Vergleich Österreich / EU, Empfehlungen für die Programmperiode

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1 EU-Förderungen im Bereich Waldökologie in Österreich gemäß Europäischem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER), Empfehlungen für die Programmperiode

2 Titel: EU-Förderungen im Bereich Waldökologie in Österreich gemäß Europäischem Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) Vergleich Österreich EU, Empfehlungen für die Programmperiode Durchführung: Umweltdachverband, Kuratorium Wald Projektleitung: Michael Proschek-Hauptmann, Gerhard Heilingbrunner Herausgeber: Umweltdachverband Strozzigasse 10/7-9, 1080 Wien Datum: April 2013 Umweltdachverband Seite 2/14

3 B. Stolze (pixelio) Inhalt: Einleitung...6 ELER-Fonds der EU...6 Österreichisches LE-Programm...6 Untersuchungsgegenstand...6 Datenlage, Quellen...7 Ergebnisse...9 Interpretation, Diskussion...11 Aufforstungen...11 Natura 2000, Waldumweltmaßnahmen...11 Nicht-produktive Investitionen im öffentlichen Interesse...11 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten...12 Weitere künftige Maßnahmenpakete im LE-Bereich Wald & Wasser...12 Schlussfolgerungen...13 Verzeichnis der verwendeten Rechtsnormen und weiterer Literatur...14 Umweltdachverband Seite 3/14

4 Kurzfassung Der ELER-Fonds stellt für die Entwicklung des Ländlichen Raums Finanzmittel der EU und der Mitgliedstaaten zur Verfügung. Die aktuelle Laufzeit begann 2007 und endet Die waldrelevanten Fördermittel können vor allem von WaldbesitzerInnen, aber je nach Fördergegenstand auch von Gemeinden, Vereinigungen und anderen Institutionen in Anspruch genommen werden. Die vorliegende Studie vergleicht insbesondere die Förderhöhen für Projekte der laufenden Förderperiode durch das österreichische Förderprogramm mit denen des EU-Schnitts, die den Wald vor allem ökologische Aspekte besonders beeinflussen können. Die Bandbreite reicht dabei von waldbaulichen Tätigkeiten und Forstschutz über typische Waldumweltmaßnahmen (z. B. Förderung von Totholz) und Natura 2000-Tätigkeiten bis hin zu Infrastruktur- und Bildungsmaßnahmen, wobei manche davon auch für die Landwirtschaft und andere Sektoren angeboten werden. Christoph Leditznig (Wildnisgebiet Dürrenstein) Als Grundlage für diese Studie standen insbesondere Daten der Europäischen Kommission und des österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (kurz BMLFUW, in Folge auch Lebensministerium genannt) zur Verfügung. Dabei sind manche Zahlen nur bedingt miteinander vergleichbar und daher nur als grobe Richtwerte zu verstehen. Die dem Wald EU-weit zuzuordnenden ELER-Mittel also von der EU, allen Mitgliedstaaten und Förderwerbern betragen für 2007 bis 2013 ca. 15 Mrd. Euro, das sind etwa 6,5 % des gesamten ELER- Budgets (226 Mrd. Euro). In Österreich betragen die waldbezogenen ELER-Mittel 2007 bis 2013 (von der EU, dem Bund, den Ländern und den Förderwerbern) etwa 250 Mio. Euro, das sind lediglich 3,2 % der gesamten österreichischen ELER-Mittel (8 Mrd. Euro). In Österreich wird daher prozentuell nur etwa die Hälfte des EU-Schnitts in den Wald investiert. Umweltdachverband Seite 4/14

