EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR PATENTSTREITIGKEITEN

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1 EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR PATENTSTREITIGKEITEN Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission über die mögliche Einführung einer Rechtsschutzversicherung für Patentstreitigkeiten ABSCHLUSSBERICHT Januar 2003 CJA Consultants Ltd Berater für europäische Politik Großbritannien und Brüssel

2 1. ZUSAMMENFASSUNG 1. Weder in den Mitgliedstaaten noch in den USA gibt es materiellrechtliche Vorschriften über Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten, obwohl in einigen Ländern die Möglichkeit solcher Bestimmungen diskutiert wurde, ohne jedoch zu Ergebnissen zu führen. 2. Obwohl Versicherungen, deren Deckung sich auf Patente, Warenzeichen und Urheberrechte erstreckt, in der EU und in den USA angeboten werden, scheinen Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten (RVP) in keinem Erdteil besonders erfolgreich zu sein, und außerdem, was für KMU besonders relevant ist, erwies sich kein Versicherungssystem als fähig, mit Prämien, die für Patentinhaber im Allgemeinen erschwinglich sind, für eine angemessene Deckung zu sorgen. Die Gründe dafür sind zum Teil hohe Prämien und niedrige Versicherungssummen. Jüngste Versuche der Versicherer, den Markt für RVP in verschiedenen Ländern auszuweiten, waren nicht sehr erfolgreich. 3. In Frankreich scheiterte vor 15 Jahren das staatlich unterstützte System Brevetassur. In den USA und Japan sind RVP in der Regel auf die Verteidigung von Beklagten beschränkt. Die stillschweigende Annahme, nach der diese Versicherungen in den USA erfolgreich sind und stark genutzt werden, erwies sich als Illusion. Die beschränkten Erfahrungen in diesem Land boten keine wesentlichen Anhaltspunkte. Überall führten die hohen Kosten dazu, dass eine Versicherung nur für einige wenige interessant war. Schätzungen zufolge wurden in der EU insgesamt weniger als tausend RVP abgeschlossen eine winzige Anzahl im Verhältnis zum gesamten Bestand an Patenten. 4. Es wurden Kontakte zu Patentanwälten, Versicherungsgesellschaften und Maklern sowie zu großen und kleinen Unternehmen mit Interesse an Patenten aus der ganzen EU und den USA hergestellt. In Japan wurde die Versicherungsbranche angesprochen. 5. Von der großen Anzahl von konsultierten Unternehmen vorwiegend KMU und Patentanwälten sprach sich ein überwältigender Anteil für einen Versicherungsschutz aus, allerdings sowohl für beklagte als auch klagende Parteien in Verfahren über Patentrechtsverletzungen. Ein ebenso hoher Anteil war für die Deckung der Schadenersatzzahlungen sowie der Prozesskosten. Die Patentanwälte stimmten dem zu, obwohl ihre Ansichten in einigen anderen Punkten von der Meinung ihrer Klienten abwichen. 6. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten in Europa eine Rechtsschutzversicherung für Patentstreitigkeiten an. Das Volumen dieser Versicherungen war nicht groß, obgleich Lloyd s, Allianz und einige andere Versicherungsgesellschaften in Europa erhebliche Erfahrungen gesammelt haben. Man könnte durchaus sagen, dass die Erfahrungen jeder Versicherung für ihre eigenen Umstände spezifisch sind. Nur eine Gesellschaft sprach sich für eine Pflichtversicherung aus. Alle waren sich jedoch der möglichen Vorteile eines alle Patentinhaber erfassenden Systems bewusst, insbesondere in Bezug auf die Kosten und die administrativen Aspekte, und niemand äußerte sich ablehnend zu dieser Möglichkeit. Nur in fünf Länder verfügen Makler über wesentliche Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten (Deutschland, Österreich, Belgien, Schweden und Vereinigtes Königreich). 7. Ein sehr hoher Anteil der auf Patente ausgerichteten Unternehmen und der Patentanwälte meinten, dass mögliche Schritte der Europäischen Kommission zur Einführung einer Rechtsschutzversicherung für Patentstreitigkeiten in ganz Europa interessant und von Vorteil seien. 8. In ihren schriftlichen Antworten sprachen sie sich beinahe einhellig gegen eine Pflicht zum Abschluss solcher Versicherung aus, aber in allen Fällen bis auf einen beruhte diese Haltung darauf, dass Zwang in einem derartigen wirtschaftlichen Bereich abzulehnen sei, wobei eine starke Feindseligkeit gegenüber einer Ausweitung der Macht der EU mitschwang. Zu beachten ist, dass die Formulierung der Fragen keineswegs einen Zusammenhang zwischen einer

