Willkommen bei der Einführungsveranstaltung zum Studium Rechtswissenschaft an der Universität Bonn Einführungsveranstaltung WS 2011/2012

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1 Willkommen bei der Einführungsveranstaltung zum Studium Rechtswissenschaft an der Universität Bonn. 1

2 1. Teil Begrüßung und kurze Orientierung Ansprechpartner Prüfungsamt - Frau Weiß, Leiterin der Geschäftsstelle des Prüfungsamtes - Frau Janssen-Pohl und Frau Flögel, Sachbearbeitung - Fr. Jörgensen, Fr. Wind, Hr. Stenzel und Hr. Meißner, Wissenschaftliche Hilfskräfte Geschäftsstelle: Lennéstraße 33a pruefungsamt@jura.uni-bonn.de Tel.: (Mo-Fr von Uhr) Fax: Öffnungszeiten: Di bis Do Uhr 2

3 1. Teil Begrüßung und kurze Orientierung Ansprechpartner Fachstudienberatung - Frau Avenarius, Fachstudienberatung Sprechzeiten mit Termin Di + Do Uhr sowie nach Vereinbarung fsb@jura.uni-bonn.de Lennéstraße 35 Tel.: (außerhalb der pers. Sprechzeiten) Ansprechpartner Auslandskoordination/ Begleitfach - Frau Dr. Dorn, Frau Himpfen Terminvereinbarung per an international@jura.unibonn.de 3

4 1. Teil Begrüßung und kurze Orientierung Alle Informationen finden Sie auch in unserem Studienführer. (abrufbar im Internet unter Studium Studierende Erstsemester / Studienanfänger Studienführer Das rechtswissenschaftliche Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Bitte notieren Sie auch folgende Internetadresse: 4

5 Ablauf der Veranstaltung: 1. Teil: Begrüßung und kurze Orientierung 2. Teil: Rechtsgrundlagen des Studiums 3. Teil: Studienaufbau im Überblick 4. Teil: Grundstudium 5. Teil: Hauptstudium und Schwerpunktbereich 6. Teil: Staatliche Pflichtfachprüfung 7. Teil: Studienplan 5

6 2. Teil Rechtsgrundlagen JAG NRW 2003 (Juristenausbildungsgesetz) - abrufbar über die Homepage des Oberlandesgerichts Köln Zwischenprüfungsordnung 2009 der Universität Bonn Studienordnung 2009 der Universität Bonn Schwerpunktbereichsprüfungsordnung 2009 der Universität Bonn - abrufbar über Studium Rechtsgrundlagen 6

7 3. Teil Studienaufbau im Überblick A. Grundstudium (angelegt auf Semester) mit studienbegleitender Zwischenprüfung B. Hauptstudium (angelegt auf Semester) - Studium der Pflichtfächer - Übungen - Schein in einer fremdsprachlichen rechtswiss. Veranstaltung -Schwerpunktbereichsstudium mit studienbegleitender Schwerpunktbereichsprüfung (7 Klausuren + 1 Ferienhausarbeit) - zwei 6-wöchige Praktika bei Rechtsanwalt und in Verwaltung C. Erste juristische Prüfung - Schwerpunktbereichsprüfung (s.o.) - Staatliche Pflichtfachprüfung (6 Klausuren + mündliche Prüfung) (Dauer der staatl. Pflichtfachprüfung ca. 1 Semester) 7

8 8

9 4. Teil Grundstudium: Die Zwischenprüfung: Hausarbeiten - Nachhausarbeit während der vorlesungsfreien Zeit zu folgenden Veranstaltungen Einführung in das Bürgerliche Recht und BGB AT Staatsrecht II Strafrecht II - Anmeldung beim Prüfungsamt (mit Klausuranmeldung) erforderlich - Vorlage eines einschlägigen Arbeitsgemeinschaftsscheins (d.h. aus dem jeweiligen Rechtsgebiet) am Lehrstuhl bei Abgabe der Hausarbeit - aus zwei der drei dogmatischen Fächer ist nach Wahl eine Hausarbeit zu schreiben - Wiederholungsversuche können nur im gleichen Teilgebiet erbracht werden 9

10 4. Teil Grundstudium: Die Zwischenprüfung Klausur- & Hausarbeitsanmeldung Voraussetzungen Prüfungsteilnahme: - einmalige Zulassung durch das Prüfungsamt in Papierform Zulassungsfrist: 11.Oktober bis 03.November 2011, 12 Uhr und -elektronische An- und Abmeldung über Anmeldefrist: 03.bis 18.Januar 2012, 12 Uhr An- und Abmeldungen sind lediglich während der Anmeldefrist möglich - zum Nachweis der An- oder Abmeldung muss nach jeder Anmeldesitzung die Bestätigungs- oder die pdf-datei unter Info über angemeldete Prüfungen oder Notenspiegel gespeichert/ausgedruckt werden 10

