Reporting Schulsozialarbeit Schuljahr 2015/16

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1 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Office de l enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l orientation Reporting Schulsozialarbeit Schuljahr 2015/16 Foto: Keystone Camille Cuvit April 2017 # v2

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Angebot Verbreitung Stellenprozente Kantonsbeitrag Arbeitsinhalte Anteil an Arbeitszeit Kontaktaufbau Grund für die Kontaktaufnahme Fazit Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 2

3 1 Einleitung Schulsozialarbeit ist ein schulergänzendes Angebot, das die Gemeinden zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, Lehrpersonen, Schulleitungen sowie Eltern zur Verfügung stellen können. Sie unterstützt die Schule bei der Früherkennung und -bearbeitung von sozialen Problemen, die den Schulerfolg gefährden oder den Unterricht belasten. Sie unterstützt Schüler und Schülerinnen in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen und unterstützt damit auch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Im Unterschied zu anderen bereits bestehenden Unterstützungsangeboten sind die Schulsozialarbeitenden in der Schule persönlich anwesend. Die Gemeinden im Kanton Bern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie Schulsozialarbeit anbieten wollen. Die Erziehungsdirektion hat 2008 einen Leitfaden veröffentlicht, der die Planung und Umsetzung der Schulsozialarbeit in den Gemeinden erleichtert. Mit der Revision des Volksschulgesetzes (VSG) 2012 hat der Grosse Rat zudem entschieden, dass der Kanton die Gemeinden auch finanziell unterstützt. Artikel 20a des VSG und Artikel der Volksschulverordnung (VSV) legen den Umfang der Unterstützung und die Qualitätsrichtlinien fest: Die Gemeinden erhalten einen Beitrag von 16 Franken pro Schülerin oder Schüler mit direktem Zugang zur Schulsozialarbeit, maximal 10 % der effektiven Lohnkosten. Basierend auf den Daten des Schuljahres 2013/14, erschien im Jahr 2015 erstmals der Reportingbericht zur Schulsozialarbeit im Kanton Bern. Der hier vorliegende Bericht bildet das Schuljahr 2015/16 ab und ermöglicht, die Entwicklungen der letzten Jahre aufzuzeigen und erste Vergleiche zu ziehen. Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 3

4 2 Angebot Die Daten im vorliegenden Reporting stammen aus den Gesuchen für Kantonsbeiträge, welche die Gemeinden im Herbst 2016 für das Schuljahr 2015/16 eingereicht haben. Sie bilden die Gesamtheit des Angebots an Schulsozialarbeit im Kanton ab: Keine Gemeinde, die Schulsozialarbeit führt, hat auf ein Gesuch verzichtet.1 Im Herbst 2016 hat die Erziehungsdirektion 392 Gesuche um Kantonsbeiträge für die Schulsozialarbeit behandelt. 24 Gemeinden bieten Schulsozialarbeit eigenständig an, fünfzehn Mal haben sich Gemeinden für die Schulsozialarbeit zu Verbänden zusammengeschlossen. Insgesamt profitierten im Schuljahr 2015/16 Schülerinnen und Schüler in 90 Gemeinden von den Leistungen der Schulsozialarbeit. Im Vergleich zum Schuljahr 2013/14 ist ein Anstieg von 30 Gemeinden, die Schulsozialarbeit anbieten, zu verzeichnen. 2.1 Verbreitung Wie bereits im Schuljahr 2013/14 ist die Schulsozialarbeit auch im Schuljahr 2015/16 vor allem in grösseren Gemeinden ein etabliertes Angebot: Bis auf Langenthal und Langnau bieten alle Gemeinden im Kanton mit mehr als Schülerinnen und Schülern (SuS) Schulsozialarbeit an. Elf weitere Gemeinden mit 500 bis Schülerinnen und Schülern verfügen ebenfalls über ein solches Angebot. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% keine SSA SSA 20% 10% 0% Gemeinden mit SuS Gemeinden mit 500-1'000 SuS Gemeinden mit 1'000-2'000 SuS Gemeinden mit über 3'000 SuS Abbildung 1: Schulsozialarbeit (SSA) nach Grösse der Gemeinden, 2015/16 1 In Lyss führt die Kinder- und Jugendfachstelle ein Angebot, das der Schulsozialarbeit ähnlich ist. Sie erbringt ihre Leistungen auch für 19 Gemeinden in der Umgebung. 2 Eingereicht wurden 40 Gesuche. In der Gemeinde Wileroltigen wurde die Schulsozialarbeit jedoch nur während 5 Monaten in Pr jektform mit 28 Kindern durchgeführt. Aus diesem Grund werden die Daten der Gemeinde Wileroltigen in diesem Reporting nicht berücksichtigt. Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 4

