FHSNet Benutzungsrichtlinien

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1 FHSNet Benutzungsrichtlinien Version 2.01, 1. Oktober Einleitende Bestimmungen 1.1 Zweck Die FHSNet Benutzungsrichtlinien dienen der Gewährleistung eines ungestörten Betriebs der von der internen Informatikabteilung der FHS (FHS Informatik) angebotenen und unterhaltenen Informatik-Infrastruktur (FHSNet). 1.2 Publikation und Verbindlichkeit der Vorschriften Die Vorschriften erlangen ihre Gültigkeit mit der Publikation im elektronischen Anschlagbrett (fhs.info). Sie können daneben auch in anderer geeigneter Form abgegeben werden, insbesondere bei der Immatrikulation bzw. beim Stellenantritt. Die FHSNet Benutzungsrichtlinien werden bei Bedarf angepasst. Allfällige Änderungen werden über die fhs.info publiziert. Durch ihre Arbeit im FHSNet (Gebrauch der persönlichen Benutzer-ID bzw. Login) akzeptieren die BenutzerInnen diese Richtlinien und verpflichten sich, diese einzuhalten. Dies gilt auch bei indirekter Nutzung des FHSNet (beispielsweise Zugriff via Internet-Serviceprovider). 1.3 Ergänzende Bestimmungen Ergänzend zu den vorliegenden Benutzungsrichtlinien sind die einschlägigen Bestimmungen des kantonalen, nationalen und internationalen Rechts zu beachten, etwa hinsichtlich des Daten- und Persönlichkeitsschutzes, des Urheberrechts, des Obligationenrechts und des Strafgesetzbuchs.

2 2 Nutzung des FHSNet 2.1 Zugangsberechtigung FHS Studierende und Mitarbeitende erhalten bei der Immatrikulation bzw. bei ihrem Stellenantritt für den Zugang zum FHSNet einen Benutzernamen und ein dazugehöriges Kennwort. Der Zugang zu den Systemen kann inhaltlich und/oder zeitlich limitiert werden. Für unterschiedliche Dienste können unterschiedliche Benutzernamen und Kennwörter vergeben werden. Die Zugangsberechtigung zum FHSNet erlischt mit der Exmatrikulation (Studierende), der Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Mitarbeitende) oder nach Ende der Gültigkeitsdauer (zeitlich befristete Berechtigungen). 2.2 Nutzungszweck und Nutzungsbeschränkungen Die an der FHS zur Verfügung stehende Informatik-Infrastruktur darf grundsätzlich nur für Studienzwecke, für Lehre und Forschung sowie im Rahmen der Verwaltung eingesetzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der angebotenen Dienste ist untersagt. Informatikmittel, welche an FHS-Angehörige für die Zeit ihres Studiums oder die Zeit ihrer Anstellung zur Verfügung gestellt wurden, sind nach Beendigung des Studiums oder des Anstellungsverhältnisses unaufgefordert zu retournieren. Software, welche auf einem Heimoder portablen Gerät installiert wurde, ist (sofern eine weitere Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt wurde) aus lizenzrechtlichen Gründen nach der Exmatrikulation oder nach Ende des Dienstverhältnisses zu deinstallieren resp. dauerhaft zu löschen. 2.3 Sicherheit und Sorgfalt Benutzernamen und Kennwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die BenutzerInnen haben geeignete Massnahmen zu treffen, damit der Benutzername nicht durch andere Personen oder Systeme genutzt werden kann. Insbesondere ist sicherzustellen, dass das Kennwort für Dritte nicht zugänglich ist und nicht ausgeforscht werden kann. Beim Verlassen des Arbeitplatzes haben sich die BenutzerInnen ordnungsgemäss von den Systemen abzumelden. Die BenutzerInnen verpflichten sich, bei der Arbeit mit den Informatikmitteln die nötige Sorgfalt walten zu lassen und keine Aktionen oder Manipulationen durchzuführen, die andere BenutzerInnen stören oder den Betrieb oder die Sicherheit der Systeme der FHS oder Externer beeinträchtigen könnten. 2/5

