CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich

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1 CAD-Richtlinie für den Datenaustausch der Betriebsliegenschaften, Swiss Re Zürich Kernpunkte Dieses Dokument definiert die Anforderungen an die Lieferung von grafischen Bauwerksdaten an die Swiss Re. Dokumentenart: Richtlinie Verfasser: Luca Di Benedetto Erstellt am: 16. Januar 2007 Gültig ab: Ablage: M:\LO\20PLAN-DOK\ 03AutoCAD\Datenaustausch Dokumentenname: Richtlinie Datenaustausch Version: 003

2 Richtlinie Datenaustausch Swiss Re Ablagen... 4 Aufbewahrungspflicht der Beauftragten... 4 Pläne... 6 Elektroschemas... 6 Pläne... 7 Elektroschemas... 7 DWG (Drawing)... 7 DXF (Data Exchange Format)... 7 PDF (Portable Document Format)... 7 Dokumentenbezeichung... 8 Datenträger... 9 Verzeichnisse Basisrichtlinie Plankopf Layergliederung Layerbezeichnung Linienstärke Hilfslinien Schriftsätze Umlaute und Sonderzeichen Absatz Schraffuren Flächenmanagement D Elemente Bibliothekselemente Nullpunkt / Einfügepunkt X-ref Gebäudeachsen / Raumnummern / Türnummern Ziel Auslösung Ablauf Vorgaben für die Testzeichnung Layer Layer: Beschriftungen Feld: Beauftragter Feld: Sachbearbeiter Feld: Software Feld: Hardware

3 Feld: Zeichnung Feld: Farb-/Stiftzuordnung Feld: Linientypen Feld: Vermassung Textrichtung Feld: Einzelelemente Vorlage und Vermassung der CAD-Testzeichnung Plankopf Layerstruktur Swiss Re Grundriss...Error! Bookmark not defined. Layerstruktur Fachstellen...Error! Bookmark not defined. Detaillierte Layerstruktur Sicherheitspläne...Error! Bookmark not defined. 3

4 Geltungsbereich Diese Richtlinie ist verbindlich für alle Beauftragten, welche für Swiss Re Zürich Neu- oder Umbauten planen und ausführen. Diese Richtlinie bildet die Grundlage für die Regelung des Austauschs von grafischen und alphanumerischen Bauwerksdaten zwischen der Swiss Re und ihren Projektpartnern resp. zwischen internen Organisationseinheiten. Graphische und alphanumerische Bauwerksdaten umfassen Pläne, Prinzipschemas, Elektroschemas, Anlagedokumentationen (Textdokumente) sowie Gebäudedokumentationen (Textdokumente, Fotos). Wenn im Folgenden von Swiss Re gesprochen wird, ist immer die Abteilung Logistik der Swiss Re Zürich gemeint. Zweck der Richtlinie Mit dieser Richtlinie sollen zwei Ziele erreicht werden. Zuerst geht es darum, dass sämtliche Plandaten, die die Swiss Re für die Erfüllung ihrer Aufgaben verwendet, langfristig effizient genutzt und wiederverwendet werden können. Gleichzeitig soll dabei die Swiss Re bezüglich Daten ihre Unabhängigkeit gegenüber ihren Beauftragten wahren. Datenablagen und Archive Swiss Re Ablagen Die Swiss Re führt eine elektronische sowie physische Ablage. Die Ablage der elektronischen und physischen Dokumente erfolgt gemäss den Richtlinien Ablage Pläne, Ablage Anlagedokumentation und Ablage Gebäudedokumentation. Aufbewahrungspflicht der Beauftragten Es gelten die üblichen Aufbewahrungsfristen gemäss Gesetz und Normen. Die CAD-Daten sind vom Beauftragten für eine Dauer von 10 Jahren 1 aufzubewahren und lesbar zu halten. Dokumentenfluss Die nachfolgenden Darstellungen zeigen die Dokumentenflüsse bei Projektbeginn, während des laufenden Projektes sowie bei Projektabschluss. 1 vgl. SIA 102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten, 1.10 Aufbewahrung von Dokumenten, Abs. 1 4

