REGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN
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- Rainer Becker
- vor 8 Jahren
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1 REGLEMENT AUSSTELLER - INFORMATIONEN 1. Einleitung Der Gewerbeverein Zentrum Brugg und der Gewerbeverein Windischplus haben ein Organisationskomitee mit der Durchführung der Expo 2015 Brugg-Windisch beauftragt. Grundlage für die Ausstellung bildet das folgende Reglement / Aussteller Informationen. 2. Organisationskomitee Eine Namensliste des OK s wird den Ausstellerunterlagen beigelegt und ist auf der Homepage publiziert. 3. Ausstellungsdatum / Ausstellungsort Donnerstag, Sonntag, im Geissenschachen Brugg 4. Öffnungszeiten Donnerstag Gastronomie bis 24.00, Bars bis Freitag Gastronomie bis 24.00, Bars bis Samstag Gastronomie bis 24.00, Bars bis Sonntag Gastronomie bis 20.00, Bars bis Einräumen Für das Einräumen sind folgende Zeiten vorgesehen: Dienstag Mittwoch ab Uhr Hallen gesperrt (Verlegen Teppich) Donnerstag Zufahrt ab Uhr gesperrt 6. Ausräumen Für das Ausräumen sind folgende Zeiten vorgesehen: Sonntag Nur was getragen oder mit Handwagen abtransportiert werden kann! Montag Reglement / Aussteller Informationen Seite 1 von 6
2 7. Anmeldung / Vertrag Die Anmeldung erfolgt mittels rechtsgültig unterzeichnetem und termingerecht eingereichtem Formular Anmeldung / Vertrag bis 15. November Mit der Unterschrift auf der Anmeldung / Vertrag anerkennen die Aussteller und ihre Beauftragten das vorliegende Reglement / Aussteller - Informationen als verbindlich und verpflichten sich, dieses einzuhalten. 8. Aussteller Zur Ausstellung sind alle Mitglieder des Gewerbevereins Zentrum Brugg und des Gewerbevereins Windischplus zugelassen. Im Interesse der Ausstellung nimmt das OK auch Nichtmitglieder und auswärtige Firmen als Aussteller auf. Standortwünsche und Standgrössen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, können aber nicht als Bedingung akzeptiert werden. Eine Untervermietung des Standes an Dritte ist nicht erlaubt. 9. Hauptaussteller und Mitaussteller (Standgemeinschaften) Firmen, die in irgendeiner Form am Stand einer anderen Firma (Hauptaussteller) in Erscheinung treten, gelten als Mitaussteller. Sie müssen ein eigenes Formular Anmeldung / Vertrag ausfüllen. Jeder Hauptaussteller und jeder Mitaussteller muss den festgesetzten Grundbeitrag entrichten. Dies gilt ebenfalls für Standgemeinschaften. 10. Grundbeitrag Jeder Hauptaussteller, Mitaussteller oder anderer Teilnehmer muss einen Grundbeitrag von CHF entrichten. Mitglieder des Gewerbevereins Zentrum Brugg und des Gewerbevereins Windischplus bezahlen den vergünstigten Beitrag von CHF Diese Kosten beinhalten einen Elektroanschluss 230 Volt / 2000 Watt, beheizte Hallen, Überwachung des Geländes, Parkdienst, Parkplätze, Gratiseintritt, Gesamthaftpflichtversicherung, Bewerbung und PR-Aktionen für die Ausstellung als Gesamtes sowie Eintrag ins Ausstellermagazin mit einer Auflage von ca. 50'000 Exemplaren. 11. Standmiete Hallen Die Standmiete setzt sich zusammen aus (siehe separates Beispielblatt): Anzahl m 2 Fläche à CHF Plus Anzahl lfm Frontanteil à CHF Spezielle Wünsche wie Wandfarbe, Beleuchtung usw., welche über die in der Grundausstattung angegebenen Daten hinausgehen, werden dem Aussteller separat in Rechnung gestellt. Mitglieder der Gewerbevereine Zentrum Brugg sowie Windisch plus erhalten von ihrem Verein einen Bonus, der den Mitgliedern separat kommuniziert wird. 12. Platzmiete im Aussenbereich Die Platzmiete im Aussenbereich setzt sich zusammen aus: Anzahl m 2 Fläche à CHF 80.- Reglement / Aussteller Informationen Seite 2 von 6
