Der Verlust der Erbschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Der Verlust der Erbschaft"

Transkript

1

2 Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Prof. Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau a. D. 2., neu bearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG

3 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z als auch der ISO-Norm Gesetzt aus der Stempel Garamond 10/12 Punkt Satz: multitext, Berlin Druck und Bindung: Hubert & Co., Göttingen

4 Vorwort Das Buch skizziert erbrechtliche Probleme, die mit dem Verlust von Erbschaften im weitesten Sinn zusammenhängen, also insbesondere auch den Verlust des Pflichtteils oder eines Vermächtnisses. An den Rechtsberater wird manchmal von künftigen Erblassern das Anliegen herangetragen, einen Schleichweg zu finden, wie Abkömmlinge und sonstige missliebige Personen um ihre Pflichtteilsansprüche gebracht werden können. Teils ist ein Kind einfach unbeliebt geworden, teils bedrohen Pflichtteilsansprüche nicht berücksichtigter Familienangehöriger die Liquidität von Unternehmen. Immerhin beläuft sich in 36 % der Erbfälle der Nachlass auf mehr als Euro (Quelle: ZEV 2004, Heft 5, VIII). Hier kommen Maßnahmen im Einverständnis mit dem Erben in Frage, beispielsweise könnten mit ihm Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge geschlossen werden (Kapitel E); Erlass des Pflichtteils nach dem Tode ist möglich (Kapitel H). Ist der Erbe bzw. Pflichtteilsberechtigte nicht mit solchen Regelungen einverstanden, sind Pflichtteilsentziehung und Erbunwürdigkeit denkbar, wenn auch sehr selten Erfolg versprechend (Kapitel F, G, O). Aussichtsreicher ist, wenn der Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten geschickt an ihm genehme Personen überträgt, so dass sich im Nachlass nichts mehr befindet (Kapitel J). Durch verschiedene Konstruktionen kann erreicht werden, dass (falls die Zehnjahresfrist nicht erreicht wird) der Wert der Schenkung verringert wird. Seit erfolgt innerhalb der zehn Jahre eine Abschmelzung. Der Wert des Nachlasses kann ferner zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten durch Änderung des ehelichen Güterstands, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Adoptionen, Wiederverheiratung, bei Auslandsvermögen usw. (Kapitel L) schrumpfen. Wer sein Vermögen in eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten einzahlt, hinterlässt weniger und schmälert den Anteil des Pflichtteilsberechtigten (Kapitel K), wobei aber die neuere BGH-Rechtsprechung dem Pflichtteilsberechtigten beim widerruflichen Bezugsrecht hilft. Im Bereich der Landwirtschaft kann es sein, dass der Nachlass, aus dem der Pflichtteil zu errechnen ist, aus einem geringeren Wert als dem Verkehrswert zu berechnen ist, so dass der Pflichtteilsberechtigte fast nichts bekommt (Kapitel I). Auch gut gemeinte Pflichtteilsbeschränkungen sind zulässig, etwa bei Überschuldung des Abkömmlings (Kapitel N). Gefahr birgt die kurze Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruchs (Kapitel M). Wer durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament von Ehegatten gebunden ist, will diese Bindung manchmal abschütteln (Kapitel Q). Andere schlagen mittellose Erbschaften aus und später stellt sich heraus, dass doch Nachlass vorhanden war (Kapitel P). Mögliche Erben machen andere Erben schlecht, so dass der getäuschte Erblasser ein ungünstiges Testament errichtet; hier ist Anfechtung denkbar (Kapitel R). Mancher erfährt von seiner Erbschaft ohnehin nichts 5

5 Vorwort (Kapitel A) oder das Testament, das einen begünstigte, ist beim Erbfall unauffindbar (Kapitel B). Manch einer will seinen Testamentsvollstrecker loswerden (Kapitel S). Neue Testamente werden aufgefunden, so dass der alte Erbschein unrichtig ist (Kapitel D). Die Beteiligten wollen manchmal nicht bis zum Tod des Erblassers warten, sondern schon vorher Gewissheit haben, ob sie etwas erben werden oder nicht (Kapitel C); hier werden die möglichen Maßnahmen diskutiert. Passau, im Februar 2011 Walter Zimmermann 6