5 Abbildung 1: Dokumentenfluss bei Projektbeginn Zu Beginn des Projektes erhalten die externen Planer die für das Projekt relevanten Plangrundlagen vom Internen Planmanager (IPM). Abbildung 2: Dokumentenfluss während des laufenden Projektes Während des laufenden Projektes tauschen die externen Planer gemäss Vereinbarung mit dem Projektleiter elektronische und physische Dokumente direkt mit den entsprechenden Fachstellen aus. Architektonisch relevanten Veränderungen am Swiss Re Grundriss, müssen dem IPM via Mail (PDF-Dokument) zugestellt werden. Dieser wird die Anpassung vornehmen und den Betroffenen neu verteilen. Damit soll die Aktualität des Swiss Re Grundrisses, auch gegenüber anderen Projekten, gewährleistet werden. 5

6 Abbildung 3: Dokumentenfluss bei Projektabschluss Bei Projektabschluss übergeben die externen Planer dem Projektleiter der Swiss Re alle abzugebenden elektronischen und physischen Pläne. Lieferumfang Pläne Die Swiss Re verlangt von ihren Beauftragten, dass diese in der Lage sind, die für die Swiss Re erstellten CAD-Pläne gemäss den im Abschnitt CAD-Systeme definierten Vorgaben zu liefern. Umfang und Inhalt der Planlieferung werden projektspezifisch mit der Swiss Re geregelt. Die für die Swiss Re erstellten CAD-Pläne sind mindestens als DWG- oder als DXF-Datei zu liefern, wobei das Format DWG gegenüber DXF zu bevorzugen ist (siehe auch Datenformate). Eine Lieferung von Informationen über ein Bauobjekt bei Projektabschluss enthält standardmässig mindestens aber folgende Bestandteile: Datenträger mit den Plandateien als DWG- oder DXF-Datei Papierausdrucke der Pläne, gefaltet auf A4 Lieferschein mit Angabe aller Dateien auf Datenträgern und aller Ausdrucke Die CAD-Daten der Bauobjekte und ihre Bestandteile sind geschossweise und flächendeckend als revidierte Pläne zu übergeben. Elektroschemas Die Swiss Re verlangt von ihren Beauftragten, dass diese in der Lage sind, die für die Swiss Re erstellten Schemas gemäss den im Abschnitt CAD-Systeme definierten Vorgaben zu liefern. Umfang und Inhalt der Schemas werden projektspezifisch mit der Swiss Re geregelt. Die für die Swiss Re erstellten Schemas sind im Originalformat sowie als DXF-, PDF -Datei zu liefern. Eine Lieferung von Informationen über ein Bauobjekt bei Projektabschluss enthält standardmassig mindestens aber folgende Bestandteile: Papierausdrucke der Schemas, wo notwendig gefaltet auf A4 Datenträger mit den Schemas im Originalformat, als DXF- sowie als PDF-Dateien Lieferschein mit Angabe aller Dateien auf Datenträgern und aller Ausdrucke 6

