Inhaltsverzeichnis VII IX. 1. Teil: Einleitung 1. A. Problemstellung und theoretische Relevanz 2. B. Praktische Relevanz 5. C. Gang der Untersuchung 7
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1 Vorwort Abkürzungsverzeichnis VII IX 1. Teil: Einleitung 1 A. Problemstellung und theoretische Relevanz 2 B. Praktische Relevanz 5 C. Gang der Untersuchung 7 2. Teil: Eheerhaltende Elemente im Scheidungsrecht 9 A. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom B. Das Spannungsverhältnis zwischen der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe und dem Lebenszeitprinzip 12 I. Zugrundelegung des Lebenszeitprinzips und der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe Das Lebenszeitprinzip Das Bild der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe 13 a. Bedeutung der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe 13 b. Durchsetzung der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe 15 II. Das Spannungsverhältnis 17 C. Die institutionelle Ehetheorie 19 I. Bedeutung der institutionellen Ehetheorie 19 II. Die institutionelle Ehetheorie im Scheidungsrecht von D. Eheerhaltende Elemente im Scheidungsrecht als Vehikel der institutionellen Ehetheorie 23 E. Zwischenergebnis 24 XI
2 3. Teil: Historische Entwicklung des Scheidungsrechts insbesondere unter Berücksichtigung der einverständlichen Scheidung 25 A. Mittelalter und Reformation 26 B. Das Scheidungsrecht des 18. Jahrhunderts 28 C. Das Scheidungsrecht des 19. Jahrhunderts 32 I. Reaktionen auf die preußische Gesetzgebung 32 II. Verordnung über das Verfahren in Ehesachen 1844 und Einführung der ZPO III. Einführung des BGB Das BGB als Resultat der Bewegung gegen die preußische Ehe- und Scheidungsgesetzgebung Restriktives Scheidungsrecht und Ablehnung der einverständlichen Scheidung fußen insbesondere auf der institutionellen Ehetheorie 34 a. Elemente der institutionellen Ehetheorie 34 b. Einflussnahme religiöser Grundsätze 37 D. Das Scheidungsrecht des 20. Jahrhunderts bis zum 1. Eherechtsreformgesetz 38 E. Zwischenergebnis Teil: Ziele des 1. Eherechtsreformgesetzes und Reformdiskussion 41 A. Ziele der Reform 42 I. Gestaltung eines menschlichen und glaubwürdigen Scheidungsrechts 42 II. Reformanliegen hinsichtlich der wirtschaftlichen Scheidungsfolgen 44 III. Keine Einigkeit hinsichtlich der Durchführung und Ausgestaltung des Zerrüttungsprinzips im Einzelnen 46 B. Reformprozess 48 I. Familienrechtsänderungsgesetz von II. Berufung einer Kommission zur Vorbereitung einer Reform des Ehe- und Scheidungsrechts 49 XII
3 1. Regierungserklärung und Aufnahme der Beratungen Ergebnisse der Kommission zum materiellen Recht 49 III. Diskussionsentwurf 53 IV. Vorschläge der Eherechtskommission zur Ausgestaltung des Verfahrensrechts 54 V. Bildung einer weiteren Kommission 55 VI. Gesetzesentwürfe der Bundesregierung Gang der Entwürfe bis zum 1. Juni Stellungnahme des Bundesrates zur einverständlichen Scheidung 57 VII. Überweisung des Entwurfs an den Rechtsausschuß ZPO Aufnahme des Lebenszeitprinzips in das BGB Ablehnung einer Einschränkung der Generalklausel 60 VIII. Anrufung des Vermittlungsausschusses 61 C Abs. 2 BGB als gesetzliche Ausprägung der Reformdiskussion und seine Wirkung auf einverständliche Scheidungen 63 I. Aufnahme von Verschuldenselementen 63 II. Wirkung der Einfügung des 1565 Abs. 2 BGB auf das Verhältnis der Scheidungstatbestände der einverständlichen Scheidung ( 1565 Abs. 1 i.v.m Abs. 1 BGB, 630 ZPO) und der streitigen Scheidung ( 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB) 64 III. Gesetzessystematische Bedeutung der einverständlichen Scheidung nach Einfügung des 1565 Abs. 2 BGB 66 IV. Anwendbarkeit des 1565 Abs. 2 BGB auf einverständliche Scheidungen 66 V Abs. 2 BGB als eheerhaltendes Element im Scheidungsrecht Konzeption des 1565 Abs. 2 BGB als eheerhaltendes Element im Scheidungsrecht Eheerhaltende Wirkung des 1565 Abs. 2 BGB? 68 D. Zwischenergebnis Teil: Voraussetzungen der einverständlichen Scheidung 73 A. Regelung der 1565 Abs. 1 BGB, 1566 Abs. 1 BGB (Materiell-rechtliche Voraussetzungen der einverständlichen Scheidung) 74 I. Grundtatbestand 1565 Abs. 1 Satz 1 BGB 74 II. Legaldefinition des Scheiterns 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB 75 XIII
