkirchen. Westlich des Planungsumgriffs schließen hinter dem Siemenswäldchen vorwiegend Wohnnutzungen an. Im südlichen Bereich an der Allmannshausener Straße handelt es sich im Wesentlichen um zweigeschossige Einfamilien- und Doppelhäuser, nördlich schließen sich zwischen Dönniges- und Seumestraße sechsgeschossige Zeilenbebauungen und bis zu achtgeschossige Punkthäuser an. Vegetation Der Waldbereich im Westen des Planungsgebiets, eine Teilfläche M-227a (siehe Anlage 1) des Landschaftsbestandteiles Siemenswäldchen, besteht vorwiegend aus Eichen, Buchen und Hainbuchen. Die Fichtengruppen, die stellenweise vorhanden waren, wurden mittlerweile zum Großteil entfernt. Dieser Waldbereich befindet sich nur zum Teil innerhalb des Planungsgebiets. Die zweite Teilfläche M-227c (siehe Anlage 1) des Landschaftsbestandteiles Siemenswäldchen südlich der Hofmannstraße ist durch einen hallenartigen Buchenbestand gekennzeichnet und liegt innerhalb einer Umzäunung. Als Restbestand eines naturnahen Waldes innerhalb des dicht besiedelten Stadtbereiches sind die beiden Flächen von hohem Wert für Naturschutz und Ökologie. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1930a wurde für diese beiden Flächen ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt, der die Entwicklung des Waldbestandes zu einem buchendominierten Laubmischwaldes zum Ziel hat. Dieser Pflege- und Entwicklungsplan beinhaltet auch die Ausgleichsfläche im Nordwesten und für die Entwicklung eines Waldsaums die Bereiche, die der Teilfläche M-227a östlich vorgelagert sind. Die ersten wesentlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wurden noch von der Firma Siemens durchgeführt. Wertvolle, ortsbildprägende und erhaltenswerte Baumbestände im Planungsgebiet sind ein hallenartiger Rotbuchenbestand am südöstlichen Ende der Hofmannstraße, daran südlich anschließend eine Eichen-Rotbuchen-Gruppe, sowie der Baumrahmen im Süden zur Siemensallee aus vorwiegend Rotbuche und Ei-
16 Seite 16 von 27 che. Diese Bestände sind bis auf den an der östlichen Siemensallee südlich des Hochhauses im Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a als zu erhalten festgesetzt. Die Freiflächen zwischen den Gebäuden und umlaufenden Erschließungsstraßen im Planungsgebiet kennzeichnen weitgehend offene Zierrasenflächen mit lockerem Baumbestand. Stadtlandschaft und Ortsbild Das Planungsgebiet ist durch das ehemalige Siemens-Hochhaus mit 22 Geschossen und den bis zu achtgeschossigen Zeilenbebauungen gekennzeichnet. Das Siemenswäldchen im Westen sowie der Baumbestand an der Siemensallee und der Baierbrunner Straße im Süden prägen das Ortsbild ebenfalls. Durch die unterschiedliche Entstehungszeit der Bürobauten und Produktionsstätten mit Baudaten zwischen den Jahren 1927 und 2000 ergibt sich ein heterogenes Gesamtbild des Gebäudebestands. Das Areal ist durch Grünflächen und Baumbestand gegliedert. Grün- und Freiflächen Das Planungsgebiet umfasst im Norden eine Wegeverbindung, die durch den Bebauungsplan Nr. 1930a festgesetzt und Teil einer öffentlichen Grünbeziehung ist, die von der Aidenbachstraße über die Bahnlinie hinweg bis zum Isarhochufer an der Wolfratshauser Straße reichen wird. Nordöstlich vom Planungsgebiet werden die öffentlichen Grünflächen, die als Teil dieser Grünbeziehung durch den Bebauungsplan Nr. 1930b festgesetzt sind, derzeit hergestellt. Die frühere Barriere der Siemensflächen ist dadurch aufgehoben. Die Teilfläche des Siemenswäldchens im Westen, die sich nach Norden bis zur Seumestraße und im Westen bis