Rechenschaftsbericht 2011/2012

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1 Meinl EQUITY AUSTRIA Rechenschaftsbericht 2011/2012

2 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. Meinl EQUITY AUSTRIA Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Bericht über das 22. Geschäftsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012

3 INHALTSVERZEICHNIS: Seite Gesellschafter und Organe der Julius Meinl Investment Gesellschaft m.b.h. 4 Entwicklung des Fonds und des errechneten Wertes 6 Ausschüttung und Wiederanlagerabatt 7 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Anlagepolitik Anlageschwerpunkt 9 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 11 Vermögensaufstellung 13 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 17 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung 19 Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Börsenliste 24 2

4 AUSSCHÜTTUNG EUR 0,32 je Anteil ab 15. Dezember 2012 WIEDERANLAGERABATT 2,00 % vom Ausgabepreis ab 15. Dezember 2012 bis 31. Jänner

5 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h Wien, Kärntnerring 2 Telefon (01) Telefax (01) Gesellschafter Meinl Bank AG, Wien Staatskommissäre MR Mag. Edith Peters, Wien OR Mag. Karin Kufner, Wien Aufsichtsrat Dr. Benedikt Spiegelfeld, Wien, Vorsitzender (bis ) Mag. Wolfgang Werfer, Wien, Vorsitzender (ab ) Dr. Daniel Charim, Wien, Vorsitzender-Stv. Dr. Wolfgang Spitzy, Wien (ab ) Geschäftsführung Arno Mittermann, Wiener Neustadt Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger, Wien Anlagebeirat Vst. Dir. Martin Bruckner, Wien Dr. Ulrich Stepski-Doliwa, Haid bei Ansfelden Gen.Dir. KR Herbert Fichta, Wien Depotbank Meinl Bank AG, Wien 4

6 Publikumsfonds der JULIUS MEINL INVESTMENT Ges.m.b.H. MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 166 InvFG Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Fondsmanagement MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL CAPITAL INVEST MEINL CAPITOL 1 MEINL CORE EUROPE MEINL EASTERN EUROPE MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Mag. Robert Binder, CFA / Jacqueline Miksits Mag. Robert Binder, CFA / Jacqueline Miksits Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Jacqueline Miksits Arno Mittermann Advisory Invest GmbH, Wien Matejka & Partner Asset Management GmbH Jacqueline Miksits Jacqueline Miksits Mag. Robert Binder, CFA / Arno Mittermann Mag. Robert Binder, CFA / Arno Mittermann Jacqueline Miksits Mag. Robert Binder, CFA / Jacqueline Miksits Arno Mittermann Wirtschaftsprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien 5

7 Meinl EQUITY AUSTRIA Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) - ISIN AT Ausschüttung - Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Meinl EQUITY AUSTRIA, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) für das 22. Geschäftsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 vorzulegen: Das Fondsvolumen des Meinl EQUITY AUSTRIA weist zu Geschäftsjahresende eine Größenordnung von 81,20 Mio. EUR aus. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile beträgt Ausschüttungsanteile. Der Ausschüttungsanteilswert betrug am Berichtsstichtag EUR 139,86 je Anteil. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2011/2012 beträgt EUR 0,32 je Anteil und wird ab 15. Dezember 2012 ausbezahlt. Die Veränderung des errechneten Wertes ergab für die Zeit vom bis unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung der Ausschüttung - eine Performance von 2,48 % für Ausschüttungsanteile. Das Risikomanagement erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Commitment Approach). Seit ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich noch auf das InvFG Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 6

8 AUSSCHÜTTUNG Für das Geschäftsjahr 2011/2012 wird eine Ausschüttung von EUR 0,32 je Anteil, das sind bei Anteilen insgesamt EUR ,64 vorgenommen. Die Ausschüttung in der Höhe von EUR 0,32 je Anteil wird ab 15. Dezember 2012 bei der Zahlstelle des Fonds, der Meinl Bank Aktiengesellschaft, kostenfrei ausgezahlt. Soferne der Anteilinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gemäß 93 Abs.3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den gesetzlichen KESt-Anteil in Höhe von EUR 0,00 je Anteil. WIEDERANLAGERABATT In der Zeit vom 15. Dezember 2012 bis 31. Jänner 2013 wird ein Wiederanlagerabatt in Höhe von 2,00 % je Anteil gewährt. Der Wiederanlagerabatt wird vom jeweiligen Ausgabepreis des Ankaufstages abgezogen. 7