4 1. Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß 1565 Abs. 1 Satz 2, 1. Tatbestandsmerkmal BGB (Ehediagnose) 75 a. Eheliche Lebensgemeinschaft 75 b. Getrenntleben 1567 Abs. 1 BGB 76 aa. Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft 76 bb. Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, weil ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar ablehnt 77 cc. Keine Unterbrechung des Getrenntlebens durch einen Versöhnungsversuch nach 1567 Abs. 2 BGB Nicht-Wiederherstellbarkeit der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß 1565 Abs. 1 Satz 2, 2. Tatbestandsmerkmal BGB (Prognose) 78 a. Prognose 78 b. Die unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung des 1566 Abs. 1 BGB 79 aa. Ausgestaltung des 1566 Abs. 1 BGB als unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung 79 bb. Voraussetzungen des 1566 Abs. 1 BGB 81 (1) Einverständnis der Ehegatten 81 (2) Einjähriges Getrenntleben 81 III Abs. 1 BGB 83 IV. Vorläufiges Zwischenergebnis 84 B. Scheidungsauflage des 630 ZPO 86 I. Allgemeiner Anwendungsbereich Erfüllung des 630 ZPO als weitere Voraussetzung für das Eingreifen der unwiderlegbaren Zerrüttungsvermutung Anwendung des 630 ZPO nur für das Verfahren nach 1566 Abs. 1 BGB 86 II. Die Mitteilung gemäß 630 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Formen der Mitteilung des Einvernehmens der Ehegatten Verfahrensrechtliche Einschränkung Kontrolle des beiderseitigen Scheidungswillens auf Mängel oder auf fehlende Ernstlichkeit 90 III. Die Regel des 630 Abs. 2 ZPO Widerruf der Zustimmung Widerruf bei eigenem Scheidungsantrag Widerruf und Folgesachevereinbarung 94 a. Wirkungen des Widerrufs beziehungsweise der Rücknahme auf abgeschlossene Folgevereinbarungen 94 b. Möglichkeit der freien Widerruflichkeit der Vereinbarungen nach 630 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO Folgen eines Widerrufs beziehungsweise der Rücknahme des Scheidungsantrags auf das Verfahren 96 XIV
5 IV. Erklärungen und Vorschläge zum Sorge- und Umgangsrecht gemäß 630 Abs. 1 Nr. 2 ZPO 97 V. 630 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Einführung Regelung der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind Einigung über die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht Einigung über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat 101 VI. Inhaltskontrolle durch den Richter bezüglich der Vereinbarungen nach 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO Inhaltskontrolle der Vereinbarungen nach 630 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Inhaltskontrolle der Vereinbarungen nach 630 Abs. 1 Nr. 3 ZPO 103 VII. Rechtstheoretische Behandlung eines auf 630 ZPO gestützten Scheidungsantrags bei Fehlen der Voraussetzungen der 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO 104 VIII. Form der Vereinbarungen nach 630 Abs. 3 ZPO 106 IX. Zeitpunkt des Vorliegens der Erfordernisse aus 630 ZPO und Hilfe zur Einigung über Folgeregelungen 107 C. Annex: 109 I. Behandlung des Scheidungsverfahrens in der Rechtswirklichkeit, wenn die Voraussetzungen des 630 ZPO nicht vorliegen 109 II. Das Erfordernis des einjährigen Getrenntlebens in der Rechtswirklichkeit 110 III. Gebühren und Kosten einer einverständlichen Scheidung gemäß 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB i.v.m. 630 ZPO insbesondere im Vergleich zu einer streitigen Scheidung gemäß 1565 Abs. 1 Satz 2 BGB Gebühren und Kosten Insbesondere Erhöhung der Kosten im Verfahren der einverständlichen Scheidung durch den Zwang der beiderseitigen anwaltlichen Vertretung der Ehegatten bei gerichtlichen Vergleichen 113 a. Grundsätze 113 b. Ausnahme vom beiderseitigen Anwaltszwang bei dem gerichtlichen Vergleich im Verfahren der einverständlichen Scheidung gemäß 1565 Abs. 1 BGB, 1566 Abs. 1 BGB i.v.m. 630 ZPO 114 c. Konsequenzen im Hinblick auf die einverständliche Scheidung Zulässigkeit der gemeinsamen Beratung und Vertretung der Ehepartner durch einen Rechtsanwalt 116 D. Zwischenergebnis 120 I. Wertungswiderspruch zwischen 1566 Abs. 1 BGB und 614 Abs. 2 ZPO 120 II. 630 ZPO 120 III. Rechtspraxis unter Einbeziehung von Kostengesichtspunkten 121 XV
