Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. FSC. FSC-Kleinwaldstandard für Betriebe kleiner 100 ha
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1 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. FSC FSC-Kleinwaldstandard für Betriebe kleiner 100 ha Version Stand August 2010
2 Impressum Herausgeber: FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Nußmannstr Freiburg, Deutschland Telefon: Fax: Die Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte in elektronischer Form ohne ausdrückliche Genehmigung der FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.v. ist untersagt. 2 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
3 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. FSC-Kleinwaldstandard für Betriebe kleiner 100 ha Version von FSC anerkannt am , Deutsche übersetzte Fassung vom Der vorliegende Standard ist auf Grundlage der Prinzipien und Kriterien vom FSC entwickelt worden und dient zusammen mit dem Deutschen FSC-Standard als alleinverbindliche Grundlage einer FSC-Zertifizierung von deutschen Forstbetrieben. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 3
4 Einführung Grundlagen der Zertifizierung Der Forest Stewardship Council (FSC) ist eine internationale Organisation, die eine umweltgerechte, sozial verträgliche und ökonomisch sinnvolle Bewirtschaftung der Wälder dieser Welt fördert. Wald soll als Ökosystem gesichert und trotzdem eine langfristige Nutzung von Holz sichergestellt werden. Betrieben der Forst- und Holzwirtschaft soll ermöglicht werden, ihre ökologische und soziale Verantwortung für den Erhalt der Wälder gegenüber der Öffentlichkeit und den Verbrau-chern von Holzprodukten glaubhaft zu vermitteln. Umgekehrt erlauben FSC-zertifizierte Produkte den Verbrauchern, ihre ökologische und soziale Verantwortung in ihrer Kaufentscheidung auszudrücken. Den Rahmen der FSC-Zertifizierung setzen die 10 Prinzipien und 56 Kriterien des FSC, die für alle Wäl-der der Erde gelten. Im Rahmen nationaler Prozesse werden Anforderungen entwickelt, mit denen die FSC-Prinzipien und Kriterien in einem bestimmten Land überprüft werden. Das Ergebnis sind nationale FSC-Standards, der an spezifische ökologische, wirtschaftliche und soziale Gege-benheiten angepasst ist. Für die FSC-Prüfung lässt der FSC Zertifizierungs-organisationen zu und kontrolliert diese regelmäßig. Diese prüfen Forstbetriebe und bescheinigen, dass ihre Bewirtschaf-tung dem jeweiligen nationalen FSC-Standard entspricht. Die FSC-Zertifizierung ist für jeden Forstbetrieb möglich, unabhängig von dessen Ausgangssituation, da vorrangig die Bewirtschaftung des Waldes und nicht der Wald-zustand beurteilt wird. Hierzu entwickelt der Waldbesitzer betriebliche Konzepte zur Erreichung dieser Anforderungen. Die Umsetzung der Konzepte sowie die Erfüllung der unmittelbar umsetzbaren Anforderungen sind Gegenstand der Überprüfung durch den Zertifizierer. Einhaltung des Standards Im Rahmen der Zertifizierung wird geprüft, ob der die Anforderungen erfüllt. Die Einhaltung der Anforderungen wird nachgewiesen indem bestimmte Dokumente vorgelegt, ein Gespräch mit dem Waldbesitzer oder Dritten geführt oder der Wald vor Ort begutachtet wird. Werden dabei Anforderungen identifiziert, die nicht oder nur unzureichend erfüllt sind, werden diese vom Zertifizierer im Prüfbericht festgehalten. Gleichzeitig wird geprüft, ob es sich um einen groben oder einen geringen Verstoß gegen die Anforderung handelt. Grobe Verstöße müssen innerhalb von maximal 3 (in Ausnahmefällen 6) Monaten korrigiert werden oder das Zertifikat wird ausge-setzt. Geringe Verstöße müssen innerhalb von maximal 12 (in Ausnahmefällen 24) Monaten korrigiert werden. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts wird veröffentlicht. FSC-Standard für kleinen Waldbesitz Um Kleinwaldbesitzern den Zugang zur FSC-Zertifizierung zu erleichtern, hat die FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.v. den vorliegenden Kleinwaldstandard entwickelt. Dieser kann nur in Forstbetrieben mit einer Fläche unter 100 ha angewendet werden. Größere Forstbetriebe lassen sich nach dem Deutschen FSC-Standard zertifizieren. Auch der Kleinwaldstandard sieht das Instrument der Gruppenzertifizierung vor. Die Anforderungen an Kleinwaldbesitzer wurden vereinfacht. Dies führt zu erheblich geringerem Dokumentationsaufwand für den Zertifizierer und den Forstbetrieb gegenüber der Zertifizierung nach dem Deutschen FSC- Standard. Damit können Aufwand und Kosten bei der FSC-Zertifizierung von Kleinwaldbetrieben gesenkt werden. Wichtige Ergänzungen zum Kleinwaldstandard stellen verschiedene Mustervorlagen, z.b. die vereinfachte Betriebsbeschreibung als Planungsgrundlage oder Merkblätter zu den Anforderungen an Unternehmer im FSCzertifizierten Wald, dar. 4 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
5 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. A.I Anforderungen / Erläuterungen Einhaltung der Gesetze Bei der Zertifizierung erfolgt keine vollständige Prüfung auf Einhaltung von Gesetzen. Zertifizierer überprüfen aber, ob es Anzeichen von Verstößen gegen relevante geltende Gesetzesvorschriften gibt. A A.I.1 A.I.2 A.I.3 A.I.4 Betriebsleitung, Waldarbeiter und eingesetzte Unternehmen kennen und befolgen die gesetzlichen Anforderungen, die für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich relevant sind. Erläuterung: Gemeint sind insbesondere: Gesetzliche Regelungen und Vorschriften bezüglich Gesundheit und Sicherheit, Bestimmungen der Sozialgesetzgebung, Waldgesetze und bestehende Eigentums- und Nutzungsrechte sowie die Verkehrssicherungspflicht nach BGB 823 S. D.I.1, D.VIII.1, E.I.1, E.IV.1 Alle einschlägigen und gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, Abgaben und Steuern werden entrichtet. Erläuterung: Der Betrieb gewährt dem Auditor - streng vertraulich - Einsicht in die Unterlagen, die belegen, dass die Steuer- und Abgabepflichten erfüllt werden. z.b. die Anlage L der Einkommenssteuer oder der letzte Einkommensbescheid. S. E.IV.1 In Fällen unerlaubter Handlungen durch Dritte hat der Forstbetrieb die zuständigen Stellen informiert und dem Verstoß angemessene Maßnahmen ergriffen. Erläuterung: Beispiele für unbefugte Aktivitäten/ potentieller Probleme sind beispielsweise Müllabladen im Wald, unerlaubtes Befahren, Reiten im Wald oder unerlaubte