Nur Mut! Das Platzverweisverfahren. Informationen für Opfer von häuslicher Gewalt. ... denn es gibt immer einen Weg!

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1 Nur Mut!... denn es gibt immer einen Weg! Das Platzverweisverfahren Informationen für Opfer von häuslicher Gewalt 2. Auflage November Auflage September 2003

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Das Platzverweisverfahren ist eine Gesamtkonzeption 4 1. Das polizeiliche Einschreiten 4 2. Die Beratung der Betroffenen 6 3. Der zivilrechtliche Schutz 8 Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz 9 Sorgerecht 10 Umgangsrecht 10 Schadenersatz und Schmerzensgeld Die konsequente Strafverfolgung 11 Einleitung eines Strafverfahrens 11 Strafanzeige 11 Strafantrag 12 Zeugenvernehmung 12 Einstellung des Verfahrens 12 Strafbefehl 13 Hauptverfahren 13 Prozesskostenhilfeantrag Checkliste Wichtige Adressen 15 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 2

3 Liebe Leserin, lieber Leser, es ist eine grausame Tatsache, dass es Gewalt im häuslichen Bereich gegen Frauen durch Männer überall, zu jeder Zeit und in jeder Form gab und gibt. Die verbreitetste Form ist die Gewalt in sogenannten Gewalt-Beziehungen. Ob verheiratet oder nicht, in solchen Gewalt- Beziehungen demütigen, schlagen, treten, beleidigen, vergewaltigen Männer die Frau, die sie angeblich lieben. Aber auch Gewalt von Ehefrauen, Partnerinnen, von und gegen Kinder kommt im gemeinsamen häuslichen Bereich vor. Sie wollen Ihre Lebenssituation ändern? Damit haben Sie den ersten großen Schritt auf dem Weg zu einem Leben ohne Schläge, Demütigungen und Bedrohungen durch Ihre/n Partner/in, ohne Angst um Ihr Leben und/oder das Ihrer Kinder gemacht. Um Sie zu unterstützen, um Ihnen Mut zu machen und Ihnen zu zeigen, welche weiteren Schritte den Weg aus der Gewaltbeziehung ebnen, wurde diese Broschüre entwickelt. Sicher werden Sie viele Anregungen und Informationen finden, die Ihnen helfen, den neuen Weg weiter zu gehen. Nur Mut! Die vorliegende Broschüre unterstützt Sie, dieses Ziel zu verwirklichen. Teilweise sind Textteile zum Platzverweisverfahren mit freundlicher Genehmigung des Sozialministeriums Baden-Württemberg übernommen worden. Herzlichen Dank an die Beratungsstelle Frauen helfen Frauen Filder und dem Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Filderstadt für die Unterstützung bei der Aktualisierung der Broschüre. Edeltraud Herrmann Referentin für Chancengleichheit und Frauen 3 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

4 Das Platzverweisverfahren ist eine Gesamtkonzeption Das Platzverweisverfahren besteht aus mehreren Maßnahmen, die in ihrem Zusammenwirken zu einer Vermeidung weiterer häuslicher Gewalt beitragen sollen. 1. Das polizeiliche Einschreiten Die erste wirkungsvolle Maßnahme des Platzverweisverfahrens ist der polizeiliche Platzverweis (Wohnungsverweis) für den Täter. Die Polizei erteilt dem Täter ein Hausverbot, wenn die Gefahr besteht, dass es zu erneuten tätlichen Auseinandersetzungen kommt und der Wohnungsverweis zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Gefahr geeignet ist. Polizeilicher Platzverweis 1. Wohnungsverweis Als Opfer dürfen Sie in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die erhebliche Gefahr nach dem Verlassen der Wohnung fortbesteht, kann die Polizei der der Wohnung verwiesenen Person verbieten, in die Wohnung oder den unmittelbar angrenzenden Bereich zurückzukehren und sich der verletzten oder bedrohten Person anzunähern. 2. Rückkehrverbot 3. Annäherungsverbot Meist wird die Streifenwagenbesatzung bei lauten Auseinandersetzungen, Hilferufen aus der Wohnung oder sonstigen akuten Krisensituationen von den Nachbarn oder den Betroffenen selbst zu einem Einsatz gerufen. Der polizeiliche Einsatz in der akuten Situation richtet sich zunächst auf - Die Verhinderung von (weiteren) Gewalttätigkeiten - Den Schutz und die Sicherheit der Opfer - Die Gewährleistung einer konsequenten Strafverfolgung Voraussetzungen für einen Platzverweis Geht die Polizei davon aus, dass weitere Gewalttaten gegen das Opfer zu erwarten sind, so prüft sie, ob durch einen Platzverweis weitere Gewalt verhindert werden kann. Der Platzverweis ist an zwei wesentliche Voraussetzungen geknüpft: Weitere Gewalt droht! Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 4

