Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB. IFRS Forum

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1 Umsatzerfassung nach dem Re-Exposure 2011/6 des IASB IFRS Forum

2 Warum werden die Regelungen zur Umsatzrealisierung überarbeitet? Folie 2

3 Agenda 1. Zeitplan zum Projekt Revenue Recognition des IASB 2. Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung 3. Anwendungsbeispiele 4. Auswirkungen auf Systeme und Prozesse 5. Fazit Ansprechpartner Folie 3

4 1. Zeitplan zum Projekt Revenue Recognition des IASB EP DP ED 2010 ED 2011 IFRS Erstanwendung Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2010/ Veröffentlichung des Exposure Draft ED/2011/ Ende der Kommentierungsphase (EP) Q Erwartete Veröffentlichung finaler IFRS 2017 Erstmalige Anwendbarkeit Geplant ist retrospektive Anwendung, allerdings mit einigen Übergangs-Erleichterungen Folie 4

5 2. 2. Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung Vertragsbasierte Ertragsrealisierung: asset and liability model Ertragsrealisierung bei Zunahme eines contract assets bzw. Abnahme einer contract liability Unternehmen Austausch Vereinbarung Kunde (verbleibende) Rechte & Pflichten (net) contract asset wenn: Rechte > Pflichten oder (net) contract liability wenn: Rechte < Pflichten Folie 5

6 2. 2. Die Systematik der Neuregelung zur Umsatzerfassung Grundsätzliche Vorgehensweise A. Identifikation des Vertrags mit dem Kunden B. Identifikation einzelner Leistungsverpflichtungen C. Bestimmung des Transaktionspreises D. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen E. Zeitpunkt der Umsatzrealisierung Folie 6

7 3. Anwendungsbeispiele (1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie Sachverhalt: Ein Kunde erwirbt einen Neuwagen bei einem Automobilhersteller für Das Fahrzeug verfügt über verschiedene Extras wie Echtzeitinformationen über die Verkehrslage, Fernsteuerung über Smartphone sowie Internetzugang, die im Kaufpreis enthalten sind und dem Kunden über einen Zeitraum von 5 Jahren ab Kaufdatum zur Verfügung stehen. Zusätzlich dazu sind im Preis Wartungsleistungen für 3 Jahre oder bis km enthalten. Die Extras können auch bei älteren Fahrzeugen jederzeit hinzugebucht werden. In diesem Fall berechnet der Automobilhersteller für diesen Service 350 p.a. Die Wartungsleistung kann hingegen nicht bei älteren Fahrzeugen hinzugebucht werden. Allerdings werden ähnliche Leistungen von Wettbewerbern separat für angeboten. Folie 7

8 3. Anwendungsbeispiele (1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie 3. Komponente oder eigenständige Bilanzierungseinheit (1) Transaktionspreis [ ] (2) Einzelveräußerungspreise (EVP) der eigenständigen Bilanzierungseinheiten [ ] (3) EVP in % (4) Relative EVP [ ] Zeitpunkt der Umsatzrealisierung Fahrzeug % zu Vertragsbeginn Service % Wartung % Total % Während der Leistungserbringung über 5 Jahre (linear) Während der Leistungserbringung (linear) oder nach Ablauf von 3 Jahren Schätzung, da kein EVP existiert Bisher teilweise unklare Kriterien zu Mehrkomponentenverträgen; In der Praxis keine saubere Identifikation der Komponenten Folie 8

9 3. Anwendungsbeispiele (1) Mehrkomponentenvertrag in der Automobilindustrie 3. Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen? A: einzelne Leistungsverpflichtungen sind zu identifizieren; Abkoppelung von Rechnungstellung und Umsatzrealisierung Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und Prozesse von Automobilunternehmen? A: hier häufig Rechnungsstellung vor Umsatzrealisierng da Rechnung Umsatz Prozess- und Systemanpassungen nötig Folie 9

10 3. Anwendungsbeispiele (2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation Sachverhalt: Ein Kunde schließt mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über 24 Monate ab. Die vereinbarte monatliche Zahlung für den Service beträgt 30. Der Kunde bucht zum 7. Monat der Vertragslaufzeit eine nicht unterscheidbare Tarifoption für 10 monatlich hinzu, welche er in Verbindung mit dem bestehenden Servicetarif vergünstigt erhält. Folie 10