6 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A. Unkenntnis des Erben vom Erbfall Allgemeines Erbscheinsantrag anderer Personen Voraussetzungen Verfahren und Folgen des Erbenaufgebots Der wahre Erbe taucht auf Erbrecht des Staates Allgemeines Verfahren der Feststellung des Staatserbrechts Der wahre Erbe taucht auf B. Verschwundenes Testament Existenz eines Testaments Nachweis der Errichtung eines Testaments C. Klagen und Beweissicherung zu Lebzeiten des Erblassers Feststellung der Testierfähigkeit bzw. Testierunfähigkeit Voraussetzungen der Feststellungsklage im allgemeinen Anträge und Klagen des Erblassers Anträge und Klagen von potentiellen Erben gegen den Erblasser Klagen von potentiellen Erben untereinander Nachlasssicherung zu Lebzeiten des Erblassers Sonstige Klärung erbrechtlicher Verhältnisse zu Lebzeiten Information des Pflichtteilsberechtigten über Grundstücksschenkungen Verpflichtung, nicht zu testieren D. Ansprüche, wenn ein Erbschein unrichtig ist Anregung an das Nachlassgericht, einen Erbschein als unrichtig einzuziehen Klage des wirklichen Erben auf Herausgabe des unrichtigen Erbscheins Zivilprozess

7 8 Inhaltsverzeichnis 2.2 Auskunftsansprüche Sicherungsmaßnahmen während des Einziehungsverfahrens Ansprüche des wirklichen Erben gegen den Erbschaftsbesitzer Der sog. Erbschaftsanspruch Auskunftsansprüche Umfang der Herausgabe Verjährung und Ersitzung Ansprüche des wirklichen Erben gegen Dritte E. Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht Sinn und Zweck der Regelung Rechtsnatur des Erbverzichts Andere Verträge über den Nachlass Anforderungen an den Erbverzichtsvertrag Vertragsparteien Notarielle Form des Vertrages Vertretung der Vertragsparteien Personen, die unter Betreuung stehen Vertragsschluss zu Lebzeiten des Erblassers Verlustgefahr durch Nichtzahlung der Abfindung? Stillschweigender Erbverzicht Beseitigung des Erbverzichtsvertrags Aufhebungsvertrag Einseitiger Widerruf, Rücktritt Anfechtung des Verzichtsvertrags Wegfall der Geschäftsgrundlage Auswirkungen des Erbverzichts Grundfall Erstreckung auf Abkömmlinge Verzicht zugunsten eines anderen Auswirkungen auf den Pflichtteil anderer Isolierter Pflichtteilsverzicht Verzicht nur auf das Pflichtteilsrecht Verzicht nur auf das gesetzliche Erbrecht, nicht aber auf das Pflichtteilsrecht Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag und Abfindung Der Zuwendungsverzicht Allgemeines Testament Erbvertrag F. Die Entziehung des Pflichtteils Übersicht

8 Inhaltsverzeichnis 2. Die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings Tötungsdelikte ( 2333 Nr. 1 BGB) Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser ( 2333 Nr. 2 BGB) Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen gegen Nähepersonen des Erblassers ( 2333 Nr. 2 BGB) Unterhaltspflichtverletzung ( 2333 Nr. 3 BGB) Rechtskräftige Verurteilung ( 2333 Nr. 4 BGB) Ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel Die Entziehung des Pflichtteils des Ehegatten Die Entziehung des Pflichtteils des homosexuellen registrierten Lebenspartners Die Entziehung des Pflichtteils der Eltern Vorliegen des Entziehungsgrundes zum wesentlichen Zeitpunkt Wegfall der Pflichtteilsentziehung bei Verzeihung durch den Erblasser Formelle Voraussetzungen einer wirksamen Pflichtteilsentziehung Entziehung durch letztwillige Verfügung Zwingender Inhalt der letztwilligen Verfügung Prozess- und Beweisfragen Objektiver Entziehungsgrund Subjektive Tatbestandselemente Verzeihung durch den Erblassers Besserung Feststellungsklage zu Lebzeiten Formulierungsmuster G. Pflichtteilsunwürdigkeit Voraussetzungen der Pflichtteilsunwürdigkeit Verfahren Verhältnis Pflichtteilsentziehung Pflichtteilsunwürdigkeit H. Erlass des Pflichtteils nach dem Erbfall I. Bestand und Wert des Nachlasses Der Nachlass und sein Wert Grundlagen Bewertung bedingter und ungewisser Rechte Landwirtschaft Bewertung von OHG-Anteilen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche

9 10 Inhaltsverzeichnis 3. Schmälerung des Pflichtteils durch Bewertungsanordnungen Voraussetzungen des Bewertungsprivilegs Folgen der Bewertungsanordnung J. Schmälerung des Pflichtteils durch Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte Anspruchsinhaber Pflichtteilsrechtsverhältnis zur Zeit der Schenkung Anrechnungsregeln Schenkung; Zeitpunkt der Schenkung Bewertung des Geschenks Die Zehnjahresfrist und deren Abschmelzung Fristbeginn im Regelfall Grundstücke Sonstige Sachen und Rechte Vorbehalt der Nutzung des Geschenks (Nießbrauch) Fristbeginn bei Schenkungen an den Ehegatten Sinn von Schenkungen, wenn die Zehnjahresfrist nicht erreicht werden kann Zusammentreffen von Schenkung und ausgleichungspflichtiger Zuwendung Anspruchsgegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs Pflicht- und Anstandsschenkungen Ausstattungen Schenkungen an den Erben oder an einen anderen Pflichtteilsberechtigten K. Schmälerung des Pflichtteils durch Einzahlungen in eine Lebensversicherung Übersicht Berücksichtigung beim Pflichtteilsergänzungsanspruch Ist die Prämienzahlung ein Geschenk oder nicht? Die Zehnjahresgrenze Anrechnung auf den Pflichtteil ( 2315 BGB) L. Sonstige Schmälerungen des Pflichtteilsrechts durch den Erblasser Schmälerung des Pflichtteils durch Konstruktion von Gegenleistungen Feststellung einer angeblichen Schuld Nachträglicher Ausgleich für unentgeltliche Arbeit, Pflege Nichterfüllung oder späterer Erlass der Gegenleistungen

10 Inhaltsverzeichnis 1.4 Grundstücksübertragung gegen künftige Pflegeleistungen, Verpflegung, Wohnrecht, Rentenzahlung etc Grundstücksübertragung, wobei sich der Erblasser den Nießbrauch vorbehält Bewertung von laufenden Gegenleistungen Schmälerung des Pflichtteils des Abkömmlings zugunsten eines Ehegatten Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten Schmälerung des Pflichtteils der Abkömmlinge durch Wechsel des Güterstands Wechsel vom gesetzlichen Güterstand in die Gütergemeinschaft Wechsel von der Gütergemeinschaft in die Gütertrennung Wechsel von der Gütertrennung in die Zugewinngemeinschaft Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung Güterstandschaukeln Schmälerung des Pflichtteils durch ehebedingte Zuwendungen? Der Voraus des Ehegatten Schmälerung des Pflichtteils durch gesellschaftsrechtliche Regelungen Aufnahme einer Person als persönlich haftender Gesellschafter Aufnahme einer Person als Kommanditist Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters Anordnung der Nacherbfolge zwecks Schmälerung von Stiefkindern oder Schwiegerkindern Anordnung von unwägbaren Beschwerungen in Testament Übersicht Richtige Wahl; Ausschlagung Entstehung weiterer Pflichtteilsrechte durch Heirat und Adoption Schenkung vor Entstehung des Pflichtteilsverhältnisses Vermögensverbrauch durch Verrentung Vermögen im Ausland; Vermögensverlagerung ins Ausland Stundung des Pflichtteilszahlung M. Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Vermächtnisanspruchs Verjährung des Anspruchs aus 2303 ff. BGB Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist Hemmung des Fristenlaufs Neubeginn der Verjährung Längere Verjährungsfrist als drei Jahre Verjährung des Anspruchs aus 2325, 2326 BGB