zur Allmannshauser Straße über das Planungsgebiet hinaus erstreckt, ist mittlerweile frei zugänglich und bietet als naturnaher, landschaftlicher Bereich eine besondere Freiraumqualität. Ebenso ist die durch den Bebauungsplan Nr. 1930a festgesetzte Wegeverbindung durch das Siemenswäldchen von der Seumestraße zur verlängerten Hofmannstraße hergestellt. Unabhängig von diesen guten Standortvoraussetzungen sind im weiteren Verfahren öffentliche Grünflächen und private Freiflächen gemäß den städtischen Orientierungswerten für die vorgesehene Wohnnutzung zu berücksichtigen und nachzuweisen. Entsprechend der angestrebten Wohnnutzung ist dabei von Bedeutung, die Durchlässigkeit des Areals noch weiter zu erhöhen und vor allem Nord-SüdGrünverbindungen zu entwickeln, die die bereits vorhandenen Ost-West-Grünverbindungen ergänzen Planerische Ausgangslage Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung Der derzeit geltende Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) stellt das Planungsgebiet als Kerngebiet und die beiden Teilflächen des
17 Seite 17 von 27 Siemenswäldchens sowie die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche als Ökologische Vorrangfläche dar. Im Übergang zur Ökologischen Vorrangfläche ist die Kerngebietsdarstellung mit der Schraffur Fläche mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft überlagert (vgl. Anlage 5). Der Flächennutzungsplan ist im Bereich des Planungsgebietes gemäß der Aktualisierung des Strukturkonzeptes 2013 zu ändern. Strukturkonzept Das Strukturkonzept zur Umstrukturierung des ehemaligen Siemensareals sieht in seiner Aktualisierung 2013 (Vortrag der Referentin Buchstabe A) westlich der Baierbrunner Straße die Entwicklung von Flächen für Wohnungsbau vor. Als grunplanerische Ziele sind fur diesen Bereich der Erhalt und die Ergänzung des Baumbestandes entlang der Siemensallee, eine Grün- und Wegeverbindung und Wegeverbindungen, eine in der weiteren Planung noch zu konkretisierende Grünfläche und der Erhalt der geschützten Grünflächen (Siemenswäldchen) dargestellt. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr Das Planungsgebiet liegt im Umgriff des Aufstellungsbeschlusses Nr Mit dieser Beschlussvorlage wird der für das Gebiet Hofmannstraße (beiderseits), Gmunder Straße (beiderseits), Baierbrunner Straße (westlich), Rupert-MayerStraße (südlich), Colmarer Straße (westlich), St.-Wendel-Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr entsprechend den im Vortrag der Referentin Buchstabe A dargestellten neuen Planungszielen zur Aktualisierung des Strukturkonzeptes 2013 modifiziert. Hochhausstudie In der Hochhausstudie, Leitlinien zu Raumstruktur und Stadtbild (Schriftenreihe zur Stadtentwicklung C 5, LH München Referat für Stadtplanung und Bauordnung) ist das bestehende Bürohochhaus an der Baierbrunner Straße 54 als ein das Stadtbild prägendes profilüberragendes Gebäude erfasst Rechtliche Ausgangslage Planungsrecht Mit Ausnahme des Flurstücks Nr. 501/67 liegt das Planungsgebiet im Umgriff des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a, im Kerngebiet MK1 mit einer festgesetzten Geschossfläche von m² und einer festgesetzten Grundfläche von m². Zusätzlich sind öffentliche Straßenverkehrsflächen und zwei Teilflächen des geschützten Landschaftsbestandteiles Siemenswäldchen sowie eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Auf der betreffenden Fläche soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a durch einen weiteren Teil-Bebauungsplan mit Grünordnung verdrängt werden.