11 4. Teil Grundstudium: Die Zwischenprüfung Bestehen der Zwischenprüfung - Abschluss automatisch mit Bestehen der zehnten Prüfungsleistung - zweimalige Wiederholbarkeit der nicht bestandenen Teilprüfungen - insgesamt also 3 Versuche (Grundlagenfächer: Pool von 6 Versuchen) - sollte auch der 3. Versuch einer Teilprüfung nicht mit mindestens ausreichend (4 Punkte) bewertet worden sein, so ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und die Fortsetzung des Studiums deutschlandweit nicht möglich - bei Bestehen einer Teilprüfung kann keine Wiederholungen zum Zweck der Notenverbesserung vorgenommen werden - das Zwischenprüfungszeugnis muss per beantragt werden: pruefungsamt@jura.uni-bonn.de - das Prüfungsamt stellt Zwischenleistungsbescheinigungen aus, soweit besondere Gründe vorliegen - z.b. für das BAföG-Amt oder Praktikumsbewerbungen 11

12 5. Teil Hauptstudium und Schwerpunktbereich: Hauptstudium Hauptstudium - zur Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse in den in der Studienordnung und im JAG vorgesehenen Pflichtfächern - Fortgeschrittenen-Übungen - Schwerpunktbereichsstudium - Schein in einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftl. Veranstaltung - zwei 6-wöchige Praktika bei Rechtsanwalt und in Verwaltung 12

13 5. Teil Hauptstudium und Schwerpunktbereich: Hauptstudium Übungen - Zulassungsvoraussetzung für den Schwerpunktbereich - in den Fortgeschrittenen-Übungen ist 1 Klausur im Zivilrecht mindestens zu bestehen: 1 Klausur im Strafrecht 1 Klausur im Öffentlichen Recht 1 Hausarbeit aus dem Rechtsgebiet, in dem noch keine Hausarbeit in der Zwischenprüfung erbracht wurde - zur Ergänzung und Vertiefung der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse - Teilnahmeberechtigung für die Klausuren bei Abschluss der Zwischenprüfung im Ganzen oder im jeweiligen Rechtsgebiet - Teilnahmeberechtigung an der Hausarbeit, wenn zusätzlich bereits 2 Hausarbeiten aus 2 der 3 dogmatischen Fächer im Rahmen der Zwischenprüfung bestanden wurden - die Teilnahme an weiteren Prüfungsleistungen zu Übungszwecken ist möglich - eine Wiederholungsbeschränkung ist nicht vorgesehen 13

14 5. Teil Hauptstudium und Schwerpunktbereich: Schwerpunktbereich - parallel zum Hauptstudium Schwerpunktbereich - ermöglicht Spezialisierung und Erwerb vertiefter Kenntnisse - Zulassungsvoraussetzungen 1. bestandene Zwischenprüfung 2. Immatrikulation 3. bestandene Übungen (wenn diese noch nicht vollständig bestanden wurden, Zulassung unter Vorbehalt möglich) - in Bonn besteht der Schwerpunktbereich aus 7 Klausuren (davon zählen nur die 5 besten Klausuren zur Berechnung der Gesamtnote, alle 7 Klausuren stehen aber auf dem Zeugnis) 1 häusliche Arbeit 14

15 5. Teil Hauptstudium und Schwerpunktbereich: Schwerpunktbereich Schwerpunktbereich - folgende Schwerpunktbereiche werden angeboten: - Schwerpunktbereich 1: Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat - Schwerpunktbereich 2: Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern - Schwerpunktbereich 3: Wirtschaft und Wettbewerb - Schwerpunktbereich 4: Arbeit und soziale Sicherung - Schwerpunktbereich 5: Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr 15

16 5. Teil Hauptstudium und Schwerpunktbereich: Schwerpunktbereich Schwerpunktbereich - Schwerpunktbereich 6: Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung - Schwerpunktbereich 7: Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht - Schwerpunktbereich 8: Internationales und europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen - Schwerpunktbereich 9: Kriminalwissenschaften -Der Inhalt der Schwerpunktbereich ergibt sich aus dem in Anhang III der Studienordnung enthaltenen Katalog (abrufbar auf unserer Homepage) - Fächerkombinationen innerhalb der Schwerpunktbereiche können sich verändern 16

17 6. Teil Erste Prüfung Abschlussprüfung des Studiums der Rechtswissenschaft: Erste Prüfung, bestehend aus 2 Teilen 1. Teil: Schwerpunktbereich als universitäre Prüfung (30 %) - studienbegleitend an der Hochschule 2. Teil: Staatliche Pflichtfachprüfung (70 %) - zuständig für die Pflichtfachprüfung ist das staatliche Justizprüfungsamt - in NRW die Justizprüfungsämter Köln, Düsseldorf oder Hamm 17

18 6. Teil Erste Prüfung: Pflichtfachprüfung - die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus - 6 Klausuren 3 im Zivilrecht 2 im Öffentlichen Recht 1 im Strafrecht und 1 mündlichen Prüfung Monate nach den Klausuren Prüflinge werden von 3 Prüfern geprüft - an die Erste Prüfung schließt sich der zweijährige Juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an 18