5 Erstens: Die Polizei kommt nach Überprüfung der Situation zu dem Ergebnis, dass es wahrscheinlich in Bälde zu weiteren schwerwiegenden gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Zweitens: Der Platzverweis muss geeignet sein, die Gefahr weiterer Gewalt zu verhindern. Wenn der Platzverweis dazu nicht geeignet ist, sind andere Schutzmaßnahmen zu veranlassen. So kann zum Schutz einer Frau (und der Kinder) die Unterbringung in einem Frauen- und Kinderschutzhaus erforderlich sein. Gegebenenfalls prüft die Polizei, ob der Täter mit auf die Polizeiwache und in Gewahrsam genommen werden muss. Die Gefahr kann durch einen Platzverweis abgewendet werden. Erteilt die Polizei dem Täter einen Platzverweis, - so erhält er einen befristeten Wohnungsverweis, evtl. kombiniert mit einem Rückkehr- und Annäherungsverbot. Dieses kann ausgedehnt werden auf Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten... - nimmt ihm die Polizei die Hausschlüssel zur Sicherheit ab, da dies für das Sicherheitsgefühl des Opfers (und der Kinder) unerlässlich ist. - darf der Täter für die Dauer des Platzverweises nicht nach Hause zurückkehren. Persönliche Gegenstände darf er nur unter Polizeibegleitung aus der Wohnung holen. Die Entscheidung über die Dauer des Platzverweises trifft für den ersten, kurzen Zeitraum bis zu vier Werktagen die Streifenwagenbesatzung (der sogenannte Polizeivollzugsdienst). Der Polizeivollzugsdienst informiert das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales über einen verhängten Platzverweis. Sobald wie möglich, in der Regel am nächsten Arbeitstag, prüft das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales dann die Gefahrenlage und entscheidet über die weitere Dauer des Platzverweises. Über die Dauer des Platzverweises entscheidet das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales der Stadt Filderstadt bzw. die Stadt in der Sie wohnen. In der Regel dauert ein Platzverweis längstens zwei Wochen. Bei Bedarf kann das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales den Platzverweis in Ausnahmefällen verlängern bis die zivilrechtlichen Maßnahmen greifen. 5 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

6 2. Die Beratung der Betroffenen Erfahrungsgemäß ist es sehr wichtig, dass sie sich in dieser schwierigen oft krisenhaften Situation professionelle Hilfe holen. Die erlebte Bedrohung und Gewalt wirkt sich vielfach so aus, dass Sie sich schwach, verunsichert und geängstigt fühlen. Häufig führen derartige Erlebnisse auch zu massiven Gefühlsschwankungen und körperlichen Symptomen, so dass Sie sich z. B. wie gelähmt vorkommen und die jetzt so nötige Handlung- und Entscheidungsfähigkeit augenblicklich nicht aus eigener Kraft aufbringen können. Wie geht es Ihnen? Sie sollten die Beratung daher möglichst rasch in Anspruch nehmen. In einem Gespräch mit einer erfahrenen und kompetenten Beraterin oder einem Berater können Sie das Erlebte schildern, sich entlasten und die nächsten möglichen Schritte planen. Dies bestärkt Sie in Ihren Entscheidungen und im weiteren Umgang mit dem Partner und den Menschen aus Ihrem engen persönlichem Umfeld. Die nächsten Schritte hängen jetzt maßgeblich von Ihnen ab. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie zivilrechtlichen Schutz beantragen wollen oder nicht. Wie geht s weiter? Was können Sie tun? Ein ausgesprochener polizeilicher Platzverweis ist eine große Chance, die Gewalt in der Beziehung zu beenden. Denn durch den Platzverweis ist eine neue Situation eingetreten. Dem Täter ist durch die Polizei klargemacht worden, dass sein Verhalten Unrecht ist. Dieses Unrecht wird vom Staat nicht hingenommen. Beratung für Täter Eventuell ist Ihr Partner / Ihre Partnerin nun bereit, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die ihm / ihr hilft, künftig Konflikte gewaltfrei zu lösen. Beim Landkreis Esslingen gibt es für Männer die Männerinterventionsstelle. Anti-Gewalt-Training Schlägt der Täter in alkoholisiertem Zustand, so sollte er eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. Suchtberatung Vielen Paaren hilft - gegebenenfalls nach einem Anti-Gewalt- Training bzw. nach einer Alkoholentziehungskur - eine Paarberatung. Paarberatung Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 6