5 Der Fehlbetrag geht hauptsächlich erstens auf die in Österreich sehr geringen Aufforstungstätigkeiten zurück (Österreich hat ohnedies bereits fast 50 % Waldanteil im Gegensatz zu West- und Südeuropa); zweitens auf die in Österreich gar nicht programmierten nicht-produktiven Investitionen im öffentlichen Interesse (diese wurden allerdings inhaltlich zum Teil in anderen Kategorien gefördert). Aber auch die ökologischen Fördermaßnahmen liegen in Österreich unter dem EU-Schnitt. Für forstliche Infrastruktur (insbesondere Forststraßen) wurde in Österreich zunächst knapp weniger als im EU-Schnitt vorgesehen, mit Stand 2011 wurden jedoch schon mehr Forststraßenförderungen bewilligt, als die Zielindikatoren für 2013 vorgesehen hatten. In betreffend den Waldanteil vergleichbaren deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg wurde hingegen der überwiegende Teil der Wald-Mittel in waldökologiebezogene Maßnahmen investiert. Der Umweltdachverband und das Kuratorium Wald fordern daher für die Förderperiode 2014 bis 2020 eine deutliche Anhebung der waldbezogenen Gesamtdotierung der ELER-Mittel. Angesichts der ambitionierten Biodiversitätsziele, die sich die EU bis 2020 gesetzt hat, sollte daher der Schwerpunkt der Budgeterhöhungen auf den ökologischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb von Natura Gebieten liegen. Auch die administrativen Rahmenbedingungen sind dabei attraktiver zu gestalten. Die derzeitige Höhe der Förderung von Forststraßen wird jedoch als bereits zu hoch angesehen und sollte durch Auflagen und Meinungsbildung ökologisch nachhaltiger gestaltet werden als bisher. Als Ansatz schlägt der Umweltdachverband und das Kuratorium Wald folgende Dotierungen vor: Erhöhung der Gesamtmittel Wald und Wasser von bisher ca. 42 Mio. Euro/Jahr (ohne Themenfeld Wasserrahmenrichtlinie) auf ca. 85 Mio. Euro/Jahr (mit WRRL) Erhöhung der Mittel für Wald.Ökologie von derzeit nur ca. 3 Mio. Euro/Jahr auf mindestens 17 Mio. Euro/Jahr, mit Zweckbindung im ökologischen Bereich ( earmarking ) Erhöhung der Mittel für Wald.Gesellschaft.Bildung von derzeit nur ca. 4 Mio. Euro/Jahr auf mindestens 12 Mio. Euro/Jahr Verringerung der Mittel für Forststraßenförderung von derzeit ca. 7 Mio. Euro auf höchstens 4 Mio. Euro/Jahr Umweltdachverband Seite 5/14

6 Einleitung ELER-Fonds der EU Der ELER-Fonds der Europäischen Union wurde 2005 vom Rat der EU per Verordnung 1698/2005 eingerichtet und von der Europäischen Kommission durch die Durchführungsverordnung 1974/2006 präzisiert. Seine erste Förderperiode läuft gegenwärtig (2007 bis 2013). Bei den Förderungen handelt es sich um Kofinanzierungen, d. h. die Mitgliedstaaten müssen einen vereinbarten Teil der Förderung selbst aufbringen, den Rest trägt der EU-Haushalt. Die Mitgliedstaaten mussten daher eigene detaillierte LE-Programme entwickeln, die der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorzulegen waren. Der Hauptfokus der ELER-Förderungen liegt in der Landwirtschaft und der Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum, ein gewisser Anteil kommt jedoch auch dem Wald zugute. Förderwerber für waldbezogene Vorhaben können gemäß Art 42 ELER-VO je nach Maßnahme vor allem WaldeigentümerInnen, deren Verbände und andere private Organisationen sein sowie Gemeinden und in einigen Fällen auch Staatswälder. Österreichisches LE-Programm Das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums wurde im Sinne der ELER-Verordnung vom Lebensministerium entwickelt, von der Europäischen Kommission mit der Entscheidung K(2007) 5163 vom genehmigt und seither noch viermal geändert, wobei jede Änderung von der Europäischen Kommission angenommen wurde. Zur Konkretisierung erließ das Lebensministerium Sonderrichtlinien (SRL) zu einzelnen Sektoren, z. B. ÖPUL 2, Wald & Wasser, Natura , LEADER 4, Sonstige Maßnahmen, wobei manche Sonderrichtlinien in der Folge (z. T. mehrfach) novelliert wurden. Förderwerber für waldbezogene Vorhaben können die in der ELER-VO genannten sein; Waldflächen im Besitz des Bundes (Österreichische Bundesforste) sind gegenwärtig jedoch nicht förderbar 5. Die innerösterreichische Finanzierung der Förderungen wird teilweise vom Bund (Lebensministerium), teilweise von den Ländern getragen; es besteht ein eindeutiger Finanzierungsschlüssel. In der Regel sind die geförderten Vorhaben im Forstbereich nicht zur Gänze förderbar, d. h. ein Teil der Vorhabenskosten muss meist vom Förderwerber getragen werden (Eigenanteil). Untersuchungsgegenstand Zweck der vorliegenden Studie ist es, das Ausmaß der mit Stand 2007 programmierten Förderung von waldökologisch relevanten Vorhaben EU-weit zu beleuchten und mit den österreichischen Verhältnissen zu vergleichen. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen im Bereich Biodiversität und Ökologie, die in der Sonderrichtlinie (SRL) Wald & Wasser definiert wurden (siehe Tabelle 1 und Tabelle 2). 1 Österreichisches LE-Programm: Programmcode CCI 2007 AT 06 RPO ÖPUL: Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft 3 Natura 2000: Förderungen von Vorhaben auf landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz von Lebensräumen und/oder Arten gemäß Fauna- Flora-Habitat- bzw. Vogelschutz-Richtlinie der EU 4 LEADER: Liaison entre actions de développement de l'économie rurale (dt.: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) 5 gem. Pkt Sonderrichtlinie Wald & Wasser des Lebensministeriums Umweltdachverband Seite 6/14

