Tarife und Programme 2002.

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1 Tarife und Programme gültig ab 1. Januar 2002

2 Sender Unternehmen F.A.Z. Electronic Media GmbH Adresse Hellerhofstraße Frankfurt am Main Tel.: (069) Fax: (069) h.hoelzen@faz.de Kombinationen F.A.Z. Business-Radio F.A.Z. Business-Radio und Klassik Radio Einzelsender F.A.Z Berlin Das Business-Radio* F.A.Z. Business-Radio München F.A.Z. Business-Radio Frankfurt** weitere Standorte in Vorbereitung Verbreitung Frequenzen (Terrestrisch): UKW 93.6 MHz (Berlin) UKW MHz (Frankfurt/Oder, ab Herbst 2002) UKW MHz (Ostprignitz-Ruppin, ab Herbst 2002) UKW MHz (Potsdam-Mittelmark, ab Herbst 2002) UKW 92.4 MHz (München) UKW 97.1 MHz (Frankfurt a. M.) UKW MHz (Bensheim) UKW MHz (Wetzlar) Kabel: MHz (Berlin) MHz (Frankfurt a. M.) MHz (Main-Taunus-/ Hochtaunus-Kreis) MHz (München) Satellit: Eutelsat Hot Bird, Position 13 Ost DVB-MPEG 2, Standard Modus Internet: (Livestreaming) Ihre Ansprechpartner (national) Thomas Werner Leiter Marketing/Verkauf Tel.: (069) , Fax: t.werner@ fazbusinessradio.de Hans-E. Dürre Verkaufsleiter national (Nord/Ost) Tel.: (030) , Fax: h.duerre@ fazbusinessradio.de Disposition Kerstin Haase Tel.: (030) Fax: (030) k.haase@fazbusinessradio.de * Berlin und Umland: UKW 93.6 MHz, Frankfurt/Oder: UKW MHz, Ostprignitz-Ruppin: UKW 88.3 MHz, Potsdam-Mittelmark: UKW 95.2 MHz ** Frankfurt: UKW 97.1 MHz, Bensheim: UKW MHz und Wetzlar: UKW MHz Sendegebiete: Berlin und Teile Brandenburgs, Großraum Frankfurt am Main, Wetzlar/Gießen, Bensheim (Richtung Mannheim) sowie München und angrenzende Landkreise.

3 Sendeuhr Eine Stunde F.A.Z. Business-Radio Wirtschaft-Kompakt Werbung Interview/Reportage 51 News Deutschland/Welt 0 Börse 5 Wetter 7 Interview/Reportage 8 Rubrik 49 Wetter/Verkehr 48 News Regional Werbung Börse Börse Werbung News Regional 18 Wetter/Verkehr 19 Rubrik 38 Interview/Reportage 37 Wetter 35 Börse 30 News Deutschland/Welt Wirtschaft-Kompakt Werbung Interview/Reportage

4 Programm News Ausführliche Deutschland- und Weltnachrichten immer zur vollen und halben Stunde Regionalnachrichten ( Uhr) zweimal pro Stunde um xx.16 Uhr und xx.46 Uhr Wirtschaft-Kompakt ( Uhr) zweimal pro Stunde um xx.27 Uhr und xx.57 Uhr n Das Neueste von Märkten und Unternehmen, aktuelle Konjunkturdaten Wirtschaft und Börse Aktuelle Börsenstände laufend im Programm n Börse Live zweimal pro Stunde um xx.05 Uhr und xx.35 Uhr n Sendungen Programm Börse Aktuell zweimal pro Stunde um xx.15 Uhr und xx.45 Uhr Wirtschaftsmagazin am Mittag n Aktie des Tages, Neuer Markt, Computer, Euro-Börsen Wirtschaftsmagazin am Abend n Aktie des Tages, Wall Street, Anlagetipp, Devisen, Tagesverlauf an der Börse Frankfurt am Main General Interest n Morgenmagazin Wirtschaft, Finanzen, Politik, Kultur, Computer, Sport, Regional n Der Tag Die wichtigsten Ereignisse des Tages n Computer & Service Magazin Alles zum Thema Software, Hardware und Internet n Auto & Technik Magazin Luxusautos, Oldtimer, neueste Modelle, Tests n Finanz-Magazin Steuererklärung, Privatfinanzen, Geldanlagen und grauer Kapitalmarkt n Sport Fußball, Fußball-Bundesliga (Konferenzschaltung), Formel 1 Informationen über weitere Sendungen auf Anfrage Rubriken und Beiträge n Live-Reportagen, Service-Serien, Hintergründe aus Wirtschaft, Finanzen, Politik, Kultur, Sport, Internet und Technik

