Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

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1 Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Agenda Worum es geht Datenschutz, eine Führungsaufgabe Begriffe Datenschutz-Knigge Rechte der Betroffenen Konkret 1

2 Worum es geht Datenschutz schützt nicht die Daten. - Datenschutz schützt die Persönlichkeitsrechte derjenigen, deren Daten bearbeitet werden, insbesondere auch die Respektierung der Privatsphäre. Datenschutz beinhaltet auch das Recht, selbst darüber entscheiden zu können, wer welche Daten zu welchem Zweck über einen bearbeiten und nutzen kann (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). 2

3 Datenschutz, eine Führungsaufgabe Wie mit Personendaten in einem Unternehmen oder einer Institution umgegangen wird, ist in erster Linie eine Frage der Unternehmenskultur und nicht des Datenschutzrechts. Das Nichtbeachten, ob absichtlich oder unbewusst, ist mit Risiken verbunden (Reputationsverlust, Personenschäden oder finanzielle Schäden). Deshalb ist der Datenschutz eine Führungsaufgabe, wie z.b. die Qualitätssicherung auch. 3

4 Begriffe II Daten/Personendaten Angaben über bestimmte oder bestimmbare Personen (= betroffene Personen) Besonders schützenswerte Daten Angaben über: - Religion, Weltanschauung, Rasse - Gesundheit, Intimsphäre - Massnahmen der sozialen Hilfe - strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen Nicht besonders schützenswert sind Angaben über Einkommen, Vermögen, Schulden 4

5 Begriffe II Bearbeiten Jeder Umgang mit Personendaten, von der Beschaffung über die Verwendung bis zur Vernichtung. Bekanntgeben Jedes Zugänglichmachen, wie das Einsichtgewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen. 5

6 Datenschutz- Knigge I Jedes Bearbeiten von Personendaten muss gerechtfertigt sein - Zustimmung der betroffenen Person - Notwendigkeit zur Erfüllung eines Vertrages - gesetzliche Pflicht zur Bearbeitung - überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit oder der datenbearbeitenden Stelle 6

7 Datenschutz- Knigge II Rechtmässigkeit der Beschaffung Bearbeitung nach Treu und Glauben Beschränkung auf das Notwendige - möglichst wenige Daten, - nur für jene, die sie wirklich brauchen, - nicht länger als unbedingt erforderlich. Keine Zweckentfremdung Korrektheit der Daten Richtig, vollständig und aktuell. Sicherheit der Bearbeitung Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität 7

8 Rechte der Betroffenen Anspruch auf Auskunft bzw. Einsicht in die eigenen Daten - keine Begründung erforderlich, - Vollständigkeit, - verständliche Form, - grundsätzlich kostenlos. Anspruch auf Berichtigung Sperrrecht Anspruch auf Vernichtung Schadenersatz 8

9 Konkret I Wir gehen mit Daten über Klienten und Klientinnen so um, wie wir dies für uns selbst wünschen würden. Beim Festhalten von Ereignissen, Diagnosen, Bewertungen usw. beschränken wir uns auf das Wesentliche und bemühen uns um eine objektive Darstellung. Wir sind uns bewusst, dass jeder Klient und jede Klientin das Recht hat, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die ihn bzw. sie selbst betreffen. Tatsachen, von denen wir im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit über Klienten und Klientinnen Kenntnis erhalten haben, halten wir geheim, ausgenommen wir sind vom Klienten, von der Klientin oder von unseren Vorgesetzten dazu ermächtigt, gegenüber Dritten Auskunft zu erteilen. 9

10 Konkret II Wir sorgen dafür, dass die von uns benützten Unterlagen (auf Papier und in elektronischer Form) über die Klienten und Klientinnen vor Dritten gut geschützt aufbewahrt werden. Bei Datenschutzproblemen informieren wir unverzüglich unsere Vorgesetzten. 10

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