ENEV Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung
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- Philipp Schmid
- vor 8 Jahren
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1 ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung
2 Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im Immobilienrecht tätig
3 Immobilienanzeigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bekanntmachung - Arbeitshilfe Pflichtangaben in Immobilienanzeigen und alte Energieausweise 3
4 4 16 a ENEV 1. Wird in Fällen des 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 2. Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
5 5 Pflichtangaben Wohngebäude/ generell 1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis ( ) 2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude, 3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, 4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und 5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
6 Pflichtangaben - Nichtwohngebäude Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen. 6
7 Pflichtangaben Immobilienanzeigen Bei Immobilienanzeigen des Verkäufers selbst Auch bei Beauftragung eines Maklerbüros - Sorge für die erforderlichen Pflichtangaben Unter kommerziellen Medien sind insbesondere Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften oder im Internet zu verstehen. Nicht erfasst werden private, kostenfreie Kleinanzeigen, z. B. kostenfreie Aushänge an schwarzen Brettern in Supermärkten o. ä. 7
8 Pflichtangaben Immobilienanzeigen Pflicht nur, wenn zum Zeitpunkt der Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vorhanden ist. Abkürzungen in der Anzeige zur Art des Energieausweises sind zulässig. Für die Pflichtangaben ist der Vermieter, Verpächter und Leasinggeber verpflichtet 8
9 Pflichtangaben Immobilienanzeigen Als Vermieter ist der Nießbraucher zum Vorlegen und zur Aushändigung des Energieausweises verpflichtet. 9 Inwieweit in solchen Fällen der Eigentümer dem Nießbraucher einen Energieausweis zur Verfügung stellen muss bzw. der Nießbraucher selbst durch Beauftragung eines Energieausweisausstellers für die Erstellung eines Energieausweises Sorge tragen muss, richtet sich nach den zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Eigentümer und Nießbraucher.
10 Vorlagepflicht Energieausweis Verkauf u. Vermietung Verkäufer dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon ( ) vorzulegen.(früher: zugänglich machen) Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt. 10
11 Vorlagepflicht Energieausweis Keine Besichtigung unverzügliche Vorlagepflicht spätestens unverzüglich dann, wenn der potenzielle Käufer ihn hierzu auffordert Unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. 11
12 Vorlagepflicht Energieausweis 16 Abs. 4 ENEV Die Sätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit Abs. 5 ENEV Auf Baudenkmäler sind die Absätze 2 bis 4 nicht anzuwenden.
13 Vorlagepflicht Energieausweis Keine feste Verbindung mit Verträgen Nicht als Anlage bezeichnen Falls doch, Ausschlussklausel aufnehmen Gefahren: Gegebenenfalls Vertragsbestandteil Vertraglich vereinbarter und geschuldeter Zustand Haftung 13
14 Wettbewerbsverstoß - Abmahnung Regelung umfasst auch 16 a EnEV 2014, der auf der so genannten Gebäuderichtlinie der EU vom (L 153/13) beruht. Ordnet man die Regelung nach 4 Nr. 11 UWG als Marktverhaltensregel ein, so droht Maklern/ Verwaltern bei nicht ordnungsgemäßen Inseraten die Abmahnung. Wettbewerbsrechtlich spielt es keine Rolle, ob eine Angabe falsch oder richtig ist. Gefahr droht, wenn Angaben fehlen. 14
15 Wettbewerbsverstoß Abmahnung Schnellcheck: Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt? Über welches Medium wurde die Abmahnung versandt? Wird die abmahnende Partei benannt (Name, Adresse, Firma)? Wurde die Abmahnung durch einen Anwalt verfasst oder durch den Geschädigten/Beeinträchtigten selber? Liegt eine Vollmacht im Original bei? Trifft der monierte Tatbestand zu? 15
16 Wettbewerbsverstoß Abmahnung Reaktionsmöglichkeiten Eile! Abgabe der Unterlassungserklärung Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung Rechtsrat einholen Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Erstberatung nach RVG 190,00 zzgl. USt. 16
17 Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund n Quelle: ImmobilienScout24 17
18 Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Vielen Dank n für Ihre Aufmerksamkeit! 18
4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
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