3 2.4 Installieren von Software Das Installieren von Software auf FHS Rechnern ist grundsätzlich verboten und nur in folgenden Ausnahmefällen gestattet: Software-Installationen im Rahmen der Lehre Dozierende können nach Rücksprache mit der FHS Informatik Software in Schulungsräumen installieren (lassen) Software-Installationen auf persönlichen FHS Rechnern Mitarbeitende mit einem persönlichen FHS Rechner können bei der FHS Informatik administrative Rechte beantragen, welche es ihnen erlauben, auf ihrem Rechner Software zu installieren. Für diese Software-Installationen sind die Mitarbeitenden selber verantwortlich. Darunter fällt auch das ordnungsgemässe Lizenzieren der installierten Software. Des weiteren lehnt die FHS Informatik jeglichen Support für selber installierte Software ab. Falls selber installierte Software dazu führt, dass der Rechner nicht mehr einwandfrei funktioniert, wird der daraus resultierende Arbeitsaufwand der entsprechenden Organisationseinheit verrechnet. 2.5 PublicNet Das PublicNet ist ein offenenes Netzwerk, an das Sie Ihr privates Notebook anschliessen können, um sowohl auf das FHS Intranet wie auch auf das Internet zuzugreifen. 2.6 Inhalt von Informationen Sämtliche über das FHSNet direkt oder indirekt vermittelten Inhalte, Nachrichten oder Mitteilungen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen. Es ist dabei Sache der BenutzerInnen, die vermittelten Inhalte auf ihre gesetzliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Zu beachten sind insbesondere Einschränkungen und Verbote, wie sie sich aus dem Strafgesetzbuch (SR 311.0) sowie den Bestimmungen über den Datenschutz (insbes. Datenschutzgesetz, SR 235.1) und den Persönlichkeitsschutz (insbes. Art. 28 ZGB, SR 210) ergeben. 2.7 Rechte Dritter Bei der Nutzung des FHSNet sind die Rechte Dritter, wie sie sich namentlich aus dem Persönlichkeitsschutz sowie der Gesetzgebung über das Urheberrecht und den Datenschutz ergeben, zu beachten. Urheberrechtlich geschütztes Material darf ohne Bewilligung des Autors oder der Autorin nicht im FHSNet verfügbar gemacht werden. Die Bewilligung muss im Dokument vermerkt und direkt vom Autor oder der Autorin erteilt worden sein. FHSNet BenutzerInnen haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht, in allgemein zugänglichen Bereichen des FHSNet (z.b. öffentliche Notes-Datenbanken, Seiten auf dem FHS Web Server etc.) abgelegte urheberrechtlich geschützte Texte und sonstige Daten für den Eigengebrauch zu kopieren (vgl. Art. 19 und 20 des Urheberrechtsgesetzes, SR 231.1). Die Weiterverteilung auch auf nichtkommerzieller Basis ist nur mit Zu- 3/5

4 stimmung des Autors oder der Autorin erlaubt. Im Dokument vermerkte Benutzungs- und Lizenzbestimmungen sind auf jeden Fall einzuhalten. 2.8 Verbreitung von Informationen mit allgemeinem Charakter Die Verbreitung von Informationen, die allgemeinen Charakter haben bzw. sich an einen grösseren Benutzerkreis richten, sind ausschliesslich über elektronische Anschlagbretter, Diskussionsforen oder Web-Pages zu publizieren. Das Versenden von Massenmails ist nicht gestattet. 2.9 Verantwortlichkeit der FHSNet BenutzerInnen Für die über das FHSNet vermittelten Inhalte sind einzig die BenutzerInnen verantwortlich. Diese haben Ansprüche Dritter, welche auf missbräuchlicher Nutzung des FHSNet beruhen, selbst zu tragen. Sollte die Fachhochschule oder die Trägerkantone daraus in Anspruch genommen werden, so stehen ihnen der Rückgriff auf den Verursacher oder die Verursacherin zu. Sie können ihm im Sinne des Gesetzes über die Zivilrechtspflege den Streit verkünden Unerlaubte Aktivitäten Folgende Aktivitäten beeinträchtigen das Arbeiten anderer im FHSNet und sind nicht gestattet: Widerrechtliches Anschliessen eines Geräts ans FHSNet 1 Einrichten von File Share Services (z.b. Kazaa) Versenden von Massenmails Exzessiver Daten-Download (insbesondere Musik, Video und Applikationen) 2.11 Haftungsausschluss Die FHS Informatik ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb aufrechtzuerhalten. Über geplante Betriebsunterbrüche für Wartungsarbeiten werden die BenutzerInnen so frühzeitig wie möglich orientiert. Eine durchgehende Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Die FHS Informatik kann in begründeten Fällen (z.b. bei technischen Problemen, Missbräuchen oder rechtlichen Problemen) die Nutzungsrechte an den von ihm angebotenen elektronischen Diensten einschränken, unterbrechen oder ganz aufheben. Die Benutzung des FHSNet erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Sicherheit persönlicher Daten im FHSNet wird im Rahmen des Verantwortlichkeitsgesetzes (sgs 161.1) jede Verantwortung abgelehnt. Ebenso wird die Haftung für Schäden aus Betriebsunterbrüchen oder dem allfälligen Verlust von Daten ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird empfohlen, separate Sicherungen wichtiger Dokumente anzulegen. 1 Das Anschliessen von Geräten, die nicht von der FHS Informatik autorisiert sind, ist nur im Public- Net gestattet (siehe 2.5). 4/5

5 3 Überwachung des FHSNet 3.1 Überwachung des FHSNet Die FHS Informatik überwacht im Rahmen des geltenden Rechts (insbesondere im Rahmen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes) die Einhaltung der FHSNet Benutzungsrichtlinien. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung trifft die FHS Informatik unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften geeignete Massnahmen, um weitere Verstösse zu verhindern, Beweise zu sichern, den ursprünglichen Zustand der Systeme wieder herzustellen und die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Systeme zu gewährleisten. 3.2 Massnahmen bei Verstössen Bei Verstössen gegen die FHSNet Benutzungsrichtlinien werden folgende Massnahmen ergriffen: Vorübergehendes Sperren der Systemaccounts Schriftliche Verwarnung durch Fachbereichsleitung Einfordern einer Umtriebsentschädigung in der Höhe des verursachten Aufwands, mindestens aber von CHF Im Wiederholungsfall Entzug der Nutzungsberechtigung des FHSNet Die Einleitung disziplinarischer sowie zivil- und strafrechtlicher Schritte bleibt vorbehalten 3.3 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten per 1. Oktober 2003 in Kraft. Der Rektor Prof. Dr. Sebastian Wörwag Der Leiter Informatik Tom Schönenberger 5/5

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