GEMEINDE BOTTMINGEN. Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder
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- Timo Rolf Graf
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1 GEMEINDE BOTTMINGEN Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder
2 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Geltungsbereich... Arbeitszeitmodell, Abweichungen von der Jahresarbeitszeit... Arbeitszeit, Soll-Arbeitszeit... Einsatzplan... Bereitschaftsdienst im Gartenbad... Zeiterfassung... Absenzen... Bezahlte Pausen... Mittagspause... Überzeitbegriff... 4 Überzeitzuschlag... 4 Ferienbezug im Gartenbad... 4 Inkrafttreten... 4
3 Verordnung über die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bottminger Bäder Gestützt auf 49 des Personalreglements vom und 44 der Personalverordnung vom erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung: Geltungsbereich Arbeitszeitmodell, Abweichungen von der Jahresarbeitszeit Diese Verordnung regelt die speziellen Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitszeit der Mitarbeitenden der Bottminger Bäder (Gartenbad beim Schloss Bottmingen und Hallenbad Bottmingen). Betriebsleitung und Bademeister erbringen die jährliche Sollarbeitszeit im Jahresarbeitszeitmodell entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen. Die Übertragung von max. 60 Plus- bzw. max. 0 Minusstunden auf das Folgejahr ist zulässig. Plusabweichungen von mehr als 60 Stunden verfallen ohne Vergütung. Bei einer reduzierten Anstellung verringert sich die übertragbare Stundenanzahl entsprechend. Das Hilfspersonal arbeitet nach Massgabe des Einsatzplans. Arbeitszeit, Soll- Arbeitszeit Die Arbeit wird innerhalb des folgenden wöchentlichen Rahmens verrichtet: a) Gartenbad: Montag - Sonntag jeweils von Uhr, einschliesslich der gesetzlichen Feiertage sowie übrigen arbeitsfreien Tage; b) Hallenbad: Montag - Sonntag jeweils von Uhr, ohne gesetzliche Feiertage. 4 Die Arbeitszeit wird im Einsatzplan festgelegt. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt Stunden. Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 60 Stunden. Einsatzplan 4 Die Betriebsleitung erstellt den Arbeitsplan. Änderungen des Einsatzplans während der Saison müssen von der Betriebsleitung genehmigt werden. Das Hilfspersonal darf sich für den Zeitraum von allfälligen Militär- und anderen Dienstleistungspflichten nicht im Einsatzplan eintragen. Derartige Einträge werden nicht entschädigt.
4 Bereitschaftsdienst im Gartenbad 5 Der Arbeitgeber kann bei schlechtem Wetter auf einen geplanten Arbeitseinsatz verzichten. Bei wetterabhängigen Schichten erkundigt sich der Mitarbeiter resp. die Mitarbeiterin, die im Einsatzplan eingetragen ist, rechtzeitig vor Beginn des entsprechenden Einsatzes telefonisch bei der Betriebsleitung, ob seine resp. ihre Tätigkeit benötigt wird. Tritt der Mitarbeiter resp. die Mitarbeiterin den Einsatz vereinbarungsgemäss an und verschlechtert sich das Wetter nach Einsatzbeginn, kann die Betriebsleitung den Einsatz frühestens nach zwei Stunden Einsatzdauer abbrechen. Zeiterfassung Absenzen Bezahlte Pausen 6 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben grundsätzlich ihre tägliche Arbeitszeit zu erfassen und die jeweiligen Tätigkeiten mittels Arbeitsrapport auszuweisen. 7 Private Absenzen des Hilfspersonals während der Arbeitszeit gemäss Einsatzplan sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch die Vorgesetzte resp. den Vorgesetzten. Sie gelten in der Regel nicht als Arbeitszeit. 8 Im Gartenbad werden folgende bezahlte Pausen gewährt: a) bei einer Tagesarbeitszeit von bis zu 4 Stunden: 0 Minuten b) bei einer Tagesarbeitszeit von 4 bis 8 Stunden: 0 Minuten c) bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als 8 Stunden: 0 Minuten Im Hallenbad kommt 48 der Personalverordnung der Gemeinde zur Anwendung. Kann der Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen nicht verlassen werden, müssen die Pausen am Arbeitsplatz bezogen werden. In diesem Fall wird auf Anordnung der Ressortleitung die Arbeitspause zusätzlich zur ordentlichen Arbeitszeit angerechnet. Mittagspause 9 Bei einer mehr als siebenstündigen Tagesarbeitszeit muss eine unbezahlte Verpflegungspause von mind. 0 Minuten Dauer eingehalten werden. Wenn der Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen nicht verlassen werden kann, wird auf Anordnung der Ressortleitung die Mittagspause als Arbeitszeit angerechnet.
5 4 Überzeitbegriff 0 Als Überzeit gilt die zusätzlich zu der gemäss Einsatzplan festgelegten Arbeitszeit auf Anordnung geleistete, ausserordentliche Arbeit a) im Gartenbad nach.0 Uhr und vor 6.0 Uhr; b) im Hallenbad nach.0 Uhr und vor 6.0 Uhr. Die Überzeit muss vorgängig von der Ressortleitung ausdrücklich angeordnet werden. Überzeitzuschlag Ferienbezug im Gartenbad Inkrafttreten Für geleistete Überzeit wird ein Zuschlag von 50 % gewährt. Die Ferien sind wenn möglich ausserhalb der laufenden Gartenbadsaison zu beziehen. Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch die Ressortleitung. Diese Verordnung tritt auf den..04 in Kraft und ersetzt die Verordnung über die Anstellungsverhältnisse im Gartenbad beim Schloss Bottmingen vom und die Verordnung über die Anstellungsverhältnisse im Hallenbad Bottmingen vom Genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom..04 mit Beschluss Nr
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