Patientenrechte in Österreich mit dem Schwerpunkt gesetzliche Interessenvertretung für Patienten und neue Entschädigungsformen

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1 Patientenrechte in Österreich mit dem Schwerpunkt gesetzliche Interessenvertretung für Patienten und neue Entschädigungsformen

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3 Geschichtliche Trigger traditionell schwache Position der Patienten im Gesundheitswesen/Medizinrecht; politische Einsicht, dass Konflikte möglichst nicht vor Gerichte gezogen werden sollen; Skandal im KH Lainz (die Todesengel von Lainz) 1960 Der bevormundete Patient Medizinisches Patriarchat 1970 Der informierte Patient informed consent 1980 Der mündige Patient Info und Mitsprache 1990 Der autonome Patient Partnerschafts-Modell 2000 Der kompetente Patient Co-Produzent Kickbusch 2010

4 Vier Eckpfeiler der Patientencharta Würde Autonomie Selbstbestimmung Information Unterstützung Die Legitimation ärztlichen Handelns kommt nur vom Patienten und nicht von der Krankheit NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Organisationsstruktur

5 Überblick Patientenrechte Selbstbestimmung Information fachgerechte Behandlung und Pflege Achtung der Würde und Integrität Unterstützung und Hilfe durch Patientenanwaltschaften 2008 NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Organisationsstruktur

6 Patientenanwaltschaften Beschwerdemanagement Strukturelle Patientenvertretung Begutachtungsverfahren Vertretung in den Medien Vertretung in den Gesundheitsstrukturen Gesundheitskommission Länder- Plattformen Arbeitsgruppen 8

7 Patientenanwaltschaften/Organisation Teil der öffentlichen Gesundheitsverwaltung keine NGO`s bei den Bundesländern eingerichtet Weisungsfrei und unabhängig Patientenanwälte Juristen, Arzt weitere Mitarbeiter bundesweite Zusammenarbeit ARGE PA

8 Zuständigkeit NÖ Bundesland Krankenanstalten Pflegeheime Krankenanstalten Niedergelassene Ärzte Rettungsdienste etc. St Pflegeheime Niedergelassene Ärzte Niederösterreich: zentral Einw.: 1,6 zentral Mio. öff. KA: 27zentral ndg. Ärzte: zentral Pflegeheime: 100 Organisation B X X X zentral K X X zentral NÖ X X X zentral S X zentral St X X zentral OÖ X zentral T X zentral V X X zentral W X X X zentral

9 Lösungsdreieck Individuelles Aufgabenfeld Strukturelles Aufgabenfeld Qualität, Patientensicherheit, e health Entschädigungsfonds Schiedsstelle Patientenanwaltschaft Patientencharta 11

10 Vorbemerkungen außergerichtliches Beschwerdemanagement Juristische Goldwaage? rechtliche Durchdringung ist dünn! Rasche, flexible Lösungen Einzellfallorientierung Ein sich entwickelndes, umfassendes Beschwerdekonzept Politischer Wille außergerichtliche Lösungen zu fördern Kein Ersatz der gerichtlichen Möglichkeiten Filter-Orientierungsfunktion für Patienten

11 Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung rasche, unbürokratische und gemeinsame Aufarbeitung des Konfliktes kein Kostenrisiko für beide Konfliktparteien Wahrung des Gesichtes aller Beteiligter hohe Akzeptanz, da Lösungen einvernehmlich ausgearbeitet werden Filterfunktion/Orientierungsfunktion 13

12 Ablauf von Beschwerden Sammeln Bewerten Erheben der Beschwerdegründe Einholen der KG (Berechtigung?) Bekanntgabe der Beschwerdegründe Einholen einer Stellungnahme Vorbeurteilung Gutachten Schiedsstelle Lösen Gespräch Verhandlungen Abfindung Feedback QS 14

13 Verlauf NÖ PPA 15

14 16

15 Patienten Entschädigungsfonds Eine Ergänzung der aussergerichtlichen Streitbeilegung PPA Schiedsstellen Entsch.- Fonds 17

16 Patienten Entsch Entschädigungsfonds Vorgeschichte Diskussionen um die Verbesserung der Patientenposition Patientenrechte Verschuldensunabhängige Haftung; Modell Prof. Barta Modell Prof. Pichler neues Modell; Haftungssystem bleibt, wird aber ergänzt! 18

17 Patienten Entsch Entschädigungsfonds (eigentliche Idee) Zweck (zwei Fallkonstellationen aus der Praxis): Schadensfälle lle: mit Beweisschwierigkeiten Komplikationen Häufung Seltene Katastrophaler Verlauf außergewöhnlich großer Schaden 19

18 Patienten Entschädigungsfonds im Überblick Gemeinsame Eckpunkte: Gemeinsame Eckpunkte: Schadenersatzrecht wird nicht ersetzt Ergänzung des außergerichtlichen Beschwerdemanagements durch die PA Keine Wohnsitzregelung Patientenanwälte sind eingebunden als Vorsitzende als stimmberechtigte Mitglieder als beratende Mitglieder Mitglieder der Kommission sind weisungsfrei 20

19 Patienten Entschädigungsfonds im Überblick Verfahren für die Patienten kostenlos Sitzungen sind nicht öffentlich Entschädigungsleistung nur, wenn noch keine Verjährung Bei anhängigem zivilgerichtlichen Verfahren keine Befassung möglich Kein Rechtsanspruch auf eine Entschädigungsleistung Keine Überprüfung im Verwaltungs- oder Gerichtsweg Rückzahlungsverpflichtung 21

20 Fondsmittel Burgenland Kärnten Niederösterr Oberösterr Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien

21 Modellbeschreibung Ausgangslage: 2- stufiges Modell PPA prüft wie bisher, ob eine zivilrechtliche Haftung besteht 1. Stufe Wenn in 1. Stufe keine Lösung möglich und Haftung nicht eindeutig gegeben ist, dann Fall für Fonds. 2. Stufe Gutachten gerichtl. beeideter SV Verhandlungen mit Haftpflichtv. Schiedsstellen 23

22 Grundsätze des NÖN Fonds Entschädigung: Schmerzengeld Verdienstentgang kausale Aufwendungen Höchstbeträge (B, NÖ, OÖ, S, St, T) Wien besondere soziale Härte (B, NÖ, OÖ, S, St,) extrem hoher Schaden (NÖ) Finanzierung der Fonds: ein Teil von Selbstbehalten, die im Rahmen von stationären Aufnahmen anfallen 24

23 Anzahl der Geschäftsfälle NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Organisationsstruktur 25

24 Entschädigungssummen , , , , , ,

25 14 13 Häufigste Komplikationen Infektionen Perforationen / Läsionen von Organen oder Blutgefäßen Nervenverletzungen Lockerung von Implantat / Prothese 2 0

26 Bewertung Keine volle Schadensabgeltung Fonds wird alleine durch Patienten finanziert nur für KA Unterschiede in den Ländern Ein echtes Plus, Verbesserungen Rasche, unbürokratische Lösung flexible Handhabung 30

27 Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit! NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft Organisationsstruktur

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