5 Zielgruppe Hochwertige Zielgruppe n Höherer Bildungsabschluss n Informationsorientiert n Ab 25 Jahre n Pendler n Wirtschafts- und börseninteressiert n Opinion Leader n Mittleres bis höheres Einkommen n Serviceorientiert n Trendorientiert n Vermögensbildend n Konsumorientiert n Interessiert an Theater und Kultur n Interessiert an neuen Medien n Markenbewusst

6 Werbung Werbeauftritt Wir n entwickeln individuelle Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Kommunikationsziele n optimieren die Werbewirksamkeit durch Platzierung in einem zielgruppenaffinen Umfeld n bilden die qualitative Ergänzung in Ihrem Mediamix Die Spots n Platzieren Sie Ihre Botschaft in den Werbeinseln um xx.14 Uhr, xx.29 Uhr, xx.44 Uhr und xx.59 Uhr n Zeitgenaue Ausstrahlung Ihrer Werbebotschaft zur optimalen Erreichung Ihrer Zielgruppe n Die hohe Kontakthäufigkeit pro Stunde garantiert höchsten Werbedruck Das Sponsoring n Wir bieten Ihnen aufmerksamkeitsstarke Sponsorings, die Ihr Produkt und Ihre Botschaft im redaktionellen Umfeld direkt bei Ihrer Zielgruppe platzieren Präsentieren Sie exklusiv (außerhalb des Werbeblocks) unseren Börsen-, Wetter- und Verkehrsservice sowie Beiträge, Rubriken oder ganze Sendungen, z. B. Börse live mit (Ihrem Produkt) Das Trailer-Sponsoring n Verstärken Sie Ihre Werbebotschaft durch zusätzliches Sponsoring der Programmhinweistrailer, z. B.: Morgen um Uhr hören Sie bei F.A.Z. Das Business-Radio die Sendung XY mit (Ihrem Produkt). Maßgeschneiderte Kommunikationspackages erreichen: n Kommunikationsziele mit geringstem Streuverlust n Hohe und effektive Programmpräsenz n Steigerung des Bekanntheitsgrades n Glaubwürdigkeit Ihrer Werbebotschaft n Imagetransfer vom Programm zum Produkt

7 Spots Spots F.A.Z. Das Business-Radio ist journalistisch unabhängig. Werbung 59 Dies ist Ihr Vorteil, wenn Sie bei uns Spots schalten: n Die hohe Glaubwürdigkeit unserer journalistischen Beiträge erhöht auch die Glaubwürdigkeit Ihrer Werbebotschaft Die Spots n Single-Spot n Long-Spot n Reminder-Spot n Produkt und Werbebotschaft befinden sich in einem zielgruppenaffinen, kaufkräftigen Umfeld Über weitere Möglichkeiten informieren Sie gerne unsere Mediaberater/innen. n Eine exponierte Platzierung im Programm garantiert höchste Werbewirksamkeit 29 n Geringste Streuverluste durch individuelle Lösungen

8 Tarife Tarife 2002 national / Kombi F.A.Z Frankfurt, F.A.Z Berlin und F.A.Z München Montag Freitag in e Samstag/Sonntag* in e Uhrzeit 1 Sek. 30 Sek. 1 Sek. 30 Sek ,00 120,00 2,00 60, ,00 300,00 2,00 60, ,00 330,00 4,00 120, ,00 330,00 7,00 210, ,00 300,00 7,00 210, ,00 300,00 8,00 240, ,00 270,00 6,00 180, ,00 330,00 7,00 210, ,00 270,00 5,00 150, * 7,00 210,00 4,00 120, * 5,00 150,00 3,00 90, * 4,00 120,00 2,00 60, ,00 300,00 6,17 185,10 Preisliste gültig ab: 1. Mai 2002 Mengenrabattstaffel: ab.700 Sekunden 2,5% ab Sekunden 5,0% ab Sekunden 7,5% ab Sekunden 10,0% ab Sekunden 12,5% ab Sekunden 15,0% ab Sekunden 17,5% ab Sekunden 20,0% ab Sekunden 25,0% ab Sekunden 30,0% Nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte entsprechend der tatsächlichen abgenommenen Sekundenanzahl verrechnet (per anno und Werbekunde). * Hinweis Buchungen am Samstag und Sonntag sowie Montag bis Sonntag nach Uhr werden z. Z. nur in der Kombi F.A.Z Berlin und F.A.Z Frankfurt ausgestrahlt. Weitere Buchungsmöglichkeiten bzw. Sonderwerbeformen auf Anfrage.

