Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

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1 Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Studienplanversion V01 Begutachtet durch die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Tirol am 15. Mai 2013 Genehmigung durch das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Tirol am 27. Mai 2013

2 Pädagogische Hochschule Tirol Curriculum für den Lehrgang Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Studienplanversion V01 Seite 1 von 25

3 1. Einleitung - Kurzbeschreibung des Lehrganges Basierend auf den allgemeinen Bildungszielen gem 3 HCV ivm 5 HCV 2006 Die Lehrenden fachtheoretischer Unterrichtsgegenstände erwerben Kompetenzen, die sie aufbauend auf einem facheinschlägigen Universitäts-/Hochschulstudium und auf die erforderliche Berufspraxis zur Ausübung des Lehrberufes an technisch-gewerblichen und humanberuflichen Lehranstalten oder vergleichbaren Bildungsinstitutionen befähigen und zu einer weiteren Professionalisierung im fachtheoretischen Unterricht führen. Sie werden befähigt, den Unterricht für ihre Schulart sowie ihren Fachbereich fachlich und didaktisch unter besonderer Berücksichtigung des technischen bzw. des humanberuflichen Unterrichts und den wichtigsten Präsentationsmethoden zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Sie erhalten Einblick in die Struktur des österreichischen Schulwesens, in die Schulverwaltung und die rechtlichen Grundlagen. Sie können pädagogisches Handeln erklären bzw. Bedingungen für Unterricht, Erziehung und Leistungsbeurteilung analysieren und pädagogisch sinnvoll agieren. Nach diesem Lehrgang können die Teilnehmer/innen ihren fachtheoretischen Unterricht didaktisch aufbereiten und innovative/alternative Lehr- und Lernmethoden im eigenen Unterricht anwenden. Methodisch-didaktisch begleitete Unterrichtspraxis und -evaluation sind eine Basis für eine umfassende Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf als professionell agierende Pädagogin bzw. professionell agierenden Pädagogen im fachtheoretischen Unterricht an technisch gewerblichen und humanberuflichen Schulen. Das Studium erfolgt berufsbegleitend mit alternierenden Präsenz- und Fernstudienanteilen bzw. Individualphasen unter Einsatz von E-Learning und einem Lernbegleiter, der die Teilnehmer/innen außerhalb der Präsenzphasen betreut. Das verpflichtend zu führende Portfolio wird durch E-Learning Sequenzen unterstützt, die Studierenden werden durch den jeweiligen Vortragenden individuell gecoacht. 2. Allgemeine Angaben 2.1 Kooperation mit anderen Institutionen BMUKK, PH Tirol/Institut für Berufspädagogik, LSR Tirol 2.2 Zielgruppe Lehrer/innen an technisch-gewerblichen und humanberuflichen Lehranstalten 2.3 Zulassungsvoraussetzungen Lehrende (aufrechtes Dienstverhältnis) des fachtheoretischen Unterrichts an technisch-gewerblichen und humanberuflichen Schulen Zuweisung durch die zuständige Dienstbehörde. Gemäß 50 Abs. 1 HG 2005 werden Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, aufgrund ihres Antrags zum Lehrgang zugelassen. Die Genehmigung zur Teilnahme am Lehrgang während der Dienstzeit erfolgt durch die zuständige Behörde. Ergänzend zu den Bestimmungen 51 Abs. 3 HG 2005 und des 19 Abs. 1 HCV 2006 wird als unumgängliche Zulassungsvoraussetzung festgelegt: Abgeschlossenes einschlägiges Universitäts- oder Hochschulstudium sowie einschlägige Berufspraxis. Gemäß 50 Abs. 6 des HG 2005 werden die Antragsteller/innen mit der Zulassung zum Lehrgang ordentliche oder außerordentliche Studierende der Pädagogischen Hochschule. 2.4 Dauer und Umfang vier Semester fünf Module 12 ECTS. Der Start für diesen Lehrgang ist das Wintersemester 2013/ Vergleichbarkeit Seite 2 von 25

4 siehe BMUKK RS 15/ Qualifikationsprofil 3.1 Bildungs- und Ausbildungsziele des Lehrgangs Die Studierenden des Lehrgangs erwerben, aufbauend auf eine facheinschlägige Ausbildung bzw. ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium, jene Fertigkeiten und Kenntnisse, die sie zur Unterrichtserteilung in fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen befähigt. Der Lehrgang bereitet auf ein Berufsfeld vor, welches unter anderem durch die weite Betätigungsbereiche und lebenslanges Lernen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus erhalten die Studierenden Einblick in die Struktur des österreichischen Schulwesens, in die Schulverwaltung, in das Schulentwicklungs- und Qualitätsmanagement sowie in rechtliche Grundlagen. 3.2 Inhalte Didaktische Planung, Durchführung und Evaluation von fachtheoretischem Unterricht projektorientierter Unterricht Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Blended-Learning/Alternative Lehr- und Lernmethoden Lehrbesuche und Lehrübungen, Unterrichtsanalysen Lern- und Entwicklungspsychologie Lehr- und Lerntheorien Gruppenprozesse, Teamentwicklung Geschlechtergerechte Pädagogik (Gender Mainstreaming) Schule als soziale Organisation Erziehungs- und Bildungsauftrag im berufsbildenden Schulwesen Dienstrechte und pflichten Konfliktmanagement 3.3 Lernergebnisse (Kompetenzen) Die Lehrenden führen fachtheoretischen Unterricht an technisch gewerblichen und humanberuflichen Schulen durch können zeitgemäße Unterrichtsmethoden zielgruppenorientiert einsetzen haben einen Überblick über soziale Kompetenzen können E-Learning Sequenzen für ihren eigenen Unterricht erstellen können den eigenen Unterricht planen, durchführen, dokumentieren, auswerten und eine Selbstevaluation anhand von Videoaufzeichnungen durchführen können einen Lehrstoff für den Unterricht didaktisch aufbereiten können mit Heterogenität, Individualisierung und Differenzierung umgehen führen Leistungsfeststellungen/Leistungsbeurteilungen durch können in einer Wahllehrveranstaltung ihr Fachwissen vertiefen. Seite 3 von 25