19 7. Teil Studienplan - abrufbar unter Studium Rechtsgrundlagen -nicht zwingend, aber sinnvolle Empfehlung der Fakultät, da so fachwissenschaftlicher und didaktischer Aufbau gewährleistet ist - ausgerichtet an dem Pflichtfachstoff gemäß 11 JAG NRW - nur bei Studium entsprechend den Empfehlungen des Studienplans kann eine vollständige und gezielte Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung gewährleistet werden - grds. ausgerichtet an einem Studienbeginn zum Wintersemester 19

20 7. Teil Studienplan (Beginn WS) 1. Semester (Grundstudium) A. Vorlesungen SWS Einführung in das BGB und AT Klausur 6 Staatsrecht I (Staatsorganisation) Klausur 4 Strafrecht I Klausur 6 1. Grundlagenveranstaltung Klausur 2 B. 1. Hausarbeit (BGB) C. Arbeitsgemeinschaften Einführung in das BGB und AT 2 Strafrecht I 2 Staatsrecht I 2 Insgesamt: 1 Hausarbeit / 4 Klausuren 24 20

21 7. Teil Studienplan Arbeitsgemeinschaften - semesterbegleitende Unterstützung der Vorlesung in Kleingruppen - Anmeldung noch bis zum 12. Oktober 2011, über basis.unibonn.de möglich - Falllösung und Gutachtenstil werden geübt - am Ende des Semesters wird bei regelmäßiger Teilnahme ein Arbeitsgemeinschaftsschein ausgestellt - üblicherweise nur zwei Fehlzeiten erlaubt, sonst wird kein AG-Schein ausgestellt - ein einschlägiger AG-Schein ist für die Hausarbeitsteilnahme nötig - es müssen also insgesamt mindestens 2 Arbeitsgemeinschaften in den drei Rechtsgebieten belegt werden 21

22 2. Semester (Grundstudium) A. Vorlesungen SWS Schuldrecht I (AT & Vertragsschuldverhältnisse) Klausur 6 Staatsrecht II (Grundrechte) Klausur 4 Strafrecht II Klausur 4 2. Grundlagenveranstaltung Klausur 2 B. 2. Hausarbeit (Strafrecht o. Staatsrecht) D. Arbeitsgemeinschaften Schuldrecht I 2 Strafrecht II 2 Staatsrecht II 2 Insgesamt: 1 Hausarbeit / 4 Klausuren 22 SWS 22

23 3. Semester (Hauptstudium) A. Vorlesungen SWS Schuldrecht II (Gesetzliche Schuldverhältnisse) Klausur 2 Sachenrecht Klausur 4 Staatsrecht III Klausur 2 Allgemeines Verwaltungsrecht Klausur 4 Grundzüge des Europarechts Klausur 2 Grundzüge des Handelsrechts Klausur 2 Strafprozessrecht Klausur 2 B. Arbeitsgemeinschaften Sachenrecht 2 Allgemeines Verwaltungsrecht 2 C. 1. Praktikum Insgesamt: 7 Klausuren (fakultativ) 22 SWS 23

24 4. Semester (Hauptstudium) A. Vorlesungen SWS Familienrecht Klausur 2 Grundzüge des Gesellschaftsrechts Klausur 3 Kreditsicherungsrecht Klausur 2 Zivilprozessrecht I Klausur 4 Besonderes Verwaltungsrecht (Kommunal- u. Polizeirecht) Klausur 4 B. Fortgeschrittenenübung im Strafrecht Hausarbeit/Klausur 2 Insgesamt 1 Hausarbeit / 6 Klausuren 17 SWS (davon 5 Klausuren fakultativ) 24

25 5. Semester (Hauptstudium) A. Vorlesungen SWS Erbrecht Klausur 2 Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts Klausur 2 Grundzüge des Internationalen Privatrechts Klausur 2 Recht der Arbeitsverhältnisse Klausur 3 Verwaltungsprozessrecht Klausur 2 Besonderes Verwaltungsrecht II (Baurecht) Klausur 1 Grundzüge des Verfassungsprozessrechts Klausur 1 B. Fortgeschrittenenübungen im Öffentlichen Recht Hausarbeit/Klausur 2 C. 2. Praktikum Insgesamt 1 Hausarbeit / 8 Klausuren 15 SWS (davon 7 Klausuren fakultativ) 25

26 6. Semester (Hauptstudium) A. Vorlesungen SWS Staatshaftungsrecht Klausur 2 Fremdsprachige Lehrveranstaltung Klausur 2 B. Schwerpunktbereich bis zu 3 Klausuren 6 C. Fortgeschrittenenübungen im Bürgerlichen Recht Hausarbeit/Klausur 2 Insgesamt 1 Hausarbeit / bis zu 6 Klausuren 12 SWS (davon 1 Klausur fakultativ) 26

27 7. Semester (Hauptstudium & Schwerpunktbereich) SWS A. Schwerpunktbereich bis zu 4 Klausur 8 B. Unirep 3 Insgesamt bis zu 4 Klausuren Semester (Hauptstudium & Schwerpunktbereich) SWS A. Seminar im Schwerpunktbereich häusliche Arbeit 2 B. Unirep 8 Insgesamt 1 häusliche Arbeit 10 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für weitere Fragen stehen wir jetzt zur Verfügung! 28

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