Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern
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- Carl Stein
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Alexander Ulrich, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/12349 Kredite aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus für Zypern Vorbemerkung der Fragesteller ImJuni2012hatmitZyperndasfünfteMitglieddesEuro-Währungsgebietes UnterstützungausderEuropäischenFinanzstabilisierungsfazilität (EFSF) bzw.demeuropäischenstabilitätsmechanismus (ESM)beantragt.Zypernist vorallemwegenderengenverwobenheitdeseigenenfinanzsektorsmitdem griechischenstarkvonderkrisendynamikimeuro-währungsgebieterfasst worden.zudemspieltauchdierealwirtschaftlicheverflechtungmitanderen südeuropäischen Ökonomien eine bedeutende Rolle. NochimJahr2008lagnacheinerPressemitteilungvoneurostatvom23.April 2012diezyprischeStaatsschuldenquotebei48,9Prozent.DasLandhatteüber JahrehinweghoheWachstumsratenverzeichnet.ImJahr2011istdieVerschuldungsrateauf71,1ProzentderWirtschaftsleistungangestiegenundsoll nachschätzungendereuropäischenkommissionu.a.aufgrundderrekapitalisierungderlaiki-bankbisende2012ca.90prozentdesbruttoinlandproduktserreichthaben (EuropeanEconomicForecastAutumn2012).Zudem stehtdasland,ebenfallsnacheinschätzungderkommission,amanfangeiner mehrjährigen Rezession. DassestrotzdesrelativgeringenKreditumfangsvonerwartungsgemäß 17,5Mrd.EuronochzukeinerEinigungübereineKreditlinieausEFSF-und ESM-Geldernkam,liegtunteranderemanpolitischenDifferenzenzwischen derzyprischenregierungunddertroika.mitverweisaufdieauchdurchdie AnpassungsprogrammeverursachtetiefeRezessioninanderensüdeuropäischenLändernlehntdiezyprischeRegierungeinigederinder AbsichtserklärungfüreinespezifischewirtschaftspolitischeKonditionalität (imfolgenden:memorandum)anvisiertenkürzungs-undprivatisierungsmaßnahmenab. Zudemistesfraglich,obesimDeutschenBundestageineMehrheitfüreine entsprechende Kreditlinie gäbe. DazuhabenauchMedienberichteüberangeblicheSchwarzgeldkontenrussischer Oligarchen beizyprischenbankenbeigetragen,diedurchdiekreditegerettetwürden.denzyprischenbehördenwirdunterstellt,nichtgenug gegengeldwäschezuunternehmenunddadurchdaslandzueinemeinfallstorfürschwarzgeldindieeuzumachen.insbesondereeinspiegel-bericht DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom11.März2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (DERSPIEGEL,45/2012)übereinenBerichtdesBundesnachrichtendienstes (BND)fördertedasArgumentationsmuster,demnachmitKreditenfürZypern vor allem russisches Schwarzgeld gerettet würde. Vorbemerkung der Bundesregierung ZypernhatimJuni2012UnterstützungausderEuropäischenFinanzstabilitätsfazilität (EFSF)bzw.demEuropäischenStabilitätsmechanismus (ESM)beantragt.BisheristüberdenAntragnichtentschiedenworden.Entsprechendhat ZypernbisherkeineKrediteerhalten.ImNovember2012hatsichdieRegierung ZypernsmitderEuropäischenKommission,derEuropäischenZentralbank (EZB)unddemInternationalenWährungsfonds (IWF)aufArbeitsebeneauf einenentwurffüreinmemorandumofunderstanding (MoU)mitAuflagenfür einmöglichesprogrammverständigt.diebundesregierungmachtsichdiesen Entwurf nicht zu eigen. 1.EntsprächeeineKreditliniedesESMfürZypernnachAuffassungderBundesregierungdeminArtikel3desESM-VertragesdefiniertenZweck,nach demfinanzhilfeinstrumentenurdannbereitgestelltwerdensollen,wenn diesfürdiewahrungderfinanzstabilitätdeseuro-währungsraumsinsgesamt unabdingbar ist? Wennja,worausergibtsichnachAuffassungderBundesregierungeine entsprechenderelevanzderfiskalischenlagezypernsfürdasgesamte Euro-Währungsgebiet? Wenn nein, warum nicht? NachArtikel3desESM-VertrageskönnenFinanzhilfendesESMgewährtwerden: wenndieszurwahrungderfinanzstabilitätdeseuro-währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist. NachArtikel13Absatz1desESM-VertragesobliegteszunächstderTroika,als EntscheidungsgrundlagefürdieBeschlüssederESM-GremienüberdieGewährungvonFinanzhilfeneineBewertungdieserVoraussetzungvorzunehmen.Die BundesregierungerwartetdeshalbvonderTroika,dassdiesedieVoraussetzungenfürFinanzhilfenausdemESMnachweist.DamitmussdieTroikaauchdie UnabdingbarkeitderHilfezurWahrungderFinanzstabilitätdesEuroraumes und seiner Mitgliedstaaten nachweisen. 