Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und sordnung wurde geprüft und in der 33. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet. Nur diese Studien- und sordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium und Lehre Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 1 von 16

2 33 Studien- und sordnung Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit-, Sportmanagement (BK-B) SPO der Hochschule Heilbronn Gültig ab Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 2 von 16

3 Inhalt (1) GRUNDLAGEN ZUM STUDIENAUFBAU...4 a) Bestimmung des Gesamtumfangs...4 b) Gliederung des Studiums...4 c) Unterrichtssprache...4 d) Studieren im Ausland...4 (2) STUDIUM... a) Lehrveranstaltungen... b) Fachprüfungen des Studiums...9 c) Nichtausgleichbare sleistungen im Studium d) Lehrveranstaltungsübergreifende sleistungen sind: e) Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul M) f) Zulassungsvoraussetzungen g) Praktisches Studiensemester h) Bachelorprüfung (3) VERTIEFUNGSRICHTUNGEN a) Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement b) Vertiefung Sportmanagement (4) WAHLPFLICHTFÄCHER... 1 () STUDIENFACHÜBERGREIFENDE LEHRVERANSTALTUNGEN (6) INKRAFTTRETEN UND ÜBERGANGSREGELUNG Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 3 von 16

4 (1) Grundlagen zum Studienaufbau a) Bestimmung des Gesamtumfangs Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 12 Semesterwochenstunden und führt zum Erwerb von 10 ECTS. b) Gliederung des Studiums Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die dazugehörigen sleistungen gliedern sich in das Studium mit Pflichtveranstaltungen, eine zu wählende Vertiefungsrichtung (ab 1. Semester) sowie die Wahlpflichtfächer. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet und mit ECTS-Punkten versehen. c) Unterrichtssprache Für die Unterrichts- und ssprache gilt 3 Abs.. d) Studieren im Ausland Es wird empfohlen, ein Semester im Ausland zu studieren. Hierbei kann es sich um das Praktische Studiensemester oder um ein anderes Studiensemester handeln. Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 4 von 16

5 (2) Studium a) Lehrveranstaltungen Die Veranstaltungen des Studiums sind in den nachfolgenden Tabellen 1-6 wiedergegeben: Tabelle 1: 1. Semester Modul EDV- Nr. M M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art 1 Art 1 Dauer SWS ECTS Einführung Betriebswirtschaftslehre V/Ü LK 90 4 Einführung Volkswirtschaftslehre Einführung Volkswirtschaftslehre 1 V/Ü LK 90 4 (4) M Rechnungswesen 10 M Finanzbuchhaltung V/Ü SK 60 2 (2) M Wirtschaftsmathematik und Statistik 10 M Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler V/Ü LK () M Wirtschaftsinformatik M Wirtschaftsinformatik 1 V/Ü LK 90 4 (4) M Recht I PK 10 6 M Bürgerliches Recht V/Ü 4 (4) M Handels- und Wirtschaftsrecht V/Ü 2 (2) S Schwerpunktfach S1.1 bei KFM oder S.1 bei SPM S LR 4 4 Summe 7 (LK/SK/PK/LR) 2 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite von 16

6 Tabelle 2: 2. Semester Modul EDV- Nr. M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art¹ Art¹ Dauer Einführung Volkswirtschaftslehre Einführung Volkswirtschaftslehre 2 SWS ECTS V/Ü LK 90 4 (4) M Rechnungswesen PK M Rechnungslegung V/Ü 4 M3.3 Kosten- und () V/Ü 4 Leistungsrechnung M Wirtschaftsinformatik M Wirtschaftsinformatik 2 V/Ü LK 120 (4) M Einführung Marketing PK M Grundlagen des Marketing und Marketingmix V/Ü 4 () M Strategisches Marketing V/Ü 2 (2) M M Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch Wirtschaftsenglisch 1 oder -spanisch 1 SP LK 60 2 (2) M Einführung wissenschaftliche Grundlagen M Proseminar S LR 2 (3) M Management 7 M Personalwirtschaft V/Ü LK 60 2 (2) Summe 7 (LK/PK/LR) 29 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 6 von 16

7 Tabelle 3: 3. Semester Modul EDV- Nr. M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch Wirtschaftsenglisch 2 oder -spanisch 2 SP LKBR 60 2 (3) M Wirtschaftsmathematik und Statistik 10 M Statistik für Wirtschaftswissenschaftler V/Ü LK 90 4 () M Einführung wissenschaftliche Grundlagen M Empirische Sozialforschung S LR 2 (2) M Recht II PK 10 M Vereins-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht V/Ü () M Veranstaltungsrecht und geistige Eigentumsrechte V/Ü 2 (3) M Finanzmanagement, Controlling, Steuern 11 M Finanzmanagement V/Ü LK 90 4 () M Controlling V/Ü LK 60 2 (3) S Schwerpunktfach S1.2 bei KFM oder S.2 bei SPM S LK 90 4 (4) Summe 7 (LKBR/LK/LR/PK) 2 (30) 1 siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 7 von 16

