Jahrgang 20 Döbern, den 24. Februar 2012 Nummer 4. Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils

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1 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, in Döbern Jahrgang 20 Döbern, den 24. Februar 2012 Nummer 4 Eisdisco und Eishockeyturnier in Groß Kölzig Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils Amtliche Bekanntmachungen - Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Tschernitz (Straßenreinigungssatzung) Seite 2 - Beschlussfassungen und Einladungen zu Sitzungen des Amtsausschusses und der Gemeindevertretungen Seite 4 - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Solarpark Parkstraße" der Stadtverordnetenversammlung Döbern vom Seite 6 - Bekanntmachung zur erneuten Offenlegung 1. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Tschernitz Seite 7 - Öffentliche Bekanntmachung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes - Festsetzung nach 14 Abs. 1 Nr. 1 Eig V für das Wirtschaftsjahr 2012 Seite 7 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung durch Offenlegung Seite 8 - Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung durch Offenlegung Seite 8 Amtliche Mitteilungen - Die Amtsverwaltung gibt bekannt - Neue Telefonnummern ab Seite 9 - Informationen des Fachbereiches Finanzen, Ordnung und Sicherheit Seite 9 - Informationen des Fachbereiches Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Seite 9 - Einladung - Bebauungsplanverfahren "Solarpark OT Jocksdorf West" Seite 9

2 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 2- Nr. 04/2012 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Aufgrund - der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 des Artikel 1 (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - BbgKVerf) des Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) vom (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Art. 15 des Kommunalrechtsreformanpassungsgesetztes (KommRRef AnpG) vom (GVBl. I/08, S. 202, 207) - des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung, - 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 218) in der jeweils geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Tschernitz in ihrer Sitzung am folgende Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Tschernitz (Straßenreinigungssatzung) beschlossen. 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Tschernitz ist zur Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen in der Gemeinde Tschernitz einschließlich der Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen und Kreisstraßen verpflichtet. Zusätzlich werden öffentliche Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage gereinigt, an denen bebaute Grundstücke angrenzen. Die Reinigungspflicht kann ganz oder teilweise auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke übertragen werden ( 2). (2) Die Reinigungspflicht umfasst die Straßenreinigung und den Winterdienst der Fahrbahnen, Gehwege und Überwege für Fußgänger. Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Ortsbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Der Winterdienst beinhaltet das Schneeräumen sowie das Bestreuen bei Schnee und Eisglätte insbesondere an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen. Art und Umfang der Reinigungspflichten der Gemeinde und der Grundstückseigentümer ergeben sich im Einzelnen aus den Bestimmungen der 2 bis 4 dieser Satzung. Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, die nicht Gehweg ist, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trennstreifen, Bankette, Rand- und Sicherheitsstreifen, befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze, Radwege und Bushaltestellenbuchten. Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten: - selbständige Gehwege, - gemeinsame Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO), - alle erkennbar, abgesetzten für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile mit Ausnahme von Plätzen, - in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) ein Streifen von jeweils 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze, sowie - jeweils die dazugehörenden Randstreifen; Randstreifen sind Nebenflächen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze, insbesondere Straßenbegleitgrün (Rasenflächen oder anderer Pflanzenwuchs) sowie unbefestigte oder befestigte Flächen. (3) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht Dritter bedienen. 2 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigung der im anliegenden Straßenreinigungsverzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen wird in dem im 3 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Das Straßenreinigungsverzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. Straßenumbenennungen haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht. (2) Zur Reinigung verpflichtete Grundstückseigentümer nach Absatz 1 sind Anlieger, deren Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen (Vorderliegergrundstück) als auch Grundstückseigentümer der dahinter liegenden Grund-stücke, die zwar nicht an einer zu reinigenden öffentlichen Straße angrenzen, aber durch eine Zuwegung über ein anderes, von der zu reinigenden Straße erschlossenes angrenzendes Grundstück erreichbar sind (Hinterliegergrundstück). (3) Sind die Grundstückseigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die übertragene Reinigungspflicht in dem jeweiligen Umfang nur bis zur Straßenmitte. (4) Besteht für ein Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen und juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. (5) Liegt auf dem Grundstück Teileigentum oder Wohnungseigentum vor, so besteht die übertragene Reinigungspflicht den Eigentümern gegenüber als Gesamtschuld. (6) Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt. 3 Art und Umfang der übertragenen Reinigungspflicht nach 2 (1) Die Straßenreinigung (Sauberhalten/Winterdienst) der im Gemeindegebiet befindlichen Gehwege wird generell auf die Eigentümer der durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Die Gehwege sind nach Maßgabe dieser Satzung, insbesondere des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage), ganzjährig mindestens monatlich, darüber hinaus jeweils nach Bedarf zu reinigen. Die Reinigungspflicht hinsichtlich der Fahrbahnen verbleibt bei der Gemeinde. Die Fahrbahnen sind nach tatsächlichem Bedarf zu reinigen.

3 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land (2) Zur Straßenreinigung gehört auch das Entfernen von Un-kraut, Laub, Unrat und sonstigen Verunreinigungen. Belästigende Staubentwicklung ist hierbei zu vermeiden. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefähr-dung des Verkehrs darstellt. Verunreinigungen sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Schnittgerinne und Wassereinläufe sind für den ungehinderten Abfluss des Oberflächenwassers freizuhalten. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind unverzüglich zu reinigen. Die Fahrbahnreinigungspflicht erstreckt sich jeweils bis zur Straßenmitte. Gehwege sind in ihrer gesamten Breite zu reinigen. In Straßen mit einseitigem Gehweg ist nur auf diesem zu reinigen. Reinigungspflichtig ist der Grundstückseigentümer, der an diesem Gehweg angrenzt. (3) Beim Winterdienst sind die übertragenen Fahrbahnen, Gehwege und Übergänge für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Eisglätte zu streuen. Die Winterdienstpflicht erstreckt sich auf Fahrbahnen bis zur Straßenmitte. Gehwege und Überwege für Fußgänger sind in einer Breite von mindestens 0,80 m von Schnee freizuhalten. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 Straßenverkehrsordnung) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 Straßenverkehrsordnung) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von jeweils 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. In Straßen mit einseitigem Gehweg ist der Winterdienst nur auf diesem Gehweg durchzuführen. Reinigungspflichtig ist der Grundstückseigen-tümer, der an diesem Gehweg anliegt. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach dem Auftreten der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Gehwege sind bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Fahrbahnen und Fußgängerüberwege sind bei Eis- und Schneeglätte an gefährlichen Stellen zu streuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Gefährliche Stellen sind Stellen, bei denen wegen ihrer eigentümlichen Gestaltung oder wegen bestimmter, nicht ohne weiteres erkennbarer Umstände ein Unfall selbst dann naheliegt, wenn die Verkehrsteilnehmer die im Winter allgemeine Sorgfalt walten lassen. Dies sind besonders Straßenstellen, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit salzhaltigen oder auftauenden Mitteln durchsetzten Schnee auf Baumscheiben abzulagern. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen, die Hydranten, Gerinne und Absperrschieber sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. (4) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversiche-rung nachgewiesen wird. Der Reinigungspflichtige und der Dritte haben der Gemeinde unverzüglich schriftlich die Beendigung der Übernahme der Reinigungspflicht mitzuteilen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und kann an Bedingungen und Auflagen gebunden sein. Sie ist nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. (5) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. 4 Begriff des Grundstücks (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Buchgrundstück (das im Grundbuch eingetragene Grundstück). Hiernach ist ein Grundstück der durch Vermessung räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der auf einem besonderen Grundbuchblatt allein oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer des Bestandsverzeichnisses gebucht ist. Vom Buchgrundstück kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Mehrere Grundstücke können zu einem zusammengefasst werden. Ebenso kann auch nur eine bestimmte Teilfläche eines Grundstücks Veranlagungsgegenstand sein, wenn dies die rechtlich mögliche oder zulässige Nutzung ausnahmsweise gebietet. (2) Als erschlossen im Sinne dieser Satzung gilt ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge oder eine fußläufige Zugangsmöglichkeit hat und dadurch eine innerhalb der geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle Grundstücksnutzung ermöglicht wird. Dies gilt in der Regel auch für Grundstücke, welche durch Anlagen wie Böschungen, Gräben, Grünanlagen, Mauern, Parkbuchten/ streifen, Bushaltestellen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind. 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt, insbesondere: - seiner Reinigungspflicht nach 2 und 3 nicht nachkommt, - gegen ein Ge- oder Verbot der 2 und 3 dieser Satzung verstößt. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. Ordnungswidrigkeiten können auch mit einer Geldbuße nach 17 OWiG bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden. Zuständige Behörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. l OWiG ist der Amtsdirektor. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg.

