Verbindliche Hinweise zu den Praktikumsmodalitäten vor Praktikumsbeginn
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- Berthold Thomas
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1 Fakultät für Humanwissenschaften Praktikumsamt für Lehramt Grund- Mittelschule und Sonderpädagogik Verbindliche Hinweise zu den Praktikumsmodalitäten vor Praktikumsbeginn Im Folgenden erhalten Sie Informationen über: Rechtliche Hinweise zu den Praktika Maßnahmen vor bzw. zu Beginn der Praktika Prüfungsanmeldung Prüfungsleistung Praktikumsleitfaden Unterrichtsreflexion
2 Die Praktikumsanmeldung Wichtige Zeitpunkte im Semester: Bitte beachten Sie die Aushänge zu den Anmeldungen der Praktika (meist Dezember und Mai) Das Praktikumsangebot finden Sie auf unter Veranstaltungen für Lehramtsstudierende. Die Anmeldung besteht aus drei Teilen: 1. Anmeldezeitraum: Losverfahren 2. Anmeldezeitraum: Losverfahren 3. Anmeldezeitraum: Direktwahl Nach der verbindlichen Zuteilung sind Wechsel bzw. Stornierungen nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich
3 Die Praktikumskarte Die Praktika innerhalb Ihres Studiums können Sie erst mit Erhalt der gelben (SoP) bzw. blauen (GS) oder grünen (HS) Praktikumskarte absolvieren. Die Praktikumskarte erhalten Sie nach dem regelmäßigen Besuch der Vorlesung Einführung in die Praktika. Die Karte ist Nachweis für Ihre externen Prüfungsleistungen an den Praktikumsschulen. Bei allen Anfragen bitte Praktikumskarte mitbringen! Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen an der Julius-Maximilians Universität Würzburg Frau/Herr (Vorname, Familienname) geb. am..., hat gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 352) folgende Praktika erfolgreich abgeleistet: 1. Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum ( 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LPO I) Teil 1 vom bis an der (Name und Ort der Schule) Der Nachweis über die Ableistung des Orientierungspraktikums gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. September 2008 über die Organisation des Orientierungspraktikums und des Betriebspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (KWMBl S. 346) wurde vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums vorgelegt Praktikumslehrerin/Praktikumslehrer/Schulstempel Praktikumsteilnehmerin/Praktikumsteilnehmer Teil 2 vom bis an der (Name und Ort der Schule)
4 Praktikumszeiten/ Fehltage während des Praktikums Das Praktikumsamt legt in Vereinbarung mit den Praktikumsschulen die Zeiträume für die Praktika fest. Partikulare Anfragen über selbst gesetzte Praktikumszeiträume und -orte sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Einzelabsprachen mit Schulen und Lehrkräften haben keine Gültigkeit. Die vorgegebenen Zeiten sind verbindlich und können auch bei parallelen Veranstaltungen (z.b. Blockseminaren in der vorlesungsfreien Zeit) nicht verändert werden. Wir bekommen auch nach den Vergabezeiträumen noch Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt. Diese stellen wir immer in SBHome oder auf unserer Homepage ein. Bitte nutzen Sie auch diese Nachbelegungsfrist. Sofern für die Dauer Ihrer Studienzeit ein freier Platz nachgewiesen werden kann, besteht für Sie kein Anrecht auf Erhalt eines Praktikumsplatzes in einem höheren Semester. Das Warten auf bessere Plätze lohnt sich also nicht! Krankmeldung während des Praktikums: Bis zwei Fehltage sprechen Sie Nachholtermine bitte direkt mit Ihrer Praktikumslehrkraft ab. Länger andauernde Krankheitsausfälle sind im Praktikumsamt zu melden. Bitte legen Sie hierfür ein ärztliches Attest vor. Jeder Fehltag ist nachzuholen!