2.BedeutetdieEinführungeinerAssetManagementCompany (AMC)in ZypernnachKenntnisderBundesregierungeineÜbertragung faulervermögensposten von privaten Kreditinstituten an den zyprischen Staat? In bis zu welchem Umfang kann dies die Staatsschulden erhöhen? DieÜbertragungnotleidenderund/odernichtstrategischerVermögenspositionenaufsogenannteAssetManagementCompaniesistgängigePraxisim RahmenvonRestrukturierungenimBankensektor.EineEntscheidungder zypriotischenregierungfüreinamcistderbundesregierungallerdings aktuell nicht bekannt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiehochistderzeitdasjährlicheAufkommenausvermögensbezogenen Steuern im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung in Zypern? WiewürdesichdieseQuotenachEinschätzungderBundesregierungdurch einesicherstellungvonmehreinnahmenimsinnedesabsatzes2.7. (Vermögensbesteuerung) des Memorandums verändern? NachAngabenderKommissionbeziehtsichderAbsatz2.7desMoU-Entwurfs aufdieerhöhungderbesteuerungvonimmobilienvermögen.daszyprische Parlament hat diese Maßnahme des MoU-Entwurfs bisher nicht umgesetzt. ImJahr2012betrugdasAufkommenderImmobiliensteuer23Mio.Euro (0,13ProzentdesBIP).DieKommissionwürdebeiUmsetzungderMaßnahme entsprechendabsatz2.7desmou-entwurfseinaufkommeninhöhevonrund 93 Mio. Euro (0,52 Prozent des BIP) erwarten. 4.WiehochistderzeitdasjährlicheAufkommenausderBankenabgabeauf Einlagen,dievonBankenundKreditinstituteninZypernaufgenommen wurden,undwiewürdesichdasaufkommennacheinschätzungderbundesregierungdurcheineerhöhungderabgabeimsinnedesabsatzes2.9. des Memorandums verändern? NachAngabenderEuropäischenKommissionhabedasAufkommenderbefristetenBankenabgabeimJahr201165Mio.Eurobetragen.AngabenfürdasJahr 2012lagennochnichtvor.DieAbgabeseientfristetundderAbgabesatzerhöht worden.durchdieerhöhungimjahr2013seimitmehreinnahmenvon 10Mio.Euro zu rechnen. 5.WiesinddieLeistungsbezieherderKlassenAundBimAbsatz3.2.des Memorandums definiert? LeistungsbezieherderKlassenAundBsindimstaatlichenzyprischenGesundheitssystemLeistungsbezieher,diekeinebzw.reduzierteGebührenzahlenmüssen.DieKlassifizierungerfolgtanhandvonEinkommenskriterien.Reduzierte GebührenbetragenimAllgemeinen50ProzentdervollenGebühren.AllePatientenmüssenunabhängigvoneventuellervollständigeroderteilweiserGebührenbefreiung geringe Zuzahlungen leisten. UnabhängigvondenEinkommenskriteriensindweiterePersonengruppenvon GebührenimstaatlichenGesundheitssystembefreit:chronischKranke,MitgliedervonFamilienmitmindestensfünfPersonenundMitgliederdesöffentlichen Dienstes. Einkommen in Euro Anzahl Familienmitglieder Leistungsempfänger Klasse A (keine Gebühr) Leistungsempfänger Klasse B (reduzierte Gebühr) , , , , , , , , , , , ,43 5 und mehr Unabhängig vom Einkommen Quelle: EU-Kommission auf Basis des zyprischen Gesundheitsministeriums.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WelchenkonjunkturellenEffekterwartetdieBundesregierungimFalleder vollständigenumsetzungallerinabschnitt2 (Fiskalpolitik)desMemorandums aufgeführten ausgabenbezogenen Maßnahmen? HierzuliegenderBundesregierungnochnichtdieentsprechendenPrognosen der Troika vor. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieimMemorandum aufgeführten einnahmewirksamenmaßnahmen zursteigerungder StaatseinnahmenweitüberwiegenddieErhöhungvonVerbrauchssteuern und Gebühren für öffentliche Leistungen enthalten? a)istdiebundesregierungderansicht,dass nichtzuletztvordemhintergrunddesanzyperngerichtetenvorwurfsdes Steuerdumpings unddesüberdimensioniertenzyprischenfinanzsektors eineerhöhung voneinkommenssteuernaufhoheeinkünfte,dieerhöhungderkörperschaftssteuernfürfinanzunternehmenundeineeinführungbzw.eine ErhöhungvonKapitalertragssteuern weitaushöhereeinnahmeeffekte erzielen würde? Wenn nein, warum nicht? b)hatdiebundesregierungkenntnisdavon,obindenverhandlungen zwischenderzyprischenregierungunddertroikaübereine,überdie immemorandumhinausgehendenmaßnahmen,stärkerebesteuerung von hohen Einkommen und Vermögen verhandelt wurde? c) Warum wurden derartige Steuervorschläge nicht berücksichtigt? d) Wie hat sich die Bundesregierung in dieser Frage positioniert? FürdieBundesregierungistentscheidend,dassZypernseineHaushaltssituation verbessert.hierzusindverschiedeneeinnahmen-undausgabenseitigemaßnahmenmöglichundauchschonteilweiseumgesetzt.diesteuerpolitikistinder EUnichtvereinheitlichtundunterliegtnationalerAutonomie,wobeiderUnternehmensteuersatzinZyperninHöhevon10ProzentderniedrigsteimEuroraumist.VordiesemHintergrundsetztsichdieBundesregierungdafürein,dass ZypernalsMaßnahmezurReduzierungseinesHaushaltsdefizitsdenUnternehmensteuersatz erhöht. 