4 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 4- Nr. 04/ In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Döbern, den gez. Günter Quander Amtsdirektor Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Tschernitz vom RK Umfang der Reinigungspflicht 1 Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg erfolgen durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Straßenreinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgen durch die Gemeinde. 2 Straßenreinigung und Winterdienst auf dem Gehweg erfolgen durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Straßenreinigung auf der Fahrbahn erfolgt durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgt durch die Gemeinde. 3 Es erfolgt keine Straßenreinigung und kein Winterdienst. RK = Reinigungsklasse Sind keine Gehwege vorhanden, besteht hinsichtlich der Gehwege keine Winterdienstpflicht für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Reinigungshäufigkeit Auf den übertragenen Gehwegen ist mindestens monatlich, darüber hinaus nach Bedarf zu reinigen. Auf den Fahrbahnen wird nach tatsächlichem Bedarf gereinigt. Straßenreinigungsverzeichnis RK Ortsteil Tschernitz RK Ortsteil Wolfshain 2 Am Lohnteich 2 Am Sportplatz 2 Am Schulweg 2 Dorfaue 2 Bahnhofstraße 1 Dorfstraße 2 Bergstraße 2 Friedhofsstraße 2 Brauereiweg 2 Mühlbergstraße 1 Cottbuser Straße 2 Schießhausweg 2 Friedhofsweg 2 Schulstraße 2 Friedrichshainer Straße 2 Siedlungsstraße 2 Gartenstraße 2 Tschernitzer Weg 2 Grenzweg 2 Weinbergstraße 2 Hüttenweg 3 Verbindungsweg nach Fried- 2 Jahnstraße richshain (Adamschenke) 2 Jerischker Weg 2 Kirchstraße 2 Lerchenfeld 2 Mittelstraße 1 Muskauer Straße 2 Schloßstraße 1 Spremberger Straße 2 Streitweg 2 Teichstraße 2 Waldstraße 2 Warmbrunn-Quielitz-Straße 3 Weg zur Hermannmühle (Teilstück) Auf den Geh-und Radwegen und Fahrradstraßen erfolgt kein Winterdienst. Alle nicht benannten Straßen(abschnitte) sind der Reinigungsklasse 3 zugeordnet, Privatstraßen sind durch die Grundstückseigentümer zu reinigen. Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Döbern-Land In der 35. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 124/35/2012 Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2012 des Eigenbetriebes Abwasser des Amtes Döbern-Land Beschluss Nr. 125/35/2012 Zustimmung zur Jahresrechnung 2010 des Amtes Döbern-Land Beschluss Nr. 126/35/2012 Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr 2010 In der 36. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 127/36/2012 Ablehnung der Änderung der Grundschulstruktur im Amt Döbern-Land Einladung zur 25. Sitzung der Gemeindevertretung Felixsee Tag: 14. März 2012 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Klein Loitz, Schulungsraum Freiwillige Feuerwehr, Reuthener Str. 38a, Fellixsee Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Informationen des Bürgermeisters 05 Information des Amtsdirektors über den aktuellen Stand der Entwicklung der Gebietsstruktur und Diskussion 06 Fragestunde für die Einwohner 07 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (24. Sitzung vom ) 08 Protokollkontrolle 09 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zur Einstellung von finanziellen Mitteln für das Heizwerk Klein Loitz in den Haushalt Beschluss zur Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Wärmeabnehmer im Zusammenhang mit der Schließung des Heizwerkes KLein Loitz Beschluss zur Festlegung der künftigen Wärmeversorgung für den Jugendklub Klein Loitz Beschluss zur Satzung der Gemeinde Felixsee über die Erhebung von Hundesteuern Beschluss zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Felixsee

5 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Beschluss zur Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zu einer Auftragsvergabe - Erneuerung der Flutlichtbeleuchtung auf dem Sportplatz der BSV Friedrichshain e.v Beschluss zu einer Auftragsvergabe - Erneuerung des Eingangsbereiches in der Turnhalle im OT Friedrichshain 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung Rabe Vorsitzender der Gemeindevertretung Einladung zur 32. Sitzung der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf Tag: 13. März 2012 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Hornow, Gemeindezentrum, Schulstraße Hornow-Wadelsdorf Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Informationen der Bürgermeisterin 05 Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten 06 Fragestunde für die Einwohner 07 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (31./ ) 08 Protokollkontrolle 09 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zur Beanstandung des Beschlusses Nr. 142/31/12 vom Beschluss zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf Beschluss zur Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr Grundsatzbeschluss zum Straßenbeleuchtungsvertrag OT Wadelsdorf 10 Sonstiges Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zu einem Antrag auf Erwerb von landwirtschaftlichen Pachtflächen im OT Wadelsdorf Beschluss zu einer Auftragsvergabe - Dachdeckerarbeiten am Gutshaus Wadelsdorf 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung A. Leesker Vorsitzende der Gemeindevertretung Einladung zur 21. Sitzung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben Tag: 29. Februar 2012 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Klein Düben, Schloss, Dorfstr. 9, Jämlitz-Klein Düben Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Informationen des Bürgermeisters 05 Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten 06 Fragestunde für die Einwohner 07 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (20. Sitzung vom ) 08 Protokollkontrolle 09 Beschlussvorlagen und Anträge Satzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) Satzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben über die Erhebung von Hundesteuern Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2011/ Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011/ Beschluss zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Jämlitz- Klein Düben Beschluss zur Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr Sonstiges Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zur Sicherung eines Wegerechts im OT Jämlitz-Hütte 02 Sonstiges 03 Schließung der Sitzung Hallasch Vorsitzender der Gemeindevertretung Beschlüsse der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal In der 34. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 182/34/2012 Zustimmung zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Neiße- Malxetal Beschluss Nr. 183/34/2012 Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr 2010 Beschluss Nr. 184/34/2012 Zustimmung zum Wegenutzungsvertrag SpreeGas Beschluss Nr. 185/34/2012 Zustimmung zum Bebauungsplan Solarpark Jocksdorf II Beschluss Nr. 186/34/2012 Zustimmung zur Außerdienststellung des Friedhofs im Gemeindeteil Bahren

6 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 6- Nr. 04/2012 Einladung zur 35. Sitzung der Gemeindevertretung Wiesengrund Tag: 05. März 2012 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Mattendorf, Alte Schule, Schulstr Wiesengrund Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Information des Bürgermeisters 05 Information des Amtsdirektors über den aktuellen Stand der Entwicklung der Gebietsstruktur und Diskussion 06 Behandlung von Anfragen und Anregungen der Abgeordneten 07 Fragestunde für die Einwohner 08 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene Sitzung (34. vom ) 09 Protokollkontrolle 10 Beschlussvorlagen und Anträge Information des Geschäftsführers der Trinkwasserversorgungs-GmbH Döbern zum Stand der Trinkwasserverund Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wiesengrund sowie zum Sachstand der Umsetzung zur Sanierungsanordnung für die Kläranlage Jethe Beschluss zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Wiesengrund Beschluss zur Entlastung des Amtsdirektors für die Haushaltsführung im Jahr Beschluss über Zuschüsse für Dorf- und Heimatfeste (Heimatpflege) 11 Sonstiges Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zum Erwerb von Teilflächen GT Klinge Beschluss zu einer Auftragsvergabe - Planungsleistungen für Ertüchtigung der Heizungsanlage der Kita Gosda gemäß Energieeinspar-Gesetzgebung 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung 3. Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie für die Änderung des Flächennutzungsplans sind vom Investor zu tragen. 4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. gez. Quander Amtsdirektor Bekanntmachungsvermerk: Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Solarpark Parkstraße der Stadt Döbern vom wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. gez. Quander Amtsdirektor Bekanntmachungsvermerk zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Döbern Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung findet zur Änderung des Flächennutzungsplans, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Solarpark Parkstraße, eine erste öffentliche Auslegung der Planung statt. Die öffentliche Auslegung erfolgt im Dienstgebäude Forster Str. 8 in Döbern vom 05. März bis 16. März 2012 während folgender Dienstzeiten der Verwaltung: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr In dieser Zeit besteht für Jedermann Gelegenheit, sich über den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Döbern zu informieren sowie über die allgemeinen Zwecke und Ziele und die wesentlichen Auswirkungen der Planung, Auskunft zu erhalten. gez. Quander Amtsdirektor Skizze zum Geltungsbereich: Piosik Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Solarpark Parkstraße der Stadtverordnetenversammlung Döbern vom Die Stadtverordnetenversammlung Döbern beschließt: 1. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Flur-stücken 100, 101/3, 115/1, der Flur 4, der Gemarkung Döbern, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. 2. Parallel dazu ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