9 Sponsoring Beispiele zum Sponsoring Der Anlagetipp n Anbindung Ihres Produkts an das Programmelement: z. B. F.A.Z. Das Business- Radio Der Anlagetipp und (Ihr Produkt). n Ihr Produkt plus Ihr Kurzclaim in der Börsen-Präsentation: z. B. Der Anlagetipp mit (Ihr Produkt) dem (Claim). Content: aktuelle Werte, fundierte Analysen zu Aktienkursen und Dividenden Zeiten: Montag Freitag jeweils um Uhr im Wirtschaftsmagazin am Abend Buchung: 12 Wochen Mindestbuchung, maximal für ein Jahr, ausschließlich Intros, Länge des Patronats maximal 10 Sek. Das Wetter n Anbindung Ihres Produkts an das Programmelement: z. B. F.A.Z. Das Business- Radio Das Wetter und (Ihr Produkt). n Ihr Produkt plus Ihr Kurzclaim in der Wetter-Präsentation: z. B. Das Wetter mit (Ihr Produkt) dem (Claim). Content: die aktuellen Wetterdaten sowie die Aussichten Zeiten: Montag Sonntag, Uhr, jeweils xx.18 xx.18,5 Uhr und xx.48 bis xx.48,5 Uhr Buchung: 12 Wochen Mindestbuchung, maximal für ein Jahr, ausschließlich Intros, Länge des Patronats maximal 10 Sek. Splitting: Uhr (15 Nennungen) oder Uhr (15 Nennungen) Gesetzliche Rahmenbedingungen: n Sponsorfähig sind Sendungen, Programmelemente, Beiträge oder Rubriken. n Neben Firmenname, Logo oder Marke kann ein imageprägender Slogan im Sponsorenhinweis enthalten sein. n Zusätzlich kann der Sponsor auch in Ankündigungstrailern erscheinen. n Preise des Sponsorings auf Anfrage

10 Patronate Sponsorfähig sind: Programmelemente Börse Live/ Börse Aktuell Der Aktien-Crawl im Radio: aktuelle Börsenstände laufend im Programm und Updates alle 15 Minuten Wirtschaft-Kompakt News zu Konjunktur, Marktentwicklungen und Unternehmen alle 30 Minuten Flugdatenänderung Ausgewählte Ankunft- und Abflugzeiten alle 30 Minuten Wetter Aktuelles regionales Wetter und dazu die Aussichten alle 30 Minuten Business-Wetter, Reise-Wetter, Bio-Wetter Im Anschluss an das allgemeine Wetter alle 30 Minuten Verkehr und Blitzer Verkehrsmeldungen und Radarmeldungen alle 30 Minuten Computer & Service Magazin zu den Themen Internet, Software und Hardware Auto & Technik Luxusautos, Oldtimer, Tests Sendungen Service Verbraucher-Magazin mit Wolfgang Büser, Fachjournalist für Recht und Geld Callin-Sendungen Hörerservice Sport Fußball, Fußball-Bundesliga (Konferenzschaltung), Formel 1 Wochen- und Tagesrückblick Reportagen, Expertenmeinungen Forum Diskussionsrunden zu aktuellen Themen

11 Patronate Sponsorfähig sind darüber hinaus: Rubriken Serie Ereignisse, Institutionen und Personen werden als Schwerpunkt für eine Woche in den Mittelpunkt gerückt und beleuchtet Kultur Kultur- und Entertainment News, Events in der Stadt, Deutschland und der Welt Gesundheit Fitness, Wellness, Tipps für das gesündere Leben Presse National/ international Leute Personen der Zeitgeschichte, Prominente, Szene Sport Berichte und Analysen, z. B. Fußball-Bundesliga und Formel 1 Termine Veranstaltungen in der Stadt Computer Web-News, Hard- und Software-Informationen, Trends Heute Historische Daten Verbraucher Service, Trends, Tipps Beitragsplätze Wirtschaft, Finanzen, Politik, Kultur, Computer, Sport, Regional

