Verkaufsexposé der Beteiligung an dem PV-Solarpark GR-EPA1 über partiarische Darlehen

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1 SOLARENERGIE, EDV-SERVICE & TELEKOMMUNIKATIONS-CONSULTING GMBH Verkaufsexposé der Beteiligung an dem PV-Solarpark GR-EPA1 über partiarische Darlehen Vorwort Solarenergie aus Photovoltaik ist nicht nur eine der saubersten Energieformen für die Umwelt, sie ist auch ein interessantes Investment für den Anleger. Solarinvestments sind konjunkturunabhängig, frei von Wechselkursrisiken, verfügen über gesetzlich garantierte Einnahmen und haben keine Korrelation zu Aktien oder Immobilien. Sie erwirtschaften daher langfristige stabile Erträge bei einem sehr geringen Betriebsrisiko. Die eingesetzte Technologie ist seit Jahren erprobt und hat sich bewährt. Die Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie folgt einem Naturgesetz und erfordert keine zusätzliche Intervention von außen. In Südeuropa sind aufgrund der geografischen Lage ca. 50 % mehr Ertrag zu erwarten als in Deutschland. Vor dem Hintergrund steigender Öl- und Gaspreise sowie der Notwendigkeit, Treibhausgase zu reduzieren - und den daraus resultierenden Erfordernissen zur Förderung erneuerbarer Energien - hat die europäische Union die EG-Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erlassen. Zahlreiche EU-Staaten haben seither Erneuerbare Energiengesetze (EEG) verabschiedet die sich sehr häufig am deutschen EEG orientieren; so auch Griechenland. In Griechenland herrschen in zahlreichen Gebieten geradezu ideale Voraussetzungen für die Stromerzeugung aus Sonnenlicht. In Griechenland ist mit ca bi s1.500 kwh/kwp Ertrag zu rechnen. Die griechische Regierung will mittels dieser EEG-Gesetzgebung die Kapazität auf mehrere GWp (GigaWatt-peak) bis zum Jahr 2020 ausbauen. Das Unternehmen Geschäftszweck Die SET GmbH errichtet und betreibt Photovoltaikanlagen in Ländern mit hohen Erträgen und Einspeisevergütungen. Wer wir sind Der Geschäftsführer Herr Dimitrios Tapanaris ist Dipl.-Ing. (FH) Architekt. Er hat mit seinem Architekturbüro zahlreiche z.t. hochkomplexe Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 830 Mio im In- und Ausland realisiert. Mit der SET GmbH wurde bereits 1996 das Thema Photovoltaik ergründet und in Seminarform einem interessierten Publikum vorgestellt; zu diesem Zeitpunkt war die Installation von PV-Anlagen noch mit so hohen Investitionen verbunden, dass eine Amortisation trotz der anfänglich hohen Förderung erst nach einer sehr langen Laufzeit erreicht werden konnte. Heute sind die Rahmenbedingungen deutlich besser und eine Wirtschaftlichkeit auch mit deutlich geringeren Einspeisevergütungen darstellbar; heute liegt die Amortisation inzwischen bei ca. 6-8 Jahren. Nachdem die rechtlichen Grundlagen vom Gesetzgeber vorliegen wird nunmehr der griechische Markt erschlossen. Herr D. Tapanaris ist zuständig für alle von uns im Bau befindlichen Photovoltaik-Anlagen in Griechenland. H O E G E R S T R A S S E 1 0 * A N Z I N G T E L E F O N / * F A X GESCHÄFTSFÜHRER DIPL. ING.(FH) D. TAPANARIS AMTSGERICHT MÜNCHEN H R B E M A I L S E R V I C S E T - C O N S U L T. D E U ST - I D D E

2 Der griechische Solarmarkt Grundlage - Gesetz 3468/2006, Gesetzesänderung 3851/ Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungen Kurzbezeichnung Gesetz 3468/2006, Gesetzesänderung 3851/2010 Handlungsform Parlamentsgesetz Inkraftreten und Zweck Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/140/EG in griechisches Recht und Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf dem Griechischen Binnenmarkt Höhe der Vergütung Degressive Einspeisevergütung ab Mitte 2010 gemäß nachfolgender Tabelle; Vergütung je 1000 KWh abhängig von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Befristung Berechtigter Inbetriebnahme Datum /1000 KWh /1000 KWh >100 KWp <100 KWp Februar ,83 419,43 August ,01 394,89 Februar ,81 375,54 August ,27 353,55 Februar ,87 336,23 August ,38 316,55 Februar ,94 302,56 August ,97 293,59 Die Einspeisevergütung ist befristet. Der Strom-Kaufvertrag gilt für eine Dauer von 20 Jahren mit dem Einspeisetarif gem. vorgenanter Tabelle abhängig von Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage und kann durch einseitige, schriftliche Erklärung des Erzeugers verlängert werden (Gesetz 3851/2010). Es besteht ein vertraglicher Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber auf Vergütung des abgenommenen Stroms in Höhe der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber ist zum Abschluß des Vertrages verpflichtet (Art 12, Abs. 1 Gesetz 3468/2006). Vorrang Der Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien hat vorrangig zu erfolgen, sofern keine Gefährdung der Netzsicherheit besteht (Art. 9 Abs.1, Art. 10 Abs. 1 Gesetz 3468/2006 i.v.m. Art. 21 V 1442/2006). Kapazitätsbeschränkung Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den gesamten Strom aus Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien anzukaufen (Art. 9 Abs.1 a) Gesetz 3468/2006 i.v.m. Art. 1 V 1442/2006) und demgemäß abzunehmen und zu übertragen. Das griechische Parlament hat am das Gesetz erneut bestätigt. Zusätzlich wird ein Inflationsausgleich von 25 % berücksichtigt (bezogen auf die jährliche Inflationsrate). D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 2/8

