Anlegerinformation Nachrangige Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Österreich und Bayern

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1 Anlegerinformation Nachrangige Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen in Österreich und Bayern 4 % Zinsen* jährlich 10-jährige Laufzeit * Vor Steuer Alpenwatt GmbH Bruch 11 a, D Ainring Tel: +49/8654/ Fax: +49/8654/ mail: hirner@alpenwatt.de Web:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Geschäftsmodell der Alpenwatt GmbH 2. Nachrangige Darlehen - Verzinsung 3. Angaben zu den Alpenwatt Investitionen 4. Wesentliche Risiken und Sicherheitskonzept 5. Projekt PV-Park Grafenwörth 6. Dachprojekte in Bayern und Österreich 7. Kreditvertrag Nachrangiges Darlehen 8. Bilanz Alpenwatt GmbH 9. Impressum

3 1. Geschäftsmodell Alpenwatt GmbH Die Alpenwatt GmbH plant, errichtet und betreibt Photovoltaikanlagen in Bayern und Österreich. Sie bietet dem ökologisch orientierten Investor Beteiligungsmöglichkeiten mit attraktiven Renditen. Durch den Verkauf des produzierten Stroms erwirtschaften die Anlagen kalkulierbare Einnahmen, unabhängig von Schwankungen der Kapitalmärkte und Wirtschaftskrisen. Dabei legen wir großen Wert auf Sicherheit, Planbarkeit und Qualität. Grundlage des Geschäftsmodells ist das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) in Deutschland und das Ökostromgesetz in Österreich. In Deutschland verpflichtet das EEG den Netzbetreiber, den Strom aus Erneuerbaren Energien zu einem fixen Tarif über einen Zeitraum von 20 Jahren (zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs) einzuspeisen. Abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage werden unterschiedliche Tarife bezahlt. Für Anlagen, die im Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Einspeisevergütungen: für Dachanlagen bis 10 KW 12,59 ct/kwh, bis 40 KW 12,25 ct/kwh bis 1000 KW 10,95 ct/kwh und für Freiflächenanlagen 8,72 ct/kwh. In Österreich sind laut Ökostromgesetz für 2014 folgende Einspeisetarife festgelegt. Für Freiflächenanlagen beträgt der Vergütungssatz 10ct/KWh und für Dachanlagen 12,5 ct./kwh (zuzüglich 200 Investförderung pro KWp) Die Tarife werden für 13 Jahre ausbezahlt. Die Alpenwatt GmbH hat seit 2011 Erfahrung mit dem Anmieten von Flächen für Photovoltaik und betreibt inzwischen fünf Photovoltaikprojekte in Bayern und ein Projekt in Salzburg mit insgesamt über KWp Leistung. Der Geschäftsführer Wolfgang Hirner hat außerdem in den letzten vier Jahren zusätzliche Erfahrung als Geschäftsführer einer Energiegenossenschaft gesammelt. In diesem Rahmen hat er hauptverantwortlich 26 Dachanlagen und 3 Freiflächenanlagen mit einer Gesamtleistung von 7,4 MW verwirklicht.