11 3. Anwendungsbeispiele (2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation 3. Komponente oder eigenständige Bilanzierungseinheit Summe der vereinbarten Beträge ( ) Einzelveräußerungspreise (EVP) der eigenständigen Bilanzierungseinheiten ( ) EVP (%) relative EVP- Zuordnung ( ) Servicetarif Option modifizierter Vertrag gesamt zum Zeitpunkt der Modifikation bereits realisierte Umsätze der ersten 6 Monate gemäß Modifikation zu realisierende Umsätze der ersten 6 Monate Bisher keine expliziten Regelungen zu Vertragsmodifikationen Keine Catch-up-Buchung Zusätzlich: Rückgriff auf US GAAP mit sog. Cash Restriction Auf Grund der Modifikation des ursprünglichen Vertrags ist in den ersten 6 Monaten ein zu hoher Umsatz realisiert worden. Dieser wird in Monat 7 über eine kumulative Catch-up-Buchung in Höhe von 18 korrigiert. 162 Folie 11

12 3. Anwendungsbeispiele (2) Vertragsmodifikationen in der Telekommunikation 3. Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen? A: Wegfall der sog. cash restriction; Identifikation von Catch-Up Buchungen Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und Prozesse von Telekommunikationsunternehmen? A: hier häufig Umsatz vor Rechnungsstellung (1 Handy) da Rechnung Umsatz Prozess- und Systemanpassungen nötig Folie 12

13 3. Anwendungsbeispiele (3) Umsatzrealisierung in der Druckindustrie Sachverhalt: Ein Kunde kauft bei einem Druckerhersteller einen Drucker zum Preis von 250. Der Druckerhersteller geht davon aus, dass der Kunde die dazugehörigen Druckerpatronen für einen Preis von 30 pro Stück dauerhaft bei ihm erwerben wird. Aus diesem Grund liegt der Verkaufspreis des Druckers unter dessen Kosten. Folie 13

14 3. 3. Anwendungsbeispiele (3) Umsatzrealisierung in der Druckindustrie In diesem Fall liegt kein Mehrkomponentenvertrag vor, da Drucker und Druckerpatronen preislich voneinander unabhängig sind Die Patronen können unabhängig vom Drucker für den gleichen Preis (30 ) erworben werden Der Kunde ist bei Kauf des Druckers nicht verpflichtet die Patronen zu kaufen Der Kauf des Druckers und der Patronen stellen unterschiedliche Verträge dar In diesem Fall besteht für den Druckerhersteller keine Betroffenheit im Bereich der neuen Regelungen zur Umsatzrealisierung Folie 14

15 3. Anwendungsbeispiele (4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing Sachverhalt: Ein Unternehmen vermietet eine IT-Anlage an einen Kunden über eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren für insgesamt 12 Mio. (0,8 Mio. p. a.). Im Zuge der Vermietung der Anlage wird das Unternehmen zusätzlich den Anlagenbetrieb zu einem Preis von 3 Mio. (0,2 Mio. p. a.) übernehmen. Wenn der Kunde nur die Anlage ohne den externen Anlagebetrieb mieten würde, müsste er insgesamt 13 Mio. zahlen. Folie 15

16 3. 3. Anwendungsbeispiele (4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing Leasingvertrag mit mehreren Leistungskomponenten Nicht-Leasingkomponente (z. B. Servicevertrag) Leasingkomponente (subventioniertes Leasingobjekt) Leasingkomponente standalone (nicht subventioniert) Allokation auf Basis des Revenue-Standards rel. EVP rel. EVP Revenue Recognition Lease-Accounting Schnittstelle zwischen der Umsatz- und Leasingbilanzierung Folie 16

17 3. 3. Anwendungsbeispiele (4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing Lösung Komponenten (Beträge in T ) Vermietung der IT-Anlage (1) Summe der Gegenleistungen (2) Einzelveräußerungspreise (EVP) (3) relative EVP (4) Allokation der Gegenleistung ,25 % ,50 Dienstleistungen ,75 % 2.812,50 Summe ,0 % Die Aufteilung ist anhand der Regelungen des Revenue-Standards vorzunehmen Folie 17

18 3. 3. Anwendungsbeispiele (4) Umsatzrealisierung bei Outsourcing Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen? A: Folgen aus Umsatzrealisierung einzelner Komponenten (Leasing/Service) ermitteln; Preismodell überprüfen Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Outsourcing Branche? A: Ermittlung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell; Schulung der Vertriebsmitarbeiter; Anpassung der IT Systeme und Prozesse zur Abbildung der geforderten Regelungen Folie 18

19 4. 4. Auswirkungen auf Systeme und Prozesse Wesentliche Herausforderung der vorgeschlagenen Regelungen: Billing Revenue Verträge Vertragslaufzeit Tarife Hardware Einzelveräußerungspreise (soweit vorhanden) Transaktionspreis Korrekturbuchungen Validierungen KPIs Folie 19

20 5. Fazit: Neuer Wein in alten Schläuchen? 1. Änderung der Umsatzrealisierung kommt 2. Standard entschärft, aber noch einige signifikante Neuerungen 3. Theoretisch sauberes Konzept, schwierig in der Umsetzung 4. Geschäftsmodelle der Unternehmen zu analysieren 5. je komplexer Geschäftsmodell, desto höher Betroffenheit 6. Umstellung kann erhebliche Auswirkungen auf Systeme und Prozesse haben Folie 20

21 5. Ansprechpartner WP StB Dr. Sebastian Heintges Partner Tel.: +4969/ Mobil: / Folie 21

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2013 PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. In diesem Dokument bezieht sich auf die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (IL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der IL ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbständige Gesellschaft.