Brennholznutzung. Etwaige Konflikte zwischen der Gesetzgebung und dieser Richtlinie werden der FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.v. gemeldet, sofern die Konflikte nicht vom Zertifizierer gelöst werden können. - Genehmigungen für entsprechende Maßnahmen (Erstaufforstung, Wegebaumaßnahmen, Anlage von Steinbrüchen zur Gewinnung von Baumaterial, Anlage einer Windkraftanlage, Eingriffe in Natur- und Landschaft nach BnatG, Rodung). - Die Betriebsleitung kennt die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen. Konsultation: - Keine Hinweise auf Verstöße durch hoheitlich zuständige Behörden (untere Forst-, Naturschutz- Jagd- und Wasserbehörde) oder andere Interessensgruppen - Steuerliche Unterlagen - Rechnungen, Quittungen - ggf. Lohnabrechnungen - Keine Schäden durch unbefugte oder illegale Aktivitäten. - ggf. Kopien von Berichten an die zuständigen Behörden. - Der/die Verantwortliche ist sich potentieller und aktueller Probleme bewusst. - Erklärung über etwaige Vorsichts- oder Gegenmaßnahmen (z.b. Hinweisschilder). - ggf. Schriftwechsel mit der FSC Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 5
6 Anforderungen / Erläuterungen A.II Besitz- und Nutzungsrechte Eindeutige Rechte am Wald sind Voraussetzung für dessen verantwortliche und nachhaltige Bewirtschaftung. Hierzu zählen nicht nur Eigentumsrechte, sondern auch rechtlich verankerte oder vertraglich geregelte Nutzungsrechte (z.b. Weide- und Holzrechte, Jagdrechte) sowie Gewohnheitsrechte (z.b. alte Lese- oder Brennholzrechte, usw.). A.II.1 A.II.2 A.II.3 A.III A.III.1 Es liegt ein rechtsgültiger über Eigentum oder Besitz am Wald vor. Der Betriebsleitung sind anderweitig bestehende Nutzungsrechte sowie Gewohnheitsmäßige Waldnutzungen der ortsansässigen Bevölkerung am Wald bekannt. Diese sind uneingeschränkt möglich, solange sie die Vitalität des Waldes nicht beeinträchtigen. Erläuterung: Nutzungsrechte: Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Jagd, Überfahrtsrechte und Grunddienstbarkeiten. Gewohnheitsmäßige Nutzungen sind z.b. alte Lese- oder Brennholzrechte. S. F.I.1, F.III.3 Bestehen hinsichtlich Besitzanspruch und Nutzungsrecht Konflikte, werden geeignete Verfahren zu deren Schlichtung verwendet. Erläuterung: Konflikte von grundsätzlicher Bedeutung, die eine bedeutsame Anzahl von Interessen betreffen, schließen normalerweise die Zertifizierung eines Betriebes aus, z.b. die Auseinandersetzung über Eigentums- oder Holznutzungsrechte, Grenzkonflikte, gemeinsame Nutzung von Wegen und Rückegassen. Langfristige Ausrichtung Die Betriebsleitung verpflichtet sich, den Wald langfristig im Sinne dieser Richtlinie zu bewirtschaften. Erläuterung: Langfristig meint hier einen Zeitraum, der über die übliche Vertragsdauer eines Zertifizierungsvertrages hinausgeht. Zur Erfüllung der Anforderung wird hier eine entsprechende Ausrichtung der Bewirtschaftungsplanung vorgeschlagen. S. B.I - Eigentumsnachweis in Form eines Auszugs aus dem Grundbuch oder eines Grundsteuerbescheides Bei Gruppenzertifizierung: - Darstellung der Eigentumsverhältnisse in Karten - Betriebsleitung macht Angaben zu anderweitigen Nutzungen. - Für etwaige Beschränkungen liegt ein begründeter vor. Konsultation: - Aus dem Stakeholderverfahren liegen keine Hinweise auf Einschränkungen der gewohnheitsmäßigen Nutzungen vor - Gespräch mit Betriebsleitung zu etwaigen Ansprüchen Dritter. Konsultation: - Befragung der Nachbarn Dokumentation - Unterzeichneter Vertrag mit einem FSC-akkreditierten Zertifizierer - Die langfristige Ausrichtung der Bewirtschaftung im Sinne dieser Richtlinie wird im Bewirtschaftungsplan berücksichtigt. 6 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
7 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. B.I B.I.1 Anforderungen / Erläuterungen Dauerhaftigkeit der Produktion Die planmäßige Holznutzung übersteigt mittelfristig nicht die nachhaltige Nutzungsmöglichkeit. Erläuterung: Die Ermittlung der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit ist relativ komplex, da es keinen absolut messbaren Wert gibt. Der so genannte Nachhaltshiebssatz ist jedoch ein gutes Kriterium, das viele Aspekte, u.a. den Zuwachs, berücksichtigt und aus diesem Grund hier empfohlen wird. Der Zuwachs allein ist deutlich weniger geeignet, weil er die Vorratssituation des Betriebes vernachlässigt.der Hiebssatz ist außerdem ein Durchschnittswert für die zehnjährige Planung, der nur bedingt als jährlicher Maßstab genutzt werden kann. Vor allem der Holzmarkt, aber auch ungeplante Holznutzungen aus Kalamitäten beeinflussen die tatsächliche jährliche Holznutzung erheblich, so dass sowohl Über- als auch Unterschreitungen des Hiebssatzes regelmäßig vorkommen. S. G.I.1 - Hiebsflächen sowie zur Ernte anstehende Flächen - Unterlagen zum tatsächlich erfolgten Einschlag - Eine langfristige Zielsetzung liegt vor, die nicht gefährdet werden darf - Ertragskundliche Kenngrößen sind als Vergleichswerte bekannt. B B.I.2 Der Forstbetrieb strebt ein zumindest ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben an und verfügt über ausreichende Einnahmequellen und/oder Arbeitskräfte zur Umsetzung der geplanten Wirtschaftsmaßnahmen. Erläuterung: - Einnahmen: Holzerlöse sowie sonstige Erlöse aus nicht-holzwirtschaftlichen Leistungen einschließlich etwaiger Förderungen. - Ausgaben: Waldbau-, Pflege-, Ernte-, Materialund Verwaltungskosten - Arbeitskräfe: Können z.b. der Eigentümer selbst, dessen Familie oder Dritte sein. Ziel ist eine zukunftsfähige und wirtschaftlich tragfähige Bewirtschaftung sowie eine langfristig gesicherte Finanzierung. Dokumentation - Ausreichende Arbeitskräfte und ggf. Arbeitseinkommen abgeschätzt anhand betrieblicher Aufzeichnungen und/oder lokaler Vergleichswerte (Sortenanfall, Preise, Ernte- und Bringungskosten, Waldbaukosten, Verwaltungskostenpauschale) einschließlich etwaiger Förderungen. - Die im Wald notwendigen Investitionen/Maßnahmen werden getätigt B.II Produktvielfalt B.II.1 Eine möglichst breite Produktpalette sowie die Erzeugung hoher Holzqualitäten werden angestrebt. Erläuterung: Ziel ist es, möglichst die gesamte Palette standörtlich vorkommenden Baumarten in verwertungsfähigen Dimensionen anzubieten. Marktgerechte Dimensionen: bedeutet, dass Holzsortimente ausgehalten werden, die auf dem Holzmarkt nachgefragt werden. Dokumentation - Nach Holzsortimenten differenzierte Darstellung der Verkaufsergebnisse. - Berücksichtigung der Verkaufsergebnisse bei der nächsten Einschlagsplanung. - Gegebenenfalls wird die Menge der Eigenverwendung dokumentiert. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 7