8.WelchekonjunkturellenEffekteerwartetdieBundesregierungimFalleder vollständigenumsetzungallerimmemorandumaufgeführten einnahmewirksamenmaßnahmen,undwieschätztsiedabeidieauswirkungenv.a. derverbrauchssteuer-undgebührenerhöhungenaufdiezyprischebinnennachfrage ein? Hierzu liegen der Bundesregierung noch keine Prognosen der Troika vor. 9.AuswelchenGründenistesausSichtderBundesregierungnichtsinnvoll, imfallezypernswieimfallespanienseinenesm-kreditgemäßartikel15desesm-vertragsspeziellzurrekapitalisierungvonfinanzinstitutenzugewährenunddieanpassungsmaßnahmendementsprechendim Wesentlichen auf den Finanzsektor zu beschränken? DievertiefteAnalyseZypernsimRahmendesEU-VerfahrenszurVermeidung undkorrekturmakroökonomischerungleichgewichtehateinhohesrisikoaufgrundvonungleichgewichtenindervolkswirtschaftergeben.nebendembankensektorsindkritischefaktoren,insbesondereeinhohesleistungsbilanzdefizit,einehoheverschuldungdesprivatsektorsundhohestaatsschulden.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12754 Deshalbkommt auchnacheinschätzungdertroika fürzypernnureinallgemeinesmakro-ökonomischesanpassungsprogramminbetracht.diebundesregierunghältdeshalbimfalleeinesmöglichenprogrammsumfassende wirtschaftspolitischeauflagenfürnotwendig,dienebendemfinanzsektor ebensodiehaushaltskonsolidierungundstrukturreformenbetreffen.zudem wärediefinanziellegrößenordnungeinesmöglichenhilfsprogrammsfür ZypernimVerhältniszumBruttoinlandsprodukterheblichhöher,alssieesbeim existierendenprogrammfürspanienist.schließlichgingesbeimbankenprogrammfürspaniendarum,dennochbestehendenmarktzugangzuerhalten, wohingegenzypernderzeitkeinenzugangzuinternationalenmärktenhatund umfassendeauflagenbeiderrückgewinnungdesmarktzugangshelfenkönnen. 10.WiepositioniertsichdieBundesregierunggegenüberdennebenZypern u.a.vomiwf (InternationalerWährungsfonds)geäußertenForderungen einerdirektenbankenrekapitalisierungundderiwf-forderungnacheinemschuldenschnitt (SPIEGELONLINEvom21.Januar2013 Troika Travails: Split Emerges Over Cyprus Bailout Package )? DielaufendenVorbereitungsarbeitenfüreineErweiterungdesESM-InstrumentariumsumdasInstrumenteinerdirektenRekapitalisierungvonBankenstehen aussichtderbundesregierungwederzeitlichnochinhaltlichimzusammenhangmitfinanzhilfenzugunsteneinzelnermitgliedstaaten.jedeshilfsprogrammmussimrahmendesverfügbareninstrumentariumstragfähigausgestaltetwerden.diebundesregierungstehtmöglichenforderungennachrückwirkenderanwendungeinesmöglichenkünftigeninstrumentsderdirekten BankenrekapitalisierungdurchdenESMablehnendgegenüber.DieTroikahat bishernochkeinkonzeptzurfinanzierungeinesmöglichenanpassungsprogrammsfürzypernvorgelegt.dasgiltauchfüretwaigeforderungendesiwf nach einem Schuldenschnitt auf zypriotische Staatsanleihen. a)wiegroßschätztdiebundesregierungdiegefahrein,dasseinesm- KreditpaketinHöhevonbiszu17,5Mrd.Euro,wieesdieEurogruppe vorschlägt,dieschuldentragfähigkeitzypernsbeiweitemübersteigen wird? b)sindnachansichtderbundesregierungweiteremaßnahmen,dieüber dieimmemorandumgenanntenhinausgehen,notwendig,umdie drohende Überschuldung Zyperns abzuwenden? BisherliegenkeinVorschlagderTroikazuUmfangundFinanzierungeines möglichenhilfsprogrammesundkeineanalysederdarausresultierendenauswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit vor. 11.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdiezyprischenstaatlichen bzw.teilstaatlichenunternehmenimbereichhäfen/schifffahrt,elektrizitätundtelekommunikationprofitabelarbeiten,d.h.fürdenstaateinnahmen erwirtschaften? a)siehtdiebundesregierungeineprivatisierungdieserbetriebealszielführend an, um die Haushaltslage in Zypern zu verbessern? b)kanndiebundesregierungbestätigen,dassvonseitendertroikaeine Privatisierung dieser Betriebe angestrebt wird? c)inwieweitteiltdiebundesregierungdieauffassung,dasszypern durcheineprivatisierunglukrativerbetriebenichtnurmöglichkeiten