7 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Bekanntmachung zur erneuten Offenlegung 1. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Tschernitz Aufgrund der Hinweise von den Trägern öffentlicher Belange wurde der Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Tschernitz geringfügig geändert. Deshalb ist gemäß 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch erneut auszulegen. Bekanntmachungsvermerk: Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tschernitz, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, erfolgt im Dienstgebäude Forster Str. 8 in Döbern vom 05. März bis 06. April 2012 während folgender Dienstzeiten der Verwaltung: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr In dieser Zeit besteht für Jedermann Gelegenheit, sich über den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tschernitz sowie über die allgemeinen Zwecke und Ziele und die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Folgende relevante Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können während der Auslegungszeit eingesehen werden: Belang Behörde/TÖB Stellungnahme vom: Naturschutz/Wasserwirtschaft Landkreis Spree-Neiße Naturschutz/Wasserwirtschaft Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Regionalabteilung Süd) Waldnutzung Landesbetrieb Forst Brandenburg Wasserwirtschaft/Bodenschutz Wasser- u. Bodenverband Neiße-Malxe-Tranitz Altbergbau/Höffigkeit Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Desweiteren können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tschernitz unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gez. Quander Amtsdirektor Öffentliche Bekanntmachung des Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes Festsetzung nach 14 Abs. 1 Nr. 1 Eig V für das Wirtschaftsjahr 2012 Auf Grund des 7 Nr.3 und des 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 festgestellt: 1. Es betragen: 1.1. im Erfolgsplan Bereich Trinkwasser die Erträge ,00 EUR die Aufwendungen ,00 EUR 1.2. im Erfolgsplan Bereich Abwasser die Erträge ,00 EUR die Aufwendungen ,00 EUR 1.3. im Finanzplan Bereich Trinkwasser Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit ,00 EUR Mittelabfluss aus der Investitionsätigkeit ,00 EUR Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit ,00 EUR 1.4. im Finanzplan Bereich Abwasser Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit ,00 EUR Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit ,00 EUR Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit ,00 EUR 2. Es werden festgesetzt: 2.1. der Gesamtbetrag der Kredite im Bereich Trinkwasser auf: 0,00 EUR 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Trinkwasser auf: ,00 EUR 2.3. der Gesamtbetrag der Kredite im Bereich Abwasser auf: 0,00 EUR 2.4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Bereich Abwasser auf : ,00 EUR 2.5. die Verbandsumlage zum Ausgleich der Aufwendungen für die Entwässerung öffentlicher Flächen auf: ,96 EUR Nach 19 Abs. 2 Satz 1 GKG haben die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Anteile zutragen: a) Spremberg ,80 EUR b) Felixsee, OTe Klein Loitz 4.445,28 EUR und Bohsdorf c) Hornow-Wadelsdorf 2.630,88 EUR Spremberg, den gez. Harry Krause Vorsitzender der Verbandsversammlung gez. Bernd Schmied Verbandsvorsteher Der Wirtschaftsplan wurde mit Schreiben vom durch den Landrat des Landkreises Spree-Neiße genehmigt. Entsprechend 21 Abs. 3 der Verbandssatzung des SWAZ liegt der Wirtschaftsplan 2012 in der Zeit vom bis zum

8 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land - 8- Nr. 04/ in der Heinrichstraße 9 in Spremberg, im Sekretariat während der Dienstzeit zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (03563) Spremberg, den gez. Bernd Schmied Verbandsvorsteher Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung durch Offenlegung Sehr geehrter Herr Paul Werchan, die Grenzen des Grundstücks Gemeinde: Neiße-Malxetal Flur: 2 Gemarkung: Jocksdorf Flurstück: 110/4 sind vermessen worden. X Im Grenztermin am war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen. Gemäß 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb durch Offenlegung X das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. Einwendungen gegen die Grenzermittlung Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben. Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en sind bei ÖbVI Horst Werschnitzky Cottbuser Str Forst (Lausitz) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung *) erfolgt bei ÖbVI Horst Werschnitzky, Cottbuser Str. 57, Forst (Lausitz) in der Zeit vom bis Dipl.-Ing. H. Werschnitzky - Vermessungsbüro öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg Cottbuser Straße Forst (Lausitz) Telefon: (03562) 7691 Telefax: (03562) Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung durch Offenlegung Sehr geehrter Frau Anna Paulick, die Grenzen des Grundstücks Gemeinde: Neiße-Malxetal Flur: 2 Gemarkung: Jocksdorf Flurstück: 110/4 sind vermessen worden. X Im Grenztermin am war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung und die vorgenommene Abmarkung*) unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht oder nicht bis zum Abschluss teilgenommen. Gegebenenfalls hat im Grenztermin Ihr Vertreter seine Bevollmächtigung nicht ausreichend nachgewiesen. Gemäß 17 Abs. 1 und Abs. 2*) des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes (BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I 2009, S. 166), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl.I 2010 Nr 17) gebe ich deshalb durch Offenlegung X das Ergebnis der Grenzermittlung bekannt. Einwendungen gegen die Grenzermittlung Gegen das Ergebnis der Grenzermittlung können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Einwendungen erheben. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist keine Einwendungen erhoben wurden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en*) können Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Widerspruch erheben. Die Einwendungen gegen das Ergebnis der Grenzermittlung und/oder der Widerspruch gegen die vorgenommene/n Abmarkung/en sind bei ÖbVI Horst Werschnitzky Cottbuser Str Forst (Lausitz) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Offenlegung des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung *) erfolgt bei ÖbVI Horst Werschnitzky, Cottbuser Str. 57, Forst (Lausitz) in der Zeit vom bis Dipl.-Ing. H. Werschnitzky - Vermessungsbüro öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Land Brandenburg Cottbuser Straße Forst (Lausitz) Telefon: (03562) 7691 Telefax: (03562)

9 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Amtliche Mitteilungen Die Amtsverwaltung gibt bekannt Neue Telefonnummer ab Das Amt Döbern-Land weist darauf hin, dass die Verwaltung ab dem unter der neuen Telefonnummer erreichbar ist: Das komplette Telefonverzeichnis finden Sie zum Heraustrennen auf der nächsten Seite. Informationen des Fachbereiches Finanzen, Ordnung und Sicherheit Osterfeuer > Ostersamstag ist am 07. April > Osterfeuer müssen rechtzeitig angemeldet werden! Grundsätzlich bedarf jedes Osterfeuer einer Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Die Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig, spätestens bis 23. März 2012, beim Ordnungsamt des Amtes Döbern-Land zu beantragen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Amtes Döbern- Land unter - Verwaltungsinfos - Formulare - Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmezulassung zum Abbrennen eines Feuers zu finden und kann ausgedruckt werden. Bei der Beantragung ist zu beachten, dass die Person des Antragstellers eindeutig bezeichnet ist. Für die Abgabe von Speisen und Getränken ist eine Anzeige beim Gewerbeamt vorzulegen. Das Formular ist auf der o.g. Internetseite unter Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zu finden. Die Antragsformulare sind bis spätestens 23. März 2012 an das Amt Döbern-Land, Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit, Forster Straße 8 in Döbern zu richten. Jede Ausnahmegenehmigung ist mit Nebenbestimmungen, Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen, die unbedingt einzuhalten sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an Privatpersonen wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Döbern-Land vom , Anlage 1, Nr eine Verwaltungsgebühr von 30,00 EUR erhoben. Gegen Personen, die unangemeldete Traditionsfeuer abbrennen, muss ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Zudem wird die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße bei allen öffentlich genehmigten und durchgeführten Traditionsfeuern die Grundstücke und die ordnungsgemäße Entsorgung der Brandabfälle kontrollieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass verspätet eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter: - Herr Queißer, Tel.:( ) oder - Frau Fechner, Tel.: (035600) Reichelt Fachbereichsleiter Finanzen, Ordnung und Sicherheit Informationen des Fachbereiches Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Hinweis auf öffentliche Ausschreibungen Hinweis auf öffentliche Ausschreibungen im Ausschreibungsblatt Berlin/Brandenburg Nr. 8, ein Angebot der bi-ausschreibungsdienste: Am erfolgte die öffentliche Ausschreibung von Leistungen zum Ersatzneubau der Kita "Hayasche" in Groß Kölzig Los 7 - Estricharbeiten Los 8 - Innenputz Los 9 - Heizung/Lüftung/Sanitär Auskunft erteilt der Fachbereich Bauen/GLM, Tel. (035600) Uwe Eppinger Fachbereichsleiter Bauen/GLM Einladung Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren Solarpark OT Jocksdorf West findet am Mittwoch, den 29. Februar 2012, um 18:00 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr im OT Jocksdorf Nr. 26 eine Informationsveranstaltung statt. Das Planungsbüro wird das Vorhaben vorstellen und Ihre Fragen beantworten. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Kniewel SG Bauen Ende des Amtlichen Teils Nicht Amtlicher Teil Wohnungsangebote Die aktuellen Angebote für Gewerberäume, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen finden Sie im Internet unter unter der Rubrik Wirtschaft. Ein Ausdruck kann Ihnen zu den Sprechzeiten ausgehändigt werden.