5 4. Modularisierung 4.1 Modulraster Der Lehrgang umfasst 12 ECTS und besteht aus fünf Modulen. Pädagogische Hochschule Tirol Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an BMHS Lehrgang 12,0 EC 1. Semester 2. Semester M 1 M 2 Einführung in die Unterrichtstätigkeit Soziale Kompetenz im Unterricht 2,75 EC 6,25 SWSt. 2,00 EC. 1,50 SWSt. 1,00 0,75 0,00 1,00 0,75 0,25 0,25 0,75 Summe 1. Semester: 6,25 SWSt. Summe 2. Semester: 1,50 SWSt. 2,75 EC 2,0 EC 3. Semester 4. Semester M 1 M 4 Summe 1. Studienjahr: 4,75 EC 7,75 SWSt. Berufspädagogik Schulpraxis 2,50 EC 2,00 SWSt. 2 EC. 1,125 SWSt. 1,00 0,25 0,25 1,00 1,00 0,25 0,25 0,50 M 5 Berufsbegleitende Professionalisierung 2,75 EC. 1,75 SWSt. 1,50 1,250 Summe 3. Semester: 2,00 SWSt. Summe 4. Semester: 2,875 SWSt. 2,50 EC 4,75 EC Summe 2. Studienjahr: 7,25 EC 4,875 SWSt. Legende: EC = European Credit WP Wahlpflichtmodul HW Summe Lehrgang: 12,0 EC 12,625 SWSt. Angewandte Humanwissenschaften SWSt. = Semesterwochenstunde WM Wahlmodul FD/FW Fachdidaktik und Fachwissenschaften SÜ studienübergreifendes Modul SP Schulpraktische Studien SFÜ Studienfachübergreifendes Modul ES Ergänzende Studien Seite 4 von 25

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7 4.2 Lehrveranstaltungsübersicht HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Summen: 5,250 1,500 0,750 4,500 8,875 3, , ,000 12, Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Einführung in die Unterrichtstätigkeit - Modul1 1,000 0,750 0,000 1,000 0,000 2,500 3,750 66,500 2,250 2, Grundlagen der Berufspädagogik 1 1,000 VO/FE 0,750 1,000 21,000 4,000 1, Unterrichtsplanung 1 0,250 UE/FE 0,250 1,000 15,000-8,750 0, Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik 1 0,500 SE/FE 0,500 6,000 6,500 0, Dienstrecht und Schulrecht 1 0,500 SE/FE 0,500 1,000 18,000-5,500 0, Rhetorik und Kommunikation 0,250 UE/FE 0,250 0,250 6,000 0,250 0, Blended Learning 1 0,250 UE/FE 0,250 0,500 0,500 5,750 0, ,000 0,000 0, ,000 0,000 0, Soziale Kompetenz im Unterricht - Modul 2 0,750 0,250 0,250 0,750 0,000 1,500 0,000 18,000 32,000 2, Grundlagen der Berufspädagogik2 0,250 SE 0,250 3,000 3,250 0, Pädagogische Psychologie und Soziologie 1 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Unterrichtsplanung 2 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik 2 0,250 SE 0,250 3,000 3,250 0, Dienstrecht und Schulrecht 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Konfliktmanagement 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Blended Learning 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Berufspädagogik - Modul 3 1,000 0,250 0,250 1,000 0,000 2,000 0,000 24,000 38,500 2, Grundlagen der Berufspädagogik 3 0,500 VO 0,500 6,000 6,500 0, Didaktik und Methodik 1 0,500 SE 0,500 6,000 6,500 0, Fachdidaktik, Theorie 1 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Schulpraktische Studien 1, wissenschaftliche Analyse und Reflexion 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Dienstrecht und Schulrecht 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Innovative Lehr- und Lernformen 1 0,500 UE 0,250 3,000 9,500 0, Blended Learning 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Schulpraxis - Modul 4 1,000 0,250 0,250 0,500 0,000 1,125 0,000 13,500 36,500 2, Grundlagen der Berufspädagogik 4 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Didaktik und Methodik 2 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Unterrichtsplanung 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Schulpraktische Studien 2, wissenschaftliche Analyse und Reflexion 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Innovative Lehr- und Lernformen 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Blended Learning 4 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Seite 6 von 25

8 Berufsbegleitende Professionalisierung - Modul 5 Berufsbegleitende Professionalisierung 1,500 0,000 0,000 1,250 0,000 1,750 0,000 21,000 47,750 2, ,500 SE 0,250 3, ,500 1, Blended Learning 5 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Portfolio/Coaching 1,000 UE 0,125 1,500 23,500 1, Summen: 5,250 1,500 0,750 4,500 8,875 3, , ,000 12, Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 7 von 25