4 2. Nachrangige Darlehen Das Nachrangige Darlehen bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich in nicht unternehmerischer Weise an der Finanzierung von Projekten aus dem Bereich der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Dieses Angebot der Nachrangige Darlehen ist sowohl nach deutschem als auch österreichischem Recht nicht prospektpflichtig. Das Angebot richtet sich insgesamt an höchstens 149 Anleger. Obwohl dieses öffentliche Angebot nicht prospektpflichtig ist, weist die Alpenwatt GmbH in dieser Anlegerinformation auf die wesentlichen Risiken hin. Das nachrangige Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit jährlich 4 % Zinsen, auszahlbar am 15. März für das abgelaufene Jahr. Eine Beteiligung ab ist möglich. Jede höhere Beteiligung muss durch 1000 teilbar sein. Im Jahr 2014 werden die Zinsen anteilig taggenau auf Basis von 365 Tagen/Jahr berechnet. (Bsp: Zeichnung von am 15.November 2014, Zinsen für 2014: 40 /365 Tage*41 Tage) Die in dieser Anlegerinformation dargestellten Cash-Flowmodelle dienen zur Veranschaulichung, um zu zeigen, dass die Alpenwatt GmbH die Nachrangigen Darlehen aus dem Cashflow der Projekte zurückzahlen kann. Sie können nicht den tatsächlichen Cashflow abbilden, sondern stellen nur eine Prognose über die Cashentwicklung dar. Die Gesamtinvestition für die geplanten Photovoltaikanlagen beträgt etwa Geplant ist eine Bankfinanzierung von zumindest Das eingesetzte Eigenkapital der Alpenwatt GmbH beträgt Über die nachrangigen Darlehen sollen höchstens aufgebracht werden. Für Projekte in Österreich reicht die Alpenwatt GmbH die nachrangigen Darlehen an die österreichische Alpenwatt GmbH als Gesellschafterdarlehen weiter. Die österreichische Alpenwatt GmbH mit Sitz in Salzburg ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der deutschen Alpenwatt GmbH. Diese verwirklicht den Photovoltaikpark Grafenwörth sowie alle weiteren Photovoltaikprojekte in Österreich. Die geplanten Photovoltaikprojekte in Deutschland werden über die deutsche Alpenwatt GmbH geplant und betrieben. Sämtliche Nachrangige Darlehen werden zum Erwerb von Photovoltaikanlagen sowie den Nebenkosten wie Netzverträglichkeits- oder Statikprüfungen verwendet. Für die Vergabe eines Darlehens an die Alpenwatt GmbH hat der Anleger einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Darlehensvertrag bei der Alpenwatt GmbH per Post oder Fax einzureichen. Dieser wird von der Alpenwatt GmbH gegengezeichnet. Der Anleger erhält davon eine Kopie und zahlt dann den Darlehensbetrag auf das Konto der Gesellschaft ein. Die Alpenwatt GmbH bestätigt den Zahlungseingang innerhalb einer Woche. Auf das nachrangige Darlehen wird kein Aufschlag erhoben (kein Agio). Der Anleger hat über den Darlehensbetrag hinaus seine eigenen Kosten wie Porto, Telefon-,

5 Banktransaktionskosten zu tragen. Liefer- und Versandkosten werden nicht erhoben. Das deutsche Steuerrecht sieht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Zinsen grundsätzlich einen Abzug von Einkommensteuern an der Quelle vor (sog. Abgeltungsteuer). Die Alpenwatt GmbH führt die anfallende Steuer (z.zeit 25% zuzüglich Soli und Kirchensteuer) während der Laufzeit des Vertrags an die Steuerbehörden ab, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Kreditgeber erhält dann von der Alpenwatt GmbH eine Steuerbescheinigung darüber. Freistellungsaufträge kann die Alpenwatt GmbH nicht verwalten. Eine Aussage über die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall können hier nicht getroffen werden. Dem Anleger wird in jedem Fall empfohlen, vor einer Entscheidung über eine Kreditvergabe einen steuerlichen Berater zu konsultieren. 3. Angaben zu den Alpenwatt Investitionen Die Alpenwatt GmbH hat bisher sechs Photovoltaikprojekte mit insgesamt über KWp Leistung umgesetzt. Hierbei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Risiken gering zu halten. Dies beginnt beim Abschluss der Pachtverträge mit den Dach- bzw. Grundeigentümern über die Auswahl der Komponenten und Generalunternehmer bis hin zur Betriebsführung der Anlage. Die landwirtschaftliche Fläche (ca. 1ha) für den PV-Park Grafenwörth in Niederösterreich wurde von der Alpenwatt GmbH gekauft. Der Standort ist aufgrund der Globalstrahlungswerte ausgezeichnet für Photovoltaik geeignet. Er befindet sich in einem Weinanbaugebiet. Ertragswerte benachbarter PV-Anlagen bringen Werte von deutlich über KWh/KWp. Die Module werden 30 Grad genau gegen Süden aufgeständert. Die Dachmietverträge sind auf 20 Jahre abgeschlossen und haben eine oder zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 5 Jahre. 4. Wesentliche Risiken und Sicherheitskonzept gegen diese Risiken Insolvenz der Alpenwatt GmbH Bei Insolvenz der Alpenwatt GmbH droht Totalverlust für den Anleger. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Die Alpenwatt GmbH betreibt ausschließlich Geschäfte im Erneuerbaren Energienbereich. Zur Zeit ist Sie nur in der Photovoltaik engagiert und wird auch in Zukunft nur Projekte durchführen, die leicht berechenbar sind und keine hohen Risiken bergen. Technologisches Risiko: Module bringen nicht den erwarteten Ertrag Die Anlage bringt nicht den prognostizierten Ertrag. Das wesentliche Risiko dabei