11 12 Inhaltsverzeichnis 3. Verjährung des Anspruchs aus 2329 BGB Verjährung des Vermächtnisses N. Die gut gemeinte Pflichtteilsbeschränkung Überblick Voraussetzungen der Pflichtteilsbeschränkung Abkömmling Verschwendung Überschuldung Erhebliche Gefährdung des späteren Erwerbs Maßgeblicher Zeitpunkt Begünstigte Personen Inhaltliche Anforderungen an Testament bzw. Erbvertrag Formulierungsmuster Mögliche Anordnungen des Erblassers und deren Folgen Nacherbschaft Nachvermächtnis Testamentsvollstreckung Verbindung von Nacherbschaft und Testamentsvollstreckung Prozess- und Beweisfragen O. Erbunwürdigkeit, Vermächtnisunwürdigkeit Allgemeines Die gesetzlichen Fälle der Erbunwürdigkeit Erbunwürdigkeit im Erbscheinsverfahren Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Klage Zuständiges Gericht Streitwert für Zuständigkeit und Gebühren Kläger, Anfechtungsberechtigter Klageantrag Beklagter Klagefrist Verfahrensfragen Wirkungen des Urteils Die Vermächtnisunwürdigkeit P. Irrige Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft Die Annahme der Erbschaft Die Ausschlagung der Erbschaft Ausschlagung durch Ausschlagungserklärung Anfechtung der Ausschlagungserklärung Wirkung der Ausschlagung Taktische Ausschlagung und deren Gefahren

12 Inhaltsverzeichnis 2.5 Verfahrensfragen Q. Aushöhlung von Erbvertrag und gemeinschaftlichem Testament Verfügungen und Verpflichtungen zu Lebzeiten Sicherung des Vertragserben bei Geschäften des Erblassers zu Lebzeiten Ansprüche des Vertragserben bei entgeltlichen Geschäften des Erblassers Ansprüche nach dem Todesfall bei Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten Vermächtnisse Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten R. Die Anfechtung von Testament und Erbvertrag Anfechtung des Testaments Anfechtungsgründe Erklärungsirrtum, 2078 I Alt Inhaltsirrtum, 2078 I Alt Motivirrtum, 2078 II Alt Widerrechtliche Drohung, 2078 II Alt Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten, Kausalität Ausschluss der Anfechtung durch Bestätigung Anfechtungsberechtigte Anfechtungserklärung und Erklärungsempfänger Anfechtungsfrist Verfahren und Beweislast (Feststellungslast) Wirkung der wirksamen Anfechtung Die Anfechtung des Erbvertrags Die Anfechtung beim gemeinschaftlichen Testament S. Belastung des Erben durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Beseitigung der Testamentsvollstreckung als solcher Ablösung der Person des Testamentsvollstreckers Literaturverzeichnis Sachverzeichnis

Der Verlust der Erbschaft

Der Verlust der Erbschaft Der Verlust der Erbschaft Enterbung, Pflichtteilsschmälerung, Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit von Dr. Walter Zimmermann Honorarprofessor an der Universität Regensburg Vizepräsident des Landgerichts Passau

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15

Inhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Vorwort........................................................ 5 Inhaltsverzeichnis................................................ 7 Abkürzungsverzeichnis........................................... 15

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Grundlagen des Erbrechts A. Überblick... 13 Teil 2 Die Erbfolge A. Die gesetzliche Erbfolge... 17 I. Überblick... 17 II. Grundsätze... 17 1. Universalsukzession... 17 2. Erbfähigkeit...