7 Datenlage, Quellen Die gegenständliche Studie verwendet betreffend gesamteuropäische Zahlen vor allem die Daten, die von der Europäischen Kommission zu den LE-Programmen aller Mitgliedstaaten gesammelt wurden 6, betreffend österreichische Zahlen vor allem die Daten aus dem österreichischen LE-Programm 1 sowie dessen Halbzeitevaluierung von sowie betreffend deutsche Zahlen vor allem die Daten aus der Halbzeitevaluierung in Baden-Württemberg von Noch nicht verfügbar sind dabei EU-weite repräsentative Daten zur tatsächlichen Auszahlung von Förderungen, wobei aus österreichischen und EU-weiten Erfahrungen gesagt werden kann, dass sich die Inanspruchnahme teilweise beträchtlich von der Programmierung unterscheidet. Die Zahlen aus der österreichischen Halbzeitevaluierung beinhalten bereits fast vollständig Daten zu den tatsächlich ausgezahlten Förderungen. Dabei ist jedoch festzuhalten, dass das österreichische LE- Programm u. a. wegen Verzögerungen bei der Fertigstellung der Sonderrichtlinien (SRL) erst deutlich nach 2007 voll anlief und daher bis zum Zeitpunkt, zu dem die Daten abgefragt wurden, noch nicht viele Projekte liefen bzw. ausgezahlt waren. Generell ist festzuhalten, dass die österreichische Datenlage für Außenstehende nicht immer nachvollziehbar ist. Insbesondere der Datenabgleich zwischen den Bundesländern und dem Bund scheint dabei größere Probleme zu bereiten. Die Zahlen sind daher als nur bedingt aussagekräftig zu betrachten, helfen aber schon, eine Reihe von interessanten Fragen zu beantworten. Die gegenständliche Studie betrachtet Maßnahmen, die ausschließlich für den Bereich Wald relevant sind (siehe Tabelle 1) beziehungsweise übergreifende Maßnahmen ( gemischt ), die auch für die Landwirtschaft oder andere Sektoren wesentlich sind (siehe Tabelle 2). 6 Europäische Kommission (2009), AGRI H4 7 Lebensministerium, Evaluierungsbericht Institut für Ländliche Strukturforschung (2010) Josef Essel (Oesterreichischer Alpenverein) Umweltdachverband Seite 7/14

8 Tabelle 1: Ausschließlich Wald-relevante LE-Maßnahmen, die in der vorliegenden Studie betrachtet werden Code Maßnahme Förderintensität aufwandsbezogen max. 9 Deckelung flächenbezogen 9 M 122 Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder 10 (Auslichten, selektives Durchforsten, Erneuerung Erntemaschinen, ) 50 %-85 % - M 221 M 222, M 223 M 224 M 225 M 226 Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen (in waldarmen Gebieten) 11 Anlegungskosten Ausgleich von Einkommenseinbußen weitere aufforstungsbezogene Maßnahmen in Ö nicht programmiert 12 Zahlungen im Rahmen von Natura (Deckelung seitens der EU empfohlen, aber nicht obligatorisch) Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen 14 (Deckelung seitens der EU empfohlen, aber nicht obligatorisch) Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen 15 (Naturgefahrenschutz, Forstschutz, Bewältigung von Naturkatastrophen, ) M 227 Nicht-produktive Investitionen im öffentlichen Interesse 16 (Bestandesumbau, Verbesserung Wohlfahrtsfunktion, ) (in Österreich nicht programmiert) 70 %-85 % - 70 %-85 % Euro/ha - EU: 200 Euro/ha, Ö: 400 Euro/ha - EU: 200 Euro/ha, Ö: 400 Euro/ha 60 %-90 % - Anhang EU-VO: keine Angabe - Tabelle 2: Weitere Wald-relevante LE-Maßnahmen, die in der vorliegenden Studie betrachtet werden, jedoch auch für die Landwirtschaft oder andere Sektoren relevant sind Code Maßnahme Förderintensität aufwandsbezogen max. 17 M 111 M 124 M 125 Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind 18 Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor 19 Infrastruktur im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anpassung der Land- und Forstwirtschaft 20 (a: z. B. Güterwege, Forststraßen, b: wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen) FW: 66 %-83 % - FW: 50 %-80 % (max Euro pro Vorhaben) FW: 50 %-70 % - M 323 Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes 21 FW: 40 %-100 % - Deckelung flächenbezogen 17 - Anm.: FW Forstwirtschaft 9 gem. Anhang ELER-Verordnung und SRL des BMLFUW 10 gem. Art 27 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 11 gem. Art 43 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 12 gem. Art 44 und 45 ELER-Verordnung 13 gem. Art 46 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 14 gem. Art 47 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 15 gem. Art 48 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 16 gem. Art 49 ELER-Verordnung 17 gem. Anhang ELER-Verordnung und SRL des BMLFUW 18 gem. Art 21 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 19 gem. Art 29 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 20 gem. Art 30 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW 21 gem. Art 57 ELER-Verordnung und SRL Wald & Wasser des BMLFUW Umweltdachverband Seite 8/14