6 wäre ein Serienfehler bei den verwendeten Modulen, da die Module ca. 50% der Investitionskosten betragen. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Es werden nur Module verwendet, die von der finanzierenden Bank als in der Projektfinanzierung finanzierbar angesehen werden. Es werden also keine No Name Module verwendet. Außerdem verfügen die verwendeten Module über eine Leistungsgarantie des Herstellers (90% der Leistung auf 10 Jahre, 80% der Leistung auf 25 Jahre) Prognoserisiko Die im Cashflow-Modell erwarteten Erträge werden nicht erzielt. Konzept zur Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Die KWh pro KWp wurden bisher eher zu niedrig angesetzt. Berücksichtigt ist in dem Modell auch eine Leistungsminderung der Module von 0,5 % pro Jahr. Die Erfahrungen mit den bereits gebauten Anlagen zeigen, dass die Tatsächlichen Erträge über der Prognose liegen. Beim Projekt Grafenwörth wurden als Referenzwerte Tatsächliche Ertragswerte von Anlagen in unmittelbarer Nähe für den Prognosewert herangezogen. Insolvenz des Modulherstellers Es besteht das Risiko, dass der Modulhersteller im Laufe der 20 Jahre insolvent wird und die Leistung der Module nicht mehr garantieren kann. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Es werden Module eines namhaften Herstellers verwendet. Dabei wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Herstellers berücksichtigt. Das Risiko war in früheren Jahren höher, da z.b im Jahr 2008 ca. 75% der Investitionssumme das Modul war. Im Jahr 2014 sind nur noch ungefähr 50% der Gesamtinvestition die Modulkosten. Insolvenz der Dachgeber/Flächenbesitzers: Bei Insolvenz des Dachgebers könnte der Insolvenzverwalter theoretisch den Dachmietvertrag kündigen. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Beim Karlsgymnasium Bad Reichenhall ist der Eigentümer der Landkreis Berchtesgadener Land, bei der Straßenmeisterei Erding ist der Freistaat Bayern der Eigentümer und beim Messezentrum Salzburg sind Stadt, Land und Wirtschaftskammer Salzburg die Eigentümer. Eine Insolvenz dieser staatlichen oder quasistaatlichen Eigentümer scheint sehr unwahrscheinlich. Beim Objekt Pommernstraße 17 handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese ist nicht insolvenzfähig. Bei dem Industriedach in Töging wurde zusätzliche eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen, die auch im Insolvenzfall des Eigentümers einen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage sicherstellt. Zinsänderungsrisiko