9 4.3 Modul- und Lehrveranstaltungsbeschreibung Modul 1 Kurzzeichen: Modulthema: M1 Einführung in die Unterrichtstätigkeit (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Lehrgang für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbilden mittleren und höheren Schulen NN ECTS- Studienjahr: Credits: Semester: 2012/13 1 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1xpro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Zulassung als ordentliche/r Studierende/r Bildungsziele: Die Studierenden kennen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im berufsbildenden Schulwesen und haben Einblick in die Aufgaben der Schulverwaltung; kennen Dienstrechte und Dienstpflichten und verfügen insbesondere über Grundkenntnisse der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung; erkennen die Bedeutung von wichtigen Vereinbarungen, die in den ersten Unterrichtsstunden mit den Schüler/innen zu treffen sind; können einen Lehrplan interpretieren und daraus die Grobstruktur einer Lehrstoffverteilung ableiten; kennen die Bedeutung kontinuierlicher Qualitätsentwicklung im Schulwesen und speziell im Unterricht; erweitern ihre eigene Sprach- und Kommunikationskompetenz. Bildungsinhalte: Dienstrechtliche Bestimmungen; Aufsichtserlass; Rollen und Aufgaben (Klassen-, Jahrgangs- Abteilungsvorstand, Direktor/in); Weisungsgebundenheit; Amtshaftung; Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung: gesetzliche Grundlagen, Arten der Leistungsfeststellung; Lehrplan: Aufbau und Funktion, Grundlagen der Lehrplaninterpretation; Bildungsauftrag: Erziehung und Bildung im berufspädagogischen Kontext; Planung des Unterrichts, Aufbau von Unterrichtseinheiten; Qualitätsmanagementsysteme und ihre Umsetzung im Schulwesen; Einsatz von Blended Learning und Lernplattformen im Unterricht; Grundlagen und Grundfragen der Berufspädagogik Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Kenntnis des gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrages; Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung; Fähigkeit zum wirkungsvollen Einsatz gesetzlich verfügbarer Erziehungsmittel; Fähigkeit zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung. Literatur: LBVO; Vertragsbedienstetengesetz; BDG Literatur wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Präsenz- und mediengestützter Unterricht Leistungsnachweise: - Erfüllung der Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibungen - Portfolioarbeit (Abschlussarbeit) Sprache(n): Deutsch Seite 8 von 25

10 Einführung in die Unterrichtstätigkeit HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Grundlagen der Berufspädagogik 1 1,000 VO/FE 0,750 1,000 21,000 4,000 1, Unterrichtsplanung 1 0,250 UE/FE 0,250 1,000 15,000-8,750 0, Unterrichtstechnologie und Mediendidaktik 1 Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) 0,500 SE/FE 0,500 6,000 6,500 0, Dienstrecht und Schulrecht 1 0,500 SE/FE 0,500 1,000 18,000-5,500 0, Rhetorik und Kommunikation 0,250 UE/FE 0,250 0,250 6,000 0,250 0, Blended Learning 1 0,250 UE/FE 0,250 0,500 0,500 5,750 0, Summen: 1,000 0,750 0,000 1,000 0,000 2,500 3,750 66,500 2,250 2, unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 9 von 25

11 Modul 2 Kurzzeichen: Modulthema: M2 Soziale Kompetenz im Unterricht (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Lehrgang für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbilden mittleren und höheren Schulen NN Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: 2012/13 2 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1xpro Lehrgang 1 Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden sehen ihren Erziehungsauftrag als wesentlichen Bestandteil des Unterrichtsgeschehens und können ihre eigenen Haltungen und Erfahrungen kritisch reflektieren und somit ihre Planungs-, Handlungsund Reflexionsfähigkeit verbessern; setzen sowohl traditionelle als auch alternative Unterrichtsmethoden ein; erkennen die Wichtigkeit der Beziehungsstruktur zwischen Lehrer/innen und Schüler/innen und lernen, auf Probleme in einer sozialen Gruppe situationsadäquat zu reagieren; achten im Unterricht auf die Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern (Gender Sensivity); kenne die Bedeutung ethischer Werte und sind sich über die Auswirkungen des Wertewandels in der Gesellschaft auf die Schule bewusst; können mit Konfliktsituationen pädagogisch umgehen; setzen ihre erworbene Kenntnisse über Didaktik und Methodik im Unterricht erfolgreich um; vertiefen Methoden zum Gestalten eines Portfolios zur Dokumentation des eigenen Lehr- und Lernprozesses. Bildungsinhalte: Team- und projektorientierter Unterricht; Didaktik und Methodik; Protokollblätter und anderen Aufzeichnungshilfen; Gruppenprozesse; Teamentwicklung; Persönlichkeitspsychologie; Lernpsychologie; Lerntheorien; gesellschaftliche Wirklichkeit und Geschlechterbezogenheit (Gender Mainstreaming); Gruppensoziologie; Rollenverständnis und Rollenverhalten; Schule als soziale Organisation; Jugendsoziologie; interkulturelles Lernen; ethnische Aspekte im Unterricht; Förderung lernschwacher Schüler/innen sowie Begabten- und Begabungsförderung; Wertewandel und gesellschaftlicher Wandel; Veränderungsprozesse in der Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Familie; Bildungsauftrag: Erziehung und Bildung im berufspädagogischen Kontext. Analyse der persönlichen Sprachund Kommunikationskompetenz; Verständlichkeit schriftlicher Informationen; Verstehen und Behalten von Texten; Konfliktmanagement; Einsatz von Blended Learning und Lernplattformen im Unterricht. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Fähigkeit zur Vermeidung repressiven Verhaltens und Kompetenzen zu einem von wechselseitiger Wertschätzung geleiteten Umgang mit Schüler/innen, Eltern, Kollegen/innen und Vorgesetzten; Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht und Anwendung angemessener Interaktionsformen in sozialen Konfliktfeldern; Fähigkeit zur realistischen Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen und deren Verbesserung durch kontinuierliche Weiterbildung; Literatur: Literatur wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Präsenz- und mediengestützter Unterricht Seite 10 von 25