3 13. Restauration und Imbissstände Das OK ist zuständig für die Vergabe und die Festsetzung der Preise für Restauration und Imbissstände. Es werden separate individuelle Verträge erstellt. 14. Standbau Die Ausstellung findet in Zelthallen mit Holzböden und Luftheizung statt. Es wird Wert auf eine individuelle Standgestaltung gelegt. Vom Veranstalter wird kein kompletter Standbau erstellt. Jeder Stand wird mit einer Holzrückwand (Höhe ca. 250 cm) und Seitenwänden versehen. Diese Wände sind weiss gestrichen oder beschichtet und bis 1 m an die Vorderkante montiert. Die Standtiefe kann unterschiedlich gewählt werden und ist im Raster von einem Meter variabel. Spezielle Standmasse werden nach Möglichkeit bewilligt. Die Standfläche kann mit Teppich belegt werden. Dieser ist im Standpreis nicht inbegriffen und muss mit speziellen Teppichklebebändern, welche problemlos entfernt werden können, verlegt werden. Beschädigungen am Zelt, den Ausstellungsständen oder Boden etc. werden dem Verursacher verrechnet. Die feuerpolizeilichen Sicherheitsmassnahmen (auf der Homepage publiziert) müssen eingehalten werden. Die Standbeschriftung ist Sache des Ausstellers. Ein Info- / Fragebogen zur Standgestaltung wird zu gegebener Zeit versandt und muss bis zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. 15. Technik Jeder Aussteller hat das Elektro-Merkblatt termingerecht einzureichen. Eine einfache Hallenbeleuchtung ist vorhanden. Diese genügt jedoch nicht als Standbeleuchtung. In der Standmiete ist ein Elektroanschluss (230 Volt / 2000 Watt) und dessen Nutzung enthalten. Kosten für zusätzliche Steckdosen 230 Volt betragen CHF Weitere Installationen für Energie und Kommunikation (Internetanschluss) sind dem Chef Ressort Technik mit dem separat zugestellten Elektro-Bestellformular zu melden. Das Ressort Technik entscheidet über die Machbarkeit. Für Schäden, verursacht durch Fremdinstallationen, defekte Apparate, Kabel usw. haftet der Aussteller. In den Ausstellungshallen sind keine Wasser- / Abwasseranschlüsse vorgesehen. 16. Zahlung Der Grundbeitrag ist als Anzahlung bis , der Rest bis spätestens zu bezahlen. Das Nichtbefolgen der Zahlungstermine führt automatisch zur Annullierung des Vertrages. Der ganze Betrag bleibt trotzdem geschuldet. Die definitive Schlussrechnung erfolgt nach der Expo Auf sämtlichen Preisen wird zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von 8.0% erhoben (MwSt Nummer: CHE ). 17. Annullierung Zieht ein Aussteller seine Anmeldung zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe des betreffenden Grundbeitrages verrechnet. Erfolgt eine Abmeldung erst nach der Veröffentlichung des Ausstellerhallenplanes im Internet, haftet der Aussteller zusätzlich für einen allfälligen Mindererlös für den reservierten Standplatz. Reglement / Aussteller Informationen Seite 3 von 6