10 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 ACHTUNG neue Telefonnummern ab : Standort Funktion/Tätigkeit Name Telefon Döbern Amtsdirektor Quander, Günter Döbern Vorzimmer AD / Pressestelle Köder, Melanie Döbern Fax Döbern Hornow Fax Hornow Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice Döbern Fachbereichsleiter Lenke, Mike Döbern stellv. FBL, Bildungskoordinator Pult, Christina Döbern Personalangelegenheiten Zimmer, Christel Döbern Personalangelegenheiten Hahn, Monika Döbern Personalangelegenheiten Augsten, Gudrun Döbern Koordinierung Sitzungsdienst Schulz, Silvia Döbern Sitzungsdienst Kühn, Ilona Döbern Sitzungsdienst Drewianka, Bettina Döbern Schulen, Vereinsarbeit Michaelis, Katrin Döbern Kindertagesstätten Kupke, Karola Döbern Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Koehler / Noack / Nakoinz / Rose Döbern Standesamt (Di. 14:00 bis 18:00 Uhr) Landsberg, Steffi Döbern Poststelle, Fundbüro Wunderlich, Kerstin Hornow ADV Voigt, Andreas Hornow ADV Jenke, Helmut Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit Hornow Fachbereichsleiter Reichelt, Sören Hornow stellv. FBL, Kämmerei Krahl, Heike Hornow Kassenleiterin Moch, Diana Hornow Steuern/Abgaben Richter, Andrea Hornow Steuern/Abgaben Wolf, Gabriele Hornow Kasse Schumann, Heidlinde Hornow Kämmerei Klemke, Andrea Hornow Kasse Noack, Birgit Hornow Anlagenbuchhaltung Hänel, Anja Hornow Vollstreckung Byron, Cindy Hornow Vollstreckung Kliesch, Sigrid Hornow Doppik Urbitsch, Steve Döbern Ordnungs-/Gewerbeangelegenheiten Budich, Mathias Döbern Ordnungsangelegenheiten Kuban, Ines Döbern Ordnungsangelegenheiten/Brandschutz Queißer, Frank Döbern Ordnungsangelegenheiten/Brandschutz Fechner, Nancy Döbern Feuerwehrgerätewart Hoffmann, Wilfried Hornow Doppik Herzog, Ulrike Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Hornow Fachbereichsleiter Eppinger, Uwe Hornow stellv. FBL, Bauplanung Kniewel, Sigrun Hornow Friedhofsverwaltung Dietrich, Petra Hornow Gebäude-/Liegenschaftsmanagement Pfeiffer, Gabriele Hornow Gebäudemanagement Aldermann, Karin Hornow Tiefbau Altmeyer, Gabriele Hornow Tiefbau Krahl, Helga Hornow Hochbau Fietzke, Angelika Hornow Hochbau Metag, Angelika Hornow Bauverwaltung, Beiträge Lutzens, Ines Hornow Bauverwaltung, Beiträge Liesner, Kerstin Hornow Gebäudemanagement Schötzig, Monique Hornow Gebäudemanagement Müller, Werner Hornow Liegenschaftsmanagement Lehmann, Kerstin Hornow Liegenschaftsmanagement Sakretz, Kerstin Hornow Liegenschaftsmanagement Nitzschke, Hannelore Hornow Wirtschaftsförderung Rösel, Marina Hornow Wirtschaftsförderung/Tourismus Bahlo, Jana Hornow Tourismus Lippert, Torsten

11 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Sprechstunden des Amtes Döbern-Land allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung abweichende Sprechzeiten Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr Amtsdirektors: nach Vereinbarung Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:30-16:00 Uhr Gewerbeamt: nur Dienstag und Donnerstag Freitag 08:00-11:00 Uhr Standesamt: Dienstag 14:00-18:00 Uhr und nach Voranmeldung Internet: (Dort finden Sie auch das Amtsblatt online unter Verwaltungsinfos.) post@amt-doebern-land.de Forster Straße 8, Telefon: (035600) / Fax: 6597 Hornow, Schulweg 1, Telefon: (035698) / Fax: Amtsdirektor Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice Fachbereichsleiter, Kämmerei, Kasse, Vollstreckung, Steuern Fachbereichsleiter, Personalangelegenheiten, Einwohner- Fachbereich Bauen, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement meldeamt, Standesamt, Öffentlichkeitsarbeit, Fundbüro, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Bauverwaltung, Schulverwaltung, Kindertagesstätten, Kultur und Sport, Bauplanung, Tiefbau, Friedhofsverwaltung, Wirtschaftsförderung Schiedsstelle, Datenschutz, Wahlen Spremberger Str. 27, Telefon: (035600) / Fax: Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit Fachbereich Finanzen, Ordnung und Sicherheit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbewesen Brand- und Katastrophenschutz, Zivilschutz * Trinkwasserversorgungs GmbH: Muskauer Straße 14 in Döbern, Tel. (035600) * Eigenbetrieb Abwasser: Muskauer Straße 14 in Döbern, Tel. (035600) * Schiedsperson: Volkmar Herrmann, Gahryer Weg 4, Wiesengrund, Tel. (035695) 94984, info@lcvh.de * Sprechstunden der Bürgermeister: Entsprechend der ortsüblichen Bekanntmachung. Havariedienst bei Störungen: Trinkwasser (0172) Abwasser (0173) Heizwerk Klein Loitz (0170) Spremberger Wasser- und Abwasserzweckverband (0171) Envia - Betriebsstelle Strom (0800) IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Das Amtsblatt für das Amt Döbern-Land erscheint mindestens zweimal im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, Döbern, Telefon: /385-0, Telefax: /6597 Internet: post@amt-doebern-land.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsdirektor des Amtes Döbern-Land, Herr Günter Quander, Sitz: Döbern, Forster Straße 8 - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Herr Drechsel; Tel./Fax: / ; Funk: / , falko.drechsel@wittich-herzberg.de Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt zum Abopreis von 26,38 Euro (inklusive MwSt. und Versand) über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemlar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bibliotheken und Heimatstuben - Stadtbibliothek Döbern, Ringstraße 53 - Heimatstube Döbern Montag 10:00 bis 16:00 Uhr Ringstraße 53, Döbern Di.- u. Do. 10:00 bis 12:00 und 12:30 bis 18:00 Uhr jeden Sonntag von 15:00 bis 17:00 Uhr Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung unter (035600) oder Niederlausitzer Sorbisches Museumsdorf Bloischdorf e.v. - Erwin-Strittmatter-Gedenkstätte Der Laden Bohsdorf Museumsscheune, Gutsweg 1, Felixsee Dorfstraße 37, Felixsee Tel. /Fax: (03563) / Tel. (035698) museum@bloischdorf.de montags bis freitags samstags und sonntags dienstags bis freitags von 10:00 bis 16:00 Uhr von 10:00 bis 17:00 Uhr von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr - Heimatstube Groß Kölzig Kölziger Dorfplatz 7, Neiße-Malxetal - Bibliothek Hornow Tel.: (035600) Schulstraße 33, Hornow-Wadelsdorf Sonntag von 15:00 bis 17:00 Uhr letzten Montag im Monat von 16:30 bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung: Herr Grätz, Tel. (035600) 5111 außerhalb der Öffnungszeiten Absprache (035698) oder Frau Kramer, Tel. (035600) Heimatstube Tschernitz - Groß Schacksdorfer Heimatstube Rote Schule, Schulstraße 2, Tschernitz An der Aue 25, Groß Schacksdorf-Simmersdorf nach Voranmeldung: Herr Wernitz, Tel. (035600) 7723 oder Mo. bis Fr. von 09:00 bis 12:30 Uhr geöffnet (Gemeindebüro) Hr. Drobig/Hr. Neumann, Tel. (035600) 7018 nach tel. Vereinbarung unter (035695) 342