9 Teilweise ist die Aufteilung der für Österreich budgetierten Mittel auf die einzelnen Sektoren bekannt und wurde entsprechend anteilig ausgewiesen. Teilweise ist die Aufteilung nur aus den Zahlen inklusive LEADER-Programm 4 bekannt und wurde vereinfachend auf die Zahlen ohne LEADER-Mittel 4 umgelegt. Bei den EU-weit budgetierten Mitteln ist die Aufteilung auf die Sektoren überwiegend nicht bekannt, in diesen Fällen wurde stark vereinfachend die Annahme getroffen, dass die Fördermittel EU-weit so aufgeteilt werden wie in Österreich. Dies ist zwar sicherlich kaum der Fall; diese Vorgehensweise wurde jedoch gewählt, um einigermaßen brauchbare Vergleichswerte zu erhalten. Die Daten in den Tabellen grau und kursiv gehalten sind dementsprechend mit Vorbehalt zu interpretieren. Ergebnisse Im Folgenden werden die geplanten Vorhabensgesamtkosten verwendet, d. h. jeweils die Summe aus den ELER-Fördermitteln der EU, den nationalen ELER-Fördermitteln (Österreich: Bund und Länder) und dem Eigenanteil der Förderwerber sowie sonstigen Finanzierungen. Das gesamte ELER-Volumen der EU beträgt im Zeitraum 2007 bis ,7 Mrd. Euro, wobei 90,8 Mrd. Euro davon vom EU-Haushalt getragen werden, der Rest von den Mitgliedstaaten und Förderwerbern (siehe Tabelle 3). Von den gesamten EU-weiten 225,7 Mrd. Euro sind (vorbehaltlich der oben angeführten Unschärfen durch getroffene Annahmen) knapp 15 Mrd. Euro dem Sektor Wald zuzuordnen, das sind etwa 6,5 % (siehe Tabelle 3). Berücksichtigt man nur die ausschließlich für den Wald relevanten Maßnahmen, so beträgt der Anteil 5,3 %. Das gesamte Österreich betreffende ELER-Volumen beträgt im Zeitraum Mrd. Euro (inkl. EU-Mittel und Eigenanteil der Förderwerber). Davon sind etwa 250 Mio. Euro dem Sektor Wald zuzuordnen, das sind 3,2 % (siehe Tabelle 3). Berücksichtigt man nur die ausschließlich für den Wald relevanten Maßnahmen, so beträgt der Anteil 2,0 %. Für Österreich sind damit 3,6 % des ELER-Budgets der EU vorgesehen, wobei auf Österreich nur 1,7 % der EU-weiten waldökologiebezogenen ELER-Förderungen entfallen. Das bedeutet, dass im Schnitt die ökologierelevanten österreichischen Waldförderungen nur knapp die Hälfte des EU-Schnitts betragen (siehe Tabelle 3). Umweltdachverband Seite 9/14