12 Kombi Kombinationen mit F.A.Z. Business-Radio Wir bieten Ihnen nationale Kombinationsmöglichkeiten mit F.A.Z. Business-Radio an. Radio-Kombinationen n F.A.Z. Business-Radio F.A.Z Berlin, F.A.Z Frankfurt, F.A.Z München. n F.A.Z. Business-Radio und Klassik Radio Bundesweit auf allen Frequenzen von F.A.Z. Business-Radio und Klassik Radio. n Crossmedia mit F.A.Z. Business-Radio FAZ.NET, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Nutzen Sie die Vorteile durch unsere Beraterkompetenz, exzellentes Werbeumfeld, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und eine zentrale Abwicklung. Spechen Sie mit uns. F.A.Z. Electronic Media Hellerhofstraße Frankfurt am Main Marketing/ Vertrieb Thomas Werner Telefon (069) Telefax (069)

13 Auftragsabwicklung 1. Preise Die Preise sind in gesonderten Preislisten festgesetzt. Mehrwertsteuer ist in diesen Preisen nicht enthalten. Sie wird zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. 2. Auftragsannahme Bis spätestens 7 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin. 3. Änderungen Bis spätestens 7 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin. 4. Sendeunterlagen Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonbänder oder Texte. Pro Sender und Motiv werden benötigt: DAT-Kassetten oder ein Sendeband 38,1 cm/sek., konfektioniert mit Zeitangaben, Motivnummern sowie GEMA-Angaben. Die Motivanweisungen werden bis spätestens 1 Woche vor Sendebeginn benötigt. Tonträgern mit einer sendefähigen Einspielung der vorproduzierten Spots müssen ein Einschaltplan mit Angaben über Werbetreibende, Produkt, Motiv, Spotlänge, Textmanuskript sowie alle Angaben für eine evtl. GEMA-Abrechnung oder sonstige Verwertungsgesellschaften beigefügt sein. Fehlen GEMA-Angaben, wird davon ausgegangen, dass der Werbespot keine GEMA-pflichtigen Bestandteile enthält. Die Sendeunterlagen werden 7 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin erbeten an: F.A.Z. Business-Radio z. H. Kerstin Haase Kurfürstendamm Berlin Tel.: (030) Fax: (030) k.haase@ fazbusinessradio.de 5. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen werden monatlich als Sammelrechnungen erstellt. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Sofern eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei F.A.Z. Business-Radio eingeht oder bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung werden 2% Skonto gewährt. F.A.Z. Business-Radio behält sich in Einzelfällen Vorauszahlungen vor. Zahlungen werden nur auf das in der Rechnung angegebene Konto erbeten.

