K IX - j / 09. Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. in Thüringen Bestell - Nr
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- Stephanie Fleischer
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1 K IX - j / 09 Aufstiegsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Thüringen 2009 Bestell - Nr
2 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts vorhanden (genau Null). Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll ( ) Aussagewert eingeschränkt r berichtigte Zahl p vorläufige Zahl Anmerkung: Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden von Einzelwerten. Herausgeber: Thüringer Landesamt für Statistik Europaplatz 3, Erfurt Postfach , Erfurt Telefon: /84647 Telefax: Internet: Auskunft erteilt: Referat: Bildung, Kultur, Gesundheits- und Sozialwesen Telefon: Herausgegeben im Januar 2011 Heft-Nr.: 17 / 11 Preis: 3,75 EUR Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, 2011 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.
3 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 2 Grafiken 1. Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten 4 2. Geförderte Voll- und Teilzeitfälle 2009 nach ausgewählten Fortbildungsstätten 4 Tabellen 1. Geförderte und finanzieller Aufwand (Bewilligung) 2006 bis 2009 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen 5 2. Geförderte 2006 bis 2009 nach Voll- und Teilzeitfällen und Fortbildungsstätten 6 3. Geförderte 2006 bis 2009 nach durchschnittlichem monatlichen Förderungsbetrag (Bewilligung) und Fortbildungsstätten 7 4. Geförderte und finanzieller Aufwand (in Anspruch genommene Förderung) 2009 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen 8 5. Geförderte 2009 nach durchschnittlichem monatlichen Förderungsbetrag (in Anspruch genommene Förderung) und Fortbildungsstätten 8 6. Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten, Dauer der Maßnahme und Voll- und Teilzeitfällen 9 7. Geförderte 2009 nach Art eines bereits erworbenen berufs- qualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Geförderte 2009 nach Altersgruppen, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Geförderte 2009 nach Familienstand und Fortbildungsstätten (Vollzeitfälle) 18
4 - 2 - Vorbemerkungen Im vorliegenden Bericht sind für 2009 ausgewählte Ergebnisse der Statistik zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für Thüringen dargestellt. Rundungsdifferenzen sind nicht ausgeglichen. Für Vergleichszwecke sind außerdem zum Teil Ergebnisse ab dem Jahre 2006 ausgewiesen. Rechtsgrundlage dieser Bundesstatistik ist 27 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) vom 23. April 1996 (BGBl. I S. 623) neugefasst durch Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322), zuletzt geändert durch Artikel 7 Absatz 7 des Gesetzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246). Diese Angaben werden der amtlichen Statistik von den mit der Berechnung der Förderungsbeträge beauftragten Landesrechenzentren als Auszug aus deren Eingabedaten und Rechenergebnissen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt (Sekundärstatistik). Begriffliche Erläuterungen Dauer der Förderung Die Dauer der Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der Fortbildungsmaßnahme. Vollzeitmaßnahmen dürfen in der Regel bis zu 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen in der Regel bis zu 48 Monate dauern (Förderungshöchstdauer). Findet die Förderung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sich in mehrere Teile, dann müssen sämtliche Teile innerhalb eines bestimmten Zeitraums absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Werden Maßnahmen abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt. Finanzieller Aufwand Die Geförderten erhalten folgende Leistungen: Teilnehmer an Vollzeitveranstaltungen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsbeiträge betragen bis zu EUR für Alleinstehende ohne Kind (davon 229 EUR Zuschuss/446 EUR Darlehen) EUR für Alleinstehende mit einem Kind (334 EUR/551 EUR) EUR für Verheiratete (229 EUR/661 EUR) EUR für Verheiratete mit einem Kind (334 EUR/766 EUR) EUR für Verheiratete mit zwei Kindern (439 EUR/871 EUR). Für jedes weitere Kind erhöht sich der Unterhaltsbeitrag um 210 Euro - je zur Hälfte als Zuschuss und Darlehen. Alleinerziehende können darüber hinaus sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen einen monatlichen Zuschuss bis zu 113 Euro zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten. Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbedarf lehnt sich an den BAföG-Bedarfssatz für Fachschüler mit abgeschlossener Berufsausbildung an, der Zuschlag für die Krankenversicherung an den BAföG-Bedarfssatz für Studierende. Die Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie reduzieren sich daher um etwaiges anrechenbares Einkommen und Vermögen des Teilnehmers bzw. anrechenbares Einkommen seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch von EUR vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss von 30,5 Prozent, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Darlehen. Fortbildungsstätten Als Fortbildungsstätten gelten hier alle Einrichtungen (öffentliche und private Schulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute), die eine nach dem AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. Fortbildungsziel Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen: - Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen. - Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die auf folgenden Grundlagen beruhen:
