curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453 ISIN: DE0005494538 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung"

Transkript

1 curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 26. Juni 2012, um Uhr, im Kleinen Saal der Stadthalle am Schloss in Aschaffenburg, Schloßplatz 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der curasan AG zum 31. Dezember 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach den 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates. Die genannten Unterlagen sind in der Hauptversammlung zugänglich zu machen und zu erläutern. Sie können im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung eingesehen werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 29. März 2012 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen.

2 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. 4. Neuwahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni Der Aufsichtsrat setzt sich gem. 95 Satz 1, 96 Abs. 1 AktG i.v.m. 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen, die gem. 101 Abs. 1 AktG i.v.m. 7 Abs. 2 der Satzung von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Amtszeit endet mit der Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Es ist vorgesehen, die Wahl gemäß Ziffer Satz 1 Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 26. Mai 2010) als Einzelwahl durchzuführen. Die Hauptversammlung ist bei ihrer Beschlussfassung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit, also voraussichtlich das Geschäftsjahr 2016, beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: 2

3 a. Herrn Dr. Detlef Wilke geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Wilke & Partner Biotech Consulting GmbH, Wennigsen, wohnhaft in Wennigsen b. Herrn Richard F. Chambers Unternehmensberater, wohnhaft in Kröning c. Herrn Dr. Konstantin Rogalla geschäftsführender Gesellschafter der Pflüger Schulz Rogalla Unternehmensberatung GmbH, Hamburg, wohnhaft in Hamburg Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat ist Herr Richard F. Chambers aufgrund seiner Ausbildung als Diplom Wirtschaftsingenieur, seiner früheren Tätigkeit als Finanzvorstand der Wilex AG sowie seiner langjährigen Tätigkeit als Investmentmanager und Corporate Finance Berater als unabhängiger Finanzexperte i.s.d. 100 Abs. 5 AktG qualifiziert. Gemäß Ziffer Satz 3 Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 26. Mai 2010) wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Detlef Wilke für den Fall seiner Wahl als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. Informationen gemäß 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Die zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagenen Personen sind Mitglieder in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 3

4 a. Herr Dr. Detlef Wilke - keine b. Herr Richard F. Chambers - ProBioGen AG, Berlin (Aufsichtsrat) - Anwerina AG, Kreuzlingen/TG (Verwaltungsrat) c. Herr Dr. Konstantin Rogalla - Amerigo AG, Hamburg (Vorstand) 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 Hinrik J. Schröder, Wirtschaftsprüfer, Bickenbach, zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2013 aufgestellt werden, soweit die prüferische Durchsicht solcher Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 6. Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung Die Vergütung des Aufsichtsrats ist seit dem Börsengang der Gesellschaft unverändert. Die Höhe des Sitzungsgeldes, das neben der jährlichen Vergütung für jede Sitzung, an der das Mitglied des Aufsichtsrats teilnimmt, zu zahlen ist, wird nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat der gestiegenen Verantwortung des Aufsichtsrats sowie dem deutlich höheren Zeitaufwand der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht mehr gerecht. Das Sitzungsgeld soll daher von bislang EURO pro Sitzung auf EURO pro Sitzung angemessen erhöht werden. 4

5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, Satz 3 des 12 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen: Das Sitzungsgeld beträgt EURO pro Sitzung für jedes anwesende Aufsichtsratsmitglied. 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung Der Vorstand ist aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21. Juni 2007 gemäß 4 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 20. Juni 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu Euro ,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2007). Das Genehmigte Kapital 2007 wird durch Zeitablauf noch vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erlöschen. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, auch künftig flexibel auf sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten oder Finanzierungsbedürfnisse reagieren zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2012) geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2012 und Ermächtigung des Aufsichtsrates zur korrespondierenden Fassungsänderung der Satzung Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. Juni 2017 mit 5

6 Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt ,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, indem die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von 186 Absatz 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 auszuschließen, (a) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, (b) bei Sachkapitalerhöhungen oder (c) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder falls dieser Betrag geringer ist im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich i. S. d. 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf das maximale Volumen dieser Ermächtigung sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012 ausgegebenen oder auszugebenden Options- oder 6