4 18. Reingewinn Ein allfälliger Reingewinn wird auf die Gewerbevereine Zentrum Brugg und Windischplus prozentual aufgeteilt. 19. Reinigung Jeder Aussteller verpflichtet sich vor, im und um seinen Stand herum selber zu reinigen. Anfallender Abfall vom Ein- und Ausräumen, bzw. während der Ausstellung, ist selbst zu entsorgen. 20. Direktverkauf / Aktionen / Veranstaltungen Den Ausstellern ist es gestattet während den offiziellen Öffnungszeiten branchengemäss Waren und Dienstleistungen gegen Bestellung zu verkaufen. Das OK hat hierfür bei der zuständigen Behörde eine kollektive Bewilligung eingeholt. Nicht erlaubt sind Occasionsverkäufe. Es ist jedem Aussteller freigestellt, den Käufern spezielle Rabatte oder ähnliche Vergünstigungen anzubieten. Alle Aktivitäten während der Ausstellungsdauer sind dem OK mit der Anmeldung oder später zu melden. Esswaren und Getränke dürfen nur zu Degustationszwecken sowie für spezielle Standgäste angeboten werden. 21. Werbung Das OK ist für die Bewerbung und PR-Aktionen für die Ausstellung als Gesamtes zuständig. Die Kosten sind im Grundbeitrag enthalten. Werbeflächen in den Hallen und auf dem Ausstellungsgelände, sowie weitere Werbemöglichkeiten sind nach Absprache mit der Ausstellungsleitung möglich. Preis pro Werbewandfläche, 200 cm hoch CHF m Internet Auf unserer Homepage unter informieren wir über Öffnungszeiten, Zufahrt, Hallenplan, Ausstellerliste, Unterhaltungsprogramm, Sponsoren usw. Verfügt ein Aussteller über eine eigene Homepage, schalten wir auf Wunsch einen Link von der Ausstellerliste auf die Homepage. 23. Ausstellerausweise / Eintritt Es werden keine Ausstellerausweise ausgestellt. Der Eintritt an die Expo 2015 ist für alle Besucher gratis. 24. Überwachung Ab Dienstag, , Uhr, bis Montag, , Uhr, werden die Ausstellungs-hallen und das Aussengelände ausserhalb der Einrichtungs- bzw. der Öffnungszeiten überwacht. Reglement / Aussteller Informationen Seite 4 von 6
5 Während der Einrichtungs-, den Öffnungs- und Abräumzeiten ist jeder Aussteller für die Bewachung resp. Überwachung selbst verantwortlich. Das OK Expo 2015 übernimmt für keine Art von Schäden oder Diebstahl die Verantwortung. 25. Versicherung Für die Ausstellung besteht eine kollektive Haftpflichtversicherung. Für eine Sachversicherung ist jeder Aussteller selber verantwortlich. 26. Lautsprecher-Anlage Es wird eine Lautsprecher-Anlage eingerichtet. Diese kann für wichtige Durchsagen, jedoch nicht für Werbung, benutzt werden. 27. Parkplätze Die Ausstellerparkplätze befinden sich im Geissenschachen und an der Ländistrasse. Details werden später bekannt gegeben. Das Parkieren innerhalb des Ausstellungsareals ist während der Ausstellung untersagt. 28. Zulassung Das OK der Expo 2015 Brugg-Windisch hat das Recht, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. 29. Ausschluss während der Ausstellung Aussteller, welche zu berechtigten Klagen durch Besucher, andere Aussteller oder Behörden Anlass geben, können nach erfolgloser Verwarnung sofort von der Ausstellung gewiesen werden. In diesem Fall besteht kein Ersatz- oder Rückerstattungsanspruch. 30. Unvorhergesehenes Falls die Ausstellung infolge höherer Gewalt oder unbeeinflussbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden kann, werden die entstandenen Kosten unter den Ausstellern prozentual nach m 2 aufgeteilt. Die Entscheidung über das Ausfallen der Ausstellung obliegt dem OK Expo Gerichtsstand Gerichtsstand ist Brugg. Reglement / Aussteller Informationen Seite 5 von 6
6 32. Weitere Informationen Weitere Informationen können Sie der Homepage entnehmen. Zusätzlich steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung und beantwortet auch Ihre Fragen: Expo 2015 Brugg-Windisch Postfach Brugg Mail: Telefon: wird den angemeldeten Ausstellern später bekannt gegeben OK Expo 2015 Brugg-Windisch Präsident Urs Keller Reglement / Aussteller Informationen Seite 6 von 6
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