7 Eine starke Änderung des Bankzinssatzes könnte im Extremfall dazu führen, dass die Zinsen für die nachrangigen Darlehen nicht mehr bedient werden kann. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Alle Bankkredite bis auf einen sind mit einem Fixzinssatz über einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Risiko: Hagel, Feuer, Sturm Hagel, Feuer, Sturm können zu einer Totalzerstörung der Anlage führen Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Die PV-Anlagen sind alle mit einer Allgefahrenversicherung gegen diese Risiken versichert. Versichert ist dabei auch der Ertragsausfall während der Wiederherstellung der Anlage (bis zu einem halben Jahr bei Hagel und Sturm, bis zu einem Jahr bei Feuer) Fertigstellungsrisiko Die Anlage in Grafenwörth, Niederösterreich muss bis Ende März 2015 fertiggestellt sein, um die angegebene Einspeisevergütung zu erhalten. Bei weiteren noch zu verwirklichenden Dachanlagen in Deutschland geht es immer darum, von der Investitionsentscheidung bis zur Fertigstellung schnell zu sein, da der Einspeisetarif (20 Jahre Fixtarif) zur Zeit jeden Monat um 0,5 % sinkt. Minderung des Risikos durch folgende Maßnahme: Die Alpenwatt GmbH hat ausreichende Erfahrung um die Projekte fristgerecht fertigzustellen. Alle Photovoltaikanlagen bisher wurden fristgerecht fertiggestellt, um die jeweilige aktuelle Vergütung sicherzustellen. Im Fall Grafenwörth sind alle Genehmigungen erteilt, die Auftragsvergabe steht kurz bevor. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Wochen. Poltisches Risiko: Das Erneuerbare Energiengesetz oder das österreichische Ökostromgesetz wird rückwirkend geändert und z.b die Einspeisevergütung gekürzt. Einschätzung des Risikos: In Deutschland sind zur Zeit ca Photovoltaikanlagen installiert. IEine rückwirkende Änderung ist einerseits politisch kaum durchsetzbar. Andererseits scheint es sehr fraglich, ob eine rückwirkende Änderung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hätte. Eine ähnliche Einschätzung gilt für Österreich, obwohl dort weit weniger Photovoltaikanlagen gebaut sind.

8 5. PV-Park Grafenwörth Standort: Besitzverhältnisse: Installierte Kapazität: Spezifischer erwarteter Jahresertrag: Netzbetreiber: Einspeisetarif: Projektstatus: Bezirk: Tulln/Niederösterreich, Gemeinde: Grafenwörth, Katastralgemeinde: Jettsdorf, Grundstück Nr: 419/7 Das Grundstück Nr. 419/7 wurde von der Alpenwatt GmbH gekauft. 350 kwp ~1100 kwh/kwp, die PV-Anlage befindet sich in einem Weinanbaugebiet mit ausgezeichneter Sonneneinstrahlung. Ertragswerte einer Nachbaranlage liegen deutlich über 1100 Kwh/KWp. EVN Netz GmbH, EVN Platz, A-2344 Maria Enzersdorf 0,10 EUR/kWh für 13 Jahre, danach werden 8 ct./kwh als Stromerlös angenommen. Alle erforderlichen Genehmigungen sind erteilt.e-bescheid & Naturschutzbescheid, Netzanschlußvertrag, OEMAG-Vertrag Baubeginn Dezember 2014 Inbetriebnahme Januar 2015

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10 6. Dachprojekte in Bayern und Österreich Die Alpenwatt GmbH hat bereits über KWp Photovoltaikprojekte in Bayern und Österreich umgesetzt. Neben dem PV-Park Grafenwörth sind weitere Photovoltaik-Dachprojekte geplant. Konkret werden gerade Verhandlungen über zwei 100-KWp Dachflächen in Bayern und einer 30 KWp Dachfläche in Oberösterreich geführt. Die Alpenwatt Gmbh beabsichtigt im nächsten halben Jahr noch mindestens 200 KWp Dachflächenprojekte zu verwirklichen. Sollten wider Erwarten keine weiteren Photovoltaikdachflächenprojekte mehr zu verwirklichen sein, ist die Alpenwatt GmbH auch berechtigt, Nachrangige Darlehen zur Refinanzierung bereits bestehender Photovoltaikanlagen der Alpenwatt GmbH zu verwenden. Um die weiterhin bestehenden Renditemöglichkeiten für eine 100 KWp Dachanlage zu veranschaulichen, ist beispielhaft auf der nächsten Seite eine Cashflow-Rechnung dafür dargestellt. Es ist zur Zeit weiterhin möglich eine ordentliche Rendite mit PV-Anlagen zu erzielen, auch wenn die Renditen in den letzten zwei Jahren stark gesunken sind.