3 3 möglichen Pflichtversicherung und geringeren Kosten sowie einem niedrigeren Verwaltungsaufwand herstellte, und die Befragten brachten diese Aspekte zweifellos auch nicht mit der Pflichtversicherung in Verbindung. 9. Bei neuerlicher Erwägung zeigte man Bereitschaft, eine Pflichtversicherung in Betracht zu ziehen, falls die Einsparungen und die Vorteile groß genug wären. 10. In Dänemark und Finnland gibt es derzeit keine Rechtsschutzversicherung für Patentstreitigkeiten, obwohl diese Möglichkeit in Dänemark aktiv untersucht wird. Italien und Portugal zeigen ein gewisses Interesse, verfügen aber über keine Erfahrungen in diesem Bereich: insbesondere der italienische Markt scheint für eine derartige Versicherung ziemlich unvorbereitet zu sein. 11. In drei EU-Staaten Frankreich, Spanien und den Niederlanden ist das Interesse, abgesehen von der offiziellen Ebene, anscheinend gering. 12. Außerhalb der EU besteht in Japan Interesse, aber dort liegen außer im Bereich der Verteidigung wenig Erfahrungen vor. Im Gegensatz zur gängigen Vorstellung scheint der Umfang von RVP in den USA im Verhältnis zur Anzahl der Streitfälle gering zu sein und beschränkt sich auf die Verteidigung einschließlich der Schadenersatzansprüche. 13. Es wird davon ausgegangen, dass die mögliche Einführung von Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten voraussichtlich bedeutende wirtschaftliche Folgen haben wird. Die Kosten jedes Systems für die Versicherten wird vor allem von der Höhe der Prämie, dem Preis der Risikobewertung usw. abhängen und davon bestimmt werden, ob die Versicherung obligatorisch ist oder nicht. Der Standpunkt der KMU ist wichtig, da sie derzeit bei der Patentierung von Erfindungen hinter größere Firmen zurückfallen. 14. Die Versicherungen äußerten Interesse an einer europäischen RVP und die Bereitschaft, ein solches System in Erwägung zu ziehen. Allerdings zeigten sie erhebliche Scheu vor den damit verbundenen Risiken, da diese ohne eine bedeutende Verbesserung der derzeit bestehenden statistischen Grundlagen nicht abgeschätzt werden können und sie nicht wussten, wie sie an die erforderlichen Zahlen herankommen könnten. Die abschließende Empfehlung, nach der die Kommission diese Statistiken erheben sollte, ist von größter Bedeutung, da es ohne diese Informationen unwahrscheinlich ist, dass es zu Fortschritten bei den Versicherungsgesellschaften kommt. 15. Die Gesprächsrunden mit Unternehmen und Patentexperten in Mitgliedstaaten, auf die über 70 % des BIP der EU entfällt, ergaben eine beachtliche Einigkeit darüber, dass eine Versicherung wünschenswert ist, die die Kosten und Schadenersatzansprüche der Patentinhaber und Beklagten abdeckt. 16. Die grundlegende Ablehnung des Zwangs blieb zwar bestehen, aber es wurde akzeptiert, dass nur mit einer Pflichtversicherung das erforderliche Volumen für die Streuung des Risikos und die Ermöglichung niedriger Prämien erreicht werden könnte. 17. Da in der Studie keine weit verbreiteten Systeme aufgezeigt wurden, gelangte man gemeinsam mit der Kommission zu der Ansicht, dass keine detaillierten möglichen Maßnahmen vorgeschlagen werden könnten. Empfehlungen zur Erleichterung von Fortschritten werden allerdings klar ausgesprochen. 18. Aufgrund des geringen Umfangs der verfügbaren Erfahrungen sind Extrapolationen riskant, aber es scheint höchst wahrscheinlich zu sein, dass eine weit verbreitete Rechtsschutzversicherung für Patentstreitigkeiten durch Anhebung der Sicherheit und Stärke des Patentschutzes die Patentierung von Erfindungen fördern würde. Eine Studie der dänischen Regierung ergab ein großes Potenzial für wirtschaftliche Vorteile. 19. In Gesprächsrunden wurde bestätigt, dass eine starke Nutzung von RVP zu erwarten ist und kleine Unternehmen mehr Patente anmelden werden, da sie sich eher zutrauen werden, diese durchsetzen zu können. Ferner werden mehr Patentinhaber aktiv gegen eine mögliche

