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1 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 55. Jahrgang Nr. 2 Bonn, Februar 2006 Amtl. Abk.: VerBaFin Versicherungsaufsicht Inhaltsverzeichnis Anordnung und Verwaltungsgrundsätze Berechnung des auslösenden Faktors bei Tarifen mit geringem Bestand (Interpretation des 14 Abs. 4 KalV) Neue Sterbetafel in der PKV Bekanntmachungen Erweiterung des Geschäftsbetriebes Übertragung eines Versicherungsbestandes Errichtung einer Zweigniederlassung Übertragung eines Versicherungsbestandes Bestellung eines Sonderbeauftragten Erlöschen der Erlaubnis Beendigung der Liquidation Zum Direktversicherungsgeschäft nach 13b oder 13c VAG angemeldete Versicherungsunternehmen unter Rechts- und Finanzaufsicht Zum Dienstleistungsverkehr in der Bundesrepublik Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadenrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen 1

2 Bereich Wertpapieraufsicht Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen ausländische Investmentgesellschaft über die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach 32 Abs. 4, 38 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes (IV. Quartal 2005) Vom 13. Februar

3 Bereich Versicherungsaufsicht Anordnungen und Verwaltungsgrundsätze Berechnung des auslösenden Faktors bei Tarifen mit geringem Bestand (Interpretation des 14 Abs. 4 KalV) Nach 12b Abs. 2 VAG ist der auslösende Faktor (Vergleich der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen) für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif zu berechnen. In 14 Abs. 1 KalV wird präzisiert, dass der auslösende Faktor für jede Beobachtungseinheit eines Tarifs zu berechnen ist. Im Falle einer nicht ausreichend großen Anzahl von Versicherten in einer Beobachtungseinheit sind die Regelungen des 14 Abs. 4 KalV maßgeblich. In der amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift heißt es: Bei einer geringen Anzahl von Versicherten in einer Beobachtungseinheit sind große Zufallsschwankungen im Schadenverlauf nicht auszuschließen. In diesen Fällen müssen daher die zur Erstkalkulation verwendeten Tarife als Stütztarife zur Ermittlung der Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen verwendet werden. Neben der Verwendung von Stütztarifen enthält 14 Abs. 4 KalV noch zwei weitere mögliche Verfahren: Die Verwendung der von der BaFin veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln (Sätze 2 und 3) und die Ermittlung der erforderlichen Werte auf Grund vergleichbar aussagefähiger Grundlagen (Satz 4). Diese Verfahren stehen dabei nicht wahlweise zur Verfügung, vielmehr bestimmt 14 Abs. 4 KalV grundsätzlich in eindeutiger Weise die anzuwendende Methode. Der erste Schritt im Verfahren zur Feststellung der anzuwendenden Methode ist demnach die (jeweils im konkreten Einzelfall zu treffende) Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars, ob der Bestand ausreichend groß ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Grundlage der Erstkalkulation maßgeblich. Der Fall, dass die Erstkalkulation unter Berücksichtigung mehrerer Stütztarife vorgenommen worden ist, wird in Satz 1 der Vorschrift nicht explizit angesprochen. Jedoch ist auch hier genau ein auslösender Faktor aus den Daten der Stütztarife zu ermitteln (z.b. durch eine geeignete Linearkombination der Werte). Nicht zulässig zur Beurteilung des Anpassungsbedarfs sind hingegen Verfahren, bei denen mehrere auslösende Faktoren berechnet werden, und jeweils der für das Unternehmen günstigste benutzt wird. Dies ergibt sich aus der Begründung zu 14 Abs. 3 der KalV: Danach sind Verfahren, bei denen die auslösenden Faktoren für die 3

