2.1.2 Dienstleistungen der Deutschen Post World Net in den Sparten Briefkommunikation und Express (DHL)

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1 2.1.2 Dienstleistungen der Deutschen Post World Net in den Sparten Briefkommunikation und Express (DHL) Situation Özlem Güler hat ihre Ausbildung zur Bürokauffrau in der Poststelle eines Unternehmens mit intensiven Auslandskontakten begonnen. Sie muss täglich eine Fülle von ein- und ausgehenden Postsendungen bearbeiten und vor allem prüfen, ob die Sendungsarten und besonderen Versendungsformen in den Aufschriften beachtet wurden. In den ersten Tagen ist sie überfordert. Nachdem sie sich mit den unterschiedlichen Dienstleistungen in den Bereichen Briefkommunikation und DHL vertraut gemacht hat, fühlt sie sich der Aufgabe gewachsen. Ihre Hilfsmittel: Service-Informationen: Leistungen und Preise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für den Bereich BRIEF NATIONAL u. BRIEF IN- TERNATIONAL, AGBs für den Bereich PAKET/Express NATIONAL u. INTERNATIONAL PC-Programme auf CD-ROM für die verschiedensten Bereiche Informationen zur Auslandspost: kostenlose Auskunft über ZAK, Zentrale Auskunftsstelle für Auslandspost, Frankfurt am Main Informationen für Geschäftskunden (kostenlos): POST PLUS Bestellanschrift: Postamt 1 POST PLUS-Versandstelle, Postfach , Regensburg POST PRESS, Deutsche Post AG, Pressestelle, Bonn In Zweifelsfällen wenn auch ihre Kollegen ihr nicht weiterhelfen können informiert sie sich bei der Kundenberatung der zuständigen Postfiliale und der Telekom. Geschäftskunden-Service Tel , Fax Durch das am 1. Januar 1998 in Kraft getretene neue Postgesetz ist ein wichtiges Reformvorhaben der deutschen Wirtschaftsgeschichte abgeschlossen worden: die Privatisierung und Liberalisierung des Post- und Telekommunikationssektors. Das neue Postgesetz bildet den Ordnungsrahmen für die Einführung von Wettbewerb auf dem deutschen Postmarkt und stellt die im Grundgesetz geregelte flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen sicher. Die Deutsche Post World Net bietet Dienstleistungen für nationale und internationale Kunden an. Bei ihrem Bestreben, Weltmarktführer zu werden, muss sie ihre Leistungen ständig überprüfen und aktualisieren. Es kann daher vorkommen, dass kurzfristig Änderungen in der Bezeichnung von Produkten und Leistungen auftreten. Die folgenden Ausführungen sind sorgfältig recherchiert worden, sollten aber dennoch bei Bedarf überprüft werden. Zur Erläuterung der unterschiedlichen Dienstleistungen stellt die Deutsche Post AG etliche Hilfsmittel zur Verfügung. Mit der Novellierung des Postgesetzes setzt der deutsche Gesetzgeber die Richtlinien der Europäischen Union zu einem einheitlich liberalisierten europäischen Postmarkt um. Zum 1. Januar 2008 wurde das Briefmonopol der Deutschen Post World Net für Briefe unter 50 Gramm abgeschafft. Von 2011 an so stimmte das Europaparlament in Straßburg im Juli 2007 mit großer Mehrheit ab wird das Briefmonopol in der Europäischen Union endgültig abgeschafft. Das bedeutet, dass private Postdienste EU-weit auch Briefe unter 50 Gramm befördern dürfen. Damit Postkarten und Briefe auch in entlegenen Regionen der EU zuverlässig ausgeliefert werden, soll eine Grundversorgung zu einem erschwinglichen Preis garantiert werden. Diese Garantie ist wichtig, da private Postdienste sich auf lukrative Massensendungen konzentrieren und einfache Briefe vernachlassigen könnten. (Hintergundwissen: Nach Zahlen der EU- 61