7 CAD-Systeme Pläne Swiss Re stellt es den Beauftragten grundsätzlich frei, mit welchem CAD-System sie arbeiten. Sie setzt jedoch voraus, dass die in diesem Dokument formulierten Anforderungen an die Daten erfüllt werden Elektroschemas Für die Erstellung von Elektroschemas sollen von den Beauftragten grundsätzlich die Applikationen AutoCAD, ElektroCAD, EPlan oder MacSchema verwendet werden. Werden von Seiten des Beauftragten andere Applikationen als die vorgegebenen verwendet, ist dies vorgängig mit dem Internen Planmanager (IPM) abzusprechen. Datenformate DWG (Drawing) Wenn immer möglich ist von jedem Plan eine DWG-Datei zu liefern. Dabei gilt es zu beachten, dass jede einzelne Datei sämtliche Informationen zum Plan enthält, die benötigt werden, um den Plan komplett lesen und bearbeiten zu können. Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten. Das Format DWG wird von der Firma Autodesk, welche das CAD-Programm AutoCAD herausgibt, definiert und unterliegt einem steten Versionswechsel. Die anwendbare DWG- Version wird von Swiss Re projektspezifisch im Dokument (muss neu erstellt werden) vorgegeben (Mindestanforderung AutoCAD Version 2000). DXF (Data Exchange Format) Kann keine DWG-Datei abgegeben werden, so ist mindestens eine DXF-Datei einzureichen. Mit DXF wurde ein Standard für den Austausch von grafischen Daten geschaffen. Das DXF-Format wird auch von der Firma Autodesk definiert. Das letzte öffentlich publizierte Format ist dasjenige der DXF-Version 12. Alle neueren Versionen wurden nicht mehr publiziert und können von vielen CAD-Programmen deshalb nur fehlerhaft interpretiert werden. Mit dem von der Swiss Re durchgeführten CAD-Test, in der Regel zu Beginn eines Projektes, wird ermittelt, welche Version für den Datenaustausch verwendet wird. PDF (Portable Document Format) PDF eignet sich vortrefflich zum Datenaustausch, zur langfristigen elektronischen Archivierung und ist weit verbreitet. Die Swiss Re verlangt alle Pläne und Schemas als PDF-Datei mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi. 7

8 Datentransfer Dokumentenbezeichung Die abzuliefernden Dateien sind nach folgendem Muster zu bezeichnen: Standort Gebäude Geschoss / Allgemein Fachbereich Dokumenten-Typ MY L 02 BP Swiss_Re-Grundriss_CAD Phase Dokumentennummer Teilbereich Revisionsindex / Revisionsdatum Abbildung 4: Dokumentenbezeichnung Für die einzelnen Attribute sind die folgenden Werte einzusetzen: Standort: Hier ist das Standortkürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden: - AD = Adliswil - EN = Enge - MY= Mythenquai - RU = Rüschlikon Gebäude: Hier ist das Gebäudekürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden: - BR = Bootshaus - U = Uetlihaus - T = Tüfihaus - W = Soodring 33 - F = Freizeitanlage - R = Soodring 6 - GA = Gotthardstrasse 44 - GB = Gotthardstrasse 35 - EH = Genferstrasse 27 - G = Gotthardstrasse 43 - M = Mythenschloss - N = Neubau - E = Escherhaus - L = Lavaterhaus - A = Altbau - K = Klubhaus - MS = SITC Geschoss / Allgemein: Hier ist der Geschosskürzel gemäss Spezifikation der Swiss Re zu verwenden. Ist die Datei 8