4 Prämienanpassungen grundsätzlich über oder unter denjenigen liegen, die sich nach dem Verfahren gemäß 14 Abs. 1 KalV ergeben, als nicht gleichwertig anzusehen. In 14 Abs. 4 Satz 2 KalV ist festgelegt: Sind bei der Erstkalkulation die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen veröffentlichten Wahrscheinlichkeitstafeln verwendet worden, so sind die erforderlichen Versicherungsleistungen anhand dieser Wahrscheinlichkeitstafeln zu berechnen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die zur Berechnung der erforderlichen und kalkulierten Versicherungsleistungen verwendeten Bestände übereinstimmen und nicht manipulierbar sind. Desweiteren liegen im Allgemeinen keine Wahrscheinlichkeitstafeln für das letzte Geschäftsjahr vor. Daher ist die Extrapolation gemäß Anhang II der KalV in geeigneter Weise zu modifizieren. Dies gilt auch in den Fällen des Satzes 3 (Erstkalkulation mit Stütztarifen, Daten jedoch nicht mehr verfügbar). 14 Abs. 4 Satz 4 KalV enthält eine Regelung für den Fall, dass bei der Erstkalkulation weder Stütztarife noch die Wahrscheinlichkeitstafeln verwendet wurden. Nicht explizit geregelt ist allerdings der Fall, dass das Kalkulationsverfahren im Laufe der Zeit gegenüber der Erstkalkulation geändert wurde. Dann ist es gegebenenfalls nicht mehr sinnvoll, das alte Verfahren (nach Satz 1 oder 2) zur Ermittlung der auslösenden Faktoren zu verwenden. Auch wenn die Vorschrift hierfür keine Regelung enthält, sollte jedoch in Analogie zu 14 Abs. 3 Satz 4 KalV (Verfahrensänderung aus wichtigem Grund im Anschluss an eine Prämienanpassung) eine Änderung in diesen Fällen prinzipiell möglich sein. Das benutzte Verfahren sowie der Grund der Änderung sind in der technischen Berechnungsgrundlage zu dokumentieren. VA 16 KV 2006/045 4

5 Anordnungen und Verwaltungsgrundsätze Neue Sterbetafel in der PKV Die zurzeit aktuelle Sterbetafel PKV 2004 (siehe VerBaFin 6/2003) beruht auf Daten über die Sterblichkeit der Versicherten in der privaten Krankenversicherung der Jahre und enthält eine Projektion auf das Jahr Mittlerweile liegen auch die Daten für die Jahre vor. Der PKV-Verband hat aus diesen Informationen die neue Sterbetafel PKV 2007 entwickelt, die eine Projektion auf das Jahr 2011 beinhaltet. Die Verringerung der Sterbewahrscheinlichkeiten gegenüber der Sterbetafel PKV 2004 fällt deutlich geringer als im Vergleich der Tafeln PKV 2004 und PKV 2001 aus. Gleichwohl muss abhängig von der Altersverteilung des Bestandes und des erwarteten Neuzugangs sowie den unternehmensindividuellen Verhältnissen damit gerechnet werden, dass die weitere Verwendung der Sterbetafel PKV 2004 über den Projektionszeitraum hinaus zu unzureichenden Sicherheiten führt. Die BaFin geht davon aus, dass die Unternehmen die neue Sterbetafel bei der Einführung neuer Tarife und bei Prämienanpassungen ab dem 1. Januar 2007 für Neuzugang und Bestand einführen, sofern nicht Besonderheiten des Bestandes bzw. von Teilbeständen noch vorsichtigere Annahmen erfordern. VA 16 KV 2006/003 Die neuen Sterbetafeln der PKV finden Sie im Anhang. 5

6 Bereich Versicherung Bekanntmachungen Erweiterung des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 der Deutscher PensionsRing AG, Hamburg die Genehmigung zum Betrieb der Versicherungssparte Fondsgebundene Lebensversicherung (Teil A Nr. 21 der Anlage zum Versicherungsaufsichtsgesetz) unter Beschränkung auf die Pensionsversicherung gem. 3 der Satzung mit Beitragsgarantie erteilt. VA 51 VU /11 Erweiterung des Geschäftsbetriebes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 31. Januar 2006 der IDEAL Versicherung AG Berlin die Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte Rechtsschutz (Teil A Nr. 17 der Anlage zum VAG) erteilt. VA /8 6

7 Errichtung einer Zweigniederlassung Das irische Versicherungsunternehmen AXA Life Europe Limited Wolfe Tone House Wolf Tone Street Dublin 1 Ireland ist ab dem 1. Februar 2006 berechtigt, den Geschäftsbetrieb über eine Niederlassung in Deutschland in folgenden Versicherungssparten (Bezifferung gem. Anlage zum VAG) aufzunehmen: Leben, fondsgebundene Lebensversicherung sowie Permanent Health (Nr. 19, 21 sowie Klasse IV) Als Hauptbevollmächtigter wurde Herr Dr. Klaus Mattar Colonia Allee Köln bestellt. VA 22 EU 2006/0002 7