12 Leistungsnachweise: - Erfüllung der Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibungen - Portfolioarbeit (Abschlussarbeit) Sprache(n): Deutsch HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Soziale Kompetenz im Unterricht Grundlagen der Berufspädagogik2 0,250 SE 0,250 3,000 3,250 0, Pädagogische Psychologie und Soziologie 1 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Unterrichtsplanung 2 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Unterrichtstechnologie und 0,250 SE 0,250 3,000 3,250 0, Mediendidaktik 2 Dienstrecht und Schulrecht 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Konfliktmanagement 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Blended Learning 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Summen: 0,750 0,250 0,250 0,750 0,000 1,500 0,000 18,000 32,000 2, Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 11 von 25

13 Modul 3 Kurzzeichen: Modulthema: M3 Berufspädagogik (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Lehrgang für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbilden mittleren und höheren Schulen NN Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: 2012/13 3 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): 1xpro Lehrgang Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden kennen die aktuellen rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Reife- und Diplomprüfung; leiten aus einem Rahmenlehrplan Lehrinhalte ab und strukturieren den Lehr-/Lernprozess nach lernund motivationstheoretischen Grundlagen; verstehen Feedback als einen wichtigen Teil des Qualitätszyklus; kennen verschiedene Formen der Selbstevaluation und setzen Evaluationsinstrumente zur Weiterentwicklung ihres eigenen Unterrichts ein; können Lehrstoffinhalte übersichtlich gliedern und unter Einsatz adäquater Medien zielgruppengerecht aufbereiten und präsentieren; setzen Unterrichtsmethoden anforderungs-, zielgruppen- und situationsgerecht ein; kennen die Grundlagen von E-Learning und Blended Learning und können diese Lehr- bzw. Lernmethoden in ihren Unterricht integrieren. Bildungsinhalte: Rechtliches im Zusammenhang mit Reifeprüfung und Diplomarbeit; Leistungsbeurteilungsverordnung in der Praxis: Schriftliche und mündliche Formen der Leistungsfeststellung; Kompetenzen zur Gestaltung von Rückmeldungen über das Erreichen oder Nichterreichen von Lernzielen; Einsatz von Blended Learning und Lernplattformen im Unterricht; Auswahl von Unterrichtsverfahren nach fachspezifischen Gesichtspunkten; fachspezifische Gestaltung und Gliederung des Theorie, Fertigungs- bzw. Konstruktionslehre/-übungen und Laborunterrichts; Weiterführung des Portfolios; Erstellung einer Jahresplanung; Stoffgliederung mit Schwerpunktsetzungen; Formulierung von Mindestkompetenzen; Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Fähigkeit zur Erstellung einer Jahresplanung mit Stoffgliederungen und Schwerpunktsetzungen; Formulierung von Mindestkompetenzen; Fähigkeit zur Bewertung und zum Einsatz von medialen Lehr- und Lernhilfen; Planung und Durchführung der Leistungsbeurteilung unter Beachtung objektiver und an die Zielgruppe angepasster Kriterien; Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten unter Verwendung verschiedener Medien und Einsatz adäquater Unterrichtsmethoden in differenzierten Lernumgebungen. Literatur: Literatur wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Präsenz- und mediengestützter Unterricht Leistungsnachweise: - Erfüllung der Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibungen - Portfolioarbeit (Abschlussarbeit) Seite 12 von 25

14 Sprache(n): Deutsch HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Berufspädagogik Grundlagen der Berufspädagogik 3 0,500 VO 0,500 6,000 6,500 0, Didaktik und Methodik 1 0,500 SE 0,500 6,000 6,500 0, Fachdidaktik, Theorie 1 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Schulpraktische Studien 1, wissenschaftliche Analyse und Reflexion 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Dienstrecht und Schulrecht 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Innovative Lehr- und Lernformen 1 0,500 UE 0,250 3,000 9,500 0, Blended Learning 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Summen: 1,000 0,250 0,250 1,000 0,000 2,000 0,000 24,000 38,500 2, Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 13 von 25

