Zum Stand der Liberalisierung des Strommarktes

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1 Zum Stand der Liberalisierung des Strommarktes Forum auf dem Energiekongress Strom gegen den Strom von Greenpeace Energy Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken Hamburg, den 16. Oktober 2004 Folie Nr. 1

2 Agenda 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission 3. Zwischenstand der Liberalisierung in Deutschland, Herbst Das Energiewirtschaftsgesetz als Grundgesetz der Energiewirtschaft 5. Anforderungen an die EnWG-Novelle aus Umweltsicht Folie Nr. 2

3 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung Begriff Bedeutung prozessbestimmend? Deregulierung Regelungen abschaffen Privatisierung Überführung von staatlichem in privates Vermögen Liberalisierung wettbewerblich gestalten Restrukturierung umgestalten / neu ordnen Folie Nr. 3

4 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung Marktstufen in der Energiewirtschaft Folie Nr. 4

5 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung Wesentliche Ziele der Liberalisierung Freisetzung von Rationalisierungspotenzialen in den Wettbewerbsbereichen Erzeugung und Vertrieb Senkung der Betriebskosten Steigerung der Produktivität Vermeidung von Überkapazitäten höhere Markttransparenz / Abbau bzw. Verhinderung von Monopolgewinnen als Resultat: Senkung der Strompreise Entdeckung neuer kostengünstiger Lösungen bei der Bereitstellung / dynamischer Wettbewerb stärkere Kundenorientierung bei der Versorgung / besserer Service und mehr Dienstleistungen Folie Nr. 5

6 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission 3. Zwischenstand der Liberalisierung in Deutschland, Herbst Das Energiewirtschaftsgesetz als Grundgesetz der Energiewirtschaft 5. Anforderungen an die EnWG-Novelle aus Umweltsicht Folie Nr. 6

7 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt vom RICHTLINIE 2003/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG ( Beschleunigungsrichtlinie ) Systemwechsel vom verhandelten zum regulierten Netzzugang Einrichtung einer Regulierungsbehörde nationale Umsetzung bis 1. Juli 2004 Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel Folie Nr. 7

8 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission Weiterer Europäischer Rechtsrahmen EG-Vertrag (insbes. Artikel 81, 82 zu Wettbewerbsregeln) EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 2001/77/EG EU-Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft 2003/87/EG Richtlinie über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung 2004/8/EG Entwurf einer EU-Richtlinie zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen KOM(2003) 739 Folie Nr. 8

9 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission 3. Zwischenstand der Liberalisierung in Deutschland, Herbst Das Energiewirtschaftsgesetz als Grundgesetz der Energiewirtschaft 5. Anforderungen an die EnWG-Novelle aus Umweltsicht Folie Nr. 9

10 3. Zwischenstand der Liberalisierung Bewertungskriterien des Liberalisierungsfortschritts Wettbewerbsintensität bei der Stromerzeugung und auf den Großhandelsmärkten Wettbewerbsintensität auf den Vertriebsmärkten Entwicklung der Preise und der Netznutzungsentgelte Einstellung der Akteure zum Wettbewerb ( spirit of competition ) Folie Nr. 10

11 3. Zwischenstand der Liberalisierung Stromerzeugung Stromabgabe 82 % 4 Verbund-EVU 31 % 7 % ca. 30 Regionalversorger 37 % 11 % ca. 800 Stadtwerke darunter 25 größere 32 % Folie Nr. 11

12 3. Zwischenstand der Liberalisierung Bisherige Akteure RWE VEW PreußenElektra Bayernwerk VEAG HEW BEWAG Badenwerk EVS Fusionierte Akteure RWE + Beteiligungen E.ON + Beteiligungen Vattenfall Europe Anteil Kraftwerkskapazitäten rund 32,5% rund 32,5% Anteil Belieferung Stromgroßkunden rund 65% der rund 65% Kapazitäten und 70% der Stromerzeugung rund 17% rund 7% EnBW rund 8,5% rund 6% Neue Akteure Planungen Status Fortum Planungen am Standort Lubmin BAW Holding / Dynegy Planungen an den Standorten Ahaus und Dortmund INTERGEN Standort Hürth? Concord Power Lubmin 1200 MW? Fortum D wurde von E.ON übernommen aufgegeben Es ist von einer kollektiven Markbeherrschung durch ein weitgehend symmetrisches Duopol auszugehen. Bundeskartellamt, Januar 2002 Folie Nr. 12

13 3. Zwischenstand der Liberalisierung Strompreisentwicklung SV-Kunden Folie Nr. 13