8 Errichtung einer Zweigniederlassung das französische Versicherungsunternehmen AXERIA PREVOYANCE 83/85, boulevard Vivier Merle LYON CEDEX 03 Frankreich hat in Deutschland eine Niederlassung in München errichtet. Ab Januar 2006 ist das Unternehmen berechtigt, den Geschäftsbetrieb in folgenden Versicherungsklassen (Bezifferung gem. Anlage A zum VAG) aufzunehmen: Nr. 1 Unfall a) Summenversicherung b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen d) Personenbeförderung Nr. 2 a) Tagegeld b) Kostenversicherung c) kombinierte Leistungen Nr. 19 Leben (soweit nicht unter den Nummern 20 bis 24 aufgeführt) Als Hauptbevollmächtigter wurde Herr Ulf-Dieter Heine AXERIA PREVOYANCE - Niederlassung Deutschland Richard-Reitzner-Allee München-Haar bestellt. Dies ist auch die Adresse der Niederlassung. VA 31 VU /1 8

9 Übertragung eines Versicherungsbestandes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 den Vertrag vom 23. Dezember 2005 genehmigt, durch den die VICTORIA Pensionskasse AG, Düsseldorf, einen Teilbestand der im Versorgungswerk MetallRente zustande gekommenen Versicherungen auf die BHW Pensionskasse AG, Hameln, übertragen hat. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 02. Februar 2006 wirksam geworden. VA 52 VU /1 Übertragung eines Versicherungsbestandes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 den Vertrag vom 23. Dezember 2005 genehmigt, durch den die VICTORIA Pensionskasse AG, Düsseldorf, einen Teilbestand der im Versorgungswerk MetallRente zustande gekommenen Versicherungen auf die R+V PENSIONSVERSICHERUNG a.g., Wiesbaden, überträgt. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 03. Februar 2006 wirksam geworden. VA 52 VU /2 9

10 Übertragung eines Versicherungsbestandes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 den Vertrag vom 23. Dezember 2005 genehmigt, durch den die VICTORIA Pensionskasse AG, Düsseldorf, einen Teilbestand der im Versorgungswerk MetallRente zustande gekommenen Versicherungen auf die Volksfürsorge Pensionskasse AG, Hamburg, überträgt. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 02. Februar 2006 wirksam geworden. VA 52 VU /1 Übertragung eines Versicherungsbestandes Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 24. Januar 2006 den Vertrag vom 23. Dezember 2005 genehmigt, durch den die VICTORIA Pensionskasse AG, Düsseldorf, einen Teilbestand der im Versorgungswerk MetallRente zustande gekommenen Versicherungen auf die Swiss Life Pensionskasse AG, München, übertragen hat. Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigung am 02. Februar 2006 wirksam geworden. VA 56 VU /1 10

11 Bestellung eines Sonderbeauftragten Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 13. Februar 2006 Herrn Dr. Ernst August zur Linden Ballastkai Flensburg als Sonderbeauftragten für einen Teil der Aufgaben des Vorstands der Ancora Versicherungs-Aktiengesellschaft Hamburg bestellt. Die Bestellung wurde mit Aushändigung der Bestallungsurkunde am 14. Februar 2006 wirksam. VA 36 VU /13 Erlöschen der Erlaubnis Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 20. Februar 2006 gegenüber der Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft München festgestellt, dass deren Erlaubnis zum Betrieb der Rechtsschutzversicherung (Teil A Nr. 17 der Anlage zum VAG) gemäß 6 Abs. 5 VAG erloschen ist. VA 43 VU /2 11

12 Beendigung der Liquidation Die Liquidation des Essener Versicherungsvereins a.g., Essen, ist beendet; der Verein ist erloschen. VA 35 VU /1 Zum Direktversicherungsgeschäft nach 13 b oder 13 c VAG angemeldete Versicherungsunternehmen unter Rechts- und Finanzaufsicht Schaden- und Unfallversicherungs- Unternehmen / Krankenversicherungs-Unternehmen 5633 Versicherungssparten/-arten (Bezifferung gem. Anlage Teil A zum VAG) Basler Securitas Versicherungs-Aktiengesellschaft Basler Straße Bad Homburg Dienstleistungsverkehr in Frankreich 4089 Transportgüter, Allgemeine Haftpflicht, Feuer- und Elementärschäden Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden (Nr. 7, 13, 8a bis d, und f, 9) EUROPA Krankenversicherung AG Piusstraße Köln Dienstleistungsverkehr in Italien Krankheit Kostenversicherung (Reise- Krankenversicherung gegen festes Entgelt) 12