10 Tabelle 3: Auflistung der Prozentanteile der Einzelmaßnahmen am gesamten ELER-Budget (inkl. nationale Mittel und Eigenmittel) davon EU-Mittel: EU-ELER-Budget gesamt Ö-ELER-Budget gesamt Verhältnis Ö/EU Vergleich BaWü ELER gesamt Mio. Euro Mio. Euro 3,6 % 667 Mio. Euro Mio. Euro Kürzel Maßnahmen-Titel Waldrelevanz Ö davon für Maßn.: davon für Maßn.: M111 Berufsbildung 12 % 0,10 % 0,10 % 107 % 0,00 % M122 Wirtsch. Wert d. Wälder 100 % 0,89 % 0,60 % 68 % 0,00 % M124 Zus.arbeit Technologien 57 % 0,22 % 0,23 % 106 % 0,00 % M125 LW-FW Infrastruktur 57 % 0,69 % 0,57 % 82 % 0,39 % M Erstaufforstung 100 % 2,24 % 0,02 % 1 % 0,49 % M224 Natura % 0,07 % 0,04 % 61 % 0,53 % M225 Waldumweltmaßnahmen 100 % 0,20 % 0,12 % 61 % 2,26 % M226 Wiederaufb. - Vorbeug. 100 % 1,23 % 1,19 % 97 % 0,01 % M227 nichtprod. Investitionen 100 % 0,71 % 0,00 % 0 % 0,45 % M323 Kulturelles Erbe 15 % 0,17 % 0,29 % 169 % 0,00 % Summe waldrelevant 6,5 % 3,2 % 49 % 4,1 % Mio. Euro 250 Mio. Euro 1,7 % 30 Mio. Euro Anmerkungen: Grün markierte Maßnahmen betreffen reine Wald-Maßnahmen, blass grün markiert sind gemischte Maßnahmen (siehe Kapitel Datenlage, Quellen ; der ungefähre Anteil der gemischten Wald-Förderungen am LE-Budget für Österreich ist unter Waldrelevanz Ö angegeben). Gemischte Maßnahmen sind in der EU-Spalte in grauen kursiven Prozentsätzen angegeben, wenn diese nur aus einer Hochrechnung der österreichischen Verhältnisse grob abgeschätzt werden konnten (siehe Kapitel Datenlage, Quellen ). Die Österreich betreffenden Verhältnisquoten zum EU-Schnitt sind rot gehalten, wenn sie weniger als ⅓ ausmachen, gelb zwischen ⅓ und ⅔, weiß zwischen ⅔ und 100 % und grün, wenn die Dotierung verhältnismäßig höher ist als im EU-Schnitt. Die Baden-Württemberg betreffenden ELER-Budgetanteile sind rot gehalten, wenn sie wesentlich weniger als die österreichischen Vergleichswerte ausmachen, gelb bei etwas weniger und grün, wenn die Dotierung verhältnismäßig größer ist als in Österreich. Im EU-Vergleich besonders niedrige Fördermittel wurden in Österreich programmiert für M 221 M 223 (Erstaufforstungen, ein Hundertstel). Die Maßnahme 227 (nicht-produktive Investitionen) wurde in Österreich gar nicht programmiert und trägt daher 0 % des österreichischen LE-Budgets. Im EU-Vergleich vermutlich 22 relativ hoch dotiert ist die Maßnahme M 323 (ländliches Erbe der Wälder). Die Maßnahme M 125a (Infrastruktur Forststraßen) ist zwar im EU-Vergleich knapp unterdurchschnittlich, allerdings wurde bis 2011 bereits wesentlich mehr gefördert als programmiert und budgetiert (auf Kosten der Maßnahme M 125b wasserbauliche und kulturtechnische Maßnahmen, die bis 2010 nur in zwei Bundesländern und das in kleinem Umfang beantragt wurden). Der Rest liegt etwa im EU-Schnitt (Anmerkungen dazu im Kapitel Interpretation, Diskussion ), wobei z. B. Baden-Württemberg (Deutschland) das bei einem Viertel der österreichischen Waldfläche 23 nur ein Zwölftel des österreichischen ELER-Budgets hat fast alle waldbezogenen LE-Ausgaben in die Säule 2 (v. a. Waldumweltmaßnahmen und Natura 2000-Wald) investiert hat. Förderungen für Forststraßen wurden dort hingegen wesentlich geringer dotiert als in Österreich. Dabei sind die Baden-Württembergischen ELER-Förderungen für Waldumwelt- und Natura Waldmaßnahmen sogar in absoluten Zahlen höher als jene in Österreich. 22 Der Vergleich mit dem EU-Schnitt basiert hier auf einer groben Schätzung (siehe Kapitel Datenlage, Quellen ) 23 Zu Baden-Württemberg ist zu bemerken, dass nur rund 20 % der Waldfläche in Privatbesitz sind, der Rest sind Genossenschaftswälder, Staats-, Landes-, Stadt- und Gemeindewälder.; siehe Umweltdachverband Seite 10/14