2 Kommission werden europaweit jährlich 135 Milliarden Sendungen verschickt, was einem Umsatz von 88 Mrd. EUR entspricht.) Die Dienstleistungen der Deutschen Post AG sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) definiert. Diese können bei den Kundenberatern der DP eingesehen oder am Schalter erworben werden. Folgende Dienstleistungen sind von besonderem Interesse: Briefkommunikation National und International epost Classic DHL: Paket-, Express- und Logistikdienste National und International Unter dem Begriff Briefkommunikation werden verschiedene Sendungsarten, Postaufträge und zusätzliche Leistungen angeboten. epost Classic, ein 1994 eingeführter elektronisch gesteuerter Briefservice, kombiniert die elektronische Einlieferung und den elektronischen Transport von Nachrichten mit dem empfängernahen Ausdruck und der Auslieferung durch den traditionellen Briefdienst. Der Kunde kann schriftliche Nachrichten aller Art auf elektronischem Wege mit Datenfernübertragung oder Datenträgern an die ihm nächstgelegene epost-station übermitteln. Von dort werden sie zu einer Station am Zielgebiet des Empfängers weitergeleitet, ausgedruckt, kuvertiert und an den Empfänger ausgeliefert. DHL: Paket-, Express- und Logistikdienste: Mit Beginn des Jahres 2003 hat der Konzern Deutsche Post World Net das Express- und Paketgeschäft sowie die Logistik unter dem Dach der weltweiten Marke DHL zusammengeführt. Die Marke DHL erhielt ihren Namen von den Anfangsbuchstaben ihrer Gründer Adrian Dalsey, Larry Hillblom und Robert Lynn, die 1969 in San Francisco mit dem Unternehmen starteten. Die folgenden Ausführungen befassen sich mit den am häufigsten eingesetzten Produkten der Bereiche Briefkommunikation und DHL Paket/DHL Express. Für spezielle Fragen stehen Service-Informationen der Deutschen Post zur Verfügung. Basisprodukte Im Bereich der Briefkommunikation gibt es vier Basisprodukte (Standard, Kompakt, Groß, Maxi), im internationalen Verkehr gibt es drei Varianten (Standard, Kompakt, Maxi). Diese Basisprodukte werden bestimmt durch Format, Dicke und Gewicht. Die Produkte auf einen Blick (gültig ab 06/2007) Briefkommunikation Deutschland Europa Welt Welt Land Luft Höchstmaße Gewicht Postkarte mm Standardbrief mm, bis 20 g Kompaktbrief mm, bis 50 g Großbrief mm, bis 500 g Maxibrief mm national bis 1000 g international bis 2000 g 62

3 Briefkommunikation Deutsch- Europa Welt Welt land Land Luft Zusatz- Einschreiben leistungen: Einschreiben Einwurf Eigenhändig Rückschein Nachnahme 2, 3 1 Eil International 3 Wert International 3 (nur bei 4 Briefen) DHL-Paket- und DHL-Express-Sendungen Unter der Dachmarke DHL werden die weltweiten Kurier-Express-Paket-Aktivitäten getätigt. (siehe ). DHL Deutsch- Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Paket/ land EU 1 Rest 2 Welt 1 Welt 2 DHL Eu- Nordame- Lateinamerika,Nord- Express ropa rika, Asien, afrika, Naher Osten Mittel-und Südafrika, Australien, Ozeanien DHL Höchstmaße Päckchen L B H 90 cm (keine Seite länger als 60 cm) oder national Höchstmaße L60cm,B30cm,H15cm, Gewicht bis 2 kg Standard- Premium (bisher Luftpost) Services DHL Höchstmaße: Paket cm 60 cm Gewicht bis 5/10/20 kg Standard- Premium (bisher Luftpost) Services Gewicht bis 5/10/20 kg Nachnahme 3 Unfrei (inkl. Befördrungs- entgelt pauschal bis 20 kg Sperrgut 4 Fortsetzung und Fußnoten auf nachfolgender Seite Die Fußnoten beziehen sich auf die Briefkommunikation: 1 nur in Verbindung mit Einschreiben oder Wert International 2 plus Übermittlungsentgelt 3 nicht in alle Länder zugelassen 4 plus Entgelt für angef. Einheit der Wertangabe 63