13 Zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland nach der Dritten Richtlinie Lebensversicherung (92/96/EWG) und der Dritten Schadensversicherungsrichtlinie (92/49/EWG) angemeldete Versicherungsunternehmen Folgende Versicherungsunternehmen (Lebensversicherung und Schaden-/Unfallversicherung) wurden gemäß Artikel 35 der Dritten Richtlinie (92/96 EWG) und der Dritten Schadensversicherungsrichtlinie (92/49 EWG) zum Dienstleistungsverkehr neu angemeldet 7907 Allianz Hungária Biztosíto Részvénytársaság Bajcsy-Zsilinszky út 52 H 1054 Budapest 7966 Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Kredit; Kaution; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 3 9; 11 17) Coface Austria Kreditversicherung AG Zweigniederlassung Litauen Vilnius Straße Vilnius Litauen 7961 Kredit; Kaution; (Nr. 14, 15) Ethias Incendie Rue des Croisiers, 24 B 4000 Liège 7960 Feuer- und Elementarschäden (ohne Kernenergie); Rechtsschutz; (Nr. 8 a, b, c, d, f; 17) Ethias Droit Commun Association d assurances mutuelles Rue des Croisiers, 24 B 4000 Liège Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Rechtsschutz; (Nr. 9, 13, 17) 13

14 7962 Electro Assurances S.A. 19, Rue de Bitbourg L 1273 Luxembourg 7963 Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Kredit; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 7 9, 13, 14, 16) Falcon Insurance Ltd. Level 5 The Mall Complex The Mall Floriana VLT 16 Malta 7969 Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Verschiedene finanzielle Verluste; (Nr. 8, 9, 13, 16) Irish Diary Board Insurance Limited Grattan House Mount Street Lower Irl - Dublin Haftpflicht; (Nr. 13) OWM Centrale Zorgverzekeraars groep Zorgverzekeraars U.A. Ringbaan West 236 NL 5038 KE Tilburg 7929 Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); (Nr. 1, 2) Zurich Insurance Ireland Limited Eagle Star House Ballsbridge Park IRL Dublin 4 DL-Verkehr auch von folgenden Niederlassungen: UK Branch Office The Zurich Building 90 Fenchurch Street Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); Kasko; Transportgüter; Feuer, Elementar- und sonstige Sachschäden; Haftpflicht; Kredit; Kaution; 14

15 GB Londen EC3M 4JX Finnland Branch Tammasaarenkatu 1 D FIN Helsinki France Branch 96, rue Edouard Vaillant Levallois F Perret, Cedex Verschiedene finanzielle Verluste; Rechtsschutz (nur von Finnland, Frankreich und Schweden); Beistandsleistungen (nur von Schweden); (Nr. 1-4, 6 9; 12 18) Sweden Branch Zurich-Huset Linnégatan 5 PO Box 5069 S Stockholm Folgende Unternehmen, welche bereits zum Dienstleistungsverkehr gemeldet wurden, haben die Aufnahme weiterer Sparten angezeigt 7635 ALICA S.A. Tour AIG F Paris La Défense Cédex Unfall; Krankheit (nicht substitutive Krankenversicherung); (Nr. 1, 2) 7698 AIG Life (Ireland) Limited North Wall Quay Dublin Leben, Tod und Zusätze (Nr. 19) sowie Permanent Health Insurance Allianz Cornhill Insurance PLC 57 Ladymead, Guildford Rechtsschutz (Nr. 17) GB- Surrey GU1 1DB 15

16 7239 Allianz Elementar Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft Hietzinger-Kai Wien 7775 fondsgebundene (Nr. 21) Lebensversicherung AXA France Vie 370, rue Saint Honorè F Paris 7750 Leben; Fondsgebundene Lebensversicherung; Kapitalisierungsgeschäfte; Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen; Pensionsfonds; (Nr. 19, 21, 23 25) Groupama Transport 1, quai George V F Le Havre 7386 Transportgüter; Haftpflicht; (Nr. 7, 12) Tapiola Mutual Life Assurance Company Revontulentie 7 FIN Espoo 7390 Leben; Fondsgebundene Lebensversicherung; (Nr. 19, 21) Tapiola Corporate Life Insurance Ltd. Revontulentie 7 FIN Espoo Leben; Fondsgebundene Lebensversicherung; (Nr. 19, 21) 16

17 Folgende zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungsunternehmen haben ihre Namen geändert Bisheriger Name 7635 Neuer Name AIG VIE FRANCE (ALICO SA) Tour AIG F Paris La Défense Cédex 7864 ALICA S.A. Tour AIG F Paris La Défense Cédex Gan Eurocourtage IARD 8/10, rue d Astorg, Paris Cedex 08 Frankreich Gan Eurocourtage IA 8/10, rue d Astorg, Paris Cedex 08 Frankreich Folgende zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland gemeldete Versicherungsunternehmen haben ihre Tätigkeit eingestellt Onderlinge Waarborgmaatschappij Centrale Zorgverzekeraars Groep, Ziektekosten U.A. Postbus LD Tilburg Niederlande 17