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Sendevertrag, Sendeauftrag a. Sendevertrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Sendung eines Werbespots oder einer anderen vereinbarten Werbeform des Kunden (im folgenden Werbung ). Unter Sendeauftrag ist die schriftliche Erklärung des Kunden zu verstehen, einen Sendevertrag mit F.A.Z. Business-Radio schließen zu wollen. b. Mit Erteilung des Sendeauftrages sowie mit Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung (Ziffer 2. lit. a) erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Gültigkeit der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. c. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden ebenfalls auf zukünftige Sendeverträge des Kunden mit F.A.Z. Business-Radio Anwendung, auch wenn insoweit nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde. 2. Vertragsschluß a. Angebote von F.A.Z. Business-Radio sind freibleibend. Der Sendevertrag kommt zustande durch eine schriftliche Bestätigung des vom Kunden übersandten Sendeauftrages oder, sofern der Kunde F.A.Z. Business-Radio keinen Sendeauftrag übersandt hat, durch die Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Kunden. Mündliche oder telefonische Bestätigungen haben keine verbindliche Wirkung. Sendeaufträge müssen vom Kunden mindestens 7 Tage vor dem vorgesehenen ersten Ausstrahlungstermin erteilt werden. b. Soweit Werbeagenturen Sendeaufträge für ihre Kunden erteilen, kommt der Sendevertrag zwischen dem Kunden der Werbeagentur und F.A.Z. Business-Radio zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung. Die Werbeagentur versichert, vom Kunden ordnungsgemäß zur Beauftragung von F.A.Z. Business-Radio bevollmächtigt zu sein. F.A.Z. Business Radio ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis (Bevollmächtigung) zu verlangen. Die Werbeagentur hat F.A.Z. Business-Radio Name und Anschrift des Kunden bei Erteilung des Sendeauftrages mitzuteilen. c. Verbundwerbung bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. F.A.Z. Business-Radio ist zur Erhebung eines angemessenen Verbundzuschlages berechtigt. d. Soweit die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, werden Sendeverträge innerhalb eines Jahres abgewickelt. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Rücktrittsmöglichkeit Kommt ein Sendevertrag zwischen dem Kunden und F.A.Z. Business-Radio zustande, so kann der Kunde mit Zustimmung von F.A.Z. Business-Radio vor der ersten, nach dem Sendevertrag geplanten Ausstrahlung unter Angabe des Rücktrittsgrundes zurücktreten. Dieses Rücktrittsgesuch muß F.A.Z. Business-Radio spätestens 4 Wochen vor der ersten, nach dem Sendevertrag geplanten Ausstrahlung schriftlich zugegangen sein. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht kein Anspruch des Kunden auf Zustimmung durch F.A.Z. Business-Radio. 4. Zurückweisung von Sendeaufträgen Es besteht keine Verpflichtung von F.A.Z. Business-Radio, die zur Ausstrahlung vorgesehene Werbung vor Abschluß eines Sendevertrages hinsichtlich ihres Inhaltes zu prüfen. Daher behält sich F.A.Z. Business- Radio auch bei zustande gekommenen Sendeverträgen vor, die Ausstrahlung der Werbung aus rechtlichen, sittlichen oder moralischen Gründen zurückzuweisen. F.A.Z. Business-Radio wird im Falle der Zurückweisung dem Kunden die Gründe der Zurückweisung unverzüglich und rechtzeitig mitteilen, vorausgesetzt, der Kunde hat seine Sendeunterlagen der F.A.Z. Business-Radio nach Ziffer 10. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig übersandt. Der Kunde hat in diesem Fall F.A.Z. Business-Radio umgehend eine Ersatz-Werbung zur Ausstrahlung zu übersenden, der entsprechende Gründe nicht entgegenstehen. Sollte diese Ersatz-Werbung für den vorgesehenen Ausstrahlungszeitpunkt verspätet zur Verfügung stehen, behält F.A.Z. Business-Radio ihren Vergütungsanspruch. Weitergehende Ansprüche (insbesondere auf Schadens- oder Aufwendungsersatz) aufgrund der Weigerung von F.A.Z. Business-Radio, die Werbung aufgrund einer der vorstehend aufgeführten Gründe auszustrahlen, stehen dem Kunden nicht zu. 5. Vergütung a. Die vom Kunden für die Ausstrahlung der Werbung zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem angenommenen Auftrag in Verbindung mit der jeweils gültigen Preisliste. Produktionskosten werden, soweit sie anfallen, dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Für die Berechnung des Sekundenpreises der jeweiligen Ausstrahlung wird die von F.A.Z. Business-Radio anläßlich der Sendung ermittelte Zeit zugrunde gelegt. Soweit anderweitige Kosten, etwa GEMA-Gebühren, entstehen, hat der Kunde für diese aufzukommen und die erforderlichen Informationen, insbesondere Produzenten, Verlag, Komponisten, Titel, Länge der Werbemusik, mit Übersendung der Sendeunterlagen anzugeben. F.A.Z. Business-Radio kann die für die vereinbarte Sendezeit vereinbarte Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen, wenn die Ausstrahlung der Werbung aus Umständen unterbleibt, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere weil Sendeunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt wurden. b. F.A.Z. Business-Radio steht es unbenommen, ihre Preislisten zu ändern. Im Rahmen bereits vereinbarter Sendeverträge werden die Preisänderungen allerdings erst nach einem Monat wirksam, wobei dem Kunden das Recht zusteht, den Sendevertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen. Das Kündigungsrecht muß innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Preiserhöhung durch den Kunden schriftlich gegenüber F.A.Z. Business-Radio ausgeübt werden, ansonsten wird die Preiserhöhung automatisch wirksam, und der Sendevertrag setzt sich zu den neuen Bedingungen fort. 6. Rechnungsstellung und Zahlungen a. Die Rechnungen werden monatlich als Sammelrechnungen erstellt. Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vom Kunden zu begleichen. Sofern eine Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei F.A.Z. Business-Radio eingeht oder der Kunde eine Einziehungsermächtigung erteilt hat, werden 2% Skonto gewährt. Skonto wird jedoch nur dann gewährt, wenn alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind. F.A.Z. Business-Radio behält sich in Einzelfällen Vorauszahlungen vor. Zahlungen hat der Kunde auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. b. Der Kunde kommt entweder durch eine Mahnung von F.A.Z. Business-Radio nach Fälligkeit in Verzug oder automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. c. F.A.Z. Business-Radio ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden weitere Ausstrahlungen bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge zu unterlassen. Sofern in dem Zeitraum, in dem gemäß der vorstehenden Bestimmung die Ausstrahlung unterlassen wird, gemäß dem Sendevertrag Ausstrahlungen vorgesehen waren, so ist der Kunde gleichwohl berechtigt, die entsprechende Vergütung an F.A.Z. Business-Radio zu entrichten. 7. Sendezeiten/Programmänderungen a. Soweit dem Kunden, ohne daß ein Sendevertrag abgeschlossen wurde, Sendezeiten reserviert wurden, erfolgen diese Reservierungen unverbindlich. b. Die Sendezeiten der zur Aussendung in Auftrag gegebenen Werbung werden im Einvernehmen mit dem Kunden, ansonsten unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach billigem Ermessen von F.A.Z. Business-Radio festgelegt. Diese Sendezeiten werden von F.A.Z. Business-Radio nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr, daß die Werbung innerhalb der vereinbarten Sendezeit ausgestrahlt wird, kann nicht abgegeben werden, so daß ein Anspruch des Kunden hierauf nicht besteht. Nach Möglichkeit sollen jedoch die vereinbarten Sendezeiten eingehalten werden. Kann eine Werbung aus programmlichen oder technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik oder vergleichbaren Umständen nicht ausgestrahlt werden, so wird die Aussendung auf einen anderen Sendetermin verschoben, es sei denn, die Verschiebung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden als unzumutbar anzuse-

