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1 Vernehmlassung Schulärztlicher Dienst (SAD) Kanton Zürich Sehr geehrte Vernehmlassungsteilnehmende Sie haben vor kurzem per Post den Begleittext zur Vernehmlassung SAD Kanton Zürich erhalten. Diese Befragung lädt Sie zur Stellungnahme ein. Vernehmlassungsadressaten Bitte kreuzen Sie an, welche Gruppierung bzw. Organisation Sie vertreten (siehe Liste der Vernehmlassungsadressaten). Füllen Sie die Vernehmlassung dann so aus, dass Sie die Meinung der angeschriebenen Gruppierung bzw. Organisation wiedergeben. Politische Parteien (KRK-Fraktionen): AL BDP CVP EDU EVP FDP Grüne GLP SP SVP Modus der Beantwortung Zur Beantwortung der Vernehmlassungsfragen stehen Ihnen jeweils 4 Felder zum Ankreuzen zur Verfügung. Diese bedeuten: ++ Voll einverstanden 1 von :12

2 + Zum Teil einverstanden Nicht einverstanden O Keine Meinung Im Feld Bemerkungen können Sie Ihre Kommentare zu den jeweiligen Fragen einfügen. Fragen, welche für Sie nicht von Relevanz sind oder Sie keine Meinung haben, kreuzen Sie bitte beim Feld Keine Meinung an. Bitte beantworten Sie alle Fragen, da dies die Auswertung erleichtert. 1. Optimierung der Gesundheitsvorsorge und der übrigen schulärztlichen Leistungen, Qualitätsstufen: In der Bestandesaufnahme 2011 sieht die Mehrheit der befragten Schulärztinnen bzw. Schulärzte, der Schulbehörden und Schulverwaltungen sowie der Schulleitungen bei der bestehenden Gesundheitsvorsorge einen Handlungsbedarf. Welches ist Ihre Meinung zu folgenden Aussagen? (Siehe Begleittext, Seite 3 bis 6) 1.1. Das bisherige schulärztliche Angebot sollte optimiert werden. Optimiert im Sinne von schlanken Strukturen, weniger administrativer Aufwand und keine Belastung der Lehrpersonen und des Unterrichts. Mit Optimierung ist nicht der Ausbau des Leistungsumfangs gemeint sondern wir erwarten eine strukturelle Überarbeitung: die vielen Schnittstellen sollen abgebaut werden und entsprechend soll sich damit die Koordination verbessern. Mit dem geplanten Ausbau werden weitere Schnittstellen geschaffen, wird der administrative Aufwand erhöht und die Koordination wird komplizierter Für eine Optimierung des schulärztlichen Angebots muss im 2 von :12

3 Minimum das Qualitätslevel Q-LU2 erreicht werden (siehe Begleittext Seite 4 ff). 1. Die obligatorische schulärztliche Untersuchung im Kindergarten soll abgeschafft und im Sinne der Nachhaltigkeit durch eine schulärztliche Untersuchung mit Beratungsgespräch in der Mittelstufe, wie im Q-LU2 Level angestrebt, ersetzt werden. Diese durch uns angestrebte Verschiebung bedingt, dass die Verrechnung über die Krankenkasse klar geregelt werden muss und damit für die Schulgemeinden kostenneutral erfolgen kann. 2. Der aktuelle Level, der grundsätzlich dem Q-LU1 entspricht, reicht aus. Eine grössere Durchimpfungsrate bei der Gesamtbevölkerung zu erreichen oder verlässliche Datensammlungen für Präventionskampagnen des Kantons und des Bundes sind wichtige Anliegen der medizinischen Grundversorgung, gehören jedoch nicht zu den Aufgaben der Schule. 3. Prävention, Gesundheitsberatung und Gesundheitsförderung wird bereits von verschiedenen Stellen innerhalb der Schule abgedeckt und müssen nicht neu auch noch durch die Schulärzte abgedeckt werden. 4. Gespräche mit Lehrpersonen sind nur fallbezogen notwendig und werden bereits in der heutigen Struktur beim interdisziplinären Austausch zu einem laufen-den Fall eingesetzt Die schulärztliche Untersuchung soll in der Mittelstufe wieder aufgenommen werden. Die schulärztliche Untersuchung soll in der Mittelstufe wieder aufgenommen werden, sofern der Untersuch im Kindergarten abgeschafft wird. (siehe Ausführungen unter 1.2.) 1.4. Die Schulärztinnen und Schulärzte untersuchen subsidiär Schülerinnen und Schüler, die nachweislich keine privatärztliche Untersuchung erhalten haben (Chancengerechtigkeit, Sicherstellen eines niederschwelligen Zugangs zum schulärztlichen Beratungsangebot, Synergienutzung, Vermeiden von Doppelspurigkeiten). Die Eltern sollen weiterhin freie Arztwahl haben. Dies soll auch die bevorzugte Lösung für die Untersuchungen und Impfkontrollen sein. Ein Privatarzt verfügt über die ganze Krankheits- und Familiengeschichte und hat sowohl zu den Eltern wie zu den 3 von :12