9 geschossübergreifend (z.b. Schnitt, Fasssade), wird statt dem Geschosskürzel der Kürzel Allg verwendet. Fachbereich: Hier ist das Fachbereichskürzel gemäss folgender Spezifikation zu verwenden: - BE = Betrieb - BP = Bau und Projekte - ET = Elektrotechnik - GT = Gebäudetechnik - RB = Raumbewirtschaftung - SE = Security Dokumententyp: Hier ist der Dokumententyp gemäss der Dokumententypliste (DTL) der Swiss Re zu verwenden. Andere Begriffe als die auf der Dokumententypliste geführten sind nicht zulässig. Phase: Hier ist der Phasenkürzel gemäss Spezifikation der Swiss Re zu verwenden. Bei den bei Projektabschluss abgegebenen Dateien handelt es sich in der Regel um Dateien der Phase 6 (versch. SIA-Normen 2003). - 1 = Studie - 2 = Vorprojekt - 3 = Bauprojekt - 4 = Auflageprojekt - 5 = Ausführungsprojekt - 6 = Revision / Bewirtschaftung Dokumentennummer: Hier ist eine fortlaufende zweistellige Dokumentennummer zu verwenden, welche von Seiten des Beauftragten pro Dokumententyp und Phase vergeben wird (01-99). Wird ein Dokument in verschiedenen Dateiformaten (z.b. DWG und PDF) erstellt, so ist für beide Dokumente die gleiche Bezeichnung zu verwenden. Teilbereich: Diese Spalte soll verschiedene Layouts in einem elektronischen Dokument verwalten (siehe Abb.4). Physische Pläne erhalten die selbe Dokumentenbezeichnung im Plankopf (siehe Anhang 1). Hierfür wird ebenfalls eine fortlaufende zweistellige Nummer verwendet. Revisionsdatum: Hier ist das Revisionsdatum der Datei im Format JJMMTT zu verwenden. Datenträger Für den Datenaustausch mit dem Projektleiter können CDs, DVDs, oder s verwendet werden. Mehrfach beschreibbare Datenträger sind nicht zulässig. Der Austausch von Daten muss MS-Windows-kompatibel erfolgen. Dies gilt für den Datenaustausch in beide Richtungen. Jeder Datenträger muss vollständig und leserlich mit folgenden Angaben beschriftet werden: Ein-Datei-Lieferung Mehr-Dateien-Lieferung - Projektkürzel - Projektkürzel 9

10 - Dokument gemäss Dokumentenbezeichnung - Gebäude - Name Planer - Geschosse - Lieferdatum - Name Planer Verzeichnisse Sämtliche Planverzeichnisse sind elektronisch und physisch als Tabelle auf Excel, gemäss Vorlage Dokumentenübersichtsliste (DÜL) Swiss Re zu erstellen und abzugeben. Formale Anforderungen Für alle Pläne gelten die folgenden Regelungen: Basisrichtlinie Es gelten die Empfehlungen der SIA 400 betreffend Darstellung und Bearbeitung von Plänen, wie auch die Empfehlungen der SIA 410, 410/1 und 410/2 betreffend Darstellung und Kennzeichnung von Plänen. Durch den Einsatz von CAD- und CAFM-Systemen bei der Planung und Bewirtschaftung von Gebäuden steigen die Anforderungen an jene Daten, die einen Teil der Hauptinformationen liefern. Um den effizienten Einsatz dieser Systeme sicherzustellen, ist es notwendig, dass wesentliche Bestandteile der Daten bezüglich Inhalt, Form und Struktur einem einheitlichen Standard genügen. Plankopf Es ist ein einheitlicher Plankopf zu verwenden. Dieser ist im Anhang dargestellt und wird elektronisch mitgeliefert. Es ist darauf zu achten, dass im Plankopf unter Plannr. gemäss Dokumentbezeichnung der Name gemäss Dokumententypenliste eingetragen wird. Zudem soll jeder Plan zur Orientierung eine sinnvolle Übersichtsgrafik des Gebäudes beinhalten. Layergliederung Die Layergliederung des Swiss Re Grundrisses muss zwingend vom Planer übernommen und benutzt werden. Fachspezifische Layer, die nicht Bestandteil des Swiss Re Grundrisses sind, müssen in Zusammenarbeit mit der Swiss Re, vertreten durch den internen Planmanager, bestimmt und koordiniert werden. Layerbezeichnung Die Basis eines CAD-Planes bildet die Layerstruktur, welche die verschiedenen Elemente organisiert und sauber voneinander trennt, so dass sie beliebig ein- und ausgeschaltet werden können. Für die Layer des Swiss Re Grundriss sind die im Anhang dargestellten Layerbezeichnungen zwingend. Für alle anderen Layer sind selbsterklärende Bezeichnungen mit den vordefinierten Präfixen (Anhang) zu verwenden. Betriebsinterne oder gar persönliche (vom Zeichner gewählte) Abkürzungen sind, sofern sie selbsterklärend sind, erlaubt. Die Swiss Re liefert ihren Beauftragten ein DWG-Datei mit den richtigen Bezeichnungen ihrer 10