3 Das Geschäftsmodell Anspruch Unser Anspruch ist es Photovoltaikanlagen auf höchstem technischem Niveau mit vertretbarem wirtschaftlichen Aufwand (wirtschaftlich optimiert) zu errichten und zu betreiben. Genehmigungen und Grundstücke Um langwierigen Genehmigungsverfahren zu vermeiden, baut die SET GmbH ausschließlich kleine PV-Anlagen unter 500KWp je Standort; für Anlagen dieser Grösse ist das Genehmigungsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt worden. Für ganz kleine PV- Anlagen bis 100KWp gibt es zusätzlich eine etwas höhere Vergütung von rd. 0,04 /KWh. Bau der Anlagen Bei Planung und Bau der PV Anlage arbeiten wir ausschließlich mit Fachfirmen und Beratern zusammen, die ihre Kompetenz bereits in früheren Bauvorhaben vor Ort bewiesen haben. Die Technik Zum Einsatz kommen nur ausgewählte Komponenten mit europäischen Garantiegebern (z.b. Allianz) welche sich bereits in zahlreichen Anlagen bewährt haben. Geografischer Standort: Sonneneinstrahlung: Module: Ausrichtung der Module: Aufständerung: Wechselrichter: Sicherheit Maßnahmen zur Absicherung der Anlagen und des Betriebes: Sicherheitsmassnahmen Nord-Griechenland, Epanomi kwh/(m² Horizontalebene*a); kwh/(m² Modulebene*a) ZD185-24M Sinodeu PV-Hersteller China 180 Südrichtung 27 gegen die Horizontale SMA deutscher Hersteller mit Nlg in GR dezentrale Auslegung mit 21 STP17000TL für unterbrechungsfreien fehletoleranten Betrieb Ferndiagnosesystem Ertragsüberwachung regelmäßige Wartung Videoalarmsystem Anbindung an örtlichen Sicherheitsdienst 2,0 m hoher Sicherheitszaun Versicherungen Um sämtliche Verlustrisiken auszuschließen wird vor Baubeginn eine entsprechende Versicherungen abgeschlossen die nach Inbetriebnahme nahtlos in eine Allgefahrenversicherung mit Ertragsausfallversicherung und Minderertragsdeckung übergeht. D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 3/8

4 Projektbeschreibung Auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche von 5300m2 bei Epanomi in Nordgriechenland in diesem Jahr der erste Freiflächensolarpark GR/EPA1 mit einer Gesamtleistung von ca. 350 KWp entstehen. Nach Realisierung von GR/EPA1 wird an einer in der unmittelbaren Nachbarschaft liegenden weiteren Fläche von 7500m2 die GR/EPA2 mit einer Gesamtleistung von ca. 500KWp realisiert. Im Anschluß an diesen beiden Pilotprojekten werden weitere Flächen in der Region akquiriert, überplant und realisiert. Lageplan GR/EPA1 Das Grundstück für das Projekt GR/EPA1 Flurnummer AT480, sowie das für GR/EPA2 Flurnummer AT414 vorgesehene Grundstück liegt auf der Landzunge zwischen Thessaloniki und Epanomi auf einem ebenen bis leicht geneigten Gelände. Die Flächen wurden bislang landwirtschaftlich genutzt und können nunmehr auch für Solarparks verwendet werden. Durch die landwirtschaftliche Nutzung ist eine Bewaldung nicht gegeben und auch längerfristig keine Verschattung durch nachwachsende Bäume zu befürchten. Mikroklimatische Gegebenheiten Der Mikrostandort weist keine Besonderheiten auf. Er ist weder besonders windexponiert, noch ist aus anderen Gründen zu erwarten, dass kleinräumige Wetterbesonderheiten den Ertrag positiv oder negativ beeinflussen. Eine Geländeverschattung liegt nicht vor. D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 4/8