18 Seite 18 von 27 Das Flurstück Nr. 501/67 ist planungsrechtlich überwiegend als Innenbereich nach 34 BauGB zu beurteilen. Es ist Teil des zu modifizierenden Aufstellungsbeschlusses Nr Eine untergeordnete Teilfläche des Flurstücks erstreckt sich im Westen auf einen Teilbereich des zu ändernden Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a, der in diesem Bereich einen Bauraum mit einer realisierbaren Geschossfläche von ca m² für Kerngebietsnutzung (MK1) festsetzt. Es liegt außerdem eine Baugenehmigung von 2009 für die Sanierung und den Umbau des Hochhauses als Bürostandort sowie für den Neubau einer mehrstöckigen Tiefgarage mit insgesamt 420 Stellplätzen vor, die aber nicht umgesetzt wurde. Ebenfalls gelten auf dem Flurstück 501/67 nach 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz übergeleitete planungsrechtliche Festsetzungen in Form von Baulinien, Baugrenzen und Straßenbegrenzungslinien, die nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Diese werden durch den neuen Teil-Bebauungsplan mit Grünordnung verdrängt. Naturschutz Im Westen des Planungsgebiets liegen naturnahe Waldreste, welche Teile des durch Verordnung der Landeshauptstadt München vom als Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellten Siemenswäldchen (M-227) sind. Die Schutzverordnung für den Landschaftsbestandteil umfasst insgesamt drei kartierte Biotopflächen. Innerhalb des Planungsgebiets liegen die Biotopteilflächen M227c und M-227a. Letztere erstreckt sich nach Westen und Norden über das Planungsgebiet hinaus. Denkmalschutz Im Planungsgebiet ist für das Flurstück Nr. 501/67 in der Denkmalliste Bayern folgende Anlage eingetragen: Reg.Bez., Lkr.: Oberbayern, München (Stadt), Gde., Gmkg.: München, Thalkirchen, Aktennummer: D , Verfahrensstand: Benehmen hergestellt, Bezeichnung: Siemens-Hochhaus Adresse: Baierbrunner Straße 54. Beschreibung: Verwaltungs-Hochhaus der Firma Siemens, 22-geschossiger Stahlbetonskelettbau mit quadratisch gerasterter, an den Gebäudeecken nicht zusammenstoßender Aluminium-Glas-Vorhangfassade; mit Großraumbüros um inneren Erschließungs- und Funktionskern; Vollklimatisierung; nach Plänen des Architekten Hans Maurer und der Bauabteilung der Siemens AG als markanter Hochhausquader (75 m Höhe) nach amerikanischem Vorbild errichtet. Der künftige Umgang mit der Aluminium-Glas-Vorhangfassade war Gegenstand intensiver Erörterung zwischen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Eigentümer unter Einbeziehung fachgutachterlicher Untersuchungen. Mit Schreiben vom äußerte das Bayerische Landesamt für Denkmal-
19 Seite 19 von 27 pflege, dass aufgrund der vorliegend gegebenen Voraussetzungen (wie technische und energetische Aspekte) ein materieller Erhalt der Fassade weder bei einer Sanierung zur Fortführung der Büronutzung noch bei Umnutzung zu Wohnen möglich sei. Die Forderung nach einem Erhalt wird deshalb vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege nicht mehr aufrecht erhalten. Bei Beseitigung der bestehenden Aluminium-Glas-Vorhangfassade erlischt als Konsequenz die Denkmaleigenschaft. Eine Stilllegung der Denkmaleigenschaft wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in Aussicht gestellt. Die markante Einfriedung der Freiflächen im südlichen Bereich des Planungsgebietes steht nicht unter Denkmalschutz Verkehrliche Erschließung Derzeit werden über ein, von Investorenseite vergebenes Fachgutachten die Ausgangssituation und Grundlagen zur verkehrlichen Erschließung des Planungsgebietes ermittelt und untersucht. Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Planungsgebiet wird uber die Baierbrunner Straße an die umliegenden Hauptverkehrsstraßen Siemensallee, Wolfratshauser Straße (B 11), Boschetsrieder Straße, Aidenbachstraße und der Hofmannstraße angebunden. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Gebiet ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Der S-Bahn-Halt Siemenswerke (S7, S20, S27 sowie Regionalzüge) liegt etwa 400 m von der östlichen Umgriffsgrenze entfernt. Durch eine neue Führung der Buslinie 136 soll das Planungsgebiet mit einer Haltestelle zukünftig direkt angebunden werden. Die U-Bahn-Haltestellen der Linie U3 Obersendling (auch Haltestelle der Buslinie 134) und Aidenbachstraße (auch Haltestelle der Buslinien 51, 53, 133 und 136) liegen noch in fußläufig erreichbarer Entfernung. Fuß- und Radverkehr Fuß- und Radwege bestehen in nordsüdlicher Richtung entlang der Baierbrunnerstraße und Hofmannstraße. Die in den Bebauungsplänen Nr. 1930a und 1930b von Ost nach West festgesetzten Wegeverbindungen sind hergestellt bzw. kurz vor der Realisierung. Die Umbauarbeiten für die Fuß- und Radwege im Querschnitt der BaierbrunnerStraße haben Ende 2012 begonnen. In der Siemensallee sind beidseitig Radwege vorhanden. Die Route entlang der Siemensallee stellt auch die Hauptroute fur den stadtteilubergreifenden Radverkehr dar. Weiter östlich entlang der Wolfratshauser Straße ist in Nord-Sud-Richtung eine Radverkehr-Hauptroute in Planung.