14 3. Zwischenstand der Liberalisierung Preisbestandteile bei Industriestromkunden (Mittelspannungsebene für 2003) ca. 7,2 ct/kwh EEG 6% KWKG 1% KA 2% H/HöSP* 10% MWSt. 14% Stromsteuer 1% Strombeschaffung 39% Regelenergie* 6% MSP* 21% Folie Nr. 14

15 3. Zwischenstand der Liberalisierung Quelle: Folie Nr. 15

16 3. Zwischenstand der Liberalisierung Netznutzungsentgelte Strom im europäischen Vergleich Quelle: 2. Benchmarkingbericht der Europäischen Kommission, April 2003 Folie Nr. 16

17 3. Zwischenstand der Liberalisierung Indikatoren der Marktentwicklung: Schätzungen zum Versorgerwechsel Deutsche Strom AG Europower Energy AG Riva Best Energy ares Yello Quelle: 2. Benchmarkingbericht der Europäischen Kommission, April 2003 Greenpeace Energy Lichtblick Naturenergie Folie Nr. 17

18 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission 3. Zwischenstand der Liberalisierung in Deutschland, Herbst Das Energiewirtschaftsgesetz als Grundgesetz der Energiewirtschaft 5. Anforderungen an die EnWG-Novelle aus Umweltsicht Folie Nr. 18

19 4. Das EnWG als Grundgesetz der E.wirtschaft Energiewirtschaftsgesetz von 1935: Für eine zentralistische Verbundwirtschaft! Energiewirtschaftsgesetz von 1998: Freie Fahrt für die Platzhirsche! Energiewirtschaftsgesetz von 2003: Stoppt das unbequeme Kartellamt! Energiewirtschaftsgesetz 2005: Nun mal nichts überstürzen? Folie Nr. 19

20 4. Das EnWG als Grundgesetz der E.wirtschaft Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Rechtsverordnungen 118 ca. 20 Ermächtigungen Netzanschluss Strom Netzzugang Strom Netzentgelte Strom Ausgleichs-/Regelenergie Strom Grundversorgung Strom Folie Nr. 20

21 4. Das EnWG als Grundgesetz der E.wirtschaft Ziele dezentraler Stromerzeugung in Deutschland REG: 12,5% (2010); > 20% (2020) aktuell ca. 8% KWK: Verdopplung bis 2020? - aktuell ca. 10 % Quelle: BMU 2004 Folie Nr. 21

22 1. Begriff und Ziele der Liberalisierung 2. Zur Rolle der Europäischen Kommission 3. Zwischenstand der Liberalisierung in Deutschland, Herbst Das Energiewirtschaftsgesetz als Grundgesetz der Energiewirtschaft 5. Anforderungen an die EnWG-Novelle aus Umweltsicht Folie Nr. 22

23 5. Anforderungen aus Umweltsicht Aktuelle Forderungen: a) Verankerung von Umweltzielen b) Berücksichtigung von Energieeffizienz c) Sicherung eines fairen Netzanschlusses für dezentrale Anlagen d) Berücksichtigung des Wertes dezentraler Stromerzeugung e) Einführung von Transparenz beim individuellen Strombezug f) Einführung einer zielführenden Anreizregulierung Folie Nr. 23

24 1: Verankerung von Umweltzielen Ergänzung: Das Gesetz soll beitragen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zur Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Koplung zur Steigerung der Energieeffizienz... Folie Nr. 24

25 14,2: Berücksichtigung von Energieeffizienz Ergänzung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Methoden dieser Systemplanung festzulegen oder die Bundesregulierungsbehörde damit zu beauftragen. Folie Nr. 25

26 17: Fairer Netzanschluss Änderung: Passagen sollten gestrichen werden Folie Nr. 26

27 18 (NEV): Wert dezentraler Stromerzeugung Änderung: Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen, deren Stromeinspeisung nicht nach dem EEG vergütet wird, erhalten vom Betreiber der Netz- oder Umspannebene, in welche sie Strom einspeisen, ein Entgelt für vermiedene Netznutzung. Folie Nr. 27

28 42: Transparenz Folie Nr. 28

29 42: Transparenz Transparenz á la Greenpeace Folie Nr. 29

30 24/112: Zielführende Anreizregulierung Änderung: Regulierungsbehörde sollte angehalten und ermächtigt werden, diese Methoden unmittelbar einzuführen. Folie Nr. 30

31 Zudem: Flankierung der Liberalisierung Trennung der Marktstufen im Sinne einer wirksamen Interessenentflechtung ( Unbundling ) Verschärfung der Fusionskontrolle / weiterer Vermachtung entgegenwirken Etablierung eines deutschlandweiten, zonenübergreifenden Regelenergiemarktes Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens Folie Nr. 31

32 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Hochschule für Technik und Wirtschaft Waldhausweg Saarbrücken Tel Fax Folie Nr. 32

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