Was ist eigentlich 13b UStG?
|
|
- Teresa Schubert
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was ist eigentlich 13b UStG? Wie funktioniert die Umkehr der Steuerschuld und betrifft mich das:
2 Was ist 13b UStG Übergang der Steuerschuldnerschaft? Grundsätzlich schuldet der Unternehmer, der eine Lieferung oder eine sonstige Leistung erbringt, die gesetzliche Umsatzsteuer. Hiervon gibt es die Ausnahme, dass der Leistungsempfänger die gesetzliche Umsatzsteuer nach 13b Umsatzsteuergesetz (UStG) an das Finanzamt abzuführen hat. Warum gibt es 13b UStG? 13b UStG wurde aus zwei Gründen eingeführt: Zum einen erleichtert diese Regelung die umsatzsteuerliche Abwicklungen bei Leistungen im Ausland, sonst müsste jeder Unternehmer, der für einen ausländischen Unternehmer tätig wird, im Ausland eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Durch 13b UStG geht diese Erklärungspflicht auf den Leistungsempfänger über, der ohnehin im Empfängerland steuerlich erfasst ist. Zum anderen wurde 13b UStG als Sicherungsmaßnahme gegen Umsatzsteuerhinterziehungen eingeführt. In der Vergangenheit wurden oft Vorsteuern aus Rechnungen von ausländischen Subunternehmen oder im Rahmen von Karussellgeschäften gezogen; die Umsatzsteuer wurde jedoch von diesen Subunternehmern oder den Missing Tradern nie abgeführt. Die Verfolgung gestaltete sich oft schwierig, da diese Unternehmer meist das Land schon wieder verlassen hatten oder nicht belangt werden konnten. 2 MHP
3 Wann entsteht diese Ausnahme? Für einen Übergang der Steuerschuldnerschaft (reversecharge) gibt es 10 Fallkonstellationen: 1. Ein Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland oder aus dem sonstigen Ausland (Drittland) erbringt eine Werklieferung oder sonstige Leistung an ihr Unternehmen. Der Leistungsort richtet sich nach 3a Abs. 2 UStG. Beispiel: Ein französischer Rechtsanwalt berät einen deutschen Unternehmer Steuerschuldner wird der deutsche Unternehmer, nicht der Rechtsanwalt oder ein schweizer Ingenieur erstellt ein Gutachten für einen deutschen Maschinenbauer Steuerschuldner wird der deutsche Maschinenbauer. Ob der leistende Unternehmer ein in- oder ausländischer Unternehmer ist, kann rechtssicher durch eine Bescheinigung (Vordruck USt 1 TS) nachgewiesen werden. 2. Ein Unternehmen verkauft ein Betriebsgrundstück an einen anderen Unternehmer unter Verzicht auf die Steuerbefreiung (Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen). Beispiel: Eine Spedition verkauft eine nicht mehr benötigte Lagerhalle an eine benachbarte Produktionsfirma Steuerschuldner wird die Produktionsfirma, nicht die Spedition. 3. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (ausgenommen sind Planungs- und Überwachungsleistungen) wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen ausführt. Beispiel: Ein Maler wird von einem Baugeschäft beauftragt die Fassade zu verputzen Steuerschuldner ist das Baugeschäft, nicht der Maler. MHP 3
4 4. Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen für Unternehmer, welche selbst Gebäude reinigen. Beispiel: Eine selbstständige Reinigungskraft putzt auch für eine Gebäudereinigungsfirma als Subunternehmerin Steuerschuldnerin ist die Gebäudereinigungsfirma, nicht die Reinigungskraft. 5. Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen lt. Anlage 3 zum UStG an einen Unternehmer (z. B. Eisenspäne aus Produktionsabfällen werden von einem Recyclingunternehmer zum Schrottpreis vergütet). 6. Die Lieferung von Gold mit einem Feingehalt von 325 Tausendstel an einen Unternehmer. 7. Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens. 8. Der Emissionshandel durch Übertragung von Berechtigungen nach 3 Abs. 4 des Treibhaus Emissionshandelsgesetzes. 9. Die Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte eines im Ausland ansässigen Unternehmens unter den Bedingungen des 3g UStG. 10. Die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, wie Microprozessoren und Zentraleinheiten vor Einbau in ein Endgerät, wenn das Entgelt für die Lieferung mehr als EUR beträgt. 4 MHP