8 Tabelle 4: 4. Semester Modul EDV- Nr. M M M Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS Finanzmanagement, Controlling, Steuern 11 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre V/Ü LK 60 2 (3) Human Resources Management S LR M Management 7 M Unternehmenssimulation PSB LR 4 () M Internationale Aspekte des KFSP-Managements LKBR 6 M Internationale Aspekte des KFSP-Managements S 4 (4) M Angewandte Fremdsprache SP 2 (2) S Schwerpunktfach S2 bei 1 LK/ 1 KFM LR S Schwerpunktfach S6 bei SPM S LKBR 60 6 () Summe KFM:6/ SPM: (LK/LR/LKBR) 26 (30) 1 siehe 32a Tabelle :. Semester Modul EDV- Nr. M Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art¹ Art¹ Dauer Praktisches Studiensemester und Praktikantenkolloquium SWS ECTS M Praktisches Studiensemester (24) M Praktikantenkolloquium S SR 2 (2) M Management Skills S LR 4 (4) Summe 2 (SR/LR) 6 (30) 1 siehe 32a Tabelle 6: 6. Semester 6. Semester EDV- Modul und Lehrveranstaltung Modul Nr. Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS M Wahlpflichtfächer S 4 LR/LK 60 S S Schwerpunktfach S3 bei KFM oder S7 bei SPM Schwerpunktfach S4 bei KFM oder S bei SPM S LR 3 S LR 3 BT Bachelor Thesis PB 12 Summe 7 (LK/LR/PB) 14 (30) Summe Gesamt KFM: 36/ SPM siehe 32a 26 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite von 16

9 b) Fachprüfungen des Studiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen sleistungen sowie die Gewichte der Noten der einzelnen sleistungen und der Fachnoten sowie der Bachelor Thesis ergeben sich aus nachfolgender Tabelle 7. Tabelle 7: Fachprüfungen sleistung svorleistung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Gewicht der Note (ECTS) Gewicht der Fachnote nach FACHPRÜFUNG Einführung Betriebswirtschaftslehre (Modul1) M1 Einführung Betriebswirtschaftslehre FACHPRÜFUNG Einführung Volkswirtschaftslehre (Modul2) M2.1 Einführung Volkswirtschaftslehre I M2.2 Einführung Volkswirtschaftslehre II FACHPRÜFUNG Rechnungswesen (Modul3) M3.1 Finanzbuchhaltung M3.2 Rechnungslegung M3.3 Kosten- und Leistungsrechnung FACHPRÜFUNG Wirtschaftsmathematik und Statistik (Modul4) M4.1 Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler M4.2 Statistik für Wirtschaftswissenschaftler FACHPRÜFUNG Wirtschaftsinformatik (Modul) M.1 Wirtschaftsinformatik M.2 Wirtschaftsinformatik FACHPRÜFUNG Recht I (Modul6) M6.1 Bürgerliches Recht M6.2 Handels- und Wirtschaftsrecht FACHPRÜFUNG Marketing (Modul7) M7.1 Grundlagen des Marketing und Marketingmix M7.2 Strategisches Marketing FACHPRÜFUNG Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul) M1. Wirtschaftsenglisch M.1 Wirtschaftsspanisch M.2 Wirtschaftsenglisch M.2 Wirtschaftsspanisch FACHPRÜFUNG Einführung wissenschaftliche Grundlagen (Modul9) M9.1 Proseminar M9.2 Empirische Sozialforschung FACHPRÜFUNG Management (Modul10) M10.1 Personalwirtschaft M10.2 Unternehmenssimulation 7 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 9 von 16

10 Tabelle 7: Fachprüfungen sleistung svorleistung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Gewicht der Note (ECTS) Gewicht der Fachnote nach FACHPRÜFUNG Recht II (Modul11) M11.1 Vereins-, Gesellschaftsund Arbeitsrecht M11.2 Veranstaltungsrecht und 1 geistige Eigentumsrechte 2430 FACHPRÜFUNG Finanzmanagement, Controlling, Steuern (Modul12) M12.1 Finanzmanagement M12.2 Controlling M12.3 Betriebswirtschaftliche 3 Steuerlehre FACHPRÜFUNG Human Resources Management (Modul13) M13 Human Resources Management FACHPRÜFUNG Internationale Aspekte des KFSP-Managements (Modul14) M14.1 Internationale Aspekte des KFSP-Managements M14.2 Angewandte 1 6 Fremdsprache FACHPRÜFUNG Management Skills (Modul16) M16 Management Skills FACHPRÜFUNG Wahlpflichtfächer (Modul17) sleistung gemäß Wahl der Tabelle FACHARBEIT Bachelor Thesis (ModulBT) BT Bachelor Thesis 12 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 10 von 16