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode derökonomischensteuerungdeslandesverliert,sondernauchdieder Beschäftigungs- und Sozialpolitik erheblich eingeschränkt werden? AusweislichdesveröffentlichtenJahresabschlussesfür2011hatimJahr2011 diestaatlichetelekomgesellschafteinengewinnerzielt.auchdiestaatliche ElektrizitätsgesellschafterzielteimJahr2011ohneBerücksichtigungderEffektedesKraftwerksunfallsimJuli2011einenGewinn.DieTroikaunddie BundesregierunghaltenPrivatisierungenfüreinengeeignetenEigenbeitragZypernszurReduzierungdesFinanzvolumenseinesmöglichenHilfeprogramms mitentsprechendenpositivenauswirkungenaufdieschuldentragfähigkeit.zudemkönnenprivatisierungendieeffizienzderbetroffenenunternehmenverbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit Zyperns steigern. Verschuldung Zyperns am 31. Dezember 2012 Mio. Euro % 1 Zentralstaat 1.1 Inländische Wertpapiere538835,0 % T-Bills9856,4 % Inländische Anleihen437128,4 % darunter Rekapitalisierungsanleihe Cyprus Popular Bank)188912,3 % Sparzertifikate320,2 % 1.2 Ausländische Wertpapiere382924,9 % Ausländische Anleihen (Euro Medium Term Notes)382924,9 % 1.3 Einheimische Kredite186612,1 % Zentralbank von Zypern14039,1 % Genossenschaftszentralbank4633,0 % 1.4 Ausländische Kredite393325,5 % Russische Föderation250016,2 % Entwicklungsbank des Europarates2911,9 % Europäische Investitionsbank8475,5 % Frankreich10,0 % EFSF (dem Schuldenstand Zyperns zuzurechnende EFSF Kredite)2951,9 % 1 Gesamt Zentralstaat ,5 % 2 Staatliche Betriebe410,3 % 3 Kommunen3452,2 % Gesamt ,0 % Quelle: Finanzministerium Zyperns, Public Debt Management Office. 12.WieistnachKenntnisderBundesregierungdiezyprischeGläubigerstruktur,d.h.wievieleMilliarden (Prozent)derzyprischenStaatsverschuldungentfallenaufausländischeGläubiger (bittezwischenöffentlichen undprivatenbanken,versicherungen,pensionsfonds,hedgefondsu.a. differenzieren)undeinheimischegläubiger (bittezwischenöffentlichen undprivatenbanken,versicherungen,pensionskassenu.a.differenzieren)? DasFinanzministeriumZypernsunterscheidetzwischenInlands-undAuslandsanleihen.DieseUnterscheidungbeziehtsichnichtaufdasSitzlandderHalter deranleihen,sondernaufdenrechtsstatusderanleihen.inländischeanleihen sindnachzyprischemrechtbegebenundausländischeanleihennachbritischem Recht.DieStaatsanleihensindfreihandelbar.DerBundesregierungsinddie HalterimAllgemeinennichtbekannt.EineInlandsanleiheüber1,889Mrd.Euro
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12754 wurdezurrekapitalisierungdercypruspopularbankausgegebenundwirdvon dieser gehalten. 13.WiegroßsindnachKenntnisderBundesregierungdieEinlagendeutscher Konzerne und Privatpersonen bei zyprischen Finanzinstituten? InwelcherRelationstehendieseEinlagenzudenEinlagenvonKonzernen und Privatpersonen anderer Länder? EsliegenderBundesregierungkeineöffentlichzugänglichenDatenüberEinlagendeutscheroderandererausländischerKonzerneundPrivatpersonenbei zyprischenfinanzinstitutenvor.auchderbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht sind solche Daten nicht bekannt. 14.AnwelchenzyprischenFinanzinstitutenhaltenwelchenatürlichenund/ oder juristischen Personen aus welchen Staaten Anteile? DerBundesregierungliegendiefolgendenInformationenüberdieAktionärsstrukturderdreigrößtenzyprischenPrivatbankenvor.Informationenüberdie EigentümerstrukturweitererPrivatbankenundderGenossenschaftsbankenliegen der Bundesregierung nicht vor. Bank of Cyprus Aktionärsstruktur der Bank of Cyprus am 31. Dezember 2012 Anteil in % Institutionelle Investoren22,6 Aus Zypern11,4 Aus Griechenland2,1 Aus anderen Ländern9,1 Nichtinstitutionelle Investoren 77,4 (natürliche und juristische Personen) Quelle: Internetseite der Bank of Cyprus. NachAngabenderBankofCyprushältdieOdellaResourcesLtd.5,01Prozent deranteilederbankofcyprus.weitereaktionäremitmehrals5prozentder Anteile gibt es nicht. Cyprus Popular Bank (auch bekannt als Laiki Bank) Aktionärsstruktur der Cyprus Popular Bank am 24. August 2012 Anteil in % Republik Zypern84,0 Streubesitz16,0 Quelle: Internetseite der Cyprus Popular Bank. Hellenic Bank Aktionärsstruktur der Hellenic Bank am 31. Dezember 2011 Anteil in % Versicherungen6,4 Kirchliche Institutionen20,9 Pensionsfonds2,9 Mitarbeiter1,8 Privatpersonen35,4 Unternehmen32,5 Quelle: Jahresbericht der Hellenic Bank 2012.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.AuswelchenStaatenkommendiewichtigstenKundengruppender zyprischenfinanzinstitute (WichtigkeitgemessenanderHöhederEinlagen sowie der Kredite)? Einlagen und Kredite zyprischer Banken in Mrd. Euro am 31. Juni 2012 EinlagenKredite In Zypern70,865,7 Einwohner37,942,9 Nicht-Einwohner32,822,8 Im Ausland17,026,1 In Griechenland12,620,1 In Südosteuropa, Russland, Ukraine2,23,7 In anderen Ländern2,22,2 Gesamt87,791,8 Quelle: Zentralbank von Zypern. 