11 intern verwendeten Layer. Konstruktive Elemente und das Planlayout werden grundsätzlich im Modell gezeichnet. Sollten Layouts eingesetzt werden, so muss gewährleistet sein, dass alle wichtigen Informationen gleichzeitig auch im Modell dargestellt sind. Bei fehlerhaftem Datenaustausch ohne Layouts dürfen keine inhaltlichen Informationen verloren gehen. Grundlage für die CAD-Layerstruktur bildet das SIA-Merblatt Firmeneigene Layerstrukturen dürfen verwendet werden, müssen aber die vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin definierte SIA-Codierung zu Beginn des Layernamens angefügt haben. Linienstärke Das Format DXF unterstützt in der Version 12 keine Linienstärken und Farben. Es werden lediglich Stift-Nummern übertragen. Am Bildschirm werden diese Stifte mit unterschiedlichen Farben dargestellt. So ist Stift 1 am Bildschirm zum Beispiel rot. Im Ausdruck werden diesen Stift-Nummern dann als Linien mit Stärke und Farbe ausgegeben. Die Stifte mit den Nummern 1 bis 9 werden schwarz gezeichnet, die Nummern 10 bis 256 sind für farbige Stifte reserviert. Die nachfolgenden Definitionen für die Stifte Nummer 1 bis 9 beschreiben Farben und Linienstärken entsprechen dem AutoCAD Standard und sind beim CAD-Datenaustausch mit der Swiss Re gültig und verbindlich: DXF V12 Bildschirm Ausdruck Stift-Nr. Farbe Strichstärke Farbe 1 Rot 0.18 Schwarz 2 Gelb 0.35 Schwarz 3 Grün 1.40 Schwarz 4 Cyan 0.50 Schwarz 5 Blau 0.70 Schwarz 6 Magenta 1.00 Schwarz 7 Schwarz / weiss 0.25 Schwarz 8 Graustufe 0.15 Schwarz 9 Graustufe 0.10 Schwarz Farbe Abbildung 5: Stiftzuordnungstabelle Hilfslinien Viele Systeme bieten Hilfslinien (virtuelle Linien, Fluchtlinien) an, welche meist sehr spezifisch gehandhabt werden und bei der Übertragung zu Problemen führen können. Solche Hilfslinien sind deshalb auf separate Layer abzulegen oder bei der Konvertierung zu Iöschen. Bei der Erstellung von PLT-Dateien dürfen keine Hilfslinien sichtbar sein. Schriftsätze Die Übertragung von Schriftsätzen über DXF ist nicht möglich. Das einzige, was übertragen werden kann, ist der Name des Fonts, die Breite, Höhe und der Neigungswinkel. Damit das Planlayout einigermassen stimmt, sollten vektororientierte Standardschriftsätze verwendet werden. Intelligente Schriftarten wie PostScript- oder True-Type-Fonts sind nicht übertragbar 11

12 und sind deshalb untersagt. Erfolgt der Austausch per DWG, können nach Absprache und Test, True-Type Fonts verwendet werden. Umlaute und Sonderzeichen Umlaute können nach Absprache und Test verwendet werden. Sonderzeichen dürfen nicht verwendet werden, da deren Übergabe zwischen verschiedenen Systemen nicht einwandfrei funktioniert. Absatz Der Text muss linksbündig und der Textreferenzpunkt (Ankerpunkt) links unten vor dem Text sein, auf Absatzformatierungen (rechtsbündig, zentriert, Blocksatz) muss verzichtet werden. Schraffuren Schraffuren, Texturen und Füllflächen sind auf separaten Layern zu zeichnen und können nach Absprache und Test übertragen werden. Die Schraffur muss nach Möglichkeit als Geometrieblock bearbeitbar sein (Assoziativschraffur). Flächenmanagement Die Flächenpolygone müssen aus geschlossenen Polylinien bestehen und dem entsprechenden Layer (gemäss Layerstruktur: FM_992_Raumpolygon) zugeordnet werden. 3D Elemente Die Swiss Re verzichtet auf die Übertragung von 3D-Elementen. Bibliothekselemente Die meisten modernen CAD-Systeme bieten die Möglichkeit, Symbole als Links zu einer Bibliotheksdatei im Plan zu platzieren. Es ist darauf zu achten, dass die benötigten Bibliothekselemente in die Datei integriert werden und keine Links zurückbleiben. Der Beauftragte ist dafür verantwortlich, dass bei der Verwendung geschützter Symbole oder Symbolbibliotheken keine Copyrights verletzt werden. Nullpunkt / Einfügepunkt Der Nullpunkt muss klar spezifiziert und bezeichnet werden und auf allen Geschossen am gleichen Ort sein (Beispiel: Ecke in Liftschacht). Der definierte Einfügepunkt muss mit dem Nullpunkt deckungsgleich sein. X-ref Auf referenzierte Pläne ist zu verzichten. Gebäudeachsen / Raumnummern / Türnummern Die Gebäudeachsen, Raumnummer- und Türnummerverteilung müssen mit der Swiss Re abgesprochen werden. 12

