E UA 8001 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen - Ref. 1 - Gewinnabführung von wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen.

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1 E Einzelplan 8 UA 8001 Wirtschaftliche Unternehmen und Beteiligungen - Ref. 1 - zu Gewinnabführung von wirtschaftlichen Unternehmen und Beteiligungen. UA 8301 Stadtwerke Augsburg - Ref. 1 - Der einheitliche Eigenbetrieb der Stadtwerke Augsburg wurde zum in einen GmbH-Konzern mit folgenden Firmen umgegründet: - Stadtwerke Augsburg Holding GmbH (Verwaltung, Kaufmännische Dienstleistungen), - Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, - Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH, - Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH. Neben der Zahlung der Konzessionsabgabe leisten die Stadtwerke noch folgende Zahlungen an den Gemeindehaushalt: 1) Allgemeine Verwaltungskostenbeiträge für Tätigkeiten der Kämmereiverwaltung an: 1.1 UA 0101 = Rechnungsprüfungsamt UA 0221 = Personalverwaltung UA 0301 = Kämmereiverwaltung UA 0631 = Telekommunikation UA 0801 = Betriebskrankenkasse UA 0811 = Arbeitsmed. und sicherheitstechn. Dienst UA 0851 = Erholungsplatz Schondorf am Ammersee UA 0891 = Sonstige Einrichtungen und sonstige Personalfürsorge für Verwaltungsangehörige UA 6021 = Tiefbauverwaltung UA 6311 = Gemeindestraßen ) Kostenersatz für die forstliche Bewirtschaftung von Flächen, die den Stadtwerken als Fassungsbereiche für Trinkwasser übertragen wurden an UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes HSt Summe: Die Stadtwerke erhalten noch folgende Zahlungen aus dem Gemeindehaushalt: Erstattungen für Querschnittsdienstleistungen und Unterlagen vom: 1) UA 6312 = Verkehrstechnik bei Straßen ) UA 6701 = Straßenbeleuchtung Summe:

2 E zu Konzessionsabgabe der Stadtwerke Augsburg / der LEW. Ab dem Jahr 2001 wird von den Stadtwerken Augsburg die Konzessionsabgabe auch für Strom, den Dritte im Wege der Durchleitung durch das Netz der Stadtwerke im Stadtgebiet an Letztverbraucher liefern, erhoben. Insofern erfolgt keine Einnahmenaufteilung mehr hinsichtlich Stawa bzw. Dritter (insb. LEW). 1) Energie (Strom, Gas, Fernwärme) ) Wasser ) Verkehr Summe: zu Konzessionsabgabe der Stadtwerke Augsburg für die Nutzung stadteigener Grundstücke. 1) Energie (Strom, Gas, Fernwärme) ) Wasser Summe: zu Zuschuss an die Stadtwerke Augsburg, Verkehrs-GmbH für den ÖPNV (anteilige Weitergabe der staatlichen ÖPNV-Zuweisung). UA 8303 Ehemaliger Eigenbetrieb Stadtwerke - Ref. 1 - Dieser Unterabschnitt enthält die Personalausgaben für Beamte, die bei der Stadt Augsburg als Dienstherr beschäftigt sind, aber den Stadtwerke GmbH' s zur Dienstleistung zugewiesen werden. Für die vorgenannte Personengruppe leisten die Stadtwerke GmbH' s für alle anfallenden Ausgaben einen vollen Kostenersatz. (Ein Versorgungskostenersatz wird nicht verrechnet. Vielmehr bilden die Stadtwerke GmbH' s hierfür Pensionsrückstellungen und beteiligen sich später an den Versorgungszahlungen.) Alle Einnahmen dieses Unterabschnitts sind mit allen Ausgaben dieses Unterabschnitts unecht deckungsfähig. UA 8551 Allgemeine Forstverwaltung - Ref. 2 - Hier wird die Stadtforstverwaltung mit dem Kraftfahr- und Maschinenbetrieb geführt. Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt , , und gegenseitig deckungsfähig. zu Entgelte für Arbeits- und Transportleistungen des Kraftfahrbetriebes und der Auszubildenden. zu Kostenanteil von: 1) UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes ) UA 8553 = Stadtwald außerhalb des Stadtgebietes ) UA 8554 = Schaezlerwald Summe: Unechte Deckung mit HSt , und

