SWX Mitteilung Nr. 42/2005

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1 <<TO: FAX, >> <<Send>> SWX Mitteilung Nr. 42/2005 Von: Member Services Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) Seiten: 5 Datum: Betreff: Änderung Weisung 10 Meldepflicht und Weisung 16 Gebühren : Direktaufträge von Kunden / VWAP-Aufträge Sehr geehrte Damen und Herren Die SWX Swiss Exchange passt die Weisung 10 Meldepflicht und die Weisung 16 Gebühren auf den 31. Oktober 2005 an. Gleichzeitig wird die Weisung 21 Wertschriftenlieferungsinstruktionen aufgehoben. Die Präzisierung wurde aufgrund des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Rundschreibens der Eidgenössischen Bankenkommission 04/3 Meldepflicht von Börsentransaktionen (Meldepflicht) vom 29. November 2004 vorgenommen. A. Weisung 10 Meldepflicht Massgebend für die Meldepflicht und die Benützung der entsprechenden Funktionalitäten ist die Weisung 10. Mit Inkrafttreten der revidierten Weisung 10 werden neue Funktionalitäten zur Meldung von VWAP-Aufträgen und Direktaufträgen von Kunden eingeführt. Nachfolgend werden die Einzelheiten aufgeführt, wie die Meldepflicht mit den entsprechenden Funktionalitäten erfüllt werden muss: 1. Direktaufträge von Kunden einer Drittbank an Teilnehmer (Rz 61 EBK-RS 04/3) Die Abschlüsse infolge von Direktaufträgen von Kunden an ausführende Teilnehmer ( Broker ) sind auch vom konto- respektive depotführenden Teilnehmer an die SWX Swiss Exchange zu melden. Für diese Meldung sendet der ausführende Teilnehmer ( Broker ) die Abschlussangaben mittels der Funktionalität Abschlussbestätigung (Trade Confirmation, TC) wie folgt an den konto- respektive depotführenden Teilnehmer: - Kennzeichnung als Kundenauftrag mit dem Trading Capacity Code CU ; und - Kennzeichnung mit dem Trade Type Code DR (Delivery Report), um die Transaktion als Direktauftrag (Rz61 EBK-RS 04/3) eindeutig auszuweisen und die Publikation des Abschlusses wie auch die Verdoppelung des Volumens zu unterdrücken; und T +41(0) F +41(0)

2 Direktaufträge von Kunden / VWAP-Aufträge Seite 2 - Angabe einer klar referenzierbaren Identifikation der zugrundeliegenden Abschlüsse im Feld Client Reference, wie beispielsweise: o der Order ID s; o der Trade ID; o oder eine andere eindeutige ID des zugrundeliegenden Auftrags. - Der erzielte Börsenpreis (Abschlusskurs) muss brutto im Preisfeld aufgeführt werden. Eine Kommission kann optional im Feld Included Settlement Amount eingegeben werden. Mit Annahme der Abschlussbestätigung (TC) erfüllt der konto- respektive depotführende Teilnehmer seine Meldepflicht: - Kennzeichnung als Kundenauftrag mit dem Trading Capacity Code CU In bezug auf die Meldefristen hat der ausführende Teilnehmer die üblichen Meldefristen zu beachten. Eine Ausnahme bildet die Annahme der Abschlussbestätigung durch den kontobzw. depotführenden Teilnehmer, welche bis Ende des gleichen Börsentages zu erfolgen hat. Die Kennzeichnung der Transaktion mit dem Trade Type Code DR muss nur vom ausführenden Teilnehmer ( Broker) vorgenommen werden. Der konto- respektive depotführende Teilnehmer muss keinen Trade Type Code eingeben. Kunde Ausführung von Direktaufträgen Ausführende SWX Teilnehmer Konto-/Depotführende Teilnehmer 1. Auftrag 2. Ausführung 3. Ausführungsbestätigung On- oder Off-Order Book Abschlüsse gekennzeichnet mit Trading Capacity Code CU TC gekennzeichnet mit Trade Type Code DR Referenz zu dem zugrundeliegenden Auftrag oder den Abschlüssen im Feld Client Reference Optional: Kommission im Feld Included Settlement Amount TC annehmen gekennzeichnet mit 4. Meldepflicht durch Annahme des TC erfüllt 5. Kundenabrechnung

