Pflege und Betreuung. mobile und stationäre Pflege und Betreuung Fördermöglichkeiten

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1 Pflege und Betreuung mobile und stationäre Pflege und Betreuung Fördermöglichkeiten

2 Themen-Überblick - Pflegegeld - mobile Dienste - Unterstützung für pflegende Angehörige - 24-Stunden Betreuung - Betreutes Wohnen - Betreubares Wohnen - stationäre Pflege und Betreuung - statistische Daten

3 Pflegegeld Bundes- und Landespflegegeld Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene (Zuschuss-)Leistung des Bundes oder des Landes zur pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Kosten. Es soll Pflegebedürftigen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen, wird je nach Pflegebedarf in 7 Stufen gewährt und monatlich ausgezahlt. Einkommen und Vermögen sind bei seiner Berechnung ebenso ohne Bedeutung wie die Ursache der Pflegebedürftigkeit und das Pflegegeld unterliegt auch nicht der Einkommenssteuer.

4 Pflegegeld Aktuelle Pflegegeldstufen: 1) 154,20 (Pflegebedarf mehr als 50 Stunden / Monat) 2) 284,30 (Pflegebedarf mehr als 75 Stunden / Monat) 3) 442,90 (Pflegebedarf mehr als 120 Stunden / Monat) 4) 664,30 (Pflegebedarf mehr als 160 Stunden / Monat) 5) 902,30 (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat und außergewöhnlicher Pflegeaufwand) 6) 1.242,00 (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, der zeitlich nicht koordinierbar und auch in der Nacht zu erbringen ist oder wenn wegen einer möglichen Eigen- oder Fremdgefährdung die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig ist) 7) 1.655,80 (Pflegebedarf mehr als 180 Stunden / Monat, wobei keine zielgerichteten Bewegungen möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt)

5 Pflegegeld Antragstellung: Bundespflegegeld: beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger Landespflegegeld: Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabt. 11A Voraussetzungen: der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder der eines anderen EWR-Mitgliedslandes Hauptwohnsitz in einer steirischen Gemeinde keine eigene Pension oder Rente

6 mobile Pflege und Betreuung Zu Hause mobile Dienste im Rahmen der integrierten Sozial- und Gesundheitssprengel, ISGS a) Alten-, Familien- und Heimhilfe b) Gesundheits- und Krankenpflege (Hauskrankenpflege) c) Essenszustelldienst

7 mobile Pflege und Betreuung Unterstützung für pflegende Angehörige Personen pflegen seit mindestens einem Jahr überwiegend a) einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3-7 oder b) einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder c) einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz und sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, diese Pflege selbst zu erbringen.

8 mobile Pflege und Betreuung Antragstellung: - Bundespflegegeld: Bundessozialamt Landesstelle Steiermark - Landespflegegeld: Amt der Stmk. Landesregierung, Fachabt. 11A Höhe der finanziellen Unterstützung bei Pflegegeld der Stufe 1-3: EUR 1.200,-- bei Pflegegeld der Stufe 4: EUR 1.400,-- bei Pflegegeld der Stufe 5: EUR 1.600,-- bei Pflegegeld der Stufe 6: EUR 2.000,-- bei Pflegegeld der Stufe 7: EUR 2.200,-- Diese Beträge beziehen sich auf die Höchstzuwendung von 4 Wochen pro Kalenderjahr. Wird die Ersatzpflegekraft kürzer in Anspruch genommen, verringert sich die Unterstützung. Förderbar ist nur eine Ersatzpflege von mindestens einer Woche. Bei demenziell erkrankten Personen und bei minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege von mindestens 4 Tagen möglich.

9 mobile Pflege und Betreuung Nur nachgewiesene Kosten können berücksichtigt werden. Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. weitere Informationen findet man im Internet: Bundessozialamt: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabt. 11A:

10 mobile Pflege und Betreuung 24-Stunden Betreuung Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung erfolgt durch das Bundessozialamt Landesstelle Steiermark a) bis zu 1.100,-- pro Monat (wenn Arbeitsverhältnisse vorliegen) b) bis zu 550,-- pro Monat (wenn Werkverträge vorliegen) Die Betreuung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes oder der Gewerbeordnung. In der Regel ist ein Gewerbeschein erforderlich.

11 mobile Pflege und Betreuung Voraussetzungen: Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses im Sinne des 1 Abs. 1 des Hausbetreuungsgesetzes, Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz, Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung; bei Beziehern/ Bezieherinnen von Pflegegeld ab der Stufe 5 wird in aller Regel von der Notwendigkeit einer solchen Betreuung auszugehen sein. Bei Beziehern/Bezieherinnen von Pflegegeld der Stufen 3 und 4 ist die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch eine begründete (fach)ärztliche Bestätigung oder durch eine begründete Bestätigung anderer zur Beurteilung des Pflegebedarfs berufener Expert/innen nachzuweisen.