15 Modul 4 Kurzzeichen: Modulthema: Schulpraxis (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Lehrgang für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbilden mittleren und höheren Schulen NN Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: 2012/13 4 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul X Basismodul Aufbaumodul X Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: Bildungsziele: Die Studierenden kennen Varianten der Selbst- und Fremdevaluierung als Instrumente zur Verbesserung der Unterrichtsqualität. Sie sind in der Lage, ihren Unterricht hinsichtlich verschiedener Qualitätskriterien zu analysieren und zu verbessern; setzen sich mit Anliegen der sprachlichen Bildung und der Kommunikation sowie der Moderation aktiv auseinander; erweitern ihre eigene Sprach- und Kommunikationskompetenz und setzen die technischen Hilfsmittel für eine Präsentation professionell ein. können ihre über Didaktik und Methodik erworbenen Kenntnisse im Unterricht erfolgreich umsetzen, sie sind befähigt, den Unterricht für ihre Schulart sowie für ihren Fachbereich sachlich und didaktisch zu planen, durchzuführen und auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen; können durch Unterrichtsbeobachtungen die Interaktionen und Unterrichtsverfahren auf ihre Wirkung hin reflektieren; sind befähigt, im Rahmen von Lehrübungen die Lehrbehelfe, Arbeitsmittel und Medien situationsadäquat auszuwählen und einzusetzen sowie Verfahren der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung auszuwählen und anzuwenden; Bildungsinhalte: Evaluation der eigenen Schulpraxis/des eigenen Unterrichts, Umgang mit Evaluationsergebnissen; Komponenten von Qualität im Unterricht: Didaktische (Struktur des Unterrichts), humanwissenschaftliche (Arbeitsklima) und Evaluationskompetenz; Gestaltung von Lernprozessen; Lehrer/innenrolle und Lehrer/innenbild. Formen der verbalen und nonverbalen Kommunikation; Kommunikationsregeln; Hilfsmittel für Kommunikation und Moderation; multimediale Hilfsmittel für eine Präsentation. Lehrplan: Interpretation der Bildungs- und Lehraufgabe; Interpretation des Kern- und Erweiterungsstoffes; Interpretation der didaktischen Grundsätze; Unterrichtsprinzipien; Umsetzung des Lehrplans mit Hilfe didaktischer Überlegungen in die Praxis; Umsetzung einer Jahresplanung; Grundlagen der Unterrichtsvorbereitung; Erstellung von Unterrichtsvorbereitungen; Aufbau einer Unterrichtseinheit; Auswahl von Lehrstoff; Stoffgliederung; Schwerpunktsetzungen; Auswahl von Unterrichtsverfahren; Formulierung von Lernzielen; gezielter Einsatz verschiedener Darstellungsformen; Gliederung von Unterrichtseinheiten; Verständlichkeitskonzepte; Unterrichtsanalysen; Gruppenprozesse; Teamentwicklung; Arbeiten am und mit dem Portfolio. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Reflektierendes Verständnis von gutem Unterricht, Fähigkeit zur Durchführung qualitätsfördernder Innovationen und deren Evaluation. Fähigkeit zur Organisation und Gestaltung von Lehrübungen und Lehrauftritten unter Anwendung der im Lehrgang erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen. Fähigkeit zur Präsentation und Interpretation des eigenen Portfolios; Fähigkeit Feedback zu geben und Seite 14 von 25

16 anzunehmen. Literatur: Literatur wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Präsenz- und mediengestützter Unterricht Leistungsnachweise: - Erfüllung der Studienanforderungen gemäß Modulbeschreibungen - Portfolioarbeit (Abschlussarbeit) Sprache(n): Deutsch HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Schulpraxis Grundlagen der Berufspädagogik 4 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Didaktik und Methodik 2 0,500 SE 0,250 3,000 9,500 0, Unterrichtsplanung 3 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Schulpraktische Studien 2, wissenschaftliche Analyse und Reflexion 0,250 UE 0,250 3,000 3,250 0, Innovative Lehr- und Lernformen 2 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Blended Learning 4 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Summen: 1,000 0,250 0,250 0,500 0,000 1,125 0,000 13,500 36,500 2, Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 15 von 25

17 Modul 5 Kurzzeichen: Modulthema: M5 Berufsbegleitende Professionalisierung (Hochschul)Lehrgang: Modulverantwortliche/r: Lehrgang für Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbilden mittleren und höheren Schulen NN Studienjahr: ECTS- Credits: Semester: 2012/13 4 Dauer und Häufigkeit des Angebots: Niveaustufe (Studienabschnitt): Kategorie: Pflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul x Basismodul Aufbaumodul Verbindung zu anderen Modulen: Bei (hochschul)lehrgangübergreifenden Modulen: Studienkennzahl: Titel des (Hochschul)Lehrgangs: Modulkurzzeichen: Voraussetzungen für die Teilnahme: erfolgreicher Abschluss der Module 1 bis 4 Bildungsziele: Die Studierenden erwerben ein individuelles pädagogisch-didaktisches Profil im Hinblick auf ihre künftige Lehrtätigkeit verfassen ein berufspädagogisches Portfolio (Inhalte aus Modul 1-5) nach den vorgegebenen Kriterien; erweitern und vertiefen dadurch ihren pädagogischen Horizont; erweitern ihre Präsentationskompetenz; erweitern ihre Evaluierungs- und Reflexionskompetenz. Bildungsinhalte: Die Studierenden wählen in Absprache mit der Lehrgangsleitung aus dem Angebot der Pädagogischen Hochschule/n Veranstaltungen mit pädagogischen/didaktischen/methodischen/fachlichen Inhalten im Ausmaß von mindestens 24 Lehreinheiten. Im Rahmen einer den Lehrgang abschließenden Präsentation wird die Auswahl der Veranstaltungen begründet und die Umsetzung der in den ausgewählten Lehrveranstaltungen erworbenen Theoriekenntnisse in die Praxis dargestellt. Dabei wird der erworbenen Reflexions- und Evaluierungskompetenz sowie der Entwicklung der didaktisch-methodischen Kompetenzen besondere Bedeutung beigemessen. Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Strukturiertes Gestalten eines humanwissenschaftlichen Textes mit ausgeprägtem Praxisbezug. Erstellen aussagekräftiger Präsentationsunterlagen. Präsentationskompetenz, Fähigkeit, Inhalte in ihren sachlichen Zusammenhängen und sprachlich korrekt darzustellen. Literatur: Literatur wird von den Lehrenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Lehr- und Lernformen: Präsenz- und mediengestützter Unterricht Leistungsnachweise: kommissionelle mündliche Modulprüfung im Ausmaß von maximal 30 Minuten (gemäß 5.11 Absatz (7) der Prüfungsordnung für diesen Lehrgang) Sprache(n): Deutsch Seite 16 von 25