20 Seite 20 von 27 Ruhender Verkehr, Stellplätze Mit der Erarbeitung der Wettbewerbsgrundlagen sind neben den durch die Neubebauung und Umnutzung des Hochhauses ausgelösten Bedarfe an Stellplätzen zu ermitteln wie auch Lösungen und Alternativen für die derzeit noch dinglich gesicherten Stellplätze bestehender Nutzungen zu finden Versorgung Dienstleistungseinrichtungen Als übergeordnete Versorgungsstandorte im Stadtbezirk sind das Stadtteilzentrum Furstenried-Ost und das zukunftige Quartierszentrum Obersendling / Ratzingerplatz zu nennen. Im unmittelbar östlich der Baierbrunner Straße an das Planungsgebiet angrenzenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930b sind umfängliche Einrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfes und medizinischen Versorgung im Bau wie auch die Errichtung einer Freizeiteinrichtung vorgesehen. Der Bedarf an Einrichtungen zur Nahversorgung des Gebiets ist damit bereits auch für das neue Wohngebiet westlich der Baierbrunner Straße im Wesentlichen abgedeckt. Ziel ist es, gemeinsam mit dem oben beschriebenen Einkaufszentrum östlich der Baierbrunner Straße ein attraktives Nahbereichszentrum mit Läden zur Versorgung des Gebiets, ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie zu entwickeln. Gemeinbedarf Für eine frühzeitige Abschätzung wurde für die Schul- und Hortversorgung des Planungsgebietes bereits eine Bedarfsmeldung abgegeben. Die Versorgung aller zukünftigen Grundschülerinnen und Grundschüler in Obersendling soll über die Verteilung auf die künftigen neuen Grundschulstandorte an der Gmunder und an der Baierbrunner Straße sowie über die zu erweiternden Grundschulen Boschetsrieder Straße und Zielstattstraße gesichert werden. Die Standorte für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen- und Kindergarteneinrichtungen) sind im Planungsgebiet vorgesehen und sollen so eine wohnungsnahe Versorgung gewährleisten. Dabei soll die erhöhte Nachfrage insbesondere nach Krippenplätzen berücksichtigt werden Vorbelastungen und notwendige Untersuchungen Lärmimmissionen Mit Erarbeitungen der Eckdaten und Rahmenbedingungen sind alle für die Planung relevanten Lärmbelastungen durch Gutachten zu untersuchen und ggf. Maßnahmen in der weiteren Planung zu berücksichtigen. Windfeldbetrachtungen Aufbauend auf vorhandene Gutachten sind planungsrelevante Aussagen zu den Windverhältnissen bzw. des daraus resultierenden Windkomforts am Hochhaus und dessen Umfeld zu treffen.