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12 7. Darlehensvertrag Falls Sie sich für einen Darlehensvertrag mit der Alpenwatt GmbH entscheiden, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten die Darlehensunterlagen. Bitte senden Sie den folgenden Darlehensvertrag ausgefüllt an die Alpenwatt GmbH zurück. Die Alpenwatt GmbH sendet dann den gegengezeichneten Vertrag in Kopie an Sie zurück. Für Fragen stehen wir jederzeit gerne telefonisch, per mail oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

13 Photovoltaik-Kreditvertrag AW 1/2014 (Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt) Es werden mit höchstens 149 Kreditgebern Kreditverträge bis zu einer Gesamthöhe von abgeschlossen Photovoltaikkreditnehmerin Alpenwatt GmbH, Bruch 11a, D Ainring Photovoltaikkreditgeber Vorname Name Geburtsdatum Straße, Hausnr. PLZ,Ort Telefonnummer Staat Bankverbindung für Zins- und Tilgungszahlungen Kontoinhaber BIC IBAN Photovoltaikkreditdaten Bezeichnung: AW 1/2014 Tilgungsart Endfällig Kredithöhe: Zinstermin 15.3.des Folgejahres (Bitte ausfüllen, mindestens1000, höhere Beträge müssen durch 1000 teilbar sein) Laufzeit 10 Jahre Fälligkeit Verzinsung 4% Empfänger Alpenwatt GmbH IBAN DE BIC GENODEF1BGL Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich den vorliegenden Photovoltaikkreditvertrag, inklusive der Kreditbedingungen auf der Seite 2, insbesondere II. Allgemeine Kreditbedingungen 7 Qualifizierter Rangrücktritt. Die Widerrufsbelehrung auf Seite 2 habe ich gelesen und verstanden. Den Kreditbetrag werde ich nach Gegenzeichnung durch die Alpenwatt GmbH innerhalb von 5 Werktagen auf das oben angegebene Konto der Alpenwatt GmbH überweisen. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Photovoltaikkreditgeber Unterschrift Photovoltaikkreditnehmer (Alpenwatt GmbH) Bitte Kreditvertrag ausgefüllt und unterzeichnet per mail, Fax oder postalisch versenden an Alpenwatt GmbH, Bruch 11a, Ainring.