5 Ausnahmen von den Ausnahmen: Die Steuerschuldnerschaft geht nicht auf den Leistungsempfänger über, wenn es sich bei der Leistung des im Ausland ansässigen Unternehmers - um die Einräumungen von Eintrittsberechtigungen auf Messen, Ausstellungen und Kongressen handelt. - um eine sonstige Leistung einer Durchführungsgesellschaft an im Ausland ansässige Unternehmer handelt, soweit diese Leistung im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Messen steht. - um eine Personenbeförderung handelt (Einzelbesteuerung, Schiffe, Eisenbahn oder Taxi). - um eine grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr handelt. - der Leistungsort nicht Deutschland ist bei: a) Vermietung von Beförderungsmitteln b) Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen (z. B. Auto) d) Restaurationsleistungen e) Reiseleistungen nach 25 UStG f ) Messestandflächen g) Veranstaltungen sportlicher oder kultureller Art. MHP 5
6 Was passiert mit der 13b-Steuer? Ein Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und als Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, kann die abzuführende Umsatzsteuer im gleichen Zeitpunkt als Vorsteuer auf die Umsatzsteuer anrechnen. Er ist somit nicht belastet. Achtung 13b UStG-Fallen: Bei allen Fällen handelt es sich um Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmern. Ein Unternehmer ist immer mit allen Tätigkeiten unternehmerisch tätig. Die Gefahr lauert immer dort, wo kein Vorsteuerabzug gegeben ist. Sogar die Renovierung einer privat vermieteten Wohnung stellt eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes dar. Jedoch hat der Unternehmer aus diesen Leistungen keinen Vorsteuerabzug, so dass es zu einer Steuerbelastung beim Leistungsempfänger trotz Nettorechnung kommt. 1. Fallbeispiel (Privatbereich): Der selbstständige Malermeister beauftragt einen Dachdeckermeister mit der Neueindeckung seines Daches an seinem privaten Wohnhaus: Der Dachdeckermeister muss eine Nettorechnung erstellen. Der Malermeister hat die Umsatzsteuer abzuführen, aber keinen Vorsteuerabzug, da die Leistung für den privaten Bereich erbracht wurde. 6 MHP
7 2. Fallbeispiel (kein Vorsteuerabzug): Ein Arzt, welcher nur umsatzsteuerfreie Leistungen ausführt, muss ebenfalls die Umsatzsteuer abführen und hat keinen Vorsteuerabzug. Er zahlt somit effektiv die Umsatzsteuer. Wann ist eine Registrierung nötig? Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob bei Leistungsbeziehungen außerhalb der EU eine entsprechende Regelung analog des deutschen 13b UStG im jeweiligen Empfängerstaat (z. B. Schweiz) vorhanden ist. Ansonsten muss sich der leistende Unternehmer im Ausland für steuerliche Zwecke registrieren lassen, er benötigt somit eine ausländische Steuernummer und muss im Ausland Steuererklärungen abgeben. Wie schreibe ich eine 13b UStG-Rechnung? Neben den üblichen Angaben in einer Rechnung (vgl. unser Flyer Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?) empfehlen wir diesen Hinweis auf eine Steuerbefreiung nach 13b UStG: Nach 13b UStG sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. Bei englischen Rechnungen: The Recipient of the service is liable for VAT according reverse charge mechanism. MHP 7
8 Wann liegt eine Bau-/Reinigungsleistung vor? Eine Bauleistung wird nur zur 13b UStG Leistung, wenn diese zwischen zwei Bauunternehmern ausgeführt wird. Im Zweifel gibt es einen Leistungskatalog. Bei Reinigungsleistungen fällt auch nur die Leistungsbeziehung zwischen zwei Reinigungsunternehmern, sogenannter Subunternehmer, als 13b UStG-Leistung an. Ob jemand Bauleister ist, kann durch die Freistellungsbescheinigung zur Bauabzugsteuer nach 48b EStG nachgewiesen werden. Die Eigenschaft Reinigungsspezialist bescheinigt das Finanzamt mittels eines speziellen Vordrucks. Nach Abschnitt 13b.1 (9) UStAE fallen u. a. Wartungs- und Reparaturleistungen erst ab einem Nettoentgelt von 500 EUR unter die Regelungen der Bauleistung des 13b UStG. Was passiert, wenn ich 13b UStG nicht beachte? Wird über eine 13b UStG Leistung eine Rechnung mit normalen Umsatzsteuerausweis geschrieben (Bruttorechnung), so schuldet der Aussteller die ausgewiesene