7 Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrecht, die in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2012 auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012 anzupassen. b. Satzungsänderung 4 Abs. 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: Der Vorstand der Gesellschaft ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt ,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise gewährt werden, indem die neuen Aktien von einem Kredit- 7

8 institut oder einem nach 53 Absatz 1 Satz 1 oder nach 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von 186 Absatz 5 AktG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2012 auszuschließen, (a) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, (b) bei Sachkapitalerhöhungen oder (c) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder falls dieser Betrag geringer ist im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich i. S. d. 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf das maximale Volumen dieser Ermächtigung sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012 ausgegebenen oder auszugebenden Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungsoder Optionsrecht, die in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesell- 8

9 schaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2012 auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung der Gesellschaft nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2012 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2012 anzupassen. Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß 203 Absatz 2 Satz 2 i.v.m. 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2012), Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung): Das bisherige genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2007) wird durch Zeitablauf noch vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erlöschen. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, auch künftig flexibel auf sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten oder Finanzierungsbedürfnisse reagieren zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2012) geschaffen werden. Das Genehmigte Kapital 2012 soll es der Gesellschaft insbesondere ermöglichen, Investitionen gegen Barleistung und/oder Sachleistung zu finanzieren. Wie bei dem bisherigen Genehmigten Kapital 2007 soll den Aktionären auch bei Ausnutzung des neuen Genehmigten Kapitals 2012 grundsätzlich ein Bezugsrecht gewährt werden. Um die technische Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden können, die neuen Aktien an ein Kreditinstitut oder ein Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung auszugeben, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht 9

10 i.s.v. 186 Absatz 5 AktG). Darüber hinaus soll der Vorstand in bestimmten Fällen wie schon im Rahmen des bisherigen Genehmigten Kapitals 2007 ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden: So soll weiterhin bei Barkapitalerhöhungen ein Bezugsrechtsausschluss möglich sein, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG erfüllt sind, insbesondere also (i) der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet und (ii) der auf die nach dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugebenden neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreitet und zwar weder des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Durch diese Vorgabe wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Schutzbedürfnis der Aktionäre im Hinblick auf eine Verwässerung ihres Anteilsbesitzes Rechnung getragen. Jeder Aktionär behält aufgrund des börsennahen Ausgabekurses der neuen Aktien und aufgrund der betragsmäßigen Begrenzung der bezugsrechtsfreien Kapitalerhöhung die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen über die Börse zu erwerben. Auf der anderen Seite eröffnet eine Platzierung unter Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit, einen höheren Mittelzufluss als im Falle einer Bezugsrechtsemission zu erzielen. Die Gesellschaft soll in die Lage versetzt werden, unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse die für die künftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vorzunehmen. Auf das maximale Volumen dieser Ermächtigung sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012 ausgegebenen oder auszugebenden Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- oder Options- 10

11 recht, die in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, ausgegeben werden oder auszugeben sind. Auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieses Genehmigten Kapitals 2012 auf anderer Grundlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Weiterhin soll dem Vorstand, wie bisher, die Möglichkeit eingeräumt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts durchzuführen, insbesondere um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen materiellen oder immateriellen Gütern schnell und flexibel ausnutzen zu können, und etwaige Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Entsprechende Vorratsbeschlüsse mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sind üblich. Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre ist. Der Vorstand wird jeweils die nächste Hauptversammlung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012 unterrichten. II. Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche ausgegebenen Aktien gehören derselben Aktiengattung an. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; die Gesamtzahl der Stimm- 11

12 rechte beträgt demnach Stimmen. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung des in 123 Abs. 3 AktG bestimmten Nachweises ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 19. Juni 2012, unter der nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder -Adresse zugehen: curasan AG c/o Landesbank Baden-Württemberg 4027/H Hauptversammlungen Ordentliche Hauptversammlung der curasan AG Am Hauptbahnhof Stuttgart Telefax: +49 (0) HV-Anmeldung@LBBW.de Der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß 123 Abs. 3 AktG ist durch das depotführende Institut in Textform ( 126b BGB) zu erstellen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf Dienstag, 5. Juni 2012, 0.00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts aber ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besit- 12

13 zen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Stimmrechtsvertretung Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank oder ein sonstiges Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachten können in Textform ( 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen folgende Postanschrift, Faxnummer und -Adresse zur Verfügung: 13