9 ENTWICKLUNG DES ERRECHNETEN WERTES SEIT ERSTAUSGABE Geschäftsjahresende Fondsvolumen errechneter Wert Ausschüttung je Anteil Wertzuwachs / Wertminderung in % 2) in Mio. Euro in Euro in Euro 1) im Geschäftsjahr seit Fondsbeginn ) 69, ) 0,45 63,39 13,08-8,85-8, ,48 61,21 17, ,24 + 9, ,83 60,03 1, , , ,76 58,75 1,74 + 0, , ,33 48,11 1,74-15, , ,25 50,72 1,45 + 9, , ,54 63,77 1, , , ,11 59,30 1,82-4, , ,87 59,32 1,80 + 3, , ,98 59,83 1,80 + 3, , ,56 51,76 1,00-10, , ,36 48,45 0,00-4, , ,59 63,20 0, , , ,15 95,83 0, , , ,41 138,48 1, , , ,47 192,71 1, , , ,73 250,45 2, , , ,23 116,20 0,41-53, , ,97 153,28 0, , , ,60 168,85 0, , , ,28 136,47 0,00-19, , ,20 139,86 0,32 + 2, ,78 1) jeweils am 15. Dezember 3) Erstausgabetag 2) unter Wiederveranlagung der Ausschüttung 4) Rumpfgeschäftsjahr 8

10 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Im vergangenen Rechnungsjahr lieferten die Kapitalmärkte ein schwankungsreiches und uneinheitliches Bild. Zu Beginn der Berichtsperiode wurde ein extrem hohes Risiko bezüglich eines Auseinanderbrechens der Euro-Zone in die Märkte gepreist. Der Exit Griechenlands aus der Euro-Zone wurde von den Kapitalmärkten ernsthaft in Erwägung gezogen und Investoren durch stark schwankende politische Aussagen in ihrer Risikoneigung geschwächt. Erst im Spätherbst gelang es durch die konzertierte Aktion der EZB, den Banken nahezu unbegrenzte Liquidität zur Verfügung zu stellen, den Druck aus den Märkten zu nehmen. Nachdem die Konjunktur auch besser als erwartet lief und hier insbesondere die Realwirtschaft punkto Solidität und Qualität positiv überraschte, konnten die Europäischen Kapitalmärkte bis weit in 2012 hinein in Folge starke Anstiege verzeichnen. Im Frühsommer brachen nach einer Phase der Entspannung erneut Ängste ob der Zahlungsfähigkeit einiger europäischer Staaten auf, die die bisherigen Anstiege seit Jahresbeginn an den Aktienmärkten nahezu egalisierten. Erst im Sommer gelang es EZB, EU und auch dem IWF wieder Vertrauen in die Märkte zu importieren und in Verbindung mit der Planung einer Bankenunion, Etablierung des EFSF und Erreichen eines generellen politischen Konsenses die Märkte zu beruhigen bevor gegen Ende der Berichtsperiode noch ein wenig schwächer als erwartete Unternehmensergebnisse sich in den Vordergrund der Wahrnehmung vieler Marktteilnehmer drängten und die Märkte wieder der fundamentalen Wahrnehmung überließen. Der globale Wachstumsmotor Asien begann im Laufe der Berichtsperiode ein wenig zu stottern. Insbesondere weil China, als größter Wirtschaftsträger, mit schwächeren Wachstumsraten den positiven Ausblick in Frage stellte. Zwar liefen die Inflationsdaten aus China gleichzeitig tief, doch dem Wirtschaftswachstum wird an den Kapitalmärkten ein eindeutig höherer Stellenwert beigemessen. Die USA hingegen ließen das Thema Europa mehr und mehr außer Acht und konzentrierten sich auf den Präsidentschaftswahlkampf mit begleitenden Kommentaren bezüglich des Zustands der heimischen Wirtschaft. Während der abgelaufenen Periode waren es an den Rentenmärkten nach wie vor die Staatsanleihen der sicher erscheinenden Länder, die die höchste Aufmerksamkeit der Investoren genossen. Historisch tiefe Zinsniveaus waren die Folge. Beispielsweise wurden in Deutschland und Österreich erstmals negative Renditen gemeldet. Als Ergänzung zu diesen wenig Ertrag bringenden Investments wurden Unternehmensanleihen immer stärker nachgefragt und gekauft. Bei Aktien waren es wie gehabt Finanzwerte, die die Sektorallokationen und Sektorrotationen dominierten. Defensive Werte wurden erst gegen Ende stärker gesucht nachdem sich der wirtschaftliche Ausblick prognosegemäß ein wenig eintrübte. Zykliker wurden bis auf wenige Ausnahmen in der Favoritenrolle nur begrenzt wahrgenommen. Der Österreichische Kapitalmarkt konnte sich naturgemäß den globalen Kapitalströmen nicht entziehen und entwickelte sich im internationalen Auf und Ab. Hervorzuheben ist aber, dass die noch in 2011 vorherrschende Underperformance zu Beginn des neuen Jahres in eine starke Aufholbewegung drehte, die den heimischen Aktienmarkt bis weit in den Juni hinein zu einem der besten europäischen Aktienindizes machte. Erst als internationale Gelder stärker in die Aktienmärkte investierten und große und liquide Indizes bevorzugt gewählt wurden, verlor unser Markt ein wenig an Dynamik aber nicht seinen positiven Grundton in der Performance. 9

