Forum Rechtsfragen im Rahmen der 43. DFN-Betriebstagung am 18. und 19. Oktober 2005

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1 Forum Rechtsfragen im Rahmen der 43. DFN-Betriebstagung am 18. und 19. Oktober 2005 Termin: 18. Oktober von 17:00 bis 19:00 Uhr Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir würden uns freuen, Sie im Forum Rechtsfragen auf der 43. DFN-Betriebstagung wieder zahlreich zu unseren aktuellen Themen im Spannungsbereich zwischen Recht und Technik begrüßen zu dürfen. Es stehen wieder einige kontroverse Themen auf unserer Agenda, die zur Diskussion einladen: Sperrungsverfügung 2.0 Private Edition- Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf gegenüber nordrheinwestfälischen Access-Providern vom Februar 2002 hat weit über deren Wirkungsbereich für Aufsehen gesorgt. Abgesehen davon, dass die fehlende Zugangsmöglichkeit zu den betreffenden Seiten für die Meisten wohl wenig bedauerlich ist, sorgt das angewendete Mittel der Netzzensur für Beunruhigung. Aktuell droht aufgrund der Entwicklungen in der neueren Rechtsprechung der gleiche Effekt auf privater Ebene. Demnach können Access-Provider trotz der Haftungsprivilegierungen im TDG prinzipiell als mittelbare Störer bei Schutzrechtsverletzungen (z.b.urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das Gleiche gilt für denjenigen, der Hyperlinks auf entsprechende rechtsverletzende Seiten setzt. Wie real die Gefahr einer privaten Sperrungsverfügung ist, zeigt sich an einer kürzlich an die größten Access- Provider durch eine Anwaltskanzlei ergangene Aufforderung der GEMA, den Zugang zu einer ganzen Liste von Filesharingseiten technisch zu unterbinden. Videoüberwachung an Hochschulen Leider auch an deutschen Hochschulen Realität: Aufgebrochene Spinde, gestohlenes IT-Equiment und verschwundene Literatur. Das die Verantwortlichen dererlei gerne Herr werden wollen mit einer entsprechenden Videoüberwachung ist durchaus verständlich. Indes: Auch und gerade dabei ist der Datenschutz zu beachten. Schließlich liegt ein nicht unerheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Studenten, Bediensteten und Besuchern vor. Soweit eigenständige Regelungen in einem Bundesland bestehen, sehen diese eine umfangreiche Abwägung zwischen dem Hausrecht der Hochschule und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen vor. Ferner wird oftmals zwischen der reinen Überwachung und der tatsächlichen Aufzeichnung unterschieden. Das Forum zeigt exemplarisch, ab wann und unter welchen Auflagen der Einsatz von Kameras erlaubt ist. Aktuelle Rechtsprechung - Eine Auswahl Neue wichtige Gerichtsurteile zum Datenschutz und Spamming. Ass. jur. Jan K. Köcher, Forschungsstelle Recht im DFN

2 43. DFN-Betriebstagung Oktober 2005 Videoüberwachung an Hochschulen 1

3 Übersicht I. Grundlagen Recht am eigenen Bild II. Rechtsfolgen bei Rechtswidrigkeit III. Die Gesetzessystematik IV. Konkrete VSS nach 6b BDSG 2

4 I. Recht am eigenen Bild? Recht am eigenen Bild in KUG geregelt? Aber: Keine Regelung zum Einsatz von Videotechnik? Schutz vor Videoeinsatz des Bürgers aber nach 823 Abs. 1 BGB Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Einsatz von Video hängt von Interessenabwägung ab 3

5 II. Rechtsfolgen bei RW Zivilrechtliche Konsequenzen Beweisverwertungsverbot (OLG Köln zum Schadensersatzprozess) 2. Strafrechtliche Konsequenzen Beweisverwertungsverbot (AG Stuttgart zum Diebstahlsprozess) 4

6 III. Die Gesetzessystematik Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Das speziellere Gesetz hat Vorrang Beispiele für bereichsspezifische Gesetze Die konkreten Rechtsgrundlagen 5