4 4 Verletzung ihrer Rechte vorgehen, und mehr kleine und mittlere Unternehmen werden klug auf Anschuldigungen reagieren und auf behauptete Patentrechtsverletzungen hin nicht einfach die Produktion einstellen, wie es derzeit oft der Fall ist. Es wird für wahrscheinlich erachtet, dass mehr Lizenzverträge mit einer klareren und genaueren Darstellung des Umfangs der eingeräumten Rechte ausgehandelt werden. Insgesamt wird dadurch der technologische Fortschritt gefördert. 20. Es wird für wahrscheinlich erachtet, dass eine stärkere Nutzung von RVP zu einer höheren Anzahl von Rechtsstreitigkeiten führen wird, was als wünschenswert zu betrachten ist, da dadurch die Wirksamkeit des Patentsystems steigt. Jede RVP muss jedoch auch so gestaltet sein, dass Streitigkeiten rascher und fairer beigelegt werden, unter anderem durch die vermehrte Erteilung von Lizenzen in entsprechenden Fällen. Es wird notwendig sein, Policen so aufzubauen, dass sie zu außergerichtlichen Vergleichen ermutigen. Dadurch würden die durchschnittlichen Verfahrenskosten sinken, obwohl die gesamten Kosten aufgrund einer höheren Zahl der Fälle vermutlich steigen würden. Wenn Patente als nützlicher erachtet und in größerer Zahl angemeldet werden, dann wird die RVP die Fähigkeit des Patentwesens zur Förderung technologischer Fortschritte in Europa verbessern. 21. Es ist jedoch auch möglich, dass die Versicherung durch eine Verringerung der Angst vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten zu mehr Patentanmeldungen führt, ohne dass die Anzahl der Verfahren tatsächlich steigt. Dies wäre ebenfalls ein vorteilhaftes Ergebnis. 22. Die wichtigsten praktischen Schlussfolgerungen der Studie lauten: Es ist für die EU durchaus der Mühe wert, die Untersuchung eines RVP-Systems fortzusetzen. Die RVP sollte in zwei Teile gegliedert sein, von denen der erste zur Abdeckung der Voruntersuchung dient, in deren Zuge die meisten Konflikte beigelegt werden. Der zweite, wesentlich höhere Betrag wird nur dann bereitgestellt, wenn die Risikobewertung der Versicherungsgesellschaft ergibt, dass der Patentinhaber, der Beklagte oder beide gute Erfolgsaussichten haben. Wahrscheinlich wird es sich um eine Pflichtversicherung handeln müssen (zumindest was die grundlegenden Erfordernisse und die Deckung bei jeglicher Versicherung anbelangt), da kein freiwilliges System eine so große Anzahl von Patentinhabern anziehen wird, dass es mit einer niedrigen fixen Prämie tragfähig sein kann. Die Versicherungsgesellschaften werden bessere Statistiken für die Einschätzung des Risikos benötigen, und diese müssen frühzeitig bereitgestellt werden. 23. Unternehmen und Patentexperten zeigten einhellig Interesse an und Zustimmung für RVP mit niedrigen Prämien, bei denen beiden Seiten ein angemessener Betrag für die Voruntersuchung zur Verfügung steht. In einer überwiegenden Mehrzahl der Fälle würde die Angelegenheit zu relativ geringen Kosten beigelegt werden. 24. Risikobewertungen, die sowohl kostspielig als auch komplex sind, wären auf den sehr geringen Anteil von Patenten etwa ein Promille beschränkt, bei denen sich eine frühzeitige Streitbeilegung als unmöglich erweist. In dieser Phase würden beide Parteien unterstützt, sofern die Risikobewertung für beide Seiten 50%ige oder bessere Erfolgsaussichten ergibt. Selbst dann wird der Prozess der Risikobeurteilung wahrscheinlich in einer erheblichen Zahl der Fälle zu einem Vergleich ohne ein vollständiges Gerichtsverfahren führen. 25. Im Zuge der Erwägung eines sehr breiten Spektrums von Möglichkeiten kristallisierte sich heraus, dass die Palette der durchführbaren Optionen beschränkt ist und Folgendes umfasst: niedrige Prämien (etwa Euro jährlich), Pflichtversicherung, keine vorläufige Risikobewertung in der ersten Phase, einen beschränkten Betrag für die Voruntersuchung (etwa Euro), Versicherungsschutz für Patentinhaber und Beklagte,

5 5 wesentliche Anreize für eine frühzeitige Streitbeilegung. 26. Davon ausgehend werden in der Studie ein Versicherungssystem und Optionen vorgestellt (siehe Abschnitt 14 der Schlussfolgerungen, Abschnitt 18 der Empfehlungen und eine Aufstellung der Optionen für das System in Anhang D), die von der Europäischen Kommission gemeinsam mit Versicherungsgesellschaften, Unternehmen und Patentanwälten weiterentwickelt werden könnten. Ferner werden darin andere Systeme beschrieben, denen man bestimmte Elemente entnehmen könnte. Weitere Arbeiten sind gemeinsam mit Patentexperten, Unternehmen und Versicherungsgesellschaften durchzuführen, um diese Grundgedanken zu einem tragfähigen System weiterzuentwickeln, zu dem alle Beteiligten gerechtfertigtes Vertrauen haben könnten. Jedenfalls scheint diese Studie einen Wandel der Einstellung bei bestimmten bekannten Versicherungsgesellschaften, die anfangs Ablehnung zeigten, zugunsten einer Pflichtversicherung eingeleitet zu haben. 27. Es gilt, erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, um insbesondere die Beteiligung großer Versicherungen zu gewährleisten und ein System in Gang zu bringen. Alle sollten sich darüber im Klaren sein, dass dies eine enorme Aufgabe darstellt. Allerdings hat es den Anschein, dass sich die Grundzüge eines praktikablen Systems abzeichnen könnten.

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