14 curasan AG Frau Andrea Weidner Lindigstr Kleinostheim Telefax: +49 (0) ir@curasan.de Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die vorangehenden Sätze entsprechend. Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung übersandt. Das Formular befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte. Es kann außerdem im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Die Aktionäre werden gebeten, Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Im Übrigen bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr wieder an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der curasan AG vertreten zu lassen, der das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausübt. Auch in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ihm müssen daher neben der Vollmacht zusätzlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne eine ausdrückliche und eindeutige Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung wird er das Stimmrecht nicht ausüben. Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen oder der Abgabe von Erklärungen, 14

15 steht der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Auch an einer Abstimmung über Gegenanträge, die nicht lediglich auf eine Ablehnung des Beschlussvorschlags der Verwaltung gerichtet sind, oder über nicht in der Einberufung angekündigte Beschlussgegenstände kann der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht teilnehmen. Er wird sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular zu verwenden. Das Formular kann außerdem im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abgerufen oder bei Frau Andrea Weidner unter der vorstehend genannten Adresse angefordert werden. Vollmacht und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft unter der oben für die Vollmachtserteilung angegebenen Postanschrift, Faxnummer oder - Adresse bis zum Montag, 25. Juni 2012, 10:30 Uhr, zugehen. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung zur Verfügung. Rechte der Aktionäre gemäß 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Ergänzungsverlangen nach 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR bzw Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden ( 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Samstag, 26. Mai 2012, unter folgender Postanschrift zugehen: 15

16 curasan AG Vorstand Lindigstr Kleinostheim Die Antragsteller haben gemäß 122 Abs. 2, Abs. 1 i.v.m. 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der erforderlichen Zahl Aktien sind. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung schriftlich, per Telefax oder per an die nachstehende Postanschrift, Faxnummer oder -Adresse zu richten: curasan AG Herrn Dr. Erwin Amashaufer Kennwort HV 2012 GG Lindigstr Kleinostheim Telefax: +49 (0) ir@curasan.de Die Gesellschaft macht gemäß 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter der vorstehend angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens zum Montag, 11. Juni 2012 zugegangen ist. Unter be- 16

17 stimmten Umständen muss ein fristgemäß eingegangener Gegenantrag nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung muss auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als Zeichen beträgt. Das Recht jedes Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übersendung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auch vorab zugänglich gemachte Gegenanträge müssen im Übrigen während der Hauptversammlung nochmals mündlich gestellt werden. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Abschluss- oder Sonderprüfern gelten die vorstehenden Absätze einschließlich der Angaben zur Adressierung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet werden muss und der Vorstand den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen muss, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen sowie seine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten angibt ( 127 AktG). Auskunftsrecht nach 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung von dem Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist ( 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten Umständen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. Das gilt insbesondere insoweit, als die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 17

18 ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde. 15 Abs. 2 der Satzung ermächtigt den Versammlungsleiter, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auch im Internet unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung abrufbar. Informationen nach 124a AktG Diese Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und die weiteren in 124a AktG genannten Informationen finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter im Bereich Investor Relations unter der Rubrik Hauptversammlung. Wir würden uns freuen, Sie auf der diesjährigen Hauptversammlung begrüßen zu dürfen. Kleinostheim, im Mai 2012 curasan AG Der Vorstand 18

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb.

Einladung zur Hauptversammlung. am 25. Juni 2014. Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung am 17. Juni 2015 Einladung zur Hauptv am 25. Juni 2014 Der Erfolg unserer Kunden ist unser Antrieb. Einladung zur Hauptversammlung krones Aktiengesellschaft Neutraubling

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016 Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September

Mehr

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb)

Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Oldenburg (Oldb) Wertpapierkennnummer 808 600 ISIN DE0008086000 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen

Mehr

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Paderborn Wertpapier-Kenn-Nummer: A0CAYB ISIN: DE000A0CAYB2 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 19. Januar 2015, um 11.00 Uhr im Hansesaal,

Mehr

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen H A U P T V E R S A M M L U N G 2013 unserer

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu:

Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: Rechte der Aktionäre Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Erweiterung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen

Mehr

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft

111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft Augsburg, im März 2014 111. ordentliche Hauptversammlung der RENK Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 7. Mai 2014, 16.00 Uhr, im Kongress am Park Augsburg (Saal Dialog Lebensversicherungs-AG), Gögginger

Mehr

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung

FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803. Ordentliche Hauptversammlung 1 FORIS AG Bonn Wertpapier-Kennnummer 577 580 ISIN: DE0005775803 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, dem 15. Juni 2015 um 12:00 Uhr (Einlass ab 11:30 Uhr) im Tagungszentrum Gustav-Stresemann-Institut

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München

Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Gigaset AG, München Ordentliche Hauptversammlung am 12.06.2012, um 10:00 Uhr, Alte Kongresshalle, Theresienhöhe 15, 80339 München Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1,

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015

12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015 12. Mai 2015 Maritim Hotel Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Rheinmetall AG i 2015 Tagesordnung auf einen Blick 1.... Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten

Mehr

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7

Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010. Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HCI Capital AG am 30. August 2010 Auszug: Berichte des Vorstands zu TOP 6 und TOP 7 HCI Capital AG II. Berichte des Vorstands an die Hauptversammlung II.

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016

Ordentliche Hauptversammlung der Lotto24 AG am 24. Mai 2016 Ordentliche Hauptversammlung der am 24. Mai 2016 Erläuterung gemäß 124a Satz 1 Nr. 2 AktG zu Punkt 1 der Tagesordnung Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit

Mehr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE

ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE ERLÄUTERUNG ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung 2012 unter anderem die folgenden Rechte zu: 1. Ergänzung der Tagesordnung ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre,

Mehr

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.

Ordentliche Hauptversammlung 2010. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. Ordentliche Hauptversammlung 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 278 Abs. 3 AktG i.v.m. 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA ist eine Kommanditgesellschaft

Mehr

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Hauptversammlung der HUGO BOSS AG am 3. Mai 2012 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten

Mehr

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung

asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung asknet AG Karlsruhe ISIN DE0005173306 WKN 517330 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 18. Juni 2015, um 15:00 Uhr, in dem Gebäude der IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe

Mehr

1. Ergänzung der Tagesordnung

1. Ergänzung der Tagesordnung 1 2 Hauptversammlung 2016 der Bayer AG 1. Ergänzung der Tagesordnung 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Dienstag, 17. Juni 2014, um 12:00 Uhr, Forum

Mehr

DrilliscH AG Einladung zur Hauptversammlung 2016

DrilliscH AG Einladung zur Hauptversammlung 2016 Drillisch AG Einladung zur Hauptversammlung 2016 EINLADUNG TAGESORDNUNG Tagesordnung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 19. Mai 2016, um

Mehr

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015

Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Hauptversammlung der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ( BBI Immobilien AG ) am 30. Juni 2015 Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 zu den Rechten der Aktionäre nach 122

Mehr

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien)

Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) Schlumberger Aktiengesellschaft Wien, FN 79014 y ISIN AT0000779061 (Stammaktien) ISIN AT0000779079 (Vorzugsaktien) E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s a m m l u n g Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen

Mehr

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

E I N L A D U N G. zur. 97. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft E I N L A D U N G zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 13. Mai 2015 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Masterflex AG, Gelsenkirchen Dienstag, dem 28. Juni 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, und den 127, 131 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG)

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010

Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Ordentliche Hauptversammlung der Francotyp-Postalia Holding AG am 1. Juli 2010 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011

Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Post AG am 25. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält im Abschnitt

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf

Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf Brenntag AG, Mülheim an der Ruhr Wertpapier-Kennnummer: A1DAHH ISIN: DE000A1DAHH0 Ordentliche Hauptversammlung der Brenntag AG am 14. Juni 2016 in Düsseldorf Erläuterungen gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG S.A.G. Solarstrom Aktiengesellschaft, Freiburg im Breisgau ISIN: DE0007021008 - WKN: 702100 ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, den 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr Forum Merzhausen, Am Marktplatz 4,

Mehr

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10.