12 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 Sprechstunden und Angebote Sozialer Dienste Alten- und Pflegeheim Sankt Hedwig Caritas - Zu Hause pflegen, helfen und beraten Spremberger Straße 24, Döbern - Caritas-Sozialstation Döbern Tel. / Fax (035600) / Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechstunden: täglich von 07:30 bis 15:00 Uhr Ihr Deutsches Rotes Kreuz Tel. / Fax (035600) 6416 / Jederzeit eine helfende Hand. (ständige Erreichbarkeit durch Rufumleitung - 24 Stunden) - DRK Betreutes Service Wohnen - Caritas-Beratungsstelle Döbern Forster Straße 14 a, Döbern, Tel. / Fax (035600) / Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechzeiten: täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr Sprechzeit: Montag 13:30 bis 16:30 Uhr (14-tägig) - DRK Begegnungsstätte Tel. (035600) 6416 Forster Straße 14 a, Döbern, Tel. (035600) Auskunft außerhalb der Sprechzeiten: (0355) DRK Sozialstation, Tel. (01805) Caritas Seniorentreff Döbern Ambulante Pflege und DMSG geprüfter Pflegedienst Haus der Caritas in der Spremberger Straße 9 Sprechzeit: Mittwoch von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Spremberg e.v. - Beratungs-, Service- und Begegnungszentrum Volkssolidarität des Kreisverbandes Spremberg Karl-Marx-Straße 18, Spremberg, Tel./Fax (03563) VS Spremberg (AHZ - Ambulantes Hilfezentrum) Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. von 09:00 bis 16:00 Uhr Seniorenbüro / Sozialstation / Geschäftsstelle / Kontakt-Cafe Di. und Do. von 09:00 bis 17:00 Uhr Georgenstraße 37, Spremberg, Tel. (03563) Sozialstation Spremberg spremberg@volkssolidaritaet.de Erwin-Strittmatter-Promenade 2, Spremberg Büroöff.zeiten: Mo./Mi./Do. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 14:30 Uhr Tel. / Fax (03563) 2544 / Pflegenotruf: (0152) Di. 07:30 bis 12:00 / 12:30 bis 17:30 Uhr - Sozial- und Schuldnerberatung Fr. 07:30 bis 11:00 Uhr Erwin-Strittmatter-Promenade 2, Spremberg Tel. (03563) 4918 Volkssolidarität Spree-Neiße Sozialdienste ggmbh Sprechzeiten: Di. und Do. von 09:00 bis 11:00 Uhr - Sozialstation Forst und von 13:00 bis 17:30 Uhr Kegeldamm 6, Forst (Lausitz), Tel. (03562) sowie nach Vereinbarung Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 08:00 bis 16:00 - Tagespflege Spätherbst Sprechstunden des Versichertenältesten der Deutschen Cottbuser Straße 35e, Forst (Lausitz), Tel. (03562) 7214 Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - Döbern, Gr. Schacksdorf-Simmersdorf, Neiße-Malxetal, Wiesengrund Sprechstunden der Deutschen Rentenversicherung Reinhard Tauche (Versichertenältester) Versichertenberater Gerhard und Marlene Heuer Parkstraße 2, Döbern, Tel. (035600) 6578 Spremberger Straße 180, Forst (Lausitz) rtauche@t-online.de Tel. (03563) oder (03562) Felixsee, Hornow-Wadelsdorf, Jämlitz-Klein Düben, Tschernitz Sprechstd.: Bürgeramt Amtsverwaltung Reinhard Jainz (Versichertenältester) Am Markt 1 Forster Straße 8 Siedlungsstraße 5, Tschernitz OT Wolfshain Spremberg Döbern Tel. (035600) 7065, Jainzinger@web.de Sa. 09:00 bis 12:00 Uhr Mo. nach telef. Voranm. Begegnungsstätte unbehindert leben Forst e.v. Freiwilligenagentur Miteinander Familienentlastender Dienst und Deutsch-Polnischer EU-gefördertes Projekt, Träger: Volkssolidarität Spree-Neiße e.v. Behindertenbeirat Beiderseits der Neiße Gubener Straße 10, Forst, Tel. (03562) Gubener Straße 10, Forst, Tel./Fax (03562) 2559 Sprechzeiten: Mo., Mi. 09:30 bis 15:30 Uhr Beratung: Finanzierung des FED, Informationen über Di., Do. 09:30 bis 17:00 Uhr Angebote, Unterstützung bei Beantragung Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr (nur nach Vereinbrg.) Forster Straße 14, Döbern Tel. / Fax (035600) / (035600) info@bqs-gmbh-doebern.de Internet: BQS GmbH Döbern Träger der Beschäftigungsform nach 16 SGB II (Beschäftigung gegen Mehraufwandsentschädigung) - Bereitstellung von Beschäftigungsmöglichkeit im gemeinnützigen Bereich und Einsatz der Teilnehmer in Abstimmung mit dem EB für Grundsicherung LKSPN - Möbelbörse Groß Schacksdorf - Job-Service-Center Forster Straße 3, Groß Schacksdorf-Simmersdorf Sprechstunden: Mo. 09:00-12:00 und 12:30-15:00 Uhr Tel. (035695) Di. 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. 08:30-15:00 Uhr Mi. 09:00-12:00 und 12:30-15:00 Uhr Di. 08:30-16:00 Uhr, Fr. 08:30-14:00 Uhr Do. 09:00-12:00 und 12:30-15:00 Uhr - Kontakt- und Anlaufstelle HSI (Haftvermeidung durch soziale Integration) Fr. 09:00-12:00 Uhr Sprechstunde: Mo. - Do. 08:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Selbsthilfegruppen in Döbern - Trauerbegleitung: gemeinsame Gespräche mit anderen Trauernden - Hilfe geben - Hilfe finden: für Krankheits-Betroffende jeden 3. Dienstag um 14:30 Uhr in der Hirsch-Apotheke Döbern jeden 1. Dienstag um 14:30 Uhr in der Hirsch-Apotheke Döbern Ansprechpartner: Frau Schneider, Tel. (035600) Ansprechpartner: Tel. (035600) oder 6238

13 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Wenn Sie in nächster Zeit auf der Straße angesprochen werden, schenken Sie uns bitte etwas von Ihrer Zeit. Das IBI - Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft e.v. Berlin - führt Befragungen der Bürgerinnen und Bürger durch. Wir möchten von Ihnen wissen, was gerade bei Ihnen "aktuelles Stadtgespräch" ist und ob Sie darüber etwas in den Medien lesen oder hören konnten. Die Befragungen sind selbstverständlich anonym und werden ausgewertet, um das Projekt "Medien auf dem Land" zu unterstützen. "Medien auf dem Land" will im Amt Döbern- Land herausfinden, was Sie von Medien erwarten und wie Sie sich selbst einbringen könnten. Mit Medien sind Zeitungen, Internet aber auch Radio und Fernsehen gemeint. Am 20. März 2012 wird das Projekt allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Weitere Informationen werden demnächst verkündet. Kontakt: Daniela Nicolai Telefon: (030) nicolai@ibi.tu-berlin.de Mitgliederversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Komptendorf Sehr geehrte Waldbesitzer und Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Komptendorf, hiermit möchte ich Sie recht herzlich zu unseren Jahresmitgliederversammlungen am Donnerstag, dem 15. März 2012, und Freitag, dem 16. März 2012, um 19:00 Uhr in der Gaststätte Dockter in Komptendorf sowie am Donnerstag, dem 22. März 2012, um 19:00 Uhr in der Vereinsscheune Haasow einladen. Um einen optimalen Versammlungsverlauf zu gewährleisten, macht es sich erforderlich, die Mitgliederversammlung an drei Tagen durchzuführen. Die Mitglieder folgender Orte werden zu der Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 15. März 2012, eingeladen: Groß Oßnig, Neuhausen, Frauendorf, Laubsdorf, Koppatz, Roggosen und Komptendorf Am Freitag, dem 16. März 2012, die Mitglieder von: Kathlow, Sergen, Gablenz, Trebendorf und Mattendorf und am Donnerstag, dem 22. März 2012, die Mitglieder von Haasow Mit der persönlichen Einladung erhalten die Mitglieder der Forstbetriebsgemeinschaft Komptendorf die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung. Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme an den entsprechenden Mitgliederversammlungen bis spätestens 12. März 2012 unter Tel. (035605) oder FBGKomptendorf@web.de zu bestätigen. Lindemann Vorsitzende der FBG Straßenumfrage Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen Am 16. und 17. März 2012 veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e.v. im Großraum Spremberg eine Weiterbildung für Waldbesitzer und -besitzerinnen. Schulungsthemen sind ungepflegte und instabile Waldbestände, Methoden zur eigenen Ermittlung von Vorrat/Altersstruktur/ Baumartenverteilung/Zuwachs, Aktuelles Holzmarkt/ Forstschutzsituation/ Steuern/Förderung/Berufsgenossenschaft, neue Geschäftsfelder für Waldeigentümer und Edellaubholz. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 EUR erhoben. Die Schulungen finden am 16. März 2012 von 16:00 bis 19:30 Uhr sowie am 17. März 2012 von 08:30 bis 15:30 Uhr im Vereinshaus Schorbus, Straße der Jugend 5 in Schorbus statt. Da die Veranstaltung nur bei mindestens 8 Teilnehmern durchgeführt werden kann, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter (033920) 50610, per waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Weitere Termine in anderen Orten finden Sie unter "Schulungen". Informationen Ihr Deutsches Rotes Kreuz Veranstaltungsplan der Begegnungsstätte Döbern 27. Februar :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 13:45 Uhr Abfahrt zur Schwimmhalle Forst (DRK Fahrdienst) 01. März :30 Uhr Kaffee- und Spielenachmittag 05. März :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff der Bastelgruppe 13:45 Uhr Abfahrt zur Schwimmhalle Forst (DRK Fahrdienst) 14:00 Uhr Seniorenbeirat der Stadt 07. März :00 Uhr Chorprobe 14:00 Uhr Treff des Handarbeitszirkels 14:30 Uhr rollende Bibliothek 08. März :30 Uhr Kaffeenachmittag mit einem Programm zum Frauentag 11. März :00 Uhr Abfahrt nach Cottbus ins Theater (DRK Fahrdienst) 12. März :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff des Seniorenbeirates des Hauses 13:45 Uhr Abfahrt zur Schwimmhalle Forst (DRK Fahrdienst) 14:00 Uhr Treff des DRK Ortsvereins 14. März :30 Uhr Abfahrt in die Therme nach Burg (DRK Fahrdienst) 15. März :30 Uhr Kaffeenachmittag mit Frau Camilla rund ums Töpfern

