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1 PfA Praktikerforum Arbeits- und Wirtschaftsrecht GmbH Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis - Erfahren Sie das Wichtigste zu: Rechtsgrundlagen von Betriebsvereinbarungen Rechtsnatur der Betriebsvereinbarung (Begriff und Bedeutung) Betriebsvereinbarung und andere Vereinbarungsformen Einseitige Zusagen, Gesamtzusagen und Individualzusagen Betriebliche Übung Regelungsabsprache Regelungsgegenstand, Möglichkeiten und Grenzen der Regelungen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates Regelungsgegenstände nach dem BetrVG Erzwingbare Betriebsvereinbarungen Freiwillige Betriebsvereinbarungen Vorrang Tarifvertrag und Gesetz Abschluss von Betriebsvereinbarungen Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung Regelungszuständigkeit Betriebsratsbeschluss Verhandlungen mit den Betriebsparteien, Verhandlungsstrategien Zulässiger Inhalt Betriebsinterne und externe Sachverständige Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen Einigungsstellenverfahren arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren Wirkung von Betriebsvereinbarungen Wirkung bei erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Ansprüche von Arbeitnehmern aus Betriebsvereinbarungen Durchführung und Kündigung von Betriebsvereinbarungen Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder Arbeitnehmer und optionale Handlungsmöglichkeiten Durchsetzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung durch Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer Kündigung und Nachwirkung von erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen Auswirkungen des Betriebsübergangs auf Betriebsvereinbarungen Fortgeltung der Betriebsvereinbarung bei Wahrung der Betriebsidentität Probleme normativer Fortgeltung bei Übergang von Betriebsteilen Voraussetzungen der individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen Normative Fortgeltung der Gesamtbetriebsvereinbarung - bei Übergang von Betrieben und Teilbetrieben? - als Einzelbetriebsvereinbarung? Kollisionsregeln bei konkurrierenden normativ geltenden Betriebsvereinbarungen im Erwerberbetrieb Erarbeitung einer Checkliste (Worauf ist beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu achten?) und Musterbeispiele

2 Zum Thema: Die Betriebsvereinbarung ist die eine Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Als Gesetz des Betriebes hat sie bei erzwingbaren Betriebsvereinbarung unmittelbare und zwingende Wirkung zu Gunsten oder auch zu Lasten der Arbeitnehmer. Arbeitszeit, Datenschutz oder Beschäftigungssicherung: Die Betriebsvereinbarung ist ein unverzichtbares Mitbestimmungsinstrument. Sie bietet Betriebsbzw. Personalräten weitreichende Möglichkeiten, innerbetriebliche Regelungen mit dem Arbeitgeber abzuschließen. So können im Interesse beider Parteien Vereinbarungen getroffen werden, die genau auf die speziellen Belange eines Betriebes zugeschnitten sind. In dem Seminar, das sich sowohl an die Arbeitgeber, Personalverantwortlichen als auch an die Betriebs- bzw. Personalräte wendet, erfahren Sie die Basics zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Betriebsvereinbarungen. Vom formal richtigen Abschluss über rechtlich zulässige Inhalte bis hin zur Beendigung von Betriebsvereinbarungen - wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt. Denn in der betrieblichen Praxis ist seriösen Schätzungen zufolge mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht, sie nicht vom zuständigen Gremium abgeschlossen werden oder sie andere Fehler enthalten. Darüber hinaus zeigen Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken. Mit jeder Vereinbarung wird die betriebliche Realität gestaltet und ist damit Ausfluss der Gestaltungsmöglichkeit, eine Einschränkung ist damit nicht gegeben. Durch die Ausübung der Mitbestimmungsrechte und das Treffen einer Regelung realisiert sich die Mitbestimmung und wird vertraglich fixiert. Durch den Abschluss einer Vereinbarung sind die Gegenstände, die geregelt werden, eine reale Umsetzung der Mitbestimmung. Welche Bereiche durch Betriebsvereinbarung rechtssicher geregelt werden können, welche arbeitsrechtlichen Vorschriften hier zu beachten sind und welche Initiativrechte der Betriebsrat durchsetzen kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Zudem wird als eine Durchsetzungsmöglichkeit die Einigungsstelle vorgestellt und die Frage beantwortet, welche Auswirkungen ein Betriebsübergang oder eine Unternehmensumwandlung auf betriebsexistierende Betriebs- bzw. Gesamtbetriebsvereinbarungen haben. +++PfA-Inhouse-Seminare+++ -Firmeninterne Schulungen zu allen arbeits- und sozialrechtlichen Themen Maßgeschneidert für Ihre betrieblichen Bedürfnisse- Inhouse-Seminare der PfA Die Vorteile eines Inhouse-Seminars liegen klar auf der Hand: Wir vermitteln Ihnen Seminarinhalte, die passgenau auf Ihren Bedarf und Ihre Wünsche abgestimmt sind und die Ihnen einen einheitlichen Wissensstand garantieren. Unsere firmeninternen Schulungen konzentrieren sich auf Ihre konkrete betriebliche Situation. Dies spart Zeit und Geld und hilft dabei, anstehende Aufgaben gemeinsam zu lösen. Erfahrene Juristen und Fachanwälte begleiten Sie von Ihrer Anfrage bis zur Durchführung des Seminars. Kompetente Referenten sorgen für eine effektive Wissensvermittlung. Anfragen für eine Inhouse-Veranstaltung richten Sie bitte an unsere Programm-Koordinatorin, Frau Karin Rothkegel, die Ihnen umgehend und kostenfrei ein individuelles schriftliches Veranstaltungsangebot unterbreiten wird. Infos & Anmeldung unter: Tel.: / Fax: / oder unter inhouse@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