5 Das Projekt Solarpark GR/EPA1 im Überblick Projektgröße: Investitionskosten gesamt, netto: Interne Projektierungskosten: Finanzierungsvolumen gesamt, brutto: Herstellergarantien und Service Leistungsgarantie Wechselrichterstation: Beteiligungsangebot: Kredite: 350 KWp (ca /KWp) (ca. 4,5 % der Projektkosten) (inkl. Mehrwertsteuer) 10 Jahre Produktgarantie 10 Jahre auf 90% Nennleistung, 25 Jahre auf 80% Nennleistung Hersteller SMA mit Servicevertrag und Gewährleistungsverlängerung bis zu 25 Jahre ca. 25% Beteiligung über partiarische Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gegebenenfalls Solarkredit der Eurobank GR D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 5/8

6 Beteiligungsübersicht Ein wesentliches Ziel des Projektes ist die Umsetzung dieser Solarstromanlage durch finanzielle Bürgerbeteiligung. Hierfür können Beteiligungen ab mit Laufzeiten von 5, 10, 15 oder 20 Jahren erworben werden. Während der Laufzeit erhalten die beteiligten Personen jährliche Zinsen in Höhe von 4,50-7,0% ihrer Einlage. Die genaue Verzinsung haben wir in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Am Ende der Laufzeit wird die Einlage von uns zurück erstattet. Als Besitzer einer Beteiligung werden Sie an den Erträgen des Solarstromprojektes beteiligt. Sie fördern damit nicht nur aktiv den Klimaschutz, sondern erzielen darüber hinaus eine attraktive Rendite. Die Emittentin Mittelverwendung: Die Beteiligung Art: Ausgestaltung : SET GMBH, Högerstrasse 10, D Anzing Erwerb von Grundstücken und Genehmigungen, Bau und Betrieb von Solarstromanlagen u.a. in Griechenland Beteiligungen durch partiarische Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt Teilnahme am Gewinn oder Verlust Emissionsvolumen: ,- Laufzeit: Kündigungsfrist: Mindestens 5 volle Jahre, max. 20 Jahre Zwei Jahre Mindestzeichnungssumme: 1.000,- Ausgabekurs/Agio : Emissionskosten: Absicherung : Dividende/Bonus: Zahlung der Dividende: Rückzahlung des Beteiligungskapitals 100 % des Nennbetrages zzgl. 3,0% Agio des Nennbetrages keine bei Anlagen über ,- Grundbucheintrag gegen Übernahme der Eintragungskosten möglich Grunddividende gem. nachfolgende Verzinsungstabelle Überschussdividende aus 20 % des Jahresüberschusses Alle Dividenden und Bonuszahlungen stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse Jährlich nachträglich am 31. Juli des folgenden Geschäftsjahres. Nach wirksamer Kündigung zum Buchwert d.h. zum Nennbetrag abzüglich etwaiger Verlustanteile zum 31. Juli des Folgejahres. D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 6/8