5 Abbildung 2: Verbreitung Schulsozialarbeit Schuljahr 2015/16 Insgesamt bieten 26 % der Gemeinden im Kanton Bern Schulsozialarbeit an. Abbildung 2 zeigt, dass die grosse Mehrheit der Gemeinden, insbesondere die peripheren und die kleinen Gemeinden im Kanton Bern, noch keine Schulsozialarbeit führen. Da jedoch fast alle grossen Gemeinden Schulsozialarbeit anbieten, haben 55 % aller Schülerinnen und Schüler im Kanton Bern Zugang zu diesem Angebot: Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 5

6 Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Ittigen Muri bei Bern Rüdtligen-Alchenflüh Hindelbank Spiez Matten bei Interlaken Ostermundigen Köniz Wohlen bei Bern Rubigen Nidau Interlaken Laupen Münchenbuchsee Oberburg Worb Zollikofen Oberdiessbach Erlach Wichtrach Thun Burgdorf Steffisburg Jegenstorf Heimberg Kirchberg Lengnau Münsingen Konolfingen Bern Belp Uetendorf Moutier Schwarzenburg Kehrsatz Biel/Bienne SV Hilterfingen 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Gemeinden Schülerinnen und Schüler keine SSA SSA Abbildung 3: Zugang zu Schulsozialarbeit, 2015/ Stellenprozente Im Durchschnitt über alle Gemeinden versorgt eine 100 % Schulsozialarbeitstelle 901 Schülerinnen und Schüler (2013/14: 890 Schülerinnen und Schüler). Die Erziehungsdirektion empfiehlt im Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von Schulsozialarbeit eine 100 %-Stelle für 600 bis 900 Schülerinnen. Die Stellenpensen sind in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich: So kommen im Schulverband Hilterfingen über Schülerinnen und Schüler auf eine 100 %-Stelle, in Moosseedorf sind es rund Schülerinnen und Schüler pro 100 Stellenprozente Abbildung 4: Schülerinnen und Schüler pro 100 Stellenprozente, 2015/16 Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 6

7 3 Kantonsbeitrag Basierend auf Artikel 20a des Volksschulgesetzes legt die Volksschulverordnung in Artikel 19 fest, dass der Kanton den Gemeinden für jede Schülerin und jeden Schüler mit direktem Zugang zur Schulsozialarbeit einen Beitrag von 16 Franken gewährt. Übersteigt der berechnete Betrag 10 % der effektiven Lohnkosten, hat die Gemeinde lediglich Anspruch auf einen Beitrag von 10 % der effektiven Lohnkosten. Für das Schuljahr 2015/16 erhielten zehn Gemeinden 16 Franken pro Schülerin und Schüler ausbezahlt. Alle übrigen Gemeinden, die Schulsozialarbeit führen, erhielten 10 % der effektiven Lohnkosten, d.h. weniger als 16 Franken pro Schülerin oder Schüler. Bei der Berechnung der Pauschale ging die Erziehungsdirektion davon aus, dass eine Vollzeitstelle der Schulsozialarbeit 800 Schülerinnen und Schüler versorgen kann und effektive Lohnkosten von Franken verursacht. Die Prüfung der Gesuche für das Schuljahr 2015/16 hat, wie bereits im Vorjahr, ergeben, dass die grosse Mehrheit der Gemeinden tiefere Lohnkosten pro Vollzeitstelle ausweist und in zwei Dritteln der Angebote eine Schulsozialarbeiterin, ein Schulsozialarbeiter (100 %) für mehr als 800 Schülerinnen und Schüler zuständig ist. Aus diesem Grund erhielten die meisten Gemeinden weniger als 16 Franken pro Schülerin oder Schüler vergütet. Total hat der Kanton für das Schuljahr 2015/ Franken an die Gemeinden ausbezahlt. 700' ' ' ' ' ' ' / / / /17 (Prognose) 2017/18 (Prognose) Abbildung 5: Total Kantonsbeitrag, in Franken3 3 Die Prognose für die Schuljahre 2016/17 und 2017/18 basiert auf den der Erziehungsdirektion bekannten Projekten in Gemeinden, die noch keine Schulsozialarbeit führen. Die Prognose berücksichtigt weder die denkbare Anpassung des Kantonsbeitrags an die Teuerung (gemäss Artikel 19 Absatz 3 VSV) noch die Möglichkeit, dass der Regierungsrat den Beitrag des Kantons auf bis zu 30 % der effektiven Lohnkosten anhebt (Art. 20a, Abs. 3 VSG). Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 7