4 DHL Deutsch- Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Paket/ land EU 1 Rest 2 Welt 1 Welt 2 DHL Eu- Nordame- Lateinamerika,Nord- Express ropa rika, Asien, afrika, Naher Osten Mittel-und Südafrika, Australien, Ozeanien Express- Express-Service (Montag bis Services Samstag) Express vor 12 Uhr (Mo bis Sa) Express vor 10 Uhr (Mo bis Sa) Express vor 9 Uhr (Mo bis Sa) Express Sonn- und Feiertags- zustellung Express International Express Höchstmaße: Brief mm Briefversand bis 50 g/1000 g/ 2000 g Express- Express vor 12 Uhr (Mo bis Sa) Services Express vor 10 Uhr (Mo bis Sa) Express vor 9 Uhr (Mo bis Sa) Express Sonn- und Feiertags- zustellung Die Fußnoten beziehen sich auf DHL Paket/DHL Express: 1 Zone 1: EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark (außer Färöer, Grönland), Estland, Finnland (außer Ålandinseln), Frankreich (inkl. Monaco), Griechenland (außer Berg Athos), Großbritannien (außer Kanalinseln), Irland, Italien (außer Livigno und Campione d Italia), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande (außer außereuropäische Gebiete), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (außer Kanarische Inseln, Ceuta Melilla), Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil) 2 Zone 2: Rest Europa: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Färöer (DK), Georgien, Gibraltar, Grönland, Kanalinseln (UK), Kanarische Inseln, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Republik Moldau, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstadt, Weißrussland, Zypern (türk. Teil) 3 Plus Übermittlungsgelt, welches bei der Überweisung des Nachnahmebetrags einbehalten wird. Nicht in alle Länder zugelassen. 4 Im nationalen Versand gelten besondere Auslieferungsbestimmungen: Nicht in alle Länder zugelassen. Auf Wunsch darüber hinaus erhältliche Services (nicht bei allen Produkten und Ländern möglich): Rollenservicemarke, Rückschein, Transportversicherung, Wert International, Eigenhändige Zustellung gegen Unterschrift, Vorausverfügung. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post für den Bereich BRIEF sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DHL für die Bereiche PAKET und EXPRESS. Der Versand bestimmter hochwertiger Güter (z. B. leicht übertragbare Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle) von mehr als 500,00 EUR Wert pro Packstück in Paketen und Express-Sendungen ist ausgeschlossen. In Briefen ist dies ohne Rücksicht auf eine Wertgrenze unzulässig. Die Deutsche Post schließt keinen Beförderungsvertrag über solche Sendungen. Mitarbeiter sind angehalten, derartige Sendungen ausnahmslos zurückzuweisen. Haftung und Versicherung sind ausgeschlossen. Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Übersicht, die in den Filialen und Agenturen eingesehen werden können. 64

5 versicherungspflichtig. Er hat die Möglichkeit, sich einer privaten Krankenversicherung anzuschließen. Allerdings kann er freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Höhe der Beiträge liegt je nach Krankenkasse zurzeit etwa zwischen 13 und 15 % des Bruttoentgelts. Liegt der Verdienst eines Arbeitnehmers über der Versicherungspflichtgrenze und ist er trotzdem freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, so wird die Höhe des Krankenkassenbeitrages höchstens von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Beispiel: Harry Klein verdient 4500,00 EUR im Monat und ist freiwilliges Mitglied einer Ersatzkasse. Der Beitragssatz dieser Kasse liegt zurzeit bei 13,5 %. Da die Beitragsbemessungsgrenze im Jahre 2008 bei 3600,00 EUR liegt, wird auch nur von diesem Betrag der Krankenkassenbeitrag ermittelt. Er beträgt somit 486,00 EUR (13,5 % von 3600,00 EUR). Zusätzlich ist ein Beitrag von 0,9 % (= 32,40 EUR) vom Arbeitnehmer allein für Krankengeld und Zahnersatz zu zahlen. Der Beitrag wird zu einem kleineren Teil vom Arbeitgeber und zu einem größeren Teil vom Arbeitnehmer aufgebracht. Bei geringverdienenden Personen (zurzeit bis zu einem Verdienst von höchstens 400,00 EUR) gibt es zurzeit unterschiedliche Regelungen. Studenten, Selbstständige und freiwillig versicherte Personen zahlen ihre Beiträge allein. Für Arbeitslose werden die Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg gezahlt. Rentenversicherung Die Rentenversicherung dient der finanziellen Vorsorge gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter sowie zur Versorgung der Hinterbliebenen beim Tod des Versicherungsnehmers. Die Träger der Rentenversicherung sind seit dem 1. Oktober 2005 unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst. Versichert sind alle gegen Entgelt beschäftigten Angestellten, Arbeiter, Auszubildende, Wehrdienstleistende, Landwirte und Empfänger von Arbeitslosengeld I, II oder Unterhaltsgeld. Ferner werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige pflichtversichert. Nicht oder nicht mehr versicherungspflichtige Personen (z. B. Hausfrauen nach Aufgabe oder bei Unterbrechung der Berufstätigkeit) können freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, um so für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 19,9 % (Stand: 2008) vom Bruttoentgelt, maximal jedoch von der Beitragsbemessungsgrenze (2008: 5300,00 EUR in den alten Bundesländern, 4500,00 EUR in den neuen Bundesländern). Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte, Selbstständige und freiwillig Versicherte zahlen ihre Beiträge wiederum allein. Die Mitglieder der Rentenversicherung können freiwillig höhere Leistungen erbringen, um später eine höhere Rente zu erhalten (= sog. Höherversicherung). In der Rentenversicherung gilt der sogenannte Generationenvertrag, d. h., die erwerbstätige Generation sorgt jeweils durch ihre Beiträge für die laufende Rentenzahlung an die nicht mehr erwerbstätigen Personen. 238