13 CAD-Test Ziel Beauftragte der Swiss Re, welche CAD-Daten liefern, müssen einen CAD-Test durchführen. Das Ziel ist, die Datenübertragungsqualität zu erhöhen den Konfigurationsaufwand zu vermindern eine Grundlage für die Zusammenarbeit und Honorierung zu schaffen Auslösung Der in diesem Kapitel beschriebene CAD-Test wird durch folgende Ereignisse ausgelöst: Ein neuer externer Planer erhält von der Swiss Re einen Auftrag Ein bestehender externen Planer erhält von der Swiss Re einen Auftrag und sieht zur Bearbeitung des Auftrages ein noch nicht von der Swiss Re getestetes CAD-System vor (Update oder anderes Tool). Ein externen Planer verändert sein CAD-System während einem laufenden Projekt (Update oder anderes Tool). Ablauf Der Auftraggeber meldet die Auftragserteilung dem internen Planmanager welcher sodann den CAD-Test einleitet. Der externe Planer fertigt die Testzeichnung gemäss dieser Richtlinie an und erstellt eine DWG-Datei, Die via dem internen Planmanager zur Beurteilung zugesendet wird. Am Bildschirm werden die Grafikelemente mit den Vorgaben verglichen. Abweichungen werden auf der Vorlage markiert und im Protokoll CAD-Test festgehalten. Aufgrund des Protokolls wird beurteilt, ob die Qualität der Grafik für den Datenaustausch ausreicht. Reicht die Übertragungsqualität nicht aus, sendet der interne Planmanager das Protokoll CAD-Test an den externen Planer zurück. Dieser nimmt die darin aufgeführten notwendigen Korrekturen vor. Ist der Entscheid positiv, folgt die Definition projektspezifischer Konventionen, z.b. Umfang, Inhalt und Informationstiefe der gelieferten Pläne. Diese werden vom internen Planmanager in einer Daten- und Dokumenten-Vereinbarung festgehalten. Der Auftragnehmer soll sämtliche Daten und Dokumente mindestens in der protokollierten Qualität liefern. Vorgaben für die Testzeichnung Layer Die Testzeichnung ist in drei Schichten (Layer) zu gliedern: Layer Konstruktion: Blattrahmen und Feldeinteilungen gemäss Vorlage, zu vermassende 13