7 III. Die Gesetzessystematik Baden-Württemberg: Bayern: Berlin: Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-V. Niedersachsen 13 II LDSG 6b BDSG (str.) 31 BlnDSG 33 c BbgDSG 20 b BremDSG 6b BDSG 14 HSOG 37 DSG M-V 25 a NDSG 6

8 III. Die Gesetzessystematik Nordrhein-Westfalen: Rheinland-Pfalz: Saarland Sachsen Sachsen-A. Schleswig-Holstein Thüringen 29 b DSG NRW 34 LDSG 6b BDSG 33 SächsDSG 30 DSG-LSA 20 LDSG 6b BDSG 7

9 IV. VSS nach 6b BDSG Die Vorabkontrolle gem. 4d Abs. 5 BDSG Unterscheidung Überwachung zu Aufzeichnung Öffentlich zugängliche Räume Berechtigte Interessen zum Videoeinsatz 8

10 IV. VSS nach 6b BDSG 5. Die Abwägung beider Interessen? Konkreter Bereich; enge Auslegung? Dauer: auf unabdingbares Maß zu reduzieren? Sicherheitsmaßnahmen für Zugriff durch Dritte? Ultima-ratio-Prinzip: Weniger einschneidende Maßnahmen dürfen nicht gegeben sein 9

11 IV. VSS nach 6b BDSG 6. Hinweisschilder 7. VSS für Aufzeichnung? Verfolgte Zweck erfordert es? Aufzeichnung dient der Strafverfolgung? Benachrichtigungspflicht an Betroffenen? Umgehende Löschung bei erreichtem Zweck 10

12 43. DFN-Betriebstagung Oktober 2005 Rechtsprechung Neue wichtige Gerichtsurteile zum Datenschutz und Spamming 11

13 Überblick BVerfG: Polizeigesetz verfassungswidrig BGH: Unzulässige Raumüberwachung BVerfG: Willkürliche Datenbeschlagnahme LG Stuttgart: Auskunftsanspruch der StA AG Darmstadt: Datenschutz bei Flatrate AG Dresden: -Spamming doch zulässig 12

14 Aktuelle Rechtsprechung 1. BVerfG: Polizeigesetz verfassungswidrig Sachverhalt - 33 Abs. 1 Nr. 2 Nds. SOG Überwachung und Aufzeichnung von Telefongesprächen ist bei Personen erlaubt, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden 13

15 Aktuelle Rechtsprechung 1. BVerfG: Polizeigesetz verfassungswidrig Verstöße:? Verstoß gegen Gesetzgebungskompetenz? Verstoß gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf den Datenschutz? Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz 14

16 Aktuelle Rechtsprechung 2. BGH: Unzulässige Raumüberwachung Sachverhalt: - Späterer Angeklagter stand unter Mordverdacht - Unterbringung in einem Einzelzimmer in Klinik - Zu Zwecken der Beweisführung erfolgte durch Polizei eine akustische Wohnraumüberwachung - Angeklagter legt im Selbstgespräch ein von der Polizei gewertetes Geständnis ab 15

17 Aktuelle Rechtsprechung 2. BGH: Unzulässige Raumüberwachung Folge: Beweisverwertungsverbot Begründung: 100 c Abs. 5 StPO? Abhören und Aufzeichnen ist unzulässig, wenn Äußerungen im Kernbereich privater Lebensgestaltung erfolgen? Krankenzimmer gehört zu diesem Kernbereich 16

18 Aktuelle Rechtsprechung 3. BVerfG: Willkürliche Datenbeschlagnahme Sachverhalt:? Ermittlungsverfahren gegen einen Anwalt, der mit anderen in einer Gemeinschaftskanzlei arbeitete? Beschlagnahme aller Daten in der Kanzlei auch von Mandanten jener Anwälte, gegen die kein Ermittlungsverfahren geführt wurde 17