8 Anforderungen / Erläuterungen B.II.2 Nebenprodukte und Dienstleistungen des Waldes werden nach Möglichkeit genutzt und vermarktet, sofern sie nicht die ordnungsgemäße Nutzung und die Vitalität des Waldes einschränken. - Dokumentation von Einnahmen aus Nebenprodukten und etwaigen Dienstleistungen Erläuterung: Nebenprodukte: umfasst nutzbare pflanzliche und tierische Produkte, wie z.b. Pilze, Beeren, usw. Dienstleistungen: meint die Nutzung des Waldes im Hinblick auf bestimmte Funktionen, wie z.b. des Naturschutzes (Vertragsnaturschutz) oder der Umwelterziehung. B.III Waldschonende Ressourcennutzung C B.III.1 C.I C.I.1 Bei der Ernte, Aufarbeitung und Bringung werden Holzabfälle und Schäden an Bestand und Ökosystem weitestgehend vermieden. Erläuterung: Schäden am Ökosystem: dies können z.b. Schädigungen des Bodens, naher Gewässer oder wildlebender Tiere sein. In einem Merkblatt der FSC Arbeitsgruppe sind die Anforderungen des FSC an Unternehmer aufgelistet. Anstelle eines schriftlichen Vertrages kann dies den Unternehmern zur Kenntnis gegeben und die Einhaltung durch Unterschrift gefordert werden. S. Merkblatt Waldverjüngung Die natürliche Verjüngung hat Vorrang. Ist zu erwarten, dass aufgrund natürlicher Prozesse standortwidrige, gleichaltrige Reinbestände entstehen, wird durch geeignete Maßnahmen ein entwicklungsfähiger Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften sichergestellt. Künstliche Verjüngung ist beschränkt auf: - die Überführung in ökologisch stabile Waldbestände - die Mischungsanreicherung - Voranbauten und Unterbauten - Erst- und Wiederaufforstungen - Anzahl und Intensität der Fäll- und Rückeschäden, Schäden am gefällten Stamm, Schädigungen der Naturverjüngung und des Bodens - Einsatz bestandes- und bodenschonender Verfahren - Den eingesetzten Unternehmern sind Anforderungen des FSC bekannt. Interview (intern): - Der Forstbetrieb setzt sich für die Verwendung biologisch abbaubarer Sägeketten- und Hydrauliköle, Schmierfette sowie nach Möglichkeit umweltschonender Kraftstoffe ein. - Besichtigung von zur Verjüngung anstehenden Beständen - Beschreibung der verjüngungsfördernden Maßnahmen im Bewirtschaftungsplan Erläuterung: Ein entwicklungsfähiger Anteil von Baumarten ist dann gewährleistet, wenn dieser Anteil auch in der Folgegeneration auf Grund natürlicher Verjüngung und ohne aktive Förderung sichergestellt ist. C.I.2 Die natürliche Wiederbewaldung- und strukturbildende Prozesse der Waldentwicklung werden genutzt. S. D.VI.2 - Die natürliche Wiederbewaldung wird bei Erstund Wiederaufforstungen einbezogen. 8 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
9 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Anforderungen / Erläuterungen C.II C.II.1 C.II.2 C.III C.III.1 Baumartenwahl und -überführung Die Baumartenwahl orientiert sich an den natürlichen Waldgesellschaften. Erläuterung: Natürliche Waldgesellschaft: Diejenige Baumartenzusammensetzung, die sich an einem bestimmten Standort ohne jede menschliche Einflussnahme zum heutigen Zeitpunkt eingestellt hätte. Bestände mit standortwidriger Bestockung oder gleichaltrige Reinbestände werden langfristig in naturnahe Waldbestände überführt. Maßnahmen zielen auf eine Verbesserung der Bodenstruktur, Bodenfruchtbarkeit und biologischen Aktivität ab. Erläuterung: Naturnahe Bestände sind häufig stabiler als standortswidrige Bestockungen. Ein stabiler Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften ist dann gewährleistet wenn dieser Anteil auch in der Folgegeneration auf Grund natürlicher Verjüngung und ohne aktive Förderung sichergestellt ist. Ernteverfahren Die Nutzung erfolgt einzelstamm- bis gruppenweise; Kahlschläge werden grundsätzlich unterlassen. - Bewirtschaftungsplan und Berichte innerbetrieblicher Aufzeichnungen, z.b. in Form eines Waldtagebuchs (Vorlage bei der FSC AGD erhältlich). - Besichtigung Bestände - Die betroffenen Bestände und Bestandestypen sind bekannt, die Vorgehensweise für einen Umbau in verschiedenen Bestandestypen ist festgelegt. - Besichtigung entsprechender Bestände C.III.2 Vollbaummethoden werden nicht durchgeführt. Dokumentation - Kein entsprechender Hinweis im Bewirtschaftungsplan. C.IV C.IV.1 C.IV.2 Walderschließung Die Befahrung erfolgt ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Erschließungssystem. Ausgenommen ist die Befahrung nach Maßgabe von C.V.2. Für die bestandes- und bodenschonende Ernte und Bringung des Holzes ist ein dauerhaftes Feinerschließungssystem angelegt. Ein Gassenabstand unter 20m ist ausgeschlossen. Abstände von 40m werden angestrebt. - Vertragliche Vereinbarung bei Unternehmereinsätzen - Definition von Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen - Rückegassen werden vor Hiebsmaßnahmen eindeutig markiert. Interview (intern): - Auskunft der Betriebsleitung zur Art und Dichte der Feinerschließung Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 9
10 C.IV.3 C.V C.V.1 C.V.2 Anforderungen / Erläuterungen Erschließungssysteme werden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse so angelegt, dass möglichst wenig Waldboden befahren wird. Erläuterung: Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) e.v. hat in seinem Merkblatt Nr. 11/1997 Wald und Wege Empfehlungen für eine schonende Walderschließung zusammengefasst:. - Wahl einer optimalen Wegebreite (max. 3,5 m): geringer Landschaftsverbrauch, frühzeitige Böschungsberuhigung und Entwicklung von Innenwaldrand-Pflanzengesellschaften. - Bevorzugung von ortsnah gewonnenem Baumaterial für die Wegebefestigung, Vermeidung gebundener Beläge (Beton- o. Schwarzdecke). - Meiden von Quellgebieten, Feuchtbiotopen und ähnlichen Standorten - Wegeerhaltung: regelmäßige Unterhaltung der Wegebefestigungen v.a. bei feuchter Witterung; Verzicht auf maschinelle Bearbeitung von Gräben mit geschützten Pflanzen und Tieren; Mähen der Randstreifen erst nach dem Abblühen des Bewuchses bzw. nach dem Flüggewerden der Bodenbrüter Maschineneinsatz Durch die Wahl geeigneter Arbeitsgeräte und Ausrüstung sowie des geeigneten Zeitpunktes wird das schonende Befahren der Rückegassen und die schonende