Schwarzfahren. Geldstrafe und Schadensersatz
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- Inge Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 Schwarzfahren Geldstrafe und Schadensersatz Nach Anzeige durch die DB oder die SSB bei der Staatsanwaltschaft ergeht nach Prüfung ein Strafbefehl auf Grund des Antrags beim Amtsgericht Unabhängig von der Anzeige wird der zivilrechtliche Anspruch begründet Erhebliche Kosten und Unannehmlichkeiten Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
2 Geldstrafe - Strafbefehl Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
3 Geldstrafe Strafbefehl Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
4 Geldstrafe - Strafbefehl Tilgungsform Geldstrafe Zahlung der Strafe und der Kosten Ratenzahlungsgesuch, in der Regel muss die Strafe innerhalb eines Jahres bezahlt sein, die Zahlung erfolgt auf Strafe und Kosten Antrag auf gemeinnützige Arbeit, Umrechnungsfaktor für Baden-Württemberg 1 Tag = 4 Std. Kosten des Verfahrens können nicht abgearbeitet werden Tilgung der strafrechtlichen Folge Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
5 Geldstrafe - Strafbefehl Umrechnungsmaßstab Pro Tagessatz (unabhängig von der Höhe) muss 1 Tag gemeinnützige Arbeit geleistet werden Wie viele Stunden dabei ein Arbeitstag umfasst, wird durch die Länder geregelt und ist dadurch bundesweit nicht einheitlich. Die meisten Länder sehen eine tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden vor. Ausnahme Baden-Württemberg und Bremen (4 Std.) In den meisten Ländern kann der Tilgungsmaßstab auf bis zu drei Stunden reduziert werden Tilgung der strafrechtlichen Folge Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
6 Geldstrafen Anteil der Geldstrafen an Sanktionen 2007 war der Anteil Geldstrafen bei 81 %, Bewährungsstrafen 13 % Freiheitsstrafe 6 % Die Geldstrafen wiederum setzten zusammen: 48 % 1 30 Tagessätze 46 % Tagessätze 6 % Tagessätze Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
7 Besonderheit in Geldstrafe im Verfahren nach JGG Gericht ordnet die Bezahlung der gemeinnützigen Arbeit durch den Verein Starthilfe e.v. an zum Zwecke der Regulierung der zivilrechtlichen Forderung. Verein zahlt für die geleisteten Arbeitsstunden an den Geschädigten. Kontakt über Jugendgerichtshilfe. Tilgung der strafrechtlichen und teilweise der zivilrechtlichen Forderungen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
8 Zivilrechtliche Folgen Kosten der zivilrechtlichen Eintreibung Mahngebühren direkt beim Gläubiger in der Regel 5,00 Abgabe an Inkassobüro bei der SSB an Creditreform, bei DB an Infoscore, jeweils ca. 37,50 Inkassokosten, sowie weitere Kosten, wie Kontoführungsgebühren, etc. Abgabe an Anwalt, bei SSB in der Regel an die Kanzlei Wütterich, bei DB an Rechtsanwaltskanzlei Haas & Koll. Weitere Kosten in Höhe von ca. 18,50 Die Forderungshöhe steigt um ca. 200% Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
9 Zivilrechtliche Folgen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
10 Zivilrechtliche Folgen Umgang mit den Kosten vor Titulierung Bei gleichzeitiger Berechnung von Inkasso- und Rechtanwaltskosten und rechtzeitiger Anzeige der Zahlungsunfähigkeit können die Inkassokosten und die vom Inkassobüro verursachten Kosten bestritten werden, da die Schadensminderungspflicht auch für den Gläubiger gilt, Verg. BGB Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
11 Zivilrechtliche Folgen Erhöhtes Forderungsentgelt bei Kindern Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
12 Zivilrechtliche Folgen Erhöhtes Forderungsentgelt bei Kindern Auch für Kinder gilt, dass erhöhtes Beförderungsentgelt in Rechnung gestellt wird. Eltern müssen den Vertrag der durch die Nutzung eingegangen wird zustimmen, mit der Folge dass die nachträgliche Zustimmung verweigert werden kann, wenn das Kind zum Bsp. Eine Fahrkarte hatte und vergessen hat zu stempeln, oder die Monatskarte vergessen hat. Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
13 Zivilrechtliche Folgen - Mahnbescheid Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
14 Zivilrechtliche Folgen Was tun wenn der Mahnbescheid kommt Im Zuge des vereinfachten gerichtlichen Mahnverfahrens ist es möglich, nach Zustellung des Mahnbescheids, innerhalb von 2 Wochen (Teil-) Widerspruch einzulegen In unserem Beispiel erscheinen die Kosten für Auskünfte als sehr hoch zumal der Schuldner nicht umgezogen ist. Beim Beispiel war ein Teil der Hauptforderung verjährt, so dass dagegen Widerspruch möglich ist. Gegen die Dopplung der Kosten also zuerst Inkasso-, dann Rechtsanwaltskosten kann ebenfalls Widerspruch eingelegt werden. Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
15 Zivilrechtliche Folgen - Widerspruch Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
16 Zivilrechtliche Folgen - Widerspruch Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
17 Inkassokosten nach der Titulierung Nach der Titulierung können bestritten werden Forderungsteile des Vollstreckungsbescheids können so gut wie nicht mehr bestritten werden. Aber: unnötige Beitreibungsversuche Kontoführungsgebühren seit der Titulierung Kosten für Auskünfte, wenn sich nichts verändert hat Im Zweifelsfall gerne bei uns in der Sprechzeit nachfragen Caritasverband e.v. Evangelische Gesellschaft e.v. PräventSozial ggmbh
Inkassobüros. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart
Inkassobüros Die kommerziellen Geldeintreiber Voraussetzung für die Einschaltung Grundlage der Geltendmachung der Kosten Inkassoerlaubnis Mögliche Inkassoabtretungen Interventionsmöglichkeiten Caritasverband
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