21 Seite 21 von 27 Altlasten Zur Klärung der Altlastensituation wurde bereits im Bebauungsplanverfahren Nr. 1930a eine orientierende Erkundung des Untergrundes bezüglich des Gefährdungspotentials für das Grundwasser sowie die menschliche Gesundheit durchgeführt. Im Ergebnis bestand aufgrund nur geringer Belastungen kein Altlastenverdacht und somit keine Einschränkung für die im Bebauungsplan festgesetzten Kerngebietsnutzungen. In der weiteren Planung werden darauf aufbauend Untersuchungen insbesondere hinsichtlich des Planungszieles der Umstrukturierungen von Gewerbe- zum Wohnstandort folgen. Altlasten in Form von belasteten Baustoffen der Bestandsgebäude (z.b. Asbest) sind bei Abbruch- bzw. Sanierungsarbeiten fachgerecht auszubauen und zu entsorgen. Artenschutz Mit Erarbeitungen der Eckdaten und Rahmenbedingungen sind mit einem entsprechenden Gutachten die notwendigen Bestandserhebungen durchzuführen und die artenschutzrechtlichen Belange zu überprüfen. Soweit Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz erforderlich werden, müssen diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 3. Planungsziele Bei der städtebaulichen und grünplanerischen Konzeption des gesamten Planungsgebiets sowie der Hochhausumnutzung sind folgende grundlegenden Ziele zu beachten: Stärkung des Stadtteils Obersendling als Wohnstandort durch ein nachhaltiges Gesamtkonzept, das trotz unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse die Quartiere (Bestand und Neuplanung) zu einer stadträumlichen Einheit zusammenfügt; eine hohe architektonische Qualität im Umgang mit dem bestehenden stadtbildprägenden Hochhaus an der Baierbrunner Straße, insbesondere soll die Fassadengestaltung den bisherigen Charakter des Hauses aufgreifen und es sollen innovative Wohnmodelle entwickelt werden; die Schaffung eines Wohnquartiers, das die Entwicklung von Identität und Bildung neuer Nachbarschaften fördert und ein Wohnungsangebot für unterschiedliche Einkommensgruppen vorsieht; Integration aller notwendigen ergänzenden Angebote zur Versorgung mit Infrastruktur- und Dienstleistungseinrichtungen auf kurzen Wegen; Ausbildung eines klaren Grün- und Freiflächensystems im Zusammenspiel mit der städtebaulichen Idee; Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit ausreichend großen, vielfältig nutzbaren und gut erreichbaren privaten Freiflächen und öffentlichen Grünflächen; Durchlässigkeit des Planungsgebiets und Vernetzung mit der Umgebung;
22 4. Seite 22 von 27 Einbindung der beiden Teilflächen des geschützten Landschaftsbestandteils Siemenswäldchen in das Grün- und Freiflächensystem und Stärkung der Biotopfunktion; Erhalt des wertvollen und ortsbildprägenden Baumbestands insbesondere südöstlich der Hofmannstraße; Erhalt und Stärkung des landschaftlich bzw. parkartig geprägten Ortsbildes an der Siemensallee; Umsetzung ausreichender Maßnahmen zum erforderlichen Immissionsschutz zugunsten einer möglichst hohen Wohn- und Aufenthaltsqualität; Entwicklung des Konzeptes im Sinne der Nachhaltigkeit und der Energieeffizienz; Berücksichtigung der typischen Ansprüche verschiedener Nutzergruppen im Sinne des Gender Mainstreaming und den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Sozialgerechte Bodennutzung Die durch die Planung entstehenden Kosten und Lasten müssen gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Verfahrensgrundsätzen zur Sozialgerechten Bodennutzung von den Planungsbegünstigten getragen werden. Die referatsübergreifende Arbeitsgruppe Sozialgerechte Bodennutzung hat sich am mit beiden Teilbereichen des Planungsgebietes befasst und der Entwicklung als Umnutzung zum Wohnstandort zugestimmt. Bereich Campus Süd Auf der Entscheidungsgrundlage für Umstrukturierungsfälle wurde das Vorhaben als Neufall für den ursächlichen Anteil des geförderten Wohnungsbaus (30 %) eingestuft. Die betreffende Fläche befand sich zum Zeitpunkt der Entscheidung schon seit längerer Zeit im Eigentum der Firma Siemens. Nachdem der ursprüngliche Planungsanlass einer Neuordnung des Firmenstandortes mit der Absicht, die Flächen zur Entwicklung von Wohnen zu veräußern aufgegeben wurde, lagen die Voraussetzungen für die Anwendung der Übergangsregelungen nicht vor. Hochhaus Baierbrunner Straße 54 