Holzbringung gewährleistet. Erläuterung: Zur geeigneten Ausrüstung zählen beispielsweise Breitreifen, Niederdruckreifen oder Gleisketten. Bodenbearbeitungen greifen nicht in den Mineralboden ein. Die im Einzelfall erforderliche Freilegung des Mineralbodens erfolgt kleinflächig zur Unterstützung der angestrebten Verjüngung hin zu den Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft. Eine Befahrung abseits der Erschließungssysteme ist dabei unter nebenstehenden zwingenden Voraussetzungen zulässig. Erläuterung: Mineralboden: bezeichnet die Bodenschicht zwischen der organischen Auflage und dem Gestein. - Beobachtungen im Gelände - Die Wahl des jeweiligen Rückegassenabstandes im Hinblick auf ökologische, ökonomische und soziale Aspekte ist begründet. - Minimierung des Wegeneubaus; Vorzug des Wegeausbaus gegenüber einem Wegeneubau im Falle eines benötigten leistungsfähigeren Erschließungssystems (Bewirtschaftungsplan) Interview - Der Betriebsleitung sind Grundsätze einer umweltverträglichen Walderschließung bekannt (s. Erläuterungen). - Auskunft und Begründung zu etwaig geplanten Wegebaumaßnahmen - Beobachtungen im Gelände - Entsprechende Festlegung im Rahmen der Jahresplanung - Betriebsleitung orientiert sich an der bestmöglichen Technik. - Dichte Rohhumusauflage verhindert die Verjüngung. - Für das Ausbleiben der Verjüngung ist nicht der Wildverbiss ursächlich. - Es wird möglichst wenig Waldboden befahren. - Bodenschäden werden durch bestmögliche Technik und geeigneten Zeitpunkt der Befahrung minimiert - Die Maßnahmen werden anhand eines betrieblichen Konzepts durchgeführt und sind nach Art und Umfang dokumentiert. - Alternative Verfahren, wie der Pferdeeinsatz sind technisch nicht möglich oder finanziell nicht zumutbar 10 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
11 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. D.I D.I.1 Anforderungen / Erläuterungen Umweltauswirkungen Bevor eine Waldbewirtschaftungsmaßnahme durchgeführt wird, werden die möglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt und die Maßnahme so gestaltet, dass diese Auswirkungen minimiert werden. Erläuterung: Negative Auswirkungen auf die Umwelt durch die Waldbewirtschaftung sind beispielsweise: Bodenverdichtung durch Befahrung, Nährstoffentzug durch Entnahme von Biomasse, Erschließung (Zerschneidung schutzwürdiger Biotope, Bodenversiegelung mit Beton oder Schwarzdecke). Ziel dieser Regelung ist es, negative Auswirkungen auf die Umwelt abzuschätzen und erst dann zu handeln. - Genehmigungen für entsprechende Maßnahmen (Erstaufforstung, Wegebaumaßnahmen, Anlage von Steinbrüchen zur Gewinnung von Baumaterial, Anlage einer Windkraftanlage, Eingriffe in Natur- und Landschaft nach BNatG) liegen vor. Die Betriebsleitung kann ihre Kenntnis möglicher negativer Auswirkungen darlegen. - Die Betriebsleitung kann getroffene Vorsorgeoder Gegenmaßnahmen aufzeigen. D D.II Gefährdete Arten und Schutzgebiete D.II.1 Gefährdete Tier- und Pflanzenarten, die entsprechend G.I.1.b identifiziert wurden, sowie ausgewiesene Schutzgebiete sind im Betrieb bekannt. Erläuterung: Gefährdete Arten sind Arten, die in ihrem Bestand in großen Teilen des Verbreitungsgebietes in der Bundesrepublik bedroht sind. Hierzu zählen die Arten der Roten Listen mit einer Gefährdungskategorie von 3 und höher (1 bis 3). Rote Listen bezeichnen Verzeichnisse von Pflanzen und Tieren, die durch menschliche Einflussnahme zumindest in wesentlichen Teilen ihres Areals in ihrem Fortbestand bedroht sind. Schutzgebiete umfassen Naturschutzkategorien (Naturschutzgebiete, Nationalparke, Naturdenkmale, usw.), Wasserschutzgebiete, Biotope, Schutzwald und FFH- Gebiete. - Die Betriebsleitung kann ihre Kenntnis gefährdeter Arten und ausgewiesener Schutzgebiete darlegen. - Der Forstbetrieb holt regelmäßig Informationen zu gefährdeten Arten und Schutzgebieten ein. - Die Betriebsleitung kann getroffene Vorsorgemaßnahmen aufzeigen. D.II.2 Falls seltene Arten der natürlichen Waldgesellschaften durch die Waldbewirtschaftung gefährdet werden können, werden die Bewirtschaftungsmethoden entsprechend angepasst (z.b. bezüglich Eingriffsstärke und Eingriffszeitpunkt). Interview - Falls die Auswirkungen einer Maßnahme nicht beurteilt werden können, wird fachkundige Beratung eingeholt. - Besichtigung entsprechend angepasste Bewirtschaftungsmethoden. D.II.3 Beeinträchtigen andere Waldnutzungen (z.b. Jagd, Fischerei, Sammelaktivitäten oder Erholungsnutzung) gefährdete Arten oder Schutzgebiete, wirkt der Forstbetrieb im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, dass diese Aktivitäten entsprechend angepasst werden. - Die Betriebsleitung kann darlegen, wie anderweitige Waldnutzungen entsprechend angepasst wurden. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 11
12 D.II.4 D.II.5 D.III D.III.1 D.III.2 D.III.3 Anforderungen / Erläuterungen Von Natur aus oder aufgrund langfristiger anthropogener Beeinflussung waldfreie Kleinstrukturen werden erhalten, um die Lebensraumvielfalt zu sichern. Erläuterung: Waldfreie Kleinwaldstrukturen sind beispielsweise Feuchtgebiete und Feuchtwiesen, Moore, waldfreie Kleinflächen aufgrund ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzungen (z.b. Wachholderweiden). Wälder mit hohem Schutzwert sind identifiziert. Erläuterung: Wälder mit hohem Schutzwert sind beispielsweise Wälder in FFH-Gebieten, Erosionsschutzwälder, Wälder in Wassereinzugsgebieten und Mittel- und Niederwäler. Biotopbäume und Totholz Der Forstbetrieb legt fest, wie er in seinem Betrieb Biotopbäume und Totholz erhält und anreichert. Erläuterung: Biotopbäume sind Bäume, die eine besondere Funktion als Höhlenbaum, Horstbaum oder als Lebensraum für besonders schützenswerte Moose, Flechten, Insekten, Pilze und andere altholzbewohnende Organismengruppen haben. Bäume mit Spechthöhlen oder anderweitig entstandenen Hohlräumen werden von einer forstlichen Nutzung ausgenommen und ihrer natürlichen Alterung sowie dem natürlichen Verfall überlassen, sofern nicht wirtschaftlich besonders wertvolle Bäume betroffen sind oder an einem Waldort (z.b. Unterabteilung) mehr als 10 Bäume pro Hektar zu schützen sind. Einzelbäume, die durch Sturm oder Blitzschlag gesplittert und/oder abgebrochen sind und alte abgestorbene Bäume, die infolge eines fortgeschrittenen Zersetzungsprozesses gebrochen oder umgestürzt sind, verbleiben grundsätzlich im Wald. - Beobachtung im Gelände - Der Forstbetrieb legt dar, dass er die Wälder mit hohem Schutzwert kennt. - Der Forstbetrieb holt regelmäßig Informationen zu Wäldern mit hohem Schutzwert ein. - Vorgehensweise zur Erhaltung und Anreicherung von Biotopbäumen und Totholz - Beobachtung im Gelände - Beobachtungen im Gelände - Beobachtungen im Gelände 12 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