6 Anspruch auf Rentenzahlungen haben die Personen, die mindestens 60 Versicherungsmonate (sog. Wartezeit) einschließlich anrechnungsfähiger Zeiten wie Wehrdienst, Schulabschluss oder Arbeitslosigkeit nachweisen können. Des Weiteren erhalten nach dem Tode anspruchsberechtigter Personen die Hinterbliebenen eine Rente. Personen, die berufs- oder erwerbsunfähig sind, haben ebenfalls Anspruch auf Rente, wenn sie mindestens 60 Monate Versicherungszeit nachweisen können. Die Leistungen der Rentenversicherung umfassen generell das Altersruhegeld für Personen ab dem 65. Lebensjahr. Arbeitslose und Schwerbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig in Pension gehen und Altersruhegeld beziehen (= flexible Altersgrenze). Das Eintrittsalter wird in den nächsten Jahren stufenweise auf das 67. Lebensjahr erhöht. Neben der Rentenzahlung werden von der gesetzlichen Rentenversicherung auch Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung (= Rehabilitation) finanziert. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung dient der finanziellen Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit. Arbeitslos ist derjenige, der, obwohl er arbeitsfähig und arbeitswillig ist, keine Arbeit findet und beim Arbeitsamt gemeldet ist. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Sie wird bei ihrer Arbeit unterstützt durch die jeweiligen Regionaldirektionen und die Arbeitsagenturen in den einzelnen Städten. Versicherungspflichtig sind alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer, d. h. Angestellte, Arbeiter und Auszubildende. Von der Versicherungspflicht befreit sind z. B. Selbstständige und Beamte. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt zurzeit 3,3 % des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch der Beitragsbemessungsgrenze von 5300,00 EUR in den alten und 4500,00 EUR in den neuen Bundesländern (Stand 2008). Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht. Die wichtigsten Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind die Zahlungen von Arbeitslosengeld I, II. Arbeitslosengeld erhält, wer in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hat. Es wird in Abhängigkeit von der Dauer der beitragspflichtigen Beschäftigung in den letzten sieben Jahren für höchstens 12 Monate (= 312 Arbeitstage) gezahlt, für ältere Arbeitnehmer gestaffelt höchstens bis zu 24 Monaten. Es beträgt für Personen mit Kindern 67 %, ohne Kinder 60 % des Nettoeinkommens der letzten sechs Monate. Arbeitslosengeld II erhalten diejenigen Personen, bei denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits weggefallen ist, sowie erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Der Betrag ist abhängig von der Dauer der bereits bestehenden Arbeitslosigkeit. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung umfassen daneben noch Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Umschulungsmaßnahmen, Zahlung von Insolvenzausfallgeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld bzw. von Unterhaltsgeld bei Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in den Arbeitsprozess. 239