3 Direktaufträge von Kunden / VWAP-Aufträge Seite 3 2. VWAP (Volume Weighted Average Price)-Aufträge In der Ausführung von VWAP-Aufträgen unterscheidet die SWX Swiss Exchange grundsätzlich zwei Durchführungsarten: a) VWAP-Aufträge (VWAP-Aufträge gemäss Rz 50 EBK-RS 04/3) werden durch den Händler an der Börse ausgeführt (Auftragsgeschäft) Alle Teilausführungen von VWAP-Aufträgen sind (börslich oder ausserbörslich) wie folgt zu melden: - Kennzeichnung der einzelnen Abschlüsse als Kundenauftrag mit dem Trading Capacity Code CU ; und - Kennzeichnung der einzelnen Abschlüsse als VWAP-Auftrag mit dem Trade Type Code VA (dieser Trade Type Code ist nur für die SWX Swiss Exchange bzw. die Meldestelle sichtbar und wird nicht publiziert.). Bei diesem Geschäftsfall wird dem Kunden der VWAP-Preis garantiert, jedoch erfolgt die Erfüllung dieses Auftrages in der Regel über den gesamten Handelstag und kann (theoretisch) jederzeit durch den Kunden wiederrufen werden. Die Bank agiert in diesem Fall als Kommissionärin. Kunde Teilnehmer SWX 1. VWAP Auftrag Ausführung VWAP als Auftragsgeschäft 2. Auftragsausführung Ausgeführte Volumen VWAP Auftragsgrösse 3. Abrechnung des ausgeführten Volumens an Kunden mit VWAP Preis On- oder Off-Order Book Abschlüsse gekennzeichnet mit: Trade Type Code VA Keine Meldepflicht für die Zuteilung beim Kunden b) VWAP-Aufträge mit sofortiger Erfüllung aus eigenen Beständen (Nostro-Position) (Verpflichtungsgeschäft) Wird ein Kunde durch die Bank sofort bedient, d.h. das Verpflichtungsgeschäft wird unmittelbar, in der Regel vorbörslich, vom Händler eingegangen ( deal done ), so muss der zustandegekommene Abschluss in einem ersten Schritt als Trade Advice wie folgt gemeldet werden: - Kennzeichnung mittels der Funktionalität Abschlussmeldung (RT) innerhalb von 30 Minuten; - Aktivierung des Trade Advice Flag; - Kennzeichnung mit dem Trading Capacity Code PR ; und

4 Direktaufträge von Kunden / VWAP-Aufträge Seite 4 - Kennzeichnung mit dem Trade Type Code VW ; und - Angabe 0 als Preis (da der Preis in der Regel erst am Handelsende bekannt ist); - Angabe der Abschlussgrösse (Size); - Angabe, ob es sich um einen Kauf bzw. Verkauf handelt; - Angabe des Abschlussdatums bzw. der Abschlusszeit (Agreement Time); - Angabe CUST als Gegenpartei. Der Trade Advice ist nur für die SWX Swiss Exchange bzw. die Meldestelle sichtbar und wird nicht publiziert. Die Meldung des VWAP-Abschlusses hat in einem zweiten Schritt nach Festlegung des VWAP-Preises spätestens jedoch bis 30 Minuten nach Handelsschluss folgendermassen zu erfolgen: - Kennzeichnung mittels der Funktionalität Abschlussmeldung (RT); und - Angabe des effektiven VWAP-Preises ohne Kommission (brutto); und - Kennzeichnung mit dem Trading Capacity Code PR ; und - Kennzeichnung mit dem Trade Type Code VW ; - Angabe der Abschlussgrösse (Size); - Angabe, ob es sich um einen Kauf bzw. Verkauf handelt; - Angabe des Abschlussdatums bzw. der Abschlusszeit; - Angabe CUST als Gegenpartei. Bei dieser Durchführungsart hat die Bank sowohl ein Positions- als auch ein Preisrisiko ab Eintritt des Verpflichtungsgeschäftes. Die Bank agiert in diesem Fall nicht als Kommissionärin. Ausführung VWAP Auftrag als Verpflichtungsgeschäft Kunde Teilnehmer SWX 1. VWAP Auftrag deal done 2. Auftragsausführung Ausgeführte Volumen = VWAP Auftragsgrösse Trade Report gekennzeichnet mit: Trade Advice Flag (= Trade Advice) Trading Capacity Code PR Trade Type Code VW Angabe 0 als Preis 3. Abrechnung der VWAP Ausführungsgrösse an Kunden mit VWAP Preis Trade Report gekennzeichnet mit: Trading Capacity Code PR Trade Type Code VW Angabe VWAP-Preis

5 Direktaufträge von Kunden / VWAP-Aufträge Seite 5 B. Weisung 16 Gebühren Für die Abschlussbestätigung (Trade Confirmation) des ausführenden Teilnehmers ( Broker ) infolge von Direktaufträgen durch Kunden an den depot- bzw. kontoführenden Teilnehmer wird keine Gebühr erhoben. Die revidierte Weisung 10 liegt bei. Weisung 16 folgt sinngemäss. Mit freundlichen Grüssen SWX Swiss Exchange Sandro Hangartner Vizedirektor Daniel Risold Vizedirektor

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