11 Anlagepolitik: Der Meinl Equity Austria ist ein Fonds dessen Investitionsumfeld der österreichische Aktienmarkt ist. Auf Basis fundamental orientierter Analyse werden die Titel selektiert und ein langfristiger und nachhaltiger Wertzuwachs dadurch angestrebt. Anlageschwerpunkt: Im abgelaufenen Rechnungsjahr war die Titelselektion von zwei gegenläufigen Parametern stark beeinflusst. Einerseits schuf der Rückzug institutioneller Investoren einen starken Angebotsüberhang in Aktien, die als fundamental attraktiv zu bewerten sind, andererseits waren die internationalen Unterstützungsinstrumente für Staaten und Wirtschaft stark auf die Banken fokussiert, weshalb der Finanzsektor an den Börsen deutlicher schwankte. Der Meinl Equity Austria blieb diszipliniert auf das fundamentale Thema ausgerichtet und war daher, bis auf wenige kurze Perioden, in Finanzwerten untergewichtet. Die stärkere Wertentwicklung dieses Sektors gegen Ende des Berichtszeitraumes ließ den Fonds ein wenig hinter dem ATX als Leitindex zurück. Mit einem Ende der Subventionspolitik gegenüber Banken, das sehr rasch und unerwartet kommen kann, sollte sich das Augenmerk der Investoren erneut und stärker auf fundamentale Charakteristika konzentrieren und somit dem Meinl Equity Austria wieder eine Outperformance bescheren. 10

12 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Meinl EQUITY AUSTRIA 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungs-anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 136,47 Ausschüttung am (entspricht 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 139,86 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 139,86 Nettoertrag pro Anteil 3,39 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 2,48 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 2.484,21 Dividendenerträge ,73 sonstige Erträge 7) 0, ,94 Sollzinsen -152,47 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,84 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,50 Publizitätskosten ,45 Transaktionskosten 0,00 Wertpapier-Depotgebühren ,80 Depotbankgebühren 0,00 Kosten für externe Berater 0,00 Summe sonstige Verwaltungsaufwendungen ,75 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,59 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,88 Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne aus Wertpapiere ,28 Realisierte Gewinne aus Derivate ,36 Realisierte Verluste aus Wertpapiere ,94 Realisierte Verluste aus Derivate ,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,30 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,42 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,29 Ergebnis des Rechnungsjahres ,87 c. Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,21 Fondsergebnis gesamt ,66 11

13 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,12 Ausschüttung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,14 Rücknahme von Anteilen ,09 Ertragsausgleich ,21 Fondsergebnis gesamt ,26 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,66 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,04 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung Ausschüttung am für ,00 Ausschüttungsanteile zu je EUR 0, , ,64 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,63 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,94 Gewinnübertrag auf die Substanz , ,27 Veränderung des Gewinnvortrags 6) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 0,00 0, ,64 1) Rechenwert am Ex-Tag für einen Ausschüttungsanteil EUR 126,78 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds des Rechnungsjahr. nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds des Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,99 4) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: , ,00 Ausschüttungsanteile 5) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: , ,00 Ausschüttungsanteile 6) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 7) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00 Transaktionskosten: ,53 EUR 12