14 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 Amt Döbern-Land Neue Schulsozialarbeiterin für die Grundschulen Groß Schacksdorf und Döbern Frau Stefanie Thäle ist seit dem 01. Februar 2012 im Amt Döbern- Land als Schulsozialarbeiterin im Rahmen des durch den Landkreis Spree-Neiße geförderten Modellprogramms "Bildungssozialarbeit (Sozialarbeit an Schule)" für die Grundschulen "Willi Schmidt" Groß Schacksdorf und für die Mosaik-Grundschule Döbern tätig. Sie steht ab sofort den Schülern und Eltern dieser Schulen bei Fragen und Problemen zur Seite. Kontaktaufnahme zu Frau Thäle ist über die genannten Schulen möglich: Im Anschluss daran wurden die Ausbildungsteilnehmer durch Kam. Mudra in die verschiedenen Rettungspraktiken eingewiesen. So trainierte man zum Beispiel die Rettung mit vier Steck-leiterteilen, den Einsatz des Schlauchbootes und des Eisschlit-tens sowie Sicherungs- und Haltemöglichkeiten. Nachdem sich alle anwesenden Kameradinnen und Kameraden in der Rettung probieren durften, wurde die Technik gemeinsam zurück gebaut und man begab sich zurück zum Gerätehaus der Loitzer Kameraden. Grundschule "Willi Schmidt" Groß Schacksdorf: Tel. (035695) 287 Mosaik-Grundschule Döbern: Tel. (035600) 6556 Wir wünschen Ihr für Ihre Tätigkeit viel Erfolg. Fachbereich Verwaltungs- und Bürgerservice Feuerwehren trainieren den Ernstfall Person in Not - Wasser/Eis hieß das Einsatzstichwort am Donnerstag, den 09. Februar 2012, um 18:00 Uhr für die umliegenden Feuerwehren in Klein Loitz. Doch zum Glück war es für die 24 Floriansjünger aus Klein Loitz, Bloischdorf, Wadelsdorf, Hornow und Bohsdorf nur eine Einsatzübung im Rahmen der Ausbildung Eisrettung. Unter Leitung des Kreisausbilders Feuerwehr des Landkreises Spree-Neiße, Kamerad Lars Mudra, wurde den Teilnehmern zuerst die erforderlichen theoretischen Grundlagen vermittelt. So verständigte man sich zu den Themen Eisdicken, Belastungskriterien, Rettungsvarianten und der Ersten Hilfe für den Geretteten. Nach dem ca. 45 minütigem Unterricht legten die Retter dann ihre persönliche Schutzausrüstung an und es ging raus in die klirrende Kälte. Am benachbarten Klein Loitzer Schlossteich angekommen, sah man in der Dunkelheit schon etwas blaues mitten auf dem Eis liegen. Es war der Übungsdummy, welcher am heutigen Abend die zu rettende Person darstellte. Nach den Einsatzbefehl wurde die Einsatzstelle vollständig mit dem Beleuchtungsanhänger der Bloischdorfer Kameraden ausgeleuchtet, so dass nun optimale Sichtverhältnisse herrschten. Bei der anschließenden Kurzauswertung durch den Ausbildungsleiter ließen sich die durchgefrorenen Teilnehmer die zwischenzeitlich vorbereitete Bockwurst und die wohltuenden warmen Getränke besonders schmecken. Alle Anwesenden hatten nunmehr die Sicherheit, auf diesen hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall bestens vorbereitet zu sein. L. Mudra KA Feuerwehr Landkreis Spree-Neiße +++ Einladung Volleyballturnier um den Pokal des Amtsdirektors Termin: am 31. März2012 Treffpunkt: 09:00 Uhr Beginn: 09:30 Uhr! Ort: Turnhalle am Jahnsportpark

15 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Die Teilnahmebestätigung bitte bis spätestens zum 18. März 2012 an: Klaus Putzler Kirchstraße 11a Döbern Tel. (035600) kputzler@web.de G. Quander K.Putzler Amtsdirektor Abt.-Leiter Volleyball Amt Döbern-Land SV Döbern e. V. Stadt Döbern Nachruf Wir erhielten die traurige Nachricht, dass der ehemalige Mitarbeiter der Stadt Döbern Herr Gerhard Wagner am 06. Februar 2012 im Alter von 72 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben ist. Herr Wagner war viele Jahre auf dem Friedhof der Stadt Döbern tätig. Er wird uns als fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter und hilfsbereiter Kollege in guter Erinnerung bleiben. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Stadt Döbern Jörg Rakete Bürgermeister Amt Döbern-Land Günter Quander Amtsdirektor Döberner Bürger haben ein Herz für Kinder Die Hortkinder der "Villa Kunterbunt" danken allen Döberner Bürgern, die uns bei unserer Zampertour so super unterstützten. Wir wurden freundlich empfangen und bekamen viele, viele Süßigkeiten, Eier und natürlich Geld. Unser besonderer Dank gilt Axel und Edelgard Dembny, die uns bei der klirrenden Kälte mit heißem Kakao wieder aufwärmten. Auch an Familie Klekar von der Kegelbahn "Anno 93" ein ganz großes Dankeschön für die super Bewirtung, ja und dass es großartig geschmeckt hat, war ja an den leeren Töpfen zu sehen. Im nächsten Jahr kommen wir gern wieder, in der Hoffnung auf reichliche Gaben. Den diesjährigen Zampererlös wollen wir uns für die Gestaltung unserer Ferien aufheben. Die Hortkinder und Erzieher Die Döberner Heimatfreunde informieren In der Mitgliederversammlung am 16. Januar 2012 wurde der Vorstand des Vereines neu gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Eberhard Roy und Karl-Heinz Fietze, die in ihrer 12- jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit gewissenhafte Arbeit leisteten, legten ihr Vorstandsamt zum nieder. Der Verein bedankte sich in der Mitgliederversammlung mit einem Prä-sent. Eberhard Roy, seit 10 Jahren Vorsitzender der Redaktionskommission des Döberner Kultur- und Heimatblattes wird in dieser Funktion die Herausgabe der weiteren Heimatblätter begleiten. Neu in Vorstand des Vereines Döberner Heimatfreunde e.v. wurden gewählt: stellvertretender Vorsitzender: Kassierer: Ralf Klekar Gerhard Hoffmann 2012, ein Schaltjahr wie vor 20 Jahren und einem 29. Februar, der als Gründungsdatum des Vereines Döberner Heimatfreunde gilt. Am 29. Februar 2012 kann der Verein auf sein 20-jähriges Bestehen zurückblicken. Damals im bekannten Glasmacherstübl' Döbern gegründet und unter der Leitung des Geschichtslehrers Rudolf Richter aus der Wiege gehoben, hat der Verein heute 45 Mitglieder, die engagiert und ehrenamtlich an der Döberner Geschichte arbeiten. Vorausblickend möchten wir hiermit schon unsere 8. Vortragsreihe im Deutschen Haus ankündigen. Am 26. März 2012 werden Vorträge über das Kunstradfahren, aus dem Döberner Gewerbe mit Felix Nachtigal oder eine Fotoshow zum Umzug 1968 zu sehen sein. Wir zeigen den einmaligen Film aus Eichwege aus dem Jahre Das verfilmte Bühnenstück von Strittmatters Katzgraben lief im Kulturhaus Eichwege über die Leinwand. Eine anschließende Diskussion mit den Schauspielern Erwin Geschonnek und Bruno Carstens mit vielen bekannten Eichweger Gesichtern schloss sich an. Werner Keitel, beispielhaft in seinen Bemühungen zum Aufbau des Eichweger Natureisstadions, oder auch der damalige Bürgermeister Emil Krautzig sind zu hören. Ein solch tolles Ton- und Zeitdokument des damaligen Deutschen Fernsehfunkes muss man einfach gesehen haben.

16 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 Am Fuße des Turmes wurde für knapp zwei Stunden Station gemacht, wo bei offenem Fenster herzhafte Gulaschsuppe sowie Glühwein und Tee für einen aufwärmenden und somit witterungsgemäßen Imbiss sorgten. Umzug 1968 Der Verein Döberner Heimatfreunde bedankt sich recht herzlich für die eingegangenen Sachspenden, die den Vereinsfundus bereichern und in den nächsten Ausstellungen gezeigt werden können. Einen herzlichen Dank sagen wir an Herrn Waldemar Zimmer, der immer mit Rat und tollen Fotos zur Seite steht, an Herrn Wolfgang Stelmaczyk, Herrn Herwart Pruskel und Herrn Wolfgang Pruß aus Friedrichshain. Die Heimatstube Döbern mit der gegenwärtigen Ausstellung Erzeugnisse der Hedwigshütte ist bis zum 25. März 2012 geöffnet. Danach schließen wir die Ausstellung und bereiten eine neue Fotoausstellung vor. Die letzte Gelegenheit also, für alle, die diese Ausstellung noch nicht gesehen haben. Unsere Heimatstube ist am Sonntag von 15:00 bis 17:00 Uhr geöffnet, dort sind auch die letzten Exemplare des 10. Döberner Kulturund Heimatblattes oder das Buch von Hans-Joachim Zimmer erwerbbar. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Heike Balzer Vorsitzende 8. Winterwanderung des THV Döbern 03 Traditionell am letzten Januarsamstag startete der THV Döbern 03 seine mittlerweile 8. Winterwanderung. Nach dem im Vorfeld dominanten Schmuddelwetter war bei Frostgraden und geringfügigem Schnee für die 49 Teilnehmer das Attribut "Winterwanderung" durchaus gerechtfertigt. Vom Stellplatz Hedwigshütte führte die Wanderroute zum nun schon fast obligaten Zielpunkt: dem Aussichtsturm am Felixsee. Der Rückmarsch erfolgte dann gesplittet, wobei der mehrheitliche Teil der Wandergruppe die Strecke über das von den ortsansässigen Zampernickeln beherrschte Friedrichshain wählte. Für alle Beteiligten war diese fünfstündige und über 13 Kilometer führende Winterwanderung wiederum eine nachhaltige touristische Veranstaltung. Ein besonderer Dank gebührt Herrn Klemens Nennewitz sowie den Familien Helbig und Schneider, die durch die materielltechnische Sicherstellung bzw. die hervorragende Essen- und Getränkezubereitung wesentlich zum Gelingen dieser Wanderung beigetragen haben. R. T. Judo Loreen Gogolin gewinnt Gold in Frankfurt/Oder In Frankfurt/Oder wurde das traditionelle Pokal-Turnier der Stadtwerke beim Olympiastützpunkt Frankfurt/Oder in der Altersklasse U 10 und 12 ausgetragen. Mit einer ausgezeichneten Wettkampfleistung gewann Loreen Gogolin von der Judo AG Döbern in der Altersklasse U10 die Goldmedaille. Grund zur Freude haben auch Janine Kratzin und Leonhard Matthiaschk, die mit Silbermedaillen zurückkehrten. Steffen Fechner wurde Fünfter und Phillipp Snelinski Siebenter. Teilnehmer U 10 Reinhard Jung