18 Berufsbegleitende Professionalisierung Berufsbegleitende Professionalisierung HW Studienfachbereiche ECTS-Credits FW SP ES Art LV VO/SE/UE/ Präsenzstudienanteile SWSt Betreute Studienanteile gemäß 37 HG Echtstunden zu 60 Min. Betreute Anteile gesamt (Präsenz + 37 HG) 1,500 SE 0,250 3, ,500 1, Blended Learning 5 0,250 UE 0,125 1,500 4,750 0, Portfolio/Coaching 1,000 UE 0,125 1,500 23,500 1, Summen: 1,500 0,000 0,000 1,250 0,000 1,750 0,000 21,000 47,750 2, unbetreutes Selbststudium ECTS-Credits UE BS Legende: HW Humanwissenschaften FW Fachwissenschaften und Fachdidaktiken SP Schulpraktische Studien ES Ergänzende Studien LV Lehrveranstaltung VO Vorlesung UE Übung SE Seminar *) 1 Semesterwochenstunde entspricht 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten Seite 17 von 25

19 5. Prüfungsordnung 5.1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den viersemestrigen Lehrgang Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen an der Pädagogischen Hochschule Tirol gemäß 35 Z 3 Hochschulgesetz Arten von Lehrveranstaltungen/Informationspflicht (1) Vorlesung (VO): Lehrveranstaltung, in der die Wissensvermittlung durch eine Aneinanderreihung von Fachvorträgen durch eine/n Lehrende/n erfolgt. (2) Seminar (SE): Lehrveranstaltung, die in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozess einführt. Die Studierenden werden aktiv einbezogen. Seminare dienen der Vorstellung wissenschaftlicher Arbeit und wissenschaftlicher Methoden und der Diskussion darüber. Maximale Gruppengröße 25. (3) Übung (UE): Lehrveranstaltung, die intensive, meist auch praktische Auseinandersetzung mit einem (Spezial)Themenbereich fördert. Maximale Gruppengröße: 15 (Ausnahmen bzgl. der Gruppengröße für Übungen in Praktika: max. Gruppengröße: 6) (4) Fernstudien (FE): Studienteile gemäß 37 des Hochschulgesetzes 2005, die ohne Präsenz von Studierenden, gegebenenfalls unter Einbeziehung elektronischer Lernumgebungen, gestaltet werden und bei denen durch ein ausgewogenes Miteinander mit Präsenzlehrveranstaltungen das Erreichen der jeweiligen Lehrziele sichergestellt wird. 5.3 Informationspflichten (1) Die Lehrgangsleitung hat die Studierenden zu Beginn des Lehrganges nachweislich in schriftlicher Form über die Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte, die zu erwerbenden Kompetenzen, die Art und Weise sowie den Umfang allfälliger betreuter Selbststudienanteile gem. 37 Hochschulgesetz 2005 sowie unbetreuter Selbststudienanteile die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien, die Anwesenheitsverpflichtungen die Anmeldeerfordernisse zu Prüfungen sowie über Abwicklung und Inhalt der Abschlussarbeit (siehe Punkt 5.11) im gesamten Lehrgang zu informieren. (2) Die/Der Modulverantwortliche übernimmt zu Modulbeginn diese Informationsverpflichtung für das Modul. (3) Die/Der Lehrveranstaltungsleiterin/ Lehrveranstaltungsleiter übernimmt diese Informationsverpflichtung innerhalb der ersten beiden Lehrveranstaltungseinheiten für die jeweilige Lehrveranstaltung. Sie/Er hat überdies die/den Modulverantwortlichen rechtzeitig über die Nichtzulassung/Zulassung zur Modulbeurteilung (siehe Punkt 5.9 Absatz 1) zu informieren. (4) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. Seite 18 von 25

20 5.4 Anmeldepflichten und Anwesenheitsverpflichtung (1) Studierende müssen sich gemäß dem bekannt gegebenen Anmeldeprozedere für alle Lehrveranstaltungen, für Modulbeurteilungen, für die Abschlussarbeit bzw. den Lehrgangsabschluss anmelden. (2) Im Lehrgang besteht eine durchgehende Anwesenheitsverpflichtung in den Präsenzphasen (SE und UE). (3) Bei Vorliegen von berücksichtigungswürdigen Gründen, die eine Erfüllung der Anwesenheitsverpflichtung nicht ermöglichen (z. B. Krankenhausaufenthalt), kann mit der Lehrgangsleitung eine besondere Vereinbarung (Kompensationsleistung) zum Ersatz von höchstens 25 % der tatsächlich versäumten Lehrveranstaltungseinheiten getroffen werden. 5.5 Leistungsfeststellung und Leistungsnachweise (Prüfungsarten) (1) Die Prüfungsanforderungen der Module (Modulanforderungen) sind auf die für das jeweilige Modul bzw. den Lehrgang gültigen (Teil)Kompetenzen abzustimmen und entsprechen somit der in 3 Absatz 1 der HCV 2006 genannten Kompetenzorientierung von Studien. Die Arten der Leistungsfeststellung lassen eine differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung der einzelnen Studierenden zu. (2) Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls kann durch eine schriftliche und/oder mündliche kommissionelle Prüfung oder einen anderen Leistungsnachweis über das gesamte Modul erfolgen. (3) Die mündliche kommissionelle Prüfung ist öffentlich. Der/Die Prüfer/innen bzw. der/die Vorsitzende der Prüfungskommission haben jedoch das Recht, einzelne Zuhörer/innen auszuschließen, wenn dies aus räumlichen Gründen erforderlich ist oder wenn die Anwesenheit der Zuhörer/innen das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. (4) Über den Verlauf mündlicher kommissioneller Prüfungen ist ein Protokoll zu führen. (5) Andere Leistungsnachweise können z. B. Beobachtung der Leistungen in den einzelnen Lehrveranstaltungen (lehrveranstaltungsimmanente Leistungsfeststellung), schriftliche oder mündliche Prüfungen in den Lehrveranstaltungen, Seminararbeiten, Projektarbeiten und unterschiedliche Portfolioarten sein. (6) Ist die zu erbringende Leistung im Rahmen einer Lehrveranstaltung eine Seminar-, Projektoder Portfolioarbeit, hat deren Umfang den genannten Arbeitsstunden im Selbststudium der LV zu entsprechen. (7) Bestimmungen zur Abschlussarbeit sind in Punkt 5.11 geregelt. 5.6 Prüfungsdauer (1) Schriftliche kommissionelle Prüfungen über Module dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht unterund eine Dauer von 135 Minuten nicht überschreiten. (2) Mündliche kommissionelle Prüfungen über Module dürfen eine Dauer von 20 Minuten nicht unterund eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten. Seite 19 von 25