8 4 Arbeitsinhalte Dem Gesuch um Kantonsbeiträge hat die Erziehungsdirektion einen kurzen Fragebogen über die Arbeitsinhalte der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter beigelegt. Die Beantwortung dieser Fragen war freiwillig 38 der 39 Gemeinden oder Verbände haben die Fragen zum Anteil an Arbeitszeit beantwortet. Die Fragen zum Erstkontakt und dem Grund für die Kontaktaufnahme wurden von 7 Gemeinden nicht oder nur teilweise beantwortet. Zu beachten ist, dass die folgenden Angaben nicht einheitlich erhoben wurden. Das heisst, es handelt sich um eine Deklaration aufgrund unterschiedlicher Instrumente der Arbeitszeiterfassung oder um eine Schätzung. Die Auswertung ermöglicht damit eher eine grobe Einschätzung und ist kein zuverlässiges Abbild der Praxis der Schulsozialarbeit im Kanton. Aus diesem Grund sind Vergleiche mit den Daten aus dem letzten Reportingbericht vom Schuljahr 2013/14 auch nur bedingt aussagekräftig. 4.1 Anteil an Arbeitszeit Generell verbringen die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter 60 % ihrer Arbeitszeit mit Beratung. Eher klein ist der Anteil der Prävention; in 6 Gemeinden oder Verbänden liegt er bei maximal 10 %. Vergleicht man die Datengrundlage mit jener aus dem Reportingbericht 2013/14, so hat keine Veränderung bezüglich des Anteils der Arbeitsinhalte stattgefunden. Interessant ist, dass sich die Schwerpunkte der Arbeitsinhalte von Gemeinden mit über Schülerinnen und Schülern nicht von jenen Gemeinden mit deutlich weniger Schülerinnen und Schülern unterscheiden. Prävention Beratung Schülerinnen und Schüler Beratung andere Vernetzung anderes Abbildung 6: Arbeitsinhalte, Anteil der Arbeitszeit, 2015/ Kontaktaufbau Auch im Schuljahr 2015/16, wie bereits 2013/14, waren es in erster Linie die Lehrpersonen, die den Kontakt zur Schulsozialarbeit herstellten. In rund einem Viertel der Fälle traten Schülerinnen oder Schüler selbst an die Schulsozialarbeiterin oder den Schulsozialarbeiter heran und in etwa 15 % der Fälle nahmen die Eltern Kontakt mit der Schulsozialarbeit auf. In weniger als 10 % der Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 8

9 Fälle erfolgte der Erstkontakt durch die Schulleitung. Der hohe Anteil an Kindern und Eltern einerseits und der niedrige Anteil der Schulleitungen andererseits, die direkt mit der Schulsozialarbeit in Kontakt treten, lässt darauf schliessen, dass die Schulsozialarbeit als niederschwelliges Angebot wahrgenommen wird und zu funktionieren scheint. Schülerinnen und Schüler Lehrpersonen Eltern Schulleitung andere Abbildung 7: Erstkontakt zur Schulsozialarbeit, 2015/ Grund für die Kontaktaufnahme Wie bereits die Daten des Reportingberichts 2013/14 zeigten, sind Konflikte, Beziehungen und die Erziehung / Familie die Hauptgründe für den Kontakt mit der Schulsozialarbeit. Die Auswertung der Gesuche der nächsten Jahre wird zeigen, ob sich diese Tendenz über die Zeit verändert. Konflikte / Beziehungen Gesundheit / Entwicklung Kritische Lebensereignisse Gewalt in der Schule Erziehung / Familie Lernen anderes Abbildung 8: Grund für Erstkontakt, 2015/16 Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 9

10 5 Fazit 55 % aller Schülerinnen und Schüler der Volksschule konnten im Schuljahr 2015/16 von Leistungen der Schulsozialarbeit profitieren. Die Prüfung der Gesuche um Kantonsbeiträge für 2015/16 hat zudem gezeigt, dass die Angebote professionell organisiert und dokumentiert sind. In 16 von 39 Gemeinden oder Gemeindeverbänden ist eine 100 %-Schulsozialarbeitstelle für mehr als 900 Schülerinnen und Schüler zuständig dies ist mehr, als die Erziehungsdirektion empfiehlt. Bis 2012/13 finanzierten die Gemeinden die Schulsozialarbeit ohne Unterstützung des Kantons. Dennoch führten zahlreiche Gemeinden bereits seit mehreren Jahren Schulsozialarbeit. Seit 2013/14 beteiligt sich der Kanton Bern an der Finanzierung der Schulsozialarbeit und übernimmt maximal 10 % der Lohnkosten. In den letzten vier Jahren haben nicht nur alle Gemeinden, die bereits Schulsozialarbeit anbieten, diese weitergeführt, auch haben sich 30 neue Gemeinden dazu entschieden, Schulsozialarbeit einzuführen, oder sich einem bereits bestehenden Angebot anzuschliessen. Diese Entwicklung zeigt, dass der Bedarf an Schulsozialarbeit besteht und sich diese bewährt. Der nächste Reportingbericht zur Schulsozialarbeit wird in zwei Jahren erscheinen. Reporting Schulsozialarbeit 2015/16 10

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