Mehr

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der

Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Referent: Joachim Bensmann Rechtsanwalt und Notar, Sozietät Dr. Hörnschemeyer Vorstand der Notar- und Rechtsanwaltskammer Oldenburg Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Baurecht und Erbrecht des DAV 1. Gesetzliche

Mehr

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene

Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene Inhalt Abkürzungen... 17 Kapitel 1 Erste Schritte für Erben und Hinterbliebene 1. Wer für die Bestattung zuständig ist... 19 2. Welche Bestattungsformen sind erlaubt?... 20 2.1 Erdbestattung... 20 2.2

Mehr

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen

Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 14 Kapitel 1 Was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen 1. Was Testierfreiheit im deutschen Recht bedeutet... 15 2. Der»Erbfall«... 16 3. Was vererbt werden

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird

Inhalt. Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt. Kapitel 2 Wann man Erbe wird 9 Inhalt Kapitel 1 Wenn der Erbfall eintritt 1. Was»erben«bedeutet... 15 2. Wer Erbe sein kann... 17 3. Was geerbt werden kann und was nicht... 18 4. Wenn der Erbe minderjährig ist... 19 5. Wenn die Erben

Mehr

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs

S t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf

Mehr

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln

EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,

Mehr

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?

Vorwort 4. Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? Vorwort 4 Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 13 1. Was bestimmt das Gesetz? 13 1.1 Das Erbrecht Ihrer Verwandten 14 1.2 Das Erbrecht Ihres

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5

Inhalt. Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung. Kapitel 2 Schenken oder Vererben? Vorwort... 5 Vorwort... 5 Kapitel 1 Die richtige Nachlassplanung Wie kann ich meinen Nachlass richtig regeln?... 14 Warum sind meine persönlichen Interessen und Wünsche für die Nachlassplanung wichtig?... 16 Vermögensverzeichnis

Mehr

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008

Erbrecht effektiv. Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2008 A Abfindungen Gesellschaftsrecht 1/08 10 Vererblichkeit: Abfindungen und Gegendarstellungsanspruch 1/08 18 Abgabenordnung Änderungen des 42AO, die

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung

Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Unternehmensnachfolge - Strategien zur Pflichtteilsreduzierung Der Tod des Unternehmers führt oft in eine für das Unternehmen Existenz bedrohende Krise. Insbesondere Pflichtteilsansprüche gefährden die

Mehr

"NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE"

NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE "NEUES PFLICHTTEILSRECHT UND UNTERNEHMENSNACHFOLGE" FAMILY MANAGEMENT BANKHAUS SPÄNGLER WirtschaftsBlatt UNTERNEHMENSNACHFOLGE DIE AUFGABE VIELVERSPRECHEND MEISTERN 03. März 2016 RECHTSANWALT DDR. ALEXANDER

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII

Seite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank Rüdiger Bönig Rechtsanwalt und Notar a.d.»fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« 1. Fall Sachverhalt Ein betuchtes, mit Immobilien wie Liquidität ausgestattetes Ehepaar hat zwei Töchter. Die

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge

Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Zivilrechtliche Rahmenbedingungen einer Unternehmensnachfolge Prof. Dr. Kerstin Walther-Reining Professur für Wirtschaftsrecht Fakultät Wirtschaftswissenschaften Zivilrechtliche Rahmenbedingungen der Unternehmensnachfolge

Mehr

Behindertentestament Erbvertrag

Behindertentestament Erbvertrag Formulierungsvorschlag: Behindertentestament Erbvertrag I. Allgemeines Wir, die Ehegatten Egon und Franziska Mustermann, sind in beiderseits erster Ehe verheiratet. Unsere Ehe haben wir am 1. April 1951

Mehr

Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge Sudhoff Unternehmensnachfolge 5., völlig überarbeitete Auflage des von Dr. Heinrich Sudhoff begründetenwerkes bearbeitet von Dr. Marius Berenbrok, Rechtsanwalt in Hamburg; Dr. Christoph Froning, LL. M.,

Mehr

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien

Thema: erbrechtliche und sonstige Gestaltung in Patchwork-Familien Rechtsanwälte & Kollegen Postfach 1251 53498 Bad Breisig Elmar Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Medizinrecht Gabriele Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Erbrecht Milca Büro Bad Breisig

Mehr

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten!