KPS AG, Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48. Einladung. Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am. Freitag, 15. April 2016 um 10. , Unterföhring WKN A1A6V4 ISIN DE000A1A6V48 Einladung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am Freitag, 15. April 2016 um 10.00 Uhr im M,O,C, München Lilienthalallee 40, 80939 München stattfindenden ordentlichen

Mehr

COR&FJA AG. mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010. ordentlichen Hauptversammlung

COR&FJA AG. mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010. ordentlichen Hauptversammlung mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ISIN DE0005130108 WKN 513010 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 25. Juni 2013, 10:00 Uhr, in das Kongress-

Mehr

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015:

1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015: Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten

Mehr

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung

EUWAX Aktiengesellschaft. Stuttgart. Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104. Einladung zur Hauptversammlung EUWAX Aktiengesellschaft Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nummer: 566 010 ISIN: DE 000 566 0104 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre zur ordentlichen H A U P T V E R S A M M L U N G 2 012 unserer

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f. Einladung

ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f. Einladung ANDRITZ AG Graz, FN 50935 f Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 105. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, dem 22. März 2012, um 10:30 Uhr, im Steiermarksaal/Grazer

Mehr

TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat.

TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die Wahlen in den Aufsichtsrat. CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Stammaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) ISIN AT0000641345 (Namensaktien mit Gewinnberechtigung ab 1.1.2013) Wir laden

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz ISIN: DE0006292006 und DE0006292030 WKN: 629 200 und 629 203 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der KSB Aktiengesellschaft, Frankenthal/Pfalz Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre

Mehr

Homag Group AG. ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720. Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr

Homag Group AG. ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720. Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr Homag Group AG ISIN: DE0005297204 Wertpapierkennnummer: 529720 Außerordentliche Hauptversammlung am 5. März 2015, 10.30 Uhr Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

CANCOM SE mit Sitz in München

CANCOM SE mit Sitz in München CANCOM SE mit Sitz in München - ISIN DE0005419105 - - WKN 541910 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 18. Juni 2015, 11 Uhr, im hbw

Mehr

ordentlichen Hauptversammlung

ordentlichen Hauptversammlung CENTROSOLAR Group AG München ISIN DE0005148506 WKN 514850 Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den 16. September 2013 ab 11.00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft Max-Joseph-Straße 5 80333 München

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG)

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) Hauptversammlung der WILEX AG am 18. Mai 2011 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre (nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG) 1. Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre,

Mehr

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung -------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung

Mehr

SMA Solar Technology AG Niestetal

SMA Solar Technology AG Niestetal SMA Solar Technology AG Niestetal Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Hauptversammlung der SMA Solar Technology AG am 31. Mai 2016 Hinweise gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu den Rechten

Mehr

Einladung ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS

Einladung ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 27. Juni 2013, um 10.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums Lohne, An der Kirchenziegelei 12, ISIN DE000A0MVLS8 WKN A0MVLS Überblick Tagesordnung 1. Vorlage

Mehr

E i n l a d u n g z u r o r d e n t l i c h e n H a u p t v e r s a m m l u n g

E i n l a d u n g z u r o r d e n t l i c h e n H a u p t v e r s a m m l u n g E i n l a d u n g z u r o r d e n t l i c h e n H a u p t v e r s a m m l u n g Petrotec AG Borken ISIN DE000PET1111 W i r l a d e n u n s e r e A k t i o n ä r e e i n z u r o r d e n t l i c h e n H

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909

NEXUS AG. Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 NEXUS AG Villingen-Schwenningen WKN 522 090 ISIN DE0005220909 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der NEXUS AG am Montag, dem 16.06.2008, um 11.00

Mehr

aap Implantate AG Berlin

aap Implantate AG Berlin aap Implantate AG Berlin Ordentliche Hauptversammlung Freitag, 14. Juni 2013, 09:00 Uhr Best Western Hotel Steglitz International Albrechtstr. 2, 12165 Berlin Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Mehr

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71

Mehr

- 1 - RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech WKN 701 080 ISIN DE0007010803

- 1 - RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech WKN 701 080 ISIN DE0007010803 - 1 - RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech WKN 701 080 ISIN DE0007010803 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu der am Mittwoch, den 29. April 2015, um 10:00 Uhr in