17 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Der Bürgermeister der Stadt Döbern gratuliert zum Geburtstag und wünscht allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen Horst Wagner am zum 85. Geburtstag Ursula Schumann am zum 78. Geburtstag Edmund Grzesik am zum 75. Geburtstag Hildegard Geppert am zum 78. Geburtstag Christa Schneekönig am zum 76. Geburtstag Edith Fechner am zum 73. Geburtstag Anneliese Furchert am zum 86. Geburtstag Roswita Görsch am zum 73. Geburtstag Margarete Kliesch am zum 83. Geburtstag Otto Leiß am zum 71. Geburtstag Anneliese Noack am zum 71. Geburtstag Wolfgang Stelmazyk am zum 72. Geburtstag Ilse Najork am zum 86. Geburtstag Lieselotte Kuchling am zum 76. Geburtstag Jürgen Jainz am zum 70. Geburtstag Dietmar Siegemund am zum 60. Geburtstag Manfred Heinze am zum 76. Geburtstag Manfred Rademacher am zum 80. Geburtstag Emil Stumpf am zum 77. Geburtstag Arnim Ziegler am zum 75. Geburtstag Adelheid Pommerenke am zum 70. Geburtstag Peter Lienack am zum 70. Geburtstag Erwin Britze am zum 65. Geburtstag Christel Luczak am zum 95. Geburtstag Herbert Drauschke am zum 74. Geburtstag Rosemarie Gampe am zum 84. Geburtstag Gerhard Keitel am zum 82. Geburtstag Ruth Jentsch am zum 85. Geburtstag Erna Höhnel am zum 71. Geburtstag Siegfried Schulz am zum 71. Geburtstag Ilse Werner am zum 94. Geburtstag Inge Kotteck am zum 83. Geburtstag Edeltraud König am zum 75. Geburtstag Uwe Schneller am zum 72. Geburtstag Ruth Penk am zum 86. Geburtstag Rudi Gluschke am zum 80. Geburtstag Ursula Winter am zum 72. Geburtstag Eva Schneller am zum 76. Geburtstag Ruth Auls am zum 75. Geburtstag Edith Grabowski am zum 73. Geburtstag Dieter Gogolin am zum 71. Geburtstag Ruth Lang am zum 85. Geburtstag Kurt Spinde am zum 81. Geburtstag Georg Scholz am zum 78. Geburtstag Helga Lange am zum 75. Geburtstag Rosa Rakete am zum 78. Geburtstag Ida Ehm am zum 83. Geburtstag Ingrid Andreck am zum 74. Geburtstag Manfred Andres am zum 70. Geburtstag Hans Jonas am zum 77. Geburtstag Manfred Sieling am zum 70. Geburtstag Margitta Nagorka am zum 60. Geburtstag Georg Jana am zum 85. Geburtstag Helga Fischer am zum 73. Geburtstag Herbert Woitke am zum 89. Geburtstag Ruth Luda am zum 84. Geburtstag Gertraude Zimmer am zum 77. Geburtstag Günther Prohaska am zum 76. Geburtstag Liese-Lotte Fettke am zum 86. Geburtstag Edith Hilbrich am zum 88. Geburtstag Gertrud Lehmann am zum 77. Geburtstag Ursula Markert am zum 74. Geburtstag Eva-Maria Schwarzbach am zum 90. Geburtstag Edith Wagner am zum 82. Geburtstag Hildegard Grzesik am zum 77. Geburtstag Liesbeth Mickein am zum 87. Geburtstag Heinz Zahn am zum 82. Geburtstag Hans-Peter Arndt am zum 71. Geburtstag Helma Müller am zum 70. Geburtstag Erna Kühnel am zum 76. Geburtstag GT Eichwege Ingrid Forkert am zum 73. Geburtstag Werner Keitel am zum 83. Geburtstag Ursula Radatz am zum 73. Geburtstag Rosemarie Gerlach am zum 73. Geburtstag Gemeinde Felixsee Feuerwehr und Jugendklub - gemeinsam stark im "Bohsdorfer Bündnis" Trotz eisiger Temperaturen bei 8 C unter Null und frostigem Ostwind fanden sich am Nachmittag des 30. Januar 2012 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bohsdorf zusammen, um gemeinsam mit den Mitgliedern des örtlichen Jugendklubs Waldflächen um den Felixsee von Wildwuchs zu befreien, damit der die Jahre zuvor angepflanzte Bestand an Edelbäumen wieder den Platz bekommt, den er für ein gesundes Wachstum benötigt. Die von Ortsvorsteher D. Lehmann angeregte Maßnahme war für die Kameraden der Feuerwehr eine willkommene Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung hinsichtlich des Einsatzes mit der Motorkettensäge. Gleichzeitig brachte man den Mitgliedern des Jugendklubs die Arbeit der Feuerwehr etwas näher und knüpfte die ersten Kontakte zur Nachwuchsgewinnung bei den Floriansjüngern. Man einigte sich, zukünftig weitere gemeinsame Aktivitäten durchzuführen, ebenfalls wurde den Jugendlichen die Unterstützung bei der Durchführung und Absicherung des Osterfeuers zugesichert. Der Verantwortliche für Aus- und Weiterbildung der Amtswehrführung des Amtes Döbern-Land, Kam. L. Mudra, überzeugte sich vor Ort von den Tätigkeiten und sprach den Kameraden Lob für ihr Engagement bei diesen widrigen Witterungsverhältnissen aus. Diese Art der Zusammenarbeit der beiden Vereine, welche sich im "Bohsdorfer Bündnis" gemeinsam für den Ort stark machen, ist beispielhaft und sollte auch von den weiteren angegliederten Organisationen angestrebt werden.

18 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 Aus der Kita "Schlumpfenvilla" Friedrichshain Fridolin, wo bleibt der Schnee? Die Kinder der Igelgruppe der Kita "Schlumpfenvilla" fragten sich seit Tagen: "Warum schneit es nicht und wo bleibt denn der Schnee?" Da kam uns die Idee, wir bauen uns einen Schneemann im Gruppenraum. Große Kartons wurden gesammelt und Bettlaken herbeigeholt und schon ging es los. Die Kartons wurden übereinander geklebt und mit den Laken umwickelt. Nun nur noch die Augen und die Mohrrübennase ausgeschnitten und schon war der Fridolin fertig. Denn unser Schneemann musste doch einen Namen haben. Wenn wir jetzt den "Mann des Schnees" im Gruppenraum haben, muss es doch mit dem Schnee bald klappen. Also Fridolin, schicke uns endlich Schnee! Seit einem reichlichen Jahr gibt es in der Begegnungsstätte Unter Eechen die Bücherkiste, eine kleine dorfeigene Bibliothek. Im Januar stellte das Team der Bücherkiste Werke von Stefan Heym, J.M. Simmel, Ines Thorn und Tine Wittler vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlebten unterhaltsame Stunden und nutzten die Gelegenheit, gleich Lesestoff mit nach Hause zu nehmen. Übrigens: Unsere Bücherkiste ist jeden Montag von 15:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. G. Friedrich Bücherkiste in Bohsdorf Neuer Termin für den 7. Maskenball in der Museumsscheune Bloischdorf Am Samstag, den 10. März 2012, findet der 7. traditionelle Maskenball in der beheizten Bloischdorfer Museumsscheune statt. Einlass ist ab 18:00 Uhr. Veranstalter ist der Verein Niederlausitzer Sorbisches Museumsdorf Bloischdorf. Neuer Zampertermin Liebe Friedrichshainer, da die sibirische Kältewelle uns die Zampertour am Samstag, den 11. Februar 2012, vermasselte, holen wir diese nach. Der neue Termin für unsere Zampertour ist nun Samstag, der 03. März Wir hoffen auf angenehmes Zamperwetter und natürlich auf viele offene Türen. Bei Schneefall, aber nur -4 Grad, konnten wir am Montag, dem 13. Februar 2012, im Dorf mit den Kindern zampern gehen. Wir danken den Friedrichshainern für ihre Zamperspenden. Gestaltet wird der Abend durch die Liveband "Privileg". Ca. 21:30 Uhr erfolgt die Demaskierung. Die schönsten und originellsten Masken werden prämiert. Für das leibliche Wohl sorgt das Serviceteam vom "Stukker Land" Groß Luja. Der Eintritt beträgt 5,00 EUR. Telefonnummer (03563) Alle Masken haben freien Eintritt. BSV "Grün-Weiß" Friedrichshain e. V. - Der Vorstand - EINLADUNG! Entsprechend der Satzung des BSV "Grün-Weiß" Friedrichshain e. V. 9 laden wir hiermit alle Mitglieder des Vereins zur Hauptversammlung 2012 am 23. März 2012 Beginn: Uhr in die "Sportlerklause" am Waldstadion ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit 2. Wahl des Präsidiums 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Diskussion zu den Berichten 6. Entlastung des Vorstandes 7. Auszeichnungen und Ehrungen 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Wahl des Beschwerdeausschusses 10. Wahl des Vorstandes 11. Schlusswort des 1. Vorsitzenden Das Team der Kita "Schlumpfenvilla" Olaf Kuhla 1.Vorsitzender