7 In einigen Fällen ist der Platzverweis auch ein Einschnitt, der zur Trennung der Partner führen kann. Nach einem Platzverweis erhalten Sie von der Polizei eine Liste mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe, an die Sie sich wenden können. Darüber hinaus bekommen Sie durch die Polizei bzw. beim Ordnungsamt bei der Anhörung ein Formular ausgehändigt, in dem Sie der Weiterleitung Ihrer Telefonnummer an die Frauenberatungsstelle zustimmen. Eine Mitarbeiterin wird sich innerhalb der nächsten 24 Stunden (Werktags) mit Ihnen in Verbindung setzen, einen Gesprächstermin vereinbaren, ggf. auch einen Hausbesuch bei Ihnen machen und dort das weitere Vorgehen und die erforderlichen Schritte klären. In Filderstadt ist in der Regel schon bei Ihrer Anhörung beim Ordnungsamt eine Beraterin oder ein Berater des Sozialen Dienstes anwesend. Liste mit Beratungsstellen von der Polizei Das Team des Amtes für Sicherheit, Ordnung und Soziales (Sachbearbeiter und Sozialer Dienst) ist Ihr erster Ansprechpartner und wird Sie über weitere Beratungsangebote für Sie und Ihren Partner und über mögliche zivilrechtliche Schritte sowie über die strafrechtliche Seite des Platzverweisverfahrens informieren. Bei einem Vorfall von Gewalt im häuslichen Bereich informiert die Polizei oder das Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales das Jugendamt. Denn Kinder sind durch häusliche Gewalt sei es durch selbst erfahrene oder nur beobachtete Gewalt immer beeinträchtigt. Es gibt Hilfeangebote für Kinder, die Ihnen das Jugendamt vermittelt. Außerdem stehen den Kindern Ansprechpartner bei der psychologischen Beratungsstelle zur Verfügung. Was können Sie für Ihre Kinder tun? Das Gelingen einer Beratung hängt maßgeblich davon ab, dass Sie zur Beraterin / zum Berater ein Vertrauensverhältnis entwickeln können. Kompetente und erfahrene Beraterinnen und Berater finden Sie beim Sozialen Dienst der Stadt Filderstadt, bei den Allgemeinen Sozialen Diensten der Sozial- bzw. Jugendämter des Landkreises Esslingen und beim Verein Frauen helfen Frauen e.v., der für die Beratungen bei häuslicher Gewalt seit April 2009 auch explizit für die Beratungen nach einem Platzverweis zuständig ist. Sie können sich auch anonym und immer kostenlos beraten lassen. 7 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

8 Für den Filderbereich ist zu nennen: - Das Frauenhaus Filder - Die Beratungsstelle von Frauen helfen Frauen - Beratungsstellen für ausländische Frauen in Stuttgart - Die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen der Diakonie Sie können vor oder nach der Beratung durch den oder die Beschäftigte des Sozialen Dienstes jederzeit auch eine weitere, gegebenenfalls spezielle Beratungsstelle aufsuchen. Im Adressenteil finden Sie die Telefonnummern und Adressen von Beratungsstellen in Ihrer Nähe und die Telefonnummer der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen Filder. Telefonnummern 3. Der zivilrechtliche Schutz Ein polizeilicher Platzverweis ist in der Regel auf längstens zwei Wochen befristet und kann gegebenenfalls verlängert werden. Um sich über die Dauer des Platzverweises hinaus zu schützen, können Sie vor Zivilgerichten - Schutzanordnungen (z. B. ein Kontaktoder Annäherungsverbot) - die Zuweisung der Wohnung - das alleinige Sorgerecht - die Aussetzung des Umgangsrechts - Schadensersatz und Schmerzensgeld Schutzanordnungen beantragen. Hierbei ist eine Beratung und Vertretung durch eine Anwältin/einen Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht sinnvoll und hilfreich um abzuklären, welche Maßnahmen und Anträge in Ihrem speziellen Fall nötig, sinnvoll und aussichtsreich sind. Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 8