5 Kann ich ein Praktikum selbst suchen? In der Regel nicht. Die vielen Einzelanfragen insbesondere an den Schulen in Würzburg können nur durch eine klare Organisation geregelt werden. Daher stellt das Praktikumsamt das Kontingent für alle Praktika zusammen, aus dem Sie auswählen können. Allerdings bestehen für die Dauer der Ausbauplanung neue, erweiterte Selbstsuche- Möglichkeiten außerhalb unserer Praktikumsschulen. Informationen und Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter Vordrucke/Anträge. In Kürze: Sonderpädagogikstudierende suchen sich die beiden ersten Blockpraktika: (pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum Teil 1 und 2). In höheren Semestern (meist 5. bzw. 7. Semester) können SoP-Studierende auch eines der sonderpädagogischen Praktika außerhalb Bayerns selbst suchen. Alle Studierende können bei Härtefällen mit entsprechendem Nachweis vor Beginn des Anmeldezeitraums für Würzburg und Umgebung eine Selbstsuche beantragen Auslandspraktika: Für ein Praktikum im Ausland kann ebenfalls vorab eine schriftliche Genehmigung einer Schule/Schulleiter im Praktikumsamt vorgelegt werden, die das Stundenkontingent und eine Betreuung an der Auslandsschule bestätigt. Es können Grund- und Mittelschulstudierende ein Praktikum selbst suchen, wenn sie eine entsprechende Nachricht per Mail aus dem Praktikumsamt erhalten haben oder der Selbstsuche-Antrag genehmigt wurde.
6 Was können/sollen Sie vor bzw. zu Beginn der Praktika bedenken Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Schulleitung und Praktikumslehrkraft Sichtung des Praktikumsbegleiters Pünktliche Anwesenheit Frühzeitige Klärung von Fragen bezüglich Organisation und Terminen Frühzeitige Terminabsprache zu den Unterrichtsversuchen Teilnahme an Elterngesprächen, Beratungsgesprächen, etc. LehramtsanwärterInnen an der Schule Angemessenes Verhalten, angemessene Kleidung bedenken Aufgaben auch ungefragt - übernehmen
7 Hinweise zum pädagogisch-didaktischen Praktikum 1. Schaubild: ECTS-Punkte a.) 1 ECTS: vorbereitende Vorlesung Grundstudium Schulpädagogik GS/HS + Tutorium c.) 1 ECTS schriftliche Praktikumsreflexion zu Teil I und Unterrichtsreflexion zu Teil II, werden nach beiden Praktika eingereicht b.) 2 x 3 ECTS zwei Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss: Prüfungsanmeldung Erst nach Beendigung der beiden päd-did. Blockpraktika reichen Sie die schriftliche Prüfungsleistung ein und melden sich für das 2 ECTS-Modul und das 6-ECTS-Modul an.
8 Praktikumsanalyse (Prüfungsleistung) Mit der Bearbeitung des Praktikumsleitfaden (s. Homepage) erstellen Sie Ihre Prüfungsleistung für das päd-did. Praktikum. Der Leitfaden unterstützt Sie bei der professionellen Reflexion Ihrer ersten beiden Praktika an der Universität Würzburg. a.) Im ersten päd.-did. Blockpraktikum erstellen Sie eine Praktikumsreflexion. Dies ist eine allgemeine Anlayse zu Schule, Unterricht und Lehrkraft, für die Ihnen der Praktikumsleitfaden etliche Anregungen gibt. b.) Im zweiten päd.-did. Blockpraktikum erstellen Sie eine Unterrichtsreflexion* über eine von Ihnen gehaltene Unterrichtsstunde im päd.- didaktischen Praktikum Teil II: Der Praktikumsleitfaden gibt Ihnen auch hier Hinweise zur professionellen Artikulation und Reflexion einer Stunde. Die Praktikumsreflexion (a) legen Sie Ihrer betreuenden Lehrkraft vor. Neu : NUR die Unterrichtsreflexion (b) aus Teil II ist nach Beendigung des päd.-didaktischen Praktikums samt Praktikumskarte im Praktikumsamt abzugeben. (15. April oder 31. Oktober) Sie wird als Prüfungsnachweis einbehalten. *b.) Bitte ohne Mappe als Loseblatt geheftet und gelocht abgeben. Angaben über Schule/Klasse, Person, Anschrift nicht vergessen Bitte verwenden Sie den Vordruck auf unserer Homepage