21 5.7 Prüfungskommission (1) Für eine kommissionelle Modulbeurteilung, hat die Leitung der verantwortlichen Organisationseinheit eine Prüfungskommission zu bilden, die aus dem Modulverantwortlichen und zwei weiteren Lehrenden im Modul besteht. Sind in einem Modul inkl. Modulverantwortlichem/-verantwortlicher nur zwei Lehrende vorgesehen, ist ein weiteres, fachkundiges Mitglied zu entsenden. (2) Die Mitglieder der Prüfungskommission haben aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, die/der gleichzeitig die Protokollführung übernimmt, zu wählen. (3) Jedes Mitglied einer Prüfungskommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenthaltung ist unzulässig 5.8 Leistungsbeurteilung (1) Grundlagen für die Leistungsbeurteilung (a) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen (Teil)Kompetenzen. (b) Beurteilt werden die Gesamtleistungen im Modul (Modulbeurteilung) auf Basis der unter Punkt 5.5 angeführten Leistungsnachweise/Prüfungsarten und die Abschlussarbeit. Einzelbeurteilungen sind den Studierenden nicht bekannt zu geben. (c) Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs. 1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie 4 Abs. 5 Hochschul-Curriculaverordnung unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss. (2) Kriterien für die Leistungsbeurteilung (a) Der positive Erfolg von Prüfungen oder anderen Leistungsnachweisen ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) "Genügend" (4), der negative Erfolg mit Nicht genügend (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind nicht zulässig. (b) Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständige adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Seite 20 von 25

22 Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. (c) Bei der Heranziehung der zweistufigen Notenskala ( mit Erfolg teilgenommen bzw. ohne Erfolg teilgenommen ) für die Beurteilung von Leistungsnachweisen gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit mit Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen zumindest in den wesentlichen Bereichen erfüllt werden. Mit ohne Erfolg teilgenommen sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für eine positive Beurteilung nicht erfüllen. 5.9 Anmeldeverfahren und Prüfungstermine (1) Die Zulassung zur Modulbeurteilung setzt die Erfüllung aller Lehrveranstaltungserfordernisse im betreffenden Modul und die Erfüllung der Anforderung der Anwesenheitsverpflichtung gemäß Punkt 5.4 Ziffer (2) und Ziffer (3) dieser Prüfungsordnung voraus. (2) Modulprüfungen oder andere Leistungsnachweise im Rahmen einer Modulbeurteilung sind zeitnah zum Abschluss des Moduls abzulegen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Lehrgangsleitung und der zuständigen Leitung der den Lehrgang durchführenden Organisationseinheit der Pädagogischen Hochschule Tirol. (3) Die Möglichkeit zum Abschluss eines Moduls muss jedenfalls so zeitgerecht anberaumt werden, dass allfällige Aufbaumodule besucht werden können und die Einhaltung der festgelegten Studiendauer ermöglicht wird. (4) Die/Der Modulverantwortliche hat für die kommissionelle Modulprüfung bzw. für die Abgabe anderer Leistungsnachweise für das jeweilige Modul jedenfalls zwei Termine festzusetzen. (5) Die/Der Studierende hat sich spätestens eine Woche vor dem Prüfungs-/Abgabetermin zur Modulbeurteilung in PH-Online anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden Prüfungswiederholungen (1) Bei negativer Beurteilung einer Modulprüfung durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen stehen der/dem Teilnehmer/in gemäß 43 Z 5 Hochschulgesetz 2005 insgesamt drei Wiederholungen zu. In die Zahl der Wiederholungen ist gemäß 59 Abs. 2 Z 4 und 6 Hochschulgesetz 2005 auch die Zahl der Prüfungswiederholungen an anderen Pädagogischen Hochschulen einzurechnen. (2) Auf die höchstzulässige Anzahl von Prüfungsantritten ist anzurechnen: die negative Beurteilung einer Prüfung, der Abbruch bzw. die Nichtbeurteilung einer Prüfung infolge der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Seite 21 von 25