3 E zu ) Wartungs- und Pflegekosten für EDV-System "PRO FORST" ) Sonstige Büroausstattung Summe: zu Informationsmaterial, Waldführungen u. ä. zu Elektronikversicherung; Umsetzung der anteiligen kommunalen Haftpflichtversicherung auf die HSt zu Veröffentlichungen, Waldbegehungen des Stadtrats, Informationsveranstaltungen u. a. zu Mitgliedsbeiträge an: 1) Bayer. Waldbesitzerverband ) Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ) Günz-Fischereigenossenschaft ) Bayer. Forstverein ) Deutsche Dendrologische Gesellschaft ) Naturpark Steinwald e. V ) Europäischer Kommunalwaldbesitzerverband (FECOF) ) Pan-Europäisches Zertifizierungsprogramm (PEFC) ) NANU e.v ) WBV Region Augsburg e.v ) Zentrum Wald-Forst-Holz der LWF Summe: zu Vorjahre: Haus- und Grundlastenanteile für das Forstbetriebsgebäude Tattenbachstraße 17 a an den UA 8552 = Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes. UA 8552 Stadtwald innerhalb des Stadtgebietes - Ref. 2 - Hier werden folgende städtische Waldungen geführt: 1) Siebentischwald ha 2) Haunstetter Wald ha 3) Bewirtschaftung für die Stadtwerke GmbH 528 ha 4) Gögginger Wald ha 5) Inninger Wald ha 6) Lärmschutzwald Hammerschmiede... 9 ha ha (Die Forstreviere im Siebentisch- und Haunstetter Wald sind Wasser- und Naturschutzgebiete.) Außerdem werden hier das Forsthaus Haunstetten und das Forstbetriebsgebäude geführt. Das "Forstmuseum Waldpavillon" ist ab 2012 bei dem eigens dafür eingerichteten UA 3219 veranschlagt. Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt , , und gegenseitig deckungsfähig.

4 E zu Vorjahre: Eintrittsgelder für das Forstmuseum "Waldpavillon". zu Einnahmen aus Dienstleistungen für Dritte. zu Ertrag aus dem Verkauf von Wildbret vom Verwaltungsjagdrevier Siebenbrunn. zu Verkaufserlöse bei Christbäumen, Schmuck- und Deckreisig. zu Pachten für landwirtschaftliche Grundstücke, Jagd- u. Fischereipachten, Mieten für Tattenbachstraße 15 a. zu Kostenersatz der Stadtwerke für die Bewirtschaftung des Waldes der Wasser GmbH gemäß Bewirtschaftungsvertrag vom zu Vorjahre: Haus- und Grundlastenanteile für das Forstbetriebsgebäude Tattenbachstraße 17 a vom UA 8551 = Allgemeine Forstverwaltung. zu Zuweisung für waldbauliche Maßnahmen gemäß Waldförderrichtlinien und Vertragsnaturschutz. zu Laufender Bauunterhalt und Wartung für das Forsthaus Haunstetten und das Forstbetriebsgebäude. zu Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneueung, Walderschließung, Arbeiten für Dritte. zu Erneuerung und Instandsetzung von Werkzeugen und Geräten. zu Jagdpacht für Angliederungsflächen im Verwaltungsrevier Siebenbrunn. zu Lehrgangs- und Fahrtkosten für Auszubildende. zu Fortbildungsmaßnahmen für Forstarbeiter. zu Wildfutter, Markierungsfarben, Verbandsmittel u. ä. zu Aufwand für Waldführungen, forstliche Aufwandsentschädigungen usw. zu Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu Beiträge an die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. zu Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu Unechte Deckung mit HSt