13 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Anforderungen / Erläuterungen D.IV D.IV.1 D.IV.2 D.IV.3 D.V D.V.1 D.V.2 Jagd Die Wildbestände werden so reguliert, dass die Verjüngung der Baumarten natürlicher Waldgesellschaften ohne Hilfsmittel möglich wird. Erläuterung: Waldbesitzer deren Wald ohne Eigenjagdbezirke von Dritten bejagt wird, können Einfluss auf den Abschuss/Jagdpächter nehmen indem sie z.b. Eingaben bei der Jagdbehörde oder dem Hegering vornehmen. Waldbesitzer, die Eigenjagdbesitzer sind, setzen sich für die Verwendung solcher Jagdmunition ein, die den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt minimiert, die Gesundheitsgefahren über den Wildpretverzehr vermeidet und den höchsten Tierschutz- und Sicherheitsstandards genügt. Erläuterung: Wird die Jagd verpachtet ist bei der nächsten Pacht die Verwendung entsprechender Munition fest zu schreiben. Ist der Forstbetrieb Mitglied einer Gemeinschaftsjagd wirkt er auf die Verwendung entsprechender Munition in den jeweiligen Gremien hin. Wird das Wild als FSC-zertifiziert vermarktet, ist es mit sog. bleifreier Munition erlegt worden. Gewässer- und Feuchtflächenschutz Entlang von Wasserläufen und offenen Wasserflächen wird der Aufbau kontinuierlicher Bestockungen mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft gefördert. S. F.III.3 Es werden keine Flächenentwässerungen angelegt oder unterhalten. Erläuterung: Entwässerungen im Rahmen des Boden- und Wasserverbandes, zur Sicherung von Wegen oder von landwirtschaftlichen Produktionsflächen fallen nicht unter diese Regelung. - Regelmäßige Erfassung der Verbisssituation (z.b. Verbissgutachten, Eigenkontrolle). - Die Betriebsleitung wirkt darauf hin, dass die Abschussplanung die Verbisssituation einbezieht und kennt die Abschusserfüllung. - Der Waldbesitzer legt dar, wie er sich für die Verwendung entsprechender Munition einsetzt. - Verwendung bleifreier Munition - Entnahme von nicht zu den zur natürlichen Waldgesellschaften zählenden Baumarten wird schrittweise durchgeführt - Beobachtungen im Gelände - Bestätigung durch die Betriebsleitung Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 13
14 Anforderungen / Erläuterungen D.VI Standortsfremde Baumarten und - sorten D.VI.1 D.VI.2 D.VI.3 Nicht-standortsheimische Baumarten (inkl. Gastbaumarten) werden nur einzel- bis gruppenweise in einem Umfang eingebracht, der die langfristige Entwicklung der Bestände hin zu natürlichen Waldgesellschaften nicht gefährdet. Erläuterung: Gastbaumarten: Baumarten, welche von außerhalb Mitteleuropas eingeführt worden sind und daher von Natur aus keinen Anteil an den hiesigen natürlichen Waldgesellschaften einnehmen würden. Nichtheimische Baumarten werden in Deutschland nur angebaut, wenn deren ökologische Verträglichkeit durch langjährige Anbauerfahrungen oder entsprechende Versuchsergebnisse erwiesen ist. Das heißt, sie müssen mit heimischen Baumarten mischbar sein und dürfen nicht zur Dominanz neigen. Sie müssen eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten zulassen, die nicht wesentlich unter der in natürlichen Waldgesellschaften liegt. Sie müssen ihren Beitrag zur Erfüllung der jeweiligen Waldfunktion liefern und sich unter hiesigen Bedingungen natürlich verjüngen lassen. Gruppenweise: Die Gruppe bezeichnet eine Flächengröße bis 500 m 2 bzw. bis 30 Metern Durchmesser (ca. 1 Baumlänge). In Erstaufforstungen ist die Einbringung nicht-standortsheimischer Baumarten auf die Zeitmischung mit einem Bestockungsanteil von max. 20% begrenzt. S. C.I.2 Gentechnisch manipuliertes Saat- und Pflanzgut wird nicht eingesetzt. Erläuterung: Gentechnisch manipulierte Organismen: Organismen, deren Erbmaterial durch Einsatz unter-schiedlicher Methoden in einer Art und Weise verändert worden ist, welche durch natürliche Kreuzung oder Mutation nicht auftritt. - Bestandesbegründungs- oder Verjüngungsmaßnahmen im Bewirtschaftungsplan - Beobachtungen zu Erstaufforstungen - Bestandesbegründungsmaßnahmen im Bewirtschaftungsplan - Unterlagen zur Beschaffung von Pflanzmaterial - Auskunft der Betriebsleitung D.VII Einsatz von Chemikalien und biologischen Bekämpfungsmitteln Die Waldbewirtschaftung fördert die Entwicklung und Anpassung von umweltfreundlichen, chemiefreien Methoden der Schädlingsbekämpfung und setzt im Wald grundsätzlich keine Düngemittel und chemischen Biozide ein. Falls Chemikalien eingesetzt werden, ist für geeignete Ausrüstung und Ausbildung zu sorgen, um Gesundheits- und Umweltrisiken zu minimieren. D.VII.1 Auf Düngung zum Zweck der Ertragssteigerung wird verzichtet. Bodenschutzmaßnahmen, wie z.b. Kalkung sind nach Bodenuntersuchungen zur Kompensation von Säureeinträgen möglich. - Vorliegen von Bodenuntersuchungen vor etwaigen Maßnahmen. 14 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
15 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. D.VII.2 D.VII.3 D.VII.4 D.VII.5 Anforderungen / Erläuterungen Chemische Biozide und biologische Bekämpfungsmittel werden grundsätzlich nicht eingesetzt. Ausnahmen stellen behördliche Anordnungen einer Schädlingsbekämpfung dar. Erläuterung: Als besonders gefährlich gelten Pestizide, wenn sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechend eingestuft werden. In Deutschland zählen dazu Karate WG und Fastac Forst. Die Ausnahmegenehmigung von FSC-International für deren Einsatz im Rahmen einer behördlichen Anordnung besorgt der zuständige Zertifizierer. Der Einsatz von Bioziden ist nach dieser Richtlinie nur im Ausnahmefall behördlicher Anordnungen zur Schädlingsbekämpfung zulässig. In diesem Fall wird der Biozideinsatz vorab beim Zertifizierer angezeigt und begründet. Bei Wahlmöglichkeit wird biologischen Bekämpfungsmitteln Vorrang eingeräumt. Bei allen betroffenen Flächen wird das Datum des Biozideinsatzes und des Holzverkaufs dokumentiert. Holz, welches mit chemischen Bioziden behandelt wurde, darf erst sechs Monate nach dem letzten Biozideinsatz als FSC-zertifiziert vermarktet werden. Die Entsorgung von Chemikalien, Behältern, flüssigen und festen anorganischen Abfällen einschließlich der Treibstoff- und Ölrückstände erfolgt umweltgerecht bei externen Entsorgungsstellen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Erläuterung: Gesetzlich geregelt wird die Entsorgung von Chemikalien im Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz (KrWG/AbfG): Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom (in Kraft seit ). S. A.I.1 Setzt der Forstbetrieb biologische Bekämpfungsmittel ein, sind diese vom Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen zugelassen und werden entsprechend deren Vorgaben angewendet. Der Forstbetrieb minimiert den Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel. Im Falle eines Einsatzes werden entsprechende Methoden angewandt die Schäden für Umwelt und Gesundheit vermeiden. Werden biologische Bekämpfungsmittel eingesetzt, wird dies vom Forstbetrieb dokumentiert und die Auswirkungen überwacht. - Im Falle eines Einsatzes: Behördliche Anordnung liegt vor - Für den Einsatz besonders gefährlicher Pestizide liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Bekanntmachung gegenüber Zertifizierer -, dass alternative Angebote für den Verwendungszweck geprüft und nach biologisch abbaubaren Präparaten ausdrücklich gefragt wurde. - Datum des Biozideinsatzes und des Holzverkaufs - Beobachtungen im Gelände - Belege zu Entsorgungen soweit verfügbar - Die Betriebsleitung legt die gängige Praxis im Betrieb dar. - Unterlagen zu Zulassung und Anwendung - Auskunft der Betriebsleitung - Dokumentation der Ausbringung und der Auswirkungen Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 15
16 Anforderungen / Erläuterungen D.VIII Waldrodungen E D.VIII.1 E.I E.I.1 Rodungen werden nur im Ausnahmefall durchgeführt unter der Voraussetzung, dass die Umweltauswirkungen sorgfältig geprüft wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) ein sehr kleiner Teil des Forstbetriebes ist berührt; und b) die Rodung nicht in Wäldern mit hohem Schutzwert stattfindet; und c) klare, wesentliche, zusätzliche, sichere und langfristige Vorteile für den Naturschutz innerhalb des gesamten Betriebes ermöglicht werden. Erläuterung: Rodung ist die großflächige Entfernung der gesamten Waldvegetation mit anschließender Überführung in eine andere Nutzungsart (z.b. in landwirtschaftliche Nutzung). S. H.1 Gesundheit und Sicherheit Die Unfallverhütungs-vorschriften, einschließlich der Bestimmungen über persönliche Schutzausrüstungen, werden eingehalten. S. A.I.1 - Beobachtungen im Gelände - Ausführliche Begründung unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen und gegebenenfalls fachliche Beurteilung geplanter oder durchgeführter Rodungsmaßnahmen - entsprechende Genehmigungen liegen vor oder - im Falle einer Anordnung zur Rodung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens, z.b. Raumordnungsverfahren/Bebauungsplan) liegt eine behördliche Anordnung vor. Konsultation: - Befragung benachbarter Landbesitzer - Unfallverhütungsvorschriften werden eingehalten; - Sicherheitsausrüstung ist vorhanden; - zur Teilnahme an Sicherheitstrainings und Erste-Hilfe-Kursen - Gespräche mit den Personen, die Waldarbeiten ausführen, über relevante Anforderungen E.II Aus- und Weiterbildung E.II.1 Im Forstbetrieb oder Wald Beschäftigte sind angemessen ausgebildet oder verfügen über eine gleichwertige praktische Erfahrung. Erläuterung: Wenn absehbar ist, dass sich die Arbeitsbedingungen im Betrieb verändern, sollten entsprechende Schulungsmaßnahmen geplant und durchgeführt werden.die Anforderungen an Unternehmer und Selbstwerber sind in einem Merkblatt der FSC AGD enthalten. - Kein Hinweis auf mangelnde Qualifikationen bei Beobachtung anfallender Tätigkeiten - Zeugnisse/Zertifikate für Aus- und Weiterbildungen z.b. Motorsägenlehrgang, landwirtschaftliche Berufsausbildung (vorzugsweise eine forstliche Berufsausbildung) - Gespräche mit Beschäftigten und Unternehmern über Art und Qualität der Tätigkeiten im Wald. - Gespräche mit Waldbesitzer (im Kleinstwaldbetrieb) über Art und Qualität der Tätigkeiten im Wald. 16 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
17 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Anforderungen / Erläuterungen E.III E.III.1 E.IV Arbeitnehmerrechte Alle im Wald Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich einer Gewerkschaft oder einer anderen Berufsvertretung anzuschließen. Erläuterung: Dieser Anforderung liegen die Konventionen Nr. 87, 96, 141 und 169 sowie die Erklärung 1998 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zugrunde. Sicherstellung über Vertrag (siehe Merkblatt zum Unternehmer- und Selbstwerbereinsatz). Versicherungen und Genehmigungen - Mitarbeiter bestätigen, dass diesbezüglich keine Einschränkungen durch den Arbeitgeber vorliegen. E.IV.1 F.I F.I.1 Der Forstbetrieb und eingesetzte Unternehmer halten die Bestimmungen der Sozialgesetzgebung ein. S. A.I.1 Erholung und Stätten von öffentlichem Interesse Der Wald kann zu Erholungszwecken betreten werden. Erläuterung: Es besteht ein allgemeines Betretungsrecht des Waldes mit Ausnahme von Natur- und Wildschutzgebieten sowie etwaigen Verjüngungsflächen. S. A.II.3 - Sozialversicherungsbeiträge sowie die Beiträge für die zuständige Berufsgenossenschaft sind soweit erforderlich bezahlt. - Haftpflichtversicherung - Arbeitserlaubnis von Arbeitskräften aus nicht EU-Mitgliedsstaaten - Keine Anzeichen von Zugangsbeschränkungen. F F.I.2 F.I.3 Waldränder und markante Objekte werden erhalten oder in ihrer Wertigkeit verbessert. Erläuterung: Beispiele markanter Objekte: - markante Aussichtspunkte - Naturdenkmale - außergewöhnliche Baumindividuen Stätten von besonderer kultureller, historischer oder religiöser Bedeutung sind klar identifiziert und werden durch geeignete Maßnahmen erhalten, die mit relevanten örtlichen Vertretern erörtert wurden. Erläuterung: Beispiele: - archäologische Stätten - Stätten mit Bezug auf bekannte Literatur oder Malerei - Historische Grenzwälle (Limes) S. F.III - Waldrandgestaltung - Maßnahmen zur Erhaltung etwaig vorhandener markanter Einzelobjekte - Bekannte Stätten oder Hinweise darauf sind kartiert oder dokumentiert - Betriebsleitung gibt Auskunft über eine entsprechende Bewirtschaftung identifizierter Stätten. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 17
18 Anforderungen / Erläuterungen F.II Berücksichtigung lokaler Arbeitskräfte und Märkte F.II.1 F.II.2 F.II.3 Der Betrieb berücksichtigt das Angebot örtlicher Arbeitskräfte und Unternehmer. S. E Wo möglich wird die lokale Vermarktung und Verarbeitung gefördert. Bedürfnisse der regionalen Wirtschaft und von Kleinbetrieben (z.b. bezüglich Losgröße) werden durch das Angebot auch kleiner Mengen und von Nebenprodukten berücksichtigt. - Kontakte mit lokalen Unternehmen. - Verträge mit Waldarbeitern und Unternehmen - Rechnungen von Unternehmen - Der Betriebsleitung sind lokale Unternehmen bekannt. - Unterlagen zu Holzverkäufen - Auskunft über die Prüfung von Optionen lokaler Vermarktung, z.b. durch die gemeinschaftliche Vermarktung über forstliche Zusammenschlüsse. - Verkaufsrelevante Informationen sind im Betrieb verfügbar. F.III Minimierung nachteiliger Auswirkungen F.III.1 Benachbarte Landbesitzer oder relevante örtliche Vertreter werden über Maßnahmen, die sie oder die Öffentlichkeit maßgeblich betreffen können, informiert und um Stellungnahme gebeten. Erläuterung: Mögliche Beispiele solcher Maßnahmen sind: - Abfuhr von Rundholz durch entsprechenden Schwerlastverkehr; - Gefahren durch Hänger oder bruchgefährdete Baumteile. - Kopien von Briefen oder Schildern, die zur Information über bevorstehende Maßnahmen verfasst oder erstellt wurden; -, dass konstruktiv mit Beschwerden umgegangen wurde. Konsultation: - Gespräche mit benachbarten Landbesitzern F.III.2 F.III.3 Es werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung sowie zur eventuellen Entschädigung materieller oder gesundheitlicher Schäden Dritter ergriffen. Erläuterung: Die allgemeine Schadensersatzregelung erfolgt in der Bundesrepublik gemäß 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Wer einen Schaden durch einen anderen erleidet, hat Anspruch auf Ersatz. Anspruch ist auf dem Rechtsweg einklagbar. Vom Forstbetrieb gehen keine Beeinträchtigungen der Wasserqualität und aquatischen Lebensgemeinschaften in/an Gewässern aus, die zur Beeinträchtigung von Gewässernutzungen führen. S. A.II.3, D.V.1 - Protokollierung regelmäßiger Kontrollen zur Verkehrssicherungspflicht - Betriebshaftpflichtversicherung / Eigenversicherung für eventuelle Schadenersatzansprüche. Konsultation: - Auskunft von Gewässernutzern über Zustand und Qualität der Gewässer- und Uferbereiche. 18 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
19 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. F.III.4 F.IV F.IV.1 Anforderungen / Erläuterungen Für Waldflächen mit Vorrangfunktionen werden Maßnahmen zur Erhaltung dieser Funktionen ergriffen. Information und Transparenz Eine Zusammenfassung des Bewirtschaftungsplans und der Ergebnisse innerbetrieblicher Aufzeichnungen wird am Ende jeder Planungsperiode auf Anfrage Dritten zur Verfügung gestellt. - Maßnahmen die Vorrangfunktionen von Waldflächen gefährden, werden nicht durchgeführt. - Kopien der Zusammenfassungen - Unterlagen zu Anfragen Dritter und deren Beantwortung. G.I Erläuterung: Die Dokumentation einer guten Waldbewirtschaftung stärkt das Vertrauen und Akzeptanz der Öffentlichkeit in die Waldbewirtschaftung. Für die Zusammenfassungen kann ein angemessener Unkostenbeitrag erhoben werden. Insbesondere im Kleinprivatwald kann auch nur eine Einsichtnahme in Unterlagen vor Ort möglich sein. Vertrauliche Betriebsdaten und heikle Standortinformationen (z.b. Lokalitäten gefährdeter Arten) müssen nicht preisgegeben werden. Bewirtschaftungsplan Für Forstbetriebe, die nach Landeswaldgesetz nicht verpflichtet sind, zumindest Betriebsgutachten/Betriebspläne (siehe G.I.1) zu erstellen, sind im Rahmen dieser Richtlinie die Angaben einer einfachen Betriebsbeschreibung ausreichend. Die FSC Arbeitsgruppe Deutschland hat hierfür ein einfaches Formblatt entwickelt, welches Waldbesitzer zur Erfüllung der im Folgenden genannten Anforderung verwenden können. Erläuterung: Betriebspläne sind in Deutschland ab einer Betriebsgröße länderspezifischen zwischen 50 und 150 Hektar vorgeschrieben und werden üblicherweise für Betriebe ab 50 Hektar erstellt. Sie dienen als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Bestimmung des nachhaltigen Nutzungssatzes. Betriebsgutachten sind weniger umfangreiche Planungsdokumente, die gleichfalls ab bestimmten länderspezifischen Betriebsgrößen ( Hektar) gesetzlich vorgeschrieben sein können. Sie entsprechen den Bewirtschaftungsplänen größerer Forstbetriebe und gelten somit als Betriebswerke. Sie können auf Grund sachverständiger Schätzung erstellt werden. G G.I.1 Die Planung von Bewirtschaftungsmaßnahmen wird dokumentiert. Betriebspläne und Betriebsgutachten enthalten zumindest die folgenden Angaben: - Ordnungsgemäße Umsetzung der Betriebsplanung zurückliegender und aktueller Wirtschaftsmaßnahmen. Gemäß den jeweiligen länderspezifischen Vorschriften (s. Erläuterung) Vorliegen und Vollständigkeit folgender Planungsalternativen: - Betriebsbeschreibung - Betriebsgutachten - Betriebsplan a) Bewirtschaftungsziele - Klare, erreichbare und messbare Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen für die mittel- und langfristige Planung gemäß den ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten dieser Richtlinie Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 19
20 Anforderungen / Erläuterungen b) Beschreibung der bewirtschafteten Wälder Erläuterung: Inventur ist ein Verfahren zur Datenerhebung für die Beschreibung des Ist-Zustandes eines Waldes. Inventuren dienen v.a. der Ermittlung der Holzvorräte und werden als Grundlage der Betriebsplanung durchgeführt. c) Beschreibung der waldbaulichen Verfahren und Erntetechniken d) Herleitung des Jahreseinschlages nach Menge und Sorten S. B.I.1 - Angaben zu: Standortsgerechtigkeit, Naturnähe, bedrohte und gefährdete Arten, Totholz, Wildschäden sowie Fäll- und Rückeschäden. - Ergebnisse von Biotop- und Standortkartierungen sowie Landschafts- und Waldfunktionenkartierungen werden, sofern vorhanden, mit einbezogen. - Der aktuelle Zustand wird mittels geeigneter aussagefähiger Verfahren erhoben (Inventur). - Beschreibung betrieblicher Maßnahmen entsprechend den Zielsetzungen und vorhandener Bestandestypen. - bestandesweise Festlegung von Erntetechniken in der Einschlagsplanung - bestandesweise Herleitung der angestrebten Baumartenzusammensetzung unter Berücksichtigung des Standorts gemäß C II. Dokumentation. - Die nachhaltige jährliche Nutzungsmöglichkeit wird ermittelt, begründet und dokumentiert. e) Waldentwicklung und Zuwachs - Aussagen über die Veränderungen von Vorrat, Verjüngungsdynamik, Bestandesstrukturen und Bestandestypen durch Vergleich des aktuellen mit dem vorherigen Waldzustand. f) Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt, gefährdeter Arten und Lebensräume Erläuterung: Geschützte und besonders wertvolle Biotope/Waldflächen sind beispielsweise FFH- Gebiete, geschützte Waldgebiete nach 20c BNatSchG, Schutzwälder, Historische Bewirtschaftungs-formen wie Mittel- und Niederwälder, etc.. S. B.III.1, D.I, F.III.3 - Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt und bedrohten Arten z.b. in Bezug auf Befahrung, Chemieeinsatz, Kahlschläge, Wegebau u.a. - Verfahren zum Vorgehen bei Kalamitäten, insbesondere Sturmwurf und Insektenbefall - Verfahren zur Brandbekämpfung. - Geschützte und/oder besonders wertvolle Biotope/Waldflächen sind bekannt und dokumentiert. - konkrete Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung schützenswerter Charakteristika - Regional typische potentielle Gefahren sind bekannt. - Alarmbereitschaft zur Brandbekämpfung ist in Gefahrenmonaten organisiert. g) Aussagefähiges Kartenmaterial - Lokalisierung vorgesehenen Maßnahmen anhand eines Planes oder einer Bestandeskarte. - Karten weisen ökologisch sensible Bereiche wie Gewässer, Feuchtgebiete, Felspartien usw. sowie Schutzgebiete aus. 20 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
21 Forest Stewardship Council Arbeitsgruppe Deutschland e.v. Anforderungen / Erläuterungen G.II Aktualisierung der Bewirtschaftungsplanung G.II.1 G.II.2 G.II.3 G.III Bewirtschaftungspläne werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse innerbetrieblicher Kontrollen zumindest alle 10 Jahre erstellt. Der Bewirtschaftungsplan wird, wenn nötig entsprechend der Ergebnisse von G.III.1 angepasst. Abweichungen vom Planvollzug werden erfasst. Innerbetriebliche Aufzeichnungen - Datum der letzten Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans - Berichte zu durchgeführ_ten Kontrollen - Kenntnis und Verwendung anderweitiger Informationsquellen im Hinblick auf vorbildliche Verfahren zur Waldbewirtschaftung - Dokumentation im Bewirtschaftungsplan Für Forstbetriebe, die nach Landeswaldgesetz nicht verpflichtet sind, zumindest Betriebsgutachten zu erstellen, sind die Angaben einer einfachen Betriebsbeschreibung ausreichend. Siehe dazu G.I.1 G.III.1 Der Forstbetrieb erhebt Daten, anhand derer die Erreichung der Bewirtschaftungsziele und etwaige Auswirkungen durchgeführter Maßnahmen beurteilt werden können. Forstbetriebe mit Betriebsplänen oder Betriebsgutachten erfassen folgende Daten: - Planabweichungen und deren Begründung - Durchgeführte Maßnahmen. a) Ertrag aller geernteten Forstprodukte - Eingeschlagenen bzw. verkaufte Holzmengen und Sorten - Genutzte Nebenprodukte des Waldes b) Verjüngung und Zuwachs c) Zusammensetzung und beobachtete Veränderungen von Flora und Fauna d) Umweltauswirkungen sowie soziale Folgen der Holzernte und anderer Maßnahmen S. D.I - Im Falle deutlicher Verbissschäden werden Weiserflächen hinter Zaun zur Abschätzung der Floren- und Faunenausstattung herangezogen. - Bestandestypen, Baumartenverteilung, Wuchsphasen, Standortgegebenheiten geben Auskunft über die zugehörige Flora und Fauna. - Kontrollberichte zu Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung schützenswerter Charakteristika bzw. zur Erreichung der Schutzziele in Wäldern mit hohem Schutzwert - Durchgeführte Maßnahmen bzw. Ergebnisse von Zustandskontrollen für den Schutz von Stätten kultureller Bedeutung - Unfallzahlen, Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Anzahl und Herkunft der eingesetzten Lohnunternehmer. Version Stand August 2010 FSC-Kleinwaldstandard 21
22 Anforderungen / Erläuterungen H G.IV G.IV.1 H.I H.I.1 Materialflusskontrolle Zertifizierte Produkte können zum jeweiligen Bestand rückverfolgt werden und bleiben von nicht zertifizierten Produkten getrennt. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen Plantagen können lediglich mit dem Ziel der Erzeugung von Weihnachtbäumen und Schmuckreisig bewirtschaftet werden. Die Bewirtschaftungsziele sind im Bewirtschaftungsplan dargestellt. - Zertifizierte Holz- und Waldprodukte sind eindeutig markiert oder beschriftet. - Buchhaltung dokumentiert Verkaufsmengen, Ernteort (Bestand), Erntezeitraum, Angaben zum Käufer und sonstigen Beteiligten im Verantwortungsbereich des Forstbetriebes. - Eindeutige Regelung des Eigentumsübergangs (Zertifikatsreichweite). - Maßnahmenplanung im Bewirtschaftungsplan H.I.2 H.I.3 H.I.4 H.I.5 H.I.6 Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen nehmen insgesamt weniger als 5% der Forstbetriebsfläche ein. Erläuterung: Bei Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sind die Anforderungen D.VI.3 und D.VII vollständig zu berücksichtigen. Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen bestehen aus standortgerechten und möglichst mehreren Arten. Stehen mehrere Standorte zur Anlage einer solchen Kultur zur Auswahl, werden diese bevorzugt, die das Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigen Einheimische Arten werden gegenüber Gastbaumarten bevorzugt.ein Durchwachsen der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen in den Endbestand wird verhindert. Der Forstbetrieb stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass negative Auswirkungen durch den Einsatz von Gastbaumarten auf das Waldökosystem vermieden werden. Der Forstbetrieb bewirtschaftet keine Christbaum- und Schmuckreisigkulturen die nach 1994 aus Beständen der natürlichen Waldgesellschaft entstanden sind. Es gilt nebenstehende Ausnahmeregelung: - Darstellung in Karten bzw. Unterlagen zur Flächengröße und -abgrenzung - Maßnahmenplanung im Bewirtschaftungsplan Konsultation: - Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Forstbetrieb direkt oder indirekt für die Umwandlung verantwortlich ist. Vertreter sozialer, wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Interessen können dies bestätigen. 22 FSC-Kleinwaldstandard FSC Trademark 1996 Forest Stewardship Council A.C. (FSC-SECR-0012)
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