12 mobile Pflege und Betreuung Betreutes Wohnen Das betreute Wohnen gliedert sich in 3 Bereiche: 1. Wohnen: Wohnungen mit behindertengerechter Ausstattung, je nach finanziellen Möglichkeiten -> Anspruch auf Wohnbeihilfe 2. mobile Sozial- und Gesundheitsdienste: bei Bedarf werden die mobilen Sozial- und Gesundheitsdienste der ISGS herangezogen 3. Aktivierungs-Angebote: a) Grundservice (Servicestelle im Haus: Kosten 245,-- pro Monat) b) Wahlservice (z.b. Wäscheservice, Physiotherapie ) Internet:

13 mobile Pflege und Betreuung Zuschüsse für das Grundservice beim betreuten Wohnen:

14 mobile Pflege und Betreuung Betreubares Wohnen Das betreubare Wohnen gliedert sich in 3 Bereiche: 1. Wohnen: barrierefreie Wohnungen, je nach finanziellen Möglichkeiten -> Anspruch auf Wohnbeihilfe 2. mobile Sozial- und Gesundheitsdienste: bei Bedarf werden die mobilen Sozial- und Gesundheitsdienste der ISGS herangezogen 3. Aktivierungs-Angebote: keine Servicestelle im Haus, in der Regel zumindest eine Aktivität pro Woche (ein Aktivierungsbeitrag ist zu leisten)

15 stationäre Pflege und Betreuung Auszug aus Bestimmungen des Stmk. Sozialhilfegesetzes Rechtsanspruch auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes besteht für Personen, die den Lebensbedarf für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln und Kräften beschaffen können und ihn auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen erhalten. Hilfe ist nur so weit zu gewähren, als das Einkommen und das verwertbare Vermögen des Hilfeempfängers nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern. Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege und Betreuungsbedürftigkeit sonst nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

16 stationäre Pflege und Betreuung Entgeltkatalog 2010 BAGS-Kollektivvertrag * Anlage 2 zur LEVO-SHG, LGBl. Nr. 68/2007 in der Fassung LGBl. Nr.25/2010 * ) Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von ArbeitgeberInnen für Gesundheitsund Sozialberufe (BAGS)

17 stationäre Pflege und Betreuung Sozialhilfe-Unterstützung (Beispiel) PENSIONSEINKOMMEN monatlich: HEIMKOSTEN: 100% der 1. Pension 573,17 Hotelkomponente netto: 60,69 100% der 2. Pension 180,02 zzgl. Pflege- und Betreuungszuschlag 35,02 Gesamtpension 753,19 ergibt einen Tagsatz von netto 95,71 davon 80 %-iger PENSIONSANTEIL 602,55 100% Pflegegeld / Stufe 4 664,30 HEIMKOSTEN monatlich (Tagsatz x 365 : 12) 2.911,18 abzüglich Taschengeld 44,30 zzgl. Ust 291,12 abzüglich Ruhen 88,60 Zwischensumme: 3.202,30 ergibt den 80 %-igen PFLEGEGELDANTEIL von 531,40 abzüglich EIGENLEISTUNG 1.133,95 sonstiges Einkommen 0,00 ergibt monatliche BRUTTO-HEIMRESTKOSTEN Ergibt eine Eigenleistung von monatlich 1.133,95 im JAHRESDURCHSCHNITT 2.068,35

18 stationäre Pflege und Betreuung Liste der Pflegeheime (Stand: November 2010) Gem.Nr. Name Ort Betten Seniorenhaus Allerheiligen b.w., Gepflegt Wohnen GmbH 8412 Allerheiligen Humanitas Schloss Arnfels, Seniorenheim GmbH 8454 Arnfels Seniorenhaus Gamlitz, Gepflegt Wohnen GmbH 8462 Gamlitz Gebak GesmbH 8463 Glanz a.d.w Compass Seniorenwohnheime GmbH Heiligenkreuz 8081 Hlg.Kreuz/W Gesundheits- und Pflegezentrum Heimschuh 8451 Heimschuh Pflegeheim Schögler KEG 8430 Kaindorf/S Compass Seniorenwohnheime GmbH Leibnitz 8430 Leibnitz Pflegeheim Schmithausen KEG 8455 Oberhaag Akazienhof, Pflege mit Herz Betriebs GmbH 8521 Wettmannstätten Pflegeheim Cornelia Schupanez 8453 St. Johann/S Alten- und Betreuungsheim Krottmaier 8505 St. Nikolai/S Psycho Vital, Tatjana Petrovic 8505 St. Nikolai/S Pflegeheim St. Veit am Vogau, Dr.Dr. Wagner GmbH 8423 St. Veit am Vogau Volkshilfe Steiermark, Seniorenzentrum Wagna 8435 Wagna SeneCura Sozialzentrum Wildon 8410 Wildon Seniorenhaus Kornhuber 8410 Wildon 8 jeweils aktuelle Liste:

19 stationäre Pflege und Betreuung Liste der Pflegeplätze (Stand: November 2010) Gem.Nr. Name Ort Plätze Jury Johanna 8443 Gleinstätten Schober Josef 8443 Gleinstätten Resch Brigitte 8452 Großklein Strohmaier Irene 8421 Wolfsberg Posch Walpurga 8451 Heimschuh Baumann Eva-Maria 8430 Kaindorf/S Huber Karoline (vorm. Spitzer) 8430 Kaindorf/S Leitner Darina 8430 Kaindorf/S Sackl Helga 8430 Leibnitz Koch Karin 8443 Pistorf Zöhrer-Sauer Christa u. Werner 8443 Pistorf Hartner Peter 8521 Wettmannstätten Strohmaier Claudia 8444 St. Andrä/H Weicher Helga 8413 St. Georgen/Stfg Asel Annemarie 8453 St. Johann/S Koinegg Maria 8453 Johann/S Tscheppe Annamaria 8453 Johann/S Dietrich Elfriede 8505 St. Nikolai i.s Hermann Petra 8505 St. Nikolai/S Peissl Elfriede 8505 St. Nikolai/S Winkler Christine 8505 Nikolai/S. 4 jeweils aktuelle Liste:

20 Statistische Daten stationäre Pflege-Einrichtungen (Stand: November 2010) Pflegeheime: Pflegeplätze: 655 Betten 70 Betten Kosten (Ansatz: ) 2009 verbucht bis Ausgaben: , ,28??? Einnahmen , ,41??? Aufwand: , ,87??? davon 40 % - SHV Leibnitz , ,75???

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