5 Abs. 1 BBiG (z.b. Bankfachwirt, Betriebswirt, Elektroniktechniker, Industriemeister, Fachkaufmann, Werbefachwirt),. 46 Abs. 2 BBiG bzw. 42 Abs. 2 HwO (z.b. Fachagrarwirt, Industriefachwirt, Polier, Tierpflegemeister),. 81 BBiG (z.b. Milchwirtschaftlicher Labormeister),. 95 BBiG (z.b. Meister der städtischen Hauswirtschaft),. 45 HwO (z.b. Bäckermeister, Fotografenmeister, Klempnermeister, Zahntechnikermeister),. 122 HwO (z.b. Feinoptikermeister, Herrenschneidermeister, Zweiradmechanikermeister),. landesrechtliche Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (z.b. Fachkrankenpfleger) sowie sonstige landesrechtliche Bestimmungen,. Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (z.b. Fachkrankenpfleger),. Fortbildungen an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen (z.b. staatlich anerkannter Sozialwirt). Geförderte Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie der Haus- und Landwirtschaft. Sie müssen gezielt auf entsprechende anerkannte Prüfungen nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder nach Bundesoder Landesrecht vorbereiten. Auch zahlreiche landesrechtlich geregelte Fortbildungen für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik sind förderungsfähig. Bedingung ist, dass der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen muss. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z.b. ein Hochschulabschluss. Förderungsberechtig sind Deutsche und bestimmte Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, die sich bereits 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Vollzeit-/Teilzeitfälle bzw. Vollzeit-/Teilzeitmaßnahmen Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Stunden umfassen. Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel Lehrveranstaltungen wöchentlich an fünf Werktagen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre dauern. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. Zuschuss/Darlehen Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss, teils als Darlehen geleistet. Als Zuschuss werden gewährt: - ein Anteil von 30,5 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal EUR) bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen, - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (von 229 EUR), - ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag (maximal 105 EUR je Kind), - die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen (bis zu 113 EUR je Kind). Als Darlehen werden gewährt: - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (zur Höhe siehe unter "Finanzieller Aufwand"), - ein Anteil von 69,5 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal EUR) bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen, - ein Anteil von 50 Prozent am Kindererhöhungsbetrag (maximal 105 EUR je Kind), - die Kosten für das Prüfungsstück (bis zu EUR) bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Darlehen in Anspruch nimmt. Er kann auch ein geringeres Darlehen nehmen, als ihm zusteht. Links Weitere Informationen zur zugrunde liegenden Erhebung sind im Internet unter folgenden Links verfügbar: Qualitätsbericht: Weitere statistische Ergebnisse, Informationen und Analysen enthält die Website des Thüringer Landesamtes für Statistik
6 Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten 5,0% 8,7% 41,5% ,1% 8,7% Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen und privaten Instituten 2. Geförderte Voll- und Teilzeitfälle 2009 nach ausgewählten Fortbildungsstätten Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten Vollzeitfälle Teilzeitfälle Thüringer Landesamt für Statistik
7 Geförderte und finanzieller Aufwand (Bewilligung) 2006 bis 2009 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Geförderte Finanzieller Aufwand Merkmal Jahr insgesamt Vollzeitfälle Teilzeitfälle insgesamt Zuschuss Darlehen Anzahl Fortbildungsstätten EUR Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt Fortbildungsziele nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Vergleichbarem Bundesrecht Vergleichbarem Landesrecht Gesundheits- und Pflegeberufen Insgesamt
8 Geförderte 2006 bis 2009 nach Voll- und Teilzeitfällen und Fortbildungsstätten Geförderte Vollzeitfälle Teilzeitfälle Fortbildungsstätte Jahr darunter darunter darunter insgesamt zusammen zusammen weiblich weiblich weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt
9 Geförderte *) 2006 bis 2009 nach durchschnittlichem monatlichen Förderungsbetrag (Bewilligung) und Fortbildungsstätten Fortbildungsstätte Jahr Geförderte (durchschnittlicher Monatsbestand) Durchschnittlicher Förderungsbetrag pro Person Zuschuss Kinderbe- Darlehen Zuschuss Kinderbe- Darlehen zum treuungs- zum insgesamt zum treuungs- zum Unterhalt zuschuss Unterhalt Unterhalt zuschuss Unterhalt Anzahl EUR pro Monat Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt *) Vollzeitfälle
10 Geförderte und finanzieller Aufwand (in Anspruch genommene Förderung) 2009 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Geförderte Finanzieller Aufwand Merkmal insgesamt Vollzeitfälle Teilzeitfälle insgesamt Zuschuss Darlehen Anzahl EUR Fortbildungsstätten Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt Fortbildungsziele nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Vergleichbarem Bundesrecht Vergleichbarem Landesrecht Gesundheits- und Pflegeberufen Insgesamt Geförderte *) 2009 nach durchschnittlichem monatlichen Förderungsbetrag (in Anspruch genommene Förderung) und Fortbildungsstätten Fortbildungsstätte Geförderte Durchschnittlicher Förderungsbetrag (durchschnittlicher Monatsbestand) pro Person Zuschuss Kinderbe- Darlehen Zuschuss Kinderbe- Darlehen zum treuungs- zum insgesamt zum treuungs- zum Unterhalt zuschuss Unterhalt Unterhalt zuschuss Unterhalt Anzahl EUR pro Monat Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt *) Vollzeitfälle
11 Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten, Dauer der Maßnahme und Voll- und Teilzeitfällen Davon Dauer der Maßnahme Lehrgang Lehrgang Fernlehr- Fernlehrvon... bis unter... Insgesamt öffentliche private an an gang an gang an Monaten Schulen Schulen öffentlichen privaten öffentlichen privaten Instituten Instituten Instituten Instituten Insgesamt und mehr Insgesamt männlich und mehr Zusammen weiblich und mehr Zusammen
12 Noch: 6. Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten, Dauer der Maßnahme und Voll- und Teilzeitfällen Davon Dauer der Maßnahme Lehrgang Lehrgang Fernlehr- Fernlehrvon... bis unter... Insgesamt öffentliche private an an gang an gang an Monaten Schulen Schulen öffentlichen privaten öffentlichen privaten Instituten Instituten Instituten Instituten Vollzeitfälle zusammen und mehr Insgesamt männlich und mehr Zusammen weiblich und mehr Zusammen
13 Noch: 6. Geförderte 2009 nach Fortbildungsstätten, Dauer der Maßnahme und Voll- und Teilzeitfällen Davon Dauer der Maßnahme Lehrgang Lehrgang Fernlehr- Fernlehrvon... bis unter... Insgesamt öffentliche private an an gang an gang an Monaten Schulen Schulen öffentlichen privaten öffentlichen privaten Instituten Instituten Instituten Instituten Teilzeitfälle zusammen und mehr Insgesamt männlich und mehr Zusammen weiblich und mehr Zusammen
14 Geförderte 2009 nach Art eines bereits erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Mit bereits erworbenem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss nach Fortbildungsstätte Insgesamt Berufs- Hand- sonstigem bildungs- werks- Nachgesetz ordnung weis Insgesamt Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
15 Noch: 7. Geförderte 2009 nach Art eines bereits erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Mit bereits erworbenem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss nach Fortbildungsstätte Insgesamt Berufs- Hand- sonstigem bildungs- werks- Nachgesetz ordnung weis Vollzeitfälle zusammen Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
16 Noch: 7. Geförderte 2009 nach Art eines bereits erworbenen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Mit bereits erworbenem berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss nach Fortbildungsstätte Insgesamt Berufs- Hand- sonstigem bildungs- werks- Nachgesetz ordnung weis Teilzeitfälle zusammen Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
17 Geförderte 2009 nach Altersgruppen, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Davon im Alter von... bis unter... Jahren Fortbildungsstätte Insgesamt 40 und unter mehr Insgesamt Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
18 Noch: 8. Geförderte 2009 nach Altersgruppen, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Davon im Alter von... bis unter... Jahren Fortbildungsstätte Insgesamt 40 und unter mehr Vollzeitfälle zusammen Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
19 Noch: 8. Geförderte 2009nach Altersgruppen, Fortbildungsstätten und Voll- und Teilzeitfällen Davon im Alter von... bis unter... Jahren Fortbildungsstätte Insgesamt 40 und unter mehr Teilzeitfälle zusammen Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
20 Geförderte 2008 nach Familienstand und Fortbildungsstätten (Vollzeitfälle) Familienstand Fortbildungsstätte Insgesamt dauernd ledig verheiratet getrennt verwitwet geschieden lebend Insgesamt Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Insgesamt männlich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen weiblich Öffentliche Schulen Private Schulen öffentlichen Instituten privaten Instituten öffentlichen Instituten privaten Instituten Zusammen
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