4 Kindern ein Vertrauensverhältnis. Im Weiteren sollte der Untersuch im Beisein der Eltern stattfinden. Somit sollten auch Untersuchungen durch den Schularzt nur im Beisein der Eltern und in der Praxis des Schularztes stattfinden. Chancengerechtigkeit der Untersuche kann man mit der Finanzierung, welche sowieso Angelegenheit der Schulgemeinde ist, schaffen Lehrpersonen sollten die Möglichkeit haben in begründeten Fällen eine schulärztliche Untersuchung anzufordern (z.b. Überprüfung der Sinnesorgane bei Lernschwierigkeiten, hinreichenden Verdacht auf Kindsmisshandlung, etc.), (siehe VSV 17, Abs. 3). Auf keinen Fall soll den Lehrpersonen diese Verantwortung übertragen werden. Lehrpersonen sind für die schulische Entwicklung der Kinder verantwortlich und arbeiten auf dieser Basis mit den Eltern zusammen. Lehrpersonen sollten die Eltern auf ihre Beobachtungen aufmerksam machen, jedoch nicht Kinder Ärzten zuweisen. Dies würde die weitere Zusammenarbeit in schulischen Belangen mit den Eltern stark erschweren. Bei Verdacht auf Kindsmisshandlung etc. werden Kinder schon heute von der Schule medizinisch abgeklärt, jedoch im Auftrag der Schule (Schulsozialarbeit, Schulleitung) und nicht der Lehrperson Schulärztinnen und Schulärzte sollen in Gemeinden und an Schulen vermehrt zu Themen der Prävention, Gesundheitsberatung, Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung (in Verbund mit anderen Fachstellen) beigezogen werden. Diese Möglichkeit und Bereitschaft besteht schon. Die Zusammenarbeit mit Ärzten an der Schule findet bereits heute fallbezogen statt. In der interdisziplinären Zusammenarbeit wird bei Bedarf auch der Arzt zu runden Tischen eingeladen. Ein weiterer Leistungsausbau ist für die Schule nicht notwendig, da bereits genügend Fachpersonen zu diesen Themen innerhalb der Schule arbeiten Schulärztinnen und Schulärzte sollen zu Themen der 4 von :12

5 Prävention, Gesundheitsberatung, Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung selber an Schulen aktiv werden. Nein, siehe Erläuterungen bei Weitere Bemerkungen/Ergänzungen zum Thema Optimierung der Gesundheitsvorsorge und der übrigen schulärztlicher Leistungen Das Wort Optimierung wird im Sinn von Erweiterung der Gesundheitsvorsorge über die Strukturen der Schule verstanden. Dies ist aber nicht das Anliegen der Schule. Die Schulen erachten die Gesundheitsförderung als wichtig und bauen deshalb Elemente in ihren Unterricht ein: Gesunde Schule, Bewegte Schule etc. Wir weisen an dieser Stelle auch explizit auf den Beschluss des Bildungsrats vom 20. Juni 2011 hin, welcher eine Verbesserung der Gesundheitsförderung und Prävention mit intensiverem Einsatz von vorgegebenen Planungshilfen für den Unterricht, anstrebt. Zudem haben sich viele Schulen dem Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen angeschlossen und die entsprechende Zertifizierung bereits erhalten. Lehrpersonen sind diesbezüglich verpflichtet, die Ausbildung zu Kontaktlehrpersonen zu absolvieren. Schliesslich ist die ganze Durchimpfung der Gesellschaft und die Erhebung von Daten zur Planung von Präventionskampagnen nicht Angelegenheit der Volksschule. Hier müssen andere Wege und Strukturen gefunden werden. 2. Erforderliche Änderung/Anpassungen der Volksschulverordnung VSV Die Regelung zum Schularztwesen in der VSV sollte in Bezug auf eine verstärkte Zusammenarbeit präzisiert und an die in der Gesundheitsgesetzgebung genannten Anforderungen bezüglich Prävention und Gesundheitsförderung angepasst werden. Im Public Health-Bereich, im Sicherstellen des Impfwesens und zu Kinderschutzfragen, ist ein Vollzugsdefizit auszumachen. Welches ist Ihre Meinung zu folgenden Aussagen? (Siehe Begleittext zur Vernehmlassung 6 bis 13) 2.1. Über die Präzisierung der Volksschulverordnung soll eine Verpflichtung zum Qualitätslevel Q-LU2 erreicht werden ( 17 neu; 17 a-d, Beschreibung Begleitbericht Seite 7 ff). Nein, es soll wie bereits unter 1.2 aufgeführt, eine Verschiebung der Untersuche auf der Kindergartenstufe in die Mittelstufe geprüft werden. Der Qualitätslevel von heute Q-LU1 ist grundsätzlich ausreichend. Die Public-Health relevanten Themen finden bereits an den Schulen durch Fachpersonen (Gesundheitsfördernde Schulen, Schulprojekte, SSA) statt. Im Weiteren hat die Schule als Kernaufgabe die Bildung der Kinder und kann nicht immer noch mehr Aufgaben, die grundsätzlich in den privaten Bereich 5 von :12