18 Bereich Wertpapieraufsicht Bekanntmachung über eine ausländische Investmentgesellschaft Vom 25. Januar 2006 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach 138 Abs. 3 des Investmentgesetzes (InvG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2676) geändert worden ist, bekannt, dass die DJE Investment S.A. 4, rue Thomas Edison 1445 Luxemburg-Strassen Großherzogtum Luxemburg die DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Platz der Republik Frankfurt am Main nach 136 Abs. 1 Nr. 2 InvG als Repräsentant für den Fonds DJE Real Estate benannt hat. WA 45 - W 527 N 18

19 Bekanntmachung über die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach 32 Abs. 4, 38 Abs. 3 des Kreditwesengesetzes (IV. Quartal 2005) Vom 13. Februar 2006 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 31. Dezember 2005 die Erteilung und das Erlöschen von Erlaubnissen zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen für die nachstehend genannten Institute bekannt: I. Erlaubniserteilungen Kreditinstitute Akbank N.V., Zweigniederlassung Essen, Essen, Ruhr Bank of Ireland, Niederlassung Frankfurt, Frankfurt am Main BCA Bank AG, Bad Homburg v. d. Höhe Beamten-Wohnungs-Verein zu Köpenick eg, Berlin BIW Bank für Investments und Wertpapiere AG, Willich Viscardi Securities Wertpapierhandelsbank GmbH, München Finanzdienstleistungsinstitute A.I.A. Alternative Investment Advisors GmbH, Langen (Hessen) AVG Assets Vermögensverwaltungs-GmbH, Hamburg Dr. Dirk Rüttgers Vermögensverwaltung GmbH, München EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH, Hamburg EuroToll Service GmbH, Frankfurt FFFinanzdirekt GmbH, Halberstadt GIGA Invest GmbH, Offenburg Go 4 Value Strategische Vermögensverwaltung GmbH, Mühltal (Hessen) Hauck & Aufhäuser Asset Management GmbH, München HQ Trust GmbH, Bad Homburg v.d.h. Oberbanscheidt & Cie. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh, Kleve (Niederrhein) onrem GmbH, Augsburg Spectron GmbH, Bruchköbel TPC THE PRIVATE CONSULTANCY GmbH, Hamburg trading-house.net AG, Berlin Van der Moolen Effecten Spezialist B.V., Amsterdam Vermögensverwaltung Dr. Hellerich GmbH, München 19

20 II. Erlöschen von Erlaubnissen mit Ausnahme von Erlaubnissen, die durch Verschmelzung von Sparkassen und Kreditgenossenschaften sowie durch Aufgabe der Bankgeschäfte von gemischtwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften erloschen sind Kreditinstitute DEPFA BANK plc, Zweigniederlassung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main SEB Hypothekenbank AG, Frankfurt am Main, fusioniert auf SEB AG, Frankfurt am Main UBS Lateinamerika GmbH, Hamburg WTB Westdeutsche Kreditbank GmbH & Co. KG, Köln B. Finanzdienstleistungsinstitute Albrecht-W. Rössler, Neuweiler, Kr Calw AMIS Financial Consulting AG Zweigniederlassung Deutschland, Holzwickede BBB ComDepot AG, Stuttgart Becker & Kronast Finanzdienstleistungen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf Burkhardt Thermer Wertpapierhandel GmbH fusioniert auf Hellwig Wertpapierhandels GmbH, Frankfurt am Main Carl-Heinz Schütte Unternehmensberatung e.k. Inhaber Carl-Heinz Schütte, Friedrichsdorf (Taunus) Crane Capital Associates GmbH, München DB Trust AG, Frankfurt am Main DMBB GmbH Bond Broking, Karben Dr. Hollnagel Finanzmanagement GmbH, Hoisdorf Dr. Dirk Rüttgers e.k., München Dr. Stock / Finanzportfolio-Management e.k., Dresden EurA Capital GmbH, Ellwangen (Jagst) Fritz Global Asset Management und Consulting GmbH, Irsee Gunter Krönert e.k., Rossow b. Pasewalk hafco Helmut A. Friedrich Consulting e.k., Holzkirchen Jens Spudy & Partner GmbH, Hamburg Joachim Raif Individuelle Vermögensverwaltung (e.k.), Bad Homburg v.d.h. Thomas Uhl, Halle (Saale) Volker Scholten e.k., Düsseldorf 20

21 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilt für das I. Quartal 2005 Folgendes mit: II. Erlöschen von Erlaubnissen B. Finanzdienstleistungsinstitute Schmidt's Wechselstube GmbH, München SP PR /

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