3 Allgemeine organisatorische Hinweise: Teilnehmerkreis Seminargebühren Das eintägige Seminar richtet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalverantwortliche sowie an Betriebs- und Personalräte. Die in dem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gem. 37 Abs. 6 BetrVG / 46 Abs. 6 BPersVG erforderlich. Veranstaltungsablauf Der Seminarbeginn ist bei allen Veranstaltungsterminen für 9.00 Uhr vorgesehen und mit einem Begrüßungskaffee ab 8.45 Uhr vor unserem jeweiligen Tagungsraum verbunden. Die Veranstaltungen werden für ein gemeinsames Mittagessen und zwei Kaffeepausen unterbrochen. Das Seminarende ist jeweils für Uhr vorgesehen. Die Seminargebühr für diese Veranstaltungen beträgt nur 390,00. zzgl. MwSt. Im Seminarpreis enthalten ist das Mittagessen, die Tagungsgetränke, die Kaffeepausen sowie die umfangreichen Seminarunterlagen. Übernachtung im Tagungshotel Sollten Sie in unserem Tagungshotel übernachten wollen, kümmern wir uns gerne um die Reservierung und die Buchung eines Zimmers zu unseren günstigen Sonderkonditionen. Ihre Referenten RA Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln Herr Rechtsanwalt Thomas Klaes ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Köln. Er berät sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer als auch Betriebsräte in allen Fragen und Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertritt deren Interessen auch bundesweit vor Gericht. Zu seinen Aufgaben zählen nicht nur die Gestaltung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und sonstigen Vereinbarungen aus dem Bereich des Arbeitsrechts, sondern auch die Beratung seiner Mandanten, wenn es um Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz geht, also Streit über wechselseitige Rechte und Pflichten besteht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Klaes ein erfahrener Referent für arbeitsrechtliche Seminare. RAin Katharina Pfenninger Fachanwältin für Arbeitsrecht in Heidelberg Frau Rechtsanwältin Katharina Pfenninger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht mit eigener Kanzlei in Heidelberg. Neben dem individuellen Arbeitsrecht wie z.b. die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten rund um den Ausspruch von Kündigungen, die Geltendmachung von Provisionsansprüchen und Lohnansprüchen, sowie die Klärung von Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit, bildet auch das kollektive Arbeitsrecht einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Sie berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer und vertritt diese in allen gerichtlichen Angelegenheiten. RA Christian Michels Rechtsanwalt in Mainz Herr Christian Michels ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Mainz. Er begleitet sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch alle Stadien des Arbeitsverhältnisses, von der Begründung durch den Arbeitsvertrag, der Durchführung bis hin zur Beendigung und vertritt diese sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen, etablierte mittelständische als auch junge und innovative Unternehmen. Neben seinen anwaltlichen Aufgaben ist Herr Rechtsanwalt Michels erfolgreich als Referent mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.