6 6. Teil: Konzeption des 630 ZPO als eheerhaltendes Element 123 A. 630 ZPO als Scharnier zwischen dem Grundsatz der verweltlichten bürgerlich-rechtlichen Ehe und dem Lebenszeitprinzip? 124 B. Begründungen des Gesetzgebers für den durch 630 ZPO etablierten Einigungszwang in wichtigen Folgesachen 126 I. Wortlaut der Argumente 126 II. Kritische Untersuchung dieser Argumente Einigungszwang als Maßnahme, den Ehegatten die Konsequenzen einer Scheidung bewusst zu machen Gefahr der Vernachlässigung der Scheidungsfolgen bei der einverständlichen Scheidung Gebotenheit zusätzlicher Maßnahmen wegen der gegenüber der streitigen Scheidung erleichterten Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB 128 a. Die besondere Bedeutung des einverständlichen Scheidungsbegehrens nach 1566 Abs. 1 BGB gegenüber der streitigen Scheidung 128 b. Dogmatische Einordnung dieses Arguments des Gesetzgebers Teil: Kritische Würdigung des eheerhaltenden Elements des 630 ZPO, Konsequenzen und Ausblick 131 A. Grundsätzliche Problematik der eheerhaltenden Elemente im Scheidungsrecht 132 I. Eheerhaltende Elemente verstoßen gegen die Verfassung 132 II. Widersprüchliche Ausgestaltung des Scheidungsrechts durch die eheerhaltenden Elemente 133 III. Weder aufrechterhaltende noch befriedende Wirkung 133 IV. Keine Rechtfertigung der Begrenzung der Privatautonomie Rechtfertigung zum Schutz des Schwächeren beziehungsweise zur Verhinderung einer Übereilung? Rechtfertigung durch die institutionelle Ehetheorie? 136 a. Die eheliche Familie als Keimzelle des Staates 136 b. Die erzieherische Funktion des Rechts Zwischenergebnis 138 B. 630 ZPO und das KRRG von XVI
7 C. Konkrete Auswirkungen der Problematik der eheerhaltenden Elemente durch 630 ZPO 142 I. Keine eheerhaltende Wirkung des 630 ZPO 142 II. Keine Verwirklichung der Reformziele durch 630 ZPO Ehrlicheres und menschlicheres Scheidungsrecht Reformziel der wirtschaftlichen Absicherung der geschiedenen Ehefrau 145 III. Keine Erforderlichkeit einer Warnung der Ehegatten 146 D. Konsequenzen dieser Kritik 148 I. Keine adäquate Lösung mittels Auslegung oder Ausdehnung des 630 ZPO erzielbar 148 II. Mögliche Ansatzpunkte 149 E. Ausblick 152 I. Bisheriger Gang der Reform 152 II. Motive und Ziele der Reform 152 III. Geplante Änderungen im Überblick 154 IV. Geplante Änderungen hinsichtlich der Ehesachen nach dem FamFG Allgemeines Wortlaut der Vorschriften nach dem Referentenentwurf, die im Zusammenhang zu 630 ZPO stehen Erläuterung und Würdigung des 142 FamFG Das vereinfachte Scheidungsverfahren nach 143 FamFG 158 a. Begründung für die Einführung des vereinfachten Scheidungsverfahrens 158 aa. Voraussetzungen und Entfallen des Anwaltszwanges 158 bb. Begründung hinsichtlich der Einigungserfordernisse 159 cc. Verhältnis der einverständlichen Scheidung nach 1566 Abs. 1 BGB zu 143 FamFG 160 b. Würdigung 160 aa. Konzeptionelle Neuausrichtung 160 bb. Geplante Änderungen im Einzelnen Teil: Zusammenfassung 165 A. Keine rechtstheoretische Berechtigung konzeptionell eheerhaltender Elemente im Scheidungsrecht 166 I. Die eheerhaltenden Elemente als Scharnier zwischen sich widersprechenden Eheauffassungen vermögen dieses Spannungsverhältnis nicht aufzulösen 166 XVII
8 II. Die Widerlegung der institutionellen Ehetheorie hat die Unzulässigkeit eheerhaltender Elemente zur Folge Die Verankerung des Lebenszeitprinzips zur Durchsetzung der institutionellen Eheauffassung mittels eheerhaltender Elemente verstößt gegen die Verfassung Unzutreffende Prämissen der institutionellen Ehetheorie 167 B. Keine stringenten Argumente für 630 ZPO 168 I. Keine Rechtfertigung durch institutionelle Ehetheorie 168 II. Keine stichhaltige Begründung des Gesetzgebers für 630 ZPO 168 C. Gesetzeswidrige Handhabung einverständlicher Scheidungen durch Ignorierung des 630 ZPO in der Praxis 169 D. Verfehlte sozialpolitische Wirkungen des 630 ZPO 169 E. Zur Herstellung eines menschlichen, glaubwürdigen und sachgemäßen Scheidungsrechts ist der Gesetzgeber aufgerufen 170 Literaturverzeichnis 171 XVIII
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