9 Falls Sie ein Beratungsgespräch bei einer Anwältin, einem Anwalt nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, haben Sie die Möglichkeit, in der Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Mit diesem Schein wird die Anwältin / der Anwalt Sie in der Regel kostenlos beraten. Wichtig! Beratungshilfeschein Die zivilrechtlichen Schutzanordnungen insbesondere die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz lösen den zeitlich befristeten polizeirechtlichen Schutz ab. Polizeilicher Platzverweis und gerichtliche Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz schließen sich gegenseitig nicht aus. Vielmehr bildet der polizeiliche Schutz einen Überbrückungsschutz bis zur gerichtlichen Feststellung. Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz 1 des Gewaltschutzgesetzes regelt, dass die Gerichte zur Abwehr von häuslicher Gewalt Schutzanordnungen erlassen können. Voraussetzung für solche Anordnungen sind, - dass Sie durch häusliche Gewalt verletzt oder damit bedroht wurden und - die Gefahr von (weiteren) Verletzungen besteht. Das Gericht kann dem Täter die Kontaktaufnahme mit Ihnen oder die Annäherung an Ihre Arbeitsstelle, den Kindergarten oder die Schule der Kinder oder auch die Wohnung verbieten. Das Gericht kann zum Beispiel auch die Belästigung durch Telefonanrufe (so genanntes Stalking) bzw. das Belästigen und Befragen Dritter verbieten. Kontakt- und Näherungsverbot 2 des Gewaltschutzgesetzes ermöglicht Ihnen, bei Gericht die Überlassung der mit dem Täter gemeinsam genutzten Wohnung im Anschluss an Gewalttaten im häuslichen Bereich zu beantragen. Überlassung der Wohnung 9 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

10 Zuständig für Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz sind grundsätzlich die Amtsgerichte. Für Filderstadt und Leinfelden- Echterdingen ist es das Amtsgericht Nürtingen, für Ostfildern das Amtsgericht Esslingen. Bei den Amtsgerichten gibt es spezielle Abteilungen für Familiensachen - die Familiengerichte. Die Familiengerichte sind zuständig, wenn Sie mit dem Täter in einem gemeinsamen Haushalt leben oder in den letzten sechs Monaten gelebt haben. In den anderen Fällen sind die allgemeinen Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Zuständiges Gericht für Filderstadt ist das Amtsgericht Nürtingen Um möglichst schnell zu einer richterlichen Entscheidung zu gelangen, müssen Sie eine Entscheidung im Eilverfahren beantragen. Dann fügt sich eine zivilrechtliche Wohnungszuweisung nahtlos an einen polizeilichen Platzverweis. Eilverfahren Sorgerecht Trennen Sie sich wegen der Misshandlungen von Ihrem Partner oder streben Sie gerichtliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz an, so können Sie, um weitere Gefährdungen zu vermeiden, das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die alleinige elterliche Sorge für Ihre Kinder - auch mit einstweiliger Verfügung beantragen. Dies kann bereits vor Einreichung eines Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht geschehen. Alleiniges Sorgerecht Umgangsrecht Unabhängig von der Regelung des Sorgerechts behält der Vater bzw. die Mutter in der Regel ein Umgangsrecht mit den Kindern. Umgangsrecht Besteht für Sie und die Kinder die Gefahr von weiteren Misshandlungen, können Sie beim Familiengericht einen Antrag auf zeitweilige oder unbegrenzte Aussetzung bzw. Ausschluss des Umgangsrechts stellen. Als schwächere Maßnahme kommt die Anordnung eines betreuten Umgangs in Betracht, d. h. Besuche finden in Gegenwart einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des Kinderschutzbundes oder einer vergleichbaren Einrichtung statt. Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 10