7 Unfallversicherung Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, zur Verhütung von Arbeitsunfällen, zur finanziellen Absicherung von Verletzten und Angehörigen sowie zur Wiederherstellung von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit beizutragen. Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und die Eigenunfallversicherungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Versicherungspflichtig sind alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer sowie Schüler, Studenten, Kinder in Kindergärten usw. Die Beiträge werden jeweils von den Arbeitgebern aufgebracht. Sie richten sich in ihrer Höhe nach dem Grad der betrieblichen Unfallgefahr (Gefahrenklasse) und der Lohnsumme des jeweiligen Betriebes. Versichert sind Unfälle während der Arbeit oder auf dem kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Leistungen der Unfallversicherung bei Erkrankungen, die aus Unfällen resultieren, sind u. a. ärztliche oder zahnärztliche Heilbehandlungen. Des Weiteren werden Rehabilitationsmaßnahmen, d. h. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit, bezahlt. Ferner erbringt sie Leistungen bei Erkrankungen, die sich aus der Tätigkeit, z. B. durch Staub oder Lärm, ergeben (Berufskrankheiten), bzw. bezahlt Maßnahmen zu deren Früherkennung. Bei dauerhafter Schädigung zahlt die Unfallversicherung eine entsprechende Rente, bei Tod durch Unfall oder Berufskrankheit eine Hinterbliebenenrente sowie ein Sterbegeld. Pflegeversicherung Zum 1. Januar 1995 ist die Pflegeversicherung in Kraft getreten. Ihre Aufgabe ist es, eine soziale und finanzielle Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit zu leisten. Dazu werden je nach Grad der Pflegebedürftigkeit Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege schwer pflegebedürftiger Personen oder die Kosten einer stationären Pflege bei Personen, die nicht häuslich gepflegt werden können, mitfinanziert. Pflegebedürftig sind Personen, die auf Dauer oder wegen einer Behinderung bei der Erledigung der gewöhnlichen Dinge des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Pflichtversichert sind alle diejenigen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Auch für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht. Sie können sich aber bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eines privaten Pflegeversicherungsvertrages von der Versicherungspflicht befreien lassen. Unterhaltspflichtige Familienangehörige sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. Privat krankenversicherte Personen sind verpflichtet, bei ihrem Krankenversicherungsunternehmen eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Beiträge betragen 1,95 % des Bruttoeinkommens. Die Beiträge werden in den meisten Bundesländern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern jeweils zur Hälfte aufgebracht. Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr müssen einen um 0,25 % erhöhten Beitragssatz zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze zur Pflegeversicherung beträgt 3600,00 EUR pro Monat (Stand 2008). Dies entspricht der Beitragsgrenze für die Krankenversicherung. 240

8 Kernwissen Die Zweige der Sozialversicherung sind: die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung. Die wichtigsten Träger der Sozialversicherung sind: die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften. Die Beiträge werden in unterschiedlichen Anteilen vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber aufgebracht. Die Beiträge für die Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber alleine. Für die Pflegeversicherung sind die Regelungen länder- und kinderabhängig. Zur Vertiefung 1 Was versteht man unter dem Begriff Solidargemeinschaft? 2 Wer sind die Träger der Sozialversicherung? 3 Wer zahlt die Beiträge für die Sozialversicherung? 4 Welches sind die wichtigsten Leistungen der einzelnen Sozialversicherungszweige? 5 Nennen Sie für die folgenden Fälle jeweils die zuständigen Sozialversicherungszweige! a) Einem Arbeitnehmer ist gekündigt worden. Er findet keine neue Stelle. b) Ein Arbeitnehmer erleidet einen Unfall während der Arbeitszeit und ist daraufhin vier Wochen arbeitsunfähig. c) Ein Arbeitnehmer geht altersbedingt in Pension. d) Ein Arbeitnehmer verunglückt auf dem direkten Weg zur Arbeit und muss ärztlich behandelt werden. e) Ein Arbeitnehmer erkrankt langfristig. Nach sechs Wochen stellt der Arbeitgeber die Zahlung der Bezüge ein. 6 Ein Arbeitnehmer erleidet einen Arbeitsunfall und verstirbt. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Welcher Zweig der Sozialversicherung ist zuständig und welche Leistungen haben seine Frau und seine Kinder zu erwarten? 7 Erklären Sie, was man unter einer Beitragsbemessungsgrenze versteht! 8 Wann kann ein Arbeitnehmer statt der gesetzlichen Krankenkasse einer privaten Krankenkasse beitreten? 9 Was versteht man unter dem sog. Generationenvertrag? 10 Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und II? 241

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