11 Interpretation, Diskussion Aufforstungen Zum äußerst geringen Wert bei den Erstaufforstungen M 221 M 223 (Österreich programmierte nur M 221) ist zu sagen, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten aufgrund ihres geringen Waldanteils umfangreicher Aufforstungen bedürfen (Süd- und Westeuropa) oder umfangreiche Restrukturierungen im ländlichen Raum durchführen (Ost-Mitteleuropa), was naturgemäß jeweils seinen Niederschlag in der Fondsdotierung findet. Österreich hingegen weist einen Waldanteil von fast 48 % auf (Tendenz seit Jahrzehnten steigend), sodass Bedarf an Aufforstungen höchstens im waldarmen Nordosten Österreichs zu orten ist. Die Unterschiede in den Maßnahmen 221, 222 und 223 machen einen erheblichen Teil des Unterschieds zwischen dem österreichischen Waldökologie-Budget und dem EU-Schnitt aus. Natura 2000, Waldumweltmaßnahmen Wenn oben erwähnt wurde, dass Österreich die Maßnahmen M 224 (Natura 2000) und M 225 (Waldumweltmaßnahmen) in der Größenordnung des EU-Schnitts dotiert hat, so ist dies erstens insofern zu relativieren, als M 224 nur von 11 EU-Mitgliedstaaten und M 225 von 14 Mitgliedstaaten programmiert wurde. Im Vergleich zu den Mitgliedstaaten, die beide Maßnahmen programmiert haben, liegt daher bei M 224 und M 225 die Vergleichszahl Österreichs deutlich tiefer als die jeweils angegebenen 61 %. Beispielsweise ist der Förderanteil für M 225 in Baden-Württemberg 18 Mal so hoch wie in Österreich; sogar die absolute Fördersumme ist dort größer, obwohl das ELER-Budget nur ein Zwölftel des österreichischen umfasst. Zweitens ist zu erwähnen, dass aufgrund der äußerst geringen Inanspruchnahme der Maßnahmen M 224 und M 225 in Österreich bis ca das österreichische LE-Programm im Jahre 2011 insofern umgeändert und von der EU-Kommission genehmigt wurde, als die Mittel der beiden Maßnahmen überwiegend der Maßnahme 226 (Wiederaufbau/Vorbeugung) unter eigenen Unterpunkten zugeordnet wurden. Dies erhöht de facto die Verhältnisquote von M 226 auf knapp 110 % und senkt die von M 224 und M 225 auf nahe Null. Die Unterschiede in den Maßnahmen 224/225 machen keinen erheblichen Teil des Unterschieds zwischen dem österreichischen Waldökologie-Budget und dem EU-Schnitt aus, sind aber betreffend die Erreichung der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie von großer Bedeutung. Nicht-produktive Investitionen im öffentlichen Interesse Betrachtet man betreffend die Maßnahme 227 (nicht-produktive Investitionen) die deutsche Förderlandschaft (Waldanteil und föderale Struktur ähnlich Österreich), so werden darunter vor allem Investitionen zum Bestandesumbau gefördert (insbesondere der Umbau von Koniferenmonokulturen in Misch- und Laubwälder), wenn sie im öffentlichen Interesse liegen und keine forstbetrieblichen Vorteile bringen (z. B. Verbesserung der Erholungsfunktion, Erhaltung der Biodiversität, Bodenschutz, Wasserrückhalt, Schutz vor Naturgefahren, Wasserschutz vieles davon ist insbesondere im Gebirge äußerst relevant). Inhaltlich gibt es hier Überlappungen zu M 225, wie es auch ausdrücklich in der ELER-Verordnung erwähnt wird 16. Die beiden Maßnahmen unterscheiden sich jedoch in ihrer finanziellen Abgeltung und Abwicklung, insbesondere dadurch, dass M 225 pro Hektar 25 und M 227 (z. B. in Deutschland) nach Aufwand abgegolten wird Die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme sind teilweise bekannt (siehe Halbzeitevaluierung 2010 des BMLFUW) und sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. 25 Deckelung M 225 in Ö derzeit jährlich 400 Euro/ha gemäß Sonderrichtlinie Wald & Wasser 26 Erfahrungswerte für Bestandesumbau nach M 227 aus Baden-Württemberg: 600 Euro/ha bis Euro/ha (Halbzeitbewertung 2010) Umweltdachverband Seite 11/14