11 Schadensersatz und Schmerzensgeld Der Anspruch auf Schadensersatz beinhaltet den Ersatz von Vermögensschäden, z. B. die Kosten für ärztliche Behandlung, finanzielle Nachteile bei Verdienstausfall oder Kosten für den Ersatz zerrissener Kleider und zerschlagener Gegenstände. Schadensersatz Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist auf Genugtuung und den Ausgleich von Schäden wie Verletzungen, Schmerzen, Demütigungen gerichtet. Schmerzensgeld 4. Die konsequente Strafverfolgung Auch hinter der Wohnungstüre bleiben Gewaltdelikte strafbar. Häusliche Gewalt kann insbesondere folgende Delikte betreffen: Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Erpressung. Auch die meisten Sexualdelikte ereignen sich in Partnerschaften oder im engsten persönlichen Umfeld. Die Strafvorschrift des 4 Gewaltschutzgesetz: Verstößt jemand gegen eine Schutzanordnung (siehe Ziffer 3), so kann er mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Gewaltdelikte Einleitung eines Strafverfahrens Strafanzeige Über den Einsatz und den gegebenenfalls verhängten Platzverweis informiert die Polizei die Staatsanwaltschaft, wenn eine Strafverfolgung in Betracht kommt. Eine Strafanzeige kann jeder erstatten. Sie ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die Strafverfolgungsbehörden, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Liegt der Verdacht einer Straftat vor, hat dies zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht, auch dann, wenn die Anzeige zurückgenommen wird. Strafanzeige 11 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

12 Strafantrag Anders ist dies bei den so genannten Antragsdelikten. Antragsdelikt ist zum Beispiel die einfache Körperverletzung. Hier wird die Staatsanwaltschaft nur tätig, wenn sie das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht oder Sie als verletzte Person erklären, dass Sie die Strafverfolgung wünschen, d. h. einen Strafantrag stellen. Ziehen Sie Ihren Strafantrag zurück, so muss die Staatsanwaltschaft in der Regel das Verfahren einstellen. Strafantrag Zeugenvernehmung In einem Strafverfahren gegen den Täter ist Ihre Aussage über den Tathergang und die erlittenen Verletzungen wichtig für den Beweis der Gewalthandlungen. Grundsätzlich sind Sie zur Aussage vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht verpflichtet. Verpflichtung zur Zeugenaussage Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht Ihnen zu, wenn Sie mit dem Täter eng verwandt oder verschwägert, verlobt oder verheiratet sind oder mit ihm in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Das Zeugnisverweigerungsrecht steht Ihnen auch dann zu, wenn die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Zeugnisverweigerungsrecht Steht Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so müssen Sie zwar auf eine entsprechende Ladung vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht erscheinen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, zur Tat Angaben zu machen. Einstellung des Verfahrens Nicht immer führt ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren zu einem Verfahren vor Gericht. So stellt die Staatsanwaltschaft beispielsweise das Verfahren ein, wenn sie davon ausgeht, dass die Beweise für eine Verurteilung nicht ausreichen. Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 12