16.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieExistenzundden Umfang von Schwarzgeldkonten bei zyprischen Banken? a)auswelchenquellenbeziehtsiedieseerkenntnisse,undfürwiebelastbar hält sie diese? b)welcheaussagenkanndiebundesregierungüberdiebesitzerdieser Konten in Bezug auf deren Herkunft machen? ErkenntnissezukonkretenKontenmitnichtlegalenEinlagenliegenderBundesregierung nicht vor. 17.KanndieBundesregierungbestätigen,dassderinderVorbemerkungder FragestellergenannteBND-Berichtdarlegt,dassvorallem russische Oligarchen,GeschäftsleuteundMafiosi,dieihrSchwarzgeldinZypern angelegthaben (DERSPIEGEL,45/2012)vonKreditenanZypernprofitieren würden? a) Welchen Institutionen liegt der BND-Bericht vor? DeralsgeheimeingestufteBerichtwurdevomBundesnachrichtendienstandie zuständigenressortsübermittelt.dasbundeskanzleramthatdenberichtandie GeheimschutzstelledesDeutschenBundestagesübersandt.Erkanndortvon berechtigten Personen eingesehen werden. b)gehtausdembnd-berichthervor,dassinzypern26mrd.us-dollar russischen Schwarzgeldes deponiert sind? c)verwendetderberichtdiebezeichnungen Oligarchen oder Mafiosi, und wenn ja, wie werden diese Begriffe definiert? WerdensieauchaufStaatsbürgerandererLänderalsRusslandangewandt? Auf die Antwort zu Frage 17a wird verwiesen. d)istdiebundesregierungdermeinung,dasskreditefürzypern russischen Oligarchen zugutekommen könnten? Wenn ja, wie definiert sie diesen Begriff? MöglicheHilfenausdemESMwürdendazudienen,ZypernbeiderKorrektur seinermakrostrukturellenfinanzwirtschaftlichenungleichgewichte,stabili-
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12754 sierungdesfinanzsektorsunddernachhaltigengesundungderzyprischen Volkswirtschaftzuunterstützen.HilfenausdemESMsindnachESM-Vertrag nurunterstriktenauflagenfürdenempfangendenmitgliedstaatzugewähren undmüssenprogrammgemäßverwendetwerden.dieeuropäischekommission würde imbenehmenmitdereuropäischenzentralbankundnachmöglichkeit zusammenmitdeminternationalenwährungsfonds damitbetraut,angemesseneauflagenzuvereinbarenunddieeinhaltungderauflagenzuüberwachen. NurwenndieAuflageneingehaltenwürden,könntenMittelausgezahltwerden. 18. Für wie belastbar hält die Bundesregierung den BND-Bericht? DasLagebilddesBundesnachrichtendienstesbasiertaufHinweisenundErkenntnissen aus unterschiedlichen Aufkommensarten. Der Bundesregierung ist eine solche Anfrage nicht bekannt. b)hatdiebundesregierungdenberichtinzwischenandiezyprische Regierung übermittelt? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 18a wird verwiesen. a)triffteszu,dasssichdiebundesregierungtrotznachfragegeweigert hat,denberichtandiezyprischeregierungweiterzugeben,weilsie ihnnichtfürbelastbargenughielt ( 19.HältdieBundesregierungdiezyprischeGesetzeslageinBezugaufGeldwäsche für ausreichend (bitte begründen)? WiealleMitgliedstaatenderEuropäischenUnionistauchZypernverpflichtet, dieeuroparechtlichenvorgabendergeldwäscherichtliniedurchentsprechende Gesetzenationalumzusetzen.DieTranspositionderdrittenGeldwäscherichtlinieinZypernwurdebishervonderEuropäischenKommissionnichtbeanstandet. DerMONEYVAL-BerichtvomSeptember2011kommtzudemErgebnis,dass derzyprischerechtsrahmenzurgeldwäschebekämpfungweitestgehenddem FATF-Standardentspricht.BeiMONEYVALhandeltessichumeineregionale SubstrukturderFinancialActionTaskForce,abgekürztFATF,deminternationalenGremium,dasinternationalStandardszurPräventionundBekämpfung vongeldwäschefestlegt.alsmitgliedvonmoneyvalhatsichzypernverpflichtet, die FATF-Standards umzusetzen und dies überprüfen zu lassen. DesWeiterenhatdiezyprischeRegierungEnde2012eineÄnderungdesGesetzeszurVerhinderungundBekämpfungvon illegaleneinnahmenundaktivitäten (Geldwäsche)beschlossen.EineBewertungdergeändertenRechtslage wurdebisherdurchdieobengenanntengremien (EuropäischeKommission, MONEYVAL)nichtvorgenommen.VordiesemHintergrundsetztsichdieBundesregierunginderEurogruppeunteranderemdafürein,dassdasHilfsprogrammeinengesexternesMonitoringdesgeltendenRechtsrahmensgegen Geldwäsche und seiner Umsetzung gewährleistet.