6 gehören, übernehmen In der Mittel- und Sekundarstufe ist die Abrechnung der privatärztlichen Untersuchung gemäss Krankenpflege- Leistungskatalog nicht möglich (im Gegensatz zur privatärztlichen Untersuchung auf Kindergartenstufe). Wenn Eltern die freie Arztwahl in Anspruch nehmen, tragen sie die Kosten der privatärztlichen Untersuchung ( 17.c) In der Praxis verrechnen Privatärzte diese Untersuche nicht den Eltern, auch steht es den Eltern zu, den Untersuch im Zusammenhang mit einem anderen Arzttermin zu erledigen. Eine solche Formulierung ist nicht notwendig, ausser man möchte die Eltern davon abhalten, den Privatarzt einzubeziehen Alternativ sieht die Verordnung vor, dass die Schulgemeinden eine Kostengutsprache in Höhe des Tarmed- Taxpunktes machen können. Da die Schulgemeinden die Untersuche zu finanzieren haben, muss es ihnen frei stehen Gutscheine für den Untersuch bei Schul- und/oder Privatärzten auszustellen. Dies bedingt auch keine andere Organisationsform als die heutige. Auch kann grundsätzlich die Frage gestellt werden wieso in einem Land wie die Schweiz, mit seinem unfassenden ausgebauten Gesundheitssystem und dem Obligatorium der Grundversicherung, ein Parallelsystem mit Schulärzten aufrechterhalten bleiben sollte. Würde zum Beispiel der Untersuch auf der Sekundarstufe in die Grundleistungen gehören, bliebe nur noch die Administration über die Ausführung dieser Untersuche und der Impfkontrollen. Hier sollte allenfalls angesetzt werden Die Zusammenarbeit und der Beizug von Schulärztinnen und Schulärzten in Fragen der Gesundheitserziehung, Gesundheitsberatung, Gesundheitsförderung und Prävention ( 16) soll präzisiert werden. 6 von :12