11 Tabelle 7: Fachprüfungen sleistung svorleistung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung Gewicht der Note (ECTS) Gewicht der Fachnote 22 Fachprüfung: Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement bzw. Sportmanagement gem. Tabelle 9 und 10 (Modul S1 und S) Schwerpunkt Kultur- und Freizeitmanagement (ModulS1) S1.1 Kultur- und Freizeitwirtschaft S1.2 Betriebs- und Finanzierungsformen Schwerpunkt Sportmanagement (ModulS) S.1 Sportwirtschaft S.2 Vereinsmanagement 4 Fachprüfung Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement bzw. Sportmanagement gem. Tabelle 9 und 10 (Modul S2 und S6) Schwerpunkt Kultur- und Freizeitmanagement (ModulS2) S2.1 Marketing in Kultur- und Freizeiteinrichtungen S2.2 Controlling in Kultur- und Freizeiteinrichtungen Schwerpunkt Sportmanagement (ModulS6) S6.1 Sportmarketing S6.2 Sportcontrolling 1 Fachprüfung Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement bzw. Sportmanagement gem. Tabelle 9 und 10 (Modul S3 und S7) Schwerpunkt Kultur- und Freizeitmanagement (ModulS3) S3.1 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des KFM Schwerpunkt Sportmanagement (ModulS7) S7.1 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des SPM 1 Fachprüfung Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement bzw. Sportmanagement gem. Tabelle 9 und 10 (Modul S4 und S) Schwerpunkt Kultur- und Freizeitmanagement (ModulS4) S4.1 Hauptseminar KFM Schwerpunkt Sportmanagement (ModulS) S.1 Hauptseminar SPM 1 Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 11 von 16

12 c) Nichtausgleichbare sleistungen im Studium Alle Module müssen mit mindestens ausreichend (4,0) bestanden werden. Das Bestehen der Module ist für die berufsspezifische Befähigung der Absolventen/-innen unverzichtbar. sleistungen innerhalb eines Moduls sind, mit Ausnahme der sleistungen der Module M4 Wirtschaftsmathematik und Statistik sowie M11 Finanzmanagement, Controlling und Steuern generell ausgleichbar. d) Lehrveranstaltungsübergreifende sleistungen sind: M3: Rechnungswesen (PK) M6: Recht I (PK) M7: Marketing (PK) M11: Recht II (PK) e) Wirtschaftsenglisch oder Wirtschaftsspanisch (Modul M) Bezüglich Wirtschaftsenglisch 1 oder Wirtschaftsspanisch 1 und Wirtschaftsenglisch 2 oder Wirtschaftsspanisch 2 gilt, dass der/die Studierende grundsätzlich das Fach Wirtschaftsenglisch zu belegen hat. Weist der/die Studierende gegenüber dem sausschuss nach, dass er/sie in den Fächern Wirtschaftsenglisch 1 und Wirtschaftsenglisch 2 bereits Kenntnisse im zu vermittelnden Umfang hat, kann er/sie auf Antrag ersatzweise die Fächer Wirtschaftsspanisch 1 und Wirtschaftsspanisch 2 belegen. f) Zulassungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzungen für die Fachprüfungen, das praktische Studiensemester und die Bachelorprüfung sind in der Tabelle aufgeführt. Tabelle : Zulassungsvoraussetzungen Fachprüfung Zulassungsvoraussetzung Nr. Bezeichnung Nr. Bezeichnung M14 Internationale Aspekte des KFSP-Managements M Wirtschaftsenglisch- oder Wirtschaftsspanisch M1.1 Praktisches Studiensemester und M1.2 Praktikantenkolloquium S3 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des KFM S7 Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des SPM S4 Hauptseminar KFM/ S Hauptseminar SPM Erfolgreich absolvierte sleistungen der Semester 1-2 mit Ausnahme einer offenen sleistung M1.1 Praktisches Studiensemester M1.1 Praktisches Studiensemester g) Praktisches Studiensemester Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ihr bisher erarbeitetes Wissen anwenden. Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen für den Schwerpunkt des Studiums und/oder die Bachelor Thesis gewonnen werden. Inhalt des praktischen Studiensemesters ist es, in einem (oder mehreren) ausgewählten betrieblichen Funktionsbereich(en) mit Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 12 von 16