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.HältdieBundesregierungdieUmsetzungderzyprischenGesetzeinBezug auf Geldwäsche für ausreichend (bitte begründen)? a)wievieleverfahrenhatesnachkenntnisderbundesregierunginden vergangenenfünfjahrenwegengeldwäscheinzyperngegeben,und wie viele dieser Verfahren endeten mit Verurteilungen? DemMONEYVAL-Berichtistzuentnehmen,dassvon2005bis30.April2010 inzyperninsgesamt1070ermittlungsverfahrenwegengeldwäsche (Investigations/cases)geführtwurden.DieErhebungderAnklageerfolgtein197Fällen (Prosecutions).Weiterhinsind108Verurteilungen (Conviction/Cases)in derstatistikausgewiesen.weitereinformationenliegenderbundesregierung nicht vor. b)wievielevergleichbareverfahrenhatesindenvergangenenfünfjahrenindeutschlandgegeben,undwievieleendetenmitverurteilungen? DerBundesregierungliegenfolgendeAngabenüberdieAnzahlderVerurteilungenwegenGeldwäsche ( 261StGB)fürdieJahre2007bis2011vor,die sich aus der Strafverfolgungsstatistik des statistischen Bundesamtes ergeben: Absatz Absatz Absatz Absatz Gesamt Zur Erläuterung: 261Absatz1Geldwäsche;VerschleierungunrechtmäßigerlangterVermögenswerte 261Absatz2Geldwäsche;Verschaffen,VerwahrenundVerwendenunrechtmäßig erlangter Vermögenswerte 261 Absatz 4 Besonders schwerer Fall der Geldwäsche 261 Absatz 5 Leichtfertige Geldwäsche. c)teiltdiebundesregierungdiemeinungdesstellvertretendenfraktionsvorsitzendederfraktiondercdu/csu,michaelfuchs,derder zyprischenregierungeinemangelndebereitschaftbeiderumsetzung der EU-RegelnzurTransparenzundgegenGeldwäsche unterstellt hat (Manager-Magazin online, 10. Januar 2013)? Siehe Antwort zu Frage IstderBundesregierungderBerichtdesExpertenkomiteesdesEuroparatesfürdieEvaluierungvonAnti-Geldwäsche-MaßnahmenundderFinanzierungvonTerrorismus (MONEYVAL)überdieSituationderBekämpfungvonGeldwäscheundTerrorismusfinanzierunginZypernbekannt, undwennja,welcheschlussfolgerungenziehtsieausdesseninhaltfür dieentscheidungüberdiekreditliniefürzypernunddeninhaltdessich noch in Verhandlung befindlichen Memorandums? DerBundesregierungistderMONEYVAL-BerichtvomSeptember2011zu Zypernbekannt.DerBerichtwirdebensowieandereErkenntnisquellenbeiden Verhandlungen des MoU berücksichtigt.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ SindderBundesregierungdieimMemorandum (Abschnitt1.27.),indem auchdermoneyval-berichtangeführtwird,nurallgemeinangesprochenen Empfehlungen desiwfzurverbesserungderzyprischengeldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung bekannt? a)welchekonkretenmaßnahmenwurdenvomiwfeingefordert,und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? Unter1.27desMoU-EntwurfswürdesichZypernverpflichten,seinAnti-Geldwäscheregime,orientiertanderempfohlenenPraxis (bestpractices),zuverbessern. MitVerweisaufdieEmpfehlungendesIWFsollendieunter1.27desMoUgenanntenMaßnahmengetroffenwerden.BeidenEmpfehlungendesIWFhandelt es sich um Folgende: 1.ÄnderungdesArtikels51(A)1desGesetzes4/1978dahingehend,dasses sichbeidenindiesemartikelgenanntenstraftatenumvortatenzurgeldwäsche handelt. 2.AufhebungdesAbschnitts9.3desGesetzes23(I)/2001,umdiedortgeregelteAusnahmevondergegenseitigenRechtshilfeinFinanzangelegenheiten abzuschaffen. 3.ÄnderungdeszyprischenGeldwäschegesetzesumklarzustellen,dassdie zyprischefinancialintellegienceunit (FIU)InformationenmitdenFIUen anderer Länder im Rahmen des FATF-Standards austauschen kann. 4.VerpflichtungzurDurchführungeinesAktionsplansmitdemZielderÜberarbeitungdesRechtsrahmensundderGewährleistungeinereffektivenAnwendung. 5.ÜberarbeitungdesLeitfadensfürVor-Ort-Kontrollen,EntwurfeinesLeitfadensfürAußenkontrollen,GewährleistungadäquaterRessourcenfürdie Anwendung der Leitfäden. DieEmpfehlungendesIWFwerdenmitdenMaßnahmenunter1.27desMoU abgedeckt.ferneradressierendiemaßnahmenunter1.27desmoumitihrem FokusaufeinerStärkungderinternationalenKooperationundErhöhungder TransparenzbeizyprischenGesellschaftskonstruktionendurchausdieHauptbedenkenzurgeldwäscherechtlichenSituationinZypern.DieswirdvonderBundesregierung begrüßt. b)wurdenbereitsmaßnahmen,dieimabschnitt1.27.aufgeführtwerden, umgesetzt? NachAuskunftdesIWFhatZyperndieerstenbeidenEmpfehlungenumgesetzt. EmpfehlungdreibisfünfistZypernhingegenbislangnochnichtvollständig nachgekommen. 23.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderDebatte umdiegeldwäschevorwürfegegenüberzypernangesichtsdertatsache, dasszypernimfinancialsecrecyindex (FSI)desTaxJusticeNetwork (TJN) in derselben Kategorie wie Deutschland eingestuft wird? a)welcheauswirkungenhatderumstand,dassnachderschweizund dencaymanislandsluxemburganderspitzederamwenigstentransparentenfinanzplätzestand,aufdiebilateralezusammenarbeit Deutschlands mit Luxemburg?