7 Nein, siehe Begründung unter Die Möglichkeit zur schulärztlichen Untersuchung und Beratung bei hinreichendem Verdacht auf Kindsmisshandlung/Verletzung des Kindesschutzes ( 17, Abs. 3) soll ermöglicht werden. Bereits heute wird bei hinreichendem Verdacht auf Kindsmisshandlung ein Arzt eingeschaltet, die Art der Verletzungen protokolliert. Dies muss nicht zwingend ein Schularzt sein. Mit gravierenden Fällen gelangt man direkt an das Kinderspital, dort agiert dann auch die Kinderschutzgruppe. Dies passiert in solchen Fällen durch die Schulsozialarbeit oder durch die Schulleitung, nicht durch die Lehrpersonen. Dies ist auch ohne zusätzliche Verankerung in der Verordnung möglich Die Rechtsunsicherheit bezüglich der Handhabung der Dokumentation der schulärztlichen (und privatärztlichen Befunde) soll behoben werden ( 18, Abs. 1 und 3). Dies ist nicht umsetzbar. Wo Untersuchungskarten angewendet werden, bleiben diese beim Schularzt. In grösseren Schulgemeinden gibt es mehrere Schulärzte. Heute werden die Karten in der Schulverwaltung aufbewahrt. Bei Weg- oder Umzug soll gemäss neuer Regelung die Schulbehörde dem zuständigen Schularzt melden, dass er die Untersuchungskarte hinausgibt und via den Eltern dann zum neuen Schularzt oder Privatarzt gebracht werden. Heute geht diese Karte bei einer Schülerüberweisung automatisch an die neue Gemeinde. Zudem wird noch ein Formularzwang vorgesehen, also auch Privatärzte, die solche Untersuche vornehmen, müssten dieses Formular ausfüllen und übermitteln dann diese Ergebnisse/Befunde, wie anzunehmen ist, an die Schulärzte. Hier stellen wir die Frage, mit welchen personellen und finanziellen Mitteln dann die Schulärzte Karteien und Fluktuation führen würden? 2.7. Weitere Bemerkungen/Ergänzungen zum Thema Anpassung und Präzisierung der Volksschulverordnung Die neue Regelung sieht vor, dass die Schulbehörde Eltern, die den Untersuch nicht durchführen lassen, beim Statthalteramt anzeigen und eine Busse beantragen kann. Auch hier ist nicht einzusehen, wieso eine Schulbehörde, die für die 7 von :12

8 strategische Führung der Schule zuständig ist, Eltern büssen sollten, wenn es um die Volksgesundheit geht. Dies gehört aus unserer Sicht nicht in den Aufgabenbereich der Schule. 3. Empfehlungen für Organisationsmodelle Die Autonomie der Schulgemeinden wird bezüglich Organisation ihrer schulärztlichen Dienste nicht beschränkt, weshalb die vorgeschlagenen Varianten von Organisationsmodellen lediglich empfehlenden Charakter haben. Aufgrund der Bestandesaufnahme 2011 hat die Projektgruppe andere Formen der Organisation ausformuliert. Wie ist Ihre Meinung zu folgenden Aussagen? (Siehe Begleittext, Seite 13 bis 15) 3.1. Für eine Optimierung der Schulärztlichen Dienste im Kanton Zürich muss das Qualitätslevel Q-LU2 erreicht werden. Die Schulgemeinden werden verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern, Schulen und Eltern im Minimum das Modell Miliz inhaltlich optimiert anzubieten (siehe Begleittext Seite 13 ff). Es braucht keine neue Organisationsform, da der Q-LU1 Level grundsätzlich aus-reichend ist. Optimierung soll schlankere und effizientere Abläufe zulassen. Die Bildungsdirektion möchte das Ganze ohne Zusatzkosten aufgleisen, macht aber in dieser Vernehmlassung Vorschläge zu Organisationsformen und Abläufen, die für die einzelnen Schulgemeinden einen beträchtlichen Mehraufwand bedeuten, ohne dass sich um einen Bildungsauftrag handelt Die schulärztliche Versorgung sollte eher nach dem Modell Miliz inhaltlich optimiert und hauptamtlich regionalisiert organisiert werden. Dies dient der Qualitätssicherung und Behebung der Rekrutierungsschwierigkeit von nebenamtlichen Schulärztinnen und Schulärzten (siehe Begleittext Seite 14 ff). Siehe von :12

9 3.3. Die schulärztliche Versorgung sollte eher nach dem Modell Prof inhaltlich erweitert und regional zentralisiert organisiert werden. Damit werden Schulgesundheitszentren oder dienste sowie eine Vernetzung mit Schulpsychologischem Dienst, Schulsozialarbeit, Suchtprävention u.a.m. möglich (siehe Begleittext Seite 14 und 15 ff). Siehe Weitere Bemerkungen/Ergänzungen zum Thema Varianten verschiedener Organisationsmodelle keine weiteren Besten Dank für Ihre Teilnahme an der Vernehmlassung. Die Auswertung wird im Herbst/Winter 2013 zur Verfügung stehen. Die Resultate und akzeptierten Optimierungspunkte werden in geeigneter Form im Herbst/Winter 2013 präsentiert. Fenster schließen Lizenziert an Pädagogische Hochschule Zürich - EvaSys V5.1 (1952) - Copyright Electric Paper Evaluationssysteme GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 9 von :12

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