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1 Stadt Ulm Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Richtlinien zum Familienpass ab Berechtigter Personenkreis Der Familienpass wird gewährt: - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben - Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben - Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.h. Erwerbsminderung - Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und laufend Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (Abschnitt 3 des SGB XII) Um eine missbräuchliche Benutzung des Familienpasses auszuschließen, gelten für die Definition Familie und häusliche Gemeinschaft die Hinweise des Sozialministeriums für die Ausstellung des Landesfamilienpasses. 2. Vergünstigungen Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei der Nutzung kommunaler Einrichtungen oder Angebote der Städte Ulm und Neu-Ulm (s. Anlage). 3. Einkommensgrenze Den Familienpass erhalten nur Familien, deren monatliches Bruttoeinkommen (ohne Kindergeld) die nachsehenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten: Zahl der Haushaltsangehörigen Einkommensgrenze (brutto) , , , ,-- 6 und 3.200,-- Das Einkommen ist durch entsprechende Nachweise (z.b. Bescheid über Einkommenssteuer, Einkommensnachweise, Kindergeldberechtigung, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) zu belegen.

2 -2-4. Verfahren Der Familienpass ist nicht übertragbar. Er ist bei Inanspruchnahme der Vergünstigungen mitzuführen; die Identität des Passinhabers muss auf Verlangen nachgewiesen werden. Der Familienpass wird jeweils für die Dauer eines Jahres ( ) ausgestellt. Sofern eine Anspruchsberechtigung erst im Laufe des Jahres entsteht, können Anträge bis jeweils gestellt werden. Verlorengegangene Pässe werden nicht ersetzt. Der Familienpass ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Inhaber aus Ulm wegzieht. Die Anträge können unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (vgl. 3.) beim Fachbereich Jugend, Familie und Soziales, Schwambergerstr. 1 oder bei den Ortsverwaltungen sowie bei den Dienstleistungszentren Wiblingen, Söflingen, Böfingen, Eselsberg, Ulm-Mitte während der üblichen Sprechzeiten gestellt werden.

3 Der Familienpass berechtigt, folgende Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen: Einrichtungen und Institu- Kinder 0 5 Jahre Kinder 6 11 Jahre Jugendliche Jahre Erwachsene tionen Ding Donau-Iller-Verkehrsverband Unentgeltlich Aufladen 1 x pro Jahr Wert 15 = 18 Fahrten, soweit kein Anspruch auf eine Schülermonatskarte besteht Donaubad und Westbad Unentgeltlich 6 Besuche Donaubad und 6 Besuche Westbad jährlich Aufladen 2 x pro Jahr Wert 30 = 20 Fahrten soweit kein Anspruch auf eine Schülermonatskarte besteht 6 Besuche Donaubad 6 Besuche Westbad jährlich Aufladen 1 x pro Jahr Wert 15 = 10 Fahrten 3 Besuche Donaubad 3 Besuche Westbad jährlich Eislaufanlage Unentgeltlich 6 Besuche jährlich 6 Besuche jährlich 3 Besuche jährlich Aquarium und Tropenhaus Unentgeltlich 2 Besuche jährlich 2 Besuche jährlich 2 Besuche jährlich Ulmer Theater 2 Besuche jährlich 2 Besuche jährlich 2 Besuche jährlich 2 Besuche jährlich Stadtbibliothek Museum der Stadt Ulm Unentgeltlich Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Naturkundliches Bildungszentrum Unentgeltlich Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Städtische Jugendhäuser Unentgeltlich Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintritt Ermäßigter Eintitt Musikschule der Stadt Ulm Ermäßigte Kursgebühren Ermäßigte Kursgebühren Ermäßigte Kursgebühren Ermäßigte Kursgebühren VH Ulm Ulmer Volkshochschule Kontiki Kulturwerkstatt % Ermäßigung auf Kursbetrag und Landzeitkurse) 20 % Ermäßigung auf Kursbetrag und Landzeitkurse) 20 % Ermäßigung auf Kursbetrag und Landzeitkurse ---

4 -4- Übersichtsschema zur Prüfung der Voraussetzungen für den Landesfamilienpass Stand Auswahl der häufigsten Familienkonstellationen- Vorbemerkung: Sorgerecht spielt keine Rolle (gemeinsames Sorgerecht ist gesetzlich der Regelfall) Kinder müssen nicht gemeinsame sein, entscheidend ist Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Lebensituation der Eltern/Elternteile Anzahl der Kinder Vater Pass berechtigt Mutter Pass berechtigt Haushaltsgemeinschaft mit Kind/ern Verheiratet* Beide Ehegatten Verheiratet* + + Beide Ehegatten Verheiratet* + + Beide Ehegatten Allein erziehend Minderjährige allein Erziehende im elterlichen Haushalt lebend Ohne Eltern oder andere Berechtigte Bemerkungen 1 oder - + Mutter (Beispiel) Keine eheähnliche Gemeinschaft. 1 oder - + Mutter Mutter und Kind werden eingetragen; nicht aber die Großeltern Beide Partner + + Beide Partner Beide Partner werden eingetragen, auch wenn einer nicht der leibliche Elternteil ist. + + Beide Partner Kein Elternteil Behinderte/r erhält keinen Pass.

5 -5- Eltern getrennt lebend oder geschieden Mutter (Beispiel) Keine eheähnliche Gemeinschaft mit neuem Partner. Eltern getrennt lebend oder geschieden 2 oder Getrennt lebend oder geschieden Getrennt lebend oder geschieden, kindergeldberechtigter Elternteil lebt in eheähnlicher Gemeinschaft mit neuem Partner/neuer Partnerin Getrennt lebend oder geschieden, kindergeldberechtigte Elternteile leben jeweils in eheähnlicher Gemeinschaft Getrennt lebend oder geschieden, kindergeldberechtigter Elternteil lebt in eheähnlicher Gemeinschaft Getrennt lebend, 2 gemeinsame Kinder aus früherer Ehe, 1 weiteres Kind aus neuer Ehe, Mutter der gemeinsamen Kinder ist allein erziehend oder + + 1oder beim Vater; 1 oder bei der Mutter Jeder Elternteil erhält einen eigenen Pass, in dem jeweils nur das Kind eingetragen wird, mit dem dieser Elternteil in Haushaltsgemeinschaft lebt. + + Mutter (Beispiel) Vater bleibt eingetragen, wenn vor der Scheidung oder Trennung ein Pass ausgestellt war, in dem beide Elternteile eingetragen waren Mutter (Beispiel) Kriterium allein erziehend ist nicht erfüllt oder 2 beim Vater, 1 oder 2 bei der Mutter oder Kriterium allein erziehend ist nicht erfüllt. + + Mutter (Beispiel) Vater bleibt eingetragen, wenn vor der Scheidung/Trennung bereits ein Pass ausgestellt war. Bei Verzicht durch den Vater kann der neue Partner als erwachsener Berechtigter eingetragen werden bei der Mutter, 1 beim Vater *) ggf. auch Großeltern oder andere Verwandte, soweit Kindergeldberechtigung vorliegt. Beide Haushalte werden getrennt betrachtet. Weitere Kinder des getrennt lebenden Elternteils aus neuen Beziehungen werden nicht in den Pass des allein erziehenden Elternteils eingetragen.

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