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)gehtdiebundesregierungdavonaus,dass russischeoligarchen das strengebankgeheimnis,dielaxefinanzaufsichtundniedrigsteuersätze in Luxemburg zur Geldwäsche nutzen? DeralleinvonTaxJusticeNetwork (TJN)inAbgrenzungzurOECD,FATFund einzelnennichtregierungsorganisationenverwendete Schattenfinanzindex ist nachauffassungderbundesregierungmethodischfragwürdig.dasranking vontjnstelltinersterlinieaufquantitativeindikatorenab,dievondergröße desjeweiligenfinanzplatzesabhängigsind.dasheißt,jegrößerderfinanzplatz,destoschlechteristdiebewertungimindex.einequalitativegewichtung derindikatorenwirdhingegennichtvorgenommen.diesewärejedochfürein aussagekräftigesrankingerforderlich.dasichdiebundesregierungdenvon TJNverwendetenmethodischenAnsatznichtzueigenmacht,spieltdieserfür diepositionierungderbundesregierunginsteuerrechtlichenbzw.geldwäscherechtlichenfragenoderinderzusammenarbeitmiteinzelnenländernkeine Rolle. 24.HatdiedeutscheBotschafterininZypernoderanderesBotschaftspersonal AnfangJanuar2013aneinemTreffenimzyprischenFinanzministerium teilgenommen,beidemesu.a.umdenkampfgegengeldwäscheging (vgl. FINANCIAL TIMES vom 17. Januar 2013)? DiedeutscheBotschafterininZypernundderFinanzreferentderdeutschen Botschafthabenam10.Januar2013aneinemTreffenaufEinladungdeszyprischenFinanzministeriumsteilgenommen.DieEinladungrichtetesichanalle Botschafter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. a) Was war der genaue Inhalt des Treffens? ImRahmenderVeranstaltungwurdendieEU-Botschaftervondenzuständigen zyprischenstellendeszyprischenfinanzministeriums,derzentralbanksowie dergeldwäschebekämpfungstellemokasüberzyprischepositionenzufragendergeldwäsche,desinformationsaustauschesinsteuerfragenundzur Schuldentragfähigkeit der zyprischen Finanzen unterrichtet. b)wiebewertetdiebundesregierungdeninhaltderpräsentation,die nachmedienberichtenbeidemtreffenvorgestelltwurdeundzudem Ergebniskam,dassZypernalle49EmpfehlungenderOECDFinancialActionTaskForce (FATF)mindestensteilweiseumgesetzthabe, währenddeutschlandundfinnlandjeweilslediglich44empfehlungen mindestens teilweise umgesetzt hätten? DasderPräsentationzugrundeliegendeRankingberuhtaufdereigenständigen BewertungderzyprischenFinancialIntelligenceUnit (MOKAS).Einsolches RankingwirdindenPrüfungsverfahrenderFATFundihrerfürEuropazuständigenRegionalstrukturMONEYVALausdrücklichnichtvorgenommenund kann auch daraus nicht belastbar abgeleitet werden. 25.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemvonder EuropäischenKommissionimDezember2012vorgelegten Aktionsplan zurverstärkungderbekämpfungvonsteuerbetrugundsteuerhinterziehung (KOM(2012)722),vordemHintergrund,dassSteuerbetrugund -hinterziehungeineu-weitesproblemdarstellen,dasnichtaufzypern beschränkt ist? a)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungausdendiesbezüglichenberatungenaufdersitzungdesrateswirtschaftundfinanzen (ECOFIN-Rat)imJanuar2013,undwelcheInitiativenplantsie
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/12754 aufeuropäischerundnationalerebene zurumsetzungdesaktionsplans? b)welchenhandlungsbedarfsiehtdiebundesregierungaufnationaler Ebene,umwirksamergegenSteuerbetrugund-hinterziehungin Deutschland vorzugehen, und welche konkreten Initiativen plant sie? FürdieBundesregierungistdieeffektiveBekämpfungderSteuerhinterziehung einwichtigesanliegen.daherbegrüßtdiebundesregierung,dassdieeuropäischekommissiondenaktionsplanzurverstärkungderbekämpfungvon SteuerbetrugundSteuerhinterziehungvorgelegthat.BeiderDiskussionüber möglichekonkretemaßnahmenistallerdingsdaraufzuachten,dassentsprechenddenschlussfolgerungendesecofin-ratesvom15.mai2012diegrundsätzedersubsidiarität,derverhältnismäßigkeitundkosteneffizienz,dereinstimmigkeitsowiediedatenschutzvorschriftenunddiekompetenzverteilung