Aber auch nach dem Erbfall lauern beim Pflichtteilsrecht viele Fallen. Lassen Sie sich beraten! Pflichtteil Das Erbrecht und die Gestaltung der Erbfolge sind von der Frage möglicher Pflichtteile nicht zu trennen. Werden die Regelungen des Pflichtteilsrechts nicht beachtet, kann dies zu unerwünschten

Mehr

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz

Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Fachwörterbuch Sozialrecht und Arbeitsschutz Deutsch Englisch Französisch Italienisch Mit Internationaler Systematik der wirtschaftlichen Tätigkeiten und deutscher, britischer, französischer und italienischer

Mehr

Alarm für Thomas Britzger

Alarm für Thomas Britzger Herrschinger Jungunternehmertagung 2013 Alarm für Thomas Britzger Rechtsfragen rund um Familie, Haus und Hof Rechtsanwalt Thomas Britzger Hauptgeschäftsstelle Schwaben Problemfelder: Eherecht Erbrecht

Mehr

Der Erbvertrag Was kennzeichnet den Erbvertrag? Der Erbvertrag ist in den 2274 ff BGB geregelt. Der maßgebliche Unterschied zum Testament, das jederzeit geändert werden kann, besteht darin, dass der Erblasser

Mehr

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth

Testament. für Unternehmer und Freiberufler. Beck-Rechtsberater. Vorsorge und letztwillige Verfügung. Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth Beck-Rechtsberater Testament für Unternehmer und Freiberufler Vorsorge und letztwillige Verfügung Bernhard F. Klinger und Wolfgang Roth 1. Auflage i- Deutscher Taschenbuch Verlag Vorwort.-..-... :,...

Mehr

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?

Erben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? 1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Es handelt sich hierbei um eine Grundlagenveranstaltung, die nach unserer Einschätzung nicht als Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte anerkannt

Mehr

Der Titel "EU-Erbrechtsverordnung" ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend:

Der Titel EU-Erbrechtsverordnung ist dabei in zweifacher Hinsicht irreführend: Rechtsanwalt u. Notar Dr. Ansgar Sander Expertentipp 6.1 01/2016 D3/D8-16 Rechtsanwälte - Notar Sander & Neumann-Kuhn Kranzer Str. 6/7 14199 Berlin Tel. 030 / 890 690 0 Fax 030 / 890 690 612 sander@sander-recht.de

Mehr

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament

Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament Vorerbschaft und Nacherbschaft im Testament 6. Februar 2015 Sie können in einem Testament (oder einem Erbvertrag) ihre Erbfolge frei bestimmen. Im Normalfall wird ein Erbe bestimmt, der bei Ihrem Tod ohne

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:

Erbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist: Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen

Mehr

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4

Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge. Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht. Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf Hauptstraße 4 Uni aktiv-plus 2016 Vorsorge Das neue Erbrecht Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Copyright 2016 Dr. Friedrich Lorenz 1 Zur Person Rechtsanwalt Büro in 2500 Baden Johannesgasse 25 in 2486 Pottendorf

Mehr

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie

Mehr

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958

I. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958 I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis

Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:

Mehr

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten)

Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Testfragebogen ZGB III (Grundlagen des Erbrechts) (Zeitbedarf: 40 Minuten) Aufgabe 1 (2.5 Punkte) Grundsachverhalt: Der Erblasser X hinterlässt seine Ehegattin G und folgende Verwandte (vgl. nachstehende

Mehr

Die Reform des Erbrechts 7. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 37

Die Reform des Erbrechts 7. Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15. Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 37 Schnellübersicht Die Reform des Erbrechts 7 Ihre Rechte bei gesetzlicher Erbfolge 15 Ihre Rechte bei letztwilligen Verfügungen 7 Nutzen Sie weitere Vorsorgemöglichkeiten 81 Wie der Fiskus kassiert 9 Alleinstehende

Mehr

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423 Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423

Mehr

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237

5. Kapitel Der Erbfall... 237 I. Maßnahmen nach dem Todesfall... 237 Inhalt 1. Kapitel Vorsorge... 19 I. Die Patientenverfügung... 20 1. Zweck einer Patientenverfügung... 20 2. Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung... 20 3. Inhalt einer Patientenverfügung... 21

Mehr

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken

Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Informationsveranstaltung «Frau und Finanz» Nachlassplanung Heute an morgen denken Haben Sie sich auch schon gefragt? Wie wird das Vermögen verteilt, wenn meinem Mann etwas zustossen sollte? Kann ich weiterhin