7 Verzinsung der Einlage Die Verzinsung der Einlage hängt vom spezifischen Jahresertrag der betreffenden Solarstromanlage und der vereinbarten Laufzeit des Vertrages ab. Sie ist wie folgt geregelt: Anlagenertrag in KWh/KWp Vertragslaufzeit Unter Über Jahre 4,50% 5,00% 5,50% 10 Jahre 5,00% 5,50% 6,00% 15 Jahre 5,50% 6,00% 6,50% 20 Jahre 6,00% 6,50% 7,00% Bei Vertragsverlängerung gelten für den Verlängerungszeitraum die Vertragskonditionen der Gesamtlaufzeit des Vertrages. (Beispiel: Ein 10-Jahres-Vertrag, der auf 20 Jahre verlängert wird, bekommt für den Verlängerungszeitraum, also die Betriebsjahre 11-20, die Zinssätze des 20-Jahres-Vertrages.) Die für die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten festgelegten Zinssätze gelten ab dem Zeitpunkt der Geldeinlage. Die Verlängerung des 20-Jahres-Vertrages ist nur möglich, wenn die SET GmbH plant, die betreffende Solarstromanlage nach Ablauf des 20. Betriebsjahres mindestens 5 zusätzliche Jahre zu betreiben (was angestrebt wird). Steuerliche Aspekte Die Erträge aus der Beteiligung sind Kapitalerträge. Dementsprechend sind Kapitalertragssteuern abzuführen. Wir sind verpflichtet, die Kapitalertragssteuer zeitgleich mit der Ertragsausschüttung an die Beteiligten als Quellensteuer an unser Betriebsfinanzamt abzuführen. Über die von uns abgeführten Kapitalertragssteuern erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung veranlagen können. Je nach Ihrer individuellen steuerlichen Situation können Sie dann die Kapitalertragssteuer mit dem Jahressteuerausgleich wieder zurückerstattet bekommen. Für eine Beteiligung gehen Sie bitte wie folgt vor: Lesen Sie sich den beigelegten Beteiligungsvertrag aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen zum Vertrag haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Füllen Sie den Beteiligungsvertrag aus. Wichtig sind dabei Ihre Postadresse, Ihre Bankverbindung für die Ausschüttungen, die Beteiligungssumme und die von Ihnen gewünschte Laufzeit des Vertrages. Beachten Sie, dass für jede Laufzeit nur ein bestimmtes Beteiligungskontingent vorgesehen ist. Es ist also möglich, dass die Beteiligungen für eine bestimmte Laufzeit bereits vergeben sind. In diesem Fall können wir Ihnen nur noch eine Beteiligung mit noch verfügbarer Laufzeit anbieten. Möglicherweise sind auch schon alle Beteiligungen vergeben. Dann können wir Ihnen nur noch zusagen, Sie beim nächsten Projekt zu berücksichtigen, was wir gerne tun. Unterzeichnen Sie den Beteiligungsvertrag und die Widerrufsbelehrung. Schicken Sie den unterzeichneten Vertrag und die Widerrufsbelehrung an folgende Adresse: SET GmbH, Högerstraße 10, D Anzing, Tel / , Fax / service@set-consult.de Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, zeichnen wir ihn gegen und schicken ihn zusammen mit der Zahlungsaufforderung an Sie zurück. Überweisen Sie dann Ihren Beteiligungsbetrag auf das von uns in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto. Der Beteiligungsvertrag wird erst mit dem Eingang Ihrer Beteiligungssumme auf diesem Konto gültig. Alle Informationen aus diesem Konzept werden dem interessierten Geschäftspartner oder Kapitalgeber ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und sollen nicht als Verkaufsangebot verstanden werden. D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 7/8

8 Risiken Der Erwerb einer Beteiligung ist ein unternehmerisches Engagement, das mit Risiken verbunden ist. Wir sind bemüht, unsere Projekte gegen Risiken so gut wie möglich abzusichern, weisen aber darauf hin, dass nicht immer alle Risiken zum Zeitpunkt der Projektentwicklung gesehen werden können. Ein Totalverlust der Einlagen kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Nachforderungen an die Beteiligten, die über die vertraglich vereinbarte Einlage hinaus gehen, sind jedoch ausgeschlossen. Angabenvorbehalt Das vorliegende Konzept wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. unvorhergesehene zukünftige Entwicklungen können die in diesem Konzept dargestellten Angaben beeinflussen. Die unvorhergesehenen Entwicklungen können zu Verbesserungen oder auch zu Verschlechterungen zukünftiger Erträge sowie zu Vermögensgewinnen oder -verlusten führen. Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis können die Rentabilität, Verfügbarkeit und Werthaltigkeit auch dieser Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Herausgeber können daher für den Eintritt der mit der Investition verbundenen wirtschaftlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele keine Gewähr übernehmen. Haftungsvorbehalt Die in diesem Konzept enthaltenen Wirtschaftlichkeitsdaten, sonstige Angaben, Darstellungen, Zahlenwerte und aufgezeigten Entwicklungstendenzen beruhen ausschließlich auf Prognosen und Erfahrungen der Herausgeber im Bereich der Druckvorstufe. Zwar entsprechen alle vorgelegten Angaben, Darstellungen, Zahlenwerte und Entwicklungsprognosen bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf gegenwärtigen Einschätzungen der wirtschaftlichen Situation und des Absatzmarktes, dennoch sind Abweichungen aufgrund einer anderen als der angenommenen künftigen Entwicklung möglich, namentlich hinsichtlich der kalkulierten und prognostizierten Zahlenwerte. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Zahlenangaben und Berechnungen kann nicht übernommen werden, sofern sich Druck-, Rechen- und Zeichenfehler eingeschlichen haben sollten. Eine Haftung für abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen, für Änderungen der rechtlichen Grundlagen in Form von Gesetzen, Erlassen und der Rechtssprechung kann nicht übernommen werden, weil diese erfahrungsgemäß einem Wandel unterworfen sein können. Insbesondere kann keine Haftung für die in diesem Konzept gemachten Angaben hinsichtlich der steuerlichen Berechnungen und Erläuterungen übernommen werden. Niemand ist berechtigt, von dem vorliegenden Konzept abweichende Angaben zu machen, es sei denn, er ist von dem Herausgeber dazu schriftlich ermächtigt. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist der Inhalt dieses Beteiligungs-Exposés. D:\113\KG\SET2011-Beteiligungsprospekt.doc S e i t e 8/8

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