zwischendereuropäischenunionunddenmitgliedstaatenbeachtetundgewahrt bleiben. NachdemdieKommissiondenAktionsplanaufderSitzungdesECOFIN-Rates am22.januar2013vorgestellthat,wirdnundieberatungaufeuropäischer Ebenebeginnen.DavieleVorschlägeindemAktionsplannichtsehrdetailliert dargestelltwerdenundeineeingehendeerörterungindenzuständigeneuropäischengremiennochnichtstattgefundenhat,kannnochnichtabschließend eingeschätztwerden,welchedervonderkommissionaufgeführteninitiativen aufeuropäischerebeneodernationalzuergreifensind.zumgegenwärtigen ZeitpunktistnureineerstevorläufigeBewertungmöglich.Demnachsindvon denangesprochenenmaßnahmeninsbesonderedieeffizienteregrenzüberschreitendebeitreibunginnerhalbdereuropäischenunionsowiedierevision derzinsrichtlinie,dieerteilungdesverhandlungsmandatsfürdiekommission bezüglichderzinsbesteuerungsabkommenmiteuropäischendrittstaatenund dieverabschiedungdeseu-betrugsbekämpfungsabkommensmitliechtenstein vonbesonderemdeutscheninteresse.diefürdenbereichdermehrwertsteuer genanntenmaßnahmensindbereitsindermitteilungderkommissionzur ZukunftderMehrwertsteuervom6.Dezember2011aufgeführt.InBezugauf diezukunftdermehrwertsteueristdievereinfachungdesmehrwertsteuerrechtsunddamitdieausgestaltungdermehrwertsteueralsinstrumentdervorrangigenerzielungvoneinnahmenvonbesondereminteresse.durcheinevereinfachungdesmehrwertsteuerrechtswerdensowohlumsatzsteuerbetrugerschwert als auch die Bereitschaft zur Rechtstreue gefördert. 26.WelchekonkretenMaßnahmenundInitiativenwirddieBundesregierung imjahr2013aufeu-bzw.internationalerebenezurbekämpfungvon SteueroasenundzurEtablierungsteuerlicherMindeststandardsergreifen? HinsichtlichderEU-EbenewirdaufdieAntwortzuFrage25verwiesen.Auf internationalerebenesindindiesemzusammenhanginsbesonderediearbeiten desglobalforumontransparencyandexchangeofinformationfortaxpurposessowiedieinitiativederoecdzu BaseErosionandProfitShifting (BEPS) zu nennen. DervomGlobalForumdurchgeführtePrüfprozessuntersucht,inwieweitdie JurisdiktionendenOECD-StandardzuTransparenzundInformationsaustausch einhalten.deutschlandistvize-vorsitzenderdesglobalforumundengagiert sichvielfältig,insbesonderedurchmitarbeitindengremiendesglobalforum und durch Stellung von Prüfern für den Prüfprozess. DasBEPS-ProjektsolldasZusammenspielderverschiedenenEinflussfaktoren fürdiereduktiondersteuerlichenbemessungsgrundlagenwieauchdergewinnverlagerungenanalysieren.aufgrundlagediesererkenntnissesollenvor-
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schlägefürinternationalabgestimmtesteuerlichevereinbarungenerarbeitet werden.deutschlandunterstütztdiebeps-initiativeseitderenbeginnmit NachdruckundistinjederderdreiArbeitsgruppen,dieimRahmendesBEPS- Projektsgebildetwurden,vertreten.ImJuli2013solldieOECDeinenumfassendenAktionsplanvorlegen,indemmöglicheHandlungsfelderbenanntwerden. 27.ExistierennachKenntnisderBundesregierungPlänederTroika,substanzielleTeiledesMemorandums z.b.überdieprivatisierungvonstaatsunternehmen neuzuverhandelnvordemhintergrundderanstehenden PräsidentschaftswahleninZypernimFebruar2013,diedazuführen,dass BeobachternichtmehrmiteinerEinigungzwischenTroikaundjetziger Regierung über das Memorandum rechnen? a) Über welche Passagen wird es Neuverhandlungen geben? b) Wie positioniert sich die Bundesregierung dazu? BisherexistiertlediglicheineÜbereinkunftaufArbeitsebeneüberdenEntwurf füreinmou,dervondertroikaundderregierungzypernsimnovember2012 vorgelegtwurde.diebundesregierungmachtsichdiesenentwurfnichtzu Eigen und hält weitere Verhandlungen für notwendig.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9005 17. Wahlperiode 16. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8935 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
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