14 Kreditbedingungen Qualifiziertes Nachrangiges Darlehen I. INFORMATIONEN ZUR KREDITNEHMERIN Die Alpenwatt GmbH wurde am gegründet. Sie ist unter der Handelsregisternummer HRB beim Amtsgericht Traunstein eingetragen und wurde auf unbestimmte Zeit errichtet. Der Gegenstand des Unternehmens sind Beratung, Planung, Errichtung, Betrieb, Veräußerung, Vermittlung und Kauf von Projekten im Bereich der regenerativen Energieversorgung. Sitz und Geschäftsanschrift der Gesellschaft: Bruch 11a, D Ainring Geschäftsführer der Alpenwatt GmbH ist Wolfgang Hirner. Tel: + +49/8654/ , Fax: ++49/8654/ , mail: office@alpenwatt.de, UID-Nummer: DE II. ALLGEMEINE KREDITBEDINGUNGEN 1 Zweck Der Zweck des Kredits ist, damit die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Deutschland und Österreich zu finanzieren. 2 Ablauf Der Kreditgeber unterzeichnet den Kreditvertrag und sendet ihn an die Alpenwatt GmbH. Die Alpenwatt GmbH unterzeichnet den Kreditvertrag und sendet eine Kopie des von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags an den Kreditgeber. Der Kreditgeber zahlt dann den Kredit innerhalb von 5 Werktagen in voller Höhe auf das angegebene Konto der Alpenwatt GmbH. Innerhalb von fünf Werktagen nach Einzahlung erhält der Kreditgeber eine schriftliche Bestätigung der Alpenwatt GmbH über die erfolgte Einzahlung. Der Kreditgeber hat über den Kreditbetrag hinaus nur seine eigenen Kosten wie Porto, Telefon-, Banktransaktionskosten zu tragen. (kein Agio) 3 Verzinsung Der Kreditgeber erhält eine jährliche Verzinsung von 4% für eine Laufzeit von 1= Jahren. Der Mindestkredit beträgt 1000 Euro höhere Kreditbeträge sind in Schritten von 1000 Euro möglich. Die Zinszahlung für das abgelaufenen Jahr wird am 15.März des Folgejahrs fällig. Im Jahr 2014 werden die Zinsen taggenau anteilig ab Einzahlung auf Basis von 365 Tagen/Jahr berechnet. (Bsp: Einzahlung von am 15.November 2014, Zinsen für 2014: 40 /365 Tage*41 Tage) 4 Laufzeit und Tilgung Der Kredit hat eine Laufzeit bis zum und ist endfällig. Die Tilgung erfolgt gemeinsam mit der letzten Zinszahlung zum Vorzeitige Tilgung - Kündigung Erstmals ist eine vorzeitige Kündigung durch den Kreditnehmer zum möglich. Ab diesem Zeitpunkt ist jeweils eine Kündigung zum Jahresende durch den Kreditnehmer möglich. Die Tilgung erfolgt dann gemeinsam mit der letzten Zinszahlung am 15.3 des Folgejahres. Eine frühere Tilgung als der ist nur möglich wenn beide Vertragspartner dem zustimmen. 6 Abtretung der Forderung Die gegen den Kreditnehmer bestehende Forderung kann jederzeit im Ganzen oder in durch 1000 teilbare Beträge abgetreten werden. Dies ist dem Kreditnehmer mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen. 7 Qualifizierter Rangrücktritt Im Falle einer Insolvenz der Kreditnehmerin, werden sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen (Zins-und Tilgungsleistungen) des Kreditgebers erst nach Befriedigung sämtlicher weiterer Gläubiger beglichen. Die Rückzahlung des Kredits ist nachrangig im Sinne des 39 Abs.2 InsO. Die Kreditrückzahlung ist so lange und so weit nicht geltend zu machen, wie sie zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kreditnehmerin führte. Die Ansprüche des Kreditgebers können nur aus einem zukünftigen freien verfügbaren Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigenden freien Vermögen oder Erträgen der Kreditnehmerin, der nach der Befriedigung sämtlicher weiterer Gläubiger verbleibt, bedient werden. Die nachrangigen Kredite genießen untereinander den gleichen Rang. 8 Allgemeines Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Zweck dieses Vertrages entspricht. Gleiches gilt auch für etwaige Vertragslücken. 9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Sämtliche Rechte und Pflichten aus den Kreditvertrag sowie deren Form und Inhalt unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Ainring. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Schuldverschreibungen oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Kreditvertrag ist das für den Firmensitz der Alpenwatt GmbH zuständige Gericht. III. BESTEUERUNG Das deutsche Steuerrecht sieht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Zinsen grundsätzlich einen Abzug von Einkommensteuern an der Quelle vor (sog. Abgeltungsteuer). Die Alpenwatt GmbH führt die anfallende Steuer (z.zeit 25% zuzüglich Soli und Kirchensteuer) während der Laufzeit des Vertrags an die Steuerbehörden ab, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Kreditgeber erhält dann von der Alpenwatt GmbH eine Steuerbescheinigung darüber. Eine Aussage über die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall können hier nicht getroffen werden. Dem Anleger wird in jedem Fall empfohlen, vor einer Entscheidung über eine Kreditvergabe einen steuerlichen Berater zu konsultieren. IV. Widerrufsbelehrung Sie können die Zeichnung innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Zeichnung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an Alpenwatt GmbH, Bruch 11a, Ainring, per Fax an 08654/ oder per mail an hirner@alpenwatt.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung lhrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: lhr Widerruf erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf lhren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie lhr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

15 8. Bilanz 2013 Alpenwatt GmbH

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17 9.Impressum Alpenwatt GmbH Bruch 11a D Ainring Tel: +49/8654/ Fax: +49/8654/ Mobil Ö: +43/664/ mail: Geschäftsführer: Wolfgang Hirner UID-Nr: DE Handelsregister Traunstein HRB 19972

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