9 Wie lege ich die Praktikumsreflexion (Teil a) an? Bearbeiten Sie die Aufgaben aus dem Leitfaden, die für Ihre Schule/Lehrkraft/Praktikumsklasse relevant sind. Nutzen sie auch die Möglichkeit des Selbsteinschätzungsbogens! (Seitenzahl = offen)
10 Wie viel Seiten muss die Unterrichtsreflexion (Teil b) umfassen? 1-4 Seiten Artikulation, 2-4 Seiten Reflexion 1-2 Seiten persönliches Resümé = ca Seiten
11 Unterrichtsreflexion Teil b) Artikulationsschema Reflexion Reflexion über: Einzelne Phasen Organisation allgemein Lehrersprache Arbeitsanweisungen Medieneinsatz Zeitplanung u.v.m. Jeweils konkrete Alternativvorschläge zur gehaltenen Unterrichtsstunde In der Vorlesung wurde auf etliche Einzelaspekte eingegangen, nun können Sie sich ausprobieren!
12 Bitte verwenden Sie das Deckblatt zur Abgabe von Praktikums- und Unterrichtsreflexion (s. Homepage) Praktikumsbericht zu Teil 2 Teil I: Winter-/Sommersemester 20 Teil II: Winter-/Sommersemester 20 Abgabedatum: Angaben zur Verfasserin/ zum Verfasser Name: Matrikelnr.: Studiengang: Adresse: E- Mail: Geburtstag:
13 3. Prüfungsanmeldung Prüfungsanmeldung: Die Prüfungsanmeldung für das pädagogischdidaktische Praktikum liegt etwa zeitgleich mit dem päd.-did. Blockpraktikum Teil II in der vorlesungsfreien Zeit. Bitte denken Sie also am Ende des 2. Blockpraktikums daran, sich für beide Module Pädagogisch-Didaktisches Schulpraktikum 6+2 ECTS anzumelden! Prüfungsverbuchung: Nachdem wir Unterrichtsreflexion und die 2x unterschriebene und gestempelte Praktikumskarte erhalten haben, verbuchen wir im Folgesemester beide Module = 6+2 -ECTS-Punkte für das pädagogisch-didaktische Praktikum Die Praktikumskarte kann nach entsprechendem Aushang/Mitteilung/ Semesterende im Praktikumsamt abgeholt werden!
14 Zeitliche Zusammenfassung für die ersten beiden Blockpraktika am Beispiel Wintersemester Sie besuchen in einem Wintersemester die Vorlesung Einführung in die Praktika : 1. Praktikumsanmeldung 1. Blockpraktikum auf SB@Home ca. Dez/Jan (So-päd = Selbstsuche FöSch) 2. Endgültige Zuteilung ca. Jan/Feb (Listen in SB@Home sichten!) 3. Blockpraktikum (3 od. 4-wöchig) ca. Feb./März währenddessen Praktikumsleitfaden bearbeiten 4. Unterschrift und Stempel auf Praktikumskarte der 1. Teil = abgeschlossen 5. Praktikumsannmeldung 2. Blockpraktikum auf SB@Home ca. Juni (So-päd=Antrag f. Selbstsuche in BY im P-amt bestätigen lassen) 6. Zuteilung + Stornierungsfrist bis ca. Juli (Listen in SB@Home sichten!) 7. Blockpraktikum (3 oder 4-wöchig, s.o.) September/Oktober währenddessen Reflexion zu einer Unterrichtsstunde erstellen 8. Unterschrift und Stempel auf Praktikumskarte der 2. Teil (das päd.-did. Praktikum = abgeschlossen) 9. Zu Ende des 2. Blockpraktikums melden Sie sich zu beiden Prüfungen an: - Vorlesung zum päd.-did. Schulpraktikum (06-Schul-PDPrakt-So/GS/HS-2V) - Begleitveranstaltung (06-Schul-PDPrakt-So/GS/HS-BV 2) = im Monat Oktober (oder April) 10. Am 31. Oktober geben Sie folgendes im Praktikumsamt ab: - - Unterrichtsreflexion (geklammert) zu einer von Ihnen gehaltenen Stunde im 2. Blockpraktikum - Praktikumskarte 2x von der Praktikumslehrkraft unterschrieben + gestempelt Sie können und sollen Ihr Praktikumsheft in den weiteren Praktika nutzen, die Praktikumskarte benötigen Sie für weitere Unterschriften.