12 Ein hoher Anteil der Staaten, die M 224 und/oder M 225 programmiert haben, wenden laut EU- Kommission (AGRI-H4) M 227 nicht an und umgekehrt es scheint also von vielen Mitgliedstaaten eine gewisse inhaltliche Gleichwertigkeit und damit Austauschbarkeit der Maßnahmen gesehen zu werden. Ein weiteres Argument für die Anwendung von M 227 statt M 224 wird von der EU-Kommission (AGRI H4) darin gesehen, dass einigen Mitgliedstaaten die Anwendung der FFH-Richtlinie (Managementpläne!) in Zusammenhang mit der LE-Förderung noch zu unklar sein dürfte (z. B. Schweden fördert de facto Natura 2000 über M 227). Das Fehlen der Maßnahme 227 in Österreich macht jedoch letztlich einen deutlichen Teil des Unterschieds zwischen österreichischem Waldökologie-Budget und dem EU-Schnitt aus, wobei das österreichische Finanzvolumen von M 224 und M 225 wesentlich geringer programmiert wurde als der EU- Schnitt von M 227. Netto ist daher unabhängig von der Frage M /M 227 eine starke Unterdotierung für Waldökologie-Vorhaben in Österreich zu orten. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten Auch wenn der Fokus der Förderungen im Wald- und Naturschutzbereich sicherlich im ELER-Fonds liegt, sollten die weiteren vorhandenen Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens 27, wie er ab 2014 gelten soll, nicht außer Acht gelassen werden. Insbesondere besitzen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Kohäsionsfonds Relevanz für die Themen Klimawandel und Umweltschutz & nachhaltige Ressourcennutzung (inklusive Biodiversität und grüne Infrastrukturen). Damit könnten einerseits auch Akzente zur Verknüpfung von ökologischer und wirtschaftlicher Entwicklung gesetzt, andererseits auch das ELER-Budget deutlich entlastet werden. Weitere künftige Maßnahmenpakete im LE-Bereich Wald & Wasser Wald.Wirtschaft: Hier sind insbesondere die alten LE-Maßnahmen 122, 123, 124, 221, 311, 313 und 125 angesiedelt. M 125a besteht insbesondere aus der ökologisch hochrelevanten Förderung von Forststraßen. Hier ist vielfach von einer intensiveren Waldnutzung in der Folge von Erschließungsverbesserungen auszugehen, weshalb in der Fläche oft eine Verschlechterung der ökologischen Situation nach einem Forststraßenbau zu beobachten ist, so sehr eine Forststraße gelegentlich auch eine Bereicherung durch Entwicklungspotenzial für zusätzliche Lebensraumtypen darstellen kann. Ein in Zukunft äußerst wichtiges Thema wird die Anpassung der Wirtschaftswälder an den Klimawandel sein. Wald.Gesellschaft.Bildung: Hier sind insbesondere die alten LE-Maßnahmen 111, 323 und 331 angesiedelt. Sie haben durchwegs hohe Relevanz für die Ökologie, da Meinungsbildung entscheidend für die Inanspruchnahme von Waldumweltmaßnahmen ist. Wald.Wasser.Naturgefahren: Hier ist insbesondere die alte LE-Maßnahme 226 und die kaum in Anspruch genommene Maßnahme 125b angesiedelt. Beide haben durchwegs hohe Relevanz für die Ökologie, da z. B. Waldbau und Baumartenwahl eng mit Ökologie verknüpft sind. Wasser.Wasserrahmenrichtlinie: Hier sind für die Waldökologie einige Synergieeffekte in den Themenfeldern Bildung/Beratung, Ufergestaltung, Erosionsschutz und Wasserrückhalt zu erwarten (wäre bisher überwiegend der in Österreich nicht verwirklichten Maßnahme 227 zuzuordnen gewesen, wurde aber bisher nicht aus ELER finanziert). Weitere Themenfelder betreffen hauptsächlich die Landwirtschaft. 27 Vorschlag GSR-Verordnung vom : KOMM(2011) 615 endg/2 Umweltdachverband Seite 12/14