14 ZUSAMMENSETZUNG DES FONDSVERMÖGENS PER 31. OKTOBER 2012 Meinl EQUITY AUSTRIA Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Fonds- Stk./Nom. im Berichtszeitraum vermögen Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Allgemeine Bauges. A.Porr AG AT EUR , ,00 0,15 Vorzugsaktien Andritz Aktiengesellschaft AT EUR , ,60 1,06 Austria Technologie & Systemtechnik AG AT EUR , ,00 1,53 Bank für Oberösterreich und Salzburg AT EUR , ,00 0,24 Vorzugsaktien Bank für Tirol und Vorarlberg Aktien AT EUR , ,00 0,01 Bank für Tirol und Vorarlberg Aktien AT EUR , ,50 0,12 Vorzugsaktien Bene AG AT00000BENE6 EUR , ,35 0,16 Best Water Technology AG AT EUR , ,40 4,35 Conwert Immobilien Invest SE AT EUR , ,48 1,77 CA Immobilien Anlagen AG Aktien à 1000,- AT EUR , ,79 2,01 Erste Group Bank AG AT EUR , ,17 7,43 EVN AG AT EUR , ,54 4,32 Flughafen Wien AG Aktien AT EUR , ,00 4,11 Frauenthal Holding AG Aktien AT EUR , ,00 0,49 Immofinanz AG AT EUR , ,00 0,11 Intercell AG AT EUR , ,25 2,94 Kapsch TrafficCom AG AT000KAPSCH9 EUR , ,00 6,81 Lenzing Aktiengesellschaft Stammaktien AT EUR , ,00 2,45 Manner Josef & Company.AG Aktien AT EUR , ,35 0,25 Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft AT EUR , ,55 1,65 OMV Aktien à S 100,-- AT EUR , ,66 3,50 Polytec Holding AG AT0000A00XX9 EUR , ,25 3,37 Radex-Heraklith Industriebetriebe AG AT EUR , ,92 7,47 Raiffeisen Bank International AG AT EUR , ,50 1,95 Rosenbauer International AG AT EUR , ,45 0,87 Österreichische Post AG AT0000APOST4 EUR , ,15 7,42 S IMMO AG AT EUR , ,18 0,36 Sanochemia Pharmazeutika AT EUR , ,00 0,47 Aktiengesellschaft Semperit Holding AG AT EUR , ,54 1,57 Strabag SE Aktien AT000000STR1 EUR , ,10 0,90 Teak Holz International AG AT0TEAKHOLZ8 EUR , ,00 0,85 Telekom Austria Aktiengesellschaft AT EUR , ,40 3,28 UNIQA Versicherung AT EUR , ,40 1,07 Verbund Aktiengesellschaft AT EUR , ,52 8,69 Vienna Insurance Group AG AT EUR , ,16 4,09 Voest-Alpine AG Aktien AT EUR , ,85 1,88 Wolford Aktiengesellschaft AT EUR , ,70 3, ,76 93,15 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,76 93,15 Nicht notierte Wertpapiere Aktien Allgemeine Bauges. A.Porr AG Kapitalanteilscheine AT EUR , ,91 0, ,91 0,16 Summe der nicht notierten Wertpapiere EUR ,91 0,16 13

15 Summe Wertpapiervermögen EUR ,67 93,31 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,19 6,81 Summe der Bankguthaben EUR ,19 6,81 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 77,57 77,57 0,00 Verwaltungsgebühren EUR , ,36-0,12 Depotgebühren EUR 280,97 280,97 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,82-0,12 FONDSVERMÖGEN EUR ,04 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT EUR 139,86 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT STK Wien, 08. Jänner 2013 JULIUS MEINL INVESTMENT GESELLSCHAFT M.B.H. Arno Mittermann Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs Marktschlüssel Börseplatz 14