23 der ungerechtfertigte Rücktritt von einer Prüfung (Studierende treten nach Übernahme der Prüfungsaufgaben von der Prüfung zurück, ohne dass sie durch unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse an ihrer Fortsetzung gehindert sind). (3) Eine negativ beurteilte Prüfung darf frühestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung wiederholt werden. (4) Bei negativer Beurteilung eine Leistung aus dem Studienfachbereich Schulpraktischen Studien durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen steht der/dem Studierenden gemäß 59 Abs. 2 Z 6 HG 2005 nur eine einmalige Wiederholung zu. (5) Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus drei vom Rektorat bestellten Lehrenden im betreffenden Fachgebiet, wobei das Rektorat auch den Vorsitz der Prüfungskommission bestellt. Seite 22 von 25

24 5.11 Abschlussarbeit Pädagogische Hochschule Tirol (1) Im Rahmen des Lehrganges ist eine Abschlussarbeit als studienfachübergreifendes Portfolio zu verfassen. Die Arbeit am der Abschlussarbeit ist im Workload der Lehrveranstaltungen in allen Modulen des Lehrgangs integriert. (2) Mit dieser Abschlussarbeit weisen die Teilnehmer/innen nach, dass sie in der Lage sind, die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen und Inhalte studienfachbereichsübergreifend und mit Fokus auf ihre Tätigkeit als Lehrer/-in selbstständig zu bearbeiten. (3) Die Abschlussarbeit ist eine Einzelarbeit. Mehrere Abschlussarbeiten können zueinander in einem fachlichen Zusammenhang stehen, jedoch müssen die Bearbeitung und Beurteilung solcher in Zusammenhang stehender Abschlussarbeiten unabhängig voneinander erfolgen können. a) Inhaltliche und formale Kriterien für die Erstellung der Abschlussarbeit inhaltliche Vollständigkeit lt. Modulanforderungen (M 1 M 5) fachliche Richtigkeit ein Umfang von mindestens 20 Seiten es gelten die Formalkriterien für Bachelorarbeiten an der PH Tirol korrektes Zitieren und korrekte Quellenangaben vollständiges Literaturverzeichnis klar strukturierte Gliederung Klarheit und Anschaulichkeit der Darstellung Sprach- und Schreibrichtigkeit Beachtung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936 i. d. F. BGBl. I Nr. 75/2009 (4) Die Lehrgangsleitung legt in Abstimmung mit der/dem Modulverantwortlichen des Moduls 5 den Termin für die Abgabe der Arbeit zeitgerecht fest. (5) Die Abschlussarbeit ist termingerecht bei der Lehrgangsleitung und der/dem Modulverantwortlichen des letzten Moduls in einfacher gebundener Form und in digitaler Form einzureichen. (6) Der Abschlussarbeit ist folgende eigenhändig unterfertigte Erklärung der/des Studierenden anzufügen: "Ich erkläre, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbst verfasst und keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet habe. Außerdem habe ich die Reinschrift der Abschlussarbeit einer Korrektur unterzogen und ein Belegexemplar verwahrt." (7) Die Abschlussarbeit ist im Rahmen einer kommissionellen mündlichen Modulprüfung zu präsentieren. Die Präsentation des/der Studierenden hat mindestens 15 Minuten und max. 20 Minuten zu dauern. Im Anschluss an die Präsentation werden offen Fragen mit der Prüfungskommission diskutiert und Rückmeldungen zu den Inhalten der Abschlussarbeit gegeben. Die gesamte Dauer der kommissionellen Modulprüfung (Präsentation und Behandlung der offenen Fragen) hat 30 Minuten nicht zu überschreiten. (8) Für die Zulassung zu dieser Präsentation müssen alle Studienanforderungen des Lehrgangs erfüllt und die vorgelegte schriftliche Abschlussarbeit positiv beurteilt sein. (9) Die Gesamtbeurteilung obliegt der Prüfungskommission, die sich im letzten Modul aus allen Modulverantwortlichen des Lehrgangs und der Lehrgangsleitung konstituiert. Sie umfasst sowohl die in der schriftlichen Arbeit als auch die in der mündlichen Präsentation erbrachte Leistung der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Seite 23 von 25

25 (19) Bei negativer Beurteilung der Abschlussarbeit kann die Leistung dreimal wiederholt werden. Es gilt Punkt 5.10 dieser Prüfungsordnung Rechtsschutz bei Prüfungen Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen gilt 44 Hochschulgesetz Nichtigerklärung von Beurteilungen Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen gilt 45 Hochschulgesetz Seite 24 von 25

26 6. Abschluss des Lehrganges Pädagogische Hochschule Tirol Der Lehrgang ist beendet, wenn alle Module positiv beurteilt sind, wobei die doppelte Mindeststudiendauer gemäß 59 Abs. 2 Z. 5 des Hochschulgesetzes 2005 nicht überschritten werden darf. Bei einer Unterbrechung der Teilnahme am Lehrgang kann ein erfolgreicher Abschluss nicht garantiert werden. Nach Abschluss des Lehrganges ist der/dem Studierenden ein Lehrgangszeugnis auszustellen. 7. Inkrafttreten Dieses Curriculum für den Lehrgang Neulehrer/innen des fachtheoretischen Unterrichts an Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen tritt mit dem Studienjahr 2013/14 in Kraft. 8. Kontakt Mag. Ursula Kersten Institut für berufsbegleitende Professionalisierung Pädagogische Hochschule Tirol Pastorstraße Innsbruck Tel.: ursula.kersten@ph-tirol.ac.at Seite 25 von 25

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