13 schwerpunktspezifischer Ausrichtung qualifizierte Arbeit zu leisten. Die Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen. h) Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 7 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der sleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Note einer sleistung mit den in Tabelle 7 enthaltenen Gewichten gewichtet. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 7 (rechte Spalte) festgelegt sind. (3) Vertiefungsrichtungen Der Studiengang BK-B bietet zwei Vertiefungsrichtungen an: Kultur- und Freizeitmanagement (KFM) Sportmanagement (SPM) Eine Vertiefungsrichtung umfasst 20 Semesterwochenstunden. Die Studierenden im Studiengang BK-B müssen eine Vertiefungsrichtung wählen. a) Vertiefung Kultur- und Freizeitmanagement Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Kultur- und Freizeitmanagement (KFM) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 9: Tabelle 9: Schwerpunkt Kultur- und Freizeitmanagement EDV- Modul und Lehrveranstaltung Modul Nr. Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS S Kultur- und Freizeitwirtschaft S Kultur- und Freizeitwirtschaft S LR 4 (4) Summe 1. Semester 1 (LR) 4 (4) S Kultur- und Freizeitwirtschaft S Betriebs- und Finanzierungsformen V/Ü LK 90 4 (4) Summe 3. Semester 1 (LK) 4 (4) S Instrumente des Kultur- und Freizeitmanagements S Marketing in Kultur- und Freizeiteinrichtungen S LK 60 3 (4) S Controlling in Kultur- und Freizeiteinrichtungen S LR 3 (4) Summe 4. Semester 2 (LK/LR) 6 () S Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des KFM S Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des KFM S LR 3 () S KFM-Seminar S Hauptseminar KFM S LR 3 () Summe 6. Semester 2 (LR) 6 (10) Summe Schwerpunkt 6 (LK/LR) siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 13 von 16

14 b) Vertiefung Sportmanagement Die Vertiefungsfächer bei der Wahl des Schwerpunktes Sportmanagement (SPM) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle 10: Tabelle 10: Schwerpunkt Sportmanagement EDV- Modul und Lehrveranstaltung Modul Nr. Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS S Sportwirtschaft S Sportwirtschaft S LR 4 (4) Summe 1. Semester 1 (LR) 4 (4) S Sportwirtschaft S Vereinsmanagement V/Ü LK 90 4 (4) Summe 3. Semester 1 (LK) 4 (4) S Instrumente des Sportmanagements LKBR S Sportmarketing S 3 (4) S Sportcontrolling S 3 (4) Summe 4. Semester 1 (LKBR) 6 () Fallstudien zu den S aktuellen Aspekten des SPM S Fallstudien zu den aktuellen Aspekten des SPM S LR 3 () S SPM-Seminar S Hauptseminar SPM S LR 3 () Summe 6. Semester 2 (LR) 6 (10) Summe Schwerpunkt (LR/LK/LKBR) siehe 32a Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 14 von 16

15 (4) Wahlpflichtfächer Die Studierenden wählen zur Erfüllung der sleistung Wahlpflichtfächer (Modul M17). Im sechsten Semester wählen die Studierenden insgesamt 4 Wahlpflichtfächer aus dem nachfolgenden Katalog mit einem Gesamtumfang von Semesterwochenstunden. Tabelle 11: Wahlpflichtfächer Modul EDV- Nr. M M M M M M M M M M M M M M M M siehe 32a 6. Semester Modul und Lehrveranstaltung Titel Art¹ Art¹ Dauer SWS ECTS Institutionsspezifische Besonderheiten von Kultureinrichtungen Institutionsspezifische Besonderheiten von Freizeiteinrichtungen Ausgewählte Kapitel des Kulturmanagements Ausgewählte Kapitel des Freizeitmanagements Fallstudien des Kulturmanagements Fallstudien des Freizeitmanagements Institutionsspezifische Besonderheiten von Sporteinrichtungen Ausgewählte Kapitel im Sportmanagement Ausgewählte Kapitel im Vereinsmanagement Aktuelle Fragen des Sportmanagements Aktuelle Fragen des Vereinsmanagements Fallstudien im Sportmanagement Ausgewählte Kapitel des Kultur-, Freizeit- und V/Ü LK Sportmanagements Ausgewählte Kapitel des Managements Ausgewählte Kapitel des Marketings Ausgewählte Kapitel des Rechnungswesens Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 1 von 16

16 () Studienfachübergreifende Lehrveranstaltungen Die Teilnahme an außercurricularen Veranstaltungen, die von der Fakultät Technik und Wirtschaft und/oder von kooperierenden Institutionen angeboten werden, wird empfohlen. (6) Inkrafttreten und Übergangsregelung Die Studien- und sordnung tritt mit Wirkung zum 1. September 2014 in Kraft. Heilbronn, 16. Juli 2014 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Die sordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 0. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 24. Juli 2014 Leitung Akademische Abteilung Senatsentscheid vom 16. Juli 2014, redaktionelle Änderung Seite 16 von 16

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