13 Schlussfolgerungen Zusammenfassend sind die vorliegenden Daten und Evaluierungen aus Sicht des Umweltdachverbandes und des Kuratorium Wald in Hinblick auf die kommende Förderperiode folgendermaßen zu bewerten: 1. Die Gesamtsumme der LE-Förderungen, die der Waldökologie zugute kommen, ist in Österreich gesamt halb so hoch programmiert wie im EU-Schnitt und sollte in Zukunft stark angehoben werden, um insbesondere dem Verlust an Biodiversität gemäß EU-Biodiversitätsstrategie 2020 wirkungsvoll entgegenwirken zu können. 2. Großer Förderbedarf besteht für Zahlungen für M 224 Natura 2000, M 225 Waldumweltmaßnahmen und/oder M 227 nicht-produktive Investitionen im öffentlichen Interesse (z. B. Bestandesumbau insbesondere von Fichtenwäldern in Misch- und Laubwälder). 3. Die für die Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität besonders wichtigen Maßnahmen 224 (Natura 2000) und 225 (Waldumweltmaßnahmen) sollten insbesondere dadurch attraktiviert werden, dass sie projektbezogen statt flächenbezogen abgegolten werden, da die derzeitigen Teilnahmebedingungen und Förderobergrenzen oft nicht den realen betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Alternativ könnte das entsprechende (oder noch höhere) Volumen stattdessen über M 227 (bzw. gemäß mutmaßlich neuem Artikel 26) abgewickelt werden (aufwandsbezogen, keine Kollision mit möglicherweise zu unklaren Natura 2000-Rahmenbedingungen!). Es ist sicherzustellen, dass Mittel für ökologische Maßnahmen (insbesondere Natura 2000) höchstens in andere ökologische Maßnahmen umgewidmet werden können, falls Mittel aus einer Position nicht abgefragt werden (earmarking). 4. Die weitere Förderung von Forststraßenbauten (M 125a) ist verstärkt der allgemeinen und individuellen ökologischen Bewertung zu unterziehen, die diesbezüglichen Fördermittel sind budgetär und real zu beschränken bzw. durch Meinungsbildung und Auflagenformulierungen die Errichtung alternativer Bringungseinrichtungen zu forcieren, wenn diese ökologisch nachhaltiger sind. 5. Für die Förderung von Umweltschutzaktivitäten (insbesondere betreffend Biodiversität, grüne Infrastruktur und Anpassung an den Klimawandel) sollten auch die Möglichkeiten anderer GSR-Fonds (EFRE, Kohäsionsfonds) untersucht werden. 6. Der Umweltdachverband und das Kuratorium Wald schlagen daher folgendes budgetäres Konzept für LE Wald & Wasser vor: LE Arbeitsgruppe Wald.Wirtschaft Wald.Gesellschaft. Bildung Maßnahmen-Nr M 122, 123, 124, 221, 311, 313 Wald.Ökologie M 224, 225, 226 (3, 4), 227, 323d Wald.Wasser. Naturgefahren Wasser.WRRL Budgetplan (ca. Mio. Euro jährlich) Budgetvorschlag (ca. Mio. Euro jährlich) 11 13* M 125 (a) 7 4 M 111, 323, M 125 (b), M 226 (1, 2) (aus nationalen Budgetmitteln) Summe * Wald.Wirtschaft: Fokus Anpassung an den Klimawandel 18 Umweltdachverband Seite 13/14

14 Verzeichnis der verwendeten Rechtsnormen und weiterer Literatur Europäische Kommission (2006): Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). eur-lex.europa.eu/lexuriserv/lexuriserv.do?uri=oj:l:2006:368:0015:0073:de:pdf Europäische Kommission (2009): Report on implementation of forestry measures under the rural development regulation 1698/2005 for the period Generaldirektion AGRI (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), Referat H4. ec.europa.eu/agriculture/fore/publi/report_exsum_en.pdf Europäische Kommission (2011): Rural development programmes (RDP) : Extract on implementation data till Generaldirektion AGRI (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), Referat H4, informelle Mitteilung im Wege des Lebensministeriums, Sektion IV Forst. Europäische Kommission (2012): KOMM(2011) 615 endg/2: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates. ec.europa.eu/esf/blobservlet?docid=233&langid=de Institut für Ländliche Strukturforschung (2010): Halbzeitbewertung Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL II). Im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, Deutschland. ec.europa.eu/agriculture/rurdev/countries/de/mte-rep-de-baden-wurttemberg_de.pdf Lebensministerium ( ): Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums (Programmcode CCI 2007 AT 06 RPO 001). Fassung nach 4. Programmänderung Lebensministerium ( ): Sonderrichtlinie Wald & Wasser zur Umsetzung der forstlichen und wasserbaulichen Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums Fassung vom Juli 2009 (Geschäftszahl BMLFUW-LE.3.2.8/0028- IV/3/2009). Lebensministerium (2010): Halbzeitbewertung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums Rat der Europäischen Union (2005): Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). eur-lex.europa.eu/lexuriserv/site/de/oj/2005/l_277/l_ de pdf Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2007): Land- und forstwirtschaftliche Betriebe in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2007 nach Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche und der Waldfläche. Statistische Berichte Baden-Württemberg, Art Stuttgart. Umweltdachverband Seite 14/14

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