16 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Käufe Verkäufe nummer Zugänge Abgänge Ausschüttungsäquivalent Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien AMAG Austria Metall AG AT00000AMAG3 EUR Bank für Kärnten und Steiermark Aktien AT EUR Bank für Kärnten und Steiermark AT EUR Vorzugsaktien Bank für Oberösterreich und Salzburg AT EUR Stammaktien Palfinger AG AT EUR Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG AT EUR Wienerberger AG Aktien AT EUR Nicht notierte Wertpapiere Bezugsrechte Bezugsrechte Uniqa Versicherung AG AT0000A0VLC9 EUR Geschlossene Finanzterminkontrakte im Berichtsjahr ATX Future Juni 2012 AT000AD11JQ9 EUR 11,00 11,00 ATX Future Juni 2012 AT000AD11JQ9 EUR 10,00 10,00 ATX Future Juni 2012 AT000AD11JQ9 EUR 20,00 20,00 ATX Future Juni 2012 AT000AD11JQ9 EUR 9,00 9,00 ATX Future März 2012 AT000AD0SRV0 EUR 1.000, ,00 ATX Future März 2012 AT000AD0SRV0 EUR 400,00 400,00 ATX Future Dezember 2011 AT000AD0Y5G2 EUR 299,00 299,00 ATX Future Dezember 2011 AT000AD0Y5G2 EUR 10,00 10,00 ATX Future Dezember 2011 AT000AD0Y5G2 EUR 10,00 10,00 ATX Future Dezember 2011 AT000AD0Y5G2 EUR 10,00 10,00 ATX Future Juni 2012 AT000AD11JQ9 EUR 147,00 147,00 ATX Future März 2012 AT000AD0SRV0 EUR 128,00 128,00 ATX Future März 2012 AT000AD0SRV0 EUR 129,00 129,00 ATX Future September 2012 AT000AD0W7B1 EUR 147,00 147,00 Call ATX Index Juni AT000AD152J0 EUR 22,00 22,00 Call ATX Index Juni AT000AD152J0 EUR 22,00 22,00 Call ATX Index Juni AT000AD152J0 EUR 17,00 17,00 Call ATX Index Juni AT000AD152J0 EUR 10,00 10,00 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 11,00 11,00 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 22,00 22,00 15

17 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 22,00 22,00 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 20,00 20,00 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 22,00 22,00 Call ATX Index Juni AT000AD14DD4 EUR 3,00 3,00 Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. 16

18 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2012 der JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h., über den von ihr verwalteten Meinl EQUITY AUSTRIA, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) über das Rechnungsjahr vom 1. November 2011 bis 31. Oktober 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 17

19 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Oktober 2012 über den Meinl EQUITY AUSTRIA, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 08. Jänner 2013 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Robert Pejhovsky ppa. Mag. Nora Engel-Kazemi Wirtschaftsprüfer 18

20 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Ausschüttungsanteile AT EUR Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert, eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) 1) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0006 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,8657 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,8657 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen 0,0000 Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung 3) 0,0089 durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert, zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von 9) Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0089 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur 4) Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne 1,1857 Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,8657 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,8657 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen 0,0000 Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. Abschnitt B. 19

21 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 0, ordentliches Fondsergebnis: - - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%): 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - - steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 1, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 0,0000 Subfonds - Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische 8) 0,8657 Kapitalertragsteuer: (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) - davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,8657 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen 7) 0,0000 Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht 0,0000 zusteht/wahrnimmt e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0006 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,8657 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen 7) 0,0000 Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht 0,0000 zusteht/wahrnimmt d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 20

22 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Meinl EQUITY AUSTRIA Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 0,3200 0,3200 0,3200 0,3200 0,3200 0, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,8657 0,8657 0,8657 0,8657 0,8657 0,8657 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ausländischer Subfonds c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ausländischer Subfonds d) steuerpflichtige Substanzgewinne (30%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,1857 1,1857 1,1857 1,1857 1,1857 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Immobilienfondserträge c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,1762 1,1762 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 (Auslandsdividenden) f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0089 0,0089 0,0000 0,0000 0,0000 0,0089 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ausländischer Subfonds j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 1,1768 1,1768 1,1857 1,1857 0,0095 0, Hievon endbesteuert 1,1768 1,1768 1,1768 1,1768 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0089 0,0089 0,0095 0,0006 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 139,86 139,86 139,86 139,86 139,86 139, Detailangaben 10.Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Quellensteuerabzug unterlagen gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 7) 8) 9) 10) 18. a)) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,

23 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 12) KStG / 13 Abs 2 KStG a) inländische Dividenden 1,1762 1,1762 1,1762 1,1762 1,1762 1,1762 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 1,1762 1,1762 1,1762 1,1762 1,1762 1, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ausländischer Subfonds i) Substanzgewinne (30%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,8657 0,8657 0,8657 0,8657 0,8657 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KEST III (gesamt) gerundet 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands- KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands- KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,

24 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) ) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürlichen Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. Laufende Kosten: 1,64 per 31. Oktober 2012 PTR (Portfolio Turnover Ratio): 166,37 per 31 Oktober

25 Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Julius Meinl Investment GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend InvFG genannt). 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden ( 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes ( 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 24

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