Mehr

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG

ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG. Einladung. zur ordentlichen Hauptversammlung. der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG ENTRADE SUSTAINABLE ENERGY ENTRADE ENERGIESYSTEME AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der ENTRADE ENERGIESYSTEME AG am 13. Oktober 2015 DIE HIGHLIGHTS 2015 INDUSTRIEPREIS 2015 BEST OF ALL IN

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Satzung der Salzgitter AG

Satzung der Salzgitter AG Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren

Mehr

Elektronischer Bundesanzeiger

Elektronischer Bundesanzeiger Page 1 of 7 Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung Oldenburg Oldenburg Wir laden die Vorzugsaktionäre der ABATUS

Mehr

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUpTVERSAMMLUNG DER DIC ASSET AG, FRANKFURT AM MAIN

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUpTVERSAMMLUNG DER DIC ASSET AG, FRANKFURT AM MAIN EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUpTVERSAMMLUNG DER DIC ASSET AG, FRANKFURT AM MAIN Mittwoch, 2. Juli 2014, 10:00 Uhr Deutsche Nationalbibliothek, Vortragssaal, Adickesallee 1 60322 Frankfurt am Main 1 ISIN:

Mehr

voxeljet AG Augsburg Freitag, den 22. Mai 2015 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Dechert LLP,

voxeljet AG Augsburg Freitag, den 22. Mai 2015 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei Dechert LLP, Augsburg ISIN DE000A1X3WJ5 / WKN A1X3WJ (Aktien), ISIN US92912L1070 / WKN A1W556 (American Depositary Receipts) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 22. Mai 2015 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013

Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013 Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG am 23. Juli 2013 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 138 AktG Die Einberufung

Mehr

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft

Mehr

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der K+S Aktiengesellschaft am Mittwoch, 12. Mai 2015, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel Stadthalle, Holger-Börner-Platz

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr

Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97. Ordentliche Hauptversammlung. am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97 Ordentliche Hauptversammlung am 19. Mai 2015, um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Str. 5 80333 München

Mehr

ams AG FN 34109 k ISIN AT0000920863 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ams AG FN 34109 k ISIN AT0000920863 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ams AG FN 34109 k ISIN AT0000920863 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG am Donnerstag, dem 22.05.2014,

Mehr

HAUPTVERSAMMLUNG DER DESIGN HOTELS AG EINLADUNG

HAUPTVERSAMMLUNG DER DESIGN HOTELS AG EINLADUNG HAUPTVERSAMMLUNG DER DESIGN HOTELS AG EINLADUNG ISIN: DE 000 514 100 6 WERTPAPIER-KENN-NR. 514 100 DONNERSTAG MITTWOCH 16. 17. JUNI 2016 2015 10:00 UHR WIR LADEN UNSERE AKTIONÄRE ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Mehr

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Gräfelfing WKN 665610 ISIN DE 0006656101 Einladung zur Hauptversammlung

mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Gräfelfing WKN 665610 ISIN DE 0006656101 Einladung zur Hauptversammlung mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Gräfelfing WKN 665610 ISIN DE 0006656101 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 10. Juli 2014 um 10.30 Uhr im

Mehr

curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

curasan AG Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: ISIN: DE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Kleinostheim Wertpapier-Kenn-Nummer: 549 453 ISIN: DE0005494538 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 24. Juni 2014, um

Mehr

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt:

Ein Bezugsrechtsausschluss ist für die vorgesehenen Zwecke aus folgenden Gründen gerechtfertigt: Bericht des Verwaltungsrats an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 12 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (Genehmigtes Kapital II) Die Hauptversammlung vom 11. April 2007 hat den

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung 2011. 12. Mai 2011

Einladung zur Hauptversammlung 2011. 12. Mai 2011 Einladung zur Hauptversammlung 2011. 12. Mai 2011 Einladung zur Hauptversammlung der Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, den

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Deutsche Post AG Bonn WKN 555200 ISIN DE0005552004 WKN A13SUD ISIN DE000A13SUD2

Deutsche Post AG Bonn WKN 555200 ISIN DE0005552004 WKN A13SUD ISIN DE000A13SUD2 Deutsche Post AG Bonn WKN 555200 ISIN DE0005552004 WKN A13SUD ISIN DE000A13SUD2 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung

Mehr

RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 -

RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 - RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 - Einladung zur 109. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. April 2012 in Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir

Mehr