13 In bestimmten Fällen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig und unter Auflagen einstellen. So kann unter Umständen ein Verfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vorläufig eingestellt und dem Beschuldigten die Auflage erteilt werden, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen. Vorläufige Einstellung unter Auflagen Strafbefehl Die Staatsanwaltschaft kann bei Gericht Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellen. Durch einen Strafbefehl kann der Täter ohne Gerichtsverhandlung im schriftlichen Verfahren zu - einer Geldstrafe oder - einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt werden. Das Gericht prüft die Beweismittel und erlässt den Strafbefehl. Strafbefehl Verurteilung zu Geldstrafe oder zu Freiheitsstrafe auf Bewährung Hauptverfahren Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, so kommt es in der Regel zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. In der Verhandlung müssen Sie nochmals eine umfassende Aussage machen. Denn das Gericht hat hauptsächlich aufgrund Ihrer in der Verhandlung mündlich vorgetragenen Schilderungen zu entscheiden. Ihre früheren Aussagen, zum Beispiel Ihre Aussagen vor der Polizei, haben nicht dieses Gewicht. Sie sind nach dem geltenden Prozessrecht auch nicht immer verwertbar. Sollten Sie sich dazu entscheiden, von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, so kann dies dazu führen, dass der Angeklagte aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird. Nach der Hauptverhandlung erlässt das Gericht das Urteil. Hauptverhandlung Beweiserhebung Urteil Prozesskostenhilfeantrag Wenn ein Gerichtsverfahren mit einem Urteil endet, enthält dieses auch eine Entscheidung über die Kosten. Um ein Gerichtsverfahren in Gang setzen zu können, benötigen Sie also Geld. Wer besonders geringe Einkünfte hat, kann zur finanziellen Entlastung mit seiner Anwältin/seinem Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Hierfür ist der genaue Nachweis der Einkünfte und des Vermögens erforderlich. Über den Prozesskostenhilfeantrag wird gerichtlich entschieden. Prozesskostenhilfe 13 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

14 5. Checkliste Falls Sie sich vorbereiten können, ist diese Checkliste sinnvoll: Mitnehmen können Sie alle Unterlagen im Original, die Ihnen persönlich gehören, zum Beispiel: Ausweise/Pass Krankenversicherungskarte Alle gemeinsamen Unterlagen und gegebenenfalls die Unterlagen Ihres Partners dürfen Sie nur in Kopie mitnehmen, zum Beispiel: Arbeitsvertrag oder genaue Anschrift der Arbeitsstelle Gehaltsüberweisungen des letzten Jahres Heiratsurkunde Rentenversicherungsnummer Versicherungsverträge, zum Geburtsurkunde Beispiel auch Unterlagen über Lebensversicherungen Arbeitsvertrag Sparverträge Lohnsteuerkarte Bausparverträge Rentenbescheid Mietvertrag Atteste Einstweilige Anordnung Versicherungsnachweisheft Sparbuch Versicherungsverträge Arbeitszeugnisse Schulzeugnisse Depotauszüge über Wertpapiere Kaufvertrag und Grundbuchauszug bei Haus- oder Wohnungseigentum Raten- und Kreditverträge Checkliste für den Notkoffer oder für den Auszug Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 14

15 6. Wichtige Adressen Amtsgericht Esslingen Ritterstr Esslingen Tel.: Amtsgericht Nürtingen Neuffener Str Nürtingen Tel.: Arbeitsagentur Stadionstr Leinfelden-Echterdingen Tel.: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Kronenstr Stuttgart Tel.: Deutscher Kinderschutzbund -Außenstelle Filderstadt - Eisenbahnstr. 3 Tel.: Fildertagesmütter e.v. Oberdorfstr. 10 Tel.: Frauen helfen Frauen Filder e.v. Beratungsstelle Tübinger Str. 7 Tel.: Frauenhaus Filder Tel.: Frauen helfen Frauen Frauenhaus Esslingen e.v. Beratungsstelle: Franziskanergasse Esslingen Beratungsstelle Tel.: Frauenhaus Tel.: Männerinterventionsstelle (Täterberatung) Sozialberatung Stuttgart e.v. Tel.: Jugendamt Landratsamt Esslingen - Außenstelle Filderstadt - Gottlieb-Daimler-Str. 2 Tel.: Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales Rosenstr. 16 Tel.: Polizeinotruf Tel. 110 Polizeirevier Bernhausen Karl-Benz-Str. 23 Tel.: Das Revier ist durchgehend besetzt! Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Familien-, Ehe- und Lebensfragen Eisenbahnstr. 3 Tel.: Schuldnerberatungsstelle - Diakonische Bezirksstelle- Scharnhäuser Str. 3 Tel.: Sozialer Dienst der Stadt Filderstadt Rosenstr. 16 Tel.: , -353 oder -360 Weißer Ring Bismarckstr Reichenbach Wildwasser Esslingen e.v. Merkelstr Esslingen 15 Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit

16 Stadtverwaltung Filderstadt Referat für Chancengleichheit Martinstr. 5 Tel.: Fax: chancengleichheit@filderstadt.de Frauenbüro - Referat für Chancengleichheit 16

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