15 hen. Verschiebungen innerhalb des gleichen Stunden- bzw. Preissegments gelten stets als zumutbar und bleiben jederzeit vorbehalten. F.A.Z. Business-Radio wird den Kunden, soweit tatsächlich möglich und im Einzelfall zumutbar, über eine Verschiebung sowie über den neuen Sendetermin informieren; dies jedoch nur, soweit die Verschiebung nicht lediglich innerhalb des gleichen Stunden- bzw. Preissegments erfolgt. Sofern eine Sendung nicht ausgestrahlt und auch nicht verschoben werden kann oder eine Verschiebung dem Kunden nicht zumutbar ist, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung der insoweit bereits gezahlten Vergütung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 8. Gewährleistung Wird eine Werbung von F.A.Z. Business-Radio falsch bzw. fehlerhaft ausgestrahlt, und hat F.A.Z. Business- Radio dies zu vertreten, so steht dem Kunden zunächst ausschließlich das Recht zu, eine Ersatzausstrahlung zu fordern, soweit ihm eine Ersatzausstrahlung zumutbar ist. F.A.Z. Business-Radio stehen zwei Versuche einer Ersatzausstrahlung zu. Sofern diese fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, die Wandlung des Vertrages zu verlangen oder Minderung geltend zu machen, jedoch nur, soweit es die fehlerhaft ausgestrahlte Werbung betrifft. 9. Rechtegewährleistung Der Kunde sichert F.A.Z. Business-Radio zu, über sämtliche Rechte an der Werbung, insbesondere an den zur Verfügung gestellten Sendeunterlagen und am Sendematerial (insbesondere Tonträger und Unterlagen, etc.), zu verfügen und daß durch die Werbung keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden und die Werbung keine sittlich anstößigen Inhalte aufweist. Sofern eine Werbung gleichwohl etwaige Ansprüche Dritter auslöst und F.A.Z. Business-Radio dementsprechend in Anspruch genommen wird oder wenn ein Verstoß gegen strafrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen angenommen wird, hat der Kunde F.A.Z. Business-Radio von allen hieraus entstehenden Schäden und Kosten freizustellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Soweit Ansprüche gegen F.A.Z. Business-Radio geltend gemacht werden, hat der Kunde, soweit zulässig, alle ihm vorliegenden Informationen und Unterlagen sofort zur Verfügung zu stellen, die bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche hilfreich sein können. Entsprechendes gilt im Fall eines strafrechtlichen oder sonstigen Verfahrens. 10. Sendeunterlagen und Sendematerial Der Kunde verpflichtet sich, Sendeunterlagen und Sendematerial, z.b. Tonbänder oder Texte (im folgenden gemeinsam Sendeunterlagen ) bis spätestens 7 Tage vor dem Ausstrahlungstermin der jeweiligen Werbung F.A.Z. Business-Radio zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für Änderungen. Die Qualität der Sendeunterlagen in technischer und inhaltlicher Hinsicht liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Die Gefahr der Übermittlung von Sendeunterlagen trägt der Kunde. Der Kunde räumt F.A.Z. Business-Radio mit Erteilung des Sendeauftrages an der zur Ausstrahlung vorgesehenen Werbung sowie an den Sendeunterlagen die örtlichen, zeitlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte ein, die für die Ausstrahlung erforderlich sind. Der Kunde ist ebenfalls verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Sendeunterlagen. Es werden benötigt: DAT-Kassetten oder ein Sendeband 38,1 cm/sek., konfektioniert mit Zeitangaben, Motivnummern sowie GEMA-Angaben. Tonträger mit einer sendefähigen Einspielung der vorproduzierten Spots muß ein Einschaltplan mit Angaben über Werbetreibenden, Produkt, Motiv, Spotlänge, Textmanuskript sowie alle Angaben für eine evtl. Abrechnung mit der GEMA oder einer sonstigen Verwertungsgesellschaft beigefügt sein. Fehlen Angaben zur GEMA oder zu sonstigen Verwertungsgesellschaften, wird davon ausgegangen, daß eine entsprechende Abrechnung nicht zu erfolgen hat. 11. Aufbewahrungspflicht Die Pflicht zur Aufbewahrung von Sendeunterlagen endet für F.A.Z. Business-Radio nach der letzten Ausstrahlung. F.A.Z. Business-Radio ist berechtigt, die Sendeunterlagen auf Gefahr und Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden. Statt dessen ist F.A.Z. Business-Radio auch berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Das Recht zur Vernichtung steht F.A.Z. Business-Radio jedoch nur dann zu, wenn F.A.Z. Business-Radio dem Kunden eine angemessene Frist von mindestens 2 Wochen zur Rücknahme der Sendeunterlagen gesetzt hat und der Kunde sich nicht innerhalb dieser Frist zur Rücknahme der Sendeunterlagen bereit erklärt oder dies verweigert hat. F.A.Z. Business-Radio ist zur Zurückbehaltung der Sendeunterlagen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung berechtigt. 12. Haftung a. Für Schäden, gleich woraus diese resultieren, haftet F.A.Z. Business-Radio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter Handlung, bei Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie, sofern der Kunde Kaufmann ist, bei Verzug und Unmöglichkeit. Vorstehende Regelung gilt nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten. b. Sofern F.A.Z. Business-Radio haftet, gilt dies nur für Schäden, die vorhersehbar waren. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf , e pro Schadensfall. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Schaden darauf beruht, daß ein gesetzlicher Vertreter oder leitender Angestellter von F.A.Z. Business-Radio vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder ein sonstiger Angestellter oder Erfüllungsgehilfe eine Kardinalpflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Sofern der Kunde kein Kaufmann ist, gilt die Haftungsbeschränkung auch nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Vertragspflichten, bei denen es sich nicht um Kardinalpflichten handelt, durch Erfüllungsgehilfen. c. Die in den vorgehenden Absätzen a. und b. aufgeführten Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten ferner nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 13. Sonstiges a. Der Sendevertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. b. Ergänzungen und/oder Abänderungen des Sendevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. c. Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en des Sendevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Die unwirksame/n Bestimmung/en soll/en vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung/en ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt/en. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. d. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von F.A.Z. Business-Radio. Entsprechendes gilt, sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.