14 Konstruktion und Objekte im Feld «Vermassungen», Linienbeispiele im Feld «Farb- /Stiftzuordnung» und «Linientypen» sowie Linien, Kreise, Bögen und Splines im Feld «Einzelelemente». Layer Beschriftungen: Sämtliche Beschriftungselemente Layer Vermassung: Masslinien, -hilfslinien, -begrenzungssymbole und Masszahlen im Feld «Vermassungen». Layer: Beschriftungen Für den Austausch im DWG-Format soll der True Type Font "Arial" in der Höhe 200 verwendet werden, für das DXF-Format ein Vektorfont. Feld: Beauftragter Als Beauftragter gilt der Lieferant der Daten. Zur späteren Identifikation müssen sein Firmenname und seine Adresse eingetragen werden. Layer Beschriftung. Feld: Sachbearbeiter Für allfällige Rückfragen müssen Angaben zum Sachbearbeiter, d.h. derjenigen Person, welche die Testzeichnung konstruiert hat, gemacht werden. Layer Beschriftung. Feld: Software Wichtig sind die Informationen zur eingesetzten Software bezüglich dem CAD-System, dessen Version, Hersteller und der Version der DWG-/DXF-Schnittstelle. Letztere ist normalerweise im Header der DXF-Datei mit «AC» und einer Nummer eingetragen. Layer Beschriftung. Feld: Hardware Die Angaben zur Hardware umfassen den Hersteller der CAD-Plattform, die genaue Modellbezeichnung und den Typ des Betriebssystems mit Versionsangabe. Layer Beschriftung. Feld: Zeichnung Die Test-Vorlage misst 18 m in der Breite und 14 m in der Höhe. Das Test File soll 1:1 in Millimeter (1 Einheit = 1 mm) konstruiert werden. Sämtliche Felder basieren auf einem Grundraster von 50 cm, sodass deren Grössen leicht nachvollzogen werden können. Die DWG- /DXF-Test-Vorlage muss unbedingt mit dem Erstellungsdatum versehen werden. Layer Beschriftung. Feld: Farb-/Stiftzuordnung Die Übergabe der Stiftstärken muss bei DWG/DXF über die Farbe, welcher feste "Pen"- Nummern zugeordnet sind, erfolgen. Das System ist so zu konfigurieren, dass die DXF-Ausgabe entsprechend der Abbildung 5 Stiftzuordnungstabelle erfolgt. Layer Konstruktion (Beispiellinien). Feld: Linientypen Es werden die Standard-Linientypen von AutoCAD verwendet. Das System ist so zu konfigurieren, dass die Linientypen entsprechend der Vorlage mit dem richtigen Namen ausgegeben werden. Neue Linientypen sind mit der Swiss Re abzusprechen. Layer Konstruktion. 14

15 Feld: Vermassung Bei der Vermassung wird neben der Vollständigkeit auch geprüft, ob sie SIA-konform 2 ist und sich bei Änderungen assoziativ verhält. Layer Konstruktion (für zu vermassendes Objekt) und Vermassung. Textrichtung Bei den Textrichtungen wird getestet, ob das System jeglichen Winkel zulässt. Layer Beschriftung. Feld: Einzelelemente Abschliessend werden noch einzelne Zeichnungselemente geprüft: Beim Polygonzug (POLYLINE) wird getestet, ob es sich um einen Polygonzug oder aneinander gereihte Linien handelt. Layer Konstruktion. Bei den darin enthaltenen Textrichtungen wird getestet, ob das System jeglichen Winkel zulässt. Layer Beschriftung. Bei der Polygonfläche geht es darum, ob sie als geschlossener Polygonzug erkannt werden kann. Layer Konstruktion Beim Kreis (CIRCLE) und dem 135 -Bogen (ARC) wird untersucht, ob er nicht als Polygonzug übergeben wird. 2 z.b. hochgestellte Millimeter, Masse unter einem Meter in Zentimeter 15

16 Vorlage und Vermassung der CAD-Testzeichnung Abbildung 6: Vermassung CAD-Testzeichnung Abweichungen Abweichungen von obigen Bestimmungen werden nur bei schriftlicher Vereinbarung mit der Swiss Re akzeptiert. Fehlerhafte oder unvollständige Lieferungen, insbesondere solche ohne Lieferschein werden zu Lasten des Beauftragten zurückgeschickt. 16

17 Anhang 1 Plankopf SITUATION EINSETZEN UND BETROFFENES GEBÄUDE SCHRAFFIEREN 17

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