19 Nr. 04/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Der Bürgermeister der Gemeinde Felixsee gratuliert zum Geburtstag und wünscht allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen OT Bloischdorf Edelgard Puchert am zum 86. Geburtstag Ingeborg Felsch am zum 83. Geburtstag Marie Leschin am zum 81. Geburtstag Maria Goscinska am zum 90. Geburtstag OT Bohsdorf Wilfried Krüger am zum 60. Geburtstag Brigitte Uhlich am zum 74. Geburtstag Inge Hänchen am zum 78. Geburtstag Anneliese Döring am zum 77. Geburtstag Günter Jannasch am zum 78. Geburtstag Erika Schulz am zum 73. Geburtstag Brigitte Kula am zum 71. Geburtstag Christa Tischer am zum 75. Geburtstag Dieter Franke am zum 74. Geburtstag Helga Rothermund am zum 77. Geburtstag Hannelore Raabe am zum 78. Geburtstag Annelies Klauschke am zum 76. Geburtstag Werner Kretschmer am zum 76. Geburtstag Lothar Schierak am zum 73. Geburtstag OT Friedrichshain Gertraude Sura am zum 71. Geburtstag Helmut Kollosche am zum 75. Geburtstag Harry Henoch am zum 81. Geburtstag Erich Krupper am zum 72. Geburtstag Heinz Hoffmann am zum 91. Geburtstag Hanna Rother am zum 71. Geburtstag Peter Pompe am zum 70. Geburtstag Siegfried Lehmann am zum 78. Geburtstag Werner Jannaschk am zum 73. Geburtstag Helene Debowski am zum 81. Geburtstag Ursula Berno am zum 74. Geburtstag OT Klein Loitz Manfred Kunze am zum 79. Geburtstag Karin Schwietzke am zum 65. Geburtstag Charlotte Vatter am zum 85. Geburtstag Regina Scheffer am zum 86. Geburtstag OT Reuthen Hans Schröter am zum 76. Geburtstag Brigitte Hübner am zum 74. Geburtstag Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf Der Bürgermeister der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf gratuliert zum Geburtstag und wünscht allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen OT Groß Schacksdorf Günter Krätsch am zum 76. Geburtstag Dora Bonkaß am zum 83. Geburtstag Irmgard Türke am zum 77. Geburtstag Günter Dubrau am zum 78. Geburtstag Lothar Lindau am zum 60. Geburtstag GT Waldsiedlung Werner Wildemann am zum 73. Geburtstag Hanspeter Masur am zum 75. Geburtstag Helga Siegmund am zum 74. Geburtstag Peter Lenke am zum 71. Geburtstag OT Simmersdorf Rita Tobschall am zum 73. Geburtstag Erna Bulka am zum 83. Geburtstag Irmgard Lockan am zum 87. Geburtstag Manfred Schmidt am zum 78. Geburtstag Helga Pietsch am zum 76. Geburtstag Annemarie Werner am zum 76. Geburtstag Martha Leddin am zum 86. Geburtstag Gemeinde Hornow-Wadelsdorf Pressemitteilung "Wer die Wahrheit sucht, darf nicht erschrecken, wenn er sie findet." Dass diese asiatische Weisheit auch bei uns gilt, haben einige der Gemeindevertreter in Hornow-Wadelsdorf offensichtlich unterschätzt. Oder warum wurden wir als Kommission von der Gemeindevertretung beauftragt, die einzelnen Mitglieder derselben auf eine mögliche inoffizielle oder hauptamtliche Zu-sammenarbeit mit dem MfS zu untersuchen. Am 27. September 2011 haben wir unseren Abschlussbericht, einschließlich einer Ergebnismitteilung zu einem positiven Befund, vorgelegt und die uneingeschränkte Empfehlung abgegeben, beides zu veröffentlichen! Konspiration und Geheimhaltung waren die Arbeitsweise der Staatssicherheit und schaffen Misstrauen; Transparenz ist ein Wesensmerkmal der Demokratie und ermöglicht einen fairen Umgang miteinander. Kommission zur Überprüfung der Gemeindevertreter Hornow- Wadelsdorf auf eine mögliche inoffizielle oder hauptamtliche Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR.. gez. Michael Moogk, Sprecher der Kommission Kita Land-Kinder-Land e.v. Wadelsdorf berichtet Ein großer Höhepunkt in unserem Kita-Alltag ist die Vorbereitung und Durchführung der Vogelhochzeit. Diesen sorbischen Brauch pflegen wir mit unseren Krippen- und Kindergartenkindern jährlich. Dieses Mal war Amsel Elena die Braut und Drossel Philipp war der Bräutigam. Alle anderen Kinder hatten auch Vogelkostüme an und gestalteten den Hochzeitszug.

20 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 04/2012 Die Bürgermeisterin der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf gratuliert allen Jubilaren zum Geburtstag und wünscht Gesundheit und persönliches Wohlergehen OT Hornow Hannelore Häusler am zum 74. Geburtstag Günter Schötz am zum 65. Geburtstag OT Wadelsdorf Gotthard Lehnigk am zum 74. Geburtstag Gemeinde Jämlitz-Klein Düben Fröhliche Zampertour Trotz des nasskalten Wetters sind die Mitglieder des Dorf- und Heimatvereins Jämlitz am 21. Januar 2012 zu ihrer Zampertour aufgebrochen. Dabei gab es Unterstützung von den Keglern und der Jugend. Wir danken allen Einwohnern für die vielen "Zampergroschen". Das Geld wird für das diesjährige Dorffest verwendet, zu dem wir bereits jetzt ganz herzlich einladen. Der genaue Termin wird über das Amtsblatt bekannt gegeben. Dorf- und Heimatverein Jämlitz e. V. Verkehrsteilnehmerschulung einmal anders Die Freiwillige Feuerwehr Jämlitz hat am 10. Februar 2012 alle Einwohner zur Verkehrsteilnehmerschulung eingeladen. Horst Engelmann, der als Fahrlehrer tätig ist, hat die Schulung durchgeführt. Eigentlich war das Thema: Wie man sich im Winter als Kraftfahrer im Strassenverkehr zu verhalten hat. Aber es wurde kurzfristig geändert. Alle bekamen einen Fragebogen, wie man ihn zur Kraftfahrerprüfung erhält. Das Ankreuzen der Fragen erwies sich als nicht einfach. So mancher Kraftfahrer musste sich die Fragen mehrmals durchlesen, um das Kreuz an richtiger Stelle zu machen. Früh am Morgen ging es auf dem Traktorhänger zuerst zum Ortsteil Hütte und dann nach Zschorno. Eine Kapelle war natürlich mit an Bord. Nach einem kräftigen Mittagessen und heißem Tee ging es am Nachmittag auf "Schusters Rappen" durch Jämlitz. Die Zamperer wurden von den Einwohnern herzlich willkommen geheißen, die Zamperbüchsen reichlich gefüllt und auch das Eierweib kam nicht zu kurz. Trotz Regen- und Schneeschauer sowie reichlich Wind hatten alle viel Spaß, denn bei den flotten Rhythmen der Kapelle konnte keiner frieren. Am Ende dieser Schulung waren sich alle einig, dass das Auffrischen des Lehrstoffes zum Erreichen der Fahrprüfung in der heutigen Zeit im Straßenverkehr von äußerster Wichtigkeit ist. Klaus Fechner im Auftrag der Freiwilligen Feuerwehr Jämlitz Der Bürgermeister der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben gratuliert zum Geburtstag und wünscht allen Jubilaren Gesundheit und persönliches Wohlergehen OT Jämlitz Manfred Guder am zum 74. Geburtstag Christa Mücke am zum 77. Geburtstag Erwin Droick am zum 60. Geburtstag Helga Noack am zum 82. Geburtstag Paul Puchert am zum 85. Geburtstag Alfred Penk am zum 65. Geburtstag OT Klein Düben Gisela Eitner am zum 88. Geburtstag Bernd Neuwirth am zum 60. Geburtstag

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