19 Aktuelle Rechtsprechung 3. BVerfG: Willkürliche Datenbeschlagnahme Folge: Mögliches Beweisverwertungsverbot Gründe: Verstoß gegen Verhältnismäßigkeit? Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Mandanten, gegen deren Anwälte kein Verfahren durchgeführt wurde? Hoher Streuverlust Zielzahl von verfahrensunabhängiger personenbezogener Daten werden der Polizei bekannt 18

20 Aktuelle Rechtsprechung 4. LG Stuttgart: Auskunftsanspruch der StA Sachverhalt: - Staatsanwaltschaft (StA) ermittelt wegen Verbreitung pornografischer Inhalte - StA hat dynamische IP-Nummer und Uhrzeit - StA verlangt von Provider Namensnennung der Person, der die IP zugeordnet war 19

21 Aktuelle Rechtsprechung 4. LG Stuttgart: Auskunftsanspruch der StA Entscheidung: StA hat Anspruch auf Namensnennung auch ohne Richterbeschluss Begründung:? Wegen der IP und der Uhrzeit sei die Person eindeutig identifizierbar Name ist dann nur Bestandsdatum? Bestandsdatum unterfällt nicht dem Fernmeldegeheimnis Folge: Auskunftsanspruch der StA gem. 113 TKG Kein Richterbeschluss gem. 100 b StPO nötig 20

22 Aktuelle Rechtsprechung 4. LG Stuttgart: Auskunftsanspruch der StA Bedeutung für Hochschulen:? Unterschiedliche Urteile: Es gilt 100 g StPO erforderlich ist ein Richterbeschluss Es gilt 113 TKG kein Richterbeschluss nötig? Verhalten, wenn StA von Hochschule Daten verlangt 21

23 Aktuelle Rechtsprechung 5. AG Darmstadt: Datenschutz bei Flatrate Sachverhalt:? Kunde von T-Online hat Flatrate? Kunde stellt bei anderem Gerichtsverfahren fest, dass T-Online seine dynamischen IP-Adressen speichert? Zeitraum: 80 Tage nach Rechnungsversand? Kunde erhebt Klage auf künftiges Unterlassen 22

24 Aktuelle Rechtsprechung 5. AG Darmstadt: Datenschutz bei Flatrate Urteil: Speicherung bei Flatrate ist unzulässig Gründe:? Gebot der Datensparsamkeit Speicherung nur zweckgebunden erlaubt? Bei Flatrate wegen Pauschale keine Speicherung der IP erforderlich? Speicherung auch nicht notwendig zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Behebung technischer Störungen 23

25 Aktuelle Rechtsprechung 6. AG Dresden: Mail-Spamming doch zulässig Sachverhalt? Nicht bestellte -Werbung an Anwaltskanzlei durch Seminaranbieter? Seminaranbieter nimmt Kanzlei aus Verteiler und sichert zu, keine Werbung mehr zu schicken ABER: Keine Übernahme der Anwaltskosten? Kanzlei erhebt Klage 24

26 Aktuelle Rechtsprechung 6. AG Dresden: Mail-Spamming doch zulässig Gericht: Einmalige Versendung zulässig Gründe:? Interesse des Versenders an bequemer und kostengünstiger Werbemethode überwiegt? Nur geringe Betriebsstörung auf Seiten der Kanzlei kann binnen 10 Sekunden gelöscht werden? Keine Blockade des -Account 25

27 Aktuelle Rechtsprechung 6. AG Dresden: Mail-Spamming doch zulässig Stellungnahme: Totales Fehlurteil Begründung:? BGH: Unzulässig ist eine Werbeform, die den Keim zu einem immer weiter Umsichgreifen in sich trägt? Zehn Sekunden für jede ungewollte hohes Aufkommen = immense Betriebsstörung Fazit: Einzelentscheidung. Es wird beim Verbot bleiben! 26

28 Rat, Hilfe und Infos Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Recht im DFN WWW: u.a. Checkliste für Rechenzentren Telefon: 0251/ ,-31,-32,-33 27

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