Umsatzsteuer. Zusätzlich muss der Leistungsempfänger nochmals die Umsatzsteuer abführen. Dieser führt somit die Umsatzsteuer ein zweites Mal ab. Ein Vorsteuerabzug aus der falsch gestellten Rechnung des Leistenden wird ihm aber verwährt. Unternehmer, wie z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Banken, welche sonst keine Berührungen mit der Umsatzsteuer haben, müssen nun durch eine entsprechende Eingangsleistung die Umsatzsteuer anmelden, da diese sonst die Steuer hinterziehen würden. Des Weiteren entsteht die Steuer automatisch einen Monat nach Erbringung der Leistung, auch wenn vom Leistenden noch keine Rechnung vorliegt. Für Sie erreichbar: Maisenbacher Hort & Partner Rintheimer Str. 63a I Karlsruhe I Tel: / Quettigstr. 12 I Baden-Baden I Tel: / Südring 6 I Landau/Pfalz I Tel: / Verantwortlich i. S. d. 55 Abs. 2 RStV: Steuerberater Steffen Hort, Rintheimer Str. 63a, Karlsruhe. 8 MHP
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrTipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen
03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrAktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
TREUHAND-GESELLSCHAFT DR. STEINEBACH & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrUmkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004. Häufig gestellte Fragen
Zentralverband des Deutschen Handwerks Abt. Steuer- und Finanzpolitik Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Bauleistungen gemäß 13b UStG ab 1. April 2004 Häufig gestellte Fragen I. Wann ist die neue Vorschrift
MehrSteuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG)
Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und Grunderwerb ( 13b UStG) Im Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) neu
MehrU t z e r a t h Steuerberater
U t z e r a t h WICHTIG: Neue Umsatzbesteuerung bei Bauleistungen ab 01.07.2004 bzw. Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich haben
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Mehr13 b UStG Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen. Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf
Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) bei Bauleistungen Bauträgertag NRW 27. September 2011 Architektenkammer Düsseldorf Boris Holup/ Saskia Brand 1 1. Anwendungsvoraussetzungen und Reichweite
MehrDie Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der
Mehr6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG
Abstimmen der Gewinn- und Verlustrechnung SKR03 SKR04 Kontenbezeichnung (SKR) 8520 4510 Erlöse Abfallverwertung 8540 4520 Erlöse Leergut 8196 4186 Erlöse Geldspielautomaten 19 %USt. 8510 4560 Provisionserlöse
MehrSteuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen
Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Information Stand 01.09.2014 Allgemein 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch
MehrMehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen
Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab 2010 - was Unternehmer jetzt beachten müssen Prüfung des Orts der sonstigen Leistung Ab dem 1.1.2010 gelten neue Regelungen für die Bestimmung des
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrErweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 Bei der Umsatzsteuer kommt es in der Baubranche, nach Feststellungen der Finanzverwaltung und des Bundesrechnungshofes,
MehrNeue Rechnungsstellung für Bauleistungen
Neue Rechnungsstellung für Bauleistungen Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG mit Wirkung vom 01. April 2004 geändert. Konsequenz: Der Rechnungsempfänger
Mehr12.03.2009. IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München. 2009 Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR
1 IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München 1. Prüfungsschema 2. Grenzüberschreitende Ausgangsleistung 3. Grenzüberschreitende Eingangsleistung 4. Überlassung von Software 5. Neuerungen ab
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mehr13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner
13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.