Hier wurde das Vorhaben als Übergangsfall für den ursächlichen Anteil des geförderten Wohnungsbaus eingestuft, da zum Zeitpunkt der SoBoN-Entscheidung die für den Übergangsfall vom Stadtrat beschlossenen Voraussetzungen, wie konkrete Verhandlungen und Investitionen seitens der Eigentümerin vorlagen. Eine überschlägige SoBoN-Berechnung mit der Ermittlung des entsprechenden Anteils für den geförderten Wohnungsbau wird derzeit erstellt. Im Anschluss ist aufgrund der Sondersituation Bestandsumnutzung zum Wohnhochhaus der Umfang und die Art des geförderten Wohnungsbaus als Grundlage für den Wettbewerb in der Eckdatenermittlung abzustimmen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Kriterien und Anforderungen an den einkommensorientiert geförderten (EOF-)Wohnungsbau mit den Rahmenbedingungen aus dem Gebäudebestand in
23 Seite 23 von 27 Einklang gebracht werden können oder Alternativen zur Unterbringung des EOFAnteils im restlichen Planungsgebiet zu finden sind. 5. Weiteres Vorgehen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Wettbewerb Erweiterte Bürgerbeteiligung Die Öffentlichkeit soll möglichst frühzeitig informiert und an der Planung beteiligt werden. Hierzu wird im Anschluss an die Beschlussfassung noch im zweiten Halbjahr 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und in Abstimmung mit dem Bezirksausschuss seitens der Eigentümer eine geeignete Veranstaltung z.b. ein Bürgerworkshop durchgeführt. Der Zeitpunkt der Beteiligung ist bewusst noch vor der Fixierung der Rahmenbedienungen und Eckdaten in Form eines Eckdatenbeschlusses gewählt. Eckdaten und Wettbewerbsvorgaben Auf der Grundlage von Planungsstudien und Testentwürfen, die die Eigentümer veranlasst haben, wurde die konzeptionelle Machbarkeit nachgewiesen. Aus den Ergebnissen dieser beiden Planungsschritte, der Bürgerbeteiligung und den Vorplanungen werden die Eckdaten, welche einem später folgenden notwendigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb als Grundlage dienen, erarbeitet und dem Stadtrat in Form eines Eckdatenbeschlusses im Frühjahr 2014 zur Entscheidung vorgelegt. Der Wettbewerb wird seitens der Investoren in enger Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorbereitet und durchgeführt. Als Wettbewerbsvorgabe sind die Gebäude an der Baierbrunner Straße 54 (Umnutzung ehemaliges Siemens-Hochhaus zum Wohnstandort) und das Gebäude an der Baierbrunner Straße 50 (Studentenwohnheim Campus Viva) als Bestand zu berücksichtigen. Das Planungsgebiet befindet sich im Umgriff des Rahmenplan Obersendling (siehe Anlage 2). Abhängig vom zeitlichen Fortschreiten der beiden Planungen kann das Ergebnis der Rahmenplanung im Wettbewerb berücksichtigt bzw. können die Planungen aufeinander abgestimmt werden. Wettbewerbsverfahren In einem zweistufigen Wettbewerbsverfahren mit einem gemeinsamen Preisgericht sollen von zwei Teilnehmergruppen die fachlich unterschiedlichen Aufgabenstellungen, der Umbau des Hochhauses und die städtebauliche und landschaftsplanerische Gesamtkonzeption bearbeitet und entschieden werden. Erste Wettbewerbsstufe: Wettbewerbsteil Gesamtkonzept Städtebau und Landschaftsplanung: Die städtebauliche Einbindung, die Höhenstaffelung, die verkehrliche Erschließung, die Versorgung mit Sozial- und Dienstleistungseinrichtungen sowie die Ausformung und Gestaltung des Freiraums sind von Arbeitsgemeinschaften aus
24 Seite 24 von 27 Architektinnen und Architekten, Stadtplanerinnen und -planern sowie Landschaftsarchitektinnen und -architekten für ein Gesamtkonzept zu untersuchen. Wettbewerbsteil Umbau Hochhaus: Für die Umnutzung des Gebäudebestands sind hochbauspezifische Themenstellungen zu klären. Konzepte bezüglich der Organisation der Grundrisse und Erschließung sowie der Fassadenneugestaltung sollen durch im Hochbau erfahrene Architektinnen und Architekten bearbeitet werden. Zweite Wettbewerbsstufe: Wettbewerbsteil Gesamtkonzept und Städtebau: Das Ergebnis der Teilaufgabe Hochbau Hochhaus wird Grundlage für den Vertiefungsteil des städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes sein. Über das Ergebnis des Wettbewerbes soll dem Stadtrat zu gegebener Zeit berichtet werden. Bauleitplanung Aufgrund der angestrebten Nutzungsänderung und der daraus