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

LEGAL FLASH I GERMAN DESK

LEGAL FLASH I GERMAN DESK LEGAL FLASH I GERMAN DESK 31. JULI 2015 GRENZÜBERSCHREITENDE ERBSCHAFTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION: RECHTSWAHL UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR IN SPANIEN ANSÄSSIGE AUSLÄNDER VERORDNUNG (EU) NR. 650/2012

Mehr

ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017

ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Ab 1.1.2016 wird bei Erbschaften und Schenkungen der (höhere) Verkehrswert (Ermittlung via Immobilienpreisspiegel

Mehr

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 8. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 8 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten 4. Juli 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Haftungsumfang 1967 Abs. 1 BGB bestimmt ausdrücklich, dass mit dem Erbfall nicht nur das positive

Mehr

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Gestaltung von Testamenten im landwirtschaftlichen Erbrecht Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Definitionen im Erbrecht Risiken der gesetzlichen Erbfolge Grundstücke Gesellschaftsanteile

Mehr

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung

Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Thomas Fritz Gezielte Vermögensnachfolge durch Testament und Schenkung Steuerrecht, Zivilrecht und Gesellschaftsrecht Unternehmens- und Privatvermögen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 3. Auflage

Mehr

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft

Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Hamburger Examenskurs Universität Hamburg Fakultät für Rechtswissenschaft Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 1 04.03.2009 10:19:44 Juris_07_Dutta_Familienrecht.indd 2 04.03.2009 10:19:45 Hamburger Examenskurs

Mehr

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT

Erbrecht W DE. Dirk Olzen. De Gruyter Recht Berlin. von. 3., neu bearbeitete Auflage RECHT Erbrecht von Dirk Olzen 3., neu bearbeitete Auflage W DE G RECHT De Gruyter Recht Berlin 1. Kapitel. Einleitung 1 1. Praktische Bedeutung des Erbrechts 1 2. Erbschaftsteuerrecht 3 3. Die geschichtliche

Mehr

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten? Gartenstraße 14 26122 Oldenburg T: 0441 361 333 0 F: 0441 361 333 22 E: info@hillmann-partner.de 17. Juni 2015 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Benachteiligen lebzeitige Schenkungen den Pflichtteilsberechtigten?

Mehr

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsübersicht Autorenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XVII XXV Kapitell: Das erbrechtliche Mandat (Mangold) 1. Bedeutung des Erbrechts 1 2. Besonderheiten beim Erbrechtsmandat

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I.

G. Besonderheiten beim Ehegattentestament... 51 H. Berücksichtigung des 2306 BGB... 53 Teil 3 Rechtliche Grundlagen A. Testierfähigkeit... 57 I. Inhalt Teil 1 Allgemeine Vorfragen bei Testamentserstellung A. Ermittlung der Ausgangslage... 15 I. Persönliche Verhältnisse... 15 II. Wirtschaftliche Verhältnisse... 17 1. Ist-Vermögen... 18 2. Fiktives

Mehr

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG

RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße

Mehr

1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT

1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT 1 1 DAS ERBRECHTLICHE MANDAT A) Allgemeines Der Mensch befasst sich nicht gerne mit seiner eigenen Endlichkeit. Dies ist eine Erklärung dafür, dass nur ca. 30 % der Bevölkerung

Mehr

Richtig vererben was Sie wissen sollten

Richtig vererben was Sie wissen sollten Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach

Mehr

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen

Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen Beck kompakt Erste Hilfe im Erbrecht - Ein Ratgeber für Frauen von Susanne Reinhardt, Cornelie Kister 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 versorgt werden, unabhängig von ihrer persönlichen Beziehung

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,

Mehr

Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht

Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11 Leitfaden Erbrecht Einleitung: Auch wenn man Gedanken über den eigenen Todesfall lieber aus dem Weg geht, so gilt doch der

Mehr

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten 8: Gewillkürte Erbfolge V Unwirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten LITERATUR: Brox, Erbrecht, 16+17; Harder/Kroppenberg, Grundzüge, 6; Leipold, Erbrecht, 13; Schmoeckel, Erbrecht, 26 ÜBUNGSFÄLLE:

Mehr

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater

Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Erbrechtliches Grundwissen für Anwälte und Steuerberater Termine: Freitag, der 31.01.2014 in Stuttgart Samstag, der 01.02.2014 in München Mittwoch, der 12.03.2014 in Leipzig Donnerstag, der 13.03.2014

Mehr

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind

Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Themen: Vererben und Verschenken an ein behindertes Kind Ziele bei Vermögenszuwendungen an behinderte Menschen Der Nachrang der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) Erben und gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsminderung

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.

Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Kinderloser Erblasser setzt seine Eltern und seinen Bruder als Erben ein (inklusive weiterer Bestimmungen).

Mehr

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum

Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum Erbrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Stockwerkeigentum 5. Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2015 Prof. Dr. Stephanie Hrubesch-Millauer Ordinaria an der Universität Bern, Rechtsanwältin Agenda A.

Mehr

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland

Erben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3

Mehr

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie

Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche

Mehr

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010

Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 Erbrecht effektiv Stichwortverzeichnis 1. Halbjahr 2010 A Abfindungen Keine Gleichbehandlung von Abkömmlingen und Ehegatten bei der Hofübergabe 1/10 14 Anfechtung Anrechnung Pflichtteilsrecht 4/10 55 Anwartschaft

Mehr

Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ. Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich

Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ. Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich Anwaltskanzlei & Mediationskanzlei CIKAČ Das Testament im kroatischen und deutschen Recht im Vergleich Durch ein Testament kann der Erblasser seinen letzten Willen zu einer rechtsgültigen Verfügung machen.

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt

Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer

Mehr

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer.

Frohberg. Meurer. Das Testament. Ist ein Testament überhaupt erforderlich? Wie sieht die gesetzliches Erbfolge aus? Frohberg. Meurer. Das Testament Die nachstehenden Hinweise geben den Rechtsstand Oktober 2010 wieder und gehen davon aus, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Letzteres ist z. B. bei Personen mit anderer Staatsangehörigkeit

Mehr

Newsletter zur Erbrechtsreform. THEMEN: Stärkung der Bedeutung der häuslichen Pflege. Juli 2008

Newsletter zur Erbrechtsreform. THEMEN: Stärkung der Bedeutung der häuslichen Pflege. Juli 2008 Newsletter zur Erbrechtsreform Juli 2008 THEMEN: Stärkung der Bedeutung der häuslichen Pflege Reform des Pflichtteilsrechts Ausgleichspflichten unter Abkömmlingen nachträglich anordnen Neue Verjährungsregeln

Mehr

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat

Betzendahl & Kaiser Anwaltssozietät und Notariat Carl-Severing-Strasse 97 a 33649 Bielefeld Telefon: (0521) 94 666-0 Telefax: (0521) 94 666-22 E-Mail: kanzlei@rae-be-ka.de Hompage: www.rae-be-ka.de Erben und Vererben Erben und Vererben, die beiden Seiten

Mehr

Grundzüge der Nachlassplanung

Grundzüge der Nachlassplanung Grundzüge der Nachlassplanung Dr. Holger Hoffmann Fachanwalt für Erbrecht Referent Herr Dr. Hoffmann ist Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei Menz und Partner Rechtsanwälte und Steuerberater

Mehr

Pflichtteilsrecht Stand: 1. Januar 2009

Pflichtteilsrecht Stand: 1. Januar 2009 Pflichtteilsrecht Stand: 1. Januar 2009 1) Ausschlagung der Erbschaft... 3 2) Pflichtteilsrecht des nichtehelichen Kindes... 4 3) Pflichtteil des Ehegatten des Erblassers... 4 4) Auskunftsansprüche des

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Erben und Vererben mit Kindern

Erben und Vererben mit Kindern Erben und Vererben mit Kindern Gliederung 1. Problem Geschwisterstreit 2. Problem Kind aus früherer Ehe/Außereheliches 3. Problem ungleiche Verteilung durch Eltern 4. Problem Patchworkfamilie 5. Problem

Mehr

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes

Mehr