15 Studierende LA/SO - Hinweise a. An der Universität Würzburg dürfen Sie sich die beiden ersten Blockpraktika des pädagogisch-didaktischen Praktikums selbst suchen Tragen Sie den Schulort und Name der betreuenden Lehrkraft unter ein. Mittelfranken: Schule und Lehrkraft bitte genau benennen b. Ein selbstgesuchtes Praktikum an Schulen in und um Würzburg kann nur als Härtefall bewilligt werden! c. Für das päd-did. Praktikum II an einer Regelschule in Bayern benötigen Sie einen Antrag, der fristgerecht im Praktikumsamt abgestempelt werden muss, um von den jeweiligen Schulämtern der bayerischen Regierungsbezirke genehmigt werden zu können. d. Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum Teil I sollte vor den anderen so-päd. Praktika abgeleistet werden! e. Die Verteilungen der sonderpädgogischen Praktika werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen vorgenommen. Es kann vorkommen, dass Sie für mind. eines dieser Praktika auch eine längere Anfahrtszeit in Kauf nehmen müssen. f. Härtefall-Anträge mit Angaben zur Vorgehensweise finden Sie auf unserer Homepage
16 Fakultät für Humanwissenschaften Praktikumsamt für Lehramt Grund- Mittelschule und Sonderpädagogik Allgemeine Hinweise auf rechtliche Bestimmungen Mit Ihrer Unterschrift verbürgen Sie sich für die Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen. 1. Schulleiter und Praktikumslehrkraft sind weisungsbefugt. 2. Die Einhaltung und Durchführung mehrerer Unterrichtsversuche liegen in der eigenen Verantwortung. 3. Jegliche Ereignisse und Kenntnisse aus Unterricht und Schulleben unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. 4. Es besteht Informationspflicht bei Kenntnis von Krankheiten. (s. 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045), Personen mit bestimmten Krankheiten (z.b. Windpocken, Scharlach, Diphtherie, ) dürfen nicht in die Schule kommen. Informationen sind über die Gesundheitsämter oder über das Robert Koch Insitut im Netz erhältlich.
17 Fakultät für Humanwissenschaften Praktikumsamt für Lehramt Grund- Mittelschule und Sonderpädagogik Allgemeine Hinweise auf rechtliche Bestimmungen Mit Ihrer Unterschrift verbürgen Sie sich für die Einhaltung folgender Rechtsgrundlagen. 5. Das Fotografieren von SchülerInnen während der Schulzeit ist nicht möglich. Bei besonderen Projekten, Schulaktionen ist dies mit der Schule abzusprechen. 6. Für die Ableistung der Praktika ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gegeben. 7. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist ratsam. 8. Die Praktikumskarte bitte genau ausfüllen. Unterschrift der Praktikumslehrkraft und Schulstempel nicht vergessen. 9. Blockpraktika sind ohne Unterbrechung durchzuführen.
18 Wir wünschen Ihnen ein schönes und erfolgreiches Praktikum!
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