resultierenden Komplexität des Projektes (u.a. Wohnhochhaus) sowie der notwendigen Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1930a besteht Planungserfordernis. Deshalb soll im Anschluss an den Wettbewerb für das gesamte Planungsgebiet ein gemeinsames Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, dem das Wettbewerbsergebnis gemäß Empfehlung des Preisgerichts zugrunde gelegt wird. C) Teilweise Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Nr vom Die Vollversammlung des Stadtrates hat am für den Bereich zwischen Hofmannstraße (beiderseits), Gmunder Straße (beiderseits), Baierbrunner Straße (westlich), Rupert-Mayer-Straße (südlich), Colmarer Straße (westlich), St.-WendelStraße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr vom wird entsprechend der Darstellung im Übersichtsplan (Anlage 1) im Teilbereich des Flurstücks Nr. 290 der Gemarkung Thalkirchen aufgehoben, weil, wie unter dem Vortrag der Referentin Buchstabe A, Punkt 4.4 für den GE-Bereich westlich der Hofmannstraße ausgeführt, keine Planungsbedürftigkeit besteht. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des 19. Stadtbezirks Thalkirchen - Obersendling -Forstenried - Fürstenried - Solln wurde gemäß 9 Abs. 2 und Abs. 3 (Katalog des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Ziffern 1.2 und 2 Bezirksausschuss-Satzung angehört. Er hat sich in der Sitzung vom mit dem Entwurf der Beschlussvorlage befasst
25 Seite 25 von 27 und folgende Stellungnahme abgegeben. Stellungnahme: Text Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft und dem Referat für Bildung und Sport abgestimmt. Der Bezirksausschuss 19 hat Abdrucke der Sitzungsvorlage erhalten. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und der zuständigen Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Tausend, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Bickelbacher, ist je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Den im Vortrag der Referentin unter Ziffer A genannten Aktualisierungen der Planungsziele und des Umgriffs des Strukturkonzeptes (Anlage 4) wird zugestimmt. 2. Es besteht Einverständnis, dass für das Planungsgebiet Campus Süd eine frühzeitige Veranstaltung zur Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Planung für die Teilentwicklungen Campus Süd durch die Eigentümer in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München durchgeführt wird. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, auf der Grundlage des aktualisierten Strukturkonzeptes und des Ergebnisses der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einen Eckdatenbeschluss zu erarbeiten, der als Grundlage für einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb für den in Anlage 8 schraffiert dargestellten Umgriff und für einen Realisierungswettbewerb Hochbau für die Umnutzung des bestehenden Hochhaus an der Baierbrunner Str. 54 dient. 4. Für das im Übersichtsplan des Referates für Stadtplanung und Bauordnung vom , M = 1:5.000 schwarz umrandete Gebiet zwischen Hofmannstraße (beiderseits), Gmunder Straße (beiderseits), Baierbrunner Straße (westlich), RupertMayer-Straße (südlich), Colmarer Straße (westlich), St.-Wendel-Straße (westlich), Siemensallee (nördlich), Gleisweilerstraße (östlich) ist der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung, soweit erforderlich, zu ändern und der Aufstellungsbeschluss Nr vom entsprechend dem Vortrag der Referentin zu modifizieren. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1930a ist teilweise zu ändern. Der Übersichtsplan vom (Anlage 1) ist
26 Seite 26 von 27 Bestandteil dieses Beschlusses. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, für den in Anlage 2 dargestellten Umgriff nach Maßgabe der im Vortrag der Referentin dargestellten Planungsziele einen Rahmenplan zu erstellen. Über das Ergebnis ist dem Stadtrat zu berichten. 6. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr vom wird entsprechend der Darstellung im Übersichtsplan (Anlage 1) im Teilbereich des Flurstücks Nr. 290 der Gemarkung Thalkirchen aufgehoben. 7. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshaupt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr. (I) Merk Stadtbaurätin
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