4 Veranstaltungsorte und Termine im Überblick: Dienstag, den 01. März 2016, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Genießen Sie Ihren Aufenthalt am Rande der Hektik Inmitten des pulsierenden Lebens der Metropole, im dynamischen Stadtteil Friedrichshain unweit von Berlin-Mitte gelegen, heißt Sie das NH Berlin-Alexanderplatz herzlich willkommen. Hier genießen Sie allen Komfort und befinden sich direkt am Puls der kulturellen Hochburg Berlin. Kategorie: 4-Sterne NH Berlin Alexanderplatz Landsberger Allee Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 / Donnerstag, den 21. April 2016, in Mannheim im Park Inn Mannheim Das im Frühjahr 2007 komplett renoviert 4-Sterne Hotel Park Inn by Radisson Mannheim heißt Sie in Mannheim neben dem Luisenpark herzlich willkommen. Die zentrale aber sehr ruhige Lage macht es zu einem idealen Tagungsort. Modern ausgestattet Tagungsräume und eine kompetente Tagungsbetreuung gewährleisten ein ruhiges und entspanntes Arbeiten. Kategorie: 4 Sterne Hotel Park Inn by Radisson Mannheim Am Friedensplatz Mannheim Tel.: 0621 / Fax: 0621 / Dienstag, den 14. Juni 2016, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Das NH Düsseldorf-City Nord ist verkehrsgünstig gelegen. In nur wenigen Minuten sind das Zentrum (Königsallee) und die Autobahn zu erreichen. Die tageslichtdurchfluteten Tagungsräume sind alle schallisoliert, mit modernster Tagungstechnik ausgestattet und verfügen über Klimaanlage. Im Restaurant erwarten Sie international und regionale Spezialitäten. Kategorie: 4 Sterne NH Hotel Düsseldorf City Nord Münsterstraße Düsseldorf Tel.: 0211 / Fax: 0211 / Donnerstag, den 01. September 2016, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Direkt in der Nähe vom Terminal 2 bietet das neue Park Inn by Radisson Frankfurt Airport eine farbenfrohe Alternative zu den bestehenden Übernachtungsmöglichkeiten. Nur 800 m vom Terminal 2 entfernt im neuen Stadtteil Gateway Gardens ist das Hotel mit allen Verkehrsmitteln ideal zu erreichen. Der Flughafen Shuttle Bus des Park Inn by Radisson Frankfurt Airport verkehrt regelmäßig zwischen den Terminals und dem Hotel, das Frankfurter Kreuz (Knotenpunkt A3/ A5) ist nur 2 Minuten entfernt und zum Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens am Terminal 1 benötigt man nur eine kurze Zeit. Kategorie: 4 Sterne Park Inn by Radisson Frankfurt Airport Amelia-Mary-Earhart- Str Frankfurt Tel:069 / Fax: 069 /

5 Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten und Grenzen in der betrieblichen Praxis Seminaranmeldung für (bitte ankreuzen): Dienstag, den 01. März 2016, in Berlin im NH Berlin Alexanderplatz Donnerstag, den 21. April 2016, in Mannheim im Park Inn Mannheim Dienstag, den 14. Juni 2016, in Düsseldorf im NH Hotel City Nord Donnerstag, den 01. September 2016, in Frankfurt am Main im Park Inn Hotel Airport Anmeldung bitte ausfüllen und an: faxen Name / Vorname Abteilung / Position Firma / PfA-Card Nr. Straße / Postfach PLZ / Ort Telefon / Telefax mit Übernachtung ohne Übernachtung von Nichtraucher Raucher bis Ich möchte Informationen zu Inhouse-Seminaren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Seminarthema Datum Unterschrift Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name Position Falls Sie noch Fragen haben, wird Ihnen unser Serviceteam gerne behilflich sein. Tel.: / Postfach Frechen seminare@pfa-arbeitsrecht.de Internet:

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