MehrNur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrRegelung soll Umsatzsteueraufkommen
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers EU-Ermächtigung noch rechtzeitig eingetroffen 07.05.2004 Jetzt ist es amtlich: Die Bundesregierung hat in der Bauwirtschaft bei der Umsatzsteuer die sogenannte
MehrBauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG
Bauträger sind nicht (mehr) Steuerschuldner gemäß 13b UStG 1. Steuerschuldnerschaft bei "Bauleistungen" Grundsätzlich schuldet nach dem Umsatzsteuergesetz der Unternehmer die Umsatzsteuer, der den Umsatz
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2
ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN)
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1044 (15/1016) 11.09.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Rückforderungen von Umsatzsteuer auf Bauleistungen
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrAndere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")
Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrInfotext. Die Einführung ist rasch und überhastet gekommen, vieles ist unklar und es bleibt kaum Zeit, die notwendigen Adaptierungen vorzunehmen.
Infotext Durch das 2. Abgabenänderungsgesetz 2002 tritt am 1.10.2002 eine neue Bestimmung (Reverse Charge System) im Umsatzsteuergesetz in Kraft, die für die Baubranche und die mit ihr verwandten Branchen
MehrUnternehmens-Check (U.C.)
"Wenn du den Feind und dich selbst kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten. (Sunzi, Die Kunst des Krieges) Unternehmens-Check (U.C.) Ihr Unternehmen hat erfolgreich die
Mehr13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014 Mehrere
Mehrhttp://www.lexware.de/support 1
Leistungen im Sinne des 13b Abs. 2 UStG Ab 01.07.2011 sind in der Umsatzsteuer Voranmeldung fünf verschiedene umsatzsteuerliche Sachverhalte im Bereich Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren)
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrAb 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011.
Ab 2011 entfällt die Papier-Lohnsteuerkarte, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Was gilt bisher?...2 Was ändert sich?...2 Was müssen Sie beachten?...2 Wann müssen Sie zwingend eine Änderung beantragen?...3
Mehr1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
MehrBUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?
BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der
MehrSonderthema Änderungen zu 13b UStG
Sonderthema Änderungen zu 13b UStG Lesen Sie Informationen zu den nachfolgenden Themen: Änderungen zu 13b UStG... 2 Auslegung durch die Verwaltung... 2 Änderungen durch den Gesetzgeber ab 1. Oktober 2014...
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrAn die Gläubiger der ALPHA Events UG
An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren
MehrUmsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012
Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine
MehrZugang zum Online-Portal mit Passwort Benutzeranleitung (Stand 01/2015)
Einleitung Um die Funktionen des Online-Portals BÄV24 nutzen zu können, müssen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit zunächst einmalig registrieren. Folgen Sie bitte den Hinweisen im Abschnitt "Registrierung
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrRegelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011
Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011 Die Regelungen zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft sind nur in Teilbereichen innerhalb der EU harmonisiert. Es muss daher bei grenzüberschreitender
MehrSteuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer 2010. Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!
SWK Steuer- und WirtschaftsKartei 84. Jahrgang / November 2009 Umsatzsteuer 2010 Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig! Von Mag. Susanne Baumann und Dr. Stefan Melhardt
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrMdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.
Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrAnmeldung zu Seminaren und Lehrgängen
Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen Seit Anfang 2013 erfolgen Anmeldungen zu Seminaren und Lehrgängen ausschließlich online über den Seminarkalender. Der Seminarkalender ist integriert in die Plattform
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrAnleitung für Autoren auf sv-bofsheim.de
Anleitung für Autoren auf sv-bofsheim.de http://www.sv-bofsheim.de 1 Registrieren als Benutzer sv-bofsheim.de basiert auf der Software Wordpress, die mit einer Erweiterung für ein Forum ausgestattet wurde.
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrMietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrÜberprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland
Überprüfung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern von Kunden im EU- Ausland 1. Warum ein Unternehmer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern seiner EU- Kunden überprüfen sollte a) Liefert ein deutscher
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrFELLA FRICKE WAGNER Rechtsanwälte Steuerberater
FELLA FRICKE WAGNER Rechtsanwälte Steuerberater Sonderausgabe I/2014 Änderung bei 13b UStG 2 Ausgangslage: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs 2 Sachverhalt 2 Übergang der Steuerschuldnerschaft 3 Auslegung
Mehr