23 Back-up Folie 23

24 Anwendungsbeispiel: Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche Ein Logistikunternehmen schließt zwei Verträge (z.b. den Transport von Ware von London nach Sydney) im Geschäftsjahr 2013 ab: Annahmen: Identische Leistungsverpflichtungen für beide Verträge Vertragsabschluss beider Verträge am Voraussichtliche Erbringung sämtlicher Leistungsverpflichtungen am Bilanzstichtag: Absender, z.b. London * Logistikunternehmen 1 2 Land - transport Dienstleistungen können auch von Dritten erbracht werden ** Transport per Schiff/Flugzeug Empfänger, z.b. Sydney Land - transport 1-5 Tage Bis zu zwei Monate 1-5 Tage Absender beauftragt ein Logistikunternehmen für den Transport der Ware Zahlungsmodalitäten: Prepaid Empfänger beauftragt ein Logistikunternehmen für den Transport der Ware Zahlungsmodalitäten: Collect * Logistikunternehmen könnte ebenfalls vom Empfänger beauftragt sein. ** Die weiteren Ausführungen stellen auf einen möglichen Transport mit einem Schiff ab, da in diesem Fall die Dienstleistung über einen längeren Zeitraum erbracht wird. Die Ergebnisse können analog auf den Transport per Flugzeug angewendet werden. Folie 24

25 Anwendungsbeispiel: Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche Leistungsverpflichtungen Entgelt Meilensteine Transport vom Absender zum Hafen (beinhaltet z.b. Abholservice, Verpackung, Versicherung, Lagerung, Zollanmeldung.) 270 Zuordnung zu Meilenstein I Meilenstein I 270 Leistung erbracht im Jahr 2013 Seefracht 300 Zuordnung zu Meilenstein II Meilenstein II 300 Zum Bilanzstichtag ( ) wurde der Meilenstein II noch nicht erreicht Transport vom Hafen zum Empfänger 150 Zuordnung zu Meilenstein III Meilenstein III 150 Zum Bilanzstichtag ( ) wurde der Meilenstein III noch nicht erreicht Summe 720 Unterschiedliche Zahlungsmodalitäten bei beiden Verträgen Folie 25

26 Anwendungsbeispiel: Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche 1 Leistungsverpflichtungen Vertrag Leistungsverpflichtungen zu Vertragsbeginn Erbrachte Leistungsverpflichtungen zum Ausstehende Leistungsverpflichtungen zum Vertrag 1: Vertrag 2: Summe Vertragliche Ansprüche Vertrag Vertragliche Ansprüche zu Vertragsbeginn Erhaltene Zahlungen Vertragliche Ansprüche zum Vertrag 1: Vertrag 2: Summe Nettovertragsposition der einzelnen Verträge Vertrag Vertragliche Ansprüche zum Ausstehende Leistungsverpflichtun gen zum Nettovertragsposition zum Vertrag 1: (450) Vertrag 2: Summe (180) Folie 26

27 Anwendungsbeispiel: Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche Aufriss der Leistungsverpflichtungen: Bezogen auf vorgestelltes Beispiel könnten weitere Anhangangaben wie folgt aussehen: Leistungsverpflichtungen zum ,00 davon aus Transport und Logistik 900,00 davon aus Meilenstein II 600,00 davon aus Meilenstein III 300,00 davon aus anderen Geschäftstätigkeiten 0 Bisher werden keine so umfangreichen Anhangangaben gefordert Desweiteren sind Angaben zu wesentlichen Beurteilungen (Anwendung eines Meilenstein Ansatzes ) und deren Änderung, die sich auf die Höhe und zeitliche Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden auswirken, darzustellen. Folie 27

28 Anwendungsbeispiel: Anhangangaben in der Transportation & Logistics Branche Q: Welche fachlichen Auswirkungen haben die neuen Regelungen? A: Es müssen mehr Informationen zu Umsatzerlösen im Abschluss offengelegt werden Q: Welche Schwierigkeiten ergeben sich in der Praxis für Systeme und Prozesse der Transportation & Logistics Branche? A: Prozess- und Systemanpassungen müssen vorgenommen werden, um die geforderten Anhangangaben generieren zu können Folie 28

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