5 E UA 8553 Stadtwald außerhalb des Stadtgebietes - Ref. 2 - Hier wird der außerhalb des Stadtgebietes gelegene städtische Waldbesitz geführt. Er ist in folgende Reviere aufgegliedert: 1) Mittelneufnach ha 2) Brugger mit Bezirk Ottmaring ha 3) Diedorf mit Wollmetshofen ha 5) Unterbaar ha 6) Fuchsmühl ha Summe: ha Laut vertraglicher Vereinbarung vom 03./15. November 1971 partizipieren die ehemals waldbesitzenden Stiftungen an dem Unterabschnittsergebnis mit 83 %. Innerhalb der Stiftungen erfolgt die Verteilung wie folgt: Paritätische Hospital-Stiftung 62% Paritätische St. Jakobs-Stiftung 12% Paritätische St. Martins-Stiftung 12% Katholischer Studien-Fonds 14% Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt , , , , und gegenseitig deckungsfähig. zu Entgelte des Marktes Fuchsmühl für Wasserableitung aus der Steinbrunnenquelle. Sonstige Entgelte für Wegenutzung, Mobilfunknutzung, Dienstleistungen (z.b. Motorsägenkurse, Bewirtschaftungsverträge). zu Einnahmen aus Verkauf von Weihnachtsbäumen, Schmuck- und Deckreisig sowie Kiesabbau im Revier Brugger. zu Grundstückspachten, Jagdpachten, Fischereipachten, Mieteinnahmen zu Zuweisungen für waldbauliche Maßnahmen gemäß Waldförderrichtlinien und Vertragsnaturschutz.. zu Defizitanteil (83 %) der ehemals waldbesitzenden Stiftungen. zu Sanierung der Forstdienstgebäude: 1) Mittelneufnach; Sanierung der Außen- und Stützmauer auf der Westseite ) Brugger; Sanierung der Nebengebäude Summe: Die vorstehende Erläuterung ist für die Mittelbewirtschaftung verbindlich. Die Mittel sind übertragbar. zu Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneuerung, Walderschließung, Arbeiten für Dritte. zu Erneuerung und Instandsetzung von Werkzeugen und Geräten. zu Jagdpachten für Angliederungsflächen, Miete für Büro Unterbaar.

6 E zu Aufwand für Spritzmittel, Benzin für Motorsägen, Markierungsfarbe, Verbandsmittel u. ä. zu Aufwand für WBV/FBG Beiträge, Forsteinrichtung, Standortkartierung, usw. zu Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu Beiträge an die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. zu Kosten für Waldbewertungsgutachten, Grundbuchauszüge u. ä. zu Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu Unechte Deckung mit HSt zu zu Ertragsanteil (83 %) der ehemals waldbesitzenden Stiftungen. (Der verbleibende 17-%-Stadtanteil wird in der Jahresrechnung ggf. beim UA 9101 der Allgemeinen Rücklage, Zweckbindung Forstausgleich, zugeführt. Ab 2012 Umsetzung vom Bereich 7 in den Bereich 8. zu Zuführung zum Vermögenshaushalt zum Abgleich des dortigen Fehlbetrages beim UA Darunter für Flächenarrondierungen (vgl. HSt , VHK 003). UA 8554 Schaezlerwald - Ref. 2 - Hier sind die gemäß Schenkungsvertrag vom von Dr. Wolfgang Freiherr von Schaezler an die Stadt Augsburg übereigneten Waldgrundstücke in den Gemarkungen Pichl, Edenhausen und Neukirchen (rd. 139 ha) zusammengefasst. Der UA 8554 bildet zusammen mit dem UA 3222 = Schaezler-Palais eine rechtlich unselbständige Stiftung. Die Stiftung dient vor allem der Vergabe von Stipendien und dem Unterhalt des Schaezler- Palais sowie des Schaezlerwaldes. Die Einnahmen sind nur für Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt (Art. 84 Abs. 3 GO). Die budgetierten und von der Forstverwaltung bewirtschafteten (BFB 820) Sachausgaben sind mit Ausnahme der HSt gegenseitig deckungsfähig. zu Zinsen aus der Sonderrücklage Schaezlerwald. zu Entnahme aus dem Sondervermögen Schaezlerwald - Forstausgleichsrücklage zur Finanzierung von Baumaßnahmen im Schaezler-Palais. (Weiterreichung der Haushaltsmittel an den UA 3222 = Schaezler-Palais über die HSt ) zu zu Hinweis: Die Arbeiten der Forstwirte des Reviers Unterbaar werden als Dienstleistung über Sachkosten verrechnet und nicht als Personalkosten des Forstdistrikts Schaezlerwald. zu Aufwand für Unternehmer und Material für Holzernte, Waldschutz, Waldpflege, Walderneuerung, Walderschließung.

7 E zu Aufwand für WBV/FBG Beiträge, Forsteinrichtung, Standortkartierung sowie Erstattung des Waldarbeitereinsatzes an das Revier Unterbaar. zu Betriebsausgaben für Vermarktungsentgelte. zu Beitrag zur Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. zu Geschäftsausgaben für zu gewährende Skonti. zu Unechte Deckung mit HSt zu Bauunterhaltskostenbeitrag an UA 3222 = Schaezler-Palais als Ersatz der tatsächlichen Aufwendungen für den äußeren Bauunterhalt am Anwesen Maximilianstraße 46 (Schaezler-Palais) gemäß 11 Ziffer 1 des Schenkungsvertrages. zu Stipendien zum Vollzug des 11 Ziffer 3 des Schenkungsvertrages. zu Überschussabführung an das Sondervermögen Schaezlerwald. UA 8711 Genossenschaftsbanken - Ref. 1 - zu Unechte Deckung mit HSt zu Kapitalertragsteuer. Unechte Deckung mit HSt UA 8811 Allgemeine Grundstücke - Ref. 8 - Hier sind veranschlagt: Bebaute und unbebaute Grundstücke mit Ausnahme der den öffentlichen Zwecken dienenden Grundstücke. Hier ist auch die Verwaltung des Ratskellers enthalten. Die Einnahmen dieses Unterabschnitts unterliegen hinsichtlich der Verpachtung von Gaststätten der Umsatzsteuerpflicht. Einnahmen und Ausgaben sind insoweit netto veranschlagt. Die Haushaltsstellen , , , , , , , , sind gegenseitig deckungsfähig. zu ) Weitervermietung von Räumen im Anwesen Blücherstraße 1: 1.1 Mittags- und Hausaufgabenbetreuung für die Luitpoldschule HSt Erweiterung der Stadtteilbücherei Lechhausen HSt Mehrgenerationentreffpunkt HSt ) Sonstige kleinere Miet- und Pachteinnahmen Summe:

8 E zu Ersatz bereits bezahlter anteiliger Grundbesitzabgaben, Heizungskostenersatz u. ä. Kostendeckende Gebühren bei Rangrücktritten. zu Haus- und Grundlastenanteile von: 1) UA 1401 = Katastrophenschutz ) UA 7311 = Stadtmarkt Summe: zu Die Mittel sind übertragbar. zu Weisungsgemäß werden bei den Wohngebäuden (Allgemeine Grundstücke) schwerpunktmäßige Gesamtinstandsetzungen für verschiedene Anwesen geplant. 1) Am Lueginsland 1: Dacharbeitung und Efeuentfernung ) Am Lueginsland 7: Fachgerechter Anschluss der Stromversorgung ) Barfüßerstraße 10: Austausch mehrer Fenster ) Hallstraße 9: Gesimserneuerung ) Holzbachstraße 12 a: Türerneuerung ) Maximilianstraße 54: Überprüfung der elektrischen und sanitären Leitungen ) Moritzplatz 2: Ersetzen der Klimaanlage ) Riedingerstraße 24: Statische Ertüchtigung und Fensteraustausch ) Ulmer Straße 182: Fliesenerneuerung Summe: Die vorstehende Erläuterung ist für die Mittelbewirtschaftung verbindlich. Die Mittel sind übertragbar. zu Die Mittel sind übertragbar. zu Unterhalt der Tiefgarage "Hinter der Metzg" - Anteil Privatstellplätze -, der Tiefgarage "Hunoldsgraben" und der Tiefgarage "Oberhauser Bahnhof". zu Verwaltungskosten der Tiefgarage "Afrawald". zu Kleingeräte für Hausmeister, Überprüfung und Ersatzbeschaffung von Feuerlöschern. zu Miete für Räume im Anwesen Blücherstraße 1. Einnahme bei HSt

9 E zu ) Verwaltungskosten: Tiefgaragen Vogelmauer, Zollernstraße, Ulrichsgasse 2) Kosten für Sondernutzungsgebühren und Überbrückungen 3) Überprüfung elektrischer Anlagen, Blitzschutzanlagen u. sonst. Prüfungskosten 4) Antennenmiete zu : Vermessungs- und Flurbereinigungskosten, Miet- und Pachtfreimachungskosten. zu Archäologische Grabungen. zu : Freimachung und Entsorgung von belastetem Aushub auf dem Grundstück an der Bürgermeister-Ulrich-Straße / Unterer Talweg zum Zwecke der Bebauung. zu Gerichtskosten, Notarkosten, Kosten von Verkehrswertgutachten, Rechtsanwaltsgebühren, Kosten für Altlastenuntersuchungen u. ä. Die Mittel sind übertragbar. zu Erstellen von Energiepässen, die ab 2008 bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohnungen oder Gebäuden vorgeschrieben sind. zu Kosten für Zeitungsinserate. zu Grabpflege aufgrund von Vermächtnissen. zu Mitgliedsbeitrag an den Wasserwirtschaftsverband Schmuttertal. UA 8815 Rückführung von Eigenbetriebsgrundstücken - Ref. 8 - Ab wurde der Schlacht- und Viehhof = UA 7411 als Eigenbetrieb der Stadt Augsburg geführt und aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert. Grundstücke, die nicht zum Betriebsvermögen des Eigenbetriebs gehörten, wurden beim neuen UA 8815 geführt. Überschüsse flossen dem Eigenbetrieb als Eigenkapital zu. Mit dem Stichtag wurde der Eigenbetrieb Schlacht- und Viehhof aufgelöst. Alle Bewirtschaftungen des Grundbesitzes sind ab im Haushaltsplan der Stadt Augsburg nachzuweisen. zu zu Mieten und Pachten für Büroräume und Wohnungen. Minderung aufgrund von Grundstücksverkäufen und Ablauf von Mietverträgen. Aufwendungen für die Durchführung unbedingt notwendiger Reparaturen. Gegenseitig deckungsfähig mit HSt zu Gegenseitig deckungsfähig mit HSt

10 E UA 8901 Friedrich-Prinz-Fonds - Ref. 6 - Rechtlich unselbständige Stiftung. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken z. B. Verschönerung und Pflege des Siebentischparkes in Augsburg, Herstellung, Erhaltung, Pflege und Erwerb stilistisch hervorragender Anlagen und Bauwerke, soweit dadurch Kunst, Kultur, Bildung, Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege gefördert werden. Die Einnahmen sind nur für Ausgaben zur Erfüllung des Stiftungszweckes bestimmt (Art. 84 Abs. 3 GO). zu Mieten und Pachten aus landwirtschaftlichen Flächen. zu Zinsen aus Darlehensausreichung an die Lorenz und Therese Stötter'sche Stiftung. zu ) Nebenkosten im Rahmen der Preisgeldverleihung für den Augsburger Fassadenpreis. 2) Pflege des Stiftergrabes und Grabgebühren. zu Depotgebühren. zu Förderung von, im Rahmen des Stiftungszweckes liegenden, nichtinvestiven Maßnahmen an städtischen Gebäuden und Anlagen. zu Förderung von, im Rahmen des Stiftungszweckes liegenden, nichtinvestiven Maßnahmen privater Gebäude- und Anlageneigentümer. zu Zuführung des Überschusses an den Vermögenshaushalt. Aufgrund der "Geschäftsanweisung für das Finanzmanagement der Stadt Augsburg, einschließlich der Sondervermögen" (Neufassung Finanzrichtlinie FinR; Stadtratsbeschluss vom , Drucksache- Nr. 11/00578) wird die Mittelverwendung und die Rücklagenzuführung neu geregelt (vgl. Absatz B.2.2): "Um nachhaltig ein inflationsgeschütztes Wachstum, mindestens aber einen realen Kapitalerhalt für das Stiftungsvermögen gewährleisten zu können, sollen dem Grundstockvermögen jährlich aus den laufenden Stiftungserträgen 5 % der Erträge aus der Verwaltung des Kapitalvermögens zugeführt werden. Soweit das Stiftungsvermögen Immobilienbesitz enthält, soll aus den jeweiligen Überschüssen aus der Immobilienverwaltung eine Instandhaltungsrücklage im Rahmen der abgabenrechtlichen Vorschriften von 30 % der jeweiligen Überschüsse